Birte Pauls
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab möchte ich mich ganz, ganz herzlich dafür bedanken, dass es uns erneut gelungen ist, fraktionsübergreifend einen Antrag auf den Weg zu bringen, um den Schutz und die Sicherheit der Minderheiten in das Grundgesetz zu bringen. Es ist prima, dass das erneut geklappt hat. Das ist ein richtig gutes Zeichen. Dafür bedanke ich mich ganz herzlich. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) (Birte Pauls) Bereits im März 2018 hat der Landtag auf Initiative des SSW und der SPD einstimmig – auch wieder einstimmig – eine Bundesratsinitiative beschlossen, die die Aufnahme der nationalen Minderheiten in das Grundgesetz zum Ziel hatte. Nach eingehenden Beratungen und Anhörungen in den jeweiligen Fachausschüssen hat die Landesregierung zusammen mit den Ländern Sachsen und Brandenburg einen Antrag auf Entschließung in den Bundesrat eingebracht. Der Antrag ist seit dem 11. Oktober 2019 von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt und nicht abschließend entschieden. Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten finden, dass es jetzt endlich an der Zeit ist, diesen Antrag zu einem positiven Beschluss zu führen, und fordern die Landesregierung erneut dazu auf, sich aktiv dafür einzusetzen. (Beifall SPD) Ziel ist es, dass die Identität der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen vom Staat geachtet und gewahrt werden soll. Es reicht allerdings nicht, das Grundgesetz dahin gehend zu ändern, sondern das muss natürlich auch mit Leben erfüllt werden. Fragt man einen Bayern – habe ich mal gemacht – (Heiterkeit SPD, CDU und FDP) nach der dänischen Minderheit, erntet man höchstwahrscheinlich Schulterzucken. Die einzigen in Bayern lebenden nationalen Minderheiten sind die Sinti und Roma, und ich bezweifle, dass das Wissen um diese Minderheiten im Land in der breiten Bevölkerung groß ist. Wir in Schleswig-Holstein sind in einer ganz besonders schönen Situation. Wir sind das einzige Bundesland, in dem gleich drei autochthone Minderheiten und Volksgruppen zu Hause sind: die dänische Minderheit, die deutschen Sinti und Roma und die friesische Volksgruppe. Und die deutsche Minderheit in Dänemark denken wir natürlich immer gleich mit. Das ist ein kultureller Reichtum und eine Einzigartigkeit, auf die wir wirklich mit Recht sehr stolz sind. Dieser Reichtum muss aber auch gepflegt werden. Die Minderheiten haben zwar eine ganz besondere Geschichte, aber sie sind eben auch Gegenwart. Ihr Leben bereichert unser gesellschaftliches Zusammenleben. Umso wichtiger ist es doch, dass wir um das Leben der Minderheiten und ihrer Geschichte wissen. Das passiert bestenfalls in der Schule. Genau dazu hat sich Deutschland mit der Ratifizierung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen verpflichtet. Allerdings wurde während der Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2175 Bund-Länder-Konferenz zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens und der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen in den Jahren 2021 und 2022 allzu deutlich, dass wir weiterhin ein erhebliches Implementierungsdefizit haben, was die Wissensvermittlung angeht. Laut Aussage der Länder wird maximal das Wissen über die in dem jeweiligen Land lebenden Minderheiten oder Sprechergruppen, zum Beispiel Niederdeutsch, vermittelt, aber die Themen autochthone Minderheiten beziehungsweise Minderheiten- und Regionalsprachen werden in den allgemeinbildenden Schulen nicht behandelt beziehungsweise nur per Zufall. Auch hier bei uns gibt es erhebliche Lücken. Ich habe einige Lehrkräfte im Land gefragt. Im nördlichen Landesteil ist die dänische Minderheit natürlich überall präsent, und auch die friesische Volksgruppe ist erkennbar. Aber ist ihre Geschichte Teil des hier stattfindenden Unterrichts an den deutschen Schulen? Nein. Je südlicher wir kommen, desto weniger weiß man um unsere Minderheiten und die Volksgruppe der Friesen. Auch mit der Geschichte der Sinti und Roma kommen Schülerinnen und Schüler nur per Zufall, meist in außerschulischen Lernorten wie Ausstellungen und Gedenkstätten, in Kontakt. Aber Teil des Unterrichtes ist diese Wissensvermittlung nicht. Das bestätigt auch die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage, Drucksache 20/714. Die Antwort ist: „Handreichungen und/oder Curricula liegen uns in diesem Zusammenhang noch nicht vor.“ Der Bericht zur Nachbarsprache Dänisch zeigt Handlungsbedarf auf. Die Zahl der Dänisch lernenden Schülerinnen und Schüler nimmt ab. Mich hat im Bericht ein bisschen gewundert, was dargestellt worden ist. Das wird aber auch in dem aktuellen Handlungsplan der Landesregierung thematisiert. Ich muss gestehen – jetzt ist er leider weg –: Da verwundert die Aussage von Minister Madsen, der im Rahmen eines Besuchs in Flensburg anscheinend ganz deutlich Nachhilfeunterricht in Sachen Minderheiten und Minderheitenschutz benötigt. Er meinte nämlich in Bezug auf den Fachkräftemangel, dass die Institution der dänischen Minderheit mit Kopenhagener Hotelrezeptionen vergleichbar und es eigentlich egal sei, in welcher Sprache Mathematik unterrichtet werde. Ich muss gestehen: Das ist ein erheblich befremdlicher Blick auf diese Geschichte, wenn man jetzt anfängt, dem Fachkräftemangel mit ausländischen Lehrerinnen und Lehrern an dänischen Schulen begegnen zu wollen, (Birte Pauls) ohne dass sie der dänischen Sprache mächtig sind, denn man kann Mathematik ja auch in Englisch unterrichten. Diese Form der Assimilation wäre tatsächlich der schleichende Tod der Minderheitensprachen und geht deshalb selbstverständlich nicht. (Beifall SPD und SSW) Die Sprache ist das Herz der Minderheiten. Sie zu pflegen ist Aufgabe der Minderheiten. Sie zu fördern ist unsere politische Aufgabe, und auch da sehen wir noch ordentlich Luft nach oben. – Danke schön. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])
