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Beate Raudies

14.06.2023 Sitzungen 20/29

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt die Abgeordnete Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir legen heute unser nächstes Änderungspaket für das Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein vor. Damit setzen wir die Tarifeinigung vom 22. April 2023 für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst um und erhöhen die Fördersätze im SQKM sowohl für den Kitabereich als auch für die Kindertagespflege. Als Land nehmen wir hierfür in diesem Jahr 29 Millionen Euro in (Catharina Johanna Nies) die Hand, 64 Millionen Euro im nächsten Jahr und 70 Millionen Euro ab 2025 – und das trotz angespannter Haushaltslage. Die Übernahme der Erhöhung auch für die Kindertagespflegepersonen war bisher nicht üblich. Ich halte sie aber für wichtig und absolut notwendig. Es gibt viele Eltern, die im Winter oder im Frühjahr einen Betreuungsplatz für ihre Kinder suchen. Ein Platz ab dem 1. August eines Jahres, wie in den meisten Kitas üblich, passt nicht zu der Lebensrealität vieler Familien. Ohne die Kindertagespflege als ergänzendes System zu unseren Kindertagesstätten würden wir in vielen Orten in Schleswig-Holstein eine unterjährige Aufnahme von Kindern in die frühkindliche Bildung und Betreuung überhaupt nicht anbieten können. Berufstätige Eltern würden in echte Schwierigkeiten kommen. Als Mutter eines Winterkindes kenne ich das aus eigener Erfahrung. Warum betone ich das so? Es gibt in einigen Kreisen bereits gute Regelungen, um die Arbeitsbedingungen für Tagesmütter und Tagesväter zu verbessern, zum Beispiel durch Lohnfortzahlung bei Ausfalltagen oder durch Vertretungsangebote. Diese guten Regelungen müssen gestärkt und ausgebaut werden und dürfen aus meiner Sicht nicht zur Diskussion stehen. Im Gegenteil, Kindertagespflege braucht mehr Planungssicherheit, zum Beispiel bei Kündigungen, durch Umzüge oder bei Stundenausfall durch Kinder, die drei Jahre alt geworden sind. Wir haben einen Fachkräftemangel, der eklatant ist, und Bund, Land und Kommunen müssen mit vereinten Kräften versuchen, mit klugen Ansätzen dagegen vorzugehen. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich dafür werben, Strategien zu entwickeln, um auch die Kindertagespflegepersonen im System zu halten. Ich bitte alle Kreise und kreisfreien Städte, sich daran zu beteiligen. Denn ohne eine verlässliche KTP-Struktur in der Fläche würde der Druck auf unsere Kitas noch höher werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Als Land erkennen wir diese Tatsache an und nehmen die Kindertagespflege deshalb ganz bewusst in die Tariferhöhung mit auf. Was bringen wir heute noch auf den Weg? Wir wollen Eltern mit geringem und mittlerem Einkommen weiter durch verringerte Sätze bei den Kitagebühren entlasten. Die Inflation und die im letzten Jahr gestiegenen Lebensmittel- und Energiepreise haben viele Familien finanziell schwer getroffen. Vom 1. Januar bis Juli 2023 haben wir deshalb die Sozial- (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 ermäßigung der Elternbeiträge zusätzlich ausgeweitet, als Teil unseres Landesentlastungspakets vom Herbst 2022. Ab der regionalen Einkommensgrenze müssen nur noch bis zu 25 Prozent des Resteinkommens für Kinderbetreuung aufgebracht werden und nicht mehr wie vorher bis zu 50 Prozent. Dadurch können mehr Familien auch mit mittlerem Einkommen von einer Beitragssenkung profitieren, und für Eltern mit geringem Einkommen, die bereits einen reduzierten Satz gezahlt haben, haben sich die Gebühren für die Kinderbetreuung weiter verringert. Bei dieser Gruppe wurde das automatisch angepasst, ohne dass erneut ein Antrag dafür gestellt werden musste. Damit diese zusätzliche soziale Ermäßigung jetzt nicht ausläuft, verlängern wir den Zeitraum um ein weiteres Jahr. Damit schaffen wir für Eltern und für örtliche Träger Planungssicherheit. Außerdem arbeiten wir gerade an einer Lösung, um auch den Eltern Planungssicherheit zu geben, deren Kinder im nächsten Sommer aufgrund der späteren Sommerferien erst im September von der Kita in die Schule wechseln werden. 15 Millionen Euro hat das Land aus dem Ukraine-Notkredit für diese Maßnahme bis Juli 2023 eingeplant. Ob die Mittel ausgeschöpft werden, ist noch unklar, denn – wie die Ministerin schon sagte – der Abrechnungszeitraum läuft ja noch. Mit dem Berichtsantrag der FDP heute steht jetzt die Frage im Raum, wie die neue soziale Ermäßigung abgerufen wird und wie viele Anträge hierzu bereits gestellt wurden. Die Frage stellen Sie zu Recht, wenn auch bewusst zu einem Zeitpunkt, zu dem mit belastbaren Zahlen noch nicht zu rechnen war. Denn die Anzahl der Anträge zur erweiterten sozialen Ermäßigung und die genauen Werte hierzu reichen die Kreise und kreisfreien Städte ja erst dann ein, wenn sie den Antrag auf Erstattung der Mehrkosten beim Land stellen, also frühestens nachdem alle Anträge eines Kitajahres abgearbeitet sind, nach dem 31. Juli. Dies aber nur am Rande. Das wurde jetzt ja zusätzlich abgefragt; und die ersten kommunalen Rückmeldungen, von denen ich gehört habe, zeigen: Die Erweiterung der sozialen Ermäßigung kommt sehr unterschiedlich an. Die Spanne der derzeitigen durchschnittlichen Ermäßigung bei den Beiträgen liegt zwischen 25 Euro und über 200 Euro pro Familie. Das kann daran liegen, dass die Höhe der regionalen Einkommensgrenzen im städtischen und ländlichen Raum sich unterscheidet, dass Menschen, die ein Recht auf Ermäßigung hätten, noch keinen Antrag gestellt haben (Catharina Johanna Nies) – sicherlich – und viele Anträge noch nicht abgearbeitet sind. Eine Rückmeldung war auch, dass viele Familien noch auf die Bearbeitung ihres Wohngeldantrages warten. Es ist davon auszugehen, dass einige Tausend Familien in Schleswig-Holstein durch die Wohngeldreform bezugsberechtigt geworden sind. Diese kommen dann ja aus einem ermäßigten Beitrag in die komplette Kitabeitragsbefreiung. Aus meiner Sicht ist das eine gute Sache. Entscheidend für unsere Regelung der sozialen Ermäßigung, also der Ausweitung, ist für mich: Es werden mehr Anträge gestellt und damit mehr Familien erreicht, die das Geld dringend brauchen. Dass es Kritik der FDP gegebenenfalls an einer fehlenden Zahlengrundlage gibt, kann ich verstehen. Eine Kritik an der Ausweitung der sozialen Ermäßigung könnte ich nicht verstehen, aber Herr Garg wird uns ja gleich erklären, was die Haltung der FDP ist. Noch einmal: Es ist richtig, bei angespannter Haushaltslage zuerst Menschen mit hoher Belastung und geringem Einkommen zu entlasten. Das zählt für mich nach wie vor, und da bleiben wir auch standhaft. Ich habe im letzten Jahr gesagt, dass weder eine Energiekrise noch um sich greifende Preissteigerungen darüber entscheiden dürfen, ob unsere Kinder einen Zugang zu guter frühkindlicher Bildung bekommen. Kinder haben ein Recht darauf, ein Recht, das wir in diesem Landtag mit Leben füllen müssen. Genau das haben wir getan. Aus meiner Sicht müssen sich nun zwei Schritte anschließen. Erstens. Wir müssen die Antragswege weiter erleichtern und auch Menschen mit mittlerem Einkommen über die Ermäßigungsmöglichkeit informieren. Am besten kommen wir auch irgendwie zu automatisierten Verfahren. Zweitens. Wir brauchen aus meiner Sicht eine Verstetigung der aktuellen Ermäßigungsregelung, damit wir uns nicht von einem Jahr zum nächsten hangeln. Ich werde mich persönlich als grüne Abgeordnete dafür einsetzen, dass Familien mit geringerem und mittlerem Einkommen dauerhaft bei der Kitagebühr entlastet werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie nach der mittelfristigen Planung fragen, sollte aus meiner persönlichen Sicht das nächste Ziel sein, die Ausweitung der Geschwisterermäßigung auf Schulkinder zu erreichen, denn Familien Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2183 mit mehreren minderjährigen Kindern tragen eine besonders hohe finanzielle Last. Zunächst sollten wir aber alle gemeinsam die Evaluationsergebnisse abwarten und dann nach Bedarf und Haushaltslage die nächsten Entlastungsschritte planen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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