Ole-Christopher Plambeck
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Artikel 61 Absatz 1 unserer Landesverfassung besagt: „Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“ Dieser Grundsatz gilt in Normallagen und ist absolut richtig. Aber Artikel 61 besagt in Absatz 3 auch: „Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Landes entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, kann von den Vorgaben“ der Schuldenbremse „aufgrund eines Beschlusses dieses Hauses mit der Mehrheit von zwei Dritteln“ seiner Mitglieder „abgewichen werden“. Zudem muss ein Plan für die Tilgung der dafür aufgenommenen Kredite beschlossen werden, und die Kredite müssen im Rahmen dieses Tilgungsplans in einem angemessenen Zeitraum zurückgeführt werden. Genau diesen Tilgungsplan werden wir heute beschließen. Der Tilgungsplan sieht vor, in maximal 29 Jahren ab dem kommenden Jahr, also ab 2024, insgesamt 2.908.840.393,05 Euro zu tilgen. Dabei fangen wir vier Jahre früher an als der Bund mit der Tilgung seiner Notkredite; wir haben zudem einen Tilgungszeitraum, der kürzer ist als der des Bundes oder vieler anderer Länder. Auch wenn derzeit und in den künftigen Jahren die Haushaltslage nicht einfach ist und wir Handlungsbedarf in der Haushaltsplanung haben, ist es richtig, im kommenden Jahr mit der Tilgung wie geplant zu beginnen; denn wir als Schwarz-Grün wollen den Verfassungsauftrag konsequent umsetzen. Ich betone hier noch einmal, dass wir alle es uns nicht einfach gemacht haben, Notkredite aufzuneh-Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2155 men. Denken wir nur einmal zurück an die Coronapandemie, die bis heute nachwirkt und noch weit in die Zukunft nachwirken wird. Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime mussten sich plötzlich auf die Pandemie einstellen. Es musste Schutzausrüstung angeschafft werden, und die Digitalisierung wurde massiv ausgebaut, um ein Leben auf Distanz zu ermöglichen. Eine wirklich nicht einfache, ja, schlimme Zeit! Nahtlos schloss sich der schreckliche russische Angriffskrieg auf die Ukraine an – mit allen seinen Folgen wie dem Schutz, der Unterbringung und der Versorgung von Geflüchteten, der Bewältigung der Energiekrise und der Bewältigung von Preissteigerungen. Mit den Notkrediten haben wir pragmatisch und schnell auf die Krisen reagiert, (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) den Menschen im Land Sicherheit gegeben und Schleswig-Holstein gut durch die Krisen geführt. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Lars Harms [SSW]) Anstatt einfach einen U‑Turn zu machen, haben wir unser Land auf Kurs gehalten. Für uns alle waren diese Situation und der Umgang damit neu; es gab keine Beispiele aus der Vergangenheit. Auch wenn es vielleicht die eine oder andere Frage noch gibt, so hat doch der Wissenschaftliche Dienst in seinem Gutachten zum Ukraine-Notkredit dargelegt, dass eine evidente Verfassungswidrigkeit des Beschlusses vom 24. November 2022 sowie des Vierten Nachtragshaushaltsgesetzes 2022 nicht festgestellt werden kann. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist ja toll!) Das ist für mich eine klare Aussage. Die Notkredite sind für die Krisenbewältigung aufgenommen worden, und sobald feststand, dass Beträge nicht mehr notwendig waren, wurden diese umgehend zurückgeführt. Um es noch einmal im Zeitverlauf darzustellen: Im Jahr 2020 hatten wir in diesem Hause 5,5 Milliarden Euro für den Corona-Notkredit bewilligt. Dazu kam der Konjunkturkredit von 700 Millionen Euro, der in den Jahren 2021 und 2022 komplett zurückgeführt worden ist. Zudem wurde der Corona-Notkreditrahmen schon im Jahr 2020 um 355 Millionen Euro abgesenkt. Im Frühjahr des vergangenen Jahres haben wir den Corona-Notkredit um 400 Millionen Euro ab- (Ole-Christopher Plambeck) gesenkt und mit genau diesem Betrag den UkraineNotkredit beschlossen – ohne zusätzliche Ermächtigung. Mit dem Vierten Nachtragshaushalt haben wir die Kreditermächtigung für die Ukraine um eine weitere Milliarde Euro aufgestockt. Somit betrug der gesamte Notkreditrahmen rund 6,5 Milliarden Euro. Mit dem Haushalt 2022 wurde der Kreditrahmen um insgesamt 3,2 Milliarden Euro reduziert.
