Annabell Krämer
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beginnen möchte ich mit meiner Rede heute mit einem Zitat aus dem Beschluss des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 zum Klimaschutz. Darin heißt es in Absatz 183 Satz 4: „Das Grundgesetz verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen.“ Meiner Meinung nach hat dieser Rechtsgedanke eine große Bedeutung. Er besagt, dass die Chancen auf Freiheit gerecht über die Generationen hinweg verteilt werden müssen. Dabei geht es allerdings nicht nur um die Last des Klimawandels, die junge Generationen tragen müssen. Es geht auch darum, dass die wachsende Staatsverschuldung zukünftige Generationen finanziell immens belastet. Die verhältnismäßige Verteilung von Freiheitschancen sollte somit auch für die Staatsschulden gelten. Es kann und darf nicht sein, dass diese Landesregierung die Tilgung der Notkredite unter Inkaufnahme erheblicher Zinsbelastungen bis in das Jahr 2053 hinauszögert. Sie schränken damit die Freiheitschancen der zukünftigen Generationen von Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2159 Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern erheblich ein. (Beifall FDP) Schauen wir uns doch einmal exemplarisch das Jahr 2030 an; greifen wir dieses Jahr einmal heraus! Während von den rund 2,9 Milliarden Euro Notkrediten dann immer noch so rund 2,6 Milliarden Euro zu tilgen sein werden, fallen laut der neuesten Finanzplanung insgesamt über 1 Milliarde Euro an jährlichen Zinszahlungen an. Wohlgemerkt: Dieses Jahr kalkulieren wir mit „nur“ 470 Millionen Euro. Die ausufernde Verschuldungspolitik mit immer neuen Schulden, um insbesondere grüne Projekte langfristig in trockenen Tüchern zu wissen, rächt sich nun in den hohen Zinszahlungen. Meine Damen und Herren, die Zeit der zinsfreien Schulden zur Wahrung Ihres Koalitionsfriedens sind nun also endgültig vorbei. (Beifall FDP) Oder – ich entnahm es letzte Woche einer Zeitung – liegt etwa schon das nächste Sondervermögen „Zinsbelastungen“ in der Schublade der Finanzministerin? Ich erinnere hier ans Weihnachtsgeld. – Überraschen würde mich das nicht. Zukünftige Generationen haben Sie mit ihrer Finanzpolitik, werte Koalition, schon lange vollkommen aus den Augen verloren. Bedenkt man jetzt noch, dass Teile dieser Notkredite auf verfassungsrechtlich mehr als wackeligen Beinen stehen, ist dieses Tilgungsgesetz noch weniger nachzuvollziehen. Bei der Erhöhung des Ukraine-Notkredites wurde gegen die Darlegungspflicht verstoßen. Diese erfordert, dass eine erhebliche finanzielle Notlage eindeutig bestehen und dass sie erläutert und belegt werden muss. Zudem ist der Veranlassungszusammenhang mehr als zweifelhaft. Bedarfe für Folgejahre wurden nämlich nicht konkretisiert, und es erfolgt im Jahr 2022 eine aus meiner Sicht unzulässige Bevorratung von Mitteln in Sondervermögen. 2022 wurden die Mittel im Haushalt abgebildet – also die Kredite aufgenommen –, die gegebenenfalls – bisher noch sehr unkonkret – erst im Jahr 2026 oder vielleicht gar nicht abgerufen werden. Bei aller Liebe: Ein zeitlicher oder ein kausaler Zusammenhang ist somit kaum ersichtlich! Für die Landeshaushalte gilt übrigens eine Haushaltsordnung – das scheinen ja einige Kolleginnen und Kollegen des Öfteren außer Betracht zu lassen –, die auch in Notlagen einzuhalten ist. Mindes- (Annabell Krämer) tens das Gebot der Jährlichkeit, Herr Kollege Plambeck, wird hier evident mit Füßen getreten. Die Erweiterung des Ukraine-Notkredites um 1 Milliarde Euro hätte sofort zurückgeführt werden müssen, und das wissen Sie. Sie haben bei dieser Erweiterung mit etlichen Prinzipien ordnungsgemäßer Haushaltsführung gebrochen. Dies stützt auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das wir als FDP-Fraktion in Auftrag gegeben haben. Ich kann den CDU-Abgeordneten, die leider nur noch sehr spärlich im Saal sind, nur empfehlen, das Gutachten einmal durchzulesen und dann noch einmal einen Blick ins eigene Wahlprogramm zu werfen. (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW] – Zuruf Lars Harms [SSW]) Die Junge Union, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist Ihnen da bekanntermaßen doch etwas voraus. Meine Einladung der Landesvorsitzenden zu einem finanzpolitischen Gespräch steht. Mit der FDP hätte es übrigens keine Erweiterung des Ukraine-Notkredites auf Vorrat gegeben und schon gar keine Verschiebung der Schuldenbelastung bis in die eigene politische Bedeutungslosigkeit. Außerdem möchte ich dem Kollegen Brandt noch einmal mitgeben, dass die Zurückführung eines Kreditrahmens keine Tilgung ist. Ich weiß nicht, wie oft Sie das Narrativ hier noch gebrauchen wollen. (Beifall FDP) Eine Tilgung ist ein Schuldendienst, und ein Schuldendienst ist eine Leistung, die man erbringt. Nur seinen Disporahmen zurückzuführen, hat mit Leistung nichts zu tun. (Beifall FDP) Kollegin Raudies, Sie sagten eben, Sie seien enttäuscht, dass man nicht auf Sie zugekommen sei, wo man doch bei Beschluss des Kredites Selbiges getan habe. Da kann ich Ihnen nur sagen: Das ist doch ganz klar. Damals hat man Sie gebraucht. Und warum hat man Sie gebraucht? Die Zweidrittelmehrheit für diesen Plan steht ja. – Man hat Sie gebraucht, weil der FDP-Fraktion durch Ihre Zustimmung die Möglichkeit der Klage gegen diesen Kredit genommen wurde. Das musste man jetzt nicht, da die Klagechance nicht mehr besteht, und deswegen ist man nicht auf Sie zugekommen. Da, wo die Regierung und die regierungstragenden Fraktionen Sie nicht brauchen, wird man auch zukünftig nicht auf Sie zukommen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP) (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023
