Martin Habersaat
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Daniel Günther tut es. Monika Heinold tut es auch. Wir werden sehen, ob sie es in zwei Wochen noch so intensiv tut, wie zuletzt. Kaum jemand tut es so intensiv wie Aminata Touré. Diese Landesregierung ist in den Sozialen Medien so fleißig unterwegs wie keine Landesregierung vor ihr. Ministerinnen und Minister erscheinen mit Fotografinnen und Fotografen in Ausschusssitzungen, um auch sicher das richtige Bild für Instagram parat zu haben. Bildungsministerin Karin Prien tut es ebenfalls – auch dienstlich. Ausweislich der Drucksache 20/972 betrieb das Bildungsministerium im Mai 2023 nicht weniger als 57 Websites, Top-Level-Domains und Social-Media-Kanäle. Ich habe die Landesregierung in Drucksache 20/2138 gefragt, welche Vorgaben Eltern und Schülervertretungen beachten müssen, wenn sie in den sozialen Medien über ihre Arbeit informieren wollen. Die Antwort der Landesregierung hat mich überrascht und verärgert. Ich zitiere: „Die Nutzung sozialer Netzwerke wie TikTok, Instagram und WhatsApp im Rahmen der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgabe als Eltern- und Schülervertretung wird als rechtlich nicht zulässig eingeschätzt.“ Ende der Durchsage. Das mag knapp und deutlich sein, weil sie – wie wir an anderen Stellen schon gesehen haben – eigentlich keine Lust haben, auf nervige Fragen der Opposition zu antworten. Aber das darf doch nicht alles sein, was Sie zu diesem Thema sagen. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4773 In Drucksache 20/2198 haben wir dann knapp drei Wochen später einen Fortschritt erzielen können. Das ist mit Sicherheit auch das Verdienst kreativer Kreisschülervertretungen, die zwischenzeitlich über das Versenden von Informationen per Flaschenpost eine lustige Kampagne in – hört, hört! – den sozialen Medien gestartet hatten. Nun hieß es vonseiten der Landesregierung: „Soweit die Eltern bzw. Schülerinnen- und Schülervertretungen nicht im Rahmen der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgabe tätig werden und z.B. allgemeine Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen möchten, können sie auch soziale Medien nutzen.“ Guck an! Da kommen wir der Sache schon näher! Die Mitwirkung von Schüler_innen und Eltern im Schulleben ist entgegen manch einer bösen Zunge kein Hobby, sondern ein Ehrenamt, dass ziemlich aufwendig und herausfordernd sein kann. Es ist ein Ehrenamt, das zur Interessenvertretung der Schüler_innen und Eltern bei Schulentscheidungen beiträgt, die von diesen direkt betroffen sind. Daher ist es auch ein Ehrenamt, dass zur Demokratisierung des Schullebens beiträgt. Ganze 19 Paragraphen – ein Achtel des Schulgesetzes – sichern dieses Ehrenamt rechtlich ab. Zwei Dinge sind für diese Arbeit elementar: Einerseits müssen Eltern- und Schüler_innenvertretungen selbst ansprechbar und erreichbar sein, andererseits über ihre Arbeit und die aktuellen Themen informieren können. Das Verteilen von Informationen läuft nun einmal heute in großen Teilen über die sozialen Medien. Wer sollte das besser wissen als unsere Landesregierung? Zweitens müssen Schüler_innen- und Elternvertretungen sicher sein können, dass sie sich bei der Ausübung ihrer Arbeit auf rechtssicherem Boden bewegen. Doch wie sieht es mit der Rechtssicherheit aus? Sollen Schülerinnen und Eltern zunächst ein Juraselbststudium ablegen, um einzuordnen, ob diese Kommunikation aus ihrem Alltag auch für ihr Ehrenamt genutzt werden darf? Nein, das sollen sie nicht. Sie brauchen Hinweise vom zuständigen Ministerium, und ich würde mich sehr freuen, wenn sie die künftig einfach erhalten könnten. Wir haben dazu beantragt, dass ein Leitfaden erarbeitet wird, aber weil den Fraktionen von CDU und Grünen offenbar eher der Arm abfällt, als dass sie einem SPD-Antrag zustimmen, wollen Sie nun einen Workshop statt eines Leitfadens. Geschenkt! Hauptsache, es geschieht etwas in die richtige Rich- (Martin Habersaat) tung. Opposition wirkt. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)
