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Ole-Christopher Plambeck

CDU 14.06.2023 Sitzungen 20/29

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sehen wir in der Koalition als Selbstverständnis. Wir müssen alles dafür tun, dass Frauen die gleichen Chancen bekommen wie Männer, aber auch andersherum. Eine Ungleichbehandlung in der gesellschaftlichen Stellung darf es nicht geben. Um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, haben wir im Mai das Landesorganbesetzungsgesetz beschlossen und das Sparkassengesetz geändert. (Beifall Katja Rathje-Hoffmann [CDU]) – Danke. – Dies war der richtige Schritt mit dem richtigen Instrument, um Parität in den Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsräten der Landesunternehmen und auch in den Verwaltungsräten der Sparkassen hinzubekommen. Insbesondere dort, weil diese Institutionen als öffentliche Unternehmen ganz klar eine Vorbildfunktion innehaben. Der SSW möchte nun Parität in den Aufsichtsräten aller Banken erreichen, also auch bei den Privatbanken und den Genossenschaftsbanken. Um das zu erreichen, möchte der SSW das Kreditwesengesetz ändern, wobei ich eben gehört habe, dass der SSW auch anderen Wegen offen gegenübersteht. (20. WP) – 29. Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 In § 25 d des Kreditwesengesetzes werden die Voraussetzungen für Verwaltungs- und Aufsichtsorgane von Finanz- und Kreditinstituten beschrieben. Dabei geht es vor allem um Mindestqualifikationsvorgaben und auch darum, dass bestimmte Mandate nicht auf eine Person vereinigt werden dürfen. Es geht beim KWG ausschließlich um die Fachlichkeit. In der Anhörung im Finanzausschuss zum Sparkassengesetz wurde uns dargelegt, wie umfassend und auch gut das KWG diese Themen regelt, deswegen konnten wir im Mai auch die weiteren Regelungen aus dem Entwurf zum Sparkassengesetz herausnehmen. Nun aber möchte der SSW, dass das KWG auch die Parität von Frauen und Männern in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen regelt. Die Frage – und die wurde ja eben auch schon gestellt – ist, ob das KWG hierfür wirklich das richtige Instrument ist, da es in diesem Gesetz meines Erachtens ausschließlich um fachlich-inhaltliche Regelungen unabhängig vom Geschlecht geht. Ich bin der Auffassung, dass es nicht Aufgabe des KWG sein kann, Parität zu regeln. Wenn man das Thema regeln möchte, muss ein anderes Instrument gefunden werden, zumal es nicht so einfach ist, in die Privatautonomie von Banken und anderen Unternehmen einzugreifen. Eine Paritätsregelung müsste vor allem auch das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Handelsgesetzbuch und weitere Vorschriften beachten beziehungsweise in Einklang miteinander bringen. Denn auch Banken gibt es nicht nur in Form von Genossenschaften oder Aktiengesellschaften, sondern auch in Form von GmbH, OHG, GmbH & Co. KG und anderen. Das muss man sich genau ansehen. Es sind also noch viele Fragen offen, und deshalb wäre es auch mein Vorschlag, das Thema in den Ausschüssen zu beraten, (Christopher Vogt [FDP]: Ihr wollt das nicht, oder? Kann das sein?) wobei ich, da es sich um Parität und Gleichstellung handelt, glaube, dass der Sozialausschuss federführend tätig sein sollte (Beifall Annabell Krämer [FDP]) und der Finanzausschuss mitberatend. – Herzlichen Dank. (Beate Raudies [SPD]: Nee, nee, nee! – Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Annabell Krämer [FDP])

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