Ole-Christopher Plambeck
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da ich seit knapp 20 Jahren beruflich mit den unterschiedlichsten Finanzämtern zu tun habe, erlaube ich mir auch ein kleines Urteil über die Arbeit in den Finanzämtern. Meines Er- (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 achtens gehören die Finanzverwaltungen zu den leistungsfähigsten Verwaltungen im Land. Daher möchte ich zu Beginn einen großen Dank den Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern im Land aussprechen. (Beifall ganzes Haus) Sie machen einen sehr guten Job – trotz immer schwieriger werdender Rahmenbedingungen, seien es die laufenden Rechtsänderungen, immer neue Urteile, die immer stärkere internationalere Vernetzung, neue Geschäftsmodelle oder auch schlichtweg neue Aufgaben, zum Beispiel die Grundsteuerreform. Dazu kommt der im Jahr 2011 auferlegte Personalabbaupfad, um das damalige Haushaltsdefizit abzubauen. Dabei war die Finanzverwaltung seinerzeit besonders betroffen, sodass in der Steuerverwaltung bis 2020 insgesamt 321 Stellen – in der Summe waren es über 600 – abgebaut worden sind. Übersetzt bedeutet das, dass im Land fast ein komplettes Finanzamt eingespart wurde. Die Arbeit ist aber nicht weniger, sondern eher mehr und komplexer geworden. Ich ziehe daher meinen Hut vor der Leistung, die vor Ort erbracht wird. Dabei muss man wissen, dass die Arbeit im Finanzamt nicht immer vergnügungssteuerpflichtig ist, insbesondere wenn es zu persönlichen Auseinandersetzungen bei Betriebsprüfungen, Veranlagungen oder in den Rechtsbehelfsstellen kommt. Die Antworten auf die Große Anfrage zeigen, dass der Personalbedarf aktuell höher ist, als es Stellen gibt. Nach der aktuellsten Personalbedarfsberechnung liegt der Bedarf bei 4.286,1 Arbeitskräften, dem zum Stichtag 1. Juli 2022 3.546 Haushaltsstellen gegenüberstanden. Dort gibt es also einen entsprechenden Fehlbedarf. Aber es ist schon dargestellt worden, dass man durch Umstellungen versucht hat, dem entgegenzuwirken. Festgestellt wurde auch, dass regelmäßig Personen vor Eintritt in den Ruhestand aus der Steuerverwaltung ausscheiden. Dabei handelt es sich um einen Beruf, in dem durchaus längeres Arbeiten möglich sein sollte. Wir müssen die Gründe genau untersuchen und dann entsprechende Maßnahmen einleiten; denn ich glaube, dass gerade auch die Älteren durch ihre Erfahrung einen großen Mehrwert bieten. (Beifall CDU) Auf der anderen Seite muss natürlich für Nachwuchs gesorgt werden. Das wird auch gemacht. Be- (Ole-Christopher Plambeck) reits 2018 hat Jamaika das umgesetzt und die Zahl der Anwärterstellen erheblich erhöht. Zudem wurden mit der Einführung der sogenannten Allgemeinen Veranlagungsstellen und des Finanzamtes für Zentrale Prüfungsdienste Effizienz und Wirtschaftlichkeit gesteigert. Trotz vieler in den Antworten zur Großen Anfrage beschriebenen Effizienzsteigerungen bleibt ein großes Problem der Fachkräftemangel. Diesem kann meines Erachtens nur durch eine Attraktivitätssteigerung des Berufes entgegengewirkt werden, wobei das Thema bereits durch viele Maßnahmen, die in den Antworten beschrieben worden sind, angegangen wurde. Zudem müssen natürlich die gute digitale Ausstattung und die Automatisierung vorangetrieben werden. In der Steuerberatung ist die reine digitale Kanzlei, die mit Automatisierung arbeitet, keine Seltenheit mehr. Das benötigen wir natürlich auch vermehrt in der Steuerverwaltung. Ein Schlüssel wird dabei der Einsatz von künstlicher Intelligenz sein, denn ein Großteil der benötigten Daten liegt digital vor. Es fehlt aber oft an der guten Vernetzung. Da aber die verwendete Software im KONSENS-Verbund mit Bund und Ländern gemeinsam zur Verfügung gestellt wird, muss dort an der Verknüpfung der Daten weitergearbeitet werden, um die Automatisierung von Veranlagungen und am besten auch eine Amtsveranlagung in Zukunft wirklich hinzubekommen. Spätestens zum neuen Hauptfeststellungszeitpunkt der Grundsteuer am 1. Januar 2029 sollte dies umgesetzt werden können. Ohne eine qualifizierte Steuerverwaltung ist kein Staat zu machen, denn die Steuerverwaltung sichert das Steueraufkommen des Staates und gewährleistet eine gleichmäßige Besteuerung. Daher lohnen sich Investitionen in die Steuerverwaltung. Ich bin dem SSW dankbar für die Große Anfrage und vor allem dem Finanzministerium dankbar für die Antworten. Fünf Minuten Redezeit sind zu kurz für dieses Thema. Deshalb schließe ich mich der Überweisung in den Finanzausschuss zur abschließenden Beratung an. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])
