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Lars Harms

SSW 14.06.2023 Sitzungen 20/29

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den SSW kann ich festhalten, dass wir die Notkredite nach wie vor für die richtige Entscheidung zum jeweils richtigen Zeitpunkt halten, und daher haben wir diesen auch zugestimmt. Folgerichtig werden wir heute nun diesem gemeinsamen Tilgungsplan zustimmen. Denn in der Verfassung steht, dass er da zu sein hat. Wenn man Notkredite richtig findet, muss man sich natürlich auch der Diskussion stellen, wie man die Tilgung hinbekommt. Wir tun das. (Beifall SSW) Im Finanzausschuss entzündeten sich kleinere Diskussionen an der angelegten Dauer sowie an Umfang und Dynamisierung der angestrebten Tilgung. 2,9 Milliarden Euro gilt es mit diesem Tilgungsplan nun zu tilgen. Begonnen wird ab dem nächsten Jahr mit einer Rate von zunächst 30 Millionen Euro, und unter Berücksichtigung einer Dynamisierung über die Folgejahre beträgt der Tilgungszeitraum dann insgesamt 30 Jahre, reicht also bis zum Jahr 2053. Das ist offenkundig ein sehr langer Zeitraum und ein sehr langer Tilgungsweg. Wir halten diese gestreckte Planung und auch die eingeplanten Summen dennoch für sinnvoll; schließlich muss die Tilgung parallel zum jeweils laufenden jährlichen Haushalt machbar bleiben. Ein weiterer großer Diskussionspunkt ist nach wie vor die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Notkredite. Dazu haben wir inzwischen schon sehr ausführlich debattiert und Rechtsgutachten eingeholt – unter anderem auch vom Wissenschaftlichen Dienst hier im Haus. Ich lese aus diesen Gutachten heraus, dass keine offenkundigen Rechtswidrigkeiten der untersuchten Landtagsbeschlüsse festgestellt wurden, dass dem Landtag als Gesetzgeber – ich zitiere – „ein politischer Spielraum zuzusprechen“ ist und dass eine „evidente Verfassungswidrigkeit … nicht festgestellt werden“ kann. Die Notkredite sind also verfassungskonform und gerechtfertigt, und für den Tilgungsplan ändert sich dadurch nichts. (Beifall SSW, CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tatsache ist: Wir stehen an einem Punkt, an dem wir finanzpolitische Krisenzeiten sowohl hinter als (Lars Harms) auch vor uns haben. Sowohl die Coronapandemie als auch der anhaltende russische Angriffskrieg auf die Ukraine haben uns mit all ihren weiteren Auswirkungen vor massive Herausforderungen gestellt – gesellschaftspolitisch, sicherheitspolitisch und eben auch finanzpolitisch. Daher haben wir ja die Handlungsspielräume, die uns die Schuldenbremse im Fall von außergewöhnlichen Notsituationen einräumt, genutzt, meine Damen und Herren. Es war richtig, und so weit sind wir alle uns im Grundsatz ja einigermaßen einig. Ich möchte übrigens hinzufügen, dass die Schuldenbremse auch in Notzeiten funktioniert – das finde ich hervorragend. Bis heute bin ich noch ein kleines bisschen stolz, dass es der SSW war, der dafür Sorge getragen hat, dass eine Zweidrittelmehrheit für eine solche Notkreditaufnahme notwendig ist. Ich glaube, das ist richtig. Ich habe es nicht so wahrgenommen, dass wir an den Entscheidungsprozessen für den Tilgungsplan nicht beteiligt gewesen wären. Wir haben durchaus Gespräche geführt und Runden gehabt, in denen angedeutet wurde, wie der Tilgungsplan gemacht werden soll. Wie gesagt: Ich finde ihn nicht unbedingt verkehrt. Meine Damen und Herren, natürlich gehen die Bewertungen am Ende ein bisschen auseinander. Interessant ist dabei: Hinterher haben alle immer ganz genau gewusst, wann sich alles wie entwickeln würde. Damit gehen die Kritiken jedoch an der Realität und an den Notwendigkeiten politischen Handelns vorbei. Wir hatten diese Diskussion hier schon mehrmals, aber ich halte gern noch einmal fest: Wir haben jeweils einen Notkreditrahmen beschlossen, das heißt, dass dieser Kreditrahmen nur in derjenigen Höhe in Anspruch genommen wird, die zur jeweiligen Krisenbewältigung notwendig ist. Wir tauschen uns alle regelmäßig und gemeinsam über die konkreten Maßnahmenpakete aus. Dies ist ein richtiges und praktikables Verfahren, und es hat ja dazu geführt, dass wir nicht alles, was wir hätten ausgeben können, tatsächlich ausgegeben haben. Wer hier im Haus, in der Wissenschaft oder in den Medien hat denn frühzeitig vorausgesagt, wie lange uns die Pandemie als eine außergewöhnliche Notsituation beschäftigen wird? Wer wagt nun hier und heute eine exakte Prognose, wie lange uns der Krieg in der Ukraine wohl leider noch beschäftigen wird? Es ist doch ganz einfach so, dass sich weder eine Pandemie noch die russische Führung an das Jährlichkeitsprinzip unserer Haushaltsführung halten. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2161 (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frechheit!) Dementsprechend wäre es doch von vornherein unsinnig gewesen, die Notkredite jeweils nur bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres zu terminieren und dann ab dem 1. Januar ohne Vorsorge und Handlungsfähigkeit dazustehen. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Das, meine Damen und Herren, wäre wirklich fahrlässig gewesen, (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und ich bin froh, dass Regierungsfraktionen und Opposition unser Land in großer Gemeinsamkeit und so gut, wie es eben ging, durch diese Krise gesteuert haben. Ich kann Ihnen zusagen: Der SSW wird auch weiterhin an Ihrer und an der Seite aller Bürgerinnen und Bürger stehen, wenn es wieder zu solchen Notsituationen kommen sollte. – Vielen Dank. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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