Nelly Waldeck
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Wir diskutieren heute über die staatliche Anerkennung für Sozialberufe. Zunächst einmal ist es erfreulich, dass wir dafür ein Gesetz brauchen. Das war bisher nämlich nicht der Fall. Inzwischen werden Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik in Schleswig-Holstein an mehr als einer Universität gelehrt, aktuell auch an der Dualen Hochschule und (Nelly Waldeck) in Zukunft vielleicht an weiteren Standorten wie der Westküste. Das wäre zumindest sehr schön. Das ist ein Gewinn für Studierende, die mit der dualen Ausbildung ein praxisorientiertes und finanziell abgesichertes Studienangebot bekommen. Es ist aber auch sinnvoll – das haben wir schon mehrfach gehört –, weil so mehr Ausbildungsmöglichkeiten für einen Beruf geschaffen werden, der jetzt schon sehr stark vom Fachkräftemangel betroffen ist und gleichzeitig wahnsinnig viel Interesse findet, weil es immer noch sehr viele Menschen gibt, die diesen Beruf erlernen wollen. So regelt der Gesetzesentwurf im Prinzip das, was vorher schon im Erlass geregelt war, mit Ausnahme von ein paar kleinen Änderungen, auf die ich jetzt eingehen möchte. Wir ändern die im Entwurf stehende Muss-Regelung für das sogenannte Behördenpraktikum in eine Kann-Regelung. Das war der bedeutsamste Aspekt, den wir aus der Anhörung mitgenommen haben. Der Erwerb von Verwaltungskompetenzen ist für Sozialarbeiter zentral, egal ob sie bei einem freien Träger oder in der Verwaltung arbeiten. Die Frage ist aber, wo dies sinnvoller ist. Ich nenne ein Beispiel: Wer nach dem Studium als Schulsozialarbeiter_in tätig werden möchte, macht das Anerkennungsjahr an einer Schule und muss dann, weil die Schule nicht als Behörde anerkannt wird, trotzdem noch einmal für vier Wochen in eine Sozialverwaltung gehen, um dort Verwaltungskompetenzen zu erlernen, obwohl das Berufsfeld dort ein ganz anderes ist. Damit geht Zeit flöten, die für den Erwerb von Kompetenzen in einem anderen Bereich notwendig wäre. Nebenbei ist vor allem die Freistellung und die Bezahlung für vier Wochen ein Problem. Wer Glück hat, wird vom Arbeitgeber für vier Wochen freigestellt und bekommt sein Gehalt weiter. Wer Pech hat, bekommt vielleicht eine Freistellung, muss aber einen Gehaltsausfall in Kauf nehmen und muss dann für diese Zeit Rücklagen bilden, um einen Monat finanziell abzusichern. Das ist extrem schwierig. Vielleicht bekommt er aber auch keine Freistellung, aber Gehalt und muss dann das Praktikum im Urlaub machen und hat so ein Jahr lang keinen Urlaub. Das sind schwierige Situationen, auf die wir jetzt mit der Kann-Regelung eingehen und dafür sorgen, dass die Hochschule zwar darauf hinwirken kann, dass Verwaltungserfahrungen ermöglicht werden, aber das Praktikum nicht mehr verpflichtend ist. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4749 (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Wir haben Anerkennungsmöglichkeiten für Menschen mit Ausbildung oder Berufserfahrung gestärkt. Viele Menschen, die Soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik studieren, waren zuvor als Erzieher_in tätig oder haben bereits länger Erfahrungen in sozialen Berufen gesammelt. Kindheitspädagog_innen können das schon relativ lange anrechnen und auf das Anerkennungsjahr verzichten. Bei Sozialarbeiter_innen war das bisher gar nicht der Fall. Das gleichen wir jetzt an und sorgen dafür, dass der, der eine Erzieher_innenausbildung gemacht hat, das Anerkennungsjahr um die Hälfte reduzieren kann. Außerdem sollen auch für weitere Berufserfahrungen Anerkennungsmöglichkeiten geschaffen werden, damit diese transparent und einheitlich für alle Studierenden sind. So weiß man bereits vor dem Studium, welche Anerkennungsmöglichkeiten man hat. Damit verkürzt sich die Studienzeit. Gerade für Leute, die in einem sozialen Beruf arbeiten und sich fragen, ob sie noch eine Weiterbildung zum Sozialarbeiter machen sollen, ist es relevant, vor dem Studium zu wissen, wie lange das Studium dauern wird. Deswegen war das ein sehr wichtiger Punkt, den wir aus der Anhörung mitgenommen haben. Das Thema, das die meisten Studierenden beschäftigt, ist die Frage, wie lange die Anerkennungszeit insgesamt dauert. In vielen anderen Bundesländern ist die praktische Zeit auf sechs Monate reduziert und ins Studium integriert worden. Mit dem Gesetzentwurf ermöglichen wir beide Optionen, entweder das Anerkennungsjahr nach dem Studium oder das praxisintegrierte Anerkennungssemester. Gerade in Anbetracht des Fachkräftemangels halte ich eine solche Reform für bedenkenswert. Wer nach einem Studienplatz sucht und hier im Norden wohnt, stellt schnell fest, dass man in SchleswigHolstein ein halbes Jahr länger studiert als in Hamburg, und entscheidet sich möglicherweise eher für Hamburg. Damit gehen uns wichtige Fachkräfte flöten. Ich finde, die Qualitätsansprüche sollten letztlich an der Universität festgelegt werden. Genauso haben wir es letztlich auch geregelt. Ich glaube, das ist gut so. Deshalb bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
