Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich der Finanzministerin Monika Heinold das Wort. Monika Heinold, Finanzministerin: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Grundgesetz, aber auch unsere Landesverfassung ermöglichen es dem Land, in einer außergewöhnlichen Notsituation Notkredite aufzunehmen. Von dieser Möglichkeit hat der Bund und haben Länder – insbesondere coronabedingt – Gebrauch gemacht, und auch der Schleswig-Holsteinische Landtag hat diese Möglichkeit für Notkredite genutzt, um die Folgen der Pandemie, aber auch die Folgen des russischen Angriffskriegs abzumildern. „Folgen abmildern“: Man muss dabei immer schauen, was passiert dort, und worüber reden wir hier? – Nur, damit dort kein falscher Zungenschlag hineinkommt. Meine Damen und Herren, die Höhe betrug insgesamt 6,5 Milliarden Euro und konnte inzwischen auf 2,9 Milliarden Euro reduziert werden. Dafür hat Ihnen die Landesregierung, wie es die Verfassung vorschreibt, die Sie beschlossen haben, einen verbindlichen Tilgungsplan und ein entsprechendes Gesetz vorgelegt, das wir heute in zweiter Lesung beraten. (Ministerin Monika Heinold) Die Mittel aus dem Pandemiekredit sind inzwischen überwiegend entweder nicht in Anspruch genommen oder ausgegeben worden beziehungsweise fest verplant. Mit Stand 31. März 2023 hatten wir freie Mittel – noch nicht ausgegeben, noch nicht verplant – von 46 Millionen Euro. Schon heute wissen wir, dass wir rund 20 Millionen Euro davon für Nachläufer aus dem Entschädigungsgesetz des Infektionsschutzgesetzes benötigen. Ob wir die restlichen Mittel brauchen, steht noch nicht fest. Wenn nicht, werden sie selbstverständlich Ende 2026, wie vorgesehen, getilgt. Der Notkredit zur Abmilderung der Folgekosten aus dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ist hingegen bisher erst in Höhe von rund 158 Millionen Euro – Stand 31. März 2023 – in Anspruch genommen worden. Weitere 835 Millionen Euro sind insbesondere für Energiewende, für die Versorgung der Flüchtlinge, für Mehrbedarf in Schule und Kita reserviert. Damit sind rund 400 Millionen Euro des Notkredits von 1,4 Milliarden Euro noch nicht verplant. Ob wir diese Mittel und die bereits verplanten Mittel in voller Höhe brauchen oder ob wir an anderer Stelle mehr brauchen, weil beispielsweise der eine Bedarf bei der Versorgung der Flüchtlinge höher als prognostiziert ist, werden wir erst in den nächsten Jahren sehen, denn die Zukunft lässt sich gerade in diesen Zeiten multipler Krisen schwer vorhersagen. Fest steht aber: Alle Mittel, die bis Ende 2024 nicht für die Bewältigung der Krise gebraucht werden, werden getilgt. Wir gehen hier wie bei dem Corona-Notkredit vor. Frau Krämer, Sie haben es ja beschrieben: Da das Geld gar nicht aufgenommen wird und irgendwo liegt, sondern es eine Ermächtigung ist, ist es auch nicht so dramatisch, wenn man eine Ermächtigung für einen möglichen Bedarf gibt und dann die Ermächtigung nicht zieht. Damit ist sozusagen nichts verloren. Es ist wichtig, das einmal klarzustellen. Meine Damen und Herren, die Notkredite haben geholfen, damit unser Land gut durch die Krisenjahre kommt. Es war richtig, nicht gegen die Krise anzusparen, sondern zu stützen und zu stärken, in die nachhaltige Entwicklung unseres Landes, in den gesellschaftlichen Zusammenhalt und in Humanität zu investieren. Dabei wussten wir natürlich von Anfang an: Notkredite müssen getilgt werden. Darüber entscheiden wir heute. Das Tilgungsgesetz liegt vor: Beginn der Tilgung ist 2024, deutlich früher als im Bund. Meine Damen und Herren, Sie haben das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes angesprochen. Es (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 hat deutlich gemacht, dass einige durchaus relevante Fragen zur Rechtskonformität von Notkrediten noch nicht abschließend rechtlich geklärt sind. Das betrifft den Bund und die Länder. Damit bleibt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Normenkontrollklage der CDU-Bundestagsfraktion gegen die Beschlüsse des Bundes zur Notlage und Mittelverwendung abzuwarten. Sollte sich daraus Handlungsbedarf für unser Land, für die Verfassung, ergeben, werden wir miteinander darüber diskutieren. Aus Sicht der Landesregierung waren die Beschlüsse richtig und notwendig. Ich will noch eines sagen, Frau Krämer: Sie sind ja sehr harsch mit der Ausgabepolitik des Landes umgegangen und haben gesagt, das würde sich jetzt alles in der Form hoher Zinsen rächen. Ich will es einmal diplomatisch formulieren: Es ist noch nicht so lange her, dass wir gemeinsam miteinander regiert haben. Meine Erinnerung mag mich täuschen, aber ich erinnere mich nicht daran, dass aus der FDP oder den FDP-geführten Häusern große Vorschläge für Einsparprogramme kamen. Ich erinnere mich aber sehr wohl daran, dass es viele Bedarfsmeldungen für Stellen, aber auch für Ausweitungen von Programmen, aus den Häusern gab. (Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) – Ich wusste, dass Sie sich melden, das wollte ich provozieren, weil ich Ihre spontanen Reden immer besonders schätze. Da haben wir alle miteinander viel Spaß. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)
