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Beate Raudies

14.06.2023 Sitzungen 20/29

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Es wäre noch Restredezeit der Fraktionen zur Verfügung, die ich vortragen würde, wenn es gewünscht wird. – Das scheint nicht der Fall zu sein. Es liegen somit keine weiteren Wortmeldungen vor, ich schließe die Beratung. (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 Zu d) stelle ich zunächst fest, dass der Tagesordnungspunkt durch die mündliche Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Dann treten wir in die Abstimmung zu a) ein, Antrag der Fraktion des SSW, Drucksache 20/991, sowie Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/1119. Ich habe sehr laut und deutlich gehört, dass Ausschussüberweisung für den Antrag auf Drucksache 20/991 beantragt worden ist. Auch für den Antrag auf Drucksache 20/1119? (Birte Pauls [SPD]: Ja, dann gerne auch!) – Okay, Frau Pauls möchte auch den anderen Antrag überweisen. Es ist somit für beide Anträge Ausschussüberweisung beantragt. Gibt es Widerspruch, dass ich das gemeinschaftlich abstimme? – Das ist nicht der Fall. Es ist beantragt worden, die Anträge Drucksache 20/991 und Drucksache 20/1119 dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer das so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW. Ich frage sicherheitshalber nach den Gegenstimmen. – Das war einstimmig. Beide Anträge sind in den Bildungsausschuss überwiesen. Dann kommen wir zur Abstimmung zu b), Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW, Drucksache 20/1068 (neu). Dieser Antrag wird in der Sache abgestimmt; ich habe keinen Antrag auf Ausschussüberweisung gehört. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW. Gegenstimmen? – Der Antrag ist einstimmig so angenommen. Dann haben wir den Bericht der Landesregierung, Drucksache 20/730. Hierzu ist kein Antrag gestellt worden. Der Tagesordnungspunkt ist somit erledigt. Dann rufe ich die Tagesordnungspunkt 8 und 35 auf: Gemeinsame Beratung a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes und des Haushaltsgesetzes 2023 Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1089 (Vizepräsidentin Beate Raudies) Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/1105 b) Mündlicher Bericht zur Wirksamkeit der erweiterten Kita-Sozialermäßigung nach § 7 Absatz 3 KiTaG und dem Zeitplan zur weiteren Senkung der Elternbeiträge nach § 31 Absatz 1 KiTaG Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/1090 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag zu b) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten, und ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen. Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré, das Wort. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst einmal komme ich zum Berichtsteil der erweiterten Sozialermäßigung. 15 Millionen Euro haben wir im Rahmen des Entlastungspakets der Landesregierung bereitgestellt, um gerade diejenigen Familien zu erreichen, die knapp oberhalb der Beitragsfreiheit sind. Wir haben das beschlossen, bevor es das Bundesentlastungspaket mit dem Wohngeld gab. Vorweg: Die Zahlen sind nicht abschließend, was daran liegt, dass die Kommunen nach wie vor die Möglichkeit haben, die Anträge auf Rückerstattung zu stellen. Die Kommunen sind nicht dazu verpflichtet, alle Anträge innerhalb einer Frist einzureichen, um das Geld vom Land erstattet zu bekommen. Theoretisch ist das bis in drei Jahren möglich. Die Verlängerung der Sozialermäßigung ist durchaus eine Maßnahme, die in Gesprächen mit den kommunalen Landesverbänden begrüßt wird. Ich kann aber durchaus nachvollziehen, dass der Wunsch besteht, eine transparente Datenlage zu haben. Wenn man die Maßnahme verlängert, kann man sich ja beispielsweise für eine Berichts- und Dokumentationspflicht einsetzen. Ich glaube, dass das eine sinnvolle Maßnahme wäre. Bislang haben wir freiwillige Rückmeldungen erhalten, die ich im Folgenden gerne darstelle. In den Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2179 Kreisen und kreisfreien Städte, von denen wir bis jetzt eine Rückmeldung erhalten, sind bisher schon fast 1.700 neue Anträge auf Sozialermäßigung bewilligt worden. Weitere 1.200 Anträge sind derzeit noch in der Prüfung. In einigen Kreisen wurden 25 Prozent mehr Anträge gestellt als im Vorjahr, und nach der bisher vorliegenden Rückmeldung werden die Eltern dabei durchschnittlich, je nach Kreis beziehungsweise kreisfreier Stadt, um zwischen 25 und 227 Euro monatlich zusätzlich entlastet. Ich finde, das ist eine gute Nachricht! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Für viele Teilermäßigte hat sich der Ermäßigungsbeitrag erhöht, was heißt, dass sie weniger zahlen und noch mehr profitieren. Diese Fälle werden nicht in den Daten abgebildet. Ich kann Ihnen auch gerne erklären, weshalb. Es liegt daran, dass die Familien, die schon soziale Ermäßigung bekommen haben, keinen neuen Antrag stellen müssen. Aus einigen Kreisen haben wir nur Rückmeldungen zu Anträgen aus dem Kitabereich, nicht aber aus dem Bereich der Kindertagespflege. In einigen Kreisen sind noch über 90 Prozent der Anträge zur Prüfung. Aus fünf Kreisen haben wir noch gar keine Rückmeldung zu den Anträgen. Wenn also die Änderung zur Datentransparenz erfolgen soll, könnte man in regelmäßigen Abständen eine Rückmeldung zur Anzahl der eingegangenen und bewilligten Anträge auf soziale Ermäßigung sowie zum Landesanteil bekommen. Viele Familien brauchen Entlastung, doch viele Familien, die einen Anspruch auf staatliche Unterstützung haben, nehmen diesen nicht in Anspruch. Das ist oftmals ein bürokratisches Problem oder der Unkenntnis über die Möglichkeiten geschuldet. Da müssen wir als Staat definitiv besser werden. Das merken wir ja auch bei den Debatten rund um die Kindergrundsicherung. Deshalb möchte ich an dieser Stelle noch einmal sagen, dass ich es nachvollziehen kann, wenn man sich politisch etwas anderes wünscht. Sie als FDP haben den Vorschlag gemacht, die Elternbeiträge zu senken. Wir haben eine andere Berechnung als Sie, und nach unseren Berechnungen würde Ihr Vorschlag doppelt so viel kosten wie die Sozialermäßigung und könnte übrigens auch nicht aus unserem EP erwirtschaftet werden. Aber Sie als Opposition wissen genau, dass wir uns auf eine andere Maßnahme zur Entlastung der Eltern verständigt haben. Familien profitieren von (Ministerin Aminata Touré) der Sozialermäßigung. Ich stelle mir dann immer wieder die Frage, ob es nicht unsere gemeinsame Aufgabe ist, Menschen auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Deshalb sage ich an dieser Stelle zu den potenziellen Familien: Nutzen Sie staatliche Leistungen, die bereitstehen und die für Sie da sind! Zu Ihrer Frage nach der Senkung der Elternbeiträge: Unser Plan ist es noch immer, diese perspektivisch zu senken. Das können wir aber natürlich nicht ungeachtet der Haushaltslage tun. Sie wissen, dass wir gerade in einer herausfordernden Haushaltssituation sind, gerade wenn man sich das Jahr 2024 anguckt. Wir haben es im Koalitionsvertrag vereinbart, und natürlich stehen wir trotzdem vor der Herausforderung, all die Punkte aus dem Koalitionsvertrag unter einem Finanzierungsvorbehalt zu sehen. Fest steht definitiv, dass es ohne dieses Kitagesetz, das ich für ein sehr gutes Gesetz halte, nach wie vor sehr hohe Beiträge für Eltern gegeben hätte. Ich glaube, dass die Deckelung dieser Beiträge eine richtige Maßnahme gewesen ist. Sie haben die Frage nach den Zahlen zur Wohngeldreform gestellt. Ende letzten Jahres gab es 25.925 Haushalte in Schleswig-Holstein, die Wohngeld bekommen haben. Für das zweite Quartal 2023 schätzt das Innenministerium die Anzahl der Berechtigten auf grob 55.000 bis 75.000 – eine Verdopplung bis Verdreifachung. Es ist sozialpolitisch – keine Frage – dramatisch, dass immer mehr Menschen auf Unterstützung angewiesen sind. Aber gut, dass der Staat handelt. Ich halte es allerdings für falsch, staatliche Unterstützungsangebote gegeneinander auszuspielen – zumal die Logik auch immer war und ist, dass Bundesmaßnahmen vor Landesmaßnahmen wahrgenommen werden sollen. Sie wissen ja, dass das Wohngeld auch von den Ländern mitfinanziert wird. Für uns in Schleswig-Holstein bedeutet das 80 Millionen Euro jährlich. So oder so: Staatliche Leistungen wirken, und das ist gut für die Menschen hier im Land. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD) Ich komme zur Tarifanpassung: Wir haben im letzten Monat angekündigt, dass wir unseren Landesanteil im Zusammenhang mit der Tarifanpassung im Bereich Kita so schnell wie möglich übernehmen. So vermeiden wir auch, dass Träger beziehungsweise Standortgemeinden in Vorleistung gehen müssen. Ich freue mich sehr darüber, dass wir dieses Versprechen trotz der schwierigen Haushaltslage mit 29 Millionen Euro in diesem und 63 Millionen (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 Euro im nächsten Jahr einhalten. Kitas stärken und Eltern entlasten – daran halten wir als Landesregierung auch in Zukunft fest. – Vielen lieben Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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