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Lars Harms

SSW 14.06.2023 Sitzungen 20/29

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gleichstellung sichert soziale Gerechtigkeit, aber auch wirtschaftlichen Erfolg. Wirtschaftsunternehmen sind gut beraten, wenn sie Führung und Personal geschlechtergerecht gestalten. Tatsächlich hinkt die Wirtschaft aber dem Gleichstellungsziel deutlich hinterher. Damit verschenken die Betriebe erhebliche Potenziale. Auf den Führungsetagen fehlen Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen. Große Teile unserer Gesellschaft werden auf diese Weise ausgeblendet. Bei der Anhörung zum Sparkassengesetz und zu den kommunalrechtlichen Vorschriften zeigten sich die Fallstricke der gesetzlichen Regelung im Falle der Sparkassen. Die Bankenvertreter machten in der Anhörung klar, dass bundesgesetzliche Regelungen unserer gemeinsamen Intention entgegenstehen. Genannt wurde da das Kreditwesengesetz. Die Politik ist aufgerufen, diese Defizite zu beheben. Wir sollten unsere Regelungskompetenzen für die-Sitzung (neu) – Mittwoch, 14. Juni 2023 2197 ses Ziel einsetzen und die bundesrechtlichen Regelungen mithilfe einer Bundesratsinitiative anpassen. Ich bedanke mich ausdrücklich bei der Finanzministerin, die direkt nach der Antragstellung signalisiert hat, dass sie gern darüber reden möchte, welches der beste Weg ist, der zu unserem gemeinsamen Ziel – mehr Gleichstellung – führt. Ich denke, dass ich für uns alle spreche, wenn ich sage, dass wir alle vor allem an einer schnellen Lösung interessiert sind. Es gibt keine Vorlieben, welches Gesetz dabei ins Visier genommen werden soll. Der SSW schlägt im vorliegenden Antrag das Kreditwesengesetz vor, um Sparkassen, Privatbanken und auch Genossenschaftsbanken dazu zu bewegen, mehr Frauen in die Vorstände zu berufen. Dass die Banken und Sparkassen in Schleswig-Holstein es nicht hinbekommen, Frauen in Führungspositionen zu bestellen, ist schlichtweg ein Skandal und passt nicht ins 21. Jahrhundert. (Beifall SSW und Beate Raudies [SPD]) Man kann nicht über Fachkräftemangel jammern und gleichzeitig fähiges Personal an der Glasdecke hängen lassen. Motivierte und kreative Köpfe müssen zum Zuge kommen und eben nicht nur die Thomasse und Michaels. Derzeit bewegen wir uns im einstelligen Prozentbereich, was den Anteil von Frauen in den Vorständen der Sparkassen betrifft. Das ist doch völlig aus der Zeit gefallen und lässt sich keineswegs mit der Bestenauslese erklären, sondern eher mit überholten Strukturen. Die Fortschritte sind so gering, dass Experten damit rechnen, dass wir erst in 90 Jahren einen 30-prozentigen Frauenanteil in den Vorständen haben werden. Das ist eine bittere Bilanz. Und in den durch die Kommunen besetzten Verwaltungsräten sieht es nicht viel besser aus. Darum unser Antrag. Das Gesetz für gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst – so der Titel – könnte ein alternativer Hebel sein, um den Frauenanteil in den oberen Etagen der Banken und Sparkassen zu erhöhen. Inzwischen liegt dieses Gleichstellungsgesetz in seiner Neufassung vor, und eine Einbeziehung der Banken und Sparkassen könnte natürlich auch dort durch eine weitere Novelle geschehen. Ich bin in der Beziehung, welches Gesetz die größten Erfolgsaussichten bietet, völlig leidenschaftslos. Wichtig ist uns nur, dass wir eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen und damit endlich mehr Parität im Banken- und Sparkassensektor schaffen. Welcher Weg der beste ist, können wir gerne im (Lars Harms) Finanzausschuss beraten. Die Banken haben uns gesagt, dass es das Kreditwesengesetz ist. Wir haben schon einmal miteinander besprochen, dass es auch ein anderes Gesetz sein könnte. Das ist mir völlig wumpe! Hauptsache, meine Damen und Herren, wir bekommen endlich mehr Gleichstellung. Das ist unser Auftrag, und darüber würde ich gerne im Ausschuss noch einmal beraten. – Vielen Dank. (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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