Jan Kürschner
So, jetzt. – Herr Präsident! Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen beraten und schriftliche Stellungnahmen angefordert. Im Rahmen der Beratung wurde ein interfraktioneller Änderungsantrag – das ist der Umdruck 20/1536 – vorgelegt und angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag somit einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der rechten Spalte der Drucksache 20/930. Nach der Beschlussfassung im Ausschuss sind bei der Erstellung der Beschlussempfehlung noch redaktionelle Korrekturbedarfe aufgefallen, auf die ich kurz hinweisen möchte. Zum einen war Artikel 1 Nummer 7 neu einzufügen, um im § 52 Abgeordnetengesetz die Bezüge richtigzustellen. Zum anderen wurden in Artikel 2 Satz 1 – teilweises Inkrafttreten ab dem 1. Januar 2023 – die durch den Änderungsantrag verschobene Zählung der Nummern angepasst sowie zusätzlich Artikel 1 Nummer 6 zur Klarstellung mit aufgenommen. – Vielen Dank.
