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Oliver Brandt

GRÜNE 14.06.2023 Sitzungen 20/29

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesorgangesetz, das der Landtag im Mai verabschiedet hat, ist für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Schleswig-Holstein ein wichtiger Baustein. Mit der Schaffung einer verbindlichen Paritätsregelung für die Verwaltungsräte in öffentlich-rechtlichen Sparkassen ist Schleswig-Holstein in diesem Bereich bundesweit vorbildlich. Frauen machen die Hälfte der Bevölkerung und auch der Beschäftigten in der Kreditwirtschaft aus. Doch die Bankenwelt ist an der Spitze eine Männerwelt geblieben. Im Finanzsektor haben Frauen im Vergleich zu Männern immer noch wesentlich geringere Chancen auf Aufstieg in hohe Führungspositionen. Der Begriff gläserne Decke ist hier ja schon gefallen. Dazu vielleicht noch ein paar Zahlen: In den Vorständen großer deutscher Banken lag der Frauenanteil 2022 bei 14,4 Prozent. Diese Quote wird auch dadurch kaum besser, dass sie vor zehn Jahren nur bei rund vier Prozent lag. Deutschland hinkt sogar den 50 größten börsennotierten Banken Europas weit hinterher, die mit zugegebenermaßen bescheidenen 22 Prozent – Stand Ende 2021 – selbst kein Aushängeschild der Geschlechtergleichheit sind. In den Aufsichtsräten großer Banken sieht es nicht viel besser aus: Hier betrug der Frauenanteil Ende 2022 knapp 26 Prozent – damit liegt die Branche auch deutlich unter dem Durchschnitt der Aufsichtsräte in börsennotierten Unternehmen generell. Selbst wenn sich also der leichte Aufwärtstrend der letzten Jahre so fortsetzen würde wie bisher, würde es noch bis ungefähr zur Mitte des Jahrhunderts dauern, bis wir im Finanzsektor Parität in Führungsgremien erreicht hätten. Für mich ist jedenfalls klar, dass wir in Schleswig-Holstein vor dem Hintergrund des Gleichstellungsauftrags in Artikel 9 unserer Landesverfassung damit nicht zufrieden sein können. Es hat sich gezeigt, dass nur verbindliche Vorgaben ein wirksames Instrument für gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen sind. Den Nachweis hat das Führungspositionen-Gesetz von 2015 erbracht. Ein unabhängiges Evaluationsgutachten im Auftrag der Bundesregierung ergab, dass der Frauenanteil in Führungspositionen seit In-Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2199 krafttreten des Gesetzes in den betreffenden Unternehmen deutlich schneller und höher gestiegen ist als in Unternehmen, die sich nur freiwillige Ziele gesetzt hatten. Ohnehin ist inzwischen durch Studien hinlänglich belegt, dass gemischte Teams auch ökonomisch Sinn ergeben. Diversere Unternehmen sind im Vergleich innovativer, produktiver und profitabler. Nach alledem ist die Zielsetzung des SSW-Antrags, über unser Land und über die öffentlich-rechtlichen Sparkassen hinaus im Bankensektor Paritätsregelungen zu etablieren, absolut zu begrüßen. Allerdings ist der Antrag eher vage und allgemein formuliert, was die Zielrichtung und den Umfang von Paritätsregelungen betrifft. So ist unklar, warum der Antrag auf eine Änderung des KWG abzielt – aber wir haben in der Debatte ja schon gehört, dass der SSW sich auch andere Gesetzesänderungen vorstellen kann. Ich möchte dennoch kurz darauf eingehen: Im KWG geht es um die Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft, den Schutz der Gläubiger vor Einlagenverlust und um die Aufgaben der BaFin. Hier Paritätsvorschriften zu ergänzen, erschließt sich mir inhaltlich nicht. Näherliegend wäre eventuell das Aktiengesetz, in dem ja auch mit dem letzten FührungspositionenGesetz von 2021 Paritätsvorschriften für Vorstände und Aufsichtsräte implementiert worden sind. Für die vom SSW in der Begründung unter anderem genannten Genossenschaftsbanken wäre noch eine geeignete Rechtsgrundlage zu diskutieren. Die Frage der richtigen gesetzlichen Verortung ist hier von entscheidender Bedeutung. Dazu gehört aus meiner Sicht aber auch die angemessene Vertretung von Frauen in Führungsgremien außerhalb der Bankenwelt. In jedem Fall geht es hier um bundesgesetzliche Regelungen. Dies sollten wir auch aus meiner Sicht im Sozialausschuss und im Finanzausschuss vertiefen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

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