landtag.ltsh.de ↗

Karin Prien

14.06.2023 Sitzungen 20/29

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Schleswig-Holstein ist ein Land der kulturellen Vielfalt: Die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die Gruppe der Niederdeutsch sprechenden Menschen und die Minderheit der deutschen Sinti und Roma prägen unser Land. Außerdem pflegen wir eine enge Zusammenarbeit mit der deutschen Minderheit in Dänemark – und natürlich auch mit Dänemark. Wir setzen uns für die Förderung unserer nationalen Minderheiten und Volksgruppen ein und unterstützen sie dabei, ihre Identität, Kultur und Sprache zu wahren und zu leben. Denn: Sie sind ein wichtiger Teil von uns. Deshalb ist uns eine parteiübergreifende Minderheitenpolitik gemeinsam mit den Minderheiten ein wichtiges Anliegen. Meine Damen und Herren, dabei spielen unsere Schulen eine wichtige Rolle. Sie schaffen mit ihrer Sprach- und Wissensvermittlung die Grundlage für ein gutes Miteinander. Dafür danke ich unseren Schulen ausdrücklich. Lassen Sie mich an dieser Stelle zunächst über die Förderung der Nachbarsprache Dänisch berichten. Im Schuljahr 2022/23 bieten 65 Schulen in Schleswig-Holstein Dänischunterricht an. Davon handelt es sich bei knapp der Hälfte um Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe, die andere Hälfte sind Grundschulen, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe, Gymnasien und berufsbildende Schulen. Gut zwei Drittel der Schulen liegen im Landesteil Schleswig, aber auch im Landesteil Holstein wird Dänischunterricht an allen Schularten erteilt. Die Region Sønderjylland-Schleswig ist die wichtigste Partnerregion in der regionalen deutsch-däni- (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 schen Zusammenarbeit. Dort findet einmal jährlich die deutsch-dänische Lehrkräftekonferenz statt. Besondere Vorhaben zur Nachbarsprache können im Rahmen des EU-Förderprogramms INTERREG A Deutschland-Danmark realisiert werden. Das Regionskontor und Infocenter der Region Sønderjylland-Schleswig in Padborg ist Kooperationspartner des IQSH. Es bietet über die Materialerstellung hinaus Möglichkeiten, über die Einwerbung von INTERREG-Mitteln grenzübergreifende Vorhaben als EU-Projekte umzusetzen. Wir werden die enge Zusammenarbeit des Bildungsministeriums, des SHIBB und des IQSH mit dem Regionskontor Sønderjylland-Schleswig fortsetzen und weiter ausbauen. Auch das Modellschulkonzept Dänisch an Grundschulen bauen wir aus. Insbesondere in der Fehmarnbelt-Region wollen wir weitere Grundschulen gewinnen, die ein freiwilliges Unterrichtsangebot Dänisch einrichten. Als weiterer Schritt soll dem Handlungsplan Sprachenpolitik von 2020 entsprechend auch der Ausbau des Dänischunterrichts in der Sekundarstufe I und II angestrebt werden. Meine Damen und Herren, während der Coronapandemie konnten viele reale Begegnungen zwischen dänischen und deutschen Schülerinnen und Schülern leider nicht stattfinden. Ich bin froh, dass dies nun wieder möglich ist. Der Austausch zwischen dänischen und schleswig-holsteinischen Schulen ist seit Langem durch Vielfalt gekennzeichnet. Es gibt kurz- und langlebige Aktivitäten mit und ohne Partnerschaftsvereinbarungen, einund mehrtägige Schülerbegegnungen, Schüleraustausch in Gruppen und/oder individuell sowie erfreulicherweise zunehmend auch mehr Begegnungen von Lehrerkollegien und punktuellen Lehrkräfteaustausch. Dänemark ist das mit Anstand – Entschuldigung –, mit Abstand am häufigsten genannte Zielland für internationale Partnerschaften. (Zurufe) – Mit Anstand auch. Immerhin 98 von 195 Schulen geben Dänemark als Zielland an. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir gemeinsam mit dem dänischen Schulministerium und dem nationalen Fremdsprachenzentrum der Universität Kopenhagen beschlossen haben, 20 weitere Oberschulpartnerschaften zwischen dänischen und schleswigholsteinischen Schulen zu vermitteln. Mit Beginn des Schuljahres 2022/23 wurden bereits acht neue (Ministerin Karin Prien) Oberstufenschulpartnerschaften vermittelt. Darunter ist auch eine berufliche Schule. 2023 kommen fünf neue Partnerschaften hinzu. Die Rückmeldungen der Schulen zeigen uns deutlich: Auch in den Bereichen von Primar‑ und Sekundarstufe I bestehen Interesse und Förderbedarf an Schulpartnerschaften. Wir haben deshalb eine Anfrage an die dänischen Partner gestellt, um die Förderung von neuen Schulpartnerschaften auf alle Schularten und weitere Klassen‑ und Schulstufen auszuweiten. Meine Damen und Herren, auch die Wissensvermittlung zu den anderen Minderheiten ist uns ein wichtiges Anliegen. Ich will ergänzen: Es geht nicht nur um Wissen, es geht auch um Haltung, wenn wir über Minderheiten sprechen. Wir sind dazu gemeinsam mit der Staatskanzlei im engen Austausch mit dem Minderheitensekretariat und dem Niederdeutschsekretariat. Wir prüfen, wie wir vorhandene Materialien didaktisch zeitgemäß anpassen und den Schulen zur Verfügung stellen können. Im Nachtragshaushalt 2023 haben wir beschlossen, dass zum Schuljahr 2023/24 beim IQSH eine Stelle für die zweite Phase der Lehrkräfteausbildung in den Regional‑ und Minderheitensprachen, insbesondere Friesisch, eingerichtet wird. Das IQSH sieht derzeit vor, Friesisch, Dänisch und Niederdeutsch in der Lehrkräfteausbildung mit Teilressourcen weiter zu stärken. Als KMK-Präsidentin konnte ich im Dezember 2022 die gemeinsame Erklärung mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma zur Vermittlung der Geschichte und Gegenwart von Sinti und Roma in der Schule unterzeichnen. Das war ein erster wichtiger Schritt. In Schleswig-Holstein haben wir unter anderem gemeinsam mit dem Landesbeauftragen für politische Bildung das Filmprojekt „Sinti & Roma – Eine Familie weiß zu berichten“ der TheodorStorm-Schule gefördert. In diesem Filmprojekt recherchierten Schülerinnen und Schüler am Beispiel der Familie Weiß zum Leben der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein. Der Film wurde als Unterrichtsmaterial allen Schulen zugänglich gemacht. Im Herbst 2020 führte das Bildungsministerium in Anlehnung an die Filmproduktion eine OnlineLehrkräftefortbildung mit Vertreterinnen und Vertretern der Minderheiten durch. Zurzeit prüfen wir, wie wir die gemeinsame Erklärung auch in Schleswig-Holstein in die Schulen und in die Umsetzung bringen können. Meine Damen und Herren, Minderheitenschutz ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die den Bund, die Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2171 Länder, die Kreise und die Kommunen gleichermaßen betrifft. Seine Aufnahme in das Grundgesetz würde die gesamtstaatliche Verantwortung der Bundesrepublik Deutschlands für den Schutz nationaler Minderheiten unterstreichen, die in der föderalen Struktur Deutschlands gemeinsam vom Bund und den Ländern wahrgenommen wird. Deshalb haben wir als schwarz-grüne Koalition auch im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir uns durch eine Bundesratsinitiative für die Aufnahme des Schutzes und der Förderung der Minderheiten ins Grundgesetz einsetzen werden. Für heute möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich unseren Schulen und unseren Lehrkräften einen großen Dank aussprechen. Sie leisten eine hervorragende Arbeit bei der Wissens‑ und Sprachvermittlung, aber eben auch mit Blick auf die Haltung zu unseren Minderheiten, und dafür bin ich ausgesprochen dankbar, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt CDU) denn in den Schulen legen wir die Basis für ein gutes Miteinander. Ich sage danke. Ich lasse das jetzt mit „mange tak“, „velen Dank“ und so weiter. Das wird nur peinlich, wenn ich das falsch ausspreche, also lasse ich das lieber. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU)

Protokoll ↗