Annabell Krämer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Änderung des Sparkassengesetzes hat man sich bei der Besetzung der Aufsichtsorgane von der Bestenauslese verabschiedet. Zukünftig muss bei öffentlich-rechtlichen Sparkas- (Annabell Krämer) sen zwingend eine paritätische Besetzung erfolgen. Fachliche Eignung – das ärgert mich – darf zukünftig kein Entscheidungskriterium mehr sein, sofern diese einer paritätischen Besetzung entgegensteht. Das war der Grund dafür, dass wir den Gesetzentwurf abgelehnt haben. Ich kann mich immer noch nicht damit anfreunden, dass Fortbildungen jahrelange berufliche Expertise ersetzen können. Dass der Ausnahmetatbestand komplett gestrichen wurde, ist ein Bärendienst in diesem Gesetz. Gegen eine Zielvorgabe der paritätischen Besetzung ist nichts einzuwenden. Nicht hinzunehmen ist jedoch, dass Geschlecht zukünftig zwingend Qualifikation schlägt. Die vernichtende Kritik an den geplanten Gesetzesänderungen zum Sparkassengesetz hat den SSW nicht davon abgehalten, nun eine Bundesratsinitiative zu fordern, die eine paritätische Besetzung der Aufsichtsorgane nicht mehr nur im öffentlich-rechtlichen Bereich in Schleswig-Holstein zur Folge hat, sondern diese auf sämtliche Sparkassen, Volksbanken und alle anderen privatrechtlichen Kreditinstitute ausweitet. Es soll der nun aufgrund der beschlossenen Parität entstehende Wettbewerbsnachteil für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen unseres Landes verhindert werden. So habe ich den Antrag des SSW verstanden. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wenn ein neues Gesetz, das wir beschlossen haben, zu Wettbewerbsnachteilen führt, dann korrigiere ich doch dieses Gesetz schleunigst und oktroyiere diesen Murks nicht anderen auf, damit meine eigenen Unternehmen keinen Nachteil haben. Sofern allerdings aus einer zwingenden paritätischen Besetzung von Aufsichtsorganen ohne Qualifikation als Abweichungstatbestand ein Wettbewerbsvorteil gesehen wird, begründet dies immer noch keinen Eingriff in die Unternehmertätigkeit einer einzelnen Branche. Das Kreditwesengesetz regelt verbindlich die Besetzung, Aufgaben und Organisation von Aufsichtsräten unabhängig von der bestehenden Rechtsform. Zwingend erforderlich sind Kenntnisse und Erfahrungen, die zur Wahrnehmung der Kontrolle der Geschäftsführung qualifizieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die BaFin, konkretisiert diese Voraussetzungen. Zusätzlich definiert die EU unmittelbar geltende aufsichtsrechtliche Verordnungen und Richtlinien, die in nationales Recht transferiert werden. Für die Regelung einer Geschlechterquote ist nicht das Kreditwesengesetz zuständig, sondern das Füh-Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2201 rungspositionen-Gesetz, das branchenübergreifend Regelungen trifft. Das erste FührungspositionenGesetz, das seit 2015 gilt, hat dazu geführt, dass Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, mit einem Frauenanteil von mindestens 30 Prozent besetzt werden müssen. Jetzt kommt es: In fast allen großen Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche wird diese Vorgabe freiwillig übertroffen. Die Münchener Rück und Allianz haben über 40 Prozent Frauenanteil im Aufsichtsrat, und auch die Commerzbank und Deutsche Bank haben einen höheren Frauenanteil als gefordert. Denn es setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass gemischte Teams erfolgreicher und einfach besser sind und profitabler agieren. Das ist auch okay. Darauf kommen die mittlerweile allerdings ganz allein. Ein weiterer Regelungsbedarf seitens des Staates besteht hier definitiv nicht. Hier wurde gesagt, dass in den Vorständen zu wenig Frauen vertreten seien. Liebe Kollegen, wir reden über Aufsichtsorgane. Das ist überhaupt nicht Thema dieses Antrags. Wir reden über Aufsichtsorgane, und wir müssen gucken, wie es da tatsächlich aussieht. Warum – das ist für mich Irrsinn – wollen wir jetzt eine einzelne Branche herausgreifen? Wir haben das Gesetz, das ich eben genannt habe, das seit 2015 gilt und 2021 modifiziert wurde. Das ist einschlägig. Man hat nun gemerkt, dass unser Sparkassengesetz anscheinend wohl doch nicht so gezündet hat. – Aha, der Kollege Harms bestätigt das. Die haben jetzt nämlich einen Nachteil. Aber man kann doch nicht den Nachteil einer Branche ausgleichen, indem man auch andere gegenüber anderen Branchen einem Nachteil aussetzt. Das ist doch Wahnsinn! (Beifall FDP) Ich finde es richtig, dass wir in Finanzdienstleistungsunternehmen auf einen Anteil von fast 40 Prozent weiblicher Mitglieder in Aufsichtsräten zusteuern. Das ist eine gute Entwicklung. Halten wir die Unternehmen nicht für dumm. Sie merken schon selbst, dass Frauen in Aufsichtsräten ein kluger Schachzug sind, der die Arbeit wirklich bereichert. Auch ich bin Mitglied in einem Aufsichtsrat, allerdings in einem Energieunternehmen. Ich mache das sehr gern. Wir haben die Frauenquote zwar noch nicht ganz erreicht, aber wir sind auf dem Weg dahin. Wir als FDP stellen uns dieser Quote immer verlässlich. Ich glaube, das kriegen wir auch so hin. (Annabell Krämer) Sich mit einem Gesetz eine einzelne Branche herauszugreifen, das gar nicht passt – das war nichts, lieber Lars Harms. Ich habe trotzdem gern darüber gesprochen, wünsche euch allen einen schönen Feierabend und höre jetzt auch auf. Tschüss. (Beifall FDP und SSW)
