Oliver Brandt
– Der Wissenschaftliche Dienst hat in dem Gutachten seine Meinung dargelegt. Dem, was da drinsteht, werde ich jetzt nicht widersprechen. Allerdings – das ist ja auch Teil des Ganzen –: Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist abzuwarten, und das Verfassungsgericht wird ja im nächsten Jahr voraussichtlich dazu urteilen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marion Schiefer [CDU]) An der Stelle kann ich einsetzen. Es bleibt somit abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren die entsprechenden Beschlüsse zur Notlage sowie zur Mittelverwendung der auf Bundesebene gefassten Beschlüsse bewerten wird. Grundsätzlich gilt immer: Sollte sich daraus oder aus zukünftigen Urteilen Handlungsbedarf ergeben, werden wir unsere Beschlüsse anpassen. Die Übereinstimmung der Haushaltsgesetzgebung mit den Vorgaben unserer Verfassung muss jederzeit gegeben sein. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)
