Dirk Kock-Rohwer
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über den Sinn und Zweck der Feuerwehren hat meine Kollegin Wiebke Zweig gerade referiert; darüber brauche ich nicht weiter zu reden. Mein Dank gilt all jenen oftmals freiwilligen Helferinnen und Helfern, die täglich bereit sind, zu unserem Schutz in den Einsatz zu gehen. Liebe Kollegin Wiebke Zweig, die ersten Waldbrände haben wir heute Nacht schon erlebt, zwei in Schleswig-Holstein, wo haufenweise Kameradinnen und Kameraden im Einsatz waren, um größere Ausmaße zu verhindern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Thomas Losse-Müller [SPD]) Woher kommen die Menschen, woher kommt der Nachwuchs? In der vorliegenden Gesetzesänderung Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2165 geht es um die Ausbildung im Bereich der Kinderund Jugendfeuerwehren. Bis zum heutigen Tag ist jede Ausbildung in Sachen Kinder- oder Jugendwehr ein reines Privatvergnügen. Es besteht kein Anspruch auf Verdienstausfall, kein Anspruch auf Bildungsurlaub und für den Landesfeuerwehrverband als ausübende Organisation kein Anspruch auf öffentliche Mittel für die Schulungen. Diese wurde bisher aus Spendenmitteln finanziert. Von welcher Organisation sprechen wir? In Schleswig-Holstein gibt es mehr als 430 Jugendfeuerwehren – die aktuelle Zahl von 446 Jugendwehren haben wir gerade gehört – mit mehr als 10.000 Kindern und Jugendlichen in den Kinderabteilungen mit Jungen und Mädchen ab sechs Jahren und in den Jugendfeuerwehren, in denen sie ab zehn Jahren aktiv werden können – natürlich nicht im Einsatzgeschehen; das ist erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Schon hier zeigt sich die große Aufgabe der Jugendabteilungen. Gerade in Zeiten geringer Akzeptanz von Freiwilligendiensten können Kinder und Jugendliche für die Aufgaben der Feuerwehr begeistert werden, und viele finden so den Übergang in die aktiven Wehren, wo Nachwuchs – egal welchen Alters – immer dringend gesucht wird. Was wird durch die Gesetzesänderung geregelt? Wir geben Kinder und Jugendliche in die Hände von zumeist jungen Erwachsenen. Dort sollen sie in feuerwehrtechnischen Dingen spielerisch angelernt werden. Gleichzeitig haben die Ausbilderinnen und Ausbilder eine hohe soziale und pädagogische Verantwortung. Dafür muss die notwendige Schulung erfolgen. Bis jetzt geschah dies durch hohes eigenes Engagement, zumeist unentgeltlich, in der Freizeit oder im Urlaub. Das ändert sich mit diesem Gesetzentwurf. Durch die Anerkennung des Landesfeuerwehrverbands als Ausbildungsträger müssen die Lehrgänge nicht mehr durch Spenden finanziert werden. Die Ausund Weiterbildung im Zusammenhang mit den Tätigkeiten im Bereich der Jugendwehren wird nun als Bildungsurlaub anerkannt, die Arbeitgeber müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freistellen, und der Verdienstausfall wird entschädigt. Die Arbeit dieser ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zu unterstützen und zu fördern, soll hiermit geregelt werden. Mein Dank gilt all denen, die die Aufgabe der Betreuung der Kinderabteilung und Jugendfeuerwehren übernehmen, die das bis jetzt ohne große Unter- (Dirk Kock-Rohwer) stützung und in Zukunft zumindest mit ein wenig mehr Hilfe auf sich nehmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, vereinzelt SPD und FDP) Sie leisten einen großen Beitrag für die Sicherstellung des Schutzes für uns alle in der Zukunft. Nicht zu unterschätzen ist der Einfluss, den diese Gruppen auf die Sozialisierung der Kinder und Jugendlichen haben. – Danke für euer Engagement! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt FDP)
