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Katja Rathje-Hoffmann

CDU 14.06.2023 Sitzungen 20/29

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beschäftigen wir uns erneut – wie beinahe jeden Monat – mit der Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, und tatsächlich gibt es schon ein paar Leute, die da mit den Augen rollen und sich über die erneute Initiative der Koalition zur Änderung und Anpassung des Gesetzes wundern. Wir haben für diese Gefühlsäußerung überhaupt kein Verständnis, sondern betonen die Wichtigkeit dieser und der vergangenen Gesetzesinitiativen. Es gibt keine Alternative zu raschem Handeln, bei aktuellen Themen sowieso nicht. In der jüngsten Vergangenheit ging es um die gesetzliche und finanzielle Absicherung der 230 Sprach-Kitas in Schleswig-Holstein. Wir erinnern uns: Unerwartet strich der Bund zur Jahresmitte die Mittel für dieses wichtige Projekt. Es musste schnell gehandelt werden, um die ausgefallenen Bundesmittel zu kompensieren und die Fachkräfte in den Kitas zu halten. Ich muss der Ministerin dafür danken, dass das so gut geklappt hat. Da haben wir wirklich einen Pflock eingeschlagen, und das ist sehr wichtig. Die neuesten Sprachanalysen haben gezeigt, dass wir da mehr tun müssen. Daher wäre es ganz falsch gewesen, dieses Projekt zu streichen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich muss wohl niemandem erklären, wie wichtig der Erhalt dieses Programms für die Chancengerechtigkeit und Entwicklung der Kinder ist. Es geht um die soziale Ermäßigung für Eltern mit geringem Einkommen. Es wird angenommen – so die Landesregierung –, dass durch die Erweiterung der sozialen Ermäßigung 16.800 Familien beziehungsweise 25.000 Kinder von der Erweiterung der Ermäßigung profitieren werden. In Schleswig-Holstein gibt es laut Ministerium rund 125.000 Kitakinder in 84.000 Haushalten – man rechnet durch- (Katja Rathje-Hoffmann) schnittlich mit 1,5 Kindern pro Haushalt. Circa 20 Prozent werden durch die Ermäßigung unterstützt, die Hälfte davon ist zu 100 Prozent von den Kitabeiträgen freigestellt. Es verbleiben – so steht es in der Antwort auf die Kleine Anfrage des werten Kollegen Heiner Garg – circa 8.400 Haushalte, die durch die alte Regelung der Sozialermäßigung teilentlastet werden. – Hierzu brauchen wir wirklich bessere, belastbare Daten; das haben wir gemerkt, und auch die Ministerin hat das gerade dargelegt. Unter der Annahme einer linearen Einkommensverteilung ergibt sich durch die Neuregelung des Anteils des heranzuziehenden Einkommens oberhalb der Einkommensgrenze eine Verdoppelung der entlasteten Haushalte und somit eine zusätzliche Entlastung von 12.500 Kindern – wie gesagt, wir brauchen Zahlen, das sind alles Annahmen. Das freut die Betroffenen finanziell natürlich sehr, wir müssen es den Familien nur richtig verpacken beziehungsweise die Familien darauf aufmerksam machen, dass ihnen diese Ermäßigung zusteht. Eine weitere Gesetzesinitiative zum Fachkräftemangel behandelt die Erleichterung des Quereinstiegs zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung sowie die Initiative der Helfenden Hände in Kitagruppen, die aufgrund des Fachkräftemangels von der zeitlich befristeten Ausnahmemöglichkeit Gebrauch machen und einen abgesenkten Betreuungsschlüssel von 1,5 oder 1,75 haben. Es gibt künftig attraktivere Bedingungen für die Sozialpädagogischen Assistentinnen. Die verdienen wirklich wenig. Nach zehn Jahren Berufserfahrung haben sie die Möglichkeit, sich zur Gruppenleiterin weiterzuqualifizieren. Sie müssen eine zertifizierte Gruppenleiterausbildung und eine Prüfung machen, danach steht die Tür offen für eine bessere Beschäftigung mit einer besseren Entlohnung. Das bedeutet eine höhere Motivation, sein Arbeitsleben in diesem Beruf zu starten. Besonders erwähnen möchte ich auch die wesentlichen Verbesserungen in der Betreuungsstruktur durch das Schließen der sogenannten August-Lücke. Eltern haben ab dem kommenden Jahr die verbindliche Gewissheit, dass ein Förderangebot bis zum Einschulungstag vorliegt. Jetzt kommen wir zum wichtigsten Thema: Das sind die Veränderungen des TVöD, die wir ins Gesetz gegossen haben. Im Frühjahr 2023 haben wir die Erhöhung von 2022 realisiert. Die Erhöhung von 2023 hätten wir gern schon im letzten Monat umgesetzt, das ging aber nicht wegen des tariflichen Abstimmungsergebnisses. Wir werden den Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2181 Tarifvertrag jetzt zur Jahresmitte vollständig umsetzen, und zwar – das ist der Kracher schlechthin – endlich auch für die Kindertagespflege. Die Kindertagespflege ist so wichtig. Wenn wir fordern, dass sie auf Augenhöhe stattfinden soll, muss sie auch auf Augenhöhe bezahlt werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ganz besonders erfreulich ist, dass der aktuelle Tarifabschluss auch für die Kindertagespflege gilt. – Das habe ich schon gesagt; ich habe mich etwas von meinem Konzept gelöst. Meine Damen und Herren, man kann es nicht oft genug sagen. Wir haben mit den Kindertagespflegeeltern gesprochen, die sind sehr begeistert. Aber es gibt viele weitere Baustellen. Es geht zum Beispiel um die Definition der Mindestausstattung oder Mindestförderung. Da gibt es in SchleswigHolstein einen kleinen Flickenteppich. Der eine Kreis zahlt mehr, der andere weniger. Wir müssen gemeinsam gute Wege finden, wie wir die Kindertagespflege weiter aufwerten können. Ich habe es fast vergessen, hier steht noch etwas auf meinem Zettel: Ich finde es toll, dass wir die Ukraine-Regelung um ein Jahr verlängern. Es ist genau die richtige Entscheidung, auch diesen Kindern konkret zu helfen. Zum Schluss kann ich erfreulicherweise mitteilen, dass die besondere soziale Ermäßigung ebenfalls bis Ende Juli 2024 verlängert wird. Hier helfen wir Familien in ganz besonders schwierigen Zeiten, und die Zeiten werden schwierig. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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