landtag.ltsh.de ↗

Karin Prien

14.06.2023 Sitzungen 20/29

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einigkeit herrscht in diesem Hause darüber, dass der Krieg in der Ukraine, die Energiekrise und der Klimawandel Handlungsbedarf auslösen. Angesichts der welt- und klimapolitischen Lage arbeitet die Landesregierung deshalb mit höchster Priorität am Ausbau der erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein, damit Schleswig-Holstein zum klimaneutralen Industrieland wird und wir uns unabhängig von Autokraten machen. Notwendig ist dafür, neben der Windenergie auch die Nutzung der Fotovoltaik voranzutreiben. Die neu gesetzten Ausbauziele des EEG 2023 geben dabei die Richtung vor. Bundesweit müssen wir in einer gemeinsamen Kraftanstrengung innerhalb weniger Jahre den jährlichen Ausbau der Fotovoltaik von gut sieben Gigawatt auf 22 Gigawatt verdreifachen. Meine Damen und Herren, wie lässt sich das erreichen? Vorrangig natürlich, indem wir auf öffentlichen wie auch privaten Dachflächen die Anzahl der Fotovoltaikanlagen massiv ausbauen. Auch mit unseren landeseigenen Liegenschaften leisten wir dazu einen Beitrag. Über die Fotovoltaikanlagen auf Dachflächen hinaus kommt den Freiflächen-Fotovoltaikanlagen ebenfalls eine wichtige Rolle zu. In Schleswig-Holstein ist der Bestand an Freiflächen-Fotovoltaikanlagen im Zeitraum November 2021 bis November 2022 um rund vier Prozent auf 1.461 Hektar angestiegen. Im gleichen Zeitraum hat sich jedoch die Fläche von geplanten Anlagen mehr als verdoppelt, von 805 Hektar auf 1.846 Hektar. Das sind positive Veränderungen, wenn es um die Frage der Erzeugung erneuerbarer Energien geht, die Deutschland so dringend braucht. Gleichzeitig wissen wir, dass Freiflächen-Fotovoltaik in Flächenkonkurrenz mit anderen Nutzungsarten wie Wohnungsbau, Gewerbeentwicklung, Infrastruktur und Naturschutz steht. Gerade auch auf landwirtschaftliche Flächen – darüber haben Sie sich ausgetauscht – steigt mit dem Ausbau der Freiflächen-Fotovoltaik der Konkurrenzdruck. Die derzeitige Dynamik stellt die Gemeinden und Kreise bei der Planung von Freiflächen-Fotovoltaikanlagen deshalb vor neue Herausforderungen – zumal sich der gesetzliche Rahmen fortlaufend verändert. Bereits Anfang des Jahres wurde eine Teilprivilegierung von Fotovoltaikanlagen auf einer Fläche längs von Autobahnen und Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Baugesetzbuch eingeführt. Im März 2023 hat die Verkehrsministerkonferenz einen Beschluss zur Aufhebung der Anbauver- (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 botszone an Bundesfernstraßen für Freiflächen-Fotovoltaikanlagen gefasst. Ein weiteres Beispiel für die derzeitigen Entwicklungen ist die im Mai vorgelegte Fotovoltaik-Strategie der Bundesregierung. Die Strategie soll in Form von zwei Gesetzespaketen – Solarpakete I und II – umgesetzt werden. Wir werden diesen Gesetzgebungsprozess natürlich genau beobachten, denn die Landesregierung strebt insgesamt einen zügigen, aber gleichzeitig auch raum- und naturverträglichen Ausbau der Freiflächen-Photovoltaikanlagen an. Aus Sicht der Landesregierung eignen sich bereits versiegelte oder vorbelastete Flächen für den Freiflächen-Fotovoltaikausbau ganz besonders. Es geht darum, eine gute, ausgewogene und differenzierte Regelung im Bereich von Agri-PV vorzusehen. Die Landesregierung ist dankbar für die wichtigen Impulse aus dem Antrag und der Debatte heute. Daneben spielt auch die Lenkung auf raumverträgliche Standorte für den Netzausbau eine maßgebliche Rolle. Um hier gerade auch vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Dynamik für Gemeinden und Kreise Hilfestellung zu leisten, ist eine Überarbeitung des Fotovoltaik-Erlasses aus unserer Sicht unbedingt erforderlich. Meine Damen und Herren, das Innenministerium plant, den Erlass im zweiten Halbjahr 2023 zu überarbeiten und dann so schnell wie möglich zu veröffentlichen. Damit soll Kommunen, Planungsbüros, Netzbetreibern und Projektentwicklern eine rechtlich und fachlich aktuelle Hilfestellung für den Ausbau der Freiflächen-Fotovoltaik im Land zur Verfügung stehen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗