Beate Raudies
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Nacht vom 29. auf den 30. Oktober 2020 konnte ich nicht schlafen. Das war die Nacht vor der Sitzung des Landtages, in der wir einen Notkredit in Höhe von 4,5 Milliarden Euro beschließen mussten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache schon lange Finanzpolitik, und ich habe schon einiges er- (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 lebt: Bankenkrise, Haushaltssperren, Kassenkredite, Zinskrise, Haushaltsdefizite, Wiederbesetzungssperren und – nicht zu vergessen – die Abwicklung der HSH-Nordbank. Wir standen am Beginn der Pandemie. Niemand hatte Zweifel, dass es sich um eine außerordentliche Krisensituation handelte. Aber ein Notkredit in dieser Höhe, das brachte mich um den Schlaf. Und ich glaube, es ging auch anderen so. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Beschluss gingen intensive Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition voraus. Unsere Verfassung legt in Artikel 61 Absatz 3 für einen Notkredit hohe Grenzen – ein Zustimmungsquorum – fest. Zwei Drittel aller Abgeordneten müssen Ja sagen, also in der Regel Abgeordnete von Regierung und Oppositionsfraktionen. Das Quorum zwingt Regierung und Opposition zur Zusammenarbeit. Weil es sich um eine Notlage handelt, sollen politische Unterschiede zurückstehen. Regierung und Opposition müssen sich einigen. Das ist übrigens nicht in allen Ländern so. Ich bin sehr froh, dass es so in unserer Verfassung steht. In derselben Vorschrift – Artikel 61 Absatz 3 Satz 2 – regelt unsere Verfassung aber auch die Rückzahlung des Kredits. Diejenigen – das ist der Gedanke dahinter –, die die neuen Schulden beschließen, müssen auch festlegen, wann und wie sie zurückgezahlt werden. Der Wissenschaftliche Dienst zitiert in seinem Gutachten aus einem Antrag aller Fraktionen zur Verfassungsänderung in der 17. Legislaturperiode, die die Grundlage ist – mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich aus dem Umdruck 17/813 –: „Darüber, welcher Zeitraum als angemessenen anzusehen ist, hat das Parlament in Ansehung der Größenordnung der erhöhten Kreditaufnahme sowie der aktuellen konkreten konjunkturellen Situation zu entscheiden.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kreditaufnahme und Tilgung sind also zwei Seiten einer Medaille. Deshalb ist auch für den Beschluss über das Tilgungsgesetz eine Zweidrittelmehrheit in diesem Hause erforderlich. Es ist mir ganz wichtig, das noch mal festzustellen. Der Wissenschaftliche Dienst hat das in dem Gutachten auch ausdrücklich bestätigt. Diese Zweidrittelmehrheit liefern die Regierungsfraktionen nun aus eigener Kraft. Das ist in dieser Legislaturperiode so. Vielleicht haben Sie es deshalb auch nicht nötig gehabt, mit der Opposition (Beate Raudies) über den Inhalt Ihres Tilgungsgesetzes zu reden. Das finde ich schade. Denn das Gesetz bindet uns, das Parlament, für fast 30 Jahre. Wir schränken die finanzpolitischen Entscheidungsspielräume des Landes für mehr als eine Legislaturperiode ein – egal, wer dann mit welchen Mehrheitsverhältnissen regiert, egal, welche Aufgaben dann zu bewältigen sind. Ich finde, das wäre ein Gespräch aller Fraktionen wert gewesen. (Beifall SPD und SSW) Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir haben gemeinschaftlich über die Aufnahme der Kredite entschieden; wir hätten das gerne auch mit der Tilgung so gemacht. Dazu war Schwarz-Grün leider nicht bereit. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf heute nicht zu. – Vielen Dank. (Beifall SPD, Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Dr. Heiner Garg [FDP])
