29. Sitzung (WP20)
14.06.2023 · 146 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: FDP (18)CDU (15)SPD (15)GRÜNE (13)SSW (11)
Einen wunderschönen guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 12. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Ich darf Ihnen mitteilen, dass sich für diese Tagung von der SPD-Fraktion die Abgeordnete Sandra Redmann und von der SSW-Fraktion die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering krankgemeldet haben. Wir wünschen an dieser Stelle gute Besserung und schnelle Genesung. (Beifall) Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Abgeordnete Tim Brockmann hat sein Mandat im Schleswig-Holsteinischen Landtag niedergelegt. Als Nachfolgerin hat der Landeswahlleiter Frau Marion Schiefer festgestellt. Frau Schiefer hat ihr Landtagsmandat am 13. Juni 2023 angenommen. Ich bitte Sie, liebe Frau Schiefer, zur Verpflichtung nach vorn zu kommen. Die Anwesenden bitte ich, sich zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich – Die Abgeordnete wird nach folgender Eidesformel vereidigt: Ich schwöre, meine Pflichten als Abgeordnete gewissenhaft zu erfüllen, die Verfassung und Gesetze zu wahren und dem Lande unbestechlich und ohne Eigennutz zu dienen, so wahr mir Gott helfe.) Herzlichen Glückwunsch! Ich wünsche Ihnen ein gutes Händchen dabei. (Beifall ganzes Haus) Wir wollen fortfahren. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, die FDP-Fraktion hat im Wege der Dringlichkeit einen Antrag vorgelegt: Straftaten sind keine Form legitimen Protests – Schleswig-Holstein verurteilt Aktionen der „Letzten Generation“ Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/1104 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich lasse über den Dringlichkeitsantrag, Drucksache 20/1104, abstimmen. Es gilt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2131 Handzeichen. – Das ist einstimmig. Damit ist die Dringlichkeit angenommen. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag als Tagesordnungspunkt 36 A in die Tagesordnung einzureihen. Ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer, sich über die Redezeiten zu verständigen und mir einen Vorschlag über den Zeitpunkt des Aufrufs zu machen. (Unruhe) – Das haben die Parlamentarischen Geschäftsführer sicherlich mitbekommen? – Wunderbar. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2, 5, 6, 27, 29, 34, 37 bis 42, 47 und 52 bis 54 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 7, 45 und 48 bis 50. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die folgenden Tagesordnungspunkte: 8 und 35, erste Lesung des Kindertagesförderungsgesetzes und des Haushaltsgesetzes 2023 sowie Mündlicher Bericht zur Wirksamkeit der erweiterten Kita-Sozialermäßigung und dem Zeitplan zur weiteren Senkung der Elternbeiträge; 15, 28, 43 und 44, Stärkung der Wissensvermittlung sowie Schutz und Förderung der Minderheiten und Berichte zur Förderung der Nachbarsprache Dänisch und zur Einrichtung von 20 Partnerschaften zwischen deutschen und dänischen Oberstufenschulen; 20 und 21, Einführung einer Gebäudeklasse E und Wohnen muss bezahlbar bleiben – Innovationen fördern und Kosten senken; 32 und 33, Vorlage eines Nachtragshaushalts über geplante Einsparmaßnahmen und Keine Kürzungen auf Kosten der Sicherheit – Programm zum Einbruchsschutz unvermindert fortsetzen. Meine Damen und Herren, zu Tagesordnungspunkt 18, Mündlicher Bericht zur Mai-Steuerschätzung und der vorläufigen Haushaltssperre, wurde der Antrag, Drucksache 20/1029, von der SPD-Fraktion zurückgezogen. Zu Tagesordnungspunkt 8, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes und des Haushaltsgesetzes 2023, ist vorgesehen, die erste und zweite Lesung in dieser Tagung durchzuführen. Der Sozialausschuss kommt hierfür morgen in der Mittagspause zusammen. – Ich höre keinen (Präsidentin Kristina Herbst) Widerspruch. Ich sehe auch keinen. Dann verfahren wir so. Ein Antrag zu einer Fragestunde oder einer Aktuellen Stunde liegt nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 12. Tagung. Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagespause voraussichtlich bis 18 Uhr und Freitag mit einer einstündigen Mittagspause voraussichtlich bis 15 Uhr tagen. Dann darf ich an dieser Stelle das erste Mal in neuer Funktion hier im Landeshaus unsere Pressesprecherin für den Landtag Gabriele Dorby herzlich begrüßen. (Beifall) Begrüßen wir gemeinsam auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des RBZ am Königsweg in Kiel. (Beifall) Herzlich begrüßen wir auch Schwester Maria Magdalena und Volker Arp vom Landesfeuerwehrverband. (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 31 auf: Erlass zu Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen weiterentwickeln Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1072 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDUFraktion der Abgeordneten Cornelia Schmachtenberg das Wort.
Cornelia Schmachtenberg CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir in Schleswig-Holstein wollen erstes klimaneutrales Industrieland werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 Dazu gehört neben dem intensiven Ausbau von Windkraftanlagen auch der Ausbau von Fotovoltaikanlagen. Wir haben uns hier im Land ehrgeizige Ziele gesetzt, und die Anzahl an installierter Leistung von erneuerbaren Energien wächst täglich. In den vergangenen Jahren ist die Anzahl an SolarFreiflächen deutlich gestiegen. Aktuell haben wir rund 1,7 Gigawatt installierte Fotovoltaik-Leistung in Schleswig-Holstein; die Potenziale sind weitaus größer. Bereits seit 2021 wurden die Kommunen durch den Beratungserlass des Innenministeriums für Freiflächen-Fotovoltaikanlagen unterstützt. Anders als beim Ausbau von Windkraftanlagen erfolgt keine Landesplanung, sondern die Kommunen entscheiden selbst auf der Basis von Leitlinien über den Ausbau. An diesem Vorgehen halten wir fest. Gleichzeitig wollen wir den Ausbau in noch bessere Bahnen lenken und den Erlass weiterentwickeln. Sowohl die Energieerzeugung als auch die Produktion von Lebensmitteln gehören zur notwendigen Versorgungssicherheit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie dürfen nicht gegeneinander ausgespielt, sondern müssen gemeinsam gedacht werden. Ein Punkt dabei ist beispielsweise die Nutzung von Agri-Fotovoltaikanlagen, bei deren Einsatz Landwirtschaft betrieben und gleichzeitig Strom produziert wird. Als Gunststandort sind wir in Schleswig-Holstein auch für die Ernährungssicherung verantwortlich. Darüber, wie schnell diese labil werden kann, haben wir hier vor einem Dreivierteljahr vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs bereits debattiert. Daher ist es aus unserer Sicht wirklich notwendig, hochwertige Ackerböden der Landwirtschaft vorzuhalten und diese zu schützen. Jeden Tag wird landwirtschaftliche Fläche aus der Nutzung genommen, sei es für wichtige Wohn‑, Gewerbe- oder Industrieansiedlungen, sei es für Infrastruktur oder für Energie. Die Nutzung von landwirtschaftlicher Fläche hat Einfluss auf die Produktionsmenge, aber auch auf die Kauf- und Pachtpreise und damit wiederum auf die Wirtschaftlichkeit von Betrieben. Hierfür wollen wir eine klare Regelung. In anderen Bundesländern gibt es schon festgelegte Grenzen für die Nutzung von Ackerböden für Fotovoltaikanlagen beispielsweise durch die Angabe von Bodenpunkten. Ob das auch für Schleswig- (Cornelia Schmachtenberg) Holstein gilt, muss noch gemeinsam besprochen und geprüft werden. Wichtig ist allerdings, dass hochwertige Ackerböden der Ernährung vorbehalten sein müssen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Durch Fotovoltaikanlagen wird auf der einen Seite klimaneutraler Strom produziert. Dieser ist wichtig, und wir brauchen den Ausbau. Auf der anderen Seite werden durch den Ausbau von Freiflächen-Fotovoltaikanlagen auch Lebensräume zerschnitten. Die neue Privilegierung an Autobahnen und Bahntrassen ist gut gedacht; allerdings werden die Wege für eine Wildquerung immer größer. Denn jetzt sind es eben nicht nur beispielsweise die Schienen, sondern es sind zusätzlich die 200 Meter breiten Korridore an beiden Seiten. Unabhängig von Straßen und Bahntrassen können große Freiflächenanlagen Lebensräume zerschneiden. Für die genetische Vielfalt ist ein Austausch unabdingbar. Daher ist es umso wichtiger, dass die Freiflächen-Fotovoltaikanlagen wildfreundlicher gestaltet werden, (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beispielsweise durch Verbundsysteme, andere Sicherheitsvorkehrungen oder größere Abstände. Vorschläge liegen beispielsweise vom Landesjagdverband und von anderen Naturschutzverbänden vor. Diese wollen wir jetzt auch besser nutzen. Generell gilt für uns: Primär sollten Solaranlagen für versiegelte Flächen, beispielsweise Häuserdächer, Parkplätze oder Ähnliches, genutzt werden. Sekundär sehen wir die Nutzung von neuen Flächen. Doch neben diesen Maßgaben wollen wir den Bau von Fotovoltaikanlagen gerade dort, wo wir sie im Schwerpunkt sehen, erleichtern und voranbringen. So wollen wir beispielsweise bürokratische Hürden abbauen und das Beantragen effizienter gestalten. Es kann nicht sein, dass sich Menschen gegen eine Fotovoltaikanlage auf ihrem Hausdach entscheiden, weil es zu viele Regularien, zu viel Bürokratie oder zu viele unterschiedliche Ansprechpartner gibt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir arbeiten auch daran, dass es denkmalschutzrechtliche Vereinfachungen gibt, um so ein Mehr an Fotovoltaikanlagen zu ermöglichen. Wir wollen beispielsweise wiedervernässte Moore besser Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2133 für Freiflächen-Fotovoltaikanlagen nutzen, sodass gleich mehrfach CO eingespart wird. 2 (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Mit unserem Antrag gehen wir aber auch auf den Anschluss an das öffentliche Stromnetz und eine bessere Planbarkeit ein. Neben der großen Herausforderung des Bauens ist auch der Netzanschluss eine große Herausforderung, der wir begegnen müssen und möchten. Denn anders als bei Windkraftanlagen, bei denen wir heute schon ausgewiesene Flächen haben, wissen die Netzbetreiber aktuell nicht, wo genau zukünftig Solaranlagen gebaut werden. Daher ist es wichtig, dass eine frühzeitige Abstimmung mit den örtlichen Verteilnetzbetreibern oder der Schleswig-Holstein Netz AG erfolgt. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Frau Abgeordnete, kommen Sie zum Schluss.
Cornelia Schmachtenberg CDU
Dazu bitten wir die Landesregierung, netzverträgliche Standorte darzustellen, damit Kommunen diese für ihre Planungen und Abwägungen nutzen können; denn wir müssen verhindern, dass Solaranlagen errichtet, aber erst wesentlich später an das Netz angeschlossen werden. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Ulrike Täck das Wort. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Jetzt kommt die Gegenrede! – Heiterkeit FDP)
Dr. Ulrike Täck GRÜNE
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Ich möchte zunächst einmal kurz erklären, worum es in diesem Antrag überhaupt geht. (Zurufe von der FDP: Ah! – Danke schön! – Beifall FDP) – Ich freue mich – umso mehr, wenn Sie mir weiterhin Ihre Zustimmung geben. Worum geht es hier? Es geht hier – – (Ulrike Täck) (Lachen FDP) – Ja, ganz ruhig. Es ist sehr aufregend; ich verstehe das. Es geht hier um Freiflächen‑PV‑Anlagen. Aber auch das Wort „Agri-PV“ wird erwähnt. Ich möchte hier eines klarstellen, damit es keine Missverständnisse gibt: Das sind zwei verschiedene Sachen. In der technischen Ausführung und in der Anwendung sind es zwei verschiedene Dinge. Beides müssen wir ganz klar auseinanderhalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Freiflächen-PV ist eine relativ dichte Setzung von PV-Anlagen, um einen maximalen Nutzen an Kilowattstunden pro Fläche zu bekommen. Was unter diesen Anlagen passiert, bleibt dem verbliebenen Platz überlassen, und das ist meistens nicht so ganz viel. Aber sie können trotzdem ihren Vorteil haben; darauf gehe ich noch ein. Agri-PV‑Anlagen sind effektiv. Schon in DIN-Normen ist festgelegt, wie Agri-PV‑Anlagen zum Beispiel in Verbindung mit Tierhaltung aussehen können. In Baden-Württemberg kommt Agri-PV häufig in Verbindung mit dem Weinanbau zum Einsatz. Das sind zwei komplett verschiedene Anlagentypen. Das müssen wir erst einmal differenzieren. Im Jahr 2021 haben wir einen PV-Erlass bekommen, der den Ausbau von PV-Anlagen – Freiflächen-PV genauso wie Agri-PV – lenken soll. Darin stehen viele wichtige Punkte, die heute noch genauso ihre Gültigkeit haben. Trotzdem hat dieser Erlass den Ausbau von PV auf der Fläche – sei es AgriPV, sei es Freiflächen-PV – nicht gerade besonders gepusht. Erst die Privilegierung der PV-Anlagen an den Autobahnen hat dort zu einem stärkeren Ausbau geführt. Ich möchte hier zu einem wichtigen Punkt kommen, und das ist der Punkt mit den wertvollen landwirtschaftlichen Flächen. Die Landwirte haben Bedenken, und diese Bedenken wollen wir mit diesem Punkt mildern. Die Bedenken sind, dass wertvolle Flächen, die für den Lebensmittelanbau vorgesehen sind, verloren gehen könnten. An dieser Stelle sollte der Erlass, was die Bodenwerte angeht, konkretisiert werden. Aber eines ist festzustellen: Wenn wir von Agri-PV sprechen, dann ist es den Landwirten selbst überlassen, wie und was sie auf einer Fläche kombinieren, und da gehen auch hohe Bodenwerte; sonst macht das Thema Agri-PV überhaupt keinen Sinn. Deshalb ist die Differenzierung so entscheidend, um zu (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 wissen, worüber wir hier sprechen. Die Landwirte können es dann selbst entscheiden. Bei Freiflächen-PV-Anlagen kann man denken: Die sind dann ja überall, wie hässlich sieht denn das aus? – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht hier echt nicht mehr um Hässlichkeit oder um Schönheit. Es geht hier um etwas ganz anderes. Freiflächen-PV-Anlagen haben die Möglichkeit, die Biodiversität auf der Fläche zu steigern – neben einer Steigerung des Ertrages an Strom, wenn wir das mit einer Monokultur Mais vergleichen, auf die dann sogar auch noch Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Und das passiert, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch in Landschaftsschutzgebieten. Maisanbauenergie mit Pestizideinsatz ist erlaubt. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Hier wäre für die Steigerung der Biodiversität der Einsatz von Freiflächen-PV viel, viel besser. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt SPD) Eines ist klar: Die Priorität liegt auf bereits versiegelten Flächen. Jedoch hat der heiße und trockene Frühling dieses Jahres, der übrigens schon der neunte in der Reihe ist, uns gezeigt, dass wir keine Zeit mehr dafür haben. Auf einen wichtigen Punkt möchte ich hier noch eingehen, das ist der Netzausbau. Ich sehe das eben so. Der neue Netzentwicklungsplan sieht das eigentlich schon vor. Er wird dort erweitert, wo netzverträgliche Standorte sind. Deshalb begrüßen wir, dass die Landesregierung das bestehende Flächenmanagementkataster mit Freiflächen-PV ausweitet und im Juli freischalten wird. Damit haben dann die, die das machen wollen, ein Werkzeug, mit dem sie arbeiten können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hiermit ende ich, und ich erspare Ihnen die Zusammenfassung der Punkte. – Ich danke euch. Unterstützt bitte diesen Antrag. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Thomas Losse-Müller das Wort.
Thomas Losse-Müller SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man Ihnen gerade zugehört hat, Ihren Antrag (Thomas Losse-Müller) liest, dann fühlt sich das schon ein bisschen wie betreutes Regieren an. (Beifall SPD, FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Ich zitiere: „… neuen bundesgesetzliche Rahmenbedingungen … zu berücksichtigen. … Unklarheiten … ausräumen.“ Ich gehe mal davon aus – die Minister sind gerade nicht da –, dass Ihnen das alles bereits klar ist. Es ist doch schon ziemlich bemerkenswert: Es ist Mittwoch, 10 Uhr, Primetime im Landtag. (Heiterkeit FDP) Beim Haushalt darf die Regierung machen, was sie will, keine Debatte im Landtag. Aber bei den Fragen Solar und Freifläche muss in Primetime eng geführt werden. (Heiterkeit FDP, Beifall SPD und FDP) Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Ich finde, das ist ja durchaus gerechtfertigt, weil wir wirklich eine ganze Menge sehr prinzipielle gesellschaftliche Konflikte bei der Frage Solar lösen müssen. (Lukas Kilian [CDU]: Hört! Hört!) Große Fragen. (Beifall SPD) Und dazu hätte ich gerne etwas von Ihnen gehört. (Tobias Koch [CDU]: Kam ja eben!) Was ist denn Ihre Entscheidung (Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Habe ich gesagt!) in dem Widerspruch zwischen der Nutzung von landwirtschaftlicher Fläche für Landwirtschaft und für Solaranlagen? (Lukas Kilian [CDU]: Haben Sie nicht zugehört? – Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat sie doch erklärt!) Es ist ein Widerspruch, den uns die Kollegin gerade erklärt hat. Ich meine, Agri-PV ist etwas ganz anderes, wie Sie richtigerweise sagen, als das, was wir meinen, (Wortmeldung Cornelia Schmachtenberg [CDU]) wenn wir sagen, dass es Freiflächenausbau gibt, bei dem die landwirtschaftliche Fläche nicht mehr genutzt werden kann. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2135 (Zuruf Tobias Koch [CDU] – Weitere Zurufe CDU)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Schmachtenberg?
Cornelia Schmachtenberg CDU
Vielen Dank. – Stimmen Sie mir zu, dass ich zwei unterschiedliche Aspekte beleuchtet habe, einmal über Agri-PV geredet habe und einmal über Freiflächen-Fotovoltaikanlagen? (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Frau Kollegin, ich stimme Ihnen zu. Und Sie haben auch gesagt, dass man Solar und Landwirtschaft gemeinsam denken muss. (Tobias Koch [CDU]: Ja!) Die Flächen kann man aber nicht gemeinsam denken. (Zurufe Tobias Koch [CDU] und Lukas Kilian [CDU]) Auf die Fläche kommt beim Ausbau von Freiflächensolar (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) entweder eine Solaranlage oder Weizen. (Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Ja!) Das geht nicht zusammen. Diese Fläche kann nur einmal vergeben werden. – Nein. Es tut mir wirklich ganz schrecklich leid. Es gibt – – (Tobias Koch [CDU]: Dafür haben wir die Lösung präsentiert! – Wortmeldung Ulrike Täck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Schmachtenberg?
Cornelia Schmachtenberg CDU
Also, ich möchte Ihnen das noch mal erläutern. Es ist so, dass ich einerseits von Agri-PV gere- (Thomas Losse-Müller) det habe – das ist die gemeinschaftliche Nutzung –, und es gibt andererseits Freiflächenanlagen, da sagen wir: Hochwertige Ackerböden sollten der reinen landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Danke für diese Klärung. Also gibt es den Widerspruch. Ich sage, eine hochwertige Ackerfläche darf nur landwirtschaftlich genutzt werden (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oder Agri-PV!) – oder für Agri-PV. Das ist dann irgendwie der Kompromiss, den ihr offensichtlich irgendwie zu finden scheint. Es gibt also Flächen, die so gut sind, dass da keine Solaranlage drauf darf. (Tobias Koch [CDU]: Ja, das steht im Antrag!) – Gut. Warum sagen Sie denn nicht als Parlament, als Regierungskoalition, als diejenigen, die das zu entscheiden haben, über welche Bodenpunkte wir reden, welche Flächen Sie herausnehmen wollen? (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Was ist Ihre politische Idee? Wie lösen Sie diesen Konflikt? Warum schieben Sie diesen Konflikt zur Landesregierung, wenn Sie diejenigen sind, die diesen Konflikt lösen müssen, (Beifall SPD – Wortmeldung Ulrike Täck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) indem Sie Prioritäten setzen?
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage, Anmerkung der Frau Abgeordneten Täck?
Thomas Losse-Müller SPD
Wir lassen das jetzt gerne alles zu; machen wir.
Dr. Ulrike Täck GRÜNE
Sehr geehrter Herr Losse-Müller, dann sagen Sie mir doch einfach, welches Bild Sie vor Augen haben, wenn Sie an eine Agri-PV-Anlage denken? – Frau Täck, ich habe genau das gleiche Bild vor Augen, das Sie auch haben. (Ulrike Täck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das glaube ich nicht!) (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 – Da bin ich mir ziemlich sicher. Ich habe mir die Agri-PV-Anlagen ja auch angeschaut. (Heiterkeit CDU und FDP, Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass es eine Nutzung von guten Landflächen geben kann, auf denen ich weiter Landwirtschaft betreiben, auf denen ich Getreide anbauen oder die ich anders nutzen kann. Darüber baue ich sehr großflächig mit sehr großen Lücken, sodass die Sonne durchscheinen kann, noch weiter Solar drauf. Das können wir machen. Ich kann sogar auch als Landtag sagen, dass ich finde, dass so eine Nutzung gegenüber dem Verbot auf dieser Fläche privilegiert werden sollte. Da sind wir absolut beieinander; da gibt es gar keinen Widerspruch.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Anfrage der Frau Abgeordneten Täck?
Dr. Ulrike Täck GRÜNE
Herr Abgeordneter, Sie haben die Frage also nicht richtig beantwortet. – Ich stelle fest: Sie haben keine Ahnung von Landwirtschaft, und Sie haben auch keine Antwort von Energiepolitik hier. (Oh-Rufe der SPD, Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Aber ich nehme das zur Kenntnis, und ich bitte Sie, den Antrag genauer anzuschauen. Agri-PV ist die Kombination von Landwirtschaft und PV, und dann sind die Anlagen anders gestellt. Das geht. (Martin Habersaat [SPD]: Hat er genau gesagt!) – Nein, das hat er nicht gesagt. Er versteht es nicht. (Martin Habersaat [SPD]: Das haben Sie falsch verstanden!) Und deshalb schließe ich das hier. – Ich danke. (Ulrike Täck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] geht zurück zum Platz) (Thomas Losse-Müller) – Frau Präsidentin, Frau Täck, ich wünschte mir schon eine etwas andere Debattenkultur in diesem Landtag, nämlich mit Zuhörern. (Beifall SPD und FDP)
Kristina Herbst
Genau. Und, Frau Täck: Bitte immer stehenbleiben, wenn die Antwort erfolgt; so viel Zeit muss dann bitte auch sein. Aber ich glaube, dass der Abgeordnete vielleicht jetzt fortfahren möchte. Oder möchten Sie noch eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Schmachtenberg beantworten?
Cornelia Schmachtenberg CDU
Vielen Dank. – Ich möchte noch einmal auf die hochwertigen Ackerböden eingehen. Stimmen Sie mir zu, dass Ackerböden oder landwirtschaftliche Flächen unterschiedlich bewertet werden – wir haben vielleicht ja eine Bodenskala von 0 bis 100 Punkten –, und dass hochwertige Ackerböden, die wir ja schützen wollen, die der reinen landwirtschaftlichen Fläche vorbehalten sein sollen, definiert sind und dass Erlasse durch Ministerien geregelt werden und dass Sie aber auch zu Recht sagen, Fotovoltaikanlagen sind eine gesellschaftliche Diskussion und deshalb debattieren wir das hier in diesem Parlament? – Mein Wunsch an Sie ist, weil Sie recht haben, weil es unterschiedliche landwirtschaftliche Flächen mit unterschiedlicher Produktivität und unterschiedlichen Bodenpunkten gibt, dass wir als Parlament entscheiden, wo die Nutzung für Energiegewinnung besser und wo es sinnvoll ist, sie für die Sicherung der Ernährung zu nutzen. Das ist ein Zielkonflikt, der nicht technisch zu lösen ist; den können wir nur politisch lösen. Das ist eine politische Verantwortung dieses Hauses und von Ihnen als Sprecherin der größten regierungstragenden Fraktion, eine Richtung vorzugeben. (Beifall SPD und FDP) Wir haben darüber eine politische, keine technische Diskussion, die ich auf die Landesregierung wegschieben kann, und die die Landesregierung dann auf die Kommunen schieben kann. Wie sollen die das denn machen? Warum trauen Sie sich denn nicht, einmal eine Richtung vorzugeben und zu sagen, ab welchem – – Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2137 (Tobias Koch [CDU]: Haben wir gerade!) – Herr Koch, dann sagen Sie mir – vielleicht können Sie ja die Frage beantworten –: Ab welchem Bodenpunkt wollen Sie denn Freifläche ausschließen? (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Am Anfang wurde das doch gesagt!) – Sie sind doch die Expertin, und auch Frau Kleinschmit ist eine Expertin. Ab welchem Bodenpunkt sollten wir verbieten, dass Freiflächensolaranlagen ausgebracht werden? – Das ist die Frage, die ich Ihnen stelle. Das ist die Frage, die wir hier diskutieren müssen. (Tobias Koch [CDU]: Nicht hier!) – Doch! (Martin Habersaat [SPD]: Wo denn sonst?) Wo denn sonst? (Zuruf SPD: Das ist Ihr Antrag!)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Kleinschmit?
Rixa Kleinschmit CDU
Lieber Herr Abgeordneter Losse-Müller, ich bin aufgestanden, bevor Sie Ihre Frage formuliert haben; meine Frage an Sie geht aber in dieselbe Richtung: Sind wir uns darüber einig, dass es in Schleswig-Holstein sehr unterschiedliche Naturräume mit sehr unterschiedlichen Gegebenheiten gibt? Und sind wir uns darüber einig, dass es elementar wichtig ist, diese naturräumlichen Gegebenheiten bei der Bewertung des Nutzens von Flächen für die Landwirtschaft oder für Solaranlagen zu berücksichtigen, und dass es deshalb schwierig sein kann, einen starren Bodenwert festzusetzen, weil wir in diesem Land nicht dieselben Gegebenheiten wie in Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg haben? – Okay, aber – – Kann es deshalb sinnvoll sein, eine Varianz für den Einzelfall offenzulassen? (Thomas Losse-Müller) – Absolut, das wäre ja mein Argument. Wir haben vollkommen unterschiedliche Flächen, die in unterschiedlichem Maße geeignet sind. Ja, das messen wir in Bodenpunkten. Ich würde Ihnen raten, einmal zu definieren, wo Sie diesen Schnitt machen. (Beifall SPD) Denn wenn Sie als Souverän, als Gesetzgeber dieses Landes das nicht tun, bleibt der Konflikt ungelöst. Denn es ist ein Konflikt: Sie nehmen jemandem das Recht, Geld mit Solar zu verdienen, weil Sie ihn dazu zwingen, nur Landwirtschaft zu machen. Oder umgekehrt: Sie nehmen Leuten das Recht, das zu machen, was sie auf der Fläche machen wollen, nämlich landwirtschaftlich tätig zu sein, weil Sie die Fläche für Freiflächensolar reservieren. Das ist ein Eingriff in Rechte. Das ist Ihre Entscheidung – die sollten wir hier diskutieren. Das ist das, wozu Sie eine Meinung haben sollten. Und ja, das geht! (Zuruf Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Das ist der Punkt, den ich von Ihnen erwarte. Es ist eine politische Entscheidung, und Sie müssen eine Richtung vorgeben. Sie dürfen die Entscheidung nicht an die Landesregierung wegschieben, die sie dann an die Kommunen weiterschiebt, die damit überfordert sind. (Beifall SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Meine Damen und Herren, schon dieser kleine Austausch hat klargemacht, dass wir hier Zielkonflikte haben, die politisch beantwortet werden müssen. Es reicht nicht zu sagen, dass eine Kombination wünschenswert wäre. Wenn ich es will, dann muss ich es organisieren. Es reicht auch nicht, alles zu prüfen. Sie sind diejenigen, die diese Entscheidung treffen müssen. Ist es wirklich okay, dass ein Landbesitzer 4.000 Euro pro Hektar verdient, wenn er das Land an einen auswärtigen Investor verpachtet? Oder sagen wir: „Nein, das muss für die heimische Landwirtschaft reserviert werden!“? – Das ist doch eine politische Frage, die wir entscheiden müssen. Wollen wir wirklich den einfachen Weg gehen, nur auf der Freifläche Solar zu bauen? Sie haben gesagt: Nein, Solar muss auch auf Dächern sein. – Aber dann müssen Sie etwas dafür tun, weil das der viel kompliziertere Weg ist. (Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Auch das steht in unserem Antrag!) – Aber Sie sagen nicht, wie. Sie ignorieren den Konflikt darunter. (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 (Tobias Koch [CDU]: Nein! – Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Lesen Sie unseren Antrag!) – Wie soll das denn gehen? Sind Sie jetzt für eine Solarpflicht? Führen Sie die ein? Auf welchen Häusern? (Zuruf Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Wie gehen Sie damit um, dass die meisten Haushalte die 15.000 Euro, die es für diese Dachfläche braucht, gar nicht aufbringen können? (Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Wir wollen es vereinfachen!) Wie gehen Sie damit um, dass es da draußen große Firmen gibt – wie LESER in Hohenwestedt –, die sagen, dass sie sich die 1,2 Millionen Euro auf ihrer Fläche gar nicht leisten können? Wie gehen Sie damit um, dass die Stadtwerke sagen, sie haben das Kapital dafür nicht, wenn Sie sagen, dass gar nicht die Privaten die Solaranlagen auf den Dächern machen müssen, sondern die Stadtwerke mit Leasingkonzepten? – Ich stimme Ihnen ja zu, dass wir den Weg auf die Dächer gehen müssen. Es ist aber der härtere Weg. (Zuruf Peer Knöfler [CDU]) Er hat politische Implikationen, die Sie umsetzen müssen. Deshalb möchte ich gern, dass Sie sich dazu so bekennen, dass es auch funktioniert. (Beifall SPD) Dann noch etwas zu den netzverträglichen Standorten: Halten Sie es wirklich für politisch gegeben, dass die Entscheidung darüber, wo eine Freiflächensolaranlage entsteht, von einem kommerziell betriebenen Unternehmen wie der SH Netz getroffen wird? (Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Auch das habe ich nicht gesagt! – Tobias Koch [CDU]: Nein!) – Das steht hier aber. Sie sagen, Sie sind froh, dass die netzverträglichen Standorte Priorität haben. Das heißt nichts anderes, als dass Sie akzeptieren – das haben Sie beide in Ihren Reden gerade gesagt –, dass Solaranlagen nur dort gebaut werden, wo das Netz schon steht. (Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Nein!) – Die Entscheidung über den Netzausbau trifft aber die SH Netz unter kommerziellen Gesichtspunkten. (Tobias Koch [CDU]: Nein!) – Auch da haben Sie Nachholbedarf. (Thomas Losse-Müller) (Beifall SPD – Tobias Koch [CDU]: Nein! – Zuruf Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Sie haben es schon gesehen: Es ginge wirklich auch anders. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat ein Gesetz verabschiedet, in dem steht, dass der Ausbau von Freiflächensolar auf landwirtschaftlichen Flächen prinzipiell verboten ist, es sei denn, das Projekt hat besondere Qualitäten. Die haben einen Kriterienkatalog gemacht, nach dem ein Projekt positive und negative Punkte erwerben kann. Wenn das Projekt 100 Punkte hat, darf es trotzdem genehmigt werden. Da steht so etwas drin wie: 20 Punkte dafür, dass es Bürgerbeteiligung vor Ort gibt. Zehn Punkte dafür, dass es ein Unternehmen aus der Gemeinde ist, das die Anlage betreibt. Gutschrift für gute Bodenpunkte – nee! (Zuruf CDU] – Sie haben Recht. Für gute Bodenpunkte negative Punkte, positive Punkte für schlechte landwirtschaftliche Flächen. Das heißt, da hat jemand den Mut, differenziert zu bewerten, was wir als Gesellschaft wollen.
Thomas Losse-Müller SPD
Wollen wir, dass Solar von unseren Leuten mit lokaler Wertschöpfung betrieben wird? Oder wollen wir, dass es für Investoren freigegeben wird? Das ist da niedergeschrieben; ein Projekt bekommt eine Bewertung. Wollen wir, dass da Agrar-PV gemacht wird? – Dann würde das Projekt Extrapunkte bekommen.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss!
Thomas Losse-Müller SPD
Man kann und man muss diese Dinge politisch regeln, weil es große Konflikte sind, die nicht weggedrückt werden dürfen. Das ist meine Erwartung an Sie und an die Politik, und das war meine Erwartung an diese Debatte. Deswegen müssen Sie das Ganze zurückholen und uns hier etwas vorlegen, was einer Diskussion würdig ist. – Danke schön. (Beifall SPD) Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2139
Kristina Herbst
Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Oliver Kumbartzky das Wort.
Oliver Kumbartzky FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Unruhe CDU) Ich will das Seminar nicht stören, aber nun bin ich dran. (Heiterkeit FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch mich hat es ein wenig überrascht, dass ein Landtagsantrag gestellt wurde, der sich mit einem Erlass der Landesregierung befasst – ein Erlass ist nun einmal reines Regierungshandeln. Dennoch macht es Sinn, über diesen Erlass zu reden, denn offensichtlich ist die Landesregierung bei diesem Thema noch nicht weitergekommen. Insofern ist es gut, dass Schwarze und Grüne jetzt einmal Druck auf die eigene Regierung machen. (Beifall FDP und SSW – Zuruf Lars Harms [SSW]) Dann, Herr Kollege Losse-Müller, habe auch ich mich gefragt, warum man das Thema in die Primetime am Mittwochmorgen setzt, aber auch das macht Sinn. Denn wenn man sich einmal die restliche Tagesordnung anschaut, sieht man, dass Schwarz-Grün sonst nichts zu bieten hat. (Beate Raudies [SPD]: So ist es! – Beifall FDP und SPD) Ein weiterer Punkt ist auch sehr entscheidend: Immerhin scheint gerade die Sonne. Insofern passt das ja. Meine Damen und Herren, die Weiterentwicklung des PV-Erlasses wird von der FDP-Fraktion grundsätzlich begrüßt. Angesichts der bereits angesprochenen veränderten Gesetzeslage erscheint ein überarbeiteter Erlass auch zwingend notwendig. Der PV-Erlass sollte das überragende öffentliche Interesse von erneuerbaren Energien berücksichtigen und den Ausbau der Freiflächen-PV in Schleswig-Holstein weiter vorantreiben. Das überragende Interesse sollte den Grundgedanken des Erlasses darstellen. Jedoch ist es entscheidend, dass der neue Erlass deutlich macht, wo wir in Schleswig-Holstein bei der Nutzung der Freiflächen-Fotovoltaik eigentlich hinwollen, aber auch, wie das möglich gemacht werden soll. Es sollte nicht wie im bisherigen (Oliver Kumbartzky) Erlass und im vorliegenden Antrag eine Aufzählung von Problemstellungen, Abwägungen und Ausschlusskriterien geben; stattdessen sollte der Erlass es den Kommunen vor Ort ermöglichen, die Voraussetzungen für die Realisierung von PV zu schaffen. (Beifall FDP und SPD) Sieht man sich jetzt einmal den Antrag von CDU und Grünen an, sieht man, dass da eine große Aufzählung von pauschalen Bedenken und möglichen Hindernissen im Vordergrund steht, beispielsweise beim Thema Moorböden, bei den Wildkorridoren und beim Netzausbau. Außerdem enthält der Antrag mal wieder mehrere für Schwarz-Grün typische Prüfaufträge. Wir kennen es ja: „Kurs halten“ war gestern, „Kurs prüfen“ ist der neue Standard. Die FDP-Fraktion wird aber sicherstellen, dass diese Prüfungen nicht im Sande verlaufen; stattdessen werden wir den Stand der Prüfungen regelmäßig abfragen. Schließlich geht es darum, dass konkrete Lösungen erarbeitet werden. Insbesondere der Netzausbau wird im Antrag in den falschen Fokus gerückt. Die Aufgabe der Netzbetreiber besteht darin, die entstehenden Anlagen anzuschließen, und nicht darin, deren Ausbau zu begrenzen. Da bin ich ganz bei Ihnen, Herr Losse-Müller; das haben Sie genau auf den Punkt gebracht. – Da sollten Sie noch einmal genau in den Text schauen. (Beifall FDP und SPD) Aber, Frau Schmachtenberg, Ihre Bedenken hinsichtlich der hochwertigen Agrarflächen teilen wir, ebenso auch den vorgeschlagenen Weg mit den Bodenpunkten – wir sind gespannt, wie dieser Weg dann konkret aussehen soll. Anstatt solche Flächen zu versiegeln, sollten wir dort verstärkt auf Agri-PV-Anlagen setzen. Diese ermöglichen eine doppelte Nutzung, indem sowohl Landwirtschaft betrieben als auch sauberer Strom erzeugt werden kann. Wenn wir weiter Vorreiter in der Energiewende sein wollen, sollte der PV-Erlass die Möglichkeiten der Freiflächen-Fotovoltaik aufzeigen und als Wegweiser, nicht als Weg-Weiser dienen. Es sollte klar kommuniziert werden, dass Schleswig-Holstein bereit ist, die Chancen und Vorteile der erneuerbaren Energien zu nutzen. Daher fordern wir, dass der neue PV-Erlass die Vision eines zukunftsorientierten und nachhaltigen Schleswig-Holsteins widerspiegelt. (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 Ich sagte es bereits: Er sollte den Kommunen ermöglichen, die Potenziale der Freiflächen-PV bestmöglich auszuschöpfen und dabei gleichzeitig die notwendigen Abwägungen zu treffen. Nur durch eine ausgewogene und zukunftsorientierte Herangehensweise können wir den Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgreich vorantreiben. (Beifall FDP) Zum Schluss noch eine Bemerkung: Die Fraktionen von CDU und Grünen schreiben in ihrem Antrag, dass öffentliche Gebäude als Vorbild dienen sollen. Das ist genau richtig so. Es ist auch ein klarer Fingerzeig gegenüber der Landesregierung, die das Thema nämlich komplett verschlafen hat. Hier erwarten wir bei den eigenen Landesliegenschaften deutlich mehr. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Aber Obacht: Auch die Landesregierung muss bei dieser Thematik den „Täck-Check“ einhalten. AgriPV-Anlagen dürfen nicht auf Dächer. – Vielen Dank. (Beifall FDP und SSW)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat der Abgeordnete Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Freiflächen-Fotovoltaik ist ohne Frage ein wichtiger Baustein, wenn wir die Energiewende in Deutschland schaffen wollen. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Danke. – Der Bundesgesetzgeber hat im letzten Jahr sogar das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien festgestellt. Der aktuelle Beratungserlass des Landes aber – da bin ich ganz beim Kollegen Kumbartzky – liest sich mehr wie ein Problemkatalog, der darlegt, weshalb Fotovoltaik eigentlich nicht möglich ist. Natürlich müssen wir unterscheiden und auch kritisch sein. Nicht jede PV-Anlage ist per se gut und sinnvoll. Insgesamt aber sollte unser Zugang zum Thema erneuerbare Energien ein positiver sein. Wir sollten nicht in Problemen, sondern in Lösungen denken. Wir müssen aber auch sicherstellen, dass wir Fehler aus der Vergangenheit nicht wiederholen, denn das Wichtigste, was wir benötigen, um die Energiewende zu gestalten, ist und bleibt die Ak- (Christian Dirschauer) zeptanz der Menschen in diesem Land. Wir brauchen daher ein Instrument, mit dem die Kommunen gestalten können, aber auch eine Handhabe bekommen, um Wildwuchs zu verhindern, ohne den Ausbau der erneuerbaren Energien zu blockieren. Als der Biogasboom einsetzte und die Tank-oderTeller-Debatte losging, haben wir gesehen, wie leicht die Akzeptanz für eine Technologie verloren gehen kann. Biogas an sich fanden viele nicht schlecht, die Vermaisung der Landschaft und das Steigen der Flächenpreise aber schon. Gerade die Fotovoltaik wird, wenn große Acker- und Grünflächen dafür verbraucht werden, auch solche Debatten auslösen. Hier braucht es darum einen vernünftigen Rechtsrahmen, der Anlagen dort ermöglicht, wo sie sinnvoll sind, aber eben auch die Flächen schützt, wo wir sie brauchen. Dafür müssen auch technische Innovationen wie Agri-PV-Anlagen ermöglicht werden, unter denen weiterhin ein Stück weit Landwirtschaft betrieben werden kann. Das Ziel ist nicht in erster Linie der Zubau an Kapazität, sondern der Zugewinn an eingespeistem Strom. Für den Investor, der eine PVAnlage errichtet, ist das im Moment völlig egal. Baut er auf die grüne Wiese ohne Stromanschluss, wird er für jede nicht eingespeiste Kilowattstunde entschädigt und verdient auf diese Weise genauso viel wie der Investor, der die Anlage auf einer Fläche mit Netzanschuss errichtet hat. Das kann nicht richtig sein. Hier setzt das EEG tatsächlich Fehlanreize. Wir erwarten von der Landesregierung ein deutliches Signal an den Bund, dass dies dem Ausbau der erneuerbaren Energien nicht zuträglich ist, zumal es auch wieder ein Akzeptanzproblem verursacht. Wir können doch nicht ernsthaft erwarten, dass die Menschen Verständnis dafür haben, wenn ein Investor fürstlich verdient, der eine große PV-Anlage fernab der nächsten Stromtrasse baut, wohl wissend, dass sein Strom nie ins Netz eingespeist werden wird. Hier muss tatsächlich eine bessere Abstimmung, unter anderem mit der SH Netz, stattfinden. Diese Abstimmung gibt es aber schon im Rahmen des PV-Freiflächendialoges. Wir müssen das Rad nicht neu erfinden. Hier haben sich die handelnden Akteure darauf verständigt, einen PV-Freiflächenatlas zu erstellen, in den die Kommunen ihre Planungsflächen eintragen können. Unsere Aufgabe als Politik liegt an dieser Stelle nicht im Schaffen neuer Strukturen, sondern in der Steuerung: Anlagen sollten da errichtet werden, wo es Netzkapazität gibt oder ein Anschluss geplant ist, aber eben Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2141 nicht mitten im Nirgendwo. Es muss auch gar nicht jede Anlage einen Netzanschluss haben, auch dezentrale Lösungen, wo ein Abnehmer vor Ort den erzeugten Strom verbraucht, sind denkbar und können sinnvoll sein. Im Schwerpunkt sollten PV-Anlagen aber auf bereits versiegelten Flächen liegen: auf Dächern, Parkplätzen, an Gebäudefassaden, um nur einige zu nennen. Das sind tote Flächen, da sollten wir den Löwenanteil des Solarstroms produzieren. Da müssen Land und Kommunen mit ihren Liegenschaften – wir haben es eben schon gehört – als gute Beispiele vorangehen. Bei allen weiteren Flächen dürfen wir Energiewende und Naturschutz, aber auch Energiewende und Landwirtschaft nicht gegeneinander ausspielen. Hier braucht es klare Abwägungskriterien, die den Kommunen gute Entscheidungen ermöglichen: für die Energiewende, aber auch für den Naturschutz und für den Bestand unserer bäuerlichen Landwirtschaft. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, FDP und Serpil Midyatli [SPD])
Kristina Herbst
Zu einem Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Tobias Koch das Wort.
Tobias Koch CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Redebeitrag des Kollegen Losse-Müller bin ich geneigt, so zu starten, wie die Kollegin Täck gestartet ist: Ich versuche, es Ihnen noch mal zu erklären. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben definitiv keinen Konflikt zwischen AgriPV und landwirtschaftlicher Nutzung. Es ist ja gerade die Doppelnutzung, die damit angestrebt wird. Das ist die eine Seite. Wir haben aber auf der anderen Seite die Konfliktsituation zwischen Freiflächen-PV und landwirtschaftlicher Nutzung. Genau diese Konfliktsituation versuchen wir aufzulösen. Das ist der entscheidende neue Impuls, den wir mit diesem Antrag erstmals in dieser Debatte setzen. Ich kenne keine Vorschläge der SPD-Fraktion, wo sie irgendwie mal versucht hätte, diesen Konflikt aufzulösen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Thomas Losse-Müller [SPD]) (Tobias Koch) Sie stellen sich hier nur besserwisserisch hin, wir dagegen haben die Lösungsvorschläge: Wir sagen, wir wollen gute Ackerböden schützen. Wir wollen an den Bodenpunkten orientiert ein Freiflächen-PVVerbot für gute Ackerböden einführen. Das ist die politische Initiative, die wir als Parlament, als Fraktionen, als Regierungsfraktionen mit dem heutigen Antrag starten wollen. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist das! – Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Martin Habersaat?
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Herr Koch. – Ich habe heute Vormittag schon viel gelernt und will auch gern weiterlernen. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Mir ist noch nicht klar, an welcher Stelle für Sie guter Boden beginnt. Wie definieren Sie das? Oder ist es so, wie Frau Kleinschmit sagte: Sie definieren guten Boden je nach Ort in Schleswig-Holstein unterschiedlich? Was haben Sie denn da für eine Flächenverteilung im Auge, was ist denn wo ein guter Boden für Sie? – Es ist ganz spannend, dass die SPD noch nie auf diese Idee gekommen ist, so etwas über Bodenpunkte zu regeln, jetzt aber schon die präzise Antwort verlangt. Das ist doch erst mal der Impuls, den wir als Parlament geben. (Zuruf SPD: In Brandenburg regiert die SPD!) Das ist der Lösungsvorschlag. Jetzt müssen wir uns fachlich genau anschauen: Wie kann man so etwas umsetzen, welche Kriterien sind zu definieren? Welche Bodenpunktzahl ist die richtige? Für welche Regionen gilt möglicherweise was? Nimmt man ein Beispiel wie Mecklenburg-Vorpommern, zieht man das heran? – Das ist aber genau die fachliche Arbeit, die die Regierung zu leisten hat: jetzt in die Gespräche einzutreten, in die Beratung eines Erlasses einzutreten, um genau das anschließend vorzulegen. Dann können wir wiederum über den Lösungsvorschlag gern politisch diskutieren – (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 auch hier in diesem Haus. Aber entscheidend ist doch, dass wir diesen Weg gehen wollen und uns als Parlament dazu bekennen: Ja, wir wollen gute Ackerböden unter bestimmten Kriterien schützen. Diese Initialzündung geben wir mit dem heutigen Antrag. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Habersaat?
Tobias Koch CDU
Wenn es immer noch Unklarheiten gibt, auch das.
Martin Habersaat SPD
Mein Fazit ist: Sie werfen uns vor, wir hätten keinen konkreten Vorschlag, den Sie kennen. Ich stelle fest: Ich kenne von Ihnen auch keinen konkreten Vorschlag. (Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Doch, klar! Den Antrag!) – Der ist doch nicht konkret! (Zurufe) – Wir haben eine Idee, wie eine Lösung aussehen kann, indem wir sagen: Wir orientieren uns an Bodenpunkten, um guten Ackerboden zu schützen. Einen vergleichbaren Vorschlag der SPD habe ich bisher nicht gehört. (Martin Habersaat [SPD]: Haben Sie der Rede zugehört? – Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In der Rede war gar nichts! Null! – Weitere Zurufe) – Welchen? In der Rede wurden wir nur dafür kritisiert, dass wir noch nicht sagen können, ob es 47 oder 49 Punkte sind und dass wir es nicht als Gesetz, sondern als Erlass machen wollen. Das war die einzige Replik der SPD. (Martin Habersaat [SPD]: Über den Erlass reden wir noch mal später im Landtag? Ernsthaft?) Andere Vorschläge vonseiten der SPD kenne ich nicht. Entscheidend ist, dass wir jetzt diesen Weg einschlagen und überhaupt erst einmal versuchen, diese Konfliktsituation, die ja zutreffend beschrieben ist, aufzulösen. Das machen wir, das wollen wir tun, diesen Weg wollen wir gehen. Jetzt müssen wir in einem fachlichen Prozess klären, was die (Tobias Koch) richtigen Kriterien sind, wie wir sie festlegen. Da vertraue ich voll und ganz auf die Landesregierung, dass das in guten Gesprächen gelingt und dann ein Vorschlag vorliegen wird, den wir politisch bewerten können. (Lachen und Unruhe FDP) Damit haben wir aber unsere Aufgabe als Parlament vorbildlich erfüllt: Wir geben die Richtlinien vor, wir geben den Weg vor und sagen, wir wollen guten Ackerboden schützen. Für die fachliche Arbeit haben wir eine Exekutive. Das macht die Regierung, und wir bewerten es anschließend. Sich als SPD hier hinzustellen und zu sagen: „Wir erwarten jetzt sofort konkrete Zahlen zu den einzelnen Bodenpunkten“, ist relativ einfach gemacht. Kommen Sie erst einmal auf die gleichen Ideen, die wir haben! Finden Sie einen Lösungsweg, wie wir es gemacht haben! (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Der liegt doch längst vor! Wir müssen doch nicht alles neu erfinden! Bis maximal 40 Bodenpunkte!) – Ja, und haben Sie einen solchen Vorschlag hier schon einmal eingebracht? – Nein, das haben Sie nicht. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Ich sage zum dritten Mal: Wir gehen jetzt diesen Weg. Das ist der richtige Weg. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für einen weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Thomas Losse-Müller das Wort.
Thomas Losse-Müller SPD
Ich bin ganz dankbar, denn so hatten Sie wenigstens die Möglichkeit zu erklären, dass Sie es verbieten wollen. Das war gerade Ihre Wortwahl: Sie wollen den Ausbau von Freiflächensolar auf Flächen mit guten Bodenpunkten – die sind noch zu definieren – verbieten. Das ist etwas anderes als das, was im Antrag steht: (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!) „Die Landesregierung wird im Zuge der Überarbeitung gebeten zu prüfen, wie der Schutz besonders guter Ackerböden für die Produktion von Lebensmitteln erreicht werden kann, zum Beispiel indem die Zulässig-Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2143 keit von Freiflächen-Photovoltaikanlagen für Flächen ab einem bestimmten Wert an Bodenpunkten einem besonderen Abwägungsund Prüfungserfordernis unterliegt.“ Was denn jetzt: Wollen Sie es verbieten, oder wollen Sie, dass die Landesregierung irgendein Prüfding auf den Weg bringt, in dem das dann doch möglich ist? (Tobias Koch [CDU]: Hopfen und Malz verloren!) – Herr Koch, wir haben ein anderes Verständnis von der Rolle eines Parlaments. Sie haben die Verantwortung für eine politische Entscheidung, nämlich die Abwägung zwischen der Ernährungssicherheit, der Sicherung der Existenz von Landwirten und dem Ausbau von Solar, gerade der Landesregierung zugeschoben. Für die gibt es keine fachlichen Kriterien, es gibt keinen Grund zu sagen: Bodenpunkt 85, 86 oder 87 ist richtig. Das ist ein Zielkonflikt, der politisch entschieden werden muss. Das haben Sie aus der Hand gegeben. (Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Nein, es gibt auch Biologie, die durchaus Einfluss hat!) – Die Feststellung, dass es Biologie gibt, ist in diesem Landtag so wahrscheinlich noch nicht getroffen worden. Aber ich nehme das gern an: Ja, es gibt Biologie. Die gab es schon immer. (Zuruf Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Warum haben Sie nicht den Mut, die politische Steuerung in einem Feld zu übernehmen, in dem wir gesellschaftspolitische Konflikte haben? Warum schieben Sie das weg? Das kann doch nicht der Anspruch eines Mitglieds dieses Landtags sein! – Danke schön. (Beifall SPD)
Kristina Herbst
Weitere Wortmeldungen aus dem Parlament liegen mir nicht vor. Ich habe vorhin versäumt, die Abwesenheit der Landesregierung wegen auswärtiger Termine zu entschuldigen; das möchte ich hiermit nachholen. Für heute Vormittag ist Minister Schrödter entschuldigt und für den ganzen Tag Ministerin Dr. Sütterlin-Waack. Dementsprechend erteile ich jetzt für die Landesregierung der Ministerin Karin Prien in Vertretung von Frau Dr. Sütterlin-Waack das Wort.
Karin Prien
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einigkeit herrscht in diesem Hause darüber, dass der Krieg in der Ukraine, die Energiekrise und der Klimawandel Handlungsbedarf auslösen. Angesichts der welt- und klimapolitischen Lage arbeitet die Landesregierung deshalb mit höchster Priorität am Ausbau der erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein, damit Schleswig-Holstein zum klimaneutralen Industrieland wird und wir uns unabhängig von Autokraten machen. Notwendig ist dafür, neben der Windenergie auch die Nutzung der Fotovoltaik voranzutreiben. Die neu gesetzten Ausbauziele des EEG 2023 geben dabei die Richtung vor. Bundesweit müssen wir in einer gemeinsamen Kraftanstrengung innerhalb weniger Jahre den jährlichen Ausbau der Fotovoltaik von gut sieben Gigawatt auf 22 Gigawatt verdreifachen. Meine Damen und Herren, wie lässt sich das erreichen? Vorrangig natürlich, indem wir auf öffentlichen wie auch privaten Dachflächen die Anzahl der Fotovoltaikanlagen massiv ausbauen. Auch mit unseren landeseigenen Liegenschaften leisten wir dazu einen Beitrag. Über die Fotovoltaikanlagen auf Dachflächen hinaus kommt den Freiflächen-Fotovoltaikanlagen ebenfalls eine wichtige Rolle zu. In Schleswig-Holstein ist der Bestand an Freiflächen-Fotovoltaikanlagen im Zeitraum November 2021 bis November 2022 um rund vier Prozent auf 1.461 Hektar angestiegen. Im gleichen Zeitraum hat sich jedoch die Fläche von geplanten Anlagen mehr als verdoppelt, von 805 Hektar auf 1.846 Hektar. Das sind positive Veränderungen, wenn es um die Frage der Erzeugung erneuerbarer Energien geht, die Deutschland so dringend braucht. Gleichzeitig wissen wir, dass Freiflächen-Fotovoltaik in Flächenkonkurrenz mit anderen Nutzungsarten wie Wohnungsbau, Gewerbeentwicklung, Infrastruktur und Naturschutz steht. Gerade auch auf landwirtschaftliche Flächen – darüber haben Sie sich ausgetauscht – steigt mit dem Ausbau der Freiflächen-Fotovoltaik der Konkurrenzdruck. Die derzeitige Dynamik stellt die Gemeinden und Kreise bei der Planung von Freiflächen-Fotovoltaikanlagen deshalb vor neue Herausforderungen – zumal sich der gesetzliche Rahmen fortlaufend verändert. Bereits Anfang des Jahres wurde eine Teilprivilegierung von Fotovoltaikanlagen auf einer Fläche längs von Autobahnen und Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Baugesetzbuch eingeführt. Im März 2023 hat die Verkehrsministerkonferenz einen Beschluss zur Aufhebung der Anbauver- (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 botszone an Bundesfernstraßen für Freiflächen-Fotovoltaikanlagen gefasst. Ein weiteres Beispiel für die derzeitigen Entwicklungen ist die im Mai vorgelegte Fotovoltaik-Strategie der Bundesregierung. Die Strategie soll in Form von zwei Gesetzespaketen – Solarpakete I und II – umgesetzt werden. Wir werden diesen Gesetzgebungsprozess natürlich genau beobachten, denn die Landesregierung strebt insgesamt einen zügigen, aber gleichzeitig auch raum- und naturverträglichen Ausbau der Freiflächen-Photovoltaikanlagen an. Aus Sicht der Landesregierung eignen sich bereits versiegelte oder vorbelastete Flächen für den Freiflächen-Fotovoltaikausbau ganz besonders. Es geht darum, eine gute, ausgewogene und differenzierte Regelung im Bereich von Agri-PV vorzusehen. Die Landesregierung ist dankbar für die wichtigen Impulse aus dem Antrag und der Debatte heute. Daneben spielt auch die Lenkung auf raumverträgliche Standorte für den Netzausbau eine maßgebliche Rolle. Um hier gerade auch vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Dynamik für Gemeinden und Kreise Hilfestellung zu leisten, ist eine Überarbeitung des Fotovoltaik-Erlasses aus unserer Sicht unbedingt erforderlich. Meine Damen und Herren, das Innenministerium plant, den Erlass im zweiten Halbjahr 2023 zu überarbeiten und dann so schnell wie möglich zu veröffentlichen. Damit soll Kommunen, Planungsbüros, Netzbetreibern und Projektentwicklern eine rechtlich und fachlich aktuelle Hilfestellung für den Ausbau der Freiflächen-Fotovoltaik im Land zur Verfügung stehen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Vielen Dank. – Für einen weiteren Kurzbeitrag hat sich der Abgeordnete Martin Habersaat gemeldet. (Zurufe)
Martin Habersaat SPD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zwischenfragen sind ja schwierig, wenn fachfremd vorgetragen wird. (Zurufe) (Martin Habersaat) Deswegen will ich an dieser Stelle sagen, was mir aufgefallen ist. Wir reden heute Morgen über Energiegewinnung auf landwirtschaftlichen Flächen. Da überrascht es mich stark, dass weder der Energieminister noch der Landwirtschaftsminister zu diesem Thema spricht – aber geschenkt. (Beifall SPD, FDP und SSW) Mein zweiter Punkt bezieht sich auf einen Widerspruch zwischen den Aussagen von Herrn Koch und Frau Prien. Herr Koch, Sie haben mir auf meine Zwischenfrage eben erzählt, jetzt werde das mit den Bodenpunkten erst erarbeitet, und dann könne man hier noch einmal darüber sprechen. Frau Prien hat uns aber gerade den Zeitplan für den Erlass vorgetragen. Wir wissen beide, dass ein Erlass nie das Licht des Plenums erreicht – der wird einfach in die Welt gehen –, und da war nicht von einer weiteren Parlamentsbefassung die Rede. Also stellen wir fest: Sie haben die politische Verantwortung heute abgeschoben. Die Regierung wird irgendetwas tun, und wir werden das staunend zur Kenntnis nehmen. (Beifall SPD)
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bleiben beim wichtigen Thema Bildung. (Vereinzelte Heiterkeit) – Ich hatte eben den Eindruck! – Eine gute Bildung ist wohl das Beste, was wir als Gesellschaft den jungen Menschen für ein möglichst selbstbestimmtes Leben mitgeben können. Unsere Kinder und Jugendlichen sollen mündige Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und aufgeklärte Verbraucherinnen und Verbraucher werden. Deshalb wollen wir die politische und die wirtschaftliche Bildung in unseren Schulen deutlich stärken. (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Darin geht es uns in unserem Antrag, denn wir sehen leider in beiden Bereichen noch viel Luft nach oben, was verschiedene Studien Jahr für Jahr immer wieder unterstreichen. Die politische und wirtschaftliche Bildung an unseren Schulen zu stärken ist mit Blick auf den Fachkräftemangel und andere Herausforderungen an unseren Schulen sicherlich leichter gesagt als getan, deshalb kann dies immer nur schrittweise erfolgen. Es geht uns aber darum, heute das Signal zu senden, dass dies tatsächlich gewollt ist und angepackt wird. Wir schlagen vor, das Fach WiPo in der Kontingenzstundentafel schrittweise auszuweiten, sodass es mittelfristig bereits ab der 5. Klassenstufe flächendeckend unterrichtet werden kann. Wir hätten auch große Sympathien für ein eigenständiges Schulfach Wirtschaft, wie es zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen eingeführt wurde, aber der von uns hier vorgeschlagene Weg wäre sicherlich mit Blick auf die genannten Herausforderungen im Lehrplan und die benötigten Fachkräfte einfacher umzusetzen. Es ist wichtig, dass die jungen Menschen verstehen, wie unsere soziale Marktwirtschaft funktioniert und dass sie erste sinnvolle Einblicke bekommen, wie das mit den Steuern, Versicherungen, Aktien oder auch Handy- und Mietverträgen läuft. Es gibt dafür auch in Schleswig-Holstein bereits einige gute (Christopher Vogt) Ansätze. Das ist so. Wir hatten in der Jamaikakoalition zum Bespiel gemeinsam das Landeskonzept Entrepreneurship Education auf den Weg gebracht, das eine wirklich gute Grundlage und zum Beispiel Planspiele beinhaltet. Angesichts der Pandemie ist das leider etwas in den Hintergrund getreten. So viel gehört zur Ehrlichkeit dazu. Es ist gut, dass die Bundesregierung mittlerweile gemeinsam mit der OECD daran arbeitet, die finanzielle Bildung in Deutschland zu stärken. Gerade mit Blick auf die Aktienkultur und andere Dinge gibt es dort großen Bedarf. Man könnte auch darüber diskutieren, ob WiPo nicht absehbar zum Pflichtfach in Schleswig-Holstein werden sollte, denn es kann zum Beispiel passieren, dass man in einer Gemeinschaftsschule bis zum mittleren Schulabschluss keine einzige Stunde Politikunterricht hatte. Das ist sicherlich alles andere als der Regelfall, aber es ist theoretisch möglich. Das finde ich schwierig. Es ist auch noch einmal deutlich hervorzuheben, dass unsere Jugend viel interessierter an politischen Themen ist, als es oftmals heißt. Das haben nicht nur Fridays for Future gezeigt. Bei Besuchen in Schulen sagen einem viele Schülerinnen und Schüler, dass sie sich deutlich mehr politische und wirtschaftliche Bildung wünschen und dass sie deutlich früher beginnen sollte. Das ist zuletzt wieder bei Jugend im Landtag durch gleich mehrere Beschlüsse mehr als deutlich geworden. WiPo-Lehrer berichten einem, dass auch in den Schulen in der Zeit der Pandemie Verschwörungstheorien Hochkonjunktur hatten. Deshalb muss klar sein: Nichts immunisiert so gut gegen Extremismen aller Art wie eine fundierte politische Bildung. (Beifall FDP) Wir sind auch erklärte Fans des Praxisbezugs. Deshalb wollen wir mehr sinnvolle Praktika in der Wirtschaft ermöglichen, aber auch den direkten Austausch der Schülerinnen und Schüler mit der Politik stärken. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, diesen Austausch weiter zu intensivieren und den jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, politische Entscheidungen hautnah zu erleben, nicht nur kurz vor Wahlen, sondern gern auch dazwischen. Viele Schulen organisieren den Besuch in einem Parlament, wie zum Beispiel hier im Landtag, und viele Schulen organisieren Podiumsdiskussionen und Formate wie derzeit dialogP, woran wir ja wahrscheinlich alle teilnehmen. Aber die meisten weiterführenden Schulen in Schleswig-Holstein tun dies immer noch nicht. Das ist ein Problem. Ich halte es für sehr wichtig, dass alle jungen (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 Menschen nicht nur die Gelegenheit bekommen, einmal Unternehmerpersönlichkeiten oder andere interessante Menschen aus dem Berufsleben kennenzulernen und dadurch vielleicht auch ein Stück weit Vorbilder haben zu können, ich halte es auch für sehr wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass die Abgeordneten oder eben auch die Spitzenpolitiker in Deutschland in der Regel aus ganz normalen Verhältnissen kommen und vielleicht ganz ähnliche Themen wie sie selbst hatten, die sie mal dazu motiviert haben, sich selbst politisch einzubringen. Auch das, so finde ich, ist ein ganz wichtiger Punkt. (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Es wird leider nicht in allen Familien regelmäßig über Politik gesprochen, und wenn dies in der Schule auch nicht passiert, fehlt diesen jungen Menschen etwas ganz Wichtiges. Deshalb sollte die Landesregierung aus unserer Sicht darauf hinwirken, dass zukünftig an allen weiterführenden Schulen in Schleswig-Holstein zumindest vor den wichtigen Wahlen, zum Beispiel auch den Kommunalwahlen, entsprechende Veranstaltungen stattfinden und dies nicht sozusagen nach dem Zufallsprinzip funktioniert. (Beifall FDP, SPD, SSW und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] Aus meiner Sicht ist das eine Frage der Chancengerechtigkeit. Die Demokratien sind weltweit durch systemische Rivalen herausgefordert, die ein autoritäres Regierungssystem haben und im Zweifel nicht davor zurückschrecken, die Populisten und Antidemokraten in den USA und Europa aktiv zu unterstützen. Das war seit Jahrzehnten nicht mehr so aktuell wie gerade jetzt. Auch deshalb gehören für uns zum Beispiel Diskussionen über Sicherheitspolitik und über die Rolle der Bundeswehr in die Schulen. Schleswig-Holstein ist dort besser als andere Bundesländer, aber man kann das gemeinsam mit der Bundeswehr noch ausweiten, dass sie auch personelle Ressourcen haben, damit es tatsächlich überall stattfindet. (Beifall FDP) Abschließend: Auch Vertreter von Feuerwehr und Polizei sollten über ihre Arbeit informieren. Das passiert vielerorts. Der Alternativantrag der Koalition ist nach dem Dreiklang von Schwarz-Grün in der Bildungspolitik „begrüßen – prüfen – Konzept erstellen“ konzipiert. Ich glaube, es gibt durchaus Gemeinsamkeiten, über die wir im Bildungsausschuss weiter diskutieren sollten. Das Thema ist (Christopher Vogt) wirklich wichtig. Deswegen sollten wir gemeinsam daran arbeiten, dass wir vorankommen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD, SSW, Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Wiebke Zweig das Wort.
Wiebke Zweig CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Politische und ökonomische Bildung schaffen eine Grundlage für die Teilhabe an unseren demokratischen Strukturen, an unserem Rechtsstaat und an unserem Wirtschaftssystem. Sie ist der Ausgangspunkt für ein selbstbestimmtes und informiertes Leben, was ganz wichtig ist. Sie macht unsere Kinder und Jugendlichen zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Seit Jahren sehen wir ein Erstarken des Populismus in ganz Europa. Aber auch die Wahl von Donald Trump als US-Präsident und der Sturm auf das Kapitol haben uns eine Sache ganz klar vor Augen geführt: Demokratie ist nicht selbstverständlich, auch nicht in Deutschland. Unsere Demokratie ist ein Schatz, und diesen Schatz gilt es zu bewahren. Wir müssen ihn schützen, wir müssen ihn pflegen, wir müssen unseren Schülerinnen und Schüler zeigen, was Demokratie eigentlich bedeutet und wie wertvoll sie für uns ist – heute noch dringender als jemals zuvor! (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christopher Vogt [FDP]) Denn noch nie war es so leicht, so viele Menschen in so kurzer Zeit zu erreichen; Informationen, aber auch Falschinformationen verbreiten sich in den sozialen Medien in nie gekannter Geschwindigkeit. Nicht ohne Grund investieren Staaten, die die Demokratie nicht schätzen, in Desinformationskampagnen. Das Ziel dabei ist eindeutig: Demokratien sollen weltweit destabilisiert werden, besonders durch die Beeinflussung demokratischer Wahlen. Können wir sicherstellen, dass unsere Kinder keinen Fake News oder Propaganda in den sozialen Medien ausgesetzt sind? – Nein, das können wir nicht. Aber wir können sie von klein auf dazu befähigen, zwischen wahr und unwahr, politisch und Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2147 populistisch, kritisch und gefährlich unterscheiden zu können. Genau deshalb müssen wir die politische Bildung an den Schulen stärken: damit unsere Kinder mündige und kritisch denkende Bürgerinnen und Bürger werden. Das eint uns hier alle im Schleswig-Holsteinischen Landtag. Viele Schülerinnen und Schüler verlassen die Schule ohne eine wirklich ökonomische Grundbildung und landen dann in der Wirklichkeit. Bei vielen dialogP-Veranstaltungen, die ich besucht habe, haben mir die Schülerinnen und Schüler erzählt, dass häufig das Wenige, über das im Unterricht gesprochen wird, nicht ausreichend praxisnah ist und ökonomische Abläufe im Alltag kaum ein Thema sind, zum Beispiel das Abschließen von Versicherungen oder eines Mietvertrags. Das sind kleine Beispiele aus meinen Gesprächen. Die Schülerinnen und Schüler müssen befähigt werden, um sich informiert und eigenständig in der Wirtschaft zurechtfinden zu können. Nachhaltig bestehende und inhaltliche tragfähige Entscheidungen treffen kann, wer weiß, worum es geht. Die Einführung eines verbindlichen Mindestkontingents des Faches WiPo von vier Jahreswochenstunden in der Sekundarstufe I ist daher absolut begrüßenswert. Die Ausweitung im Bereich der Entrepreneurship Education sowie die landesweite Ausweitung des Landeskonzeptes Entrepreneurship Education durch zusätzliche Mittel im Landeshaushalt 2022 sind somit absolut begrüßenswert. (Beifall CDU, Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die politische und die ökonomische Bildung befähigen unsere Schülerinnen und Schüler in ihrer Urteilskraft und darin, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Die Schule ist in Kooperation mit außerschulischen Bildungsträgern der Ort, an dem die Schülerinnen und Schüler den Werkzeugkasten an die Hand bekommen, um mit der Bildung Unabhängigkeit zu erlangen. Auch die außerschulische politische Jugendbildung in Kooperation mit Schulen in Schleswig-Holstein sorgt für die praktische Vermittlung von Demokratie. Vielen Dank an dieser Stelle an den Landesbeauftragten für politische Bildung sowie allen Beteiligten. (Beifall) Schulen und auch Kindertagesstätten sind Orte, an denen unsere Kinder und Jugendlichen mit altersgerechten Formaten der Demokratiebildung an unsere Demokratie herangeführt werden. Es ist ein (Wiebke Zweig) Auftrag, der niemals endet. Wir müssen stetig junge Menschen neu und immer wieder für die Demokratie gewinnen. Zentral sind dabei auch die politischen Jugendorganisationen. In den letzten Monaten waren junge Kommunalpolitikerinnen und ‑politiker an unseren Schulen unterwegs, um für die Kommunalwahl zu werben. Junge Menschen ziehen andere junge Menschen an. – Vielen Dank dafür. Deswegen gelingen politische und ökonomische Bildung nur gemeinsam – gemeinsam mit der außerschulischen politischen Jugendbildung und der Wirtschaft in Kooperation mit Schulen in Schleswig-Holstein. Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Thomas Hölck [SPD])
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Es dürfte nicht verwundern, dass mich als WiPo-Lehrer so eine WiPoDebatte schon freut. Ich freue mich ehrlich gesagt auch, dass ich endlich mal einen Antrag habe, bei dem ich sage: Da haben wir zumindest eine ähnliche Stoßrichtung, liebe FDP. (Unruhe FDP – Christopher Vogt [FDP]: Das kriegen wir nie wieder hin!) In Zeiten von Extremismus und Fremdenfeindlichkeit, Verbreitung von Fake News, der rasanten Entwicklung von KI und Verschwörungserzählungen müssen Schülerinnen und Schüler dazu befähigt werden, sich kritisch mit unterschiedlichen Positionen auseinanderzusetzen, um sich eine eigene Meinung bilden zu können. Wir Grüne betrachten die politische Bildung als festen Bestandteil im Prozess des lebenslangen Lernens und haben uns deshalb im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass wir im Fach WiPo mehr Raum zur Verfügung stellen wollen. Schülerinnen und Schüler werden durch die Auseinandersetzung mit Kernproblemen des gesellschaftlichen Zusammenlebens in die Lage versetzt, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen und dabei abzuschätzen, wie sich das eigene Handeln auf andere Menschen, auf künftige Generationen, auf die Umwelt oder auf das Leben in anderen Kulturen auswirkt. (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 Zum FDP-Antrag: Ich befürworte den ersten Absatz Ihres Antrages sehr, glauben Sie mir das. Ich denke, dass WiPo ab der 5. Klasse eine Lücke in der Bildung schließen würde. Ich will das kurz begründen. In meiner Masterarbeit habe ich mir angeschaut, wie wir Schülerinnen und Schüler resilienter, also widerstandsfähiger gegen Verschwörungserzählungen und generell Extremismus machen können. Eine ganz zentrale Hypothese in der Wissenschaft ist es, dass sozialwissenschaftlicher Unterricht zu einer verstärkten Resilienz führen könnte. In meiner Masterarbeit komme ich genau zu diesem Schluss. Jetzt könnte argumentiert werden, dass ja auch außerhalb der Schule nach dem Abitur mehr politische und ökonomische Bildung stattfinden könnte. Ja, aber dem muss entgegnet werden: Umso früher die Bildung stattfindet, desto besser ist die Resilienz gegenüber extremistischen Tendenzen. Und das ist alles andere als eine banale Erkenntnis. Haben Sie schon einmal versucht, Verwandte, die an eine Verschwörungstheorie glauben, zu überzeugen, dass das nicht stimmt? Haben Sie schon einmal mit jemandem geredet, der glaubt, dass die Welt flach ist, oder der an – in Anführungszeichen – die „jüdische Weltverschwörung“ glaubt? – Diese Menschen lassen sich nicht so einfach überzeugen, und um ehrlich zu sein: Wir haben nicht wirklich Maßnahmen, um die Menschen aufzuklären. Wenn ich glaube, dass der Staat Verbrechen begeht, lasse ich mich nicht einfach vom Gegenteil überzeugen. Denn eines ist klar: Im Internet finde ich inzwischen jede noch so abstruse Meinung oder Erzählung. Deshalb sind präventive Maßnahmen so relevant. Die beste präventive Maßnahme, die ich in Schleswig-Holstein kenne, ist eben politische ökonomische Bildung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Martin Balasus [CDU]) Deshalb komme ich zu dem Schluss, dass früherer WiPo-Unterricht ein Schlüssel ist, um extremistischen Tendenzen und Verschwörungserzählungen entgegenzuwirken. Jetzt kommt es aber: Klar ist auch, dass die finanziellen Mittel und die notwendigen Lehrkräfte für so ein Vorhaben nicht an jeder Ecke stehen. Der WiPoUnterricht ist, gerade fernab von den Gymnasien, immer noch ein Fach, welches vermehrt fachfremd unterrichtet wird. Aufgrund der herausragenden Bedeutung der politischen Bildung für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land muss in Zukunft (Malte Krüger) eine Stärkung des Politiklehramts dringend angegangen werden. Auch wir möchten die Schulen noch stärker dabei unterstützen, eine nachhaltige Demokratiebildung und verstärkte politische Bildung zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler muss so früh wie möglich die Chance der Mitgestaltung in einer demokratischen Gesellschaft nähergebracht werden. Deshalb wollen wir den Bereich WiPo in der Schule stärken und sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I ab Klasse 7 in diesem Fach Unterricht bekommen. Außerdem wollen wir die Kontingenzstundentafel auf den Prüfstand stellen und anpassen, um den Schulen mehr Freiräume bei der Umsetzung innovativer Konzepte zu geben und Bereiche wie informatische Bildung, WiPo, Bildung für nachhaltige Entwicklung und Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung zu stärken. Darüber hinaus möchte ich an dieser Stelle auch noch dem Landesbeauftragten für politische Bildung ausdrücklich für seine Arbeit danken. Durch vielfältige Formate können wir die Qualität der politischen Bildung in und außerhalb der Schule maßgeblich verbessern und werden diese Arbeit durch zusätzliche finanzielle Mittel weiterhin unterstützen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rasmus Vöge [CDU]) Bevor ich zum Schluss komme: Ich bin der Überzeugung, dass wir eine gesellschaftliche und pädagogische Debatte darüber brauchen, welche und inwiefern Fächer im 21. Jahrhundert noch den allgemeinen Bildungszielen der Schule entsprechen. Wir haben viele Ideen und fügen immer neue Fächer hinzu. Jedoch sind wir uns alle bewusst, dass die Realität nicht in Fächern funktioniert und zudem die Herausforderung des 21. Jahrhundert vermehrt fächerübergreifende und verknüpfende Kompetenzen erfordert. Darüber und über die Frage, wie wir Lehrkräfte mit all ihren Zusatzaufgaben entlasten können, sodass sie sich wieder ihren Kernaufgaben wie Unterricht widmen können, müssen wir eine Diskussion führen. Heute aber stärken wir erst einmal dort, wo es angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung so dringend notwendig ist, denn Zusammenleben muss gestaltet werden, und auch das muss man lernen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Dr. Heiner Garg [FDP]) Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2149
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Was entscheiden kleine Menschen und was große? Das ist bei uns zu Hause eine oft hitzig diskutierte Frage, zuletzt heute Morgen; das war ursächlich dafür, dass ich eine Viertelstunde zu spät zur Fraktion gekommen bin. (Zuruf: Oh, oh!) In der Kita Lütte Lüüd in Wentorf ist das auch eine oft diskutierte Frage. In Wentorf ist die Frage „Was entscheiden Große, und was entscheiden Kleine?“ so wichtig, dass das mit einer Verfassung geregelt ist. So weit sind wir im Hause Habersaat noch nicht. (Vereinzelte Heiterkeit SPD) Kleine dürfen in Wentorf entscheiden, ob sie ohne Jacke rausgehen, aber Große dürfen entscheiden, wann den Kleinen zu kalt ist und die Jacke nachgerüstet werden muss. Kleine dürfen entscheiden, ob sie drinnen spielen oder draußen. Große dürfen Sonnencreme anordnen, wenn die Sonne scheint. Die Verfassung besteht aus Bildern, damit auch alle sie verstehen, und bereits für Dreijährige ist es selbstverständlich, dass sie sich in den Kitarat wählen lassen und dass sie mitreden. (Christopher Vogt [FDP]: Ja, wie läuft das jetzt zu Hause bei Habersaat? – Heiterkeit) – Das gibt es später beim Kaffee. – In der Grundschule landen diese Kinder aus den Demokratiekitas dann oft in einer Situation, in der sie ziemlich empört hinterfragen, warum das auf einmal aufgehört hat, warum denn von vorne entschieden wird, warum sie nicht mitentscheiden dürfen, wo denn die Verfassung ist und dergleichen. Ich finde diese Haltung der Kinder großartig. (Unruhe) Das Schlimmste, das passieren kann, ist, wenn die Schule ihnen dann mit so etwas begegnet wie: „Jetzt ist der Ernst des Lebens“, oder: „Jetzt sind hier andere Bedingungen“, und man ihnen das wieder aberzieht. Das darf um Gottes Willen nicht passieren. (Beifall SPD – Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) (Martin Habersaat) Die Schule soll „die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler auf ihre Stellung als Bürgerin und Bürger mit den entsprechenden Rechten und Pflichten“ vorbereiten, so steht es im Schulgesetz. Das ist der rote Faden; das könnte er jedenfalls sein, aber so ein richtig durchgehendes Konzept gibt es ehrlicherweise nicht. Natürlich soll jede Schule in Schleswig-Holstein, jede Schule in Deutschland eine Demokratieschule sein, aber das Bild ist dann doch sehr divers. Mitbestimmung kann Thema sein, zum Beispiel, wenn sich eine Schule zur Zukunftsschule zertifizieren lassen will, muss aber nicht. Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen laut Kommunalverfassung kann auch in der Schule praktiziert und umgesetzt werden – passiert an den meisten Schulen ehrlicherweise nicht. Veranstaltungen zur Kommunalwahl gab es zu dieser Wahl an vielen Schulen, aber eben nicht an allen. Schülervertretungen können ein Hort für Engagement und Kreativität sein – sind es aber auch nicht überall. Demokratiekitas, Zukunftsschulen, Juniorwahl, Schuldiskussionen des Verbands politischer Jugend, dialogP, Planspiel Rathaus – es gibt viele tolle Ansätze, aber es ist in Schleswig-Holstein eben auch ein Schulabschluss möglich, ohne einem einzigen dieser Ansätze begegnet zu sein. Demokratiebildung muss ein roter Faden sein – von der Kita über die Grundschule bis zur weiterführenden Schule. Keine Wahl sollte an einer Schule vorbeirauschen, und schon gar nicht wegen des Gefühls, es gebe gerade Wichtigeres zu tun. Nein, gibt es nicht. (Beifall SPD) Deshalb unterstützen wir den Ansatz der FDP, Wahlen an allen Schulen mit wahlberechtigten Schülerinnen und Schülern verbindlich vorzubereiten. Ein paralleles Vorhaben ist die Stärkung des WiPoUnterrichts. Das haben wir zuletzt hier debattiert, als Jamaika das Jahr der Politischen Bildung feierte und gleichzeitig im Rahmen einer Oberstufenreform das Fach WiPo geschwächt hat. Mehr politische und mehr wirtschaftliche Bildung finden wir wichtig. Deshalb stimmen wir auch diesem Aspekt des FDP-Antrags zu. Im Antrag von CDU und Grünen finden wir vieles, auch Richtiges, aber auch, dass ein roter Faden fehlt. Sie begrüßen das segensreiche Wirken der Landesregierung – geschenkt. Frau Zweig, ich habe heute gesehen, dass Sie differenzieren. Sie begrüßen manches einfach so, und manches wird absolut (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 begrüßt. Wir werden in Zukunft auf die Feinheiten achten. Sie benennen Populismus, Extremismus, Diskriminierung, Hate Speech, Fake News und Verschwörungstheorien als wichtige Herausforderungen. – Die Stellung der Bürgerinnen und Bürger in die Übernahme von Verantwortung, die Orientierung in der Gesellschaft aber setzen doch vorher an und wären auch dann wichtig, wenn es all diese Herausforderungen nicht gäbe. Auch die Bedeutung ökonomischer Bildung würde ich nicht aus aktuellen Situationen an Finanzmärkten ableiten wollen. Auch wenn die Zinsen rapide sänken oder der DAX – keine Ahnung – explodierte, wäre wichtig, dass wir eine ökonomische Grundbildung an den Schulen haben. (Beifall SPD und FDP) Unklar ist mir, was der neue Ansatz beim alten Modell Klassenrat ist. Ich schließe mit dem Gedanken, der mir am wichtigsten ist. Schulen sind nicht unpolitisch. Schulen sind nicht neutral. Schulen haben eine Haltung. Sie vertreten Menschenrechte. Sie vertreten Wertvorstellungen, Ideen der demokratischen, sozialen und liberalen Freiheitsbewegung. Ich würde mich freuen, wenn wir einen Weg fänden, das zu stärken, (Martin Balasus [CDU]: Kein eigener Vorschlag der SPD! Wie jedes Mal!) und wenn möglichst nicht wieder vorkommt, dass die Schulaufsicht anordnet, dass NPD-Vorsitzende an Wahlveranstaltungen teilnehmen müssen. – Herr Balasus, ich habe Ihren Zwischenruf nicht verstanden. Sie können gern ans Mikro gehen. – Dass der NPD-Landesvorsitzende, mehrfach namentlich im Verfassungsschutzbericht benannt, seinen Hass und seine Hetze in der Schule verbreiten können soll, will mir nicht in den Kopf. Wir müssen gemeinsam einen Weg finden, das künftig zu verhindern. Unsere Schulen haben wichtige Aufgaben. Wir müssen sie dabei unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich spreche heute in Vertretung für Jette (Sybilla Nitsch) Waldinger-Thiering. An dieser Stelle noch einmal gute Besserung! (Beifall) Schule muss auf das Leben vorbereiten. Zum Leben gehört im besten Fall ein Grundverständnis für die Politik und für die Wirtschaft. Deshalb wollen wir als SSW die politische und die wirtschaftliche Bildung im Schulunterricht weiter ausbauen und stärken, und zwar – wie wir feststellen müssen – nicht erst seit heute, sondern bereits seit vielen, vielen Jahren. Konkret bedeutet das, dass wir den WiPo-Unterricht in den Kontingentstundentafeln der Sekundarstufe I an den Gymnasien und den Gemeinschaftsschulen mit einem verpflichtenden Mindestkontingent von sechs Jahreswochenstunden ausstatten wollen. Alle weiterführenden Schulen in Schleswig-Holstein müssen das Fach WiPo auf einem guten und verlässlichen Niveau verpflichtend unterrichten. Wenn ich als ehemalige WiPo-Lehrerin an den Schulen unseres Landes unterwegs bin und mich mit den Schülern und Schülerinnen unterhalte, höre ich immer wieder eine Sache, nämlich dass man den Wunsch hat, das Fach Lebenspraxis einzuführen. Unsere Schüler und Schülerinnen wollen lernen, wie sie allein zurechtkommen können. Das bedeutet, dass sie lernen möchten, was man beachten muss, wenn man zu Hause auszieht, also: Wie melde ich mich um? Welche Versicherung brauche ich? Wie regele ich meine Bankangelegenheiten? – Nicht in allen Familien wird dieses Wissen weitergegeben. Trotzdem betrifft es uns alle irgendwann in unserem Leben. Dieses Wissen müssen wir den Schülern und Schülerinnen vermitteln – vor allen Dingen, bevor sie einen Abschluss machen und nicht erst, wenn sie ins Leben hinaustreten. Ähnlich sieht es mit der politischen Bildung aus. Daher unterstützen wir die Forderung nach politischer Bildung sehr. Hier hebe ich ganz besonders das Engagement der Schulen hervor. Viele Schulen bemühen sich schon in Form von politischen Veranstaltungen, dialogP-Formaten und durch den direkten Austausch mit Politikern und Politikerinnen, eine praxisnahe politische Bildung an die Schulen zu bringen. Besonders in Wahlkämpfen – das ist hervorzuheben – organisiert der Verband politischer Jugend, also unsere Jugendparteien, in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für politische Bildung viele Podiumsdiskussionen an den Schulen, um junge Menschen über Parteien und die politischen Standpunkte zu informieren. In diesem Zusammenhang auch vom SSW ein großes Lob und Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2151 ein Dank für die gute Arbeit des Landesbeauftragten für politische Bildung. (Beifall) Durch kreative Formate wie zum Beispiel den Wahl-O-Mat zum Aufkleben wird den jungen Menschen das Wissen über Politik und Demokratie praxisnah und verständlich beigebracht. Genau so muss es nämlich laufen. Wir wollen die Arbeit des Landesbeauftragten für politische Bildung weiterhin stärken und unterstützen. Demokratiebildung und Partizipation junger Menschen sind nämlich existenziell für unser politisches System. Deshalb darf hier niemals gespart werden. Keine Frage, es gibt ganz viele tolle Angebote, wie eben genannt. Leider kommt es eben immer auf das Engagement vor Ort an. Durch freiwillige Angebote sichern wir keinen flächendecken Wirtschaftsund Politikunterricht. Das sollten wir bei aller Freude über die Formate ins Bewusstsein rufen. Das Konzept der Klassenräte von Schwarz-Grün klingt auf den ersten Blick sehr schlüssig. Aber ganz im Ernst: Wird es besser, wenn wir immer mehr Konzepte in die Schulen verfrachten, wenn nicht klar ist, wo überhaupt die Verantwortlichkeiten liegen? Die Schulen arbeiten bereits mit Klassensprechern und Klassensprecherinnen, binden die Schülerinnen und Schüler in demokratische Prozesse ein. Hier könnten wir Ansätze ergänzen und die Aufgabenbeschreibung mit den Akteuren vor Ort entwickeln. Apropos vor Ort: Außerschulische Lernorte finden wir als SSW im WiPo-Fach existenziell. (Beifall SSW) Mit Besuchen in Rathäusern und bei ortsansässigen Banken hat man einen hohen Lerneffekt. Hier sprechen wir von einer echten Handlungsorientierung. Ich möchte noch eine Sache besonders hervorheben. Die Bildungsfahrten nach Buchenwald unterstützen wir natürlich. Fangen wir aber doch erst einmal hier bei uns im Land an. Die Küstenkoalition hat zusammen mit ihrer Ministerin Anke Spoorendonk dafür gesorgt, dass Klassen Gelder für Fahrten zu Gedenkstätten hier bei uns im Land bekommen und zum Beispiel auch ein Bus bezahlt wird. Nicht alle Schulen wissen von diesem Angebot. Dieses bestehende System muss weiter promoviert werden. Dazu gehört, dass wir unsere Gedenkstättenarbeit in unserem Land für die politische Arbeit im Land entsprechend mit ordentlichen institutionellen Mitteln ausstatten. (Sybilla Nitsch) (Beifall SSW und FDP) Natürlich können wir diese Forderung nicht immer nur auf die Lehrkräfte abwälzen und dann verlangen, dass sie alles umsetzen. Wir wissen: Der Lehrkräftemangel ist kritisch, und die Leute sind an den Schulen überbeansprucht. Klar ist aber: Wir müssen jedem Schüler und jeder Schülerin vor dem Abschluss eine vernünftige politische und wirtschaftliche Bildung bieten.
Sybilla Nitsch SSW
Ansonsten müssen wir uns am Ende fragen: Was soll Schule vermitteln, wenn nicht das? – Vielen Dank. (Beifall SSW und FDP)
Kristina Herbst
Bevor ich der Landesregierung das Wort erteile, begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler der Jürgen-FuhlendorfSchule aus Bad Bramstedt. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich erteile das Wort an Ministerin Karin Prien.
Karin Prien
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst einmal vielen Dank an die FDP dafür, dass sie das Thema heute zu relativ prominenter Stunde zur Debatte angemeldet hat. Das gibt uns gemeinsam Gelegenheit, über dieses auch aus meiner Sicht so bedeutende Thema für unsere Kinder und Jugendlichen zu sprechen. Ja, politische und wirtschaftliche Bildung ist für den einzelnen jungen Menschen die Grundlage für politische Teilhabe, die Grundlage für eine erfolgreiche wirtschaftliche Betätigung und die Grundlage für eine erfolgreiche Berufswahl. Sie legt darüber hinaus gesamtgesellschaftlich ein entscheidendes Fundament für eine lebendige und liberale Demokratie, denn Demokratie muss in jeder Generation neu gelernt werden. Da spielen die Schulen eine sehr wichtige Rolle. Gerade in den aktuellen Zeiten mit immer schnelleren Veränderungen und sich überlagernden Krisen, Stichworte Pandemie, Ukrainekrieg und Digitalisierung, brauchen junge (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 Menschen die Gewissheit, ihr Leben und ihr Umfeld eigenständig gestalten zu können. Politische und wirtschaftliche Bildung spielt deshalb an unseren Schulen heute eine zentrale Rolle, und das geht natürlich weit über das hinaus, was in der Kontingentstundentafel dazu ausgewiesen ist. Herr Vogt, ich muss Sie allerdings korrigieren: Es ist in Schleswig-Holstein heute eben nicht mehr möglich, eine weiterführende Schule zu verlassen, ohne das Fach WiPo in der Sekundarstufe I mindestens vierstündig unterrichtet erhalten zu haben. Das haben wir gemeinsam auf dem Weg gebracht, nämlich 2021 auf dem Erlasswege. Wir controlen das sehr genau. Und nein, jeder Jugendliche muss mindestens vier Stunden WiPo-Unterricht in der Mittelstufe erhalten haben. Ich halte das für absolut notwendig. Darüber hinaus wollen wir dies als schwarz-grüne Koalition auch weiter ausbauen. So haben wir das in der Koalition vereinbart. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben darüber hinaus mit der Oberstufenreform ein verpflichtendes Berufsorientierungsseminar eingeführt. Wir haben Pflichtstunden in die Oberstufe hineingegeben, damit dort auch Inhalte im Bereich der ökonomischen Bildung stärker thematisiert werden können. Wir haben uns darüber hinaus darauf verständigt, das Thema politische Bildung im Bereich der historischen politischen Bildung auszubauen. Das ist aus meiner Sicht ein wichtiger Beitrag dazu, das zu verstehen, was heute in unserer komplexen Welt und in einer veränderten geopolitischen Lage passiert. Auch ich will an dieser Stelle dem Landesbeauftragten für politische Bildung ausdrücklich für die hervorragende Zusammenarbeit sowohl im Bereich der schulischen als auch im Bereich der außerschulischen Bildung danken. Frau Präsidentin, ich bedanke mich sehr. (Zuruf) – Herr Präsident! – Frau Präsidentin, ich bedanke mich dafür, dass wir gestern und vorgestern hier in Schleswig-Holstein die Landeszentralen und die Bundeszentrale für politische Bildung zu Gast hatten. Dort konnten wir noch einmal zeigen, wie gut das in Schleswig-Holstein funktioniert. Ich bin sehr froh, dass auch hier noch einmal auf das Thema außerschulische Lernorte hingewiesen wurde. Frau Nitsch, ich glaube, wir sind uns einig, dass nicht nur die Küstenkoalition, sondern auch die Jamaikakoalition und jetzt die schwarz-grüne Koalition große Anstrengungen unternommen haben und un- (Ministerin Karin Prien) ternehmen, um die Erinnerungsarbeit in unserem Land wirklich deutlich zu stärken. Da ist seit 2017 noch einmal richtig viel passiert, und ich bin dem ganzen Haus sehr dankbar dafür, dass Sie das immer wieder in jeder Haushaltsverhandlung meistens auch fraktionsübergreifend unterstützen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind uns aber auch einig, dass sich politische Bildung nicht im WiPo-Unterricht erschöpft. Im Gegenteil, wirksame politische Bildung ist immer auch Demokratiebildung. Herr Habersaat, ich lade Sie gern in unsere Kinderrechtsschulen ein, in denen wir auch an den Grundschulen schon sehr intensiv an dem Thema arbeiten. Darüber hinaus wird auch dort, wo es keine ausgewiesenen Kinderrechtsschulen gibt, Demokratie an unseren Grundschulen inzwischen großgeschrieben, und das ist richtig so. Das geschieht nicht zuletzt über das Schülerfeedback, das wir gemeinsam eingeführt haben. Hierbei bewegen wir uns in die Richtung der verpflichtenden Umsetzung in den nächsten Jahren. Lassen Sie mich zum Thema Entrepreneurship Education noch einige Sätze sagen. Ich halte das für einen ganz entscheidenden Ansatz, weil es hier gerade darum geht, jungen Menschen, übrigens nach der Pandemie auch vielen verunsicherten jungen Menschen, sehr deutlich die Möglichkeit zu geben, selbst etwas zu unternehmen, Selbstwirksamkeit zu erleben und schon in der Schule einmal erlebt zu haben, wie viel Spaß es macht und wie befriedigend es ist, etwas selbst auf den Weg zu bringen; unternehmerisch, sozialunternehmerisch oder im Bereich des sozialen Engagements. Das ist auch wichtig, um in Deutschland eine andere Start-up-Kultur auf den Weg zu bringen. Das müssen wir hinkriegen, diese Saat müssen wir an den Schulen pflanzen, und das tun wir. Deshalb auch von meiner Seite aus noch einmal ein ganz herzlicher Dank an das Parlament für die zusätzlichen Mittel im Bereich Entrepreneurship Education, die wir jetzt gut gebrauchen können, um das landesweit auszurollen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auf dialogP ist hingewiesen worden. Das Besondere dabei ist, dass es nicht nur darum geht, vor den Wahlen die Gespräche in jugendgerechten Formaten an den Schulen zu führen, sondern auch außerhalb von Wahlkämpfen, denn Jugendliche sollen das Gefühl haben, dass Politiker mit ihnen ins Gespräch kommen wollen, und zwar nicht nur vor Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2153 den Wahlen, sondern weil sie sich als Politiker für Demokratiebildung auch über die eigentlichen Wahlkämpfe hinaus verantwortlich fühlen. Ich bin den Schulen außerordentlich dankbar dafür, dass sie sich hier im hohen Maße engagieren und mit jungen Menschen, aber auch mit Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für Kommunalwahlen, für Landtagswahlen oder für Bundestagswahlen zur Verfügung stellen, hervorragende Arbeit leisten. Ja, das sollte an jeder weiterführenden Schule in unserem Land passieren, und dafür werden wir auch weiter Sorge tragen. Schließlich ist auf die Experimentierklausel hingewiesen. Auch diese soll dazu dienen, Demokratiebildung in einzelnen Themenbereichen weiter in die Schulen zu tragen, auch mit neuen Formaten, auch mit Formaten, die Schülerinnen und Schüler entwickeln. Deshalb bin ich sehr dafür, dass wir im Rahmen der Experimentierklausel zu einem Initiativrecht für Schülerinnen und Schüler kommen. Das ist neben dem Schülerfeedback ein Weg, um den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, Selbstwirksamkeit und Beteiligung sowie Teilhabe an Schule zu realisieren.
Peter Lehnert
Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Vogt?
Christopher Vogt FDP
Frau Ministerin, ich höre die Botschaft ausgesprochen gern, dass Sie daran arbeiten wollen, dass an allen Schulen vor Wahlen und gern auch dazwischen etwas stattfindet. In den letzten Jahren ist unheimlich viel passiert. Der Verband politischer Jugend, also unsere Jugendorganisationen, hat das vor allem vor Landtagswahlen, vor Bundestagswahlen organisiert. Wenn ich mir die Zahlen anschaue, dann ist das, ich sage einmal wohlwollend gerechnet, ungefähr ein Drittel der weiterführenden Schulen, an denen wahlberechtigte Schülerinnen und Schüler sind. Das heißt im Umkehrschluss, zwei Drittel der Schulen machen das nicht. (Vizepräsident Peter Lehnert) DialogP ist, so finde ich, ein wunderbares Format, aber auch dort stellt man fest: Die Anzahl der Veranstaltungen ist überschaubar, und oft haben sich die Schulen beworben, die sowieso schon ganz viel machen. Diese Schulen machen dann auch dialogP. Das ist zumindest mein subjektiver Eindruck. Das heißt, die Frage, die im Raum steht, ist: Wie schafft man es, wie schaffen Sie es als Ministerium, dass das, was an allen Schulen in Schleswig-Holstein, die wahlberechtigte Schülerinnen und Schüler haben – bei einem Wahlalter von 16 Jahren sind das ja sehr viele –, tatsächlich stattfindet und das von zwei Dritteln der Schulen eigentlich nicht gemacht wird, weil es heißt: „Das schaffen wir nicht, dafür haben wir gerade keine Kapazitäten frei“, gemacht wird? Die Frage nach dem Wie ist entscheidend. Mich interessiert, wie Sie das organisieren wollen.
Karin Prien
Herr Vogt, die Zahlen kann ich nicht bestätigen. Aber darüber können wir uns im Ausschuss noch einmal austauschen. Meine Erwartungshaltung an die weiterführenden Schulen ist klar, das will ich auch heute noch einmal formulieren: Vor Wahlen müssen Schulen im WiPo-Unterricht die entsprechenden Wahlen problematisieren. Sie müssen dazu guten Unterricht machen, und dazu gehört im Zweifelsfall auch, dass Politikerinnen und Politiker im Rahmen von Diskussionsveranstaltungen zu Wort kommen. Lassen Sie mich noch einen letzten Punkt beitragen. Wir setzen in Schleswig-Holstein sehr stark auf Schülerforschungslabore. Das tun wir übrigens auch im Bereich der Demokratiearbeit. Mittlerweile haben wir an der CAU ein solches Labor, um einmal zu testen, mit welchen Formaten wir tatsächlich bessere Erfolge bei der Demokratiebildung erzielen können. Ich darf also zusammenfassen: Die Landesregierung misst der politischen und der wirtschaftlichen Bildung eine hohe Bedeutung zu. Unsere Schulen setzen politische und wirtschaftliche Bildung bereits jetzt in sehr vielen Vorhaben und Projekten vorbildlich um. Wir werden das weiter ausbauen, das gilt auch für den Anteil in der Kontingentstundentafel. Entscheidend ist schließlich – auch da bin ich der von einigen geäußerten Meinung –: Wir (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 müssen uns dabei in den Bereichen der alltäglichen Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler bewegen, nicht nur in Fächern wie Verbraucherbildung, die wir an unseren Schulen anbieten. Frau Nitsch hat diese zusätzlich genannt. Wir müssen vielmehr sehen, dass Demokratiebildung so stattfindet, dass Schülerinnen und Schüler das Empfinden haben, dass das etwas mit ihnen und ihrer Lebenswelt zu tun hat. Dazu tragen wir mit unseren politischen Konzepten bei, und dazu fühlen wir uns unseren Schülerinnen und Schülern gegenüber verpflichtet. Wir sind aber auch unseren Lehrkräften dankbar, die das in großem Maße sehr gut umsetzen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Lars Harms SSW
Herr Präsident, ich verweise auf die sehr informative Vorlage. (Beifall Christian Dirschauer [SSW])
Peter Lehnert
Vielen Dank. – Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter OleChristopher Plambeck für die CDU-Fraktion.
Ole-Christopher Plambeck CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Artikel 61 Absatz 1 unserer Landesverfassung besagt: „Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“ Dieser Grundsatz gilt in Normallagen und ist absolut richtig. Aber Artikel 61 besagt in Absatz 3 auch: „Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Landes entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, kann von den Vorgaben“ der Schuldenbremse „aufgrund eines Beschlusses dieses Hauses mit der Mehrheit von zwei Dritteln“ seiner Mitglieder „abgewichen werden“. Zudem muss ein Plan für die Tilgung der dafür aufgenommenen Kredite beschlossen werden, und die Kredite müssen im Rahmen dieses Tilgungsplans in einem angemessenen Zeitraum zurückgeführt werden. Genau diesen Tilgungsplan werden wir heute beschließen. Der Tilgungsplan sieht vor, in maximal 29 Jahren ab dem kommenden Jahr, also ab 2024, insgesamt 2.908.840.393,05 Euro zu tilgen. Dabei fangen wir vier Jahre früher an als der Bund mit der Tilgung seiner Notkredite; wir haben zudem einen Tilgungszeitraum, der kürzer ist als der des Bundes oder vieler anderer Länder. Auch wenn derzeit und in den künftigen Jahren die Haushaltslage nicht einfach ist und wir Handlungsbedarf in der Haushaltsplanung haben, ist es richtig, im kommenden Jahr mit der Tilgung wie geplant zu beginnen; denn wir als Schwarz-Grün wollen den Verfassungsauftrag konsequent umsetzen. Ich betone hier noch einmal, dass wir alle es uns nicht einfach gemacht haben, Notkredite aufzuneh-Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2155 men. Denken wir nur einmal zurück an die Coronapandemie, die bis heute nachwirkt und noch weit in die Zukunft nachwirken wird. Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime mussten sich plötzlich auf die Pandemie einstellen. Es musste Schutzausrüstung angeschafft werden, und die Digitalisierung wurde massiv ausgebaut, um ein Leben auf Distanz zu ermöglichen. Eine wirklich nicht einfache, ja, schlimme Zeit! Nahtlos schloss sich der schreckliche russische Angriffskrieg auf die Ukraine an – mit allen seinen Folgen wie dem Schutz, der Unterbringung und der Versorgung von Geflüchteten, der Bewältigung der Energiekrise und der Bewältigung von Preissteigerungen. Mit den Notkrediten haben wir pragmatisch und schnell auf die Krisen reagiert, (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) den Menschen im Land Sicherheit gegeben und Schleswig-Holstein gut durch die Krisen geführt. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Lars Harms [SSW]) Anstatt einfach einen U‑Turn zu machen, haben wir unser Land auf Kurs gehalten. Für uns alle waren diese Situation und der Umgang damit neu; es gab keine Beispiele aus der Vergangenheit. Auch wenn es vielleicht die eine oder andere Frage noch gibt, so hat doch der Wissenschaftliche Dienst in seinem Gutachten zum Ukraine-Notkredit dargelegt, dass eine evidente Verfassungswidrigkeit des Beschlusses vom 24. November 2022 sowie des Vierten Nachtragshaushaltsgesetzes 2022 nicht festgestellt werden kann. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist ja toll!) Das ist für mich eine klare Aussage. Die Notkredite sind für die Krisenbewältigung aufgenommen worden, und sobald feststand, dass Beträge nicht mehr notwendig waren, wurden diese umgehend zurückgeführt. Um es noch einmal im Zeitverlauf darzustellen: Im Jahr 2020 hatten wir in diesem Hause 5,5 Milliarden Euro für den Corona-Notkredit bewilligt. Dazu kam der Konjunkturkredit von 700 Millionen Euro, der in den Jahren 2021 und 2022 komplett zurückgeführt worden ist. Zudem wurde der Corona-Notkreditrahmen schon im Jahr 2020 um 355 Millionen Euro abgesenkt. Im Frühjahr des vergangenen Jahres haben wir den Corona-Notkredit um 400 Millionen Euro ab- (Ole-Christopher Plambeck) gesenkt und mit genau diesem Betrag den UkraineNotkredit beschlossen – ohne zusätzliche Ermächtigung. Mit dem Vierten Nachtragshaushalt haben wir die Kreditermächtigung für die Ukraine um eine weitere Milliarde Euro aufgestockt. Somit betrug der gesamte Notkreditrahmen rund 6,5 Milliarden Euro. Mit dem Haushalt 2022 wurde der Kreditrahmen um insgesamt 3,2 Milliarden Euro reduziert.
Peter Lehnert
Kollege Plambeck, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Krämer?
Annabell Krämer FDP
Herr Kollege, herzlichen Dank. – Ich habe eine Frage zu der Erhöhung des Ukraine-Notkredits durch den Nachtragshaushalt 2022, sprich im Dezember vergangenen Jahres: Würden Sie sagen, dass im Dezember 2022 eine finanzielle Notlage bestand? – Na ja, wir haben Ende 2022 durch den Vierten Nachtragshaushalt den Kreditrahmen für die Ukrainehilfe um 1 Milliarde Euro aufgestockt. Schon damals war es einfach so, dass wir gesehen haben, dass insbesondere im Zusammenhang mit dem Thema Unterbringung der Geflüchteten erhebliche finanzielle Auswirkungen auf uns und damit auf den Landeshaushalt zukommen würden, sodass eine Notlage besteht, auch und insbesondere mit Blick auf die weiteren Jahre. Dementsprechend war der Beschluss absolut notwendig.
Peter Lehnert
Kollege Plambeck, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage der Kollegin Krämer?
Annabell Krämer FDP
Danke, Herr Kollege. – Im Dezember 2022 waren von den – gemeinsam von uns getragenen – 400 Millionen Euro Ukraine-Notkredit lediglich 40 Millionen Euro verausgabt, da viele Kosten vom Bund übernommen wurden. Es waren also im Jahr 2022 noch 360 Millionen Euro Restkreditvolumen übrig. Noch einmal: Würden unter diesen Umständen und unter Berücksichtigung des Prinzips der Jährlich- (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 keit sagen, dass zu diesem Zeitpunkt eine finanzielle Notlage für unser Land bestand? – Da wir damals ja schon gesehen haben, was noch auf uns zukommt: absolut! Ja, es war richtig. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Ich halte noch einmal fest, dass wir genau hingesehen haben – es ist ja auch vom Finanzministerium immer gemonitort worden –, wie viel gebraucht wird. Der verbleibende Notkredit aus Corona zum Beispiel beträgt ja nur noch 1,5 Milliarden Euro. Dieser Betrag plus der Ukraine-Notkredit von 1,4 Milliarden Euro, insgesamt also 2,9 Milliarden Euro, werden nun entsprechend dem gemeinsamen Tilgungsplan in den kommenden Jahren zurückgeführt. Das ist der richtige Weg. Damit erfüllen wir unsere Aufgaben. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Oliver Brandt das Wort.
Oliver Brandt GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu den rechtlichen Grundlagen, insbesondere Artikel 61 der Landesverfassung, hat Herr Kollege Plambeck schon ausführlich ausgeführt, sodass ich das an dieser Stelle nicht wiederholen muss. Mit dem vorliegenden Tilgungsgesetz werden die gemeinsame Tilgung der Corona- und Ukraine-Notkredite und damit die Vorgaben des jüngsten einschlägigen Landtagsbeschlusses nun in Gesetzesform gegossen. Ebenso wie die Notkreditermächtigung muss das Tilgungsgesetz mit einer Zweidrittelmehrheit des Landtags beschlossen werden, was die Tragweite unserer heutigen Entscheidung unterstreicht. Die Tilgungssumme ist mit rund 2,9 Milliarden Euro deutlich geringer als die ursprüngliche Corona-Notkreditermächtigung von 5,5 Milliarden Euro, da sie zwischenzeitlich durch Sondertilgungen beziehungsweise Absenkung des Kreditrahmens mehrfach verringert wurde. Dennoch verbleibt eine enorme Belastung, die auch kommende Generatio- (Oliver Brandt) nen als große Hypothek aus den Krisenjahren begleiten wird. Die Tilgung beginnt mit relativ moderaten Beträgen – 30 Millionen Euro in den kommenden beiden Jahren und 50 Millionen Euro 2026 – und wächst im weiteren Verlauf stetig an. Im Jahr 2040 wird die Rate nach jetzigem Stand 99 Millionen Euro betragen, im Jahr 2050 160 Millionen Euro. Diese Summen – ganz abgesehen von den anfallenden Zinsen – werden den Gestaltungsspielraum der Landespolitik sehr lange begrenzen. Führt man sich vor Augen, dass es seit der verbindlichen Einführung der Schuldenbremse in den Bundesländern 2020 noch kein Haushaltsjahr gab, in dem wir ohne die Nutzung der Ausnahmeregelung ausgekommen sind, muss einkalkuliert werden, dass in diesem langen Tilgungszeitraum weitere außergewöhnliche Notsituationen hinzukommen können. (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Diese Überlegung zeigt, dass die Schuldenbremse in der jetzigen Form ihre dauerhafte Tragfähigkeit erst noch unter Beweis stellen muss. Die Debatte, welche Möglichkeiten die Schuldenbremse angesichts möglicher zukünftiger Herausforderungen einräumt und einräumen sollte, steht erst am Anfang und wird uns zukünftig weiter beschäftigen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Hört! Hört! – Weitere Zurufe FDP) Vor Kurzem hat der Wissenschaftliche Dienst des Landtages die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung des Ukraine-Notkredites um 1 Milliarde Euro im November 2022 in einem Gutachten bewertet. Darin sind verschiedene Rechtsfragen erörtert worden. Ich greife einen Aspekt heraus, die Frage, ob es einen ausreichenden Sachzusammenhang der kreditfinanzierten Maßnahmen mit der Überwindung der Notsituation gibt. Insbesondere wurde thematisiert, ob die enthaltenen Projekte der Energiewende, Energiesouveränität und Dekarbonisierung der Wirtschaft mit dem Ukrainekredit und seinen Auswirkungen in einem ausreichenden sachlichen Zusammenhang stehen. Nach meiner Auffassung ist die Landesverfassung nicht so zu interpretieren, dass Maßnahmen zur Bekämpfung einer Notsituation nicht gleichzeitig der Erreichung anderer wichtiger Ziele dienen dürfen. Ja, die Dekarbonisierung der Wirtschaft war schon vor dem Ukrainekredit notwendig, doch ist sie als Maßnahme zur Bekämpfung der Folgen der Energiekrise auf dem Weg zur Energieautonomie nun noch dringlicher geworden. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2157 (Wortmeldung Annabell Krämer [FDP])
Peter Lehnert
Kollege Brandt, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Krämer?
Annabell Krämer FDP
Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, dass Sie das Gutachten umfänglich gelesen haben. Teilen Sie mit mir die Auffassung, dass der Wissenschaftliche Dienst davon ausgeht, dass es doch erhebliche Zweifel daran gibt, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen diversen Maßnahmen und der Aufnahme des Kredites besteht, und zwar dahin gehend, dass es doch als zweifelhaft gesehen wird, dass Notkredite für die Erreichung politischer Ziele dienen dürfen, die bereits vor dem Eintreten einer erklärten Notlage auf dem Tisch und im politischen Gespräch oder Bestandteil des politischen Handelns waren? – Es sind verschiedene rechtliche Fragen aufgeworfen worden. (Zuruf Annabell Krämer [FDP])
Peter Lehnert
Kollegin Krämer, Sie stellen eine Frage, der Kollege antwortet. Wenn Ihnen die Antwort nicht gefällt, dürfen Sie ihn fragen, ob er eine weitere Frage zulässt. Jetzt folgt erst mal die Antwort des Kollegen.
Oliver Brandt GRÜNE
Also, es sind verschiedene rechtliche Fragen aufgeworfen worden. Der Wissenschaftliche Dienst hat einige Dinge in dem Zusammenhang kritisch bewertet, hat aber nicht konkret eine Verfassungswidrigkeit feststellen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)
Peter Lehnert
Kollege Brandt, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage der Kollegin Krämer?
Annabell Krämer FDP
Es ist nicht ganz richtig, Herr Kollege. Dort steht nicht, dass der Wissenschaftliche Dienst eine konkrete Verfassungswidrigkeit nicht feststellen konn- (Vizepräsident Peter Lehnert) te. Er hat gesagt: keine evidente. Evident heißt, eine offensichtliche, da auch noch die höchstrichterliche Entscheidung aussteht. Insofern gibt es keine. Zu den Punkten, die Sie benannt haben: Geben Sie mir recht, dass der Kausalzusammenhang, also die Berechtigung für Dekarbonisierung, Verhinderung des Klimawandels und Sonstiges, sehr in Zweifel gezogen wird, also bezweifelt wird, dass es verfassungsmäßig war, die Notkredite in Anspruch zu nehmen? Hat das der Wissenschaftliche Dienst so erwähnt, wie ich es gerade gesagt habe?
Oliver Brandt GRÜNE
– Der Wissenschaftliche Dienst hat in dem Gutachten seine Meinung dargelegt. Dem, was da drinsteht, werde ich jetzt nicht widersprechen. Allerdings – das ist ja auch Teil des Ganzen –: Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist abzuwarten, und das Verfassungsgericht wird ja im nächsten Jahr voraussichtlich dazu urteilen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marion Schiefer [CDU]) An der Stelle kann ich einsetzen. Es bleibt somit abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren die entsprechenden Beschlüsse zur Notlage sowie zur Mittelverwendung der auf Bundesebene gefassten Beschlüsse bewerten wird. Grundsätzlich gilt immer: Sollte sich daraus oder aus zukünftigen Urteilen Handlungsbedarf ergeben, werden wir unsere Beschlüsse anpassen. Die Übereinstimmung der Haushaltsgesetzgebung mit den Vorgaben unserer Verfassung muss jederzeit gegeben sein. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)
Peter Lehnert
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort der Kollegin Beate Raudies.
Beate Raudies SPD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Nacht vom 29. auf den 30. Oktober 2020 konnte ich nicht schlafen. Das war die Nacht vor der Sitzung des Landtages, in der wir einen Notkredit in Höhe von 4,5 Milliarden Euro beschließen mussten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache schon lange Finanzpolitik, und ich habe schon einiges er- (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 lebt: Bankenkrise, Haushaltssperren, Kassenkredite, Zinskrise, Haushaltsdefizite, Wiederbesetzungssperren und – nicht zu vergessen – die Abwicklung der HSH-Nordbank. Wir standen am Beginn der Pandemie. Niemand hatte Zweifel, dass es sich um eine außerordentliche Krisensituation handelte. Aber ein Notkredit in dieser Höhe, das brachte mich um den Schlaf. Und ich glaube, es ging auch anderen so. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Beschluss gingen intensive Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition voraus. Unsere Verfassung legt in Artikel 61 Absatz 3 für einen Notkredit hohe Grenzen – ein Zustimmungsquorum – fest. Zwei Drittel aller Abgeordneten müssen Ja sagen, also in der Regel Abgeordnete von Regierung und Oppositionsfraktionen. Das Quorum zwingt Regierung und Opposition zur Zusammenarbeit. Weil es sich um eine Notlage handelt, sollen politische Unterschiede zurückstehen. Regierung und Opposition müssen sich einigen. Das ist übrigens nicht in allen Ländern so. Ich bin sehr froh, dass es so in unserer Verfassung steht. In derselben Vorschrift – Artikel 61 Absatz 3 Satz 2 – regelt unsere Verfassung aber auch die Rückzahlung des Kredits. Diejenigen – das ist der Gedanke dahinter –, die die neuen Schulden beschließen, müssen auch festlegen, wann und wie sie zurückgezahlt werden. Der Wissenschaftliche Dienst zitiert in seinem Gutachten aus einem Antrag aller Fraktionen zur Verfassungsänderung in der 17. Legislaturperiode, die die Grundlage ist – mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich aus dem Umdruck 17/813 –: „Darüber, welcher Zeitraum als angemessenen anzusehen ist, hat das Parlament in Ansehung der Größenordnung der erhöhten Kreditaufnahme sowie der aktuellen konkreten konjunkturellen Situation zu entscheiden.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kreditaufnahme und Tilgung sind also zwei Seiten einer Medaille. Deshalb ist auch für den Beschluss über das Tilgungsgesetz eine Zweidrittelmehrheit in diesem Hause erforderlich. Es ist mir ganz wichtig, das noch mal festzustellen. Der Wissenschaftliche Dienst hat das in dem Gutachten auch ausdrücklich bestätigt. Diese Zweidrittelmehrheit liefern die Regierungsfraktionen nun aus eigener Kraft. Das ist in dieser Legislaturperiode so. Vielleicht haben Sie es deshalb auch nicht nötig gehabt, mit der Opposition (Beate Raudies) über den Inhalt Ihres Tilgungsgesetzes zu reden. Das finde ich schade. Denn das Gesetz bindet uns, das Parlament, für fast 30 Jahre. Wir schränken die finanzpolitischen Entscheidungsspielräume des Landes für mehr als eine Legislaturperiode ein – egal, wer dann mit welchen Mehrheitsverhältnissen regiert, egal, welche Aufgaben dann zu bewältigen sind. Ich finde, das wäre ein Gespräch aller Fraktionen wert gewesen. (Beifall SPD und SSW) Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir haben gemeinschaftlich über die Aufnahme der Kredite entschieden; wir hätten das gerne auch mit der Tilgung so gemacht. Dazu war Schwarz-Grün leider nicht bereit. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf heute nicht zu. – Vielen Dank. (Beifall SPD, Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Dr. Heiner Garg [FDP])
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich das Wort der Kollegin Annabell Krämer.
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beginnen möchte ich mit meiner Rede heute mit einem Zitat aus dem Beschluss des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 zum Klimaschutz. Darin heißt es in Absatz 183 Satz 4: „Das Grundgesetz verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen.“ Meiner Meinung nach hat dieser Rechtsgedanke eine große Bedeutung. Er besagt, dass die Chancen auf Freiheit gerecht über die Generationen hinweg verteilt werden müssen. Dabei geht es allerdings nicht nur um die Last des Klimawandels, die junge Generationen tragen müssen. Es geht auch darum, dass die wachsende Staatsverschuldung zukünftige Generationen finanziell immens belastet. Die verhältnismäßige Verteilung von Freiheitschancen sollte somit auch für die Staatsschulden gelten. Es kann und darf nicht sein, dass diese Landesregierung die Tilgung der Notkredite unter Inkaufnahme erheblicher Zinsbelastungen bis in das Jahr 2053 hinauszögert. Sie schränken damit die Freiheitschancen der zukünftigen Generationen von Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2159 Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern erheblich ein. (Beifall FDP) Schauen wir uns doch einmal exemplarisch das Jahr 2030 an; greifen wir dieses Jahr einmal heraus! Während von den rund 2,9 Milliarden Euro Notkrediten dann immer noch so rund 2,6 Milliarden Euro zu tilgen sein werden, fallen laut der neuesten Finanzplanung insgesamt über 1 Milliarde Euro an jährlichen Zinszahlungen an. Wohlgemerkt: Dieses Jahr kalkulieren wir mit „nur“ 470 Millionen Euro. Die ausufernde Verschuldungspolitik mit immer neuen Schulden, um insbesondere grüne Projekte langfristig in trockenen Tüchern zu wissen, rächt sich nun in den hohen Zinszahlungen. Meine Damen und Herren, die Zeit der zinsfreien Schulden zur Wahrung Ihres Koalitionsfriedens sind nun also endgültig vorbei. (Beifall FDP) Oder – ich entnahm es letzte Woche einer Zeitung – liegt etwa schon das nächste Sondervermögen „Zinsbelastungen“ in der Schublade der Finanzministerin? Ich erinnere hier ans Weihnachtsgeld. – Überraschen würde mich das nicht. Zukünftige Generationen haben Sie mit ihrer Finanzpolitik, werte Koalition, schon lange vollkommen aus den Augen verloren. Bedenkt man jetzt noch, dass Teile dieser Notkredite auf verfassungsrechtlich mehr als wackeligen Beinen stehen, ist dieses Tilgungsgesetz noch weniger nachzuvollziehen. Bei der Erhöhung des Ukraine-Notkredites wurde gegen die Darlegungspflicht verstoßen. Diese erfordert, dass eine erhebliche finanzielle Notlage eindeutig bestehen und dass sie erläutert und belegt werden muss. Zudem ist der Veranlassungszusammenhang mehr als zweifelhaft. Bedarfe für Folgejahre wurden nämlich nicht konkretisiert, und es erfolgt im Jahr 2022 eine aus meiner Sicht unzulässige Bevorratung von Mitteln in Sondervermögen. 2022 wurden die Mittel im Haushalt abgebildet – also die Kredite aufgenommen –, die gegebenenfalls – bisher noch sehr unkonkret – erst im Jahr 2026 oder vielleicht gar nicht abgerufen werden. Bei aller Liebe: Ein zeitlicher oder ein kausaler Zusammenhang ist somit kaum ersichtlich! Für die Landeshaushalte gilt übrigens eine Haushaltsordnung – das scheinen ja einige Kolleginnen und Kollegen des Öfteren außer Betracht zu lassen –, die auch in Notlagen einzuhalten ist. Mindes- (Annabell Krämer) tens das Gebot der Jährlichkeit, Herr Kollege Plambeck, wird hier evident mit Füßen getreten. Die Erweiterung des Ukraine-Notkredites um 1 Milliarde Euro hätte sofort zurückgeführt werden müssen, und das wissen Sie. Sie haben bei dieser Erweiterung mit etlichen Prinzipien ordnungsgemäßer Haushaltsführung gebrochen. Dies stützt auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das wir als FDP-Fraktion in Auftrag gegeben haben. Ich kann den CDU-Abgeordneten, die leider nur noch sehr spärlich im Saal sind, nur empfehlen, das Gutachten einmal durchzulesen und dann noch einmal einen Blick ins eigene Wahlprogramm zu werfen. (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW] – Zuruf Lars Harms [SSW]) Die Junge Union, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist Ihnen da bekanntermaßen doch etwas voraus. Meine Einladung der Landesvorsitzenden zu einem finanzpolitischen Gespräch steht. Mit der FDP hätte es übrigens keine Erweiterung des Ukraine-Notkredites auf Vorrat gegeben und schon gar keine Verschiebung der Schuldenbelastung bis in die eigene politische Bedeutungslosigkeit. Außerdem möchte ich dem Kollegen Brandt noch einmal mitgeben, dass die Zurückführung eines Kreditrahmens keine Tilgung ist. Ich weiß nicht, wie oft Sie das Narrativ hier noch gebrauchen wollen. (Beifall FDP) Eine Tilgung ist ein Schuldendienst, und ein Schuldendienst ist eine Leistung, die man erbringt. Nur seinen Disporahmen zurückzuführen, hat mit Leistung nichts zu tun. (Beifall FDP) Kollegin Raudies, Sie sagten eben, Sie seien enttäuscht, dass man nicht auf Sie zugekommen sei, wo man doch bei Beschluss des Kredites Selbiges getan habe. Da kann ich Ihnen nur sagen: Das ist doch ganz klar. Damals hat man Sie gebraucht. Und warum hat man Sie gebraucht? Die Zweidrittelmehrheit für diesen Plan steht ja. – Man hat Sie gebraucht, weil der FDP-Fraktion durch Ihre Zustimmung die Möglichkeit der Klage gegen diesen Kredit genommen wurde. Das musste man jetzt nicht, da die Klagechance nicht mehr besteht, und deswegen ist man nicht auf Sie zugekommen. Da, wo die Regierung und die regierungstragenden Fraktionen Sie nicht brauchen, wird man auch zukünftig nicht auf Sie zukommen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP) (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023
Peter Lehnert
Für die SSW-Fraktion erteile ich deren Fraktionsvorsitzendem, dem Kollegen Lars Harms, das Wort.
Lars Harms SSW
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den SSW kann ich festhalten, dass wir die Notkredite nach wie vor für die richtige Entscheidung zum jeweils richtigen Zeitpunkt halten, und daher haben wir diesen auch zugestimmt. Folgerichtig werden wir heute nun diesem gemeinsamen Tilgungsplan zustimmen. Denn in der Verfassung steht, dass er da zu sein hat. Wenn man Notkredite richtig findet, muss man sich natürlich auch der Diskussion stellen, wie man die Tilgung hinbekommt. Wir tun das. (Beifall SSW) Im Finanzausschuss entzündeten sich kleinere Diskussionen an der angelegten Dauer sowie an Umfang und Dynamisierung der angestrebten Tilgung. 2,9 Milliarden Euro gilt es mit diesem Tilgungsplan nun zu tilgen. Begonnen wird ab dem nächsten Jahr mit einer Rate von zunächst 30 Millionen Euro, und unter Berücksichtigung einer Dynamisierung über die Folgejahre beträgt der Tilgungszeitraum dann insgesamt 30 Jahre, reicht also bis zum Jahr 2053. Das ist offenkundig ein sehr langer Zeitraum und ein sehr langer Tilgungsweg. Wir halten diese gestreckte Planung und auch die eingeplanten Summen dennoch für sinnvoll; schließlich muss die Tilgung parallel zum jeweils laufenden jährlichen Haushalt machbar bleiben. Ein weiterer großer Diskussionspunkt ist nach wie vor die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Notkredite. Dazu haben wir inzwischen schon sehr ausführlich debattiert und Rechtsgutachten eingeholt – unter anderem auch vom Wissenschaftlichen Dienst hier im Haus. Ich lese aus diesen Gutachten heraus, dass keine offenkundigen Rechtswidrigkeiten der untersuchten Landtagsbeschlüsse festgestellt wurden, dass dem Landtag als Gesetzgeber – ich zitiere – „ein politischer Spielraum zuzusprechen“ ist und dass eine „evidente Verfassungswidrigkeit … nicht festgestellt werden“ kann. Die Notkredite sind also verfassungskonform und gerechtfertigt, und für den Tilgungsplan ändert sich dadurch nichts. (Beifall SSW, CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tatsache ist: Wir stehen an einem Punkt, an dem wir finanzpolitische Krisenzeiten sowohl hinter als (Lars Harms) auch vor uns haben. Sowohl die Coronapandemie als auch der anhaltende russische Angriffskrieg auf die Ukraine haben uns mit all ihren weiteren Auswirkungen vor massive Herausforderungen gestellt – gesellschaftspolitisch, sicherheitspolitisch und eben auch finanzpolitisch. Daher haben wir ja die Handlungsspielräume, die uns die Schuldenbremse im Fall von außergewöhnlichen Notsituationen einräumt, genutzt, meine Damen und Herren. Es war richtig, und so weit sind wir alle uns im Grundsatz ja einigermaßen einig. Ich möchte übrigens hinzufügen, dass die Schuldenbremse auch in Notzeiten funktioniert – das finde ich hervorragend. Bis heute bin ich noch ein kleines bisschen stolz, dass es der SSW war, der dafür Sorge getragen hat, dass eine Zweidrittelmehrheit für eine solche Notkreditaufnahme notwendig ist. Ich glaube, das ist richtig. Ich habe es nicht so wahrgenommen, dass wir an den Entscheidungsprozessen für den Tilgungsplan nicht beteiligt gewesen wären. Wir haben durchaus Gespräche geführt und Runden gehabt, in denen angedeutet wurde, wie der Tilgungsplan gemacht werden soll. Wie gesagt: Ich finde ihn nicht unbedingt verkehrt. Meine Damen und Herren, natürlich gehen die Bewertungen am Ende ein bisschen auseinander. Interessant ist dabei: Hinterher haben alle immer ganz genau gewusst, wann sich alles wie entwickeln würde. Damit gehen die Kritiken jedoch an der Realität und an den Notwendigkeiten politischen Handelns vorbei. Wir hatten diese Diskussion hier schon mehrmals, aber ich halte gern noch einmal fest: Wir haben jeweils einen Notkreditrahmen beschlossen, das heißt, dass dieser Kreditrahmen nur in derjenigen Höhe in Anspruch genommen wird, die zur jeweiligen Krisenbewältigung notwendig ist. Wir tauschen uns alle regelmäßig und gemeinsam über die konkreten Maßnahmenpakete aus. Dies ist ein richtiges und praktikables Verfahren, und es hat ja dazu geführt, dass wir nicht alles, was wir hätten ausgeben können, tatsächlich ausgegeben haben. Wer hier im Haus, in der Wissenschaft oder in den Medien hat denn frühzeitig vorausgesagt, wie lange uns die Pandemie als eine außergewöhnliche Notsituation beschäftigen wird? Wer wagt nun hier und heute eine exakte Prognose, wie lange uns der Krieg in der Ukraine wohl leider noch beschäftigen wird? Es ist doch ganz einfach so, dass sich weder eine Pandemie noch die russische Führung an das Jährlichkeitsprinzip unserer Haushaltsführung halten. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2161 (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frechheit!) Dementsprechend wäre es doch von vornherein unsinnig gewesen, die Notkredite jeweils nur bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres zu terminieren und dann ab dem 1. Januar ohne Vorsorge und Handlungsfähigkeit dazustehen. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Das, meine Damen und Herren, wäre wirklich fahrlässig gewesen, (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und ich bin froh, dass Regierungsfraktionen und Opposition unser Land in großer Gemeinsamkeit und so gut, wie es eben ging, durch diese Krise gesteuert haben. Ich kann Ihnen zusagen: Der SSW wird auch weiterhin an Ihrer und an der Seite aller Bürgerinnen und Bürger stehen, wenn es wieder zu solchen Notsituationen kommen sollte. – Vielen Dank. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich der Finanzministerin Monika Heinold das Wort. Monika Heinold, Finanzministerin: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Grundgesetz, aber auch unsere Landesverfassung ermöglichen es dem Land, in einer außergewöhnlichen Notsituation Notkredite aufzunehmen. Von dieser Möglichkeit hat der Bund und haben Länder – insbesondere coronabedingt – Gebrauch gemacht, und auch der Schleswig-Holsteinische Landtag hat diese Möglichkeit für Notkredite genutzt, um die Folgen der Pandemie, aber auch die Folgen des russischen Angriffskriegs abzumildern. „Folgen abmildern“: Man muss dabei immer schauen, was passiert dort, und worüber reden wir hier? – Nur, damit dort kein falscher Zungenschlag hineinkommt. Meine Damen und Herren, die Höhe betrug insgesamt 6,5 Milliarden Euro und konnte inzwischen auf 2,9 Milliarden Euro reduziert werden. Dafür hat Ihnen die Landesregierung, wie es die Verfassung vorschreibt, die Sie beschlossen haben, einen verbindlichen Tilgungsplan und ein entsprechendes Gesetz vorgelegt, das wir heute in zweiter Lesung beraten. (Ministerin Monika Heinold) Die Mittel aus dem Pandemiekredit sind inzwischen überwiegend entweder nicht in Anspruch genommen oder ausgegeben worden beziehungsweise fest verplant. Mit Stand 31. März 2023 hatten wir freie Mittel – noch nicht ausgegeben, noch nicht verplant – von 46 Millionen Euro. Schon heute wissen wir, dass wir rund 20 Millionen Euro davon für Nachläufer aus dem Entschädigungsgesetz des Infektionsschutzgesetzes benötigen. Ob wir die restlichen Mittel brauchen, steht noch nicht fest. Wenn nicht, werden sie selbstverständlich Ende 2026, wie vorgesehen, getilgt. Der Notkredit zur Abmilderung der Folgekosten aus dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ist hingegen bisher erst in Höhe von rund 158 Millionen Euro – Stand 31. März 2023 – in Anspruch genommen worden. Weitere 835 Millionen Euro sind insbesondere für Energiewende, für die Versorgung der Flüchtlinge, für Mehrbedarf in Schule und Kita reserviert. Damit sind rund 400 Millionen Euro des Notkredits von 1,4 Milliarden Euro noch nicht verplant. Ob wir diese Mittel und die bereits verplanten Mittel in voller Höhe brauchen oder ob wir an anderer Stelle mehr brauchen, weil beispielsweise der eine Bedarf bei der Versorgung der Flüchtlinge höher als prognostiziert ist, werden wir erst in den nächsten Jahren sehen, denn die Zukunft lässt sich gerade in diesen Zeiten multipler Krisen schwer vorhersagen. Fest steht aber: Alle Mittel, die bis Ende 2024 nicht für die Bewältigung der Krise gebraucht werden, werden getilgt. Wir gehen hier wie bei dem Corona-Notkredit vor. Frau Krämer, Sie haben es ja beschrieben: Da das Geld gar nicht aufgenommen wird und irgendwo liegt, sondern es eine Ermächtigung ist, ist es auch nicht so dramatisch, wenn man eine Ermächtigung für einen möglichen Bedarf gibt und dann die Ermächtigung nicht zieht. Damit ist sozusagen nichts verloren. Es ist wichtig, das einmal klarzustellen. Meine Damen und Herren, die Notkredite haben geholfen, damit unser Land gut durch die Krisenjahre kommt. Es war richtig, nicht gegen die Krise anzusparen, sondern zu stützen und zu stärken, in die nachhaltige Entwicklung unseres Landes, in den gesellschaftlichen Zusammenhalt und in Humanität zu investieren. Dabei wussten wir natürlich von Anfang an: Notkredite müssen getilgt werden. Darüber entscheiden wir heute. Das Tilgungsgesetz liegt vor: Beginn der Tilgung ist 2024, deutlich früher als im Bund. Meine Damen und Herren, Sie haben das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes angesprochen. Es (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 hat deutlich gemacht, dass einige durchaus relevante Fragen zur Rechtskonformität von Notkrediten noch nicht abschließend rechtlich geklärt sind. Das betrifft den Bund und die Länder. Damit bleibt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Normenkontrollklage der CDU-Bundestagsfraktion gegen die Beschlüsse des Bundes zur Notlage und Mittelverwendung abzuwarten. Sollte sich daraus Handlungsbedarf für unser Land, für die Verfassung, ergeben, werden wir miteinander darüber diskutieren. Aus Sicht der Landesregierung waren die Beschlüsse richtig und notwendig. Ich will noch eines sagen, Frau Krämer: Sie sind ja sehr harsch mit der Ausgabepolitik des Landes umgegangen und haben gesagt, das würde sich jetzt alles in der Form hoher Zinsen rächen. Ich will es einmal diplomatisch formulieren: Es ist noch nicht so lange her, dass wir gemeinsam miteinander regiert haben. Meine Erinnerung mag mich täuschen, aber ich erinnere mich nicht daran, dass aus der FDP oder den FDP-geführten Häusern große Vorschläge für Einsparprogramme kamen. Ich erinnere mich aber sehr wohl daran, dass es viele Bedarfsmeldungen für Stellen, aber auch für Ausweitungen von Programmen, aus den Häusern gab. (Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) – Ich wusste, dass Sie sich melden, das wollte ich provozieren, weil ich Ihre spontanen Reden immer besonders schätze. Da haben wir alle miteinander viel Spaß. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)
Peter Lehnert
Weitere Wortmeldungen liegen nicht – – Ah, doch. Das Wort hat die Kollegin Krämer zu einem Dreiminutenbeitrag. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Wie Sie die Kollegin Krämer übersehen können, ist mir ein Rätsel!)
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, ich glaube, dass auch während der Jamaikakoalition deutliche Unterschiede zu sehen waren. Ich glaube, dass unsere Häuser nicht immer sehr ausgabegetrieben waren, sondern es im Sinn gehabt haben, die (Annabell Krämer) Bürger zu entlasten. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Ich glaube auch, dass unsere Häuser sehr sparsam geführt worden sind. Ich erinnere mich daran, dass unsere Häuser zum Beispiel durchgehend von nur einem Staatssekretär geführt worden sind. (Beifall FDP, SPD und SSW) Wir haben insbesondere in Bezug auf bürokratischen Aufwuchs sehr sparsam gehaushaltet. Minister Garg und Minister Buchholz waren da vorbildlich. Heute müssen es jeweils zwei Staatssekretäre sein und auch noch zusätzliche Häuser – geschenkt. Ich möchte aber darauf hinaus: Selbstverständlich haben wir den ersten Corona-Notkredit mitgetragen und auch die Umwidmung aus diesem in den ersten Ukraine-Notkredit von 400 Millionen Euro. Aber – ich erwähnte ihn so gern, jetzt können alle „Bingo“ rufen –: Der 5.2, den wir in nächtelangen Verhandlungen durchgesetzt haben, war natürlich dazu gedacht, dass wir als FDP-Fraktion schon damals gewusst haben, dass der Staat klebrige Hände hat. Wenn man dem Staat einmal Geld gibt, gibt er es ungern wieder her. Also haben wir uns gefragt: Was machen wir? – Es wurde ja damals alles in Bezug auf die Notkredite damit begründet, dass sie erforderlich seien, weil die Steuereinnahmen des Landes eklatant eingebrochen sind. Das war damals auch so. Wir haben aber immer gesagt: Sobald diese Steuermindereinnahmen nicht tatsächlich eintreten, sobald der Staat mehr einnimmt als während der Krise prognostiziert, müssen diese Steuermehreinnahmen verwendet werden. Es darf nicht auf einen Kredit zurückgegriffen werden. Die Begründung für den Kredit war: Wir können die erforderlichen Ausgaben nicht decken, weil die Steuereinnahmen einbrechen. Wenn nun also die Steuereinnahmen wider Erwarten doch eintreffen, haben wir gesagt: keine Inanspruchnahme von Krediten. Bis heute streiten wir – auch gerne leidenschaftlich, Frau Ministerin, Sie und ich –, wie der 5.2er auszulegen ist. Ich sehe es heute noch immer so, wie ich es sage: Ich bin der Meinung, im letzten Jahr hätte kein einziger Cent Corona-Notkredit in Anspruch genommen dürfen, denn – oha! – im Dezember wurde eine finanzielle Notlage für unser Land deklariert. Wir hatten, wie ich vorhin sagte, nur 40 Millionen Euro der mit uns gemeinsam beschlossenen 400 Millionen Euro verausgabt. Sie meinten, wir brauchen noch eine zusätzliche Milliarde. Und schwuppdiwupp, ein paar Wochen später: Ups, ich habe mittlerweile eine Milliarde Haushaltsüberschuss! Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2163 Das passt aus meiner Sicht nicht zusammen. Frau Ministerin, wenn Sie jetzt sagen, wir haben in diesen Jahren gern Geld ausgegeben, sage ich: Nein, wir haben darauf geachtet, dass Geld nur ausgegeben wird, wenn es wirklich erforderlich ist. Wir haben gesagt, dass Kredite nur in Anspruch genommen werden, wenn wir wirklich extreme Steuereinbrüche haben. Wir haben immer gesagt: Sobald diese nicht eintreten, darf kein Cent Kredit aufgenommen werden, um die zukünftigen Generationen nicht zu belasten. Das unterscheidet Ihre Finanzpolitik von meiner und der meiner Fraktion. Es war mir wichtig, das noch einmal darzulegen. – Herzlichen Dank. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)
Jan Kürschner GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen beraten (Jan Kürschner) und schriftliche Stellungnahmen angefordert. Im Rahmen der Beratung wurde ein interfraktioneller Änderungsantrag – das ist Umdruck 20/1536 – vorgelegt und angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der rechten Spalte der Drucksache 20/930. Nach der Beschlussfassung im Ausschuss sind bei der Erstellung der Beschlussempfehlung noch redaktionelle Korrekturbedarfe aufgefallen, auf die ich hier kurz hinweisen möchte. Artikel 1 Nummer 7 ist neu einzufügen, um in § 52 des Abgeordnetengesetzes die Bezüge richtigzustellen. In Artikel 2 – – (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ich glaube, du bist bei Tagesordnungspunkt 2! – Unruhe) – Oh, da habe ich nicht aufgepasst. – Bei Tagesordnungspunkt 4 kann ich auf die Vorlage verweisen. (Heiterkeit und Beifall)
Peter Lehnert
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Auch an den Kollegen Geschäftsführer der SPD-Fraktion herzlichen Dank für den Hinweis. Ich erteile nun im Rahmen der Aussprache zunächst für die CDU-Fraktion der Abgeordneten Wiebke Zweig das Wort.
Wiebke Zweig CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schauen Sie einmal alle aus dem Fenster, und genießen Sie das wunderschöne Wetter und die angenehmen Temperaturen! (Heiner Rickers [CDU]: Es sollte mal regnen!) Überlegen Sie dabei jedoch, wie lange es bei uns nicht mehr geregnet hat, wie lange die Wälder und Felder keinen Tropfen Wasser gesehen haben – mehr als acht Wochen ohne Regen. Was bedeutet das für die Einsatzkräfte der Feuerwehr? Unser verändertes Klima hat auch ihre Einsätze verändert. Gerade wurde bei unseren Nachbarn in Mecklenburg-Vorpommern im Landkreis Ludwigslust-Parchim aufgrund von Waldbränden der Katastrophenfall ausgerufen. Das ist ein Einsatz, der auch bei uns schnell vorkommen kann. Wir haben Waldbrandstufe 4 von 5 erreicht. Hilfe ist zwingend notwendig. (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 Meine sehr geehrten Damen und Herren, 50.817 freiwillige Feuerwehrleute in unserem Land sind 365 Tage, 24 Stunden, sieben Tage die Woche für uns im Einsatz. Sie bereiten sich durch ihre vielen Ausbildungsstunden auf genau solche Einsätze vor. Wir alle können für dieses Engagement dankbar sein. (Beifall) Doch genau diese ehrenamtlichen Kräfte brauchen Nachwuchs, und dieser kommt oftmals aus unseren 446 Jugendfeuerwehren, die ihren Nachwuchs immer häufiger aus den immer mehr werdenden Kinderfeuerwehren im Land beziehen. Für die Kinder und Jugendlichen, die in einer einmaligen Gemeinschaft innerhalb der großen Blaulichtfamilie alles erlernen, was für ihre spätere Tätigkeit in den Einsatzabteilungen hilfreich ist, ist das ein Abenteuer. Sie erlernen grundlegende Verhaltensweisen, und die Bedeutung von Werten und Normen wird ihnen spielerisch vermittelt. Die Belastung unserer Einsatzkräfte ist enorm. Personalmangel im ländlichen Raum erfordert Nachwuchs. Dieser kommt in der Regel aus den Jugendabteilungen. Die Einsatzaufkommen in den Mittelstädten, die die Einsatzkräfte durch ihre steigende Zahl an einen Punkt bringen, der mit Familie und Beruf oft in Konflikt gerät, erfordern Nachwuchs. Genau dieser erforderliche Nachwuchs hat das Recht, von uns die Rückendeckung zu erhalten, die notwendig ist. Unsere 446 Jugendfeuerwehren müssen betreut werden. Diese Betreuung wird durch die Jugendwarte und Betreuer durchgeführt, ein Aufwand, der genau wie der Aufwand, den die Führungskräfte der Wehren erbringen, aus meiner Sicht viel zu gering entschädigt wird. Hier hoffe ich auf eine angemessene und gleichmäßig verteilte Anpassung durch die zuständigen Stellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei einem gemeinsamen Besuch der Landesfeuerwehrschule mit dem Landesfeuerwehrverband habe ich über die Aus- und Fortbildung der Ausbilder gesprochen. Die Ausbildung der Ausbilder, die der Landesfeuerwehrverband in diesem Zusammenhang durchführt, wurde in der Vergangenheit aus unterschiedlichen Töpfen finanziert. Die Lehrgangskosten wurde oftmals durch die Gemeinden in Eigenregie übernommen. Obgleich die Gründung einer Jugendabteilung in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung fällt, resultiert aus der Verpflichtung der Landesfeuerwehrschule, allen Mitgliedern der öffentlichen Feuerwehren eine entsprechende Fachausbildung (Wiebke Zweig) zu vermitteln, dass auch die Mitglieder der Jugendabteilungen von dieser Ausbildungsverpflichtung umfasst werden. Die Landesfeuerwehrschule kann dieser Ausbildungsverpflichtung aus Kapazitätsgründen nicht nachkommen. Der Landesfeuerwehrverband übernimmt schon seit langer Zeit erfolgreich die Ausbildung der Jugendlichen und Ausbilder am Jugendfeuerwehrzentrum in Rendsburg. Daher ist es konsequent, den Landesfeuerwehrverband als anerkannten Ausbildungsträger in diesem Bereich in § 13 Absatz 6 Satz 1 aufzunehmen. Ausbilder und Betreuer müssen ihren Jahresurlaub jetzt nicht mehr für Lehrgänge hergeben und haben durch die Änderung dieselben in § 30 des Brandschutzgesetzes geregelten Freistellungs- und Ersatzansprüche wie Führungskräfte, die beispielsweise die Gruppenoder Zugführerausbildung an der Landesfeuerwehrschule in Harrislee besuchen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben Waldbrandstufe 4 von 5 erreicht. Lassen Sie uns das Ehrenamt und insbesondere die Blaulichtfamilie entlasten, statt das Feuer, das sie beschäftigt, anzuheizen! Lassen sie uns unsere Einsatzkräfte stärken und somit ein Teil von Ihnen sein! – Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Dirk Kock-Rohwer das Wort.
Dirk Kock-Rohwer GRÜNE
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über den Sinn und Zweck der Feuerwehren hat meine Kollegin Wiebke Zweig gerade referiert; darüber brauche ich nicht weiter zu reden. Mein Dank gilt all jenen oftmals freiwilligen Helferinnen und Helfern, die täglich bereit sind, zu unserem Schutz in den Einsatz zu gehen. Liebe Kollegin Wiebke Zweig, die ersten Waldbrände haben wir heute Nacht schon erlebt, zwei in Schleswig-Holstein, wo haufenweise Kameradinnen und Kameraden im Einsatz waren, um größere Ausmaße zu verhindern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Thomas Losse-Müller [SPD]) Woher kommen die Menschen, woher kommt der Nachwuchs? In der vorliegenden Gesetzesänderung Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2165 geht es um die Ausbildung im Bereich der Kinderund Jugendfeuerwehren. Bis zum heutigen Tag ist jede Ausbildung in Sachen Kinder- oder Jugendwehr ein reines Privatvergnügen. Es besteht kein Anspruch auf Verdienstausfall, kein Anspruch auf Bildungsurlaub und für den Landesfeuerwehrverband als ausübende Organisation kein Anspruch auf öffentliche Mittel für die Schulungen. Diese wurde bisher aus Spendenmitteln finanziert. Von welcher Organisation sprechen wir? In Schleswig-Holstein gibt es mehr als 430 Jugendfeuerwehren – die aktuelle Zahl von 446 Jugendwehren haben wir gerade gehört – mit mehr als 10.000 Kindern und Jugendlichen in den Kinderabteilungen mit Jungen und Mädchen ab sechs Jahren und in den Jugendfeuerwehren, in denen sie ab zehn Jahren aktiv werden können – natürlich nicht im Einsatzgeschehen; das ist erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Schon hier zeigt sich die große Aufgabe der Jugendabteilungen. Gerade in Zeiten geringer Akzeptanz von Freiwilligendiensten können Kinder und Jugendliche für die Aufgaben der Feuerwehr begeistert werden, und viele finden so den Übergang in die aktiven Wehren, wo Nachwuchs – egal welchen Alters – immer dringend gesucht wird. Was wird durch die Gesetzesänderung geregelt? Wir geben Kinder und Jugendliche in die Hände von zumeist jungen Erwachsenen. Dort sollen sie in feuerwehrtechnischen Dingen spielerisch angelernt werden. Gleichzeitig haben die Ausbilderinnen und Ausbilder eine hohe soziale und pädagogische Verantwortung. Dafür muss die notwendige Schulung erfolgen. Bis jetzt geschah dies durch hohes eigenes Engagement, zumeist unentgeltlich, in der Freizeit oder im Urlaub. Das ändert sich mit diesem Gesetzentwurf. Durch die Anerkennung des Landesfeuerwehrverbands als Ausbildungsträger müssen die Lehrgänge nicht mehr durch Spenden finanziert werden. Die Ausund Weiterbildung im Zusammenhang mit den Tätigkeiten im Bereich der Jugendwehren wird nun als Bildungsurlaub anerkannt, die Arbeitgeber müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freistellen, und der Verdienstausfall wird entschädigt. Die Arbeit dieser ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zu unterstützen und zu fördern, soll hiermit geregelt werden. Mein Dank gilt all denen, die die Aufgabe der Betreuung der Kinderabteilung und Jugendfeuerwehren übernehmen, die das bis jetzt ohne große Unter- (Dirk Kock-Rohwer) stützung und in Zukunft zumindest mit ein wenig mehr Hilfe auf sich nehmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, vereinzelt SPD und FDP) Sie leisten einen großen Beitrag für die Sicherstellung des Schutzes für uns alle in der Zukunft. Nicht zu unterschätzen ist der Einfluss, den diese Gruppen auf die Sozialisierung der Kinder und Jugendlichen haben. – Danke für euer Engagement! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt FDP)
Peter Lehnert
Für die SPD-Fraktion erteile ich der Kollegin Beate Raudies das Wort.
Beate Raudies SPD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mehr als 50.000 Feuerwehrleute sorgen in SchleswigHolstein für Sicherheit. Die meisten von ihnen machen das freiwillig. Das hat in unserem Land eine lange Tradition. Deswegen gratuliert die SPDLandtagsfraktion dem Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein zum 150-jährigen Jubiläum, lieber Volker Arp. (Beifall) – Ich glaube, die Kolleginnen und Kollegen schließen sich an. Das habe ich jedenfalls dem Beifall entnommen. Wenn der Melder geht, lassen Feuerwehrleute alles stehen und liegen. Sie gehen in den Einsatz, egal ob sie gerade im Betrieb arbeiten oder das Essen für die Familie zubereiten, bei Tag und bei Nacht, an jedem Wochentag, auch Weihnachten und Silvester, wenn andere feiern. Aber bis Mann oder Frau in dem roten Auto sitzen und mit Blaulicht zum Einsatz fahren, dauert es eine Weile. Allein die Grundausbildung dauert 70 Stunden. Da ist es gut, wenn der Nachwuchs aus den eigenen Reihen kommt. Mehr als 10.000 Jugendliche sind derzeit in schleswig-holsteinischen Jugendfeuerwehren aktiv. Deswegen unterstützen wir die Idee, den Landesfeuerwehrverband als Ausbildungsträger anzuerkennen. Diese Anerkennung ist überfällig. Mehr als verdient ist sie sowieso. Gut, dass wir das mal eben so schnell regeln können. (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 (Beifall SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer mich schon länger kennt, der weiß: Feuerwehr ist mir wichtig. Deswegen nutze ich diese Gelegenheit, um jetzt über die Zukunftsaufgaben zu reden, die noch vor uns liegen. Kollegin Zweig hat das mit dem Hinweis auf die Waldbrandgefahr versucht, aber das greift ein bisschen zu kurz. An manchen Orten im Land haben wir inzwischen das Problem, dass am Tag die Einsatzbereitschaft der Wehren nicht mehr gewährleistet ist. In großen Kommunen fahren die Freiwilligen oft mehrere hundert Einsätze pro Jahr, und oft geht es um Kleinigkeiten wie brennende Mülleimer, Türöffnungen oder ausgelöste Brandmeldeanlagen. Meist kommen dort hauptamtliche Gerätewarte zum Einsatz, aber eigentlich brauchen wir eine andere Lösung, eine „Berufsfeuerwehr light“ oder etwas Ähnliches. In anderen Kommunen arbeiten mehrere Ortswehren – historisch gewachsen – nebeneinander her – zuweilen auch gegeneinander, das soll auch vorkommen. Einrichtungen werden doppelt vorgehalten, manchmal gelingt nicht einmal der Bau eines zentralen Gerätehauses oder einer gemeinsamen Wehrführung. Um diese Themen müssen wir uns gemeinsam kümmern und dürfen nicht nur darauf warten, dass hoffentlich die Innenministerin uns dazu einen Vorschlag macht. Ich finde, auch wir als Parlament dürfen uns Gedanken machen und gestalten. Wir sind dazu gern bereit. (Beifall SPD) Aber ich spreche auch gern mit Feuerwehrleuten. Die stellen mir gerade ganz viele Fragen: Wie steht es denn um den Aufbau der Katastrophenschutzabteilung im Innenministerium? Wie weit sind wir damit? Was ist mit der Umsetzung des 10-PunktePlans, mit der Ertüchtigung der Landesfeuerwehrschule zum Ausbau zur Landeskatastrophenschutzschule? Was ist mit der Aktualisierung der LAPVOFen? Wie weit sind wir mit der Wasserrettung? Und wie gehen wir mit dem Thema Gewalt gegen Einsatzkräfte um? All das sind Themen, über die wir reden müssen. Auch wenn die Feuerwehr es gewohnt ist, ganz viel selbst zu organisieren, ist hier auch die Landesregierung in der Pflicht, denn die muss dafür sorgen, dass unsere Wehren gut aufgestellt in die Zukunft gehen können. Das tut sie gerade nach unserem Empfinden nicht genug. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das macht mir Sorgen. (Beate Raudies) (Beifall SPD) Die Kürzung der Zuschüsse für den Bau der Feuerwehrgerätehäuser war da nicht gerade eine vertrauensbildende Maßnahme. Wenn ich an das Gezanke am Anfang des Jahres über die zusätzlichen Stellen im Innenministerium denke, (Beifall SPD, FDP und SSW) dann wird mir da doch ein wenig mulmig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Feuerwehrleute verdienen unsere Solidarität und unseren Respekt. Sie haben einen harten Job, und den machen sie verdammt gut. Sorgen wir alle gemeinsam dafür, dass das so bleibt! (Beifall SPD, FDP und SSW)
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns eint hier alle der große Dank an die vielen hundert, an die tausend Freiwilligen im Land, die Feuerwehrarbeit machen. Ich glaube, das können wir einmal in Richtung Landesfeuerwehrverband sagen: Ein herzliches Dankeschön an all die, die sich da einsetzen – in der Regel ehrenamtlich und mit großem Einsatz! Große Leistung! (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Marc Timmer [SPD]) In der Tat: Die Kollegin Zweig hat gerade eben ausgeführt, wie wichtig die Feuerwehrarbeit ist. Ich mache es hier kurz. Aber dann hätten Sie in der Tat bei den gerade stattgefundenen Planungen zur Kürzung vielleicht an der einen oder anderen Stelle den Rotstift eben nicht ansetzen sollen. Die 1,5 Millionen Euro, die für die Feuerwehrgerätehäuser herausgestrichen werden – das ist in der Tat, Kollegin Raudies hat es gesagt, ein doofes Signal an all diejenigen, die da etwas machen wollen. Zu diesem Gesetzentwurf, der heute vorliegt, gibt es keinen Streit. Die Arbeit des Landesfeuerwehrverbandes für die Ausbildung der Jugendlichen findet schon seit Jahren statt. Das Jugendfeuerwehrzentrum in Rendsburg ist super davor. Insoweit ist es nur folgerichtig, dass der Landesfeuerwehrverband da als einer der Träger eingesetzt wird und damit noch andere finanzielle Quellen bekommt. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2167 Ich sage einmal, auch für die Arbeit in der Vergangenheit, bei der das im Wesentlichen mehr oder weniger auf Spendenbasis oder ehrenamtlich stattgefunden hat, ein riesengroßes Dankeschön. Es ist richtig, dass wir das heute ändern. – Vielen Dank. (Beifall)
Peter Lehnert
Für die SSW-Fraktion erteile ich ihrem Vorsitzenden, Kollegen Lars Harms, das Wort.
Lars Harms SSW
Meine Damen und Herren, ich habe das vorhin schon vor der Landtagssitzung gegenüber dem Landesbrandmeister angekündigt, dass ich hier eine relativ kurze Rede halte, weil all das, was meine Vorredner gesagt haben, tatsächlich richtig und wichtig ist. Auch ich bin froh darüber, dass wir die Ausbildung so auf die Beine stellen, dass es nicht mehr auf Freiwilligkeit beruht, dass es nicht mehr auf Spenden beruht, sondern dass aus der Feuerschutzsteuer die Ausbildung finanziert werden kann. Ich glaube, das gibt der Feuerwehr richtig gute Sicherheit. Darüber können wir wirklich froh sein. Was die Feuerwehrgerätehäuser angeht, darüber haben wir schon gesprochen: Da anderthalb Millionen zu sparen, ist genau das falsche Signal. Anderthalb Millionen noch oben draufzupacken, wäre das bessere Signal gewesen. Da sind wir uns wahrscheinlich größtenteils einig, aber heute ist ein kleiner Festtag für die Feuerwehr, dass ihre Arbeit tatsächlich wieder auf vernünftige Beine gestellt werden kann, wenn es um die Jugendfeuerwehren und deren Ausbildung geht. Das wiederum sichert dann auch die Zukunft der Wehren bei uns in den Dörfern und bei uns in den Städten. Das ist ganz wichtig, nicht nur vor dem Hintergrund von Feuergefahren, auch jetzt gerade durch die warmen Sommer, sondern eben auch vor dem Hintergrund, dass wirklich viel Hilfe geleistet wird und da auch viel Ehrenamt drinsteckt. Das dürfen wir nicht vergessen: Das ist alles Ehrenamt, und das ist eine ganz schöne Ackerei! Dass wir da wenigstens die Grundlagen so gestalten, dass diese Ackerei wirklich Spaß machen kann, ist unser Job als Parlament. Den machen wir heute. Das finde ich gut. Wir werden dem Ganzen also selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD, FDP und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich in Vertretung für die Ministerin Frau Dr. Sütterlin-Waack Frau Ministerin Prien das Wort.
Karin Prien
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Feuerwehren – überwiegend freiwillige – sind oft die ersten, die bei Bränden, Unfällen oder Naturkatastrophen vor Ort sind. Sie retten Leben und arbeiten oft bis zur Erschöpfung, um Schäden zu minimieren und Leben zu retten. Sie bilden das Rückgrat der Gefahrenabwehr in unserem Land, und sie verdienen vor allem Dank und Respekt. Deswegen haben die Förderung des Ehrenamtes und insbesondere die Nachwuchsarbeit – darüber reden wir heute – im Ehrenamt für uns als Landesregierung eine hohe Priorität. In Schleswig-Holstein gibt es aktuell zum Beispiel bei den Wehren etwa 80 Kinderabteilungen mit circa 1.200 Mitgliedern. In diesen besonderen Abteilungen setzen sich die Kinder spielerisch altersgemäß mit der Feuerwehr auseinander. Hierbei gilt: Je eher das Interesse für die Bedeutung der Institution Feuerwehr geweckt wird, desto besser. Darüber hinaus gibt es rund 450 Jugendfeuerwehren mit circa 10.000 Mitgliedern von List bis Lauenburg, von Helgoland bis Fehmarn, und mit Jugendlichen zwischen zehn und 18 Jahren, für die Ehrenamt, Verantwortung und Gemeinsinn nicht nur Worte, sondern gelebter Alltag sind. Gerade weil wir fraktionsübergreifend die Bedeutung unserer Jugendfeuerwehren für unsere Jugend gar nicht hoch genug einschätzen können, möchte ich an dieser Stelle ein besonderes Dankeschön an die vielen Jugendfeuerwehrwartinnen und Jugendfeuerwehrwarte richten. (Beifall) Mit hohem Engagement, mit großem Verantwortungsbewusstsein haben sie sich landauf, landab der Ausbildung in unseren Jugendwehren verschrieben. Schon seit Jahren unterstützt uns der Landesfeuerwehrverband hervorragend im Bereich der Ausbildung der Jugendfeuerwehren. Sowohl die Jugendfachwartinnen und Jugendfachwarte als auch die Jugendgruppenleitungen erhalten am Jugendfeuerwehrzentrum in Rendsburg eine exzellente Ausbildung. Auch hierfür möchte ich mich an dieser Stelle einmal ausdrücklich ganz herzlich bedanken. (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 Allerdings ist es höchste Zeit, dass wir dieses Engagement nicht nur mit Worten würdigen, sondern auch auf rechtlich sichere Füße stellen, und das mit Blick auf die Zukunft sowohl für die Mitglieder der Kinder- als auch der Jugendabteilungen. Die Ausbildung der Mitglieder der Kinder- und Jugendabteilungen kommt allen Kommunen und deren Feuerwehren gleichermaßen zugute. Die Erhöhung des Vorwegabzugs aus der Feuerschutzsteuer ist damit gerechtfertigt, auch wenn sich dadurch das Aufkommen an der Feuerschutzsteuer, das den Kreisen und kreisfreien Städten zugewiesen wird, um diesen Betrag verringert, denn die Jugendfeuerwehren sind die Zukunft unserer Feuerwehren. Sie sind es, die dafür sorgen sollen, dass unser Feuerwehrwesen auch weiterhin auf die freiwilligen Feuerwehren gestützt werden kann. Ihre Ausbildung muss uns deshalb allen am Herzen liegen. Die Kapazitäten unserer Landesfeuerwehrschule sind begrenzt. Umso wichtiger ist es, die Ausbildung durch den Landesfeuerwehrverband gesetzlich zu verankern. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP])
Jan Kürschner GRÜNE
So, jetzt. – Herr Präsident! Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen beraten und schriftliche Stellungnahmen angefordert. Im Rahmen der Beratung wurde ein interfraktioneller Änderungsantrag – das ist der Umdruck 20/1536 – vorgelegt und angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag somit einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der rechten Spalte der Drucksache 20/930. Nach der Beschlussfassung im Ausschuss sind bei der Erstellung der Beschlussempfehlung noch redaktionelle Korrekturbedarfe aufgefallen, auf die ich kurz hinweisen möchte. Zum einen war Artikel 1 Nummer 7 neu einzufügen, um im § 52 Abgeordnetengesetz die Bezüge richtigzustellen. Zum anderen wurden in Artikel 2 Satz 1 – teilweises Inkrafttreten ab dem 1. Januar 2023 – die durch den Änderungsantrag verschobene Zählung der Nummern angepasst sowie zusätzlich Artikel 1 Nummer 6 zur Klarstellung mit aufgenommen. – Vielen Dank.
Beate Raudies
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da die Damen und Herren Abgeordneten ihre Plätze eingenommen Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2169 haben, eröffne ich wieder die Sitzung. Ich begrüße zunächst auf der Besuchertribüne Besucherinnen und Besucher der CDU-Ortsvereine Malente und Kalübbe. (Beifall) Jetzt bitte einen mindestens genauso herzlichen Applaus für die Studierenden des Geographischen Instituts der Universität Kiel. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Bevor ich in der Tagesordnung fortfahre, habe ich noch eine geschäftsleitende Bemerkung zu machen; ich darf um Aufmerksamkeit bitten, meine Damen und Herren: Ich möchte Ihnen mitteilen, dass sich die Fraktionen darauf geeinigt haben, die Wahlvorschläge in den Drucksachen 20/1113, 20/1114, 20/1115 und 20/1116 noch in dieser Tagung zu behandeln. Da geht es um die Nachbesetzung der Ausschüsse. Ich schlage Ihnen vor, die Wahlvorschläge als Tagesordnungspunkte 8 A bis 8 D in die Tagesordnung einzureihen und am Freitag ohne Aussprache aufzurufen. Wenn ich keinen Widerspruch höre, dann verfahren wir so. – Okay. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 15, 28, 43 und 44 auf: Gemeinsame Beratung a) Stärkung der Wissensvermittlung zu den vier nationalen Minderheiten und der Sprecher:innengruppe Niederdeutsch Antrag der Fraktion des SSW Drucksache 20/991 Mehr Wissen über unsere Minderheiten vermitteln Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1119 b) Schutz und Förderung der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW Drucksache 20/1068 (neu) c) Bericht zur Förderung der Nachbarsprache Dänisch (Vizepräsidentin Beate Raudies) Bericht der Landesregierung Drucksache 20/730 d) Mündlicher Bericht zur Einrichtung von 20 Partnerschaften zwischen deutschen und dänischen Oberstufenschulen Bericht der Landesregierung Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile zur Berichterstattung zunächst das Wort der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Karin Prien.
Karin Prien
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Schleswig-Holstein ist ein Land der kulturellen Vielfalt: Die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die Gruppe der Niederdeutsch sprechenden Menschen und die Minderheit der deutschen Sinti und Roma prägen unser Land. Außerdem pflegen wir eine enge Zusammenarbeit mit der deutschen Minderheit in Dänemark – und natürlich auch mit Dänemark. Wir setzen uns für die Förderung unserer nationalen Minderheiten und Volksgruppen ein und unterstützen sie dabei, ihre Identität, Kultur und Sprache zu wahren und zu leben. Denn: Sie sind ein wichtiger Teil von uns. Deshalb ist uns eine parteiübergreifende Minderheitenpolitik gemeinsam mit den Minderheiten ein wichtiges Anliegen. Meine Damen und Herren, dabei spielen unsere Schulen eine wichtige Rolle. Sie schaffen mit ihrer Sprach- und Wissensvermittlung die Grundlage für ein gutes Miteinander. Dafür danke ich unseren Schulen ausdrücklich. Lassen Sie mich an dieser Stelle zunächst über die Förderung der Nachbarsprache Dänisch berichten. Im Schuljahr 2022/23 bieten 65 Schulen in Schleswig-Holstein Dänischunterricht an. Davon handelt es sich bei knapp der Hälfte um Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe, die andere Hälfte sind Grundschulen, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe, Gymnasien und berufsbildende Schulen. Gut zwei Drittel der Schulen liegen im Landesteil Schleswig, aber auch im Landesteil Holstein wird Dänischunterricht an allen Schularten erteilt. Die Region Sønderjylland-Schleswig ist die wichtigste Partnerregion in der regionalen deutsch-däni- (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 schen Zusammenarbeit. Dort findet einmal jährlich die deutsch-dänische Lehrkräftekonferenz statt. Besondere Vorhaben zur Nachbarsprache können im Rahmen des EU-Förderprogramms INTERREG A Deutschland-Danmark realisiert werden. Das Regionskontor und Infocenter der Region Sønderjylland-Schleswig in Padborg ist Kooperationspartner des IQSH. Es bietet über die Materialerstellung hinaus Möglichkeiten, über die Einwerbung von INTERREG-Mitteln grenzübergreifende Vorhaben als EU-Projekte umzusetzen. Wir werden die enge Zusammenarbeit des Bildungsministeriums, des SHIBB und des IQSH mit dem Regionskontor Sønderjylland-Schleswig fortsetzen und weiter ausbauen. Auch das Modellschulkonzept Dänisch an Grundschulen bauen wir aus. Insbesondere in der Fehmarnbelt-Region wollen wir weitere Grundschulen gewinnen, die ein freiwilliges Unterrichtsangebot Dänisch einrichten. Als weiterer Schritt soll dem Handlungsplan Sprachenpolitik von 2020 entsprechend auch der Ausbau des Dänischunterrichts in der Sekundarstufe I und II angestrebt werden. Meine Damen und Herren, während der Coronapandemie konnten viele reale Begegnungen zwischen dänischen und deutschen Schülerinnen und Schülern leider nicht stattfinden. Ich bin froh, dass dies nun wieder möglich ist. Der Austausch zwischen dänischen und schleswig-holsteinischen Schulen ist seit Langem durch Vielfalt gekennzeichnet. Es gibt kurz- und langlebige Aktivitäten mit und ohne Partnerschaftsvereinbarungen, einund mehrtägige Schülerbegegnungen, Schüleraustausch in Gruppen und/oder individuell sowie erfreulicherweise zunehmend auch mehr Begegnungen von Lehrerkollegien und punktuellen Lehrkräfteaustausch. Dänemark ist das mit Anstand – Entschuldigung –, mit Abstand am häufigsten genannte Zielland für internationale Partnerschaften. (Zurufe) – Mit Anstand auch. Immerhin 98 von 195 Schulen geben Dänemark als Zielland an. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir gemeinsam mit dem dänischen Schulministerium und dem nationalen Fremdsprachenzentrum der Universität Kopenhagen beschlossen haben, 20 weitere Oberschulpartnerschaften zwischen dänischen und schleswigholsteinischen Schulen zu vermitteln. Mit Beginn des Schuljahres 2022/23 wurden bereits acht neue (Ministerin Karin Prien) Oberstufenschulpartnerschaften vermittelt. Darunter ist auch eine berufliche Schule. 2023 kommen fünf neue Partnerschaften hinzu. Die Rückmeldungen der Schulen zeigen uns deutlich: Auch in den Bereichen von Primar‑ und Sekundarstufe I bestehen Interesse und Förderbedarf an Schulpartnerschaften. Wir haben deshalb eine Anfrage an die dänischen Partner gestellt, um die Förderung von neuen Schulpartnerschaften auf alle Schularten und weitere Klassen‑ und Schulstufen auszuweiten. Meine Damen und Herren, auch die Wissensvermittlung zu den anderen Minderheiten ist uns ein wichtiges Anliegen. Ich will ergänzen: Es geht nicht nur um Wissen, es geht auch um Haltung, wenn wir über Minderheiten sprechen. Wir sind dazu gemeinsam mit der Staatskanzlei im engen Austausch mit dem Minderheitensekretariat und dem Niederdeutschsekretariat. Wir prüfen, wie wir vorhandene Materialien didaktisch zeitgemäß anpassen und den Schulen zur Verfügung stellen können. Im Nachtragshaushalt 2023 haben wir beschlossen, dass zum Schuljahr 2023/24 beim IQSH eine Stelle für die zweite Phase der Lehrkräfteausbildung in den Regional‑ und Minderheitensprachen, insbesondere Friesisch, eingerichtet wird. Das IQSH sieht derzeit vor, Friesisch, Dänisch und Niederdeutsch in der Lehrkräfteausbildung mit Teilressourcen weiter zu stärken. Als KMK-Präsidentin konnte ich im Dezember 2022 die gemeinsame Erklärung mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma zur Vermittlung der Geschichte und Gegenwart von Sinti und Roma in der Schule unterzeichnen. Das war ein erster wichtiger Schritt. In Schleswig-Holstein haben wir unter anderem gemeinsam mit dem Landesbeauftragen für politische Bildung das Filmprojekt „Sinti & Roma – Eine Familie weiß zu berichten“ der TheodorStorm-Schule gefördert. In diesem Filmprojekt recherchierten Schülerinnen und Schüler am Beispiel der Familie Weiß zum Leben der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein. Der Film wurde als Unterrichtsmaterial allen Schulen zugänglich gemacht. Im Herbst 2020 führte das Bildungsministerium in Anlehnung an die Filmproduktion eine OnlineLehrkräftefortbildung mit Vertreterinnen und Vertretern der Minderheiten durch. Zurzeit prüfen wir, wie wir die gemeinsame Erklärung auch in Schleswig-Holstein in die Schulen und in die Umsetzung bringen können. Meine Damen und Herren, Minderheitenschutz ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die den Bund, die Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2171 Länder, die Kreise und die Kommunen gleichermaßen betrifft. Seine Aufnahme in das Grundgesetz würde die gesamtstaatliche Verantwortung der Bundesrepublik Deutschlands für den Schutz nationaler Minderheiten unterstreichen, die in der föderalen Struktur Deutschlands gemeinsam vom Bund und den Ländern wahrgenommen wird. Deshalb haben wir als schwarz-grüne Koalition auch im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir uns durch eine Bundesratsinitiative für die Aufnahme des Schutzes und der Förderung der Minderheiten ins Grundgesetz einsetzen werden. Für heute möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich unseren Schulen und unseren Lehrkräften einen großen Dank aussprechen. Sie leisten eine hervorragende Arbeit bei der Wissens‑ und Sprachvermittlung, aber eben auch mit Blick auf die Haltung zu unseren Minderheiten, und dafür bin ich ausgesprochen dankbar, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt CDU) denn in den Schulen legen wir die Basis für ein gutes Miteinander. Ich sage danke. Ich lasse das jetzt mit „mange tak“, „velen Dank“ und so weiter. Das wird nur peinlich, wenn ich das falsch ausspreche, also lasse ich das lieber. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU)
Beate Raudies
Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um 2 Minuten und 30 Sekunden verlängert. Diese Redezeit steht nun auch allen anderen Rednerinnen und Rednern zur Verfügung. Ich rufe zunächst als erste Rednerin von der CDU-Fraktion die Kollegin Uta Wentzel auf. So steht es hier auf meinem Zettel. (Unruhe) – Die CDU-Fraktion war die erstgenannte Fraktion des ursprünglichen Berichtsantrags zu Drucksache 20/230. Deswegen hat sie das erste Rederecht. Danach folgt dann der SSW. So ist es im Präsidium vereinbart.
Uta Wentzel CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir in Schleswig-Holstein haben einen Schatz, den viele im Rest der Republik nicht kennen. Das sind unsere Minderheiten samt ihrer vielfältigen und bereichernden Kulturen. Ein sol- (Uta Wentzel) ches Gut ist besonders schützenswert. Das haben wir längst erkannt: Die dänische Minderheit, die Minderheit der deutschen Sinti und Roma und die friesische Volksgruppe haben laut Artikel 6 Absatz 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein Anspruch auf Schutz und Förderung. Wir möchten, dass auch die Bundesrepublik Deutschland den Schutz der Identität der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen ins Grundgesetz aufnimmt. Es ist dem fraktionsübergreifenden Engagement dieses Hauses zu verdanken, dass 2019 eine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet worden ist. Wir begrüßen es sehr, dass sich auch die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag der Förderung der Minderheiten weltweit und insbesondere bei uns in Europa verschrieben hat. Wir sind in Europa eine Beispielregion im Umgang mit unseren Minderheiten beidseits der Grenze. Wenn Deutschland vorangehen würde und den Schutz der Identität der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen durch den Staat ins Grundgesetz aufnehmen würde, wäre das ein ermutigendes Signal mit großer Strahlkraft und eine Stärkung der europäischen Idee: in Vielfalt geeint. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Daher mein Appell: Lassen Sie uns gemeinsam mit unserer Landesregierung bei allen demokratischen Fraktionen des Bundestages für eine Grundgesetzänderung werben. Zur Förderung der Minderheiten gehört für uns aber auch, in unserem Land selbst über unsere Minderheiten und ihre Sprachen, ihre Geschichte und ihre Kultur zu informieren und unser Wissen zu vermitteln, denn schon südlich des Nord-Ostsee-Kanals nehmen die Kenntnisse zum Beispiel über das gelebte Miteinander bei uns im nördlichen Landesteil stark ab. Wir bitten daher die Landesregierung, in dem Konzept für alle Schularten auch Angebote für die Fortbildung von Lehrkräften zu berücksichtigen; natürlich in enger Absprache mit Vertretern und Institutionen der Minderheiten und Volksgruppen selbst und in enger Zusammenarbeit mit dem Minderheitenrat und dem Minderheitenbeauftragten des Ministerpräsidenten. Verständnis schafft man in erster Linie, indem man zuhört und miteinander spricht, auch um Misstrauen und Ressentiments abzubauen und Vertrauen und Freundschaften aufzubauen. Das beste Beispiel dafür sind unsere Schüler‑ und Jugendbegegnungen. Es ist uns in der Nachkriegszeit gelungen, den Grundstein für eine neue und starke deutsch-däni- (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 sche Freundschaft zu legen. Diese Begegnungen von jungen Menschen haben das friedliche Miteinander enorm vorangebracht und unsere Länder wieder zusammenwachsen lassen. Unsere grenzübergreifende Freundschaft hat schon so manche Narbe verblassen lassen und Stürme ausgestanden. Heute eint uns viel mehr, als uns trennt. Dieses Selbstverständnis leben wir täglich. Es ist deshalb richtig und wichtig, Austauschprogramme weiter zu fördern. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Heute existieren über 50 erfolgreiche Schulpartnerschaften mit Dänemark. Wir haben uns vorgenommen, diese Erfolgsgeschichte fortzuschreiben und 20 zusätzliche Partnerschaften zwischen deutschen und dänischen Oberstufenschulen zu initiieren. Neben den Schülern und Lehrern landesweit profitieren auch die Schulen unserer Minderheiten beidseits der Grenze von diesen interkulturellen Austauschen. Der Schlüssel zur Welt ist bekanntlich die Sprache. Sie fördert das Verständnis für die Kultur anderer Länder. Für uns Schleswig-Holsteiner ist die Förderung unserer Nachbar‑, Regional‑ und Minderheitensprachen und oftmals auch Muttersprache eine Herzenssache. Als Grenzregion zwischen Deutschland und Dänemark sind wir uns der besonderen Verantwortung für die Stärkung der deutsch-dänischen Beziehungen bewusst. Dies gilt gleichermaßen für den Abbau physischer Barrieren wie der Grenzkontrollen, aber auch für sprachliche Barrieren. Viele Menschen hierzulande sind dänische Muttersprachler. Unsere Minderheiten und ihre Sprachen sind Teil unserer DNA. Wir fördern zum Beispiel aktiv die Vermittlung der dänischen Sprache, und die dänische Sprache hat Zukunft. Unsere Modellschulen Dänisch werden hervorragend nachgefragt. Den hohen Stellenwert hat auch die Landesregierung stets untermalt, wie der Bericht zur Förderung der Nachbarsprache Dänisch eindrücklich zeigt. Knapp 5.000 Schülerinnen und Schüler an 62 öffentlichen Schulen des Landes lernen Dänisch. Durch die Fehmarnbeltquerung werden unsere beiden Länder künftig noch enger zusammenrücken. Wir freuen uns auf eine weitere Grenzregion, auf die Ausweitung des Modellschulprojektes sowie auf spannende Maßnahmen zur Förderung der Attraktivität von Dänisch in der Fehmarnbelt-Region, zum Bespiel das geplante INTERREG-Projekt „Fehmarnbelt-Bildungsregion“. (Uta Wentzel) Es ist wichtig, dass wir auf allen Ebenen weiterhin für unseren großen Schatz der Minderheiten werben, dass wir sie schützen, dass wir interkulturell voneinander lernen, dass wir Raum für Begegnungen schaffen – und das Fach Dänisch stärken. Aus diesen Gründen freue ich mich sehr, dass wir heute eine große Debatte führen. Ich möchte, dass wir alle Beteiligten, auch die Bundes- und die Landesregierung, ermutigen, sich weiterhin für die Minderheiten einzusetzen und einer Aufnahme der nationalen Minderheiten in das Grundgesetz den Weg zu bereiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Beate Raudies
Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Sybilla Nitsch für die Fraktion des SSW das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! „Was heißt hier Minderheit?“ – das war der Titel der Wanderausstellung, die im September 2022 auch hier bei uns im Landeshaus gezeigt wurde. Die Ausstellung des Minderheitenrates der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen sollte zum Reflektieren anregen: über Identität, verschiedene Blickwinkel und das gemeinsame Miteinander. Sie hat auch gezeigt, dass die nationalen Minderheiten fester Bestandteil der schleswig-holsteinischen Geschichte, Gegenwart und Zukunft sind. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Das zeigt auch die heutige Debatte, obwohl sie noch nicht ganz in Schwung gekommen ist. Aber in vier Anträgen zusammengefasst geht es heute um die übergeordnete Botschaft: Die Themen der nationalen Minderheiten, ihre Rechte und ihre Sprachen gehören auf die Tagesordnung unserer Parlamente! Und auch ins Grundgesetz! Der SSW setzt sich schon lange dafür ein, den Schutz der anerkannten Minderheiten und Volksgruppen im Grundgesetz zu verankern. Hier geht es nämlich nicht nur um Symbolik; hier geht es darum, den Schutz und die Rechte der nationalen Minderheiten und Volksgruppen in Deutschland unabhängig von sich verändernden politischen Mehrheiten langfristig zu sichern. (Beifall SSW, CDU, FDP und vereinzelt SPD – Unruhe) Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2173
Beate Raudies
Entschuldigen Sie, Frau Abgeordnete. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist sehr unruhig im Saal. Ich möchte doch bitten, der Rednerin Aufmerksamkeit zu schenken. Wenn Gespräche geführt werden müssen, dann bitte ich, das draußen zu machen. – Danke.
Sybilla Nitsch SSW
Deshalb begrüßen wir es, dass die Landesregierung dieses Thema auf der Bundesebene erneut aufgreifen will. Gern verweise ich in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf das Gutachten von Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Mecklenburg, der zu dem Schluss kommt, dass eine gesetzliche Verankerung des Schutzes nationaler Minderheiten vor dem Hintergrund völkerrechtlicher Verpflichtungen der Bundesrepublik notwendig ist. In diesem Zusammenhang ist es aber auch notwendig, das Wissen über die nationalen Minderheiten zu vermitteln und weiterzugeben. Die Dänen, die Friesen sowie die Sinti und Roma sind elementare Bestandteile der schleswig-holsteinischen Geschichte. Sie prägen die Gegenwart und werden auch zukünftig nicht wegzudenken sein. Deshalb fordern wir, dass die Vermittlung des geschichtlichen, kulturellen und sprachlichen Hintergrundes der vier anerkannten autochthonen Minderheiten und Volksgruppen sowie der „Sprecher:innengruppe Niederdeutsch“ in die Lehrpläne aller Schulformen integriert wird. Hierfür muss natürlich geeignetes Lehrmaterial im ganzen Land zur Verfügung gestellt werden. Es geht hier nicht um ein Nischenthema, das behandelt werden kann, wenn die Lehrpläne zufällig mal Platz hergeben. Es geht um einen Teil von Schleswig-Holstein, dessen Hintergrund als elementarer Bestandteil in die Bildung unserer Kinder integriert werden muss – nicht nur, weil es rechtlich in Form des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen so geschrieben steht, sondern auch, um das Bewusstsein des gesellschaftlichen Mehrwerts von nationalen Minderheiten und Regionalsprachen zu fördern. Schleswig-Holstein sollte hier eine Vorbildfunktion einnehmen; denn Ziel muss es sein, die Wissensvermittlung in allen Bundesländern zu verankern. Mit diesem Ziel hat sich der Minderheitenrat in Berlin schon vor einigen Jahren auf den Weg gemacht. (Unruhe) (Sybilla Nitsch) Ich möchte hier kurz zum Besten geben, dass ich selbst dem Minderheitenrat in Berlin angehöre und dementsprechend auf der Arbeitsebene dort drei, vier Jahre lang an dem Konzept mitgearbeitet habe, das vom Minderheitensekretariat auf der Bundesebene Ende 2022 endgültig an die Kultusministerkonferenz übersandt wurde. Frau Prien, wenn ich mich recht erinnere, hatten Sie damals noch den Vorsitz inne. Das heißt, diese Aufforderung beziehungsweise das Konzept, das der Minderheitenrat erarbeitet hat, ist direkt auf dem Tisch der Ministerin gelandet. Daher sind wir davon ausgegangen, dass man auf der Arbeitsebene gut im Bilde ist. Wir freuen uns natürlich, dass man zugesagt hat, diesen Prozess positiv zu begleiten. Und oh Wunder, oh Wunder – jetzt, kurz vor Ladenschluss, erfahren wir, dass ein Konzept bereits in der Erarbeitung sei. Ich frage mich trotzdem – bei aller Einigkeit, die wir gerade haben –: Wann hätten wir von dem Konzept eigentlich erfahren? Und: Wann hätte auch der Minderheitenrat in Berlin offiziell eine Meldung davon bekommen? Ich weiß, es gab informelle Gespräche; aber das hätte man schon auf eine andere Ebene heben können. Partnerschaften zwischen deutschen und dänischen Oberstufenschulen helfen in der Wissensvermittlung; aber sie dienen natürlich auch dem wichtigen Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Dänemark und Schleswig-Holstein auszubauen. Ich hätte mich darüber gefreut, wenn die Pläne für das Ziel der Koalition, 20 neue Partnerschaften einzurichten, zu diesem Zeitpunkt bereits vorgelegen hätten, gerade mit Hinblick darauf – es ist bereits gesagt worden –, dass 50 Schulen bereits eine Partnerschaft eingegangen sind. Ein Bericht der Landesregierung im zweiten Quartal ist also kein erster Schritt, aber immerhin etwas. (Anhaltende Unruhe) Kommen wir noch zu dem Berichtsantrag vom letzten September über die Nachbarschaftssprache Dänisch. Mit der Fertigstellung der Fehmarnbeltquerung wird bald ein zweites deutsch-dänisches Grenzland entstehen, aber nicht durch Grenzverschiebungen, die historisch geprägt oder aus der Historie heraus entstanden sind, sondern durch einen Tunnel. Umso wichtiger ist es, das Augenmerk auf die sprachlichen und kulturellen Strukturen der Fehmarnbelt-Region zu legen und gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Im Bericht ist zu erkennen, dass unser Bitten um einen Aufbau dieser Strukturen zumindest erhört wurde; darüber freuen wir uns sehr. Wir müssen uns trotzdem den Herausforderungen und Möglichkeiten des grenz- (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 überschreitenden Arbeitsmarktes stellen und insbesondere die sprachlichen und kulturellen Möglichkeiten nutzen. Wenn wir neue Strukturen schaffen wollen, müssen wir diese auf professionelle und nachhaltige Füße stellen; sonst werden diese Strukturen nicht getragen. Die dänische Sprache, das gegenseitige Kulturverständnis, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit – das ist für uns sehr wichtig, nicht nur in der Fehmarnbelt-Region, sondern auch in der ganzen Region Schleswig/Sønderjylland. Unser Wunsch wäre es, im Interesse des weiteren Ausbaus der deutsch-dänischen Zusammenarbeit in der Region Schleswig/Sønderjylland festere Strukturen zu bekommen und das Ziel „Nachbarschaftssprache Dänisch“ nicht nur über Projekte, mit ganz wenigen Landesmitteln, zu fördern. Ich glaube, insoweit ist noch Luft nach oben. Die Gedanken zur Zusammenarbeit hören sich natürlich super an. Aber wir brauchen auch Leute, die fest in den Strukturen arbeiten, damit wir in Schleswig-Holstein eine echte Nachbarsprache Dänisch haben. – Vielen Dank. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und vereinzelt CDU)
Beate Raudies
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist immer noch sehr unruhig im Saal. Ich bitte noch einmal darum, die Gespräche einzustellen oder, wenn sie nötig sind, draußen zu führen. Es ist gegenüber den Rednerinnen und Rednern nicht freundlich, wenn wir so unaufmerksam sind. Für die SPD-Fraktion hat jetzt Frau Abgeordnete Birte Pauls das Wort.
Birte Pauls SPD
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab möchte ich mich ganz, ganz herzlich dafür bedanken, dass es uns erneut gelungen ist, fraktionsübergreifend einen Antrag auf den Weg zu bringen, um den Schutz und die Sicherheit der Minderheiten in das Grundgesetz zu bringen. Es ist prima, dass das erneut geklappt hat. Das ist ein richtig gutes Zeichen. Dafür bedanke ich mich ganz herzlich. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) (Birte Pauls) Bereits im März 2018 hat der Landtag auf Initiative des SSW und der SPD einstimmig – auch wieder einstimmig – eine Bundesratsinitiative beschlossen, die die Aufnahme der nationalen Minderheiten in das Grundgesetz zum Ziel hatte. Nach eingehenden Beratungen und Anhörungen in den jeweiligen Fachausschüssen hat die Landesregierung zusammen mit den Ländern Sachsen und Brandenburg einen Antrag auf Entschließung in den Bundesrat eingebracht. Der Antrag ist seit dem 11. Oktober 2019 von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt und nicht abschließend entschieden. Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten finden, dass es jetzt endlich an der Zeit ist, diesen Antrag zu einem positiven Beschluss zu führen, und fordern die Landesregierung erneut dazu auf, sich aktiv dafür einzusetzen. (Beifall SPD) Ziel ist es, dass die Identität der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen vom Staat geachtet und gewahrt werden soll. Es reicht allerdings nicht, das Grundgesetz dahin gehend zu ändern, sondern das muss natürlich auch mit Leben erfüllt werden. Fragt man einen Bayern – habe ich mal gemacht – (Heiterkeit SPD, CDU und FDP) nach der dänischen Minderheit, erntet man höchstwahrscheinlich Schulterzucken. Die einzigen in Bayern lebenden nationalen Minderheiten sind die Sinti und Roma, und ich bezweifle, dass das Wissen um diese Minderheiten im Land in der breiten Bevölkerung groß ist. Wir in Schleswig-Holstein sind in einer ganz besonders schönen Situation. Wir sind das einzige Bundesland, in dem gleich drei autochthone Minderheiten und Volksgruppen zu Hause sind: die dänische Minderheit, die deutschen Sinti und Roma und die friesische Volksgruppe. Und die deutsche Minderheit in Dänemark denken wir natürlich immer gleich mit. Das ist ein kultureller Reichtum und eine Einzigartigkeit, auf die wir wirklich mit Recht sehr stolz sind. Dieser Reichtum muss aber auch gepflegt werden. Die Minderheiten haben zwar eine ganz besondere Geschichte, aber sie sind eben auch Gegenwart. Ihr Leben bereichert unser gesellschaftliches Zusammenleben. Umso wichtiger ist es doch, dass wir um das Leben der Minderheiten und ihrer Geschichte wissen. Das passiert bestenfalls in der Schule. Genau dazu hat sich Deutschland mit der Ratifizierung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen verpflichtet. Allerdings wurde während der Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2175 Bund-Länder-Konferenz zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens und der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen in den Jahren 2021 und 2022 allzu deutlich, dass wir weiterhin ein erhebliches Implementierungsdefizit haben, was die Wissensvermittlung angeht. Laut Aussage der Länder wird maximal das Wissen über die in dem jeweiligen Land lebenden Minderheiten oder Sprechergruppen, zum Beispiel Niederdeutsch, vermittelt, aber die Themen autochthone Minderheiten beziehungsweise Minderheiten- und Regionalsprachen werden in den allgemeinbildenden Schulen nicht behandelt beziehungsweise nur per Zufall. Auch hier bei uns gibt es erhebliche Lücken. Ich habe einige Lehrkräfte im Land gefragt. Im nördlichen Landesteil ist die dänische Minderheit natürlich überall präsent, und auch die friesische Volksgruppe ist erkennbar. Aber ist ihre Geschichte Teil des hier stattfindenden Unterrichts an den deutschen Schulen? Nein. Je südlicher wir kommen, desto weniger weiß man um unsere Minderheiten und die Volksgruppe der Friesen. Auch mit der Geschichte der Sinti und Roma kommen Schülerinnen und Schüler nur per Zufall, meist in außerschulischen Lernorten wie Ausstellungen und Gedenkstätten, in Kontakt. Aber Teil des Unterrichtes ist diese Wissensvermittlung nicht. Das bestätigt auch die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage, Drucksache 20/714. Die Antwort ist: „Handreichungen und/oder Curricula liegen uns in diesem Zusammenhang noch nicht vor.“ Der Bericht zur Nachbarsprache Dänisch zeigt Handlungsbedarf auf. Die Zahl der Dänisch lernenden Schülerinnen und Schüler nimmt ab. Mich hat im Bericht ein bisschen gewundert, was dargestellt worden ist. Das wird aber auch in dem aktuellen Handlungsplan der Landesregierung thematisiert. Ich muss gestehen – jetzt ist er leider weg –: Da verwundert die Aussage von Minister Madsen, der im Rahmen eines Besuchs in Flensburg anscheinend ganz deutlich Nachhilfeunterricht in Sachen Minderheiten und Minderheitenschutz benötigt. Er meinte nämlich in Bezug auf den Fachkräftemangel, dass die Institution der dänischen Minderheit mit Kopenhagener Hotelrezeptionen vergleichbar und es eigentlich egal sei, in welcher Sprache Mathematik unterrichtet werde. Ich muss gestehen: Das ist ein erheblich befremdlicher Blick auf diese Geschichte, wenn man jetzt anfängt, dem Fachkräftemangel mit ausländischen Lehrerinnen und Lehrern an dänischen Schulen begegnen zu wollen, (Birte Pauls) ohne dass sie der dänischen Sprache mächtig sind, denn man kann Mathematik ja auch in Englisch unterrichten. Diese Form der Assimilation wäre tatsächlich der schleichende Tod der Minderheitensprachen und geht deshalb selbstverständlich nicht. (Beifall SPD und SSW) Die Sprache ist das Herz der Minderheiten. Sie zu pflegen ist Aufgabe der Minderheiten. Sie zu fördern ist unsere politische Aufgabe, und auch da sehen wir noch ordentlich Luft nach oben. – Danke schön. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])
Beate Raudies
Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt der Abgeordnete Dirk Kock-Rohwer das Wort.
Dirk Kock-Rohwer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr als 50 Millionen Menschen in der Europäischen Union gehören einer Minderheit an. Das sind mehr als zehn Prozent der Gesamtbevölkerung der EU und mehr als fünfzehnmal so viele Menschen, wie in Schleswig-Holstein zu Hause sind. Minderheiten, das sind nicht einfach nur Randerscheinungen in unserer Gesellschaft; sie sind ein wesentlicher Bestandteil unserer kulturellen Identität. Wir hier im Land wissen das nur zu gut. In Schleswig-Holstein können wir neben Hochdeutsch Friesisch, Dänisch, Plattdeutsch und Romanes hören. In unserem Land leben drei anerkannte nationale Minderheiten, und wir tun viel für die Förderung, den Erhalt und die Beteiligung dieser am gesellschaftlichen Leben. Dass wir das tun, ist richtig so. Bei allen guten Bemühungen müssen wir dennoch wachsam sein, nämlich gerade dann, wenn es um den Schutz von Minderheiten und die Förderung derer Sprachen geht. Laut dem UNESCO World Atlas of Languages existieren in der Europäischen Union 128 Sprachen, die als bedroht gelten, und das trotz aller bisherigen Bemühungen. Erkennen wir die Bedeutung von Sprache nicht nur für die gesellschaftliche Teilhabe, sondern als integralen Bestandteil unserer kulturellen Identität an und bedenken wir, dass zu jeder Sprache immer auch Menschen und Gemeinschaften gehören, die diese (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 als Teil ihrer Identität erleben, dann besteht hier nach wie vor dringender Handlungsbedarf. Aus diesem Grund befürworte ich klar die Aufnahme autochthoner Minderheiten in das Grundgesetz. Es ist nur konsequent, dies als Schleswig-Holsteiner zu fordern, leben doch – wie bereits erwähnt – drei der vier anerkannten autochthonen Minderheiten mitten unter uns als fester Bestandteil unserer Gesellschaft. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Genau aus diesem Grund muss deren Schutz auch im Grundgesetz verankert werden, denn nicht zuletzt ist es unsere Identität, die dieses Gesetz schützt. Leve Lüüd, wi dörvt nich vergeten, dat wi bit 1864 ok hier in Kiel to dat Königriek Dänemark hört hebbt. (Zuruf Lars Harms [SSW]) Aver al domals hett dat bi uns verschedene Spraken geven. Plattdüütsch hebbt se meist all schnackt, blots de rieken und klogen Lüüd hebbt Hoochdüütsch schnackt. Hüüt sünd wi all en beten klöger worrn un kunnt ok all tosamen Hoochdüütsch. (Heiterkeit CDU) Aver wi schullt dat Plattdüütsche nich vergeten, denn dat höört ok to unse Identität, jüstso as Freesch an de Westküst un Däänsch in de nöördliche Landsdelen. (Beifall ganzes Haus) Un dorüm geiht dat ok in de Scholen; wi nennt dat „Wissensvermittlung“, un de Spraken vun de Minnerheiten dörvt hier nich vergeten warrn. Un deshalb beantraag ik hier Ausschussüberweisung för düssen Andrag. (Heiterkeit CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Land müssen wir weiterhin Vorbild sein. Nehmen wir das Beispiel Dänisch. Dänisch ist für uns keine Fremdsprache, sondern per Definition eine Nachbarsprache, denn Däninnen und Dänen sind unsere Nachbarinnen und Nachbarn, und die dänische Minderheit ist ein integrierter Bestandteil unserer Geschichte und unserer Gegenwart. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW) So besuchen mehr als 5.500 Schülerinnen und Schüler die insgesamt 40 dänischen Schulen im (Dirk Kock-Rohwer) Land, und viele andere lernen in Schule, Studium oder Beruf Dänisch. Das müssen wir als Land weiter fördern und unterstützen – durch die entsprechenden Materialien, durch Angebote und Partnerschaften. Denn wie wir auf Fehmarn beobachten können, wachsen wir weiter zusammen, wirtschaftlich, aber auch kulturell und sozial. Aus diesem Grund müssen wir gerade auch den Austausch junger Menschen weiter unterstützen, denn gerade hier liegt die Zukunft unserer Region. Wir wollen eine Region sein, die eine Grenze nicht als Abgrenzung, sondern vielmehr als Verbindung, als Chance begreift. Sprache kann hier wie kaum etwas anderes helfen, den Horizont zu erweitern und bestehende Barrieren abzubauen. (Vereinzelter Beifall) Wir sprechen unter diesem Tagesordnungspunkt heute zu verschiedenen Anträgen und Berichten. Es gibt allerdings einen zentralen gemeinsamen Nenner: Wir wollen ein Land der Vielstimmigkeit sein, das seine Vielfalt fördert und nutzt. Dazu gehört nicht nur der bedingungslose Schutz von Minderheiten, sondern auch die Förderung von deren Kultur und Sprache. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Richtung, in die wir gehen wollen. – Mange tak. (Beifall ganzes Haus)
Beate Raudies
Für die Fraktion der FDP hat jetzt der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon mit Arbeitsaufträgen hier nach vorn geschickt worden: Die einen möchten, dass ich meine Rede ebenfalls teilweise auf Plattdüütsch halte, die anderen, dass ich sie auf Schwäbisch halte. Ich muss Sie in beiden Fällen enttäuschen. Ich bin kein Schwabe, sondern Badener. (Heiterkeit – Rasmus Vöge [CDU]: Sehr „symbadisch“!) Ich bin vor 28 Jahren nach Schleswig-Holstein gekommen. Manche, die es gut mit mir meinen, sagen, ich spräche inzwischen sogar Hochdeutsch. (Zuruf: Das ist aber weit hergeholt!) Lieber Kollege Kock-Rohwer, ich habe weite Teile Ihrer Rede tatsächlich verstanden. (Vereinzelte Heiterkeit) Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2177 Weil sämtliche Vorrednerinnen und der Vorredner vieles gesagt haben, was ich voll und ganz unterstütze, will ich ein paar Anmerkungen machen. Die erste Anmerkung: Ich finde und fand mein ganzes Leben, dass Zwei- oder Mehrsprachigkeit eines der wertvollsten Dinge ist, die man Kindern mit auf den gesamten Lebensweg geben kann. (Beifall ganzes Haus) Frau Ministerin, wir kennen uns auch schon ein paar Tage, und Sie wissen, dass ich mich selten in bildungspolitische Debatten einmische. Im Hinblick auf den von Ihnen gegebenen Bericht zur Förderung der Nachbarsprache Dänisch danke ich Ihnen für den Bericht. Wirklich umgetrieben haben mich in der letzten Woche die Vorschläge oder Forderungen – ich weiß nicht, wie ich sie verstehen soll – des Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes. Klar, die stammen aus einer Notsituation heraus. Ich glaube aber, aus einer solchen Notsituation heraus zu fordern, den Englischunterricht an Grundschulen einzustellen, ist genau das falsche Signal. Das gilt im Übrigen unabhängig von der jeweils zu nennenden Fremdsprache für alle. Ich bin froh, dass wir hier in Schleswig-Holstein ganz offensichtlich, was die dänische Sprache anbelangt, fraktionsübergreifend einer Meinung sind, wie wichtig es ist, dass, je früher, desto besser, Kinder mit dieser Sprache in Berührung kommen und sie lernen können sollen. Denn Sprache lernen heißt auch im wahrsten Sinne des Wortes sich verstehen lernen. Vor diesem Hintergrund wünsche ich mir ehrlicherweise, dass auch die Allerjüngsten schon flächendeckend – also beispielsweise in der Kita – die Chance haben, eine zweite Sprache genau wie ihre Muttersprache erlernen zu können. (Beifall SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, mich freut tatsächlich genauso, wie die Vorrednerinnen und der Vorredner es zum Ausdruck gebracht haben, dass es auch in dieser Legislaturperiode gelingt, den Willen zum Ausdruck zu bringen, den Schutz der autochthonen Minderheiten, die anerkannten nationalen Minderheiten, die Volksgruppen im Grundgesetz verankern zu wollen. Ich will dazu vielleicht einmal aus der Paulskirchenverfassung von 1849 den § 188 zitieren, auch wenn man vielleicht meint, man muss nicht so weit zurückgehen. Ich finde es aber bemerkenswert, wenn man ihn liest: „Den nicht deutsch redenden Volksstämmen Deutschlands ist ihre volksthümliche Entwickelung gewährleistet, namentlich die Gleichberechtigung ihrer Sprachen, soweit (Dr. Heiner Garg) deren Gebiete reichen, in dem Kirchenwesen, dem Unterrichte, der inneren Verwaltung und der Rechtspflege.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage das, weil die Debatte sehr konstruktiv verlaufen ist: 1993 hat ein alter Bekannter von uns, ein gewisser Dr. Bernd Buchholz, gemeinsam mit Karl-Otto Meyer und anderen Kolleginnen und Kollegen einen Antrag hier einstimmig verabschiedet. (Lukas Kilian [CDU]: Da war ich sieben!) Eigentlich ist es schade, dass wir seit 1993 – das letzte Mal tatsächlich in der vergangenen Legislaturperiode – in diesem Landtag immer wieder Anläufe nehmen müssen, die autochthonen Minderheiten im Grundgesetz zu verankern. Nun sind die Freien Demokraten nicht dafür bekannt, jedes Mal sofort begeistert zu sein, wenn man das Grundgesetz erweitern oder ergänzen will. An dieser Stelle ist der erneute, einstimmige, fraktionsübergreifende Versuch, eine verfassungsändernde Mehrheit in Bundestag und Bundesrat herbeizuführen, deswegen genau das richtige Signal an die Kolleginnen und Kollegen in Berlin. (Beifall FDP, SSW, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Ich wünsche mir sehr – wenn ich das abschließend sagen darf –, dass wir es innerhalb dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages gemeinsam miteinander hinkriegen. Deswegen ist es ein starkes Signal, das heute gemeinsam zu verabschieden. Bei den beiden Anträgen zur Wissensvermittlung habe ich heute auch etwas gelernt. Wir hätten dem SSW-Antrag gern zugestimmt. Nun haben wir heute erfahren, dass irgendwie ein Konzept in Arbeit ist. Das ist auch gut, deswegen werden wir selbstverständlich der Ausschussüberweisung zustimmen. Ich bedanke mich bei Ihnen fürs freundliche Zuhören, auch wenn es nur auf Hochdeutsch gewesen ist. (Beifall ganzes Haus)
Beate Raudies
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Es wäre noch Restredezeit der Fraktionen zur Verfügung, die ich vortragen würde, wenn es gewünscht wird. – Das scheint nicht der Fall zu sein. Es liegen somit keine weiteren Wortmeldungen vor, ich schließe die Beratung. (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 Zu d) stelle ich zunächst fest, dass der Tagesordnungspunkt durch die mündliche Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Dann treten wir in die Abstimmung zu a) ein, Antrag der Fraktion des SSW, Drucksache 20/991, sowie Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/1119. Ich habe sehr laut und deutlich gehört, dass Ausschussüberweisung für den Antrag auf Drucksache 20/991 beantragt worden ist. Auch für den Antrag auf Drucksache 20/1119? (Birte Pauls [SPD]: Ja, dann gerne auch!) – Okay, Frau Pauls möchte auch den anderen Antrag überweisen. Es ist somit für beide Anträge Ausschussüberweisung beantragt. Gibt es Widerspruch, dass ich das gemeinschaftlich abstimme? – Das ist nicht der Fall. Es ist beantragt worden, die Anträge Drucksache 20/991 und Drucksache 20/1119 dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer das so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW. Ich frage sicherheitshalber nach den Gegenstimmen. – Das war einstimmig. Beide Anträge sind in den Bildungsausschuss überwiesen. Dann kommen wir zur Abstimmung zu b), Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW, Drucksache 20/1068 (neu). Dieser Antrag wird in der Sache abgestimmt; ich habe keinen Antrag auf Ausschussüberweisung gehört. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW. Gegenstimmen? – Der Antrag ist einstimmig so angenommen. Dann haben wir den Bericht der Landesregierung, Drucksache 20/730. Hierzu ist kein Antrag gestellt worden. Der Tagesordnungspunkt ist somit erledigt. Dann rufe ich die Tagesordnungspunkt 8 und 35 auf: Gemeinsame Beratung a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes und des Haushaltsgesetzes 2023 Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1089 (Vizepräsidentin Beate Raudies) Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/1105 b) Mündlicher Bericht zur Wirksamkeit der erweiterten Kita-Sozialermäßigung nach § 7 Absatz 3 KiTaG und dem Zeitplan zur weiteren Senkung der Elternbeiträge nach § 31 Absatz 1 KiTaG Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/1090 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag zu b) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten, und ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen. Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré, das Wort. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst einmal komme ich zum Berichtsteil der erweiterten Sozialermäßigung. 15 Millionen Euro haben wir im Rahmen des Entlastungspakets der Landesregierung bereitgestellt, um gerade diejenigen Familien zu erreichen, die knapp oberhalb der Beitragsfreiheit sind. Wir haben das beschlossen, bevor es das Bundesentlastungspaket mit dem Wohngeld gab. Vorweg: Die Zahlen sind nicht abschließend, was daran liegt, dass die Kommunen nach wie vor die Möglichkeit haben, die Anträge auf Rückerstattung zu stellen. Die Kommunen sind nicht dazu verpflichtet, alle Anträge innerhalb einer Frist einzureichen, um das Geld vom Land erstattet zu bekommen. Theoretisch ist das bis in drei Jahren möglich. Die Verlängerung der Sozialermäßigung ist durchaus eine Maßnahme, die in Gesprächen mit den kommunalen Landesverbänden begrüßt wird. Ich kann aber durchaus nachvollziehen, dass der Wunsch besteht, eine transparente Datenlage zu haben. Wenn man die Maßnahme verlängert, kann man sich ja beispielsweise für eine Berichts- und Dokumentationspflicht einsetzen. Ich glaube, dass das eine sinnvolle Maßnahme wäre. Bislang haben wir freiwillige Rückmeldungen erhalten, die ich im Folgenden gerne darstelle. In den Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2179 Kreisen und kreisfreien Städte, von denen wir bis jetzt eine Rückmeldung erhalten, sind bisher schon fast 1.700 neue Anträge auf Sozialermäßigung bewilligt worden. Weitere 1.200 Anträge sind derzeit noch in der Prüfung. In einigen Kreisen wurden 25 Prozent mehr Anträge gestellt als im Vorjahr, und nach der bisher vorliegenden Rückmeldung werden die Eltern dabei durchschnittlich, je nach Kreis beziehungsweise kreisfreier Stadt, um zwischen 25 und 227 Euro monatlich zusätzlich entlastet. Ich finde, das ist eine gute Nachricht! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Für viele Teilermäßigte hat sich der Ermäßigungsbeitrag erhöht, was heißt, dass sie weniger zahlen und noch mehr profitieren. Diese Fälle werden nicht in den Daten abgebildet. Ich kann Ihnen auch gerne erklären, weshalb. Es liegt daran, dass die Familien, die schon soziale Ermäßigung bekommen haben, keinen neuen Antrag stellen müssen. Aus einigen Kreisen haben wir nur Rückmeldungen zu Anträgen aus dem Kitabereich, nicht aber aus dem Bereich der Kindertagespflege. In einigen Kreisen sind noch über 90 Prozent der Anträge zur Prüfung. Aus fünf Kreisen haben wir noch gar keine Rückmeldung zu den Anträgen. Wenn also die Änderung zur Datentransparenz erfolgen soll, könnte man in regelmäßigen Abständen eine Rückmeldung zur Anzahl der eingegangenen und bewilligten Anträge auf soziale Ermäßigung sowie zum Landesanteil bekommen. Viele Familien brauchen Entlastung, doch viele Familien, die einen Anspruch auf staatliche Unterstützung haben, nehmen diesen nicht in Anspruch. Das ist oftmals ein bürokratisches Problem oder der Unkenntnis über die Möglichkeiten geschuldet. Da müssen wir als Staat definitiv besser werden. Das merken wir ja auch bei den Debatten rund um die Kindergrundsicherung. Deshalb möchte ich an dieser Stelle noch einmal sagen, dass ich es nachvollziehen kann, wenn man sich politisch etwas anderes wünscht. Sie als FDP haben den Vorschlag gemacht, die Elternbeiträge zu senken. Wir haben eine andere Berechnung als Sie, und nach unseren Berechnungen würde Ihr Vorschlag doppelt so viel kosten wie die Sozialermäßigung und könnte übrigens auch nicht aus unserem EP erwirtschaftet werden. Aber Sie als Opposition wissen genau, dass wir uns auf eine andere Maßnahme zur Entlastung der Eltern verständigt haben. Familien profitieren von (Ministerin Aminata Touré) der Sozialermäßigung. Ich stelle mir dann immer wieder die Frage, ob es nicht unsere gemeinsame Aufgabe ist, Menschen auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Deshalb sage ich an dieser Stelle zu den potenziellen Familien: Nutzen Sie staatliche Leistungen, die bereitstehen und die für Sie da sind! Zu Ihrer Frage nach der Senkung der Elternbeiträge: Unser Plan ist es noch immer, diese perspektivisch zu senken. Das können wir aber natürlich nicht ungeachtet der Haushaltslage tun. Sie wissen, dass wir gerade in einer herausfordernden Haushaltssituation sind, gerade wenn man sich das Jahr 2024 anguckt. Wir haben es im Koalitionsvertrag vereinbart, und natürlich stehen wir trotzdem vor der Herausforderung, all die Punkte aus dem Koalitionsvertrag unter einem Finanzierungsvorbehalt zu sehen. Fest steht definitiv, dass es ohne dieses Kitagesetz, das ich für ein sehr gutes Gesetz halte, nach wie vor sehr hohe Beiträge für Eltern gegeben hätte. Ich glaube, dass die Deckelung dieser Beiträge eine richtige Maßnahme gewesen ist. Sie haben die Frage nach den Zahlen zur Wohngeldreform gestellt. Ende letzten Jahres gab es 25.925 Haushalte in Schleswig-Holstein, die Wohngeld bekommen haben. Für das zweite Quartal 2023 schätzt das Innenministerium die Anzahl der Berechtigten auf grob 55.000 bis 75.000 – eine Verdopplung bis Verdreifachung. Es ist sozialpolitisch – keine Frage – dramatisch, dass immer mehr Menschen auf Unterstützung angewiesen sind. Aber gut, dass der Staat handelt. Ich halte es allerdings für falsch, staatliche Unterstützungsangebote gegeneinander auszuspielen – zumal die Logik auch immer war und ist, dass Bundesmaßnahmen vor Landesmaßnahmen wahrgenommen werden sollen. Sie wissen ja, dass das Wohngeld auch von den Ländern mitfinanziert wird. Für uns in Schleswig-Holstein bedeutet das 80 Millionen Euro jährlich. So oder so: Staatliche Leistungen wirken, und das ist gut für die Menschen hier im Land. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD) Ich komme zur Tarifanpassung: Wir haben im letzten Monat angekündigt, dass wir unseren Landesanteil im Zusammenhang mit der Tarifanpassung im Bereich Kita so schnell wie möglich übernehmen. So vermeiden wir auch, dass Träger beziehungsweise Standortgemeinden in Vorleistung gehen müssen. Ich freue mich sehr darüber, dass wir dieses Versprechen trotz der schwierigen Haushaltslage mit 29 Millionen Euro in diesem und 63 Millionen (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 Euro im nächsten Jahr einhalten. Kitas stärken und Eltern entlasten – daran halten wir als Landesregierung auch in Zukunft fest. – Vielen lieben Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Beate Raudies
Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat die Abgeordnete Katja Rathje-Hoffmann für die CDU-Fraktion das Wort.
Katja Rathje-Hoffmann CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beschäftigen wir uns erneut – wie beinahe jeden Monat – mit der Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, und tatsächlich gibt es schon ein paar Leute, die da mit den Augen rollen und sich über die erneute Initiative der Koalition zur Änderung und Anpassung des Gesetzes wundern. Wir haben für diese Gefühlsäußerung überhaupt kein Verständnis, sondern betonen die Wichtigkeit dieser und der vergangenen Gesetzesinitiativen. Es gibt keine Alternative zu raschem Handeln, bei aktuellen Themen sowieso nicht. In der jüngsten Vergangenheit ging es um die gesetzliche und finanzielle Absicherung der 230 Sprach-Kitas in Schleswig-Holstein. Wir erinnern uns: Unerwartet strich der Bund zur Jahresmitte die Mittel für dieses wichtige Projekt. Es musste schnell gehandelt werden, um die ausgefallenen Bundesmittel zu kompensieren und die Fachkräfte in den Kitas zu halten. Ich muss der Ministerin dafür danken, dass das so gut geklappt hat. Da haben wir wirklich einen Pflock eingeschlagen, und das ist sehr wichtig. Die neuesten Sprachanalysen haben gezeigt, dass wir da mehr tun müssen. Daher wäre es ganz falsch gewesen, dieses Projekt zu streichen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich muss wohl niemandem erklären, wie wichtig der Erhalt dieses Programms für die Chancengerechtigkeit und Entwicklung der Kinder ist. Es geht um die soziale Ermäßigung für Eltern mit geringem Einkommen. Es wird angenommen – so die Landesregierung –, dass durch die Erweiterung der sozialen Ermäßigung 16.800 Familien beziehungsweise 25.000 Kinder von der Erweiterung der Ermäßigung profitieren werden. In Schleswig-Holstein gibt es laut Ministerium rund 125.000 Kitakinder in 84.000 Haushalten – man rechnet durch- (Katja Rathje-Hoffmann) schnittlich mit 1,5 Kindern pro Haushalt. Circa 20 Prozent werden durch die Ermäßigung unterstützt, die Hälfte davon ist zu 100 Prozent von den Kitabeiträgen freigestellt. Es verbleiben – so steht es in der Antwort auf die Kleine Anfrage des werten Kollegen Heiner Garg – circa 8.400 Haushalte, die durch die alte Regelung der Sozialermäßigung teilentlastet werden. – Hierzu brauchen wir wirklich bessere, belastbare Daten; das haben wir gemerkt, und auch die Ministerin hat das gerade dargelegt. Unter der Annahme einer linearen Einkommensverteilung ergibt sich durch die Neuregelung des Anteils des heranzuziehenden Einkommens oberhalb der Einkommensgrenze eine Verdoppelung der entlasteten Haushalte und somit eine zusätzliche Entlastung von 12.500 Kindern – wie gesagt, wir brauchen Zahlen, das sind alles Annahmen. Das freut die Betroffenen finanziell natürlich sehr, wir müssen es den Familien nur richtig verpacken beziehungsweise die Familien darauf aufmerksam machen, dass ihnen diese Ermäßigung zusteht. Eine weitere Gesetzesinitiative zum Fachkräftemangel behandelt die Erleichterung des Quereinstiegs zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung sowie die Initiative der Helfenden Hände in Kitagruppen, die aufgrund des Fachkräftemangels von der zeitlich befristeten Ausnahmemöglichkeit Gebrauch machen und einen abgesenkten Betreuungsschlüssel von 1,5 oder 1,75 haben. Es gibt künftig attraktivere Bedingungen für die Sozialpädagogischen Assistentinnen. Die verdienen wirklich wenig. Nach zehn Jahren Berufserfahrung haben sie die Möglichkeit, sich zur Gruppenleiterin weiterzuqualifizieren. Sie müssen eine zertifizierte Gruppenleiterausbildung und eine Prüfung machen, danach steht die Tür offen für eine bessere Beschäftigung mit einer besseren Entlohnung. Das bedeutet eine höhere Motivation, sein Arbeitsleben in diesem Beruf zu starten. Besonders erwähnen möchte ich auch die wesentlichen Verbesserungen in der Betreuungsstruktur durch das Schließen der sogenannten August-Lücke. Eltern haben ab dem kommenden Jahr die verbindliche Gewissheit, dass ein Förderangebot bis zum Einschulungstag vorliegt. Jetzt kommen wir zum wichtigsten Thema: Das sind die Veränderungen des TVöD, die wir ins Gesetz gegossen haben. Im Frühjahr 2023 haben wir die Erhöhung von 2022 realisiert. Die Erhöhung von 2023 hätten wir gern schon im letzten Monat umgesetzt, das ging aber nicht wegen des tariflichen Abstimmungsergebnisses. Wir werden den Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2181 Tarifvertrag jetzt zur Jahresmitte vollständig umsetzen, und zwar – das ist der Kracher schlechthin – endlich auch für die Kindertagespflege. Die Kindertagespflege ist so wichtig. Wenn wir fordern, dass sie auf Augenhöhe stattfinden soll, muss sie auch auf Augenhöhe bezahlt werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ganz besonders erfreulich ist, dass der aktuelle Tarifabschluss auch für die Kindertagespflege gilt. – Das habe ich schon gesagt; ich habe mich etwas von meinem Konzept gelöst. Meine Damen und Herren, man kann es nicht oft genug sagen. Wir haben mit den Kindertagespflegeeltern gesprochen, die sind sehr begeistert. Aber es gibt viele weitere Baustellen. Es geht zum Beispiel um die Definition der Mindestausstattung oder Mindestförderung. Da gibt es in SchleswigHolstein einen kleinen Flickenteppich. Der eine Kreis zahlt mehr, der andere weniger. Wir müssen gemeinsam gute Wege finden, wie wir die Kindertagespflege weiter aufwerten können. Ich habe es fast vergessen, hier steht noch etwas auf meinem Zettel: Ich finde es toll, dass wir die Ukraine-Regelung um ein Jahr verlängern. Es ist genau die richtige Entscheidung, auch diesen Kindern konkret zu helfen. Zum Schluss kann ich erfreulicherweise mitteilen, dass die besondere soziale Ermäßigung ebenfalls bis Ende Juli 2024 verlängert wird. Hier helfen wir Familien in ganz besonders schwierigen Zeiten, und die Zeiten werden schwierig. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt die Abgeordnete Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir legen heute unser nächstes Änderungspaket für das Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein vor. Damit setzen wir die Tarifeinigung vom 22. April 2023 für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst um und erhöhen die Fördersätze im SQKM sowohl für den Kitabereich als auch für die Kindertagespflege. Als Land nehmen wir hierfür in diesem Jahr 29 Millionen Euro in (Catharina Johanna Nies) die Hand, 64 Millionen Euro im nächsten Jahr und 70 Millionen Euro ab 2025 – und das trotz angespannter Haushaltslage. Die Übernahme der Erhöhung auch für die Kindertagespflegepersonen war bisher nicht üblich. Ich halte sie aber für wichtig und absolut notwendig. Es gibt viele Eltern, die im Winter oder im Frühjahr einen Betreuungsplatz für ihre Kinder suchen. Ein Platz ab dem 1. August eines Jahres, wie in den meisten Kitas üblich, passt nicht zu der Lebensrealität vieler Familien. Ohne die Kindertagespflege als ergänzendes System zu unseren Kindertagesstätten würden wir in vielen Orten in Schleswig-Holstein eine unterjährige Aufnahme von Kindern in die frühkindliche Bildung und Betreuung überhaupt nicht anbieten können. Berufstätige Eltern würden in echte Schwierigkeiten kommen. Als Mutter eines Winterkindes kenne ich das aus eigener Erfahrung. Warum betone ich das so? Es gibt in einigen Kreisen bereits gute Regelungen, um die Arbeitsbedingungen für Tagesmütter und Tagesväter zu verbessern, zum Beispiel durch Lohnfortzahlung bei Ausfalltagen oder durch Vertretungsangebote. Diese guten Regelungen müssen gestärkt und ausgebaut werden und dürfen aus meiner Sicht nicht zur Diskussion stehen. Im Gegenteil, Kindertagespflege braucht mehr Planungssicherheit, zum Beispiel bei Kündigungen, durch Umzüge oder bei Stundenausfall durch Kinder, die drei Jahre alt geworden sind. Wir haben einen Fachkräftemangel, der eklatant ist, und Bund, Land und Kommunen müssen mit vereinten Kräften versuchen, mit klugen Ansätzen dagegen vorzugehen. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich dafür werben, Strategien zu entwickeln, um auch die Kindertagespflegepersonen im System zu halten. Ich bitte alle Kreise und kreisfreien Städte, sich daran zu beteiligen. Denn ohne eine verlässliche KTP-Struktur in der Fläche würde der Druck auf unsere Kitas noch höher werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Als Land erkennen wir diese Tatsache an und nehmen die Kindertagespflege deshalb ganz bewusst in die Tariferhöhung mit auf. Was bringen wir heute noch auf den Weg? Wir wollen Eltern mit geringem und mittlerem Einkommen weiter durch verringerte Sätze bei den Kitagebühren entlasten. Die Inflation und die im letzten Jahr gestiegenen Lebensmittel- und Energiepreise haben viele Familien finanziell schwer getroffen. Vom 1. Januar bis Juli 2023 haben wir deshalb die Sozial- (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 ermäßigung der Elternbeiträge zusätzlich ausgeweitet, als Teil unseres Landesentlastungspakets vom Herbst 2022. Ab der regionalen Einkommensgrenze müssen nur noch bis zu 25 Prozent des Resteinkommens für Kinderbetreuung aufgebracht werden und nicht mehr wie vorher bis zu 50 Prozent. Dadurch können mehr Familien auch mit mittlerem Einkommen von einer Beitragssenkung profitieren, und für Eltern mit geringem Einkommen, die bereits einen reduzierten Satz gezahlt haben, haben sich die Gebühren für die Kinderbetreuung weiter verringert. Bei dieser Gruppe wurde das automatisch angepasst, ohne dass erneut ein Antrag dafür gestellt werden musste. Damit diese zusätzliche soziale Ermäßigung jetzt nicht ausläuft, verlängern wir den Zeitraum um ein weiteres Jahr. Damit schaffen wir für Eltern und für örtliche Träger Planungssicherheit. Außerdem arbeiten wir gerade an einer Lösung, um auch den Eltern Planungssicherheit zu geben, deren Kinder im nächsten Sommer aufgrund der späteren Sommerferien erst im September von der Kita in die Schule wechseln werden. 15 Millionen Euro hat das Land aus dem Ukraine-Notkredit für diese Maßnahme bis Juli 2023 eingeplant. Ob die Mittel ausgeschöpft werden, ist noch unklar, denn – wie die Ministerin schon sagte – der Abrechnungszeitraum läuft ja noch. Mit dem Berichtsantrag der FDP heute steht jetzt die Frage im Raum, wie die neue soziale Ermäßigung abgerufen wird und wie viele Anträge hierzu bereits gestellt wurden. Die Frage stellen Sie zu Recht, wenn auch bewusst zu einem Zeitpunkt, zu dem mit belastbaren Zahlen noch nicht zu rechnen war. Denn die Anzahl der Anträge zur erweiterten sozialen Ermäßigung und die genauen Werte hierzu reichen die Kreise und kreisfreien Städte ja erst dann ein, wenn sie den Antrag auf Erstattung der Mehrkosten beim Land stellen, also frühestens nachdem alle Anträge eines Kitajahres abgearbeitet sind, nach dem 31. Juli. Dies aber nur am Rande. Das wurde jetzt ja zusätzlich abgefragt; und die ersten kommunalen Rückmeldungen, von denen ich gehört habe, zeigen: Die Erweiterung der sozialen Ermäßigung kommt sehr unterschiedlich an. Die Spanne der derzeitigen durchschnittlichen Ermäßigung bei den Beiträgen liegt zwischen 25 Euro und über 200 Euro pro Familie. Das kann daran liegen, dass die Höhe der regionalen Einkommensgrenzen im städtischen und ländlichen Raum sich unterscheidet, dass Menschen, die ein Recht auf Ermäßigung hätten, noch keinen Antrag gestellt haben (Catharina Johanna Nies) – sicherlich – und viele Anträge noch nicht abgearbeitet sind. Eine Rückmeldung war auch, dass viele Familien noch auf die Bearbeitung ihres Wohngeldantrages warten. Es ist davon auszugehen, dass einige Tausend Familien in Schleswig-Holstein durch die Wohngeldreform bezugsberechtigt geworden sind. Diese kommen dann ja aus einem ermäßigten Beitrag in die komplette Kitabeitragsbefreiung. Aus meiner Sicht ist das eine gute Sache. Entscheidend für unsere Regelung der sozialen Ermäßigung, also der Ausweitung, ist für mich: Es werden mehr Anträge gestellt und damit mehr Familien erreicht, die das Geld dringend brauchen. Dass es Kritik der FDP gegebenenfalls an einer fehlenden Zahlengrundlage gibt, kann ich verstehen. Eine Kritik an der Ausweitung der sozialen Ermäßigung könnte ich nicht verstehen, aber Herr Garg wird uns ja gleich erklären, was die Haltung der FDP ist. Noch einmal: Es ist richtig, bei angespannter Haushaltslage zuerst Menschen mit hoher Belastung und geringem Einkommen zu entlasten. Das zählt für mich nach wie vor, und da bleiben wir auch standhaft. Ich habe im letzten Jahr gesagt, dass weder eine Energiekrise noch um sich greifende Preissteigerungen darüber entscheiden dürfen, ob unsere Kinder einen Zugang zu guter frühkindlicher Bildung bekommen. Kinder haben ein Recht darauf, ein Recht, das wir in diesem Landtag mit Leben füllen müssen. Genau das haben wir getan. Aus meiner Sicht müssen sich nun zwei Schritte anschließen. Erstens. Wir müssen die Antragswege weiter erleichtern und auch Menschen mit mittlerem Einkommen über die Ermäßigungsmöglichkeit informieren. Am besten kommen wir auch irgendwie zu automatisierten Verfahren. Zweitens. Wir brauchen aus meiner Sicht eine Verstetigung der aktuellen Ermäßigungsregelung, damit wir uns nicht von einem Jahr zum nächsten hangeln. Ich werde mich persönlich als grüne Abgeordnete dafür einsetzen, dass Familien mit geringerem und mittlerem Einkommen dauerhaft bei der Kitagebühr entlastet werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie nach der mittelfristigen Planung fragen, sollte aus meiner persönlichen Sicht das nächste Ziel sein, die Ausweitung der Geschwisterermäßigung auf Schulkinder zu erreichen, denn Familien Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2183 mit mehreren minderjährigen Kindern tragen eine besonders hohe finanzielle Last. Zunächst sollten wir aber alle gemeinsam die Evaluationsergebnisse abwarten und dann nach Bedarf und Haushaltslage die nächsten Entlastungsschritte planen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Beate Raudies
Für die SPD-Fraktion hat jetzt die Abgeordnete Sophia Schiebe das Wort.
Sophia Schiebe SPD
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dienstagmorgen gegen halb acht auf der Zugstrecke zwischen Lübeck und Kiel – der Zug hält, der nächste Halt steht an, die Türen gehen auf: 30 kleine Füße tapsen unbedarft in den Zug. Glückliche Gesichter sind zu sehen, denn heute wird Zug gefahren. Alle sind gut zu erkennen mit ihren orangenen Warnwesten. Der Name „Kita Rasselbande“ steht mit großen Buchstaben darauf. Schnell sollen alle einen Platz finden, doch das ist gar nicht so leicht, schließlich wollen alle am Fenster sitzen. Man will bloß nichts verpassen; vielleicht sind ja spannende Tiere zu sehen. Zum Glück finden alle Platz. Die Türen schließen, und der Zug setzt zur Weiterfahrt an. Ein Mädchen ruft vor lauter Vorfreude: Der Zug fährt los! – Sie ist ganz aufgeregt. Freude bricht in der ganzen Gruppe aus. Endlich geht die Fahrt los. Die leuchtenden Augen der Kinder sind unschwer zu erkennen. Für manche Kinder scheint es die erste Zugfahrt zu sein. In den Gesichtern der anderen Passagiere ist ein Lächeln zu erkennen. Viele erinnern sich wahrscheinlich gerade an ihre eigene Kitazeit und die Erlebnisse, die sie dort gemacht haben. Ich selber habe eine Kitabiografie durchlaufen: Krippe, Kita, Hort. Von meinem ersten Lebensjahr bis zum Ende der dritten Klasse prägten diese Einrichtungen meinen Alltag und meine Entwicklung. Erste Freundschaften wurden geschlossen. Meine Kitaclique bestand aus Antje, Sören, Christoph und Mathias. Sören ist mein Cousin, und durch das enge Aufwachsen, auch in der Kita, sind wir beide heute eher wie Geschwister. Christoph war mein erster Freund, und wir spielten freitags auf dem Kitaspielplatz immer Hochzeit. Leider hielt die Liebe nicht für ewig. Mit Antje spielte ich später beim TSG Wittenburg Handball. (Unruhe SSW) (Sophia Schiebe) Wir waren ein gut eingespieltes Duo im rechten Rückraum. Und mit Mathias teilte ich mir in der Oberstufe die Sitzbank im Deutsch-Leistungskurs. Alles fand den Ursprung in meiner Kitazeit. Unsere Kindertageseinrichtungen tragen entscheidend dazu bei, dass Kinder lernen, mit anderen Kindern umzugehen, wie es ist, sich mal zu streiten und sich dann natürlich auch wieder zu vertragen. Sie lernen zu verstehen, dass man auf die Bedürfnisse anderer Rücksicht nehmen muss und es vollkommen okay ist, wenn jemand anderes einmal mit meinen Sachen spielt. Man baut zusammen Höhlen und bastelt gemeinsam etwas für Mama und Papa zu Hause. Auch ich habe in der Kita gebastelt. Die Ergebnisse waren nicht immer schön, gefreut wurde sich trotzdem darüber, wenn ich sie verschenkt habe. Und da kommt noch ein weiterer Aspekt dazu: Meine Kitaerzieherin erkannte als Erste, dass ich Linkshänderin bin, und bat meine Eltern, entsprechendes Material zu besorgen. Förderung der Grobund Feinmotorik, Verbesserung der Sprachkenntnisse, Erkennung von Lernbeeinträchtigungen – all das findet jeden Tag in unseren Kindertagesstätten statt und hat folglich einen entscheidenden Einfluss auf unsere weitere Entwicklung. Wir wissen längst: Laut PISA verbessert sich die Lesekompetenz, wenn Kinder ein Jahr eine Kita besucht haben. Die OECD-Studie verweist darauf, dass der Bildungserfolg nach wie vor von den Eltern abhängt, und die IQB-Bildungsstudie hat uns jüngst vor Augen geführt, dass unsere Kinder bessere Sprachkompetenzen brauchen. Also was ist für uns die Schlussfolgerung daraus? – Aus meiner eigenen Biografie und den Studien ganz klar bessere frühkindliche Bildung für alle. Das heißt für meine Fraktion und mich: Wir brauchen kostenlose Bildung für alle, von der Kita bis zum Meister oder Master. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Nehmen wir einmal eine durchschnittliche schleswig-holsteinische Familie in den Blick. Beide Eltern sind berufstätig. Die Frau arbeitet sehr wahrscheinlich in Teilzeit, denn ein voller Kitaplatz bedeutet trotzdem, dass es Zeit kostet, die Kinder zur Kita zu bringen, sie abzuholen, und dann ist da ja auch noch der Weg zur Arbeit. Sie haben höchstwahrscheinlich zwei Kinder; eines ist frisch in die Krippe gekommen, das andere besucht bereits die Kita. Eine entsprechend größere Wohnung finden sie in den Innenstädten der Städte kaum noch. Sie wohnen wahrscheinlich am Rande der Stadt oder ziehen auf das Land. Zwei Autos werden (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 wahrscheinlich vonnöten sein. Die Inflation sorgt für steigende Lebensmittelpreise, und die Kinder wachsen ständig. Neue Kleidung muss also her. Eine Mutter rechnete mir ihre monatlichen Ausgaben einmal direkt vor. Sie erhält 1.690 Euro netto. Zieht man die üblichen Kosten ab, berücksichtigt die staatlichen Zuschüsse und rechnet mit ein, dass beide Kinder eine Kita besuchen – nicht zu vergessen, dass es hier nicht nur um die Beitragskosten, sondern auch um die Verpflegungskosten geht –, bleiben der Mutter am Ende 390 Euro, und das für 30 Stunden Arbeit in der Woche. Eine traurige Bilanz! Als Politik sollten wir das nicht einfach so stehen lassen. Von der aktuellen Sozialermäßigung erhält die Familie im Übrigen 19 Euro. Die Mutter habe schon mehrmals überlegt, ihren Job an den Nagel zu hängen, weil er sich einfach kaum lohnt. Doch sie möchte ihren Kindern ein Vorbild sein, zeigen, wie wichtig das Erwerbsleben für die eigene Biografie ist. Die Mutter vergleicht sich mit den Müttern in den anderen Bundesländern. Jene können ihren Kindern vom Kindergeld einen Ausflug ermöglichen oder mal etwas Schönes kaufen. Mit ihrem Kindergeld bezahlt sie die Kita, und das reicht noch nicht einmal aus. Wir wollen eine gleichberechtigte Gesellschaft von Mann und Frau und dass jedes Kind gleichwertig aufwachsen kann. Die Kita ist hier ein Dreh- und Angelpunkt. Wir müssen unseren Kitas also endlich die entsprechende politische Bedeutung zukommen lassen. Diese haben sie schließlich auch verdient. In Großbritannien profitieren die Familien seit 2017 von 15 bis 30 Stunden kostenloser Kinderbetreuung pro Woche. Je nach Einkommen übernehmen die lokalen Behörden in Dänemark zwischen 70 und 100 Prozent der Kitakosten, und in Italien hilft der Bonus Asilo Nido, die Betreuungskosten zu senken. Wie geht es weiter mit den Kitagebühren in Schleswig-Holstein? – Den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern kann ich nur eines antworten: Es tut mir leid, ich habe keine Ahnung, die Regierung gibt darauf keine Antwort. Wir können uns jetzt gern wieder im Kreis drehen. Die regierungstragenden Fraktionen sagen, die SPD fordere einfach nur wahllos irgendwelche Summen, ohne eine Gegenfinanzierung vorzulegen. Dabei wissen Sie genau, dass meine Kollegin Beate Raudies im Zuge der letzten Haushaltsdebatten einen genauen Finanzierungsvorschlag einreichte, welcher selbstverständlich auch eine Gegenfinanzierung vorsah. Aber wer sind wir schon? Schließ- (Sophia Schiebe) lich beweisen Sie aktuell, wie gut Sie mit dem Haushalt umgehen können. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Wir können durchaus verstehen, dass eine beitragsfreie Kita nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann. Aber wo ist die Strategie? Wo sind die nächsten Schritte? Die Eltern in Schleswig-Holstein würden schon gern wissen, worauf sie sich in den kommenden Jahren finanziell einstellen müssen. (Beifall SPD, SSW und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Einfach auf eine kurzzeitige Erhebung der Sozialstaffel zu setzen, von der Sie selbst gar nicht richtig wissen, wie sie wirkt, reicht da einfach nicht aus. (Beifall SPD, FDP und SSW) Und eine kleine Fußnote am Rande: Als Sozialdemokratin bin ich übrigens bislang immer davon ausgegangen, dass Tarifanpassungen, auf die man sich geeinigt hat, übernommen werden. (Beifall SPD, FDP und SSW) Anscheinend muss man sich jetzt schon darüber freuen. Anders kann ich mir das ständige Hochhalten und fast schon Feiern dessen überhaupt nicht erklären. Wahrscheinlich werden all unsere derzeitigen Fragen, auch was die Fachkräfteinitiative angeht, nach der Evaluation geklärt. Mein Gefühl sagt mir aktuell aber etwas anderes, und zwar, dass wir den nächsten Monat wieder das Kindertagesförderungsgesetz behandeln. Ein Schelm, wer dabei denkt, dass es doch nicht so ein gelungenes Gesetz ist. (Beifall SPD, Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Christian Dirschauer [SSW])
Beate Raudies
Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort. (Unruhe) Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor der Abgeordnete Garg spricht, darf ich um ein bisschen mehr Ruhe im Saal bitten. Es ist wieder sehr unruhig.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht einmal zur Erinnerung, jetzt nicht an meine Kitazeit, keine Angst, sondern nur ans Jahr 2018: 2018 war Schleswig-Holstein Ausrichter der Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2185 Jugend- und Familienministerkonferenz. Die damalige Bundesfamilienministerin Franziska Giffey – ich kann mich noch gut an ein Gespräch erinnern, als wir auf der Kieler Förde nach Heikendorf gefahren sind – konnte es nicht fassen, dass in Schleswig-Holstein zur damaligen Zeit für den Acht-Stunden-Tag bei über Dreijährigen – Ü 3 – bis zu 738 Euro an Kosten im Monat aufgerufen wurden, (Zuruf CDU: Hört, hört!) im U-3-Bereich wurden Maximalbeiträge für die Acht-Stunden-Betreuung von über 840 Euro fällig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es war – an der Stelle teile ich die Einschätzung der Ministerin – nicht nur richtig, es war dringend notwendig, hier grundlegend das System wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen und dafür zu sorgen, dass Eltern in Schleswig-Holstein flächendeckend entlastet werden. (Beifall FDP, CDU, SSW und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich würde – das sage ich ausdrücklich – nach wie vor jederzeit wieder, wenn man von solchen Summen kommt, das Instrument des Deckels wählen. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) – Ja, es gab Ausnahmen, Frau Kollegin, das ist richtig. Ich weiß, dass Sie immer etwas ganz anderes wollten. Das ist auch in Ordnung so. Ich sage auch als Replik auf das, was bislang von den Vertreterinnen und Vertretern der regierungstragenden Fraktionen gekommen ist: Ich würde es jedes Mal wieder so machen. Es war richtig, diese Beiträge zu deckeln. Das sind, um das noch einmal zu sagen, Höchstbeiträge. Niemandem wird vorgeschrieben, nicht darunter zu gehen. Es steht jeder Kommune frei, auch darunter zu gehen. Es war ein richtiges System. Liebe Kollegin RathjeHoffmann, wer auch immer da mit den Augen rollen mag: Es war uns jedenfalls von vornherein klar, dass dieses – so würde ich nach wie vor sagen – größte Projekt von Jamaika selbstverständlich einer permanenten Anpassung bedarf, weil es eben gerade keine Reform vom Reißbrett aus war, sondern es ist mit der Landeselternvertretung, mit den kommunalen Landesverbänden und mit den Trägern zusammen entwickelt worden. Selbstverständlich muss da nachgesteuert werden. Ich will aber an der Stelle auch sagen – da hört die Einigkeit auf –: Ich verstehe natürlich, warum man ständig versucht, sich für etwas Selbstverständliches abfeiern zu lassen. Meine sehr geehrten Da- (Dr. Heiner Garg) men und Herren, die Übernahme des Tarifabschlusses, die ist prima, und ich freue mich für die Erzieherinnen und Erzieher. Ich freue mich für die Kindertagespflegepersonen. Aber Freunde, das ist etwas Selbstverständliches, dafür brauchen Sie sich nicht jeden Tag abfeiern zu lassen, wenn wir über Kitapolitik sprechen. (Beifall FDP, Martin Habersaat [SPD] und Thomas Losse-Müller [SPD]) Gerade in Zeiten, wo das Geld wieder deutlich knapper wird – das ist auch nicht an der Opposition vorbeigegangen, mein Gott, auf welchem Baum sitzen denn manche hier? Natürlich wissen wir das auch –, ist das doch die spannende Frage und Herausforderung der politischen Schwerpunktsetzung, ob man dann trotzdem zu dem klaren Versprechen, sowohl in Wahlprogrammen als auch im Koalitionsvertrag, steht und die Beiträge weiter senkt. Beiträge weiter zu senken, hat nichts mit einer erweiterten Sozialstaffelregelung zu tun, die man jetzt verlängern möchte, sondern Beiträge zu senken heißt, dauerhaft und mit der Perspektive der Beitragsfreiheit. Liebe Kollegin Nies, nein, ich stelle die Frage nicht oder habe den Berichtsantrag nicht gestellt, weil ich irgendwie finstere Hintergedanken im Hinblick auf das Datum der Befassung hatte. Stattdessen habe ich diesen Berichtsantrag gestellt, weil mir in zwei meiner Kleinen Anfragen zum selben Thema keine vernünftige Antwort gegeben werden konnte, wie viele Eltern eigentlich von dieser Sozialstaffelregelung profitieren. Die wollen Sie hier am Freitag beschließen lassen. Ich weiß, dazu brauchen Sie die Opposition nicht, aber es ist doch wohl unser gutes Recht, wenn Sie eine solche Maßnahme verlängern wollen, dass wir uns vorher einmal darüber unterhalten, wer eigentlich von dieser Maßnahme profitiert. (Beifall FDP, SPD und SSW) Frau Ministerin, ich stelle fest: Sie haben zwei Zahlen genannt, die ich mir notiert habe im Hinblick auf die freiwilligen Rückmeldungen. Das sind einmal 1.700 – wenn ich mir das richtig notiert habe – und einmal 1.200 Anträge, die noch in der Prüfung sind. Ehrlicherweise: Von den 15.000 bis 18.000 aus Ihrer Antwort auf die letzte Kleine Anfrage, die möglicherweise irgendwie kalkulativ davon profitieren könnten, sind wir noch weit entfernt. Deswegen bleibe ich bei meiner Kritik: Sie wissen nicht genau, wie viele Kinder oder wie viele Familien davon tatsächlich profitieren, und trotzdem stellen Sie die Verlängerung der erweiterten Sozialstaffel- (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 regelung immer noch als großartige sozialpolitische Leistung ins Schaufenster. – Sie wissen noch nicht einmal, wie viel Geld Sie bisher dafür ausgegeben haben. Da werden Sie doch von der Opposition nicht erwarten, dass wir das hier heute irgendwie abfeiern. Ich verstehe manchmal die Erwartungshaltung gar nicht. Ich will Ihnen sagen, was wirklich großartig ist, nämlich was die Bundesregierung mit „Wohngeld Plus“ auf den Weg gebracht hat. Das hat den Menschen tatsächlich geholfen. (Beifall FDP und SPD) Das hat den Menschen gerade in dieser schwierigen Zeit das Leben ein Stückchen leichter gemacht. Ich bin der Letzte, der nicht dafür wirbt, wirklich jede Möglichkeit, jede staatliche Unterstützung, die es für Familien gibt, wo das Geld wirklich knapp ist, in Anspruch zu nehmen, aber wir müssen uns darüber unterhalten, welchen kitapolitischen Kurs Sie bis zum Ende der Legislaturperiode tatsächlich haben. Deswegen habe ich gefragt: Wann steht denn die weitere Beitragssenkung an? Wann wollen Sie das Versprechen, das auch im Koalitionsvertrag gegeben ist, umsetzen? Sie haben es im letzten Jahr nicht gemacht, Sie werden es in diesem Jahr nicht machen, und ich glaube, man braucht kein Prophet zu sein, um zu wissen, dass es auch im Haushalt 2024 wieder nicht kommen wird. Selbstverständlich werden wir das kritisieren, weil wir das für eine Frage der politischen Schwerpunktsetzung halten, so etwas zu tun oder eben so etwas nicht zu tun, Frau Ministerin. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich bin übrigens ziemlich sicher, dass der Kinderzuschlag sowie die entsprechende Geschwisterregelung nach § 7 Absatz 1 des KitaG, nämlich für das erste Kind wird voll gezahlt – im Übrigen gibt es zum ersten Mal eine einheitliche Geschwisterregelung –, für das zweite Kind wird 50 Prozent gezahlt, und das dritte und jedes weitere Kind sind völlig von den Kitabeiträgen befreit, zahlenmäßig den Familien mehr hilft als die weitere Verlängerung der Sozialstaffelregelung. Wir haben morgen die Anhörung zur Gesetzesänderung. Wir schlagen erneut unsere Alternative vor. Frau Nies hat danach gefragt. Ich kritisiere keine Sozialpolitik. Ich kritisiere sie nur, wenn sie nicht wirksam ist. Wir schlagen erneut vor, konsequent den Weg zu gehen, die beiden Höchstbeiträge, also die beiden Deckel für U 3 und für Ü 3, auf dem niedrigeren Niveau zu vereinheitlichen und, ausge- (Dr. Heiner Garg) hend vom niedrigeren Niveau, um zehn Prozent abzusenken. Das ist unsere Alternative. Ich weiß, sie ist weder originell, noch ist sie neu. Ich weiß nicht, ob wir sie zum dritten, zum vierten oder zum fünften Mal hier zur Abstimmung stellen. Wir werden sie hier im Landtag so lange zur Abstimmung stellen, bis Sie endlich Ihr Versprechen einlösen und die Elternbeiträge – und zwar für alle Eltern – spürbar weiter senken. (Beifall FDP und SSW)
Eka von Kalben
Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Nies?
Dr. Heiner Garg FDP
Ja, selbstverständlich. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielen Dank. – Herr Dr. Garg, ich frage Sie: Wie möchten Sie Ihren Alternativantrag finanzieren? – Das finden Sie auch in unserem Antrag. Wir finanzieren unseren Vorschlag dieses Mal mit einer globalen Minderausgabe. (Vereinzelter Beifall SPD – Lachen Tobias Koch [CDU]) – Herr Koch, eigentlich habe ich gehofft, dass Sie eine Zwischenfrage stellen. (Christopher Vogt [FDP]: Der Haushaltsgott!) Vertreterinnen und Vertreter von regierungstragenden Fraktionen haben im März einen Haushalt beschlossen, der bereits im Mai schon nicht mehr das Papier wert ist, auf dem er gedruckt wurde. Über das Pfingstwochenende werden 100 Millionen Euro Luft in den Etats gefunden. Dann aber wird die Opposition dafür kritisiert, dass sie eine aus unserer Sicht zwingend notwendige familienpolitische Maßnahme mit einer globalen Minderausgabenhöhe von 14,5 Millionen Euro finanzieren will. Das ist doch wohl nicht Ihr Ernst! (Beifall FDP, SPD und SSW)
Eka von Kalben
Herr Dr. Garg, ich glaube, das gehörte nicht mehr ganz zur Antwort von Frau Nies. Wir haben die Uhr nicht gestoppt. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2187 Erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage von Frau Nies?
Dr. Heiner Garg FDP
Ja, selbstverständlich. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herzlichen Dank für die Antwort auf meine erste Frage. – Meine zweite Frage – die schließt sich daran an – ist: Sie haben gerade eben selbst ausgeführt, Sie möchten, dass sich die globale Minderausgabe um 14,6 Millionen Euro erhöht, also gut 14,5 Millionen Euro. Stimmen Sie mir zu, dass das bedeutet, dass nach Ihrem aktuellen Vorschlag im aktuellen Sozialhaushalt 2023 zusätzlich 14,6 Millionen Euro eingespart werden müssen? Wenn Sie mir zustimmen, dass das damit gemeint ist: Wie soll unsere Sozialministerin das machen? Wie sollen zusätzlich in diesem Haushalt 2023 14,6 Millionen Euro im Sozialhaushalt eingespart werden, ohne soziale Projekte oder eben gute Kitapolitik zu belasten? – Liebe Frau Kollegin, zwei Anmerkungen dazu. Punkt eins: Ich werde Ihnen jetzt nicht die Tricks und Feinheiten der Aufstellung von Einzeletats erklären. Die müssen Sie sich schon von Ihren eigenen Leuten abholen. Punkt zwei: Ich lade Sie herzlich ein: Wir beide treffen uns zum Jahresende 2023, und dann schauen wir uns einmal den Haushaltsvollzug an. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das war die Antwort. (Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ganz herzlichen Dank!) Meine Damen und Herren – Herr Koch hat sich immer noch nicht gemeldet –, die Tatsache, dass sich der Kollege Koch zu diesem Punkt nicht gemeldet hat, zeigt mir, dass wir damit nicht ganz falsch liegen. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Ich bleibe dabei, lieber Kollege Koch, und ich weiß, das nervt die Sozialministerin; damit werden Sie leben müssen: Wir bleiben dabei, dass wir ein fundamentales Versprechen, das Sie den Eltern gegeben haben, nämlich die Elternbeiträge für alle Kitakinder abzusenken, so lange einfordern, bis Sie es erfüllt haben. (Dr. Heiner Garg) Ich freue mich, dass wir jetzt schon zwei Ministerinnen haben, die sich munter in die Kitadebatte einmischen. Ich habe in der letzten Legislaturperiode nicht so häufig Beiträge der Bildungsministerin gehört. Insofern ist Kitapolitik wunderbar in der Diskussion.
Dr. Heiner Garg FDP
Ich bin davon überzeugt, dass das nicht die letzte Debatte zur Kitapolitik hier in diesem Jahr sein wird. – Herzlichen Dank fürs Zuhören. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Eka von Kalben
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, bitte ich Sie, mit mir neue Gäste zu dieser späten Stunde zu begrüßen. Das sind Neumitglieder des Landesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall) Jetzt hat der Kollege Christian Dirschauer vom SSW das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier schon oft betont, wie wichtig das Thema frühkindliche Bildung für uns vom SSW ist. Das folgt schon allein aus unserem skandinavisch geprägten Blick, denn dort, in Skandinavien, ist es seit Langem gesellschaftlicher Konsens, dass man nicht nur ganz erheblich in diesen Bereich investiert, sondern auch, dass die hier geleistete Arbeit entsprechend gewürdigt und honoriert wird, und zwar auch mit Geld. Das sehen wir auch so. Deshalb haben wir nicht nur regelmäßig höheren Ausgaben für die frühkindliche Bildung zugestimmt, sondern auch die umfassende Kitareform in ihren Grundzügen mitgetragen. Gerade in dem Bereich der Bildung ist die Qualitätsentwicklung, die ein Kernstück der Reform ist, besonders wichtig. Aus diesem Grundverständnis heraus halten wir selbstverständlich auch den Teil der vorliegenden Gesetzesänderung für zustimmungsfähig, der die Berücksichtigung des TVöD-Abschlusses bei der Finanzierung von Kitas und Kindertagespflege betrifft. Denn eines ist für uns völlig klar: Eine angemessene Bezahlung der in Kita und Kindertages- (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 pflege Tätigen sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Wir alle wissen, dass in diesem Bereich der Grundstein für erfolgreiche Bildungsbiografien gelegt wird. Anders gesagt wird das, was wir in der frühkindlichen Bildung an Unterstützung, Förderung und Bildung für Familien und Kinder versäumen, nicht nur unheimlich teuer, sondern auch unglaublich mühsam nachzuholen. Insofern ist und bleibt es wichtig, dass wir hier möglichst an einem Strang ziehen. Wir müssen nicht nur die Kitaqualität weiterentwickeln, sondern auch gute Fachkräfte in ausreichender Zahl ausbilden. Außerdem müssen wir besser werden, wenn es darum geht, Eltern mit einem Kind mit Handicap ein passgenaues und eben auch möglichst wohnortnahes Angebot zu machen. Wenn Sie den SSW fragen, sagen wir: Wir müssen für eine substanzielle Entlastung der Eltern sorgen und zumindest mittelfristig sicherstellen, dass der Besuch der Krippe, der Kita und der Kindertagespflege kostenfrei gestellt wird. Unabhängig von den aktuellen Krisen und ihren Auswirkungen für unsere Einrichtungen gibt es also genug Aufgaben. Doch leider deutet sich schon seit einiger Zeit an, dass die Bemühungen von Landesseite nicht immer mit den wachsenden Herausforderungen Schritt halten. Das zeigt sich nicht nur mit Blick auf die Ausbildungs‑ und Arbeitsbedingungen oder die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern es zeigt sich eben zum Beispiel auch bei den Themen Inklusion und Elternentlastung. Bei all diesen Dingen ist es wichtig, dass wir um gute Antworten und Lösungen für die bestehenden Probleme ringen. Aber ich kann nicht verhehlen, dass wir zunehmend skeptisch sind, wenn es um die gewählten Lösungswege geht. Das galt nicht nur für das Konzept der Helfenden Hände, sondern zum Beispiel auch für die sogenannte Strategie zur Fachkräftegewinnung. Das gilt auch für den Ansatz, Entlastung für die Eltern nahezu ausschließlich über eine verlängerte Sozialstaffel zu organisieren. Als wohl relativ gut vernetzter Vater zweier Kitakinder und eines Hortkindes kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass viele Einrichtungen am Limit sind. Oder anders gesagt: Viele der Menschen, die hier arbeiten, bewegen sich schon viel zu lange an ihrer Belastungsgrenze oder aber darüber hinaus. Wir müssen endlich erkennen, dass wir vielen, die hier täglich ihren Einsatz bringen, deutlich zu viel zumuten. Diese Entwicklung ist besorgniserregend, und sie zeigt sich längst an den enorm hohen Kran- (Christian Dirschauer) kenständen und an einer sehr kurzen Verweildauer im Job. Aus Sicht des SSW kann und darf das so nicht weitergehen – zum einen, weil wir wissentlich in Kauf nehmen, dass Kitas aufgrund fehlender Ressourcen zu Aufbewahrungsorten verkommen, zum anderen, weil wir die strukturelle und damit eben dauerhafte Überlastung des Personals zwar sehen, aber nicht wirklich verhindern. Ich denke, wir alle sind gut beraten, diese Situation endlich so ernst zu nehmen, wie sie wirklich ist, und ich denke, es ist höchste Zeit, dass wir auch von Landesseite für mehr Entlastung sorgen. Wie angedeutet, ist diese Entwicklung nicht neu. Wir haben schon in den letzten beiden Debatten zur frühkindlichen Bildung auf die alarmierenden Aussagen vieler Bildungsforscher hingewiesen. Viele gehen so weit, dass sie vor dem Kollaps des Gesamtsystems warnen. Aus meiner Sicht ist das Anlass genug, dass man diese Warnungen ernst nehmen muss. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels steht leider zu befürchten, dass wir sehr bald vor einer echten Herausforderung oder sogar Bedrohung für die Kitaqualität stehen werden, und das, obwohl der Anspruch völlig unmissverständlich formuliert ist: Kindertageseinrichtungen haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag, und genau aus diesen Gründen fordern wir schon länger, dass wir noch deutlich mehr Ressourcen für unser Kitasystem aufbringen müssen, denn die Einrichtungen müssen flächendeckend in die Lage versetzt werden, diesem Auftrag auch gerecht zu werden, und zwar ausdrücklich nicht auf dem Rücken der Beschäftigten. Mit Blick auf die vorliegenden Änderungen kann es also kaum verwundern, dass wir hier nicht nur Licht, sondern auch Schatten sehen, denn zum einen haben Kitabeschäftigte selbstverständlich Anspruch auf eine faire Entlohnung entsprechend der tarifvertraglichen Vereinbarungen. Zum anderen sind aber auch Zweifel angebracht, wenn es um Wirksamkeit und Reichweite der Kita-Sozialermäßigung geht. Das haben wir hier gerade deutlich gehört. Auch wenn Familien mit geringem Einkommen hierdurch ein wenig Entlastung spüren, reicht das angesichts der aktuellen Herausforderungen bei Weitem nicht aus. Gerade junge Familien, und allen voran jene mit mittleren und kleineren Einkommen, leiden unter den aktuellen Krisen besonders. Neben allen psychischen Problemen hat die Pandemie ge-Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2189 rade hier auch zu finanziellen Mehrbelastungen geführt. Noch dazu bringt auch die Energiekrise für Familien mit kleineren Kindern erhebliche Nachteile und finanzielle Härten mit sich. In einer solchen Situation macht eine eher geringfügige Entlastung, die sich bekanntlich meist im zweistelligen Bereich bewegt, eben leider nicht den großen Unterschied. Wie erwähnt: Wir wollen uns gern weiterhin konstruktiv an der Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung beteiligen. Hierfür ist aber eine Grundvoraussetzung wichtig: Wir sollten gemeinsam erkennen, dass hier Anspruch und Wirklichkeit oft noch sehr weit auseinanderliegen – und das trotz wachsender Ausgaben und einer im Kern richtigen Reform. Es liegt also noch viel Arbeit vor uns, und diese Arbeit wird auch mit Eintritt in das Zielsystem im Jahr 2025 nicht enden. Doch selbst wenn die Probleme und Herausforderungen noch wachsen und das Geld knapper wird, darf die Antwort eben nicht die Absenkung der Kitastandards und der Qualität sein. Im Gegenteil, wir müssen massiv in die Entwicklung von Fachkräften und in ihren Verbleib in den Kitas investieren. Wenn es nach dem SSW geht, dann muss auch der Zugang zur Kita für die Familien in Schleswig-Holstein so schnell wie möglich kostenfrei gestellt werden, auch wenn ich nach den Beiträgen der regierungstragenden Fraktionen heute hier doch sehr pessimistisch rausgehe. – Vielen Dank. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD)
Eka von Kalben
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende des SSW, Lars Harms.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Antworten auf unsere Große Anfrage samt Anlagen sind wahrlich ausführlich. Vielen Dank an alle, die an der Beantwortung mitgearbeitet haben; denn das ist sicherlich ein ordentlicher Batzen Arbeit gewesen. Aber dabei ist auch ordentlich was herausgekommen. (Beifall SSW und vereinzelt CDU) Es gibt zwar auch einige Antworten, die darauf verweisen, dass entsprechend erfragte Angaben und Zahlen leider nicht erhoben würden oder nicht zu ermitteln seien; aber mit den meisten Antworten kann man durchaus weiterarbeiten. Der allergrößte Knackpunkt ist und bleibt – wenig überraschend; die Ministerin sagte es schon – das Thema Personal. Die Steuerverwaltung ist chronisch und inzwischen alarmierend unterbesetzt. (Beifall Beate Raudies [SPD]) In ihrer Vorbemerkung verweist die Landesregierung zwar auf den im Jahr 2011 beschlossenen Stellenabbaupfad, in dessen Zuge bis zum Jahr 2020 immerhin 321 Stellen abgebaut worden waren. Aber allein durch diese Vorgabe lässt sich der akute Personalmangel nicht erklären. Dem in der Anlage dargestellten Personal-Ist zufolge hat die Steuerverwaltung nämlich im selben Zeitraum ganze 670 Vollzeitäquivalente verloren. Erst im vergangenen Jahr, 2022, konnte zum ersten Mal wieder Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2191 mehr Personal eingestellt werden, als die Verwaltung verlassen hat. Allerdings ist dies nur ein winziger Lichtblick. Insgesamt klafft zwischen dem Personal-Ist und dem Personalbedarf nämlich inzwischen eine Lücke von circa 1.250 Vollzeitäquivalenten. Das entspricht einer Fehlbedarfsquote von rund 30 Prozent! Allein die Besetzung der aktuell freien Haushaltsstellen – 740 Stellen – würde laut Steuergewerkschaft vermutlich die nächsten 30 Jahre in Anspruch nehmen. Der Personalaufbau wird sich also über die nächsten Jahrzehnte ziehen, was für die aktuell Beschäftigten bedeutet, dass sie diesen Kollegenmangel bis dahin irgendwie auffangen müssen. Meine Damen und Herren, hier müssen wir dringend Abhilfe schaffen. (Beifall SSW, Beate Raudies [SPD] und Annabell Krämer [FDP]) Mir ist bewusst, dass das Land ja durchaus versucht, qualifiziertes Personal anzuwerben und auszubilden – Stichwort: „Ausbildungsoffensive“. Aber die Herausforderungen bleiben leider riesig. Es mangelt an Ausbildern und Dozenten, an Platz innerhalb der Bildungseinrichtungen, an der Ausstattung und letztlich leider auch an Auszubildenden, die ihre Ausbildung tatsächlich abschließen und übernommen werden können. Die Zahlen der Abgänge ohne Abschluss sind zuletzt leider gestiegen. Es muss Ursachenforschung betrieben werden, damit sich dieser Trend wieder umkehrt. Der Personalmangel zieht sich überdies durch weitere Abteilungen, beispielsweise im Bereich der Betriebs- und Sonderprüfungen und der Steuerfahndung. Betriebs- und Sonderprüfungen werden insgesamt immer komplexer und dauern durch den Personalmangel länger. Zudem finden Prüfungen dadurch natürlich insgesamt auch seltener beziehungsweise in deutlich längeren Zeitabständen statt. Auf Dauer schneiden wir uns dadurch leider sehr schmerzhaft ins eigene Fleisch. Gerade in diesen Abteilungen bringt jeder Prüfer dem Land ein Vielfaches dessen ein, was er oder sie kostet. Es ist daher in unserem Interesse, dass gerade diese Bereiche mit ausreichend Personal ausgestattet werden; anderenfalls entgehen dem Land jährlich Steuereinnahmen in hoher zweistelliger Millionenhöhe. Hier müssen wir also verstärkt aktiv werden. Steuergerechtigkeit gibt es nicht zum Nulltarif. Positiv hervorzuheben sind allerdings die Sachstandserhebungen in puncto Steuerhinterziehungsund Geldwäschebekämpfung. Es gibt zwar nach wie vor Fälle zu vermelden – wir müssen also (Lars Harms) dranbleiben –, aber es scheinen die Arbeitsabläufe und Maßnahmen zu wirken und auch von den Beschäftigten aus den verschiedenen beteiligten Behörden gut angenommen zu werden. Beispielhaft sei der eingerichtete Verbindungsbeamte im LKA genannt, der für alle beteiligten Einheiten als sogenannter „Informationsknotenpunkt“ fungiert, wie es so schön in der Antwort auf die Frage zum Thema „repressive Geldwäschebekämpfung“ heißt. Enttäuschend war hingegen die Antwort auf unsere Nachfrage nach sogenannten Share Deals in Schleswig-Holstein. Die Landesregierung gibt an, dass ihr keine Zahlen über entsprechende Transaktionen vorlägen, sodass auch keine Aussage über potenziell entgangene Grunderwerbsteuersummen gemacht werden könne. Dies ist schade und auch ärgerlich; denn hier gehen dem Land sicherlich so einige Millionen Euro verloren. Womöglich könnte man derartige Transaktionen künftig doch erfassen, um schließlich Lösungen auf Bundesebene für eine gerechtere Besteuerung finden zu können. Meine Damen und Herren, das ist doch das eigentliche Ziel, das wir alle zusammen haben: Dass diese Share Deals ein Ende haben! Wenn wir das wollen, müssen wir auch die Faktenlage klären. Das bedeutet, dass es möglich sein muss, die entsprechenden Angaben herauszufinden. Wir wollen an diese Share Deals heran. Deshalb darf der Anstoß auch gern aus Schleswig-Holstein kommen. Wenn wir das mit fundierten Angaben machen können, hat das auch Sinn. Vor diesem Hintergrund empfehle ich, dass wir uns über die Große Anfrage noch einmal im Finanzausschuss unterhalten, wo wir auch diese Fragen klären können. Ansonsten geht auch von meiner Seite aus noch einmal ein herzlicher Dank an alle Leute in der Steuerverwaltung. Was dort für eine Arbeit geleistet wird, ist wirklich hervorragend. Vielen Dank dafür! (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])
Eka von Kalben
Der nächste Redner ist Ole Plambeck von der CDU-Fraktion.
Ole-Christopher Plambeck CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da ich seit knapp 20 Jahren beruflich mit den unterschiedlichsten Finanzämtern zu tun habe, erlaube ich mir auch ein kleines Urteil über die Arbeit in den Finanzämtern. Meines Er- (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 achtens gehören die Finanzverwaltungen zu den leistungsfähigsten Verwaltungen im Land. Daher möchte ich zu Beginn einen großen Dank den Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern im Land aussprechen. (Beifall ganzes Haus) Sie machen einen sehr guten Job – trotz immer schwieriger werdender Rahmenbedingungen, seien es die laufenden Rechtsänderungen, immer neue Urteile, die immer stärkere internationalere Vernetzung, neue Geschäftsmodelle oder auch schlichtweg neue Aufgaben, zum Beispiel die Grundsteuerreform. Dazu kommt der im Jahr 2011 auferlegte Personalabbaupfad, um das damalige Haushaltsdefizit abzubauen. Dabei war die Finanzverwaltung seinerzeit besonders betroffen, sodass in der Steuerverwaltung bis 2020 insgesamt 321 Stellen – in der Summe waren es über 600 – abgebaut worden sind. Übersetzt bedeutet das, dass im Land fast ein komplettes Finanzamt eingespart wurde. Die Arbeit ist aber nicht weniger, sondern eher mehr und komplexer geworden. Ich ziehe daher meinen Hut vor der Leistung, die vor Ort erbracht wird. Dabei muss man wissen, dass die Arbeit im Finanzamt nicht immer vergnügungssteuerpflichtig ist, insbesondere wenn es zu persönlichen Auseinandersetzungen bei Betriebsprüfungen, Veranlagungen oder in den Rechtsbehelfsstellen kommt. Die Antworten auf die Große Anfrage zeigen, dass der Personalbedarf aktuell höher ist, als es Stellen gibt. Nach der aktuellsten Personalbedarfsberechnung liegt der Bedarf bei 4.286,1 Arbeitskräften, dem zum Stichtag 1. Juli 2022 3.546 Haushaltsstellen gegenüberstanden. Dort gibt es also einen entsprechenden Fehlbedarf. Aber es ist schon dargestellt worden, dass man durch Umstellungen versucht hat, dem entgegenzuwirken. Festgestellt wurde auch, dass regelmäßig Personen vor Eintritt in den Ruhestand aus der Steuerverwaltung ausscheiden. Dabei handelt es sich um einen Beruf, in dem durchaus längeres Arbeiten möglich sein sollte. Wir müssen die Gründe genau untersuchen und dann entsprechende Maßnahmen einleiten; denn ich glaube, dass gerade auch die Älteren durch ihre Erfahrung einen großen Mehrwert bieten. (Beifall CDU) Auf der anderen Seite muss natürlich für Nachwuchs gesorgt werden. Das wird auch gemacht. Be- (Ole-Christopher Plambeck) reits 2018 hat Jamaika das umgesetzt und die Zahl der Anwärterstellen erheblich erhöht. Zudem wurden mit der Einführung der sogenannten Allgemeinen Veranlagungsstellen und des Finanzamtes für Zentrale Prüfungsdienste Effizienz und Wirtschaftlichkeit gesteigert. Trotz vieler in den Antworten zur Großen Anfrage beschriebenen Effizienzsteigerungen bleibt ein großes Problem der Fachkräftemangel. Diesem kann meines Erachtens nur durch eine Attraktivitätssteigerung des Berufes entgegengewirkt werden, wobei das Thema bereits durch viele Maßnahmen, die in den Antworten beschrieben worden sind, angegangen wurde. Zudem müssen natürlich die gute digitale Ausstattung und die Automatisierung vorangetrieben werden. In der Steuerberatung ist die reine digitale Kanzlei, die mit Automatisierung arbeitet, keine Seltenheit mehr. Das benötigen wir natürlich auch vermehrt in der Steuerverwaltung. Ein Schlüssel wird dabei der Einsatz von künstlicher Intelligenz sein, denn ein Großteil der benötigten Daten liegt digital vor. Es fehlt aber oft an der guten Vernetzung. Da aber die verwendete Software im KONSENS-Verbund mit Bund und Ländern gemeinsam zur Verfügung gestellt wird, muss dort an der Verknüpfung der Daten weitergearbeitet werden, um die Automatisierung von Veranlagungen und am besten auch eine Amtsveranlagung in Zukunft wirklich hinzubekommen. Spätestens zum neuen Hauptfeststellungszeitpunkt der Grundsteuer am 1. Januar 2029 sollte dies umgesetzt werden können. Ohne eine qualifizierte Steuerverwaltung ist kein Staat zu machen, denn die Steuerverwaltung sichert das Steueraufkommen des Staates und gewährleistet eine gleichmäßige Besteuerung. Daher lohnen sich Investitionen in die Steuerverwaltung. Ich bin dem SSW dankbar für die Große Anfrage und vor allem dem Finanzministerium dankbar für die Antworten. Fünf Minuten Redezeit sind zu kurz für dieses Thema. Deshalb schließe ich mich der Überweisung in den Finanzausschuss zur abschließenden Beratung an. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])
Eka von Kalben
Das Wort hat Oliver Brandt von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2193
Oliver Brandt GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Antwort auf die Große Anfrage des SSW ist eine umfangreiche Bestandsaufnahme der Finanzverwaltung in Schleswig-Holstein. Dafür danke ich der Landesregierung, insbesondere natürlich der Finanzverwaltung, die die Informationen zusammengetragen hat, aber ebenso natürlich der SSW-Fraktion, die den Bericht mit ihrer Großen Anfrage veranlasst hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Ich darf mich dem Lob anschließen und spreche eingangs allen Bediensteten der schleswig-holsteinischen Finanzverwaltung meinen Respekt und meinen Dank aus. Angesichts steigender und immer komplexerer Aufgaben war das Personal in unseren Finanzämtern in letzter Zeit enorm gefordert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Christian Dirschauer [SSW]) Denken wir nur an die zusätzlichen Belastungen in den Pandemiejahren, unter anderem durch die Abwicklung von Wirtschaftshilfen sowie Steuerstundungen und Fristverlängerungen, die die Zeitplanungen immer wieder über den Haufen geworfen haben. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Hinzu kamen umfangreiche Steuerrechtsänderungen, nicht zuletzt durch die Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten Grundsteuerreform. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Die man auch anders hätte machen können!) – Ja, in Bayern haben die auch sehr viel Arbeit damit. Dennoch hat unsere Finanzverwaltung jederzeit ihre Aufgaben erledigt, und das möchte ich an dieser Stelle noch einmal positiv erwähnen. Nun zur Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage. Die angespannte Personalsituation in der Finanzverwaltung hat eine längere Vorgeschichte. Von dem Stellenabbaupfad infolge des 2011 im Rahmen der Haushaltskonsolidierung beschlossenen Sparprogramms waren die Finanzämter überproportional betroffen. Bis 2020 wurden 392 Stellen abgebaut, davon 321 allein in der Steuerverwaltung. Zudem hat die Finanzverwaltung schon seit Längerem mit dem demografischen Wandel zu kämpfen. Selbst während des Stellenabbaus konn- (Oliver Brandt) ten nicht genügend Nachwuchskräfte eingestellt werden, um die aus Altersgründen ausscheidenden Beamtinnen und Beamten zu ersetzen. Das mündet in einen erheblichen Fehlbedarf bei den Stellen, auch noch mal gegenüber der letzten Personalbedarfsberechnung vom 1. Januar 2021. Dies hat eine besonders angespannte Personallage zur Folge, auch wenn man den Vergleich mit anderen Ländern zieht. Wie die vorliegende Antwort auf die Große Anfrage darlegt, hat die Landesregierung diese Entwicklungen seit Längerem erkannt und mit diversen Maßnahmen begonnen gegenzusteuern. So wurden die verstärkte Ausbildung von Nachwuchskräften in den Blick genommen und seit 2018 Stellen für Anwärterinnen und Anwärter und die Zahl der Einstellungen erhöht. Dies passiert 2023 noch einmal. Auch werden mehr Tarifbeschäftigte und nicht mehr nur Beamte eingesetzt. Es wurden Abläufe zentralisiert und Fachwissen gebündelt, um spezifische Expertise aufzubauen. Durch stärkere Zusammenarbeit der Finanzämter wurden mehr Effizienz und Flexibilität bei der Arbeitserledigung und beim Personaleinsatz erreicht. Außerdem wurde die Attraktivität der Arbeit in der Finanzverwaltung durch eine verbesserte Vereinbarung von Familie und Beruf erhöht. Weitere Verbesserungen gab es beim betrieblichen Gesundheitsmanagement, den Aus- und Fortbildungsstrukturen sowie Mobilitätangeboten. Trotz all dieser Maßnahmen ist und bleibt die Lage für Schleswig-Holstein angespannt, und die Herausforderungen bleiben groß. Im Wettbewerb um die fehlenden Fachkräfte in der Finanzverwaltung sind die Jahre des Stellenabbaus nach wie vor eine gewaltige Hypothek. Dies macht sich nicht nur, aber ganz besonders am Hamburger Rand bemerkbar. Anders als die Bereiche Bildung und Polizei steht die Steuerverwaltung in der Regel nicht so stark im Blickpunkt des öffentlichen Interesses, doch sie ist genauso wichtig für die Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens – denn ohne Steuereinnahmen keine Finanzierung unserer Aufgaben! Dies sollten wir immer im Blick behalten. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)
Eka von Kalben
Das Wort hat für die SPD Beate Raudies. (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023
Beate Raudies SPD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es fällt mir echt schwer, ruhig zu bleiben. Ich bin eine von denen, über die hier jetzt gerade geredet wird. Ich bin eine Finanzbeamtin. Ich arbeite nicht in Schleswig-Holstein; ich habe in Hamburg gelernt und gearbeitet. Aber ich denke gerade: Was wohl die Kolleginnen und Kollegen in den schleswig-holsteinischen Finanzämtern jetzt von uns denken, wenn sie diese Debatte hören? Es fällt mir wirklich schwer, ruhig zu bleiben, und ich kann mir vorstellen, was im Finanzamt gerade los ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Höflichkeit gebietet es, dass ich mich dem Dank an die Regierung für die Beantwortung der Großen Anfrage anschließe. Sie hat auch nichts anderes hervorgebracht als die Antworten auf meine vielen Kleinen Anfragen: Es steht schlecht um die Steuerverwaltung in Schleswig-Holstein; da beißt die Maus keinen Faden ab. Aber ich möchte gerne noch mal erklären, warum. Ich bin der Frau Finanzministerin dankbar, dass sie um das Personalthema nicht herumgeredet hat. Da sind wir doch schon einen deutlichen Schritt weiter als noch im letzten Jahr. Den nötigen Personalbedarf, um die angeblich so komplexen Steuern zu verwalten, ermitteln wir bundesweit nach einheitlichen Richtlinien, nach einer sogenannten Personalbedarfsberechnung – oder wie wir sagen –, einer PersBB. Das Ergebnis per 1. Januar 2021 hat Kollege Plambeck ausgeführt: 4.286,1 Personen, und der Landeshaushalt weist glatt 740,1 Stellen weniger aus, als die PersBB sagt, 17,2 %. In welchem Bereich der Landesverwaltung würden wir das als Parlament durchgehen lassen? (Beifall SPD, Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Es kommt noch dicker in der Antwort auf meine Kleine Anfrage von Anfang des Jahres gibt die Regierung zu, dass auf den ohnehin zu wenig Stellen noch 600 Menschen fehlen, dass die also leer sind, nicht besetzt; im Ergebnis jede vierte Stelle. Und, sehr geehrte Frau Finanzministerin, das – finde ich – ist eine Bankrotterklärung Ihrerseits. Das ist Ihre Verwaltung, das ist Ihre ureigene Zuständigkeit, das ist Ihre Verantwortung! (Beifall SPD, Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Da hilft auch nicht der Hinweis auf Stellenabbaupfade und Haushaltsnotlage. Wir haben Lehrkräf- (Beate Raudies) te neu eingestellt, wir haben auch Polizistinnen und Polizisten neu eingestellt. Nur die Steuerverwaltung, die hat geblutet. Diese Große Anfrage bestätigt alles das, was ich aus den Finanzämtern höre: Die Situation für die Beschäftigten ist mehr als bescheiden. Kein Wunder, dass Ihnen, Frau Ministerin, so viele den Rücken kehren. In den letzten 13 Jahren haben 1.810 Menschen die Steuerverwaltung verlassen, nur 1.254 wurden neu eingestellt. Dabei ist seit 2017 allein der errechnete Personalbedarf um fast 100 Stellen gestiegen. Viel zu spät wurde die Ausbildung von Nachwuchskräften verstärkt. Sie haben in einer anderen Antwort auf eine Kleine Anfrage meinerseits selbst zugegeben, dass es beim aktuellen Ausbildungsstand 15 Jahre dauern würde, alle Stellen nachzubesetzen. Nicht zum ersten Mal sage ich hier, dass wir bei 41 Stunden Wochenarbeitszeit und im Ländervergleich schlechterer Besoldung als Land als Arbeitgeber gravierende Standortnachteile haben. Der Kollege Brandt hat freundlicherweise schon auf den Hamburger Rand hingewiesen. Nein, liebe Frau Finanzministerin, das Chaos, das jetzt in den Finanzämtern herrscht, ist hausgemacht. Ich sage es noch mal: Das ist Ihre Verantwortung. Und unter den aktuellen Bedingungen machen die Beschäftigten da gerade einen Superjob. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Schlimme ist: Das kostet uns richtig Geld. Das ist unsere Einnahmeverwaltung. Lesen Sie mal meine Kleinen Anfragen, in denen ich nach Bearbeitungszeiten frage, nach dem Prüfungsturnus, wie oft große und kleine Betriebe geprüft werden. Nur ein kleines Beispiel: In den Jahren 2020 und 2021 wurden bundesweit je 1,8 Prozent aller Betriebe geprüft, in Schleswig-Holstein nur 1,6 Prozent im Jahr 2020 und nur 1,4 Prozent im Jahr 2021. Und ja, Frau Ministerin, woanders war auch Corona. Als Grund dafür nennt die Finanzministerin aber immerhin ganz ehrlich zu wenig Personal. Ach was! Das lässt mich nicht kalt; im Gegenteil, es fängt an, mich richtig aufzuregen. Wenn ich dann immer den Hinweis auf die Haushaltslage höre und dass es jetzt extrem schwierig werde, weiß ich, wo ich Prioritäten setzen würde. (Beifall SPD und FDP) Wenn man aber nicht genug Personal hat, ist es umso wichtiger, regelmäßig die Strukturen zu überprü-Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2195 fen und anzupassen. Da ist auch nicht genug passiert. Das Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste und die Steuerfahndung: Haken dran, das ist gut gelaufen. Aber haben wir jemals über die Zentralisierung der Bewertungsstellen im Zusammenhang mit der Neubewertung der Grundstücke geredet? Das wäre ein toller Aufschlag gewesen und hätte uns viel Arbeit gespart. Die Aus- und Fortbildung ist noch so ein Thema. Seit mehr als zehn Jahren bauen wir am Standort Bad Malente. Das kostet uns Millionen. Unsere norddeutschen Nachbarn kooperieren bereits und haben einen gemeinsamen Bildungsträger. Es gibt genug zu tun, Frau Finanzministerin. Ich erinnere Sie gern an einen Satz aus Ihrem Wahlprogramm 2022, dass Sie ja als Spitzenkandidatin vertreten haben – das ist mein letzter Satz, Frau Präsidentin –: „Steuergerechtigkeit braucht auch eine gut funktionierende Finanzverwaltung mit modernen, digitalen Strukturen, Transparenz und Bürger*innenfreundlichkeit.“ Dann legen Sie endlich mal los, Frau Finanzministerin! (Beifall SPD, FDP und SSW)
Eka von Kalben
Das Wort hat die Abgeordnete Annabell Krämer von der FDP.
Annabell Krämer FDP
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir scheinen es uns ein bisschen aufgeteilt zu haben. Ich glaube, wir haben wenige Redundanzen, wir werden mal sehen. Zu Beginn meiner Rede möchte ich eines besonders betonen, wie es auch die anderen Kollegen gesagt haben: Die Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten in unserem Bundesland leisten insbesondere unter den gegebenen Bedingungen täglich hervorragende Arbeit und baden leider viel zu häufig die Fehler des Finanzministeriums aus. Nehmen wir zum Beispiel die aktuelle Grundsteuerreform. Die Finanzministerin hat sich hier aus ideologischen Gründen für das bürokratische, bürgerunfreundliche und somit verwaltungsaufwendige Bundesmodell entschieden, wissend, mit dem noch einmal zusätzlich ganz erhebliche Belastungen auf unsere Finanzämter zukommen. Dass die CDU hier natürlich einen weiteren Punkt des Wahlprogramms nicht (Annabell Krämer) eingehalten hat – geschenkt, vergessen wir das. Ich will euch auch nicht zu oft quälen. Aber, wer löffelt denn nun tagtäglich die Suppe aus? – Es sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern. Nicht einmal das Ruhestellen der zahlreichen Einsprüche ist mit der Finanzministerin zu machen gewesen. Da ist die Bearbeitung der aktuell 75.000 Einsprüche gegen die Grundsteuerwertebescheide und der knapp 43.000 Einsprüche gegen die Steuermessbescheide für unsere Finanzbeamten zu einer regelrechten Beschäftigungstherapie geworden. Wie zynisch ist das eigentlich? Frau Heinold, ich muss diesbezüglich sagen: Sie lassen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirklich im Regen stehen. Man hat uns händeringend darum gebeten, dass zumindest diese Erleichterung gewährt wird, das war aber mit Ihnen nicht zu machen. Kommen wir jetzt zu den Erkenntnissen der Großen Anfrage des SSW. Viele Informationen, wie natürlich der eklatante Personalbedarf, sind hinlänglich bekannt. Ich danke der Kollegin Raudies für ihre Kleinen Anfragen, die sie da gemacht hat. Einige Punkte möchte ich aber noch einmal hervorheben. Vorweg: Sie alle wissen, dass wir als FDP-Fraktion dem Stellenaufwuchs in der Landesverwaltung eher kritisch gegenüberstehen. Aber wenn den Betriebsprüfern fast 300 Stellen fehlen, läuft grundsätzlich etwas falsch. Es ist richtig: Das ist unsere Einnahmeseite, und jede Betriebsprüferstelle trägt sich mehr als selbst. Insofern finde ich es wirklich nicht gut, wenn Sie, Frau Finanzministerin, immer wieder öffentlichkeitswirksam Ihre Forderung nach einer Aufweichung der Schuldenbremse artikulieren oder der Fraktionsvorsitzende der Grünen über Steuererhöhungen fantasiert. Sorgen wir doch erst mal dafür, dass uns überhaupt die Steuern, die uns zustehen, in den Landeshaushalt gespült werden. (Beifall FDP, SPD und SSW – Lars Harms [SSW]: Sehr gut!) Sorgen wir dafür, dass die Steuern, die sowieso schon anfallen, auch wirklich gezahlt werden. Das ist Steuergerechtigkeit, dass derjenige, der Steuern zu zahlen hat, diese ordnungsgemäß abführt. Dann brauchen wir auch nicht den Mittelstand oder sonstige mit noch höheren Steuern zu belasten. Dafür brauchen aber unsere Finanzämter ausreichend Betriebsprüfer. Die Kollegin Raudies operierte eben mit Prozentzahlen, ich mache es einmal anders: Es kann nicht sein, dass große Betriebe in unserem Land im Mittel nur alle sieben Jahre und (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 – jetzt kommt es – Kleinstbetriebe, wenn wir es runterrechnen, alle 208 Jahre geprüft werden. Ob da nicht vielleicht doch einmal jemand denkt: „Mensch, da komme ich vielleicht ganz gut durch und rutsche so mit durch“? – Ich will niemandem etwas unterstellen, aber ein bisschen Prüfungsdruck, wissen wir alle aus unserem Leben, hat bei allen möglichen Dingen des Lebens noch nie geschadet, von der Schule an. (Heiterkeit und Zuruf Lars Harms [SSW]) – Es ging nicht um Steuerhinterziehung, es ging um Prüfungsdruck. Gerade der demografische Wandel, der den Fachkräftemangel noch verstärkt, macht vor dem Landesdienst nicht halt. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt aktiv um den Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um die besten und talentiertesten Köpfe gehen. Dafür müssen wir den Landesdienst aber wesentlich attraktiver machen und ihn gerade in der Finanzverwaltung für viel mehr Menschen öffnen. Um einmal ein Praxisbeispiel zu nennen: Warum wird einer Beamtin, die neben ihrer Tätigkeit ein Studium, beispielsweise in International Taxation, absolviert, nicht der Weg in den höheren Dienst eröffnet? Wenn die im mittleren Dienst verbeamtet wurde – das ist wirklich wahr –, muss sie sich erst entbeamten lassen, oder wie sich das nennt, zwei Jahre ganz normal als Angestellte im öffentlichen Dienst arbeiten und kann dann darauf hoffen, dass sie die Chance hat, wieder genommen zu werden. Das ist doch Wahnsinn. Oder: Warum muss ich Volljurist sein? Ein anderes gleichwertiges Studium reicht nicht, ich muss Volljurist sein, um überhaupt in den höheren Dienst zu kommen und in einem Finanzamt arbeiten zu können. Auch im Ländervergleich müssen wir uns besserstellen. Unsere Anträge zur pauschalen Beihilfe, die flächendeckend für alle gelten sollte, waren ein Beispiel, damit wir im Wettbewerb mit Hamburg besser dastehen, indem es ein wirkliches Wahlrecht zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung gibt. (Beifall FDP, SPD und SSW – Lars Harms [SSW]: So ist es!) Leider wurde auch dieser von uns, von der Opposition eingebrachte Gesetzentwurf abgelehnt. Der Handlungsbedarf besteht aber weiterhin. Es bleibt also noch viel zu tun, um im Wettbewerb um die besten Köpfe nicht vollkommen baden zu gehen. Hoffen wir, dass diese Landesregierung endlich ihren Kurs findet. Lassen Sie endlich die Laufbahnen (Annabell Krämer) durchlässig werden. Ich glaube, das ist das beste Wettbewerbsziel, das wir haben können. – Danke schön. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gleichstellung sichert soziale Gerechtigkeit, aber auch wirtschaftlichen Erfolg. Wirtschaftsunternehmen sind gut beraten, wenn sie Führung und Personal geschlechtergerecht gestalten. Tatsächlich hinkt die Wirtschaft aber dem Gleichstellungsziel deutlich hinterher. Damit verschenken die Betriebe erhebliche Potenziale. Auf den Führungsetagen fehlen Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen. Große Teile unserer Gesellschaft werden auf diese Weise ausgeblendet. Bei der Anhörung zum Sparkassengesetz und zu den kommunalrechtlichen Vorschriften zeigten sich die Fallstricke der gesetzlichen Regelung im Falle der Sparkassen. Die Bankenvertreter machten in der Anhörung klar, dass bundesgesetzliche Regelungen unserer gemeinsamen Intention entgegenstehen. Genannt wurde da das Kreditwesengesetz. Die Politik ist aufgerufen, diese Defizite zu beheben. Wir sollten unsere Regelungskompetenzen für die-Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2197 ses Ziel einsetzen und die bundesrechtlichen Regelungen mithilfe einer Bundesratsinitiative anpassen. Ich bedanke mich ausdrücklich bei der Finanzministerin, die direkt nach der Antragstellung signalisiert hat, dass sie gern darüber reden möchte, welches der beste Weg ist, der zu unserem gemeinsamen Ziel – mehr Gleichstellung – führt. Ich denke, dass ich für uns alle spreche, wenn ich sage, dass wir alle vor allem an einer schnellen Lösung interessiert sind. Es gibt keine Vorlieben, welches Gesetz dabei ins Visier genommen werden soll. Der SSW schlägt im vorliegenden Antrag das Kreditwesengesetz vor, um Sparkassen, Privatbanken und auch Genossenschaftsbanken dazu zu bewegen, mehr Frauen in die Vorstände zu berufen. Dass die Banken und Sparkassen in Schleswig-Holstein es nicht hinbekommen, Frauen in Führungspositionen zu bestellen, ist schlichtweg ein Skandal und passt nicht ins 21. Jahrhundert. (Beifall SSW und Beate Raudies [SPD]) Man kann nicht über Fachkräftemangel jammern und gleichzeitig fähiges Personal an der Glasdecke hängen lassen. Motivierte und kreative Köpfe müssen zum Zuge kommen und eben nicht nur die Thomasse und Michaels. Derzeit bewegen wir uns im einstelligen Prozentbereich, was den Anteil von Frauen in den Vorständen der Sparkassen betrifft. Das ist doch völlig aus der Zeit gefallen und lässt sich keineswegs mit der Bestenauslese erklären, sondern eher mit überholten Strukturen. Die Fortschritte sind so gering, dass Experten damit rechnen, dass wir erst in 90 Jahren einen 30-prozentigen Frauenanteil in den Vorständen haben werden. Das ist eine bittere Bilanz. Und in den durch die Kommunen besetzten Verwaltungsräten sieht es nicht viel besser aus. Darum unser Antrag. Das Gesetz für gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst – so der Titel – könnte ein alternativer Hebel sein, um den Frauenanteil in den oberen Etagen der Banken und Sparkassen zu erhöhen. Inzwischen liegt dieses Gleichstellungsgesetz in seiner Neufassung vor, und eine Einbeziehung der Banken und Sparkassen könnte natürlich auch dort durch eine weitere Novelle geschehen. Ich bin in der Beziehung, welches Gesetz die größten Erfolgsaussichten bietet, völlig leidenschaftslos. Wichtig ist uns nur, dass wir eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen und damit endlich mehr Parität im Banken- und Sparkassensektor schaffen. Welcher Weg der beste ist, können wir gerne im (Lars Harms) Finanzausschuss beraten. Die Banken haben uns gesagt, dass es das Kreditwesengesetz ist. Wir haben schon einmal miteinander besprochen, dass es auch ein anderes Gesetz sein könnte. Das ist mir völlig wumpe! Hauptsache, meine Damen und Herren, wir bekommen endlich mehr Gleichstellung. Das ist unser Auftrag, und darüber würde ich gerne im Ausschuss noch einmal beraten. – Vielen Dank. (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eka von Kalben
Der nächste Redner ist Ole Plambeck von der CDU. (Unruhe) Das ist hier heute irgendwie immer die gleiche Show. (Christopher Vogt [FDP]: Sagt der HSV-Fan! – Heiterkeit – Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Der steigt nächste Saison auf jeden Fall auf!) Der Redner ist jetzt Ole Plambeck von der CDU. (Serpil Midyatli [SPD]: HSV– oder SanktPauli-Fan? Das ist hier die Frage!)
Ole-Christopher Plambeck CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sehen wir in der Koalition als Selbstverständnis. Wir müssen alles dafür tun, dass Frauen die gleichen Chancen bekommen wie Männer, aber auch andersherum. Eine Ungleichbehandlung in der gesellschaftlichen Stellung darf es nicht geben. Um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, haben wir im Mai das Landesorganbesetzungsgesetz beschlossen und das Sparkassengesetz geändert. (Beifall Katja Rathje-Hoffmann [CDU]) – Danke. – Dies war der richtige Schritt mit dem richtigen Instrument, um Parität in den Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsräten der Landesunternehmen und auch in den Verwaltungsräten der Sparkassen hinzubekommen. Insbesondere dort, weil diese Institutionen als öffentliche Unternehmen ganz klar eine Vorbildfunktion innehaben. Der SSW möchte nun Parität in den Aufsichtsräten aller Banken erreichen, also auch bei den Privatbanken und den Genossenschaftsbanken. Um das zu erreichen, möchte der SSW das Kreditwesengesetz ändern, wobei ich eben gehört habe, dass der SSW auch anderen Wegen offen gegenübersteht. (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 In § 25 d des Kreditwesengesetzes werden die Voraussetzungen für Verwaltungs- und Aufsichtsorgane von Finanz- und Kreditinstituten beschrieben. Dabei geht es vor allem um Mindestqualifikationsvorgaben und auch darum, dass bestimmte Mandate nicht auf eine Person vereinigt werden dürfen. Es geht beim KWG ausschließlich um die Fachlichkeit. In der Anhörung im Finanzausschuss zum Sparkassengesetz wurde uns dargelegt, wie umfassend und auch gut das KWG diese Themen regelt, deswegen konnten wir im Mai auch die weiteren Regelungen aus dem Entwurf zum Sparkassengesetz herausnehmen. Nun aber möchte der SSW, dass das KWG auch die Parität von Frauen und Männern in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen regelt. Die Frage – und die wurde ja eben auch schon gestellt – ist, ob das KWG hierfür wirklich das richtige Instrument ist, da es in diesem Gesetz meines Erachtens ausschließlich um fachlich-inhaltliche Regelungen unabhängig vom Geschlecht geht. Ich bin der Auffassung, dass es nicht Aufgabe des KWG sein kann, Parität zu regeln. Wenn man das Thema regeln möchte, muss ein anderes Instrument gefunden werden, zumal es nicht so einfach ist, in die Privatautonomie von Banken und anderen Unternehmen einzugreifen. Eine Paritätsregelung müsste vor allem auch das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Handelsgesetzbuch und weitere Vorschriften beachten beziehungsweise in Einklang miteinander bringen. Denn auch Banken gibt es nicht nur in Form von Genossenschaften oder Aktiengesellschaften, sondern auch in Form von GmbH, OHG, GmbH & Co. KG und anderen. Das muss man sich genau ansehen. Es sind also noch viele Fragen offen, und deshalb wäre es auch mein Vorschlag, das Thema in den Ausschüssen zu beraten, (Christopher Vogt [FDP]: Ihr wollt das nicht, oder? Kann das sein?) wobei ich, da es sich um Parität und Gleichstellung handelt, glaube, dass der Sozialausschuss federführend tätig sein sollte (Beifall Annabell Krämer [FDP]) und der Finanzausschuss mitberatend. – Herzlichen Dank. (Beate Raudies [SPD]: Nee, nee, nee! – Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Annabell Krämer [FDP])
Eka von Kalben
Das Wort hat der Kollege Oliver Brandt von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Oliver Brandt GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesorgangesetz, das der Landtag im Mai verabschiedet hat, ist für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Schleswig-Holstein ein wichtiger Baustein. Mit der Schaffung einer verbindlichen Paritätsregelung für die Verwaltungsräte in öffentlich-rechtlichen Sparkassen ist Schleswig-Holstein in diesem Bereich bundesweit vorbildlich. Frauen machen die Hälfte der Bevölkerung und auch der Beschäftigten in der Kreditwirtschaft aus. Doch die Bankenwelt ist an der Spitze eine Männerwelt geblieben. Im Finanzsektor haben Frauen im Vergleich zu Männern immer noch wesentlich geringere Chancen auf Aufstieg in hohe Führungspositionen. Der Begriff gläserne Decke ist hier ja schon gefallen. Dazu vielleicht noch ein paar Zahlen: In den Vorständen großer deutscher Banken lag der Frauenanteil 2022 bei 14,4 Prozent. Diese Quote wird auch dadurch kaum besser, dass sie vor zehn Jahren nur bei rund vier Prozent lag. Deutschland hinkt sogar den 50 größten börsennotierten Banken Europas weit hinterher, die mit zugegebenermaßen bescheidenen 22 Prozent – Stand Ende 2021 – selbst kein Aushängeschild der Geschlechtergleichheit sind. In den Aufsichtsräten großer Banken sieht es nicht viel besser aus: Hier betrug der Frauenanteil Ende 2022 knapp 26 Prozent – damit liegt die Branche auch deutlich unter dem Durchschnitt der Aufsichtsräte in börsennotierten Unternehmen generell. Selbst wenn sich also der leichte Aufwärtstrend der letzten Jahre so fortsetzen würde wie bisher, würde es noch bis ungefähr zur Mitte des Jahrhunderts dauern, bis wir im Finanzsektor Parität in Führungsgremien erreicht hätten. Für mich ist jedenfalls klar, dass wir in Schleswig-Holstein vor dem Hintergrund des Gleichstellungsauftrags in Artikel 9 unserer Landesverfassung damit nicht zufrieden sein können. Es hat sich gezeigt, dass nur verbindliche Vorgaben ein wirksames Instrument für gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen sind. Den Nachweis hat das Führungspositionen-Gesetz von 2015 erbracht. Ein unabhängiges Evaluationsgutachten im Auftrag der Bundesregierung ergab, dass der Frauenanteil in Führungspositionen seit In-Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2199 krafttreten des Gesetzes in den betreffenden Unternehmen deutlich schneller und höher gestiegen ist als in Unternehmen, die sich nur freiwillige Ziele gesetzt hatten. Ohnehin ist inzwischen durch Studien hinlänglich belegt, dass gemischte Teams auch ökonomisch Sinn ergeben. Diversere Unternehmen sind im Vergleich innovativer, produktiver und profitabler. Nach alledem ist die Zielsetzung des SSW-Antrags, über unser Land und über die öffentlich-rechtlichen Sparkassen hinaus im Bankensektor Paritätsregelungen zu etablieren, absolut zu begrüßen. Allerdings ist der Antrag eher vage und allgemein formuliert, was die Zielrichtung und den Umfang von Paritätsregelungen betrifft. So ist unklar, warum der Antrag auf eine Änderung des KWG abzielt – aber wir haben in der Debatte ja schon gehört, dass der SSW sich auch andere Gesetzesänderungen vorstellen kann. Ich möchte dennoch kurz darauf eingehen: Im KWG geht es um die Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft, den Schutz der Gläubiger vor Einlagenverlust und um die Aufgaben der BaFin. Hier Paritätsvorschriften zu ergänzen, erschließt sich mir inhaltlich nicht. Näherliegend wäre eventuell das Aktiengesetz, in dem ja auch mit dem letzten FührungspositionenGesetz von 2021 Paritätsvorschriften für Vorstände und Aufsichtsräte implementiert worden sind. Für die vom SSW in der Begründung unter anderem genannten Genossenschaftsbanken wäre noch eine geeignete Rechtsgrundlage zu diskutieren. Die Frage der richtigen gesetzlichen Verortung ist hier von entscheidender Bedeutung. Dazu gehört aus meiner Sicht aber auch die angemessene Vertretung von Frauen in Führungsgremien außerhalb der Bankenwelt. In jedem Fall geht es hier um bundesgesetzliche Regelungen. Dies sollten wir auch aus meiner Sicht im Sozialausschuss und im Finanzausschuss vertiefen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)
Eka von Kalben
Das Wort hat die Abgeordnete Beate Raudies von der SPD.
Beate Raudies SPD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede zitiere ich ein Geburtskind: (Beate Raudies) „Ich bin überzeugt, dass Politik, Wirtschaft, Gesellschaft davon profitieren, wenn Frauen gleich viel zu sagen haben.“ Wissen Sie, wer das gesagt hat? – Unser Bundeskanzler Olaf Scholz. Herzlichen Glückwunsch, lieber Olaf! Der hat heute nämlich Geburtstag. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW – Zurufe) Das ist auch meine Überzeugung und die Überzeugung der SPD-Landtagsfraktion. Deswegen haben wir in der letzten Tagung für die Parität, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in den Verwaltungsräten der Sparkassen gestimmt. Das Gesetz gilt für acht unserer elf Sparkassen, nämlich für die in öffentlich-rechtlicher Struktur. Es lässt aber die schleswig-holsteinischen Besonderheiten außer Acht. Bei uns gibt es auch privatrechtlich organisierte Sparkassen, Aktiengesellschaften, und für die gilt unser Gesetz nicht. Der Landesregierung war das durchaus bewusst, denn in der Gesetzesbegründung weist sie darauf hin, dass die Zusammensetzung der Aufsichtsräte dieser AGs über das Aktiengesetz geregelt wird. Ein Blick ins Aktiengesetz zeigt: Immerhin gibt es seit 2016 für die Aufsichtsräte von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen – hört, hört! – eine verbindliche Geschlechterquote. Die Sparkassen-AGs aus Schleswig-Holstein fallen wahrscheinlich nicht unter die Quoten des Aktiengesetzes, und diese sind im Übrigen ja auch niedriger, als es unsere landesgesetzlichen Regelungen vorsehen. Der Verweis zieht nicht. Auch andere Geldinstitute – das haben die Kollegen schon gesagt – wie die VR Banken oder Privatbanken fallen nicht alle unter das Aktienrecht. Insgesamt – auch das ist schon gesagt worden – ist der europäische Bankensektor noch weit entfernt von einer Gleichstellung der Geschlechter in den Führungsetagen. Die Boston Consulting Group zeigt in ihrer Gleichstellungsstudie 2022: Der Frauenanteil in den Vorständen der 50 größten börsennotierten Banken in Europa ist zwar gestiegen, beträgt Ende 2021 aber gerade einmal 22 Prozent. Wenn es in diesem Tempo weitergeht, würde es weitere zehn Jahre dauern, bis eine gleichberechtigte Vertretung in den Vorständen erreicht ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das reicht uns nicht. (Beifall SPD) Jetzt zurück aufs deutsche Parkett. Die SPD-Fraktion ist davon überzeugt – das ist nicht neu –, dass es verbindliche Vorgaben und Quoten zur gleichbe- (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 rechtigten Teilhabe braucht. Weil die Idee in der Debatte über das Sparkassengesetz entstanden ist, schien mir der Antrag des SSW nachvollziehbar, zunächst auf das Kreditwesengesetz zu zielen und das da zu regeln. Ich bin aber auch gegenüber der Änderung eines anderen Gesetzes aufgeschlossen, in dem wir das für alle Geld- und Kreditinstitute – darum geht es uns ja – verbindlich regeln können. Wer beim Jubiläum des Sparkassen- und Giroverbandes zu Gast war – das sei mir gestattet, und Präsident Oliver Stolz möge es mir verzeihen –, hat gesehen, welche Rolle Frauen da spielten. Wenn nicht die Frau Innenministerin da gewesen wäre, wäre das aus weiblicher Sicht eine sehr traurige Veranstaltung gewesen beziehungsweise so wie immer: Die Frauen haben den bunten Teil, und die Männer reden über das Geld. (Zurufe) Da haben wir echt gut etwas zu tun. Wenn das Kreditwesengesetz nicht passt, bin ich – wie gesagt – für andere Lösungen offen. Da es um die Geldinstitute geht, möchte ich das gern im Finanzausschuss verortet lassen. Ich möchte das ungern mit einer allgemeinpolitischen Debatte verwässern. Auf Bundesebene gibt es schon sehr viele Regelungen für börsennotierte Unternehmen, für die DAX-Vorstände. Lassen Sie uns bei dem Finanzthema bleiben. Das ist eine gute Gelegenheit, das Thema auf eine höhere Ebene zu ziehen und Leute an ihre Versprechen zu erinnern. Ich bin überzeugt davon, dass wir auf Bundesebene Unterstützerinnen und Unterstützer für unsere Vorhaben und Ideen finden werden. Einen davon habe ich zu Beginn meiner Rede zitiert. Ich freue mich auf die Beratungen im Finanzausschuss und mitberatend im Sozialausschuss. (Beifall SPD und SSW)
Eka von Kalben
Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, bitte ich die PGFs, sich bis zur Abstimmung zu überlegen, an welchen Ausschuss der Antrag überwiesen werden soll. Sonst müssen wir das abstimmen. – Die nächste Rednerin ist Annabell Krämer von der FDP.
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Änderung des Sparkassengesetzes hat man sich bei der Besetzung der Aufsichtsorgane von der Bestenauslese verabschiedet. Zukünftig muss bei öffentlich-rechtlichen Sparkas- (Annabell Krämer) sen zwingend eine paritätische Besetzung erfolgen. Fachliche Eignung – das ärgert mich – darf zukünftig kein Entscheidungskriterium mehr sein, sofern diese einer paritätischen Besetzung entgegensteht. Das war der Grund dafür, dass wir den Gesetzentwurf abgelehnt haben. Ich kann mich immer noch nicht damit anfreunden, dass Fortbildungen jahrelange berufliche Expertise ersetzen können. Dass der Ausnahmetatbestand komplett gestrichen wurde, ist ein Bärendienst in diesem Gesetz. Gegen eine Zielvorgabe der paritätischen Besetzung ist nichts einzuwenden. Nicht hinzunehmen ist jedoch, dass Geschlecht zukünftig zwingend Qualifikation schlägt. Die vernichtende Kritik an den geplanten Gesetzesänderungen zum Sparkassengesetz hat den SSW nicht davon abgehalten, nun eine Bundesratsinitiative zu fordern, die eine paritätische Besetzung der Aufsichtsorgane nicht mehr nur im öffentlich-rechtlichen Bereich in Schleswig-Holstein zur Folge hat, sondern diese auf sämtliche Sparkassen, Volksbanken und alle anderen privatrechtlichen Kreditinstitute ausweitet. Es soll der nun aufgrund der beschlossenen Parität entstehende Wettbewerbsnachteil für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen unseres Landes verhindert werden. So habe ich den Antrag des SSW verstanden. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wenn ein neues Gesetz, das wir beschlossen haben, zu Wettbewerbsnachteilen führt, dann korrigiere ich doch dieses Gesetz schleunigst und oktroyiere diesen Murks nicht anderen auf, damit meine eigenen Unternehmen keinen Nachteil haben. Sofern allerdings aus einer zwingenden paritätischen Besetzung von Aufsichtsorganen ohne Qualifikation als Abweichungstatbestand ein Wettbewerbsvorteil gesehen wird, begründet dies immer noch keinen Eingriff in die Unternehmertätigkeit einer einzelnen Branche. Das Kreditwesengesetz regelt verbindlich die Besetzung, Aufgaben und Organisation von Aufsichtsräten unabhängig von der bestehenden Rechtsform. Zwingend erforderlich sind Kenntnisse und Erfahrungen, die zur Wahrnehmung der Kontrolle der Geschäftsführung qualifizieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die BaFin, konkretisiert diese Voraussetzungen. Zusätzlich definiert die EU unmittelbar geltende aufsichtsrechtliche Verordnungen und Richtlinien, die in nationales Recht transferiert werden. Für die Regelung einer Geschlechterquote ist nicht das Kreditwesengesetz zuständig, sondern das Füh-Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2201 rungspositionen-Gesetz, das branchenübergreifend Regelungen trifft. Das erste FührungspositionenGesetz, das seit 2015 gilt, hat dazu geführt, dass Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, mit einem Frauenanteil von mindestens 30 Prozent besetzt werden müssen. Jetzt kommt es: In fast allen großen Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche wird diese Vorgabe freiwillig übertroffen. Die Münchener Rück und Allianz haben über 40 Prozent Frauenanteil im Aufsichtsrat, und auch die Commerzbank und Deutsche Bank haben einen höheren Frauenanteil als gefordert. Denn es setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass gemischte Teams erfolgreicher und einfach besser sind und profitabler agieren. Das ist auch okay. Darauf kommen die mittlerweile allerdings ganz allein. Ein weiterer Regelungsbedarf seitens des Staates besteht hier definitiv nicht. Hier wurde gesagt, dass in den Vorständen zu wenig Frauen vertreten seien. Liebe Kollegen, wir reden über Aufsichtsorgane. Das ist überhaupt nicht Thema dieses Antrags. Wir reden über Aufsichtsorgane, und wir müssen gucken, wie es da tatsächlich aussieht. Warum – das ist für mich Irrsinn – wollen wir jetzt eine einzelne Branche herausgreifen? Wir haben das Gesetz, das ich eben genannt habe, das seit 2015 gilt und 2021 modifiziert wurde. Das ist einschlägig. Man hat nun gemerkt, dass unser Sparkassengesetz anscheinend wohl doch nicht so gezündet hat. – Aha, der Kollege Harms bestätigt das. Die haben jetzt nämlich einen Nachteil. Aber man kann doch nicht den Nachteil einer Branche ausgleichen, indem man auch andere gegenüber anderen Branchen einem Nachteil aussetzt. Das ist doch Wahnsinn! (Beifall FDP) Ich finde es richtig, dass wir in Finanzdienstleistungsunternehmen auf einen Anteil von fast 40 Prozent weiblicher Mitglieder in Aufsichtsräten zusteuern. Das ist eine gute Entwicklung. Halten wir die Unternehmen nicht für dumm. Sie merken schon selbst, dass Frauen in Aufsichtsräten ein kluger Schachzug sind, der die Arbeit wirklich bereichert. Auch ich bin Mitglied in einem Aufsichtsrat, allerdings in einem Energieunternehmen. Ich mache das sehr gern. Wir haben die Frauenquote zwar noch nicht ganz erreicht, aber wir sind auf dem Weg dahin. Wir als FDP stellen uns dieser Quote immer verlässlich. Ich glaube, das kriegen wir auch so hin. (Annabell Krämer) Sich mit einem Gesetz eine einzelne Branche herauszugreifen, das gar nicht passt – das war nichts, lieber Lars Harms. Ich habe trotzdem gern darüber gesprochen, wünsche euch allen einen schönen Feierabend und höre jetzt auch auf. Tschüss. (Beifall FDP und SSW)
Eka von Kalben
Noch sind wir nicht im Feierabend. Jetzt hat noch die Ministerin Monika Heinold das Wort. (Annabell Krämer [FDP]: Ich habe die Ausschussüberweisung vergessen! Darf ich noch? – Zurufe: Oh!) Monika Heinold, Finanzministerin: Sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte zeigt, dass es doch ganz gut ist, noch einmal über dieses Thema zu reden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Lars Harms [SSW]) Wo immer Sie es hin überweisen – Sozialausschuss, Finanzausschuss –, die Landesregierung freut sich auf jeden Fall auf die Debatte und wird mit Rat und Tat zur Seite stehen. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Worum geht es? Es geht um die Frage, die seit Jahrzehnten diskutiert wird: Funktioniert es alleine mit der Parität, braucht es Zielvorgaben oder Verbindlichkeit und klare Regelungen? – Wir haben uns mit dem Koalitionsausschuss entschieden, mit dem Landesorganbesetzungsgesetz klare Regeln zu machen, haben die bei den Gremien, die wir besetzen, nachgeschärft und haben vor allem zum ersten Mal – das war der Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack und mir wirklich eine Herzensangelegenheit – tatsächlich für die kommunalen Gremien bei der Besetzung von Sparkassen- und Verwaltungsräten Parität hart gesetzt. Das ist ein großer Erfolg, ein Meilenstein. Auch die Debatte im Vorfeld zu dem Landesorganbesetzungsgesetz, insbesondere mit Vertreterinnen und Vertretern der Sparkassen, hat gezeigt: Das war kein Selbstgänger, aber das Ergebnis ist gut und richtig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Der SSW hat diese Debatte zum Anlass genommen zu sagen: Wir schauen uns noch einmal insgesamt die Geld- und Kreditinstitute an. Dieses müsste (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 dann auf Bundesebene geregelt werden, aber mit Bundesratsinitiativen sind wir ja durchaus handlungsfähig, um uns in diese Debatte einzumischen. Nach unserer Auffassung ist das Kreditwesengesetz nicht das richtige Gesetz, aber es wird andere Gesetze geben. Herr Plambeck hat unterschiedliche Gesetze aufgezeigt, die möglicherweise betroffen sind. Also, wir schauen einmal, was dabei rumkommt. Frau Krämer, am besten hat mir Ihr Satz gefallen: Gemischte Teams arbeiten besser. – Deshalb: Freuen Sie sich, dass Sie in der FDP-Fraktion sind. Das tut Ihrer Fraktion mit Sicherheit gut. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Absolut! – Annabell
Annabell Krämer FDP
Das finde ich auch!) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW – Unruhe FDP und SSW)
Eka von Kalben
Auch wenn die FDP sich über ihr Gemischtsein freut, bitte ich jetzt um Konzentration. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden, und wie mir die Geschäftsführenden der Regierungsfraktionen mitgeteilt haben, stimmen sie dem Vorschlag der SPD zu, es federführend in den Finanzausschuss und mitberatend in den Sozialausschuss zu überweisen. Findet das hier die Zustimmung? (Christopher Vogt [FDP]: Wir wollen auch an Wirtschaft überweisen! – Annabell Krämer [FDP]: Auch an Wirtschaft! – Heiterkeit SSW) – Ich entnehme den Zurufen, dass weiterhin eine Mitberatung im Wirtschaftsausschuss beantragt wird. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nein!) – Ist das ernst gemeint? Muss ich das gegeneinander abstimmen, oder können wir das so machen? – Da nur Herr Buchholz Nein sagt, ist er überstimmt. Dann bitte ich jetzt um Zustimmung zu folgendem Vorschlag: Wir überweisen die Drucksache 20/995 federführend an den Finanzausschuss und mitberatend an den Sozialausschuss und den Wirtschaftsausschuss. Wer dafür ist, hebe die Hand. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so angenommen. (Vizepräsidentin Eka von Kalben) Die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer haben mir mitgeteilt, dass der Tagesordnungspunkt 12 auf morgen verschoben wird. Damit schließe ich für heute die Beratung und wünsche Ihnen einen schönen Feierabend. Schluss: 17:44 Uhr Herausgegeben von der Präsidentin des Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2203 Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst
