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Beate Raudies

17.07.2024 Sitzungen 20/63

Der Abgeordnete Oliver Kumbartzky von der FDPFraktion gibt seine Rede zu Protokoll. Deswegen erteile ich jetzt für die Landesregierung das Wort der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Pflege wird immer teurer. Sie alle verfolgen die Debatte in den vergangenen Tagen. Mehr noch: Einige von Ihnen werden vielleicht sogar selbst in der Situation sein, mit den steigenden Kosten für die eigenen Angehörigen umgehen zu müssen. Ein Platz in einer Pflegeeinrichtung in Deutschland kostet seit 2024 im Schnitt 2.500 Euro. Die durchschnittliche Rente liegt weit darunter. Bei Männern sind es rund 1.200 Euro, bei Frauen ist der Betrag noch ein wenig geringer. Natürlich ist es möglich, staatliche Unterstützung zu beantragen. Dazu komme ich später. Angesichts dessen ist es natürlich völlig klar, dass sich viele Familien das nicht leisten können, geschweige denn die Rentnerinnen und Rentner selbst. Aber woran liegt das eigentlich? Es hat ehrlicherweise einen sehr begrüßenswerten Grund, den wir alle seit Jahren politisch eingefordert haben: Pflegekräfte verdienen mehr, und zwar durch das neue Tariftreuegesetz, das seit 2022 wirkt. Diese Lohnerhöhung bei Pflegekräften zeigt seine Wirkung in dem erhöhten Eigenanteil. Der Versuch, diesen Eigenanteil durch die Anhebung der Leistungszuschläge der Pflegekassen zu schmälern, hat seine Wirkung nicht vollständig entfaltet. Sprich: Pflege bleibt für die Betroffenen weiterhin teuer. Jetzt ist die politische Frage, die man sich stellt: Wie kann man diese erhöhten Kosten, die wirklich eine starke Belastung für die Einzelnen sind, nun dämpfen beziehungsweise Pflege wieder bezahlbar machen? Wir stehen vor zwei großen Herausforderungen. Einerseits sollen und müssen Pflegekräfte gut verdienen, und andererseits muss auch immer der Kostenaspekt für Pflegebedürftige in den Blick genommen werden. Eine Frage, die man sich leider stellt, ist: Können wir uns einen Pflegeplatz überhaupt leisten? Und das, obwohl wir in einem Land leben, in dem es zahlreiche Sozialleistungen gibt, die die Kosten abfedern, um nicht in Armut zu geraten. Die Sozialhilfe ist das letzte Auffangnetz, das vor Armut und sozialer Ausgrenzung schützen soll. Die Hilfe zur Pflege ist ein Teil davon. Welche explizite Hilfe bietet das Land darüber hinaus an? Das Land beteiligt sich an den finanziellen Entlastungen bei den Investitionskosten, vor allem bei der vollstationären Pflege durch das Pflegewohngeld. Einer der Kernpunkte des Pflegewohngeldes ist der Vorrang vor der Sozialhilfe. Anfang (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 des Jahres haben 9.296 Personen hier in Schleswig-Holstein davon profitiert. Für das Jahr 2023 bedeutet das ein Zuschuss des Landes von rund 40 Millionen Euro. Das beträgt rund 40 Prozent der Kosten, die insgesamt da sind. Die restlichen Kosten tragen die Kommunen. Heute geht es in der Debatte vor allem darum, wie wir mit dem Schonvermögen bei Pflegewohngeld eigentlich umgehen. 2023 hat der Bund das Schonvermögen in der Sozialhilfe von 5.000 Euro auf 10.000 Euro hochgesetzt. Die Schonvermögensgrenze beim Pflegelohngeld liegt derzeit bei 6.900 Euro, also 3.100 Euro unter der Sozialhilfe. Der vorliegende Antrag schlägt vor, die Schonvermögensgrenze auf 10.000 Euro zu erhöhen. Die Koalitionsfraktionen haben Ausschussüberweisung beantragt. Ich finde – wie es die Abgeordnete Tschacher formuliert hat –, dass man durchaus darüber diskutieren sollte, ob man die Schonvermögensgrenze nicht noch viel höher setzen sollte, um den Abstand zwischen der Sozialhilfe und dem Pflegewohngeld in eine sinnvolle Logik zueinander zu bringen. Sehr geehrte Damen und Herren, bei allem, was wir innerhalb des Landes regeln können, bleibe ich dabei: Um zu einer wirklichen Entlastung zu kommen, brauchen wir eine Reform der sozialen Pflegeversicherung. Nun hat der Bundesgesundheitsminister eine solche für den Herbst angekündigt. Ich finde prinzipiell gut, dass dieses Vorhaben nicht auf nach der Bundestagswahl verschoben worden ist, wie es diskutiert wurde. Als aufmerksame Beobachterin fällt mir aber Folgendes auf: Die Eckpunkte des Haushaltsentwurfes des Bundes sehen an keiner Stelle vor, dass mehr Geld in diesen Bereich fließen soll. Der Bundesgesundheitsminister hat angekündigt, dass die Entlastungen in diesem Bereich durch die Länder getragen werden sollen, indem wir stärker im Bereich der Investitionskosten in die Pflicht genommen werden sollen. Man kann sehr gern fordern, dass diese Verantwortung bei den Ländern noch stärker sein muss, aber man muss dann auch ganz deutlich sagen, was es für den Landeshaushalt bedeutet, wenn wir die Investitionskosten komplett trügen. Das wäre ein dreistelliger Millionenbetrag. Da muss man ganz deutlich sagen, wo man das an anderer Stelle wegnimmt. Das andere Thema ist: Wenn wir das selbst finanzierten, dann sind wir da definitiv bei einem Gießkannenprinzip und nicht bei denjenigen, die dessen tatsächlich bedürfen. (Ministerin Aminata Touré) Die Debatte im Herbst über die Reform über die sozialen Pflegeversicherungen wird eine sehr interessante und intensive, denn ich kann mir kaum vorstellen, dass die Länder zu Reformplänen, die ausschließlich die Länder und Kommunen stärker belasten sollen, einfach Ja sagen werden. Sie wissen, dass wir bereits Vorschläge gemacht haben, zum Beispiel, dass versicherungsfremde Leistungen, Kosten für die Ausbildung der Pflegekräfte, das Verabreichen von Medikamenten und Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, aus Steuermitteln finanziert werden sollen oder statt der Beitragssätze nur die Beitragsbemessungsgrenze zu erhöhen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin sehr gespannt auf den Entwurf, den Herr Lauterbach nach der Sommerpause vorlegen wird, und werde den Prozess im Sinne der Pflegebedürftigen beobachten und mich für sie einsetzen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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