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Uta Wentzel

CDU 17.07.2024 Sitzungen 20/63

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon vor 2000 Jahren schrieb der römische Kaiser Marc Aurel: Unsere Sehnsucht nach Gemeinschaft hat evolutionäre Gründe. Durch Kooperation und Interaktion mit anderen haben wir unser Überleben gesichert. Der Mediziner und Soziologe Nicholas Christakis hat die gesellschaftliche Struktur umfänglich beschrieben: Wir kooperieren in allen bekannten menschlichen Kulturen mit anderen Menschen und lernen voneinander. Wir pflegen langfristige Beziehungen zu unseren Familien und Freunden. Wir bilden Gruppen, denen wir uns zugehörig fühlen, die hierarchisch aufgebaut sind, um miteinander etwas zu erreichen. Unser soziales Leben ist geprägt von unserem guten Miteinander. Dafür gibt es Regeln – ob die Zehn Gebote, unser Bürgerliches Gesetzbuch, den Knigge oder eben Umgangsregeln im Netz. Wir Menschen kommunizieren ständig und verstärkt online. Unter den 7,7 Milliarden Menschen auf der Erde gibt es 3,81 Milliarden aktive Social-Media-Nutzer, über die Hälfte aller Menschen weltweit. Die sozialen Netzwerke bieten neue Möglichkeiten zur Unterhaltung, Informationsgewinnung und Selbstdarstellung. Im Gegensatz zu den klassischen Medien wie Radio, TV und Print haben die Nutzer einen direkten Einfluss auf die digitalen Inhalte. (Martin Habersaat [SPD]: Wir nähern uns der Sache! – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Der Umgang mit sozialen Medien nimmt in der digitalisierten Welt also einen immer höheren Stellenwert ein und hat klassische Kommunikationsformen an den Rand gedrängt. Dabei muss sich der Nutzer im Klaren sein, dass das Internet weder wütende Nachrichten oder gedankenlose Posts, die im Netz eine große Eigendynamik entwickeln können, noch Bilder, Texte, Likes, Kommentare oder das Teilen von anderen (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 Beiträgen vergisst. Die Informationen bleiben im Netz bestehen; daher sollten Social-Media-Aktivitäten gut überlegt sein. Ein Großteil der Nutzer ist sich oft nicht im Klaren darüber, was mit den Daten, die man meist freiwillig teilt, passiert. Dies gilt im Besonderen für Daten auf ausländischen Plattformen, auf die gegebenenfalls auch Dritte wie staatliche Institutionen Zugriff haben. Als Beispiel wird hier gerne die chinesische Plattform TikTok genannt. Darum dürfen Mitarbeiter der US-Administration auf ihren Diensthandys TikTok nicht installieren. Wenn ich mit Schülerinnen und Schülern spreche, warne ich sie, vorsichtig zu sein, wem sie ihre Daten geben und was sie von sich preisgeben. Mein Vorschlag ist, sich vor dem Posten zu fragen, ob es für jeden einzelnen okay wäre, wenn die Eltern oder künftige Arbeitgeber den Post lesen und ob man in zwei Jahren auch noch damit leben kann. Ich bitte sie zu prüfen, welche Rechte sie den Betreibern sozialer Netzwerke an den von ihnen eingestellten Bildern, Texten und Informationen einräumen. Seit dem 26. Juni 2024 nutzt zum Beispiel Meta, der Betreiber von Facebook und Instagram, die auf diesen Plattformen geteilten Inhalte, um seine KI-Modelle zu trainieren. Wer nicht möchte, dass seine Daten für die KI-Entwicklung von Meta verwendet werden, kann über das Formular Datenschutzrichtlinie im Bereich „Einstellungen“ Einspruch erheben. – Ich kann das gerne erklären, falls das jemand im Nachgang machen möchte. (Martin Habersaat [SPD]: Ich würde mir wünschen, dass Sie zum Thema kommen!) Es kommt immer wieder zu Datenlecks. Bei allen Aktivitäten in den sozialen Netzwerken gilt es, den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte Dritter zu wahren. Dies ist in der Datenschutz-Grundverordnung geregelt, die vor allem die Rechte der Nutzer und Verbraucher stärken soll. Deswegen ist es gerade wichtig, genau hinzuschauen, was geht, und was nicht. Für die Eltern- und Schüler_innenvertreter gilt beispielsweise, dass sie die sozialen Medien natürlich nutzen können, um über ihre Arbeit im Allgemeinen zu informieren. Wenn sie jedoch im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabe tätig werden, müssen sie ganz besonders auf die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Schulgesetzes achten und die klassischen Wege wählen, wie zum Beispiel Schulhomepage, E‑Mail oder Brief, sodass die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern datenschutzkonform erreicht werden können. (Uta Wentzel) Daher begrüßen wir, dass die Landesregierung zum einen E‑Mail-Konten und Online-Meeting-Optionen bereitstellt, zum anderen zielgerichtete Informationen über den Umgang mit Social Media und personenbezogenen Daten sowie die rechtlichen Vorgaben zur Verfügung stellt. Da dieses Thema und die Rechtslage durchaus komplex sind, bitten wir die Landesregierung, jährlich Workshops durchzuführen. Ja, wir denken, dass das einfach besser ist, weil es interaktiv ist, man nachfragen kann und voneinander lernt. Ziel ist es, die Vertreter über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und Tipps für ihre Arbeit zu geben.

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