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Plenarprotokoll 18/36

25.01.2023 · 145 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (18)SPD (13)FREIE WÄHLER (12)CDU (12)GRÜNE (11)FDP (9)

Helge Schwab FREIE WÄHLER

. 72 Wahl von Herrn Professor Dr. Dieter Kugelmann zum Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrheit mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 75 a) Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/4937 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 18/5262 Kommunale Entschuldung, aber richtig Antrag der Fraktion der AfD – Entschließung – – Drucksache 18/5269 – Eine starke Basis für ein starkes Land: Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz als wichtiger Baustein für die Zukunft Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Entschließung – – Drucksache 18/5282 – b) Ausweitung der Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen (PEK) – Sockelbetrag für Ortsgemeinden streichen und Liquiditätskredite ohne Einschränkung hälftig übernehmen Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Entschließung – – Drucksache 18/5038 – dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/4937 – in zweiter Beratung und in der SchlussabstimMehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/5038 – 97 Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/5269 – 97 Einstimmige Annahme des Antrags – Drucksache 18/5282 – 97 Landesgesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Rheinland-Pfalz und weiterer berufsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/4942 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/4942 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung 97 Landesgesetz über die Opferbeauftragte oder den Opferbeauftragten der Landesregierung Rheinland-Pfalz (Opferbeauftragtengesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/4987 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/4987 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung 98 Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/5225 –

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

106 Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/5225 – an den Innenausschuss – federführend – und an den RechtsausDreißigster Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 zum Datenschutz Besprechung des Berichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Drucksache 18/4117)

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

118 Präsidium: Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Astrid Schmitt, Vizepräsident Matthias Lammert. Anwesenheit Regierungstisch: Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Michael Ebling, Minister des Innern und für Sport, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung; Dr. Denis Alt, Staatssekretär, Andy Becht, Staatssekretär, Bettina Brück, Staatssekretärin, Dr. Matthias Frey, Staatssekretär, Fabian Kirsch, Staatssekretär, Dr. Erwin Manz, Staatssekretär, David Profit, Staatssekretär, Heike Raab, Staatssekretärin, Simone Schneider, Staatssekretärin, Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär. Entschuldigt: Abg. Horst Gies, CDU, Abg. Dennis Junk, CDU, Abg. Tamara Müller, SPD, Abg. Hans Jürgen Noss, SPD, Abg. Lisett Stuppy, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit; Fedor Ruhose, Staatssekretär. 36. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 25. Januar 2023 Beginn der Sitzung: 14.01 Uhr

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Hendrik Hering

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie recht herzlich zur 36. Plenarsitzung begrüßen. Schriftführende Abgeordnete sind die Kollegen Lars Rieger und Markus Kropfreiter. Abgeordneter Kropfreiter wird auch die Redeliste führen. Entschuldigt fehlen heute die Abgeordneten Horst Gies, Dennis Junk, Tamara Müller, Hans Jürgen Noss und Lisett Stuppy. Seitens der Regierung sind Staatsministerinnen Doris Ahnen, Katharina Binz, Katrin Eder und Staatsminister Clemens Hoch sowie Staatssekretär Fedor Ruhose entschuldigt. Sie hatten Geburtstag, können die Glückwünsche aber nicht persönlich entgegennehmen. Ich möchte trotzdem mitteilen, Herr Clemens Hoch ist am 5. Januar 45 Jahre alt und Frau Lisett Stuppy am 7. Januar 35 Jahre alt geworden. Herzliche Glückwünsche nachträglich! (Beifall im Hause) Zwei dürfen ihren Geburtstag heute mit uns verbringen. Das ist zunächst Jennifer Groß. Sie wird heute 37 Jahre alt. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause – Zurufe aus dem Hause: Ui!) Herr Dr. Herbert Drumm wird heute 74 Jahre alt. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Zur vorgeschlagenen Tagesordnung gibt es keinen Widerspruch. Dann wird nach dieser verfahren. Wir kommen zu der Tagesordnung: Punkt 1 Erster Teil der AKTUELLEN DEBATTE Zukunftsfähige Wirtschaft braucht kluge Köpfe: Berufliche Bildung stärken – Fachkräfteeinwanderung erleichtern auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/5294 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im letzten Jahr haben wir bereits über die Fachkräftesicherung im Bereich der COVID-19- Pandemie in Deutschland gesprochen. Wir waren uns damals schon einig, Deutschland muss die Fachkräfteeinwanderung erleichtern. Daher begrüße ich heute das Chancenaufenthaltsrecht. Es richtet sich an Geduldete, die die Voraussetzung des Bleiberechts erfüllen. Wer zum 31. Oktober 2022 fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt, seinen Lebensunterhalt verdient hat und unsere Sprache spricht, kann über 18 Monate Chancenaufenthalt einen dauerhaften Aufenthaltstitel erwerben. Parallel dazu begrüßen wir das Bestreben nach Beschleunigung der Asylverfahren, dass wir keinen Flickenteppich bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen haben und die geplante Einführung des Punktesystems. Weiter lassen Sie mich erwähnen, dass wir auch künftig über eine steuerliche Entlastung für Bürgerinnen und Bürger und somit auch für die Unternehmen oder für die eingewanderten Fachkräfte in Deutschland diskutieren müssen. Weiterhin wird es aber auch wichtig sein, alle Instrumente der Berufsqualifizierungsfeststellungen zu nutzen, diese transparent zu machen und die Transparenz zu nutzen. Deshalb sind auch die Welcome Center mit der IHK und der HWK zur Beratung extrem wichtig, ebenso wie das IQ Netzwerk zur Beratung bei im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen. Wenn man heruntergeht nach Rheinland-Pfalz, möchte ich aus der Fachkräftestrategie drei Ziele nennen. Das erste ist die enge Zusammenarbeit mit den Schulen, dann die Stärkung der dualen Ausbildung und die Erschließung des internationalen Nachwuchses. Ein großer Eckpunkt hier ist „Make it in Rheinland-Pfalz“. Es konnten im Jahr 2021 ungefähr 64.000 Fachkräfte aus dem Ausland in Rheinland-Pfalz gewonnen werden. Der Zuwachs von 6 % im Jahr 2021 legt den Grundstein für unsere Zukunft. Die Fachkräftezuwanderung ist für unsere heimischen kleinen und mittelständischen Unternehmen von extrem großer Bedeutung. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine tragende Säule ist natürlich die duale Ausbildung. Um die duale Ausbildung werden wir in der ganzen Welt beneidet. Viele Länder haben diese nicht, und viele Länder schauen auf uns, wie sie hier umgesetzt wird. Das gilt ebenfalls für den Aufstiegsbonus, wenn ich im Handwerk bleibe, im Bereich der dualen Ausbildung. Ich möchte es noch einmal erwähnen. Mit dem Aufstiegsbonus I werden Weiterbildungen im handwerklichen Bereich gefördert. Mit dem Aufstiegsbonus II haben wir eine Anerkennung für die Gründung einer Existenz, die auf einer Meisterprüfung beruht. Damit wird ein Gründungsreiz geschaffen und zugleich die Vollendung einer Meisterprüfung belohnt. Eine weitere Säule – ich möchte sie explizit noch einmal erwähnen – ist die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung. Auch hier können Fachkräfte durch das Programm in kleinen Betrieben, die gewisse Ausbildungsabschnitte nicht leisten können, diese trotzdem überbetrieblich erwerben und so ihre Arbeitsqualität, ihre Fähigkeiten noch weiter stärken. Auch die Elternkampagne ist im Bereich der dualen Ausbildung nochmals zu erwähnen. Die Säule spricht vor allem Eltern von jungen Menschen an. Wir wissen es alle, in der Vergangenheit war es leider – nicht immer, aber leider auch – so, dass gerade Eltern dazu beigetragen haben, dass junge Menschen keinen handwerklichen Beruf mehr erlernt haben, weil sie ihre Kinder in den akademischen Weg hereinholten. Verstehen Sie mich nicht falsch, es sind gleichwertige Ausbildungswege. Sie sind auf Augenhöhe. Genauso aber, wie die akademische Ausbildung ihre Berechtigung und ihre Wertschätzung verdient, so tut es auch die handwerkliche Ausbildung. (Beifall der FDP, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Mit diesen individuellen Berufswünschen von jungen Menschen können wir dann die Eltern unterstützen, damit die jungen Menschen diese auch umsetzen können. Das Handwerk deckt viele Bedürfnisse ab bei gleichzeitig extrem großen Karrierechancen; denn auch die Ausbildung, die natürlich sehr praxisnah gestaltet wird, ist die Grundlage für die berufliche Planung der Zukunft. Betriebsnahe und zielgerichtete Ausbildung ist ein Ziel der Fachkräftesicherung. Das gilt auch für im Ausland gewonnene Fachkräfte. Deshalb ist auch die Verzahnung mit und in der Schule sehr wichtig. Lassen Sie mich zu einem weiteren Punkt kommen. Mit dem „Klimahandwerk“ startet die Landesregierung unter Federführung der Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt eine Kampagne, um das Handwerk im neuen Zeitalter der Klimawende und bei der jüngeren Generation, für die diese Themen von großer Bedeutung sind, zu etablieren. Hier wird dem Fachkräftemangel in wichtigen Bereichen bereits entgegengesteuert. So wird die Klimawende mit Klimahandwerkern möglich. Ohne diese ist die Verwaltung und die Errichtung von klimafreundlichem Sanitär, klimafreundlicher Heizung und Klimatechnik nicht möglich. Solche Ideen, die ich vorgetragen habe, und solche Vorgehensweisen in Rheinland-Pfalz machen es möglich, die Herausforderungen von heute und morgen schon heute miteinander zu lösen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Hendrik Hering

Wir dürfen Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen. Zum einen Schülerinnen und Schüler der IGS Kurt Schumacher in Ingelheim. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Außerdem Schülerinnen und Schüler des Edith-Stein-Gymnasiums in Speyer. Seien auch Sie herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Des Weiteren Volontäre von RPR1. Seien auch Sie herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Dr. Köbberling.

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Dr. Anna Köbberling SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Qualifizierung – also eine gute Ausbildung, eine gute berufliche Bildung und eine gute Weiterbildung –, die Hebung von stillen Reserven für unseren Arbeitsmarkt – also in der im Moment nicht berufstätigen Bevölkerung, das können Eltern in Elternzeit sein, Arbeitslose, ältere Menschen – und Zuwanderung aus dem Ausland, das sind die drei Handlungsfelder, mit denen man dem Fachkräftemangel begegnen kann. In allen drei Feldern engagiert sich die Landesregierung stetig, aber auch mit immer neuen Maßnahmen. Denken wir zum Beispiel an die Kinderbetreuung, liebe Stefanie Hubig, ein weites und teures Feld, das aber natürlich unverzichtbar ist, damit Eltern berufstätig sein können, verschiedene Weiterbildungsangebote – darüber werden wir noch im Laufe dieser Plenarsitzung im Zusammenhang mit einer Großen Anfrage reden – oder auch viele arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, lieber Alexander Schweitzer – er ist gerade nicht anwesend –, mir fällt zum Beispiel die ReStart-Kampagne ein, und viele, viele andere. Heute aber soll es um berufliche Bildung und um Zuwanderung gehen. Dass wir beides dringend brauchen, zeigt der gerade erschienene DIHKFachkräftereport aus dem Januar dieses Jahres. 22.000 Unternehmen haben geantwortet. Das ist schon eine repräsentative Zahl. Fast jedes zweite Unternehmen kann eine oder mehrere Stellen nicht besetzen, weil es keine Kräfte am Markt findet. Am häufigsten werden Personalengpässe in der Industrie genannt, aber auch in der Bauwirtschaft, in der Gastronomie, in der Pflege und in vielen anderen Bereichen. Gesucht werden vor allem Fachkräfte mit dualer Ausbildung, und zwar bei 48 % aller Unternehmen, aber auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung, bei 31 %. Aus gutem Grund hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dieser Tage den Entwurf seiner Fachkräftestrategie vorgestellt, die übrigens auf den gleichen Säulen ruht, die ich anfangs genannt habe. Dabei wird neben dem Chancenaufenthaltsrecht, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, auch ein klares Bekenntnis zu mehr Zuwanderung abgegeben. Hubertus Heil will dafür im März einen Gesetzentwurf vorlegen. Dass hier noch Klärungsbedarf besteht, mögen die folgenden Beispiel aus Rheinland-Pfalz illustrieren: Herr A kommt aus Polen und ist Maler- und Lackierermeister. Nach einer Eignungsprüfung und dem Bestehen von Teil 3 und 4 der Meisterprüfung – das ist der betriebswirtschaftliche Teil und die Ausbildereignung – ist er heute selbstständiger Malermeister im Ahrtal und beteiligt sich kräftig am Wiederaufbau. Herr B hatte ein Autohaus in Mexico City, und die Handwerkskammer erkennt seine Ausbildung als ausreichend für den Gesellenbrief an. Er macht anschließend hier die Meisterprüfung und ist heute Kfz-Technikermeister. Herr C kam im Jahr 2015 als Geflüchteter aus Syrien, hatte dort eine zweijährige Ausbildung im Kfz-Bereich durchlaufen, kam aber ohne Papiere hier an. Deswegen musste die Handwerkskammer eine Qualifikationsanalyse durchführen. Er arbeitet heute in einem Autohaus in Simmern. Zuletzt Herr D. Er kam mit dem Projekt „Handwerk bietet Zukunft“ des ZDH und der Bundesanstalt für Arbeit aus Bosnien zu uns, hatte über das GoetheInstitut im Heimatland bereits Deutsch gelernt und eine Ausbildung als Elektroniker durchlaufen. In Deutschland wurde die volle Gleichwertigkeit anerkannt. Er arbeitet heute in der Energie- und Gebäudetechnik. Das sind alles reale Personen, reale Menschen aus dem Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer Koblenz, die nach einer BQFG-Maßnahme unseren Arbeitsmarkt bereichern. Also alles gut? Das Glas ist leider nur halb voll. Die Kammern – hier sind ausdrücklich auch die Industrie- und Handelskammern mit ihren Welcome Centern zu nennen – kümmern sich intensiv um die Menschen, die zu uns kommen, führen mit viel Engagement Qualifikationsanalysen durch, kümmern sich um die Bedürfnisse der Unternehmen, halten den Kontakt, aber das erfordert einen ganz hohen Personalaufwand. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz fordert immer eine zweijährige Berufsausbildung. Die haben aber nicht alle Menschen, die zu uns kommen, sie verfügen aber trotzdem über ein berufliches Know-how. Unsere Unternehmen benötigen nicht nur Fachkräfte, sie benötigen auch Arbeitskräfte, die sie zum Teil in Deutschland nicht finden. Zudem ist der bürokratische Aufwand relativ hoch, insbesondere im Zusammenhang mit der Visaerteilung und der Eignungsprüfung, auch das Erlernen der deutschen Sprache im Ausland könnte noch stärker gefördert werden. Bei der Erleichterung der Fachkräfteeinwanderung hat der Bund also noch einige Aufgaben vor sich, die ihm auch die Länder so nicht abnehmen können. Um so besser, dass Hubertus Heil zupackend an die Sache herangeht. Danke schön. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Martin.

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Dr. Helmut Martin CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Montag hat die KfW ihre Studie „Zeitenwende durch Fachkräftemangel: Die Ära gesicherten Wachstums ist vorbei“ veröffentlicht. Die KfW warnt ausdrücklich vor einem nachhaltigen Wohlstandsverlust. (Abg. Michael Frisch, AfD: So ist es! – Zuruf des Abg. Philipp Fernis, FDP) Die derzeit 1,9 Millionen unbesetzten Stellen sind eine echte Wachstumsund Wohlstandsbremse. Das Thema „Fachkräfte“ ist also zweifellos zwar nicht neu, aber aktuell. Die Aspekte, die die FDP mit ihrem Antrag heute in den Vordergrund rückt – berufliche Bildung und Zuwanderung –, sind beide wichtig. Beide sind intensiver zu beleuchten, auch als das hier natürlich in einer Aktuellen Debatte geht. Beides ist wichtig; denn wir dürfen uns nicht der Illusion anheimgeben, wir könnten das Problem primär mit Zuwanderung lösen, zumal Zuwanderung – das zeigen alle Erfahrungen – auch wieder zu Folgeproblemen führen kann. Also muss es im ersten Schritt darum gehen, Fachkräfte aus Deutschland zu fördern, weiterzuentwickeln und in Arbeit zu bringen. Die richtigen Weichenstellungen dafür müssen in der Schulzeit beginnen und in der Kita vorbereitet werden. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER) In der Fachkräftestrategie der Landesregierung, die durchaus alle relevanten Akteure zusammenführt und – auch das bestätige ich ausdrücklich gerne – unterstützenswerte Ziele definiert, fehlt aber schon jede Auseinandersetzung mit der sinkenden Ausbildungsfähigkeit der jungen Menschen. In allen Unternehmensgesprächen ist das jedoch eines der Top-Themen. Wir als CDU-Fraktion haben sinnvolle Vorschläge und Forderungen zur Verbesserung gerade der beruflichen Bildung eingebracht, zuletzt in den Haushaltsberatungen im vergangenen Monat. Als Beispiele seien genannt: eine bessere Lehrkräfteversorgung der berufsbildenden Schulen, mehr Stunden für Berufswahlkoordinatoren und insbesondere in den Gymnasien deren intensivere Einbindung und Aufgabendefinition, ein Taschengeld zur Intensivierung von Berufspraktika in den Ferien sowie ein klarer Fokus auf das Erlernen der deutschen Sprache mit Sprachtests und Sprachförderung schon in der Kita, um nur einige unserer Vorschläge und Forderungen zu nennen. Meine Damen und Herren, leider lehnt die Ampel diese guten Vorschläge regelmäßig ab. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER) Weiterbildung, insbesondere die Weiterbildung im Betrieb, ist ein weiterer Baustein zur Stärkung des inländischen Fachkräfteangebots, aber gerade im Hinblick auf das, was Herr Heil jetzt ankündigt, legen wir Wert darauf, es darf nicht einseitig Arbeitgeber belasten und neue Lasten aufbürden, und die betrieblichen Belange müssen bei allem, was zu regeln ist, ausdrücklich berücksichtigt werden. Die CDU setzt hier vielmehr auf Anreize und vereinfachte Förderungen. Genauso wichtig – das hatte ich gesagt, und das gibt der Titel durchaus korrekt wieder – ist es eben auch, dass wir über die Fachkräfteeinwanderung und darüber, wie sie erleichtert werden kann, sprechen; denn – auch insofern besteht sicherlich Konsens – ohne Zuwanderung werden wir die Probleme nicht lösen können. Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier vorgelegt. Uns ist wichtig, dass insbesondere auch für kleinere Betriebe das Rekrutieren ausländischer Fachkräfte erleichtert wird. Soweit es bei diesen Eckpunkten auch eine sogenannte Chancenkarte gibt, bin ich einmal auf die genaue Ausgestaltung gespannt; denn der komplette Verzicht auf beruffachliche Qualifikation birgt natürlich auch ein Risiko – das müssen wir ernst nehmen –, nämlich das Risiko der Zuwanderung in unsere Sozialsysteme. Deswegen wird es sehr genau aufs Kleingedruckte ankommen. Wir werden das aufmerksam verfolgen; denn das wäre ökonomisch und gesellschaftspolitisch gefährlich. (Beifall der CDU) Einen Aspekt, den die FDP leider im Antrag noch nicht beleuchtet hat, will ich aber wenigstens kurz anreißen; denn Zuwanderung ist primär nach der Legislativkompetenz Bundessache, aber wohin ein zuwanderungswilliger Ausländer innerhalb von Deutschland aus- oder einwandert, ist schon eine Frage, bei der es sehr wohl darauf ankommt, wie attraktiv Rheinland-Pfalz für zum Beispiel den hoch qualifizierten Asiaten, der nach Deutschland kommen will, ist. Kommt der nach Bayern, oder kommt der zu uns? Das würde die spannende Frage sein. Da kommt es natürlich auch darauf an, wenn er zum Beispiel Kinder hat, wie er die Ausbildung seiner Kinder in Rheinland-Pfalz gesichert sieht. Ist es ihm egal, dass Rheinland-Pfalz bei dem IQB-Bildungstrend seit der letzten Erhebung in fast allen Kategorien schlechtere Werte hat, oder geht er nicht lieber nach Bayern, wo es eindeutig besser läuft? (Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD) Dass Rheinland-Pfalz im ZEW-Ranking der Bundesländer bei den Standortfaktoren auf dem letzten Platz aller Flächenländer landet, (Glocke des Präsidenten) wird die ausländischen Fachkräften und Experten sicherlich auch nicht unbedingt nach Rheinland-Pfalz locken. (Glocke des Präsidenten) Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Dr. Braun.

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Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden, es fehlen Arbeitskräfte in Deutschland. Geschätzt wird, dass 240.000 Arbeitsplätze im Jahr 2026 nicht besetzt werden können. Das ist mehr als die Energiekrise und mehr als alle anderen Krisen, die wir haben, ein Hemmnis im Wachstum der Wirtschaft in Deutschland. Jetzt ist es nicht so, dass das neu wäre. Ich glaube nicht, dass Sie alle noch nie davon gehört haben. Wir haben schon viele, viele Programme verabschiedet. Gerade die Landesregierung hat schon Ausbildungsprogramme, Werbeprogramme, Zuwanderungsprogramme und Unterstützungsprogramme verabschiedet. Wir sind auf einem guten Weg. Wieso aber ist es denn so gekommen, dass wir immer noch zu wenige haben, die zu uns kommen wollen? Oder ist das vielleicht nicht das Hauptproblem? Ich will auf die Ausbildung zuerst eingehen. Wir haben in der Ausbildung – das ist erwähnt worden – eine überbetriebliche Ausbildung bis hin zur Meisterin/zum Meister. Die Ausbildungen derjenigen, die eingewandert sind, sind wichtige Faktoren, aber wir haben in der Ausbildung nicht – so wie die CDU das gerne immer wieder vor sich her trägt – das Problem, dass Abiturientinnen und Abiturienten nicht Berufe erlernen. Wir haben gestern eine Studie veröffentlicht, wonach über 48 % der Abiturientinnen und Abiturienten im Jahr 2021 in eine berufliche Ausbildung gestartet sind. Die Hälfte der Abiturientinnen und Abiturienten geht also in eine berufliche Ausbildung. Das war vor zehn Jahren erst ein Drittel. Wir haben nicht das Problem, Schülerinnen und Schüler gehen zunehmend in die akademische Ausbildung. Wir haben das Problem, dass wir diejenigen, die schlecht ausgebildet sind, nicht mitnehmen können. Wir haben immer weniger Ausbildungsplätze. Wir haben immer weniger Menschen, die in Deutschland ausgebildet werden. Das liegt aber eben nicht an den Abiturientinnen und Abiturienten, sondern an denen, die den Schulabschluss nicht schaffen oder einen Hauptschulabschluss haben. Meine Damen und Herren, diese Menschen müssen wir unterstützen. Da müssen wir hauptsächlich ran, dass wir jedem seine Chance geben und jeder ihre Chance geben, damit jeder eine Ausbildung erfahren kann. Das stärkt auch die deutsche Wirtschaft. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Wir haben auf Bundesebene auch sehr viele Projekte, zum Beispiel die Blaue Karte. Das ist nicht wie bei uns, sondern die Blue Card unterstützt vor allem die Einwanderung von Fachkräften und von Spezialisten. Wir haben das Chancen-Aufenthaltsgesetz. Das will ich noch einmal betonen, weil wir so lange damit – auch Sie in Ihren Reihen alle – gekämpft haben, dass Menschen, die hier einen Arbeitsplatz hatten und gut integriert waren, wieder in Länder zurück müssen, aus denen sie vor zehn, zwölf Jahren gekommen sind und die dann dort keine Arbeit gehabt hätten, aber hier fehlen würden. Das ChancenAufenthaltsgesetz ist eine große, große Chance für uns. Meine Damen und Herren, das müssen wir auf allen Ebenen wahrnehmen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Dann kommt dazu, dass wir Einwanderung brauchen, wie Sie, Herr Martin, auch gesagt haben. Natürlich brauchen wir Einwanderung. Wir brauchen Ausbildung. Wir brauchen mehr Chancen und Möglichkeiten für ältere Menschen, weiterzuarbeiten, vielleicht nicht ganztags, sondern in anderen Formen. Wir brauchen mehr Frauen, die arbeiten können und dann eventuell auch ganztags oder zumindest mehr Anteile als in einem Minijob arbeiten können, und wir brauchen die Zuwanderung. Das sind die vier Punkte, die wir brauchen. Bei der Zuwanderung sind wir in einer heftigen politischen Debatte, meine Damen und Herren. Sie haben es jetzt auch wieder nicht geschafft, dieses Wort der Zuwanderung in die Sozialsysteme einfach einmal nicht in den Mund zu nehmen, meine Damen und Herren von der CDU. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP –

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Michael Frisch AfD

Das ist doch so!) Es wäre doch einmal schön, wenn Sie nicht in jeder Chance eine Krise sehen würden, sondern wenn Sie einmal aus der Krise kämen, indem Sie Chancen wahrnehmen, meine Damen und Herren. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Für die Fachkräftezuwanderung aus dem Ausland gibt es einen hauptsächlichen Hinderungsgrund, und den befeuern Sie in Ihrer Debatte um Paschas, Ausländer insgesamt und dass man als Ausländer nicht willkommen ist, meine Damen und Herren. (Abg. Michael Frisch, AfD: Können Sie mal differenzieren?) Wenn Sie da einmal über Ihren Schatten springen könnten, wären wir schon ein ganzes Stück weiter und könnten uns tatsächlich offensiv zur Frage begeben, wie wir die Menschen, die hier gerne arbeiten wollen und uns damit helfen, nach Deutschland bekommen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Auch wir haben uns mit der Studie der KfW auseinandergesetzt, aber da ist schon das Richtige gesagt worden. Das Alarmsignal wurde schon gesetzt. Wir müssen uns aber einmal darauf konzentrieren, was hier eben schon gesagt worden ist. Herr Dr. Martin, das, was Sie eben beschrieben haben – die defizitäre Einwanderungssituation –, ist kein Risiko. Das ist Alltag. Es ist Alltag. Wir haben einen Fachkräftemangel, und wir haben eine massive Einwanderung in die Sozialsysteme erlebt. Das sind zwei Seiten Ihrer Einwanderungspolitik, zwei Seiten einer Medaille. Sie tragen dafür Verantwortung. Ein Pascha macht noch keine Änderung dieser Politik, die für den deutschen Standort fatal ist. Deswegen müssen wir darüber reden, wer dafür verantwortlich ist. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Verantwortlich für diese Katastrophe – ja, Deutschland hat ein großes Fachkräfteproblem – sind die Altparteien. Egal wohin man blickt, fast überall fehlt geeignetes und qualifiziertes Fachpersonal. Dieser stetig wachsende und branchenübergreifende Fachkräftemangel bedroht die Zukunftsfähigkeit Deutschlands fundamental. Dabei ist das Problem hausgemacht; denn Sie haben eben darauf hingewiesen, Einwanderungs- und Bildungspolitik gehen hier zumindest nicht Hand in Hand, aber sie haben damit zu tun. Sie verstärken sich negativ. Jahrzehntelang nämlich haben die politischen Verantwortungsträger dieses Landes die Augen vor der demografischen Katastrophe verschlossen. Das ist auch eine Ursache dieser Misere. Eine geburtenfördernde Familienpolitik wurde abgelehnt und verunglimpft, die Schrumpfung der nachfolgenden Generation billigend in Kauf genommen. Länder wie Ungarn, Frankreich oder jüngst Italien haben diesen Fehler erkannt und die familienpolitischen Gegenmaßnahmen ergriffen. Ich kann mich noch an die ehemalige Ministerin Spiegel erinnern, die diese Familienförderung im EU-Ausland in die Nähe des Extremismus gerückt hat. Das hat uns damals sehr empört als AfD-Fraktion. In Rheinland-Pfalz hingegen stützt die Regierungspartei FDP ihre Zukunftshoffnungen maßgeblich auf die Fachkräftezuwanderung von außen, die sie erleichtern will, wie der Titel der heutigen Debatte nahelegt. Bis zu einem gewissen Maß ist das sicherlich nachvollziehbar und notwendig. Solange es sich wirklich und ausschließlich um qualifizierte Fachkräfte handelt, die in unser Land kommen, um zu arbeiten, stehen wir als AfD dem positiv gegenüber. Deshalb tragen wir auch das gleich zur Abstimmung stehende Landesgesetz zur beschleunigten Anerkennung ausländischer Berufs- und Hochschulabschlüsse mit. Als Alternative für Deutschland sind wir nicht generell gegen Zuwanderung, wie das schon oft in diesem Hause falsch behauptet wurde. Es mag Sie überraschen, aber seit 2013 fordern wir in unserem Programm eine kontrollierte und qualifizierte Fachkräftezuwanderung nach kanadischem und australischem Vorbild. (Beifall der AfD) Das sind klassische Einwanderungsländer, die ganz klar sagen: No way. – Das sagen die Australier: No way für eine illegale, unqualifizierte Einwanderung, die nur Probleme auf dem Arbeitsplatz bringt und die Sozialsysteme überlastet. Doch davon ist die Ampelregierung in Bund und Land meilenweit entfernt. Es ist einmal mehr ausgerechnet die FDP, die sich hier zum Steigbügelhalter von Rot-Grün machen lässt, indem sie permanent die Werbetrommel für das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht und eine beschleunigte und vereinfachte Einbürgerung rührt, wohl wissend dass sie gerade damit der wahllosen Vermischung von Asyl- und Erwerbsmigration weiteren Vortrieb leistet und neue Migrationsfehlanreize schafft, nämlich für Menschen, die eben nicht zum Arbeiten nach Deutschland kommen, sondern – man muss es klar benennen – zum Abkassieren. Das Bürgergeld ist der falsche Anreiz, den Sie gesetzt haben. Das werden wir als AfD klar benennen und politisch bekämpfen. Die Einwanderung in die Sozialsysteme ist eine Realität. Sie ist ein großes Problem, das Sie jahrzehntelang weggedrückt, wegmoderiert haben. Zum zweiten Aspekt der Aktuellen Debatte „Berufliche Bildung stärken“: Das unterschreiben wir zu 100 %. Die AfD-Fraktion hat in den letzten Jahren immer wieder eine Lanze für die berufliche Bildung gebrochen. Es war unsere Fraktion, welche die Erhöhung des Aufstiegsbonus I auf die Tagesordnung setzte, und zwar mit der Großen Anfrage „Hürden für kostenfreie Meisterausbildung“, eingereicht bereits am 7. März 2019. Diese Große Anfrage mündete schließlich zum 1. Januar 2020 in der Erhöhung des Aufstiegsbonus I von 1.000 auf 2.000 Euro. Es bleibt wieder einmal festzuhalten: AfD wirkt. (Beifall der AfD) Die AfD-Fraktion ist es auch, die die berufliche Bildung stärken will, indem der Lehrermangel an den berufsbildenden Schulen entschlossen bekämpft wird. Dazu reichen wir Jahr für Jahr bei den Haushaltsberatungen einen Antrag ein, den auch Sie von der FDP regelmäßig ablehnen. Ich komme zum Ende. Ich will noch einmal kurz den Antrag erläutern: Quereinsteiger mit Mangelfächern sollen mit einer monatlichen Zulage von 600 Euro zusätzliche finanzielle Anreize erhalten, um aus der Wirtschaft in den Lehrerberuf zu wechseln. Sicher, es gibt auch vereinzelt Projekte, die ein Lob verdienen, wie zum Beispiel der Praxistag an den rheinland-pfälzischen Schulen, aber im bildungspolitischen Bereich tut sich viel zu wenig. Dort haben Sie auch die Stellschrauben nicht so gestellt, dass man dieses Großproblem lösen könnte. Mehr in der zweiten Runde, insbesondere zur Bildungspolitik und zur dualen Ausbildung. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir die aktuellen Meldungen aus der Mainzer Goldgrube gestern gelesen haben, dann müssten wir uns eigentlich nicht über Fachkräfteeinwanderung unterhalten, sondern die Fachkräfteabwanderung thematisieren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Die ist aber dementiert worden, die Meldung! – Weitere Zurufe aus dem Hause) – Moment, bevor hier Unruhe entsteht, weiter zuhören! Erst gestern mussten wir leider feststellen, dass sich die beiden Mainzer Unternehmensgründer und Ehrenbürger Uğur Şahin und Özlem Türeci mit ihrer international bestens bekannten Firma BioNTech dazu entschieden haben, statt in Deutschland lieber in Großbritannien eine Abteilung zur Umsetzung von klinischen Studien personalisierter mRNA-Immuntherapien aufzubauen. Dies deshalb, weil Großbritannien seit dem Brexit seine eigenen regulatorischen Vorschriften in der Sache innehat, während in der EU die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zuständig ist. Anders ausgedrückt, BioNTech investiert an der Themse statt am Rhein, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen auf der Insel offenkundig besser zu sein scheinen als hier bei uns. (Unruhe bei der SPD – Glocke des Präsidenten) Das ist ein klarer Wettbewerbsvorteil für wesentliche Investitionsentscheidungen. Das ist zumindest ein Alarmzeichen für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland und auch Rheinland-Pfalz. Diese Informationen stammen übrigens aus der Allgemeinen Zeitung, die gestern Abend ausführlich darüber berichtet hat. Dieser Vortrag ist zutreffend. (Unruhe bei der SPD) Leider ist das nicht das einzige Unternehmen von Weltruf, das Investitionsentscheidungen zulasten des heimischen Standorts treffen musste. Doch nicht nur die rechtlichen und bürokratischen Hürden lassen Unternehmen über Verlagerungen nachdenken, sondern auch der Mangel an Fachkräften trägt dazu bei. Lassen Sie es mich kurzfassen: Der Worte sind genug gewechselt. Die Landesregierung muss endlich die richtigen Weichen stellen und noch viel konkretere Lösungen zu dieser komplexen Problemstellung anbieten, als nur ein Landesgesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Rheinland-Pfalz und weiterer berufsrechtlicher Vorschriften einzubringen, mit welchem schlicht bundesrechtliche Vorgaben umgesetzt werden. (Anhaltend Unruhe bei der SPD) Die Antworten und Lösungen sind so leicht zu finden und liegen auf der Hand. Bevor wir unseren Blick auf ausgebildete ausländische Fachkräfte richten, sollten wir als Gesellschaft nämlich erst einmal verstärkt die Potenziale in den Blick nehmen, die in unserer eigenen Bevölkerung schlummern. (Beifall der FREIEN WÄHLER – Glocke des Präsidenten) Die FREIEN WÄHLER haben in das Plenum einen richtigen Vorschlag eingebracht, der wiederum auf der Regierungsbank auf taube Ohren gestoßen ist, nämlich an den rheinland-pfälzischen Schulen müssen mehr praxisorientierte und an Berufsbildern ausgerichtete Unterrichtseinheiten abgehalten werden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Wir FREIE WÄHLER fordern, dass jeder Ausbildungsberuf an Schulen in Rheinland-Pfalz vorgestellt wird, und das jenseits der Schulpraktika. Nur so schaffen wir selbst den Turnaround und die notwendige Abkehr vom Fachkräftemangel in vielen Berufsfeldern. (Unruhe im Hause) Als wirtschaftspolitischer Sprecher der FREIEN WÄHLER-Landtagsfraktion stehe ich im steten Austausch mit den Handwerkskammern und den Industrieund Handelskammern im Land. (Anhaltend Unruhe im Hause) Sie alle berichten mir von alteingesessenen Handwerksbetrieben oder florierenden Familienunternehmen, die – – – (Glocke des Präsidenten)

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Hendrik Hering

Entschuldigung, Herr Wefelscheid. Es führen 20 Personen Zweigespräche. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Ich habe versucht, lauter zu reden!) Auch die Regierung ist kommunikativ tätig. (Heiterkeit im Hause –

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Ich meine, einerseits freut es einen! Dann wird einem zugehört!) Wir kommen jetzt erst einmal zu Ruhe. – So, jetzt können Sie weiterreden. Bitte!

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Sie alle berichten mir von alteingesessenen Handwerksbetrieben oder florierenden Familienunternehmen, die dennoch eine Nachfolge regeln müssen und mangels Masse von potenziellen Nachfolgern den Betrieb aufgeben. Diese Tatsache ist uns allen hier nicht neu. Insofern erneuern wir FREIEN WÄHLER unseren Appell an die Bildungsministerin und die Wirtschaftsministerin, mehr Wirtschaftskompetenz auf den Lehrplan der rheinland-pfälzischen Bildungseinrichtungen zu setzen; denn nur den Beruf, den ein Schüler kennt, kann er später ergreifen wollen. Hierzu gehört auch, dass junge Menschen in der Schule lernen – etwa durch ein obligatorisches Schulfach Wirtschaft –, wie Unternehmen entstehen, und sie Fähigkeiten vermittelt bekommen, die sie als Gründer oder in ihrer späteren beruflichen Laufbahn benötigen. Es liegt in unserer Hand, den Grundstein für diese Schlüsselkompetenzen zu legen. Wir sollten junge Menschen hier fördern und nicht bremsen. Es ist für einen starken Staat wie die Bundesrepublik Deutschland und unser Bundesland Rheinland-Pfalz ein Armutszeugnis, dass wir um gut ausgebildete Fachkräfte aus dem Ausland ringen, anstatt in den eigenen Kindern und Jugendlichen den Willen und Geist zu entfachen, mit den eigenen Händen und aus der eigenen Motivation heraus Werte zu schaffen, unternehmerisch tätig zu werden, Existenzgründer zu werden, selbst einmal Chef zu sein. Wir müssen hier schnellstmöglich handeln und den kommenden Generationen wieder den Gründergeist der Anfangsjahre unserer Bundesrepublik vermitteln. Wo wäre unser Land Rheinland-Pfalz, wenn es nicht Unternehmerfamilien wie Boehringer aus Ingelheim gegeben hätte, aber auch eine Familie Eckes aus Nieder-Olm oder genauso wie der jüngst verstorbene Peter Gries aus Polch. Sie alle haben in ihren Bereichen große Marken und Werte geschaffen. Sie alle hatten den Mut zu investieren und somit für Generationen sichere Arbeitsplätze zu schaffen. Investieren wir wieder mehr in die Köpfe vor Ort. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Wirtschaftsministerin Schmitt.

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Daniela Schmitt

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder kennt Situationen aus dem Alltag. Das Flugzeug kann nicht starten, weil die Abfertigung mangels Personal nicht erfolgt. Die Metzgerei öffnet nur noch vormittags, weil kein Personal vorhanden ist, und das Restaurant storniert die Tischreservierung, da Personal ausgefallen ist. Meine Damen und Herren, in einer ganz aktuellen Studie der KfW wird der Fachkräftemangel zu einer sogenannten Zeitenwende erklärt. Das Fehlen von Fachkräften behindere bereits jetzt die Geschäftstätigkeit von jedem zweiten Unternehmen. Meine Damen und Herren, das merken wir genau an den eben genannten alltäglichen Situationen. Das spiegeln mir auch die Unternehmen landauf, landab immer wider. Die noch verborgene Dimension des Fachkräftemangels werden wir aber erst innerhalb der nächsten 15 bis 20 Jahre mit ganz voller Wucht spüren, wenn wir nicht jetzt gemeinsam und auf allen Ebenen wirken. Meine Damen und Herren, die Ursache liegt ganz klar auf der Hand: die demografische Entwicklung. Die Zahl der Erwerbstätigen wird bis zum Jahr 2040 um rund 10 % zurückgehen. Zurückgehen würde damit auch unser Wohlstand, wenn wir nicht gemeinsam gegensteuern. Meine Damen und Herren, gegensteuern heißt ganz klar unter anderem, wir brauchen erstens mehr Einwanderung von Arbeits- und Fachkräften. Zweitens müssen wir die Bedeutung und die Attraktivität der beruflichen Aus- und Fortbildung steigern. Drittens sollten wir das Potenzial von Frauen noch stärker nutzen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit uns das gemeinsam gelingt, müssen wir verschiedene Ansätze wählen und diese klug miteinander kombinieren. Meine Damen und Herren, viel zu lange wurde das Thema der Fachkräfteeinwanderung fast ausschließlich unter dem Aspekt geflüchteter Menschen politisch diskutiert. Deswegen bin ich dankbar, dass die Bundesregierung die Einwanderung von Fachkräften vor allem aus dem außereuropäischen Ausland erleichtern und vereinfachen möchte. Sie hat dazu ein Eckpunktepapier vorgelegt. Der größte Schritt nach vorne ist dabei ein geplantes sogenanntes Punktesystem. In Rheinland-Pfalz wollen wir den Rückenwind des neuen Einwanderungsrechts optimal nutzen, um die Fachkräfteeinwanderung und die Berufsanerkennung insbesondere zu optimieren und zu beschleunigen. Gleichzeitig werden wir aber auch die Anstrengungen intensivieren, internationale Fachkräfte für die beruflichen Möglichkeiten in Rheinland-Pfalz zu interessieren. Genau deswegen erweitern wir unsere Wirtschaftsstandortkampagne Rheinland-Pfalz.Gold. Wir wollen gezielt bei potenziellen Fachkräften für den Standort Rheinland-Pfalz, aber auch für unsere Lebensqualität in Rheinland-Pfalz werben. Meine Damen und Herren, bei all den Bemühungen um ausländische Fachkräfte dürfen wir aber auch nicht nachlassen, das Potenzial von gut ausgebildeten Frauen noch stärker zu nutzen und auszuschöpfen. Das ist auch noch einmal ein sehr wichtiger Baustein, den wir beleuchten und intensivieren sollten. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) International werden wir um das Modell der dualen Ausbildung und der beruflichen Bildung beneidet. Mir persönlich ist es immer wieder ein großes Anliegen, für die Gleichwertigkeit der beruflichen wie der akademischen Bildung zu werben. Im Rahmen der Transformation, aber auch durch die Digitalisierung und angestoßene Trends verändern sich derzeit die Inhalte in einigen Berufen rasant. Bei den gewerblich-technischen Berufen und auch bei einigen Gewerken im Handwerk schaffen wir es neuerdings, junge Menschen für die sogenannten Klimaberufe zu begeistern. Genau das greifen wir mit der Kampagne „Klimahandwerk“ zusammen mit den rheinland-pfälzischen Handwerkskammern auf. Meine Damen und Herren, durch ein flächendeckendes Angebot für berufliche Fort- und Weiterbildung qualifizieren sich die Fachkräfte gezielt auf künftige Aufgaben und Tätigkeiten weiter. Diese Fortbildungen zum Bachelor oder Master Professional fördern wir in Rheinland-Pfalz mit dem Aufstiegs-BAföG und dem Aufstiegsbonus. Mit den Coaches für betriebliche Ausbildung sorgen wir dafür, keinen jungen Menschen in der Ausbildung zu verlieren. Ich finde, das ist auch noch einmal ein wichtiger Aspekt; denn wir können keinen jungen Menschen auf dem Weg verlieren. Das alles sind Maßnahmen unserer gemeinsamen Fachkräftestrategie. Einer der Schwerpunkte dieser Strategie ist auch ein für möglichst viele junge Menschen glatter Start in das Erwerbsleben. Deswegen bin ich dankbar, dass wir gemeinsam mit dem Bildungsministerium immer wieder an der Berufsorientierung arbeiten und diese optimieren. Meine Damen und Herren, wichtige Partner sind hierbei letztendlich unsere sogenannten attraktiven Arbeitgeber, die Unternehmen landauf, landab, die Betriebe, die mit ihren Ausbildungsplätzen, die mit ihren Arbeitsplätzen auch noch einmal aufzeigen, welche Möglichkeiten es für jede und jeden gibt. Ich will auch noch einmal explizit dem Engagement der Kammern, der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern, danken. Die Beratungsangebote wurden hier schon angesprochen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss sagen: Die Aktuelle Debatte ist letztendlich immer zu kurz, um die ganzen Themen zu beleuchten. Fachkräftesicherung ist aber aus meiner Sicht nicht nur eine wirtschaftspolitische Aufgabe, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das kann letztendlich nur gelingen, wenn alle Akteure auf der kommunalen Ebene, auf der Landesebene, auf der Bundesebene, in den Betrieben, in den Verbänden und Kammern sowie in allen Politikbereichen ihren Beitrag leisten. Meine Damen und Herren, noch eine letzte Anmerkung auch an Sie, Herr Wefelscheid, zu Ihren Ausführungen bezüglich BioNTech. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Ich finde es normal, dass ein weltweit tätiges und weltweit aufstrebendes Unternehmen selbstverständlich auch weltweit Standorte aufbaut. Deswegen bin ich dem Qualitätsjournalismus in Rheinland-Pfalz dankbar, dass man gestern Nachmittag die Dinge noch einmal korrekt eingeordnet und klar positioniert hat. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht noch einmal Abgeordneter Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Den einen oder anderen Punkte möchte ich doch noch einmal aufgreifen. Nach dem Vorwurf, wir würden einfach wieder alles ins Land hineinholen wollen, wenn ich es einmal so salopp ausdrücke – die Worte wurden so nicht gewählt, aber der Sinn war so –, möchte ich einfach nur noch einmal ein paar Voraussetzungen erwähnen: Fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit Aufenthaltserlaubnissen in Deutschland gelebt, verdient den eigenen Lebensunterhalt, spricht unsere Sprache. Das sind Voraussetzungen. Straftäter und Personen ohne Identitätsnachweis sind davon ausgeschlossen. Eine sehr große Voraussetzung, wie ich in diesem Bereich finde. (Abg. Martin Haller, SPD: Das könnte quasi jeder sein!) Das Punktesystem: Im Punktesystem wird der Bildungsgrad berücksichtigt, Deutsch- und/oder Englischkenntnisse werden berücksichtigt, das Alter wird berücksichtigt, die Berufserfahrung wird berücksichtigt, der Bedarf in dem jeweiligen Beruf im Land wird ebenfalls berücksichtigt. Weil wir keine Zuwanderung in die Sozialsysteme wollen – wenn ich einmal diese Worte wählen darf –, sondern in den Arbeitsmarkt, gibt es dann die Chancenkarte, die eine Gültigkeit von einem Jahr hat. Gerade dies haben wir in einer Talkshow in der vergangenen Woche noch einmal erfahren dürfen. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb ist es so wichtig, dass wir in Deutschland bei den Berufsanerkennungsverfahren keinen Flickenteppich haben. Deshalb ist es aber zur Entlastung auch wichtig, dass wir Fristen bei den regulären und beschleunigten Antragsverfahren bekommen. Inländische Fachkräfte allein werden aufgrund des demografischen Wandels nicht ausreichen für die Zukunft, wenn man einmal betrachtet, wer in die Arbeitswelt kommt und wer irgendwann aus der Arbeitswelt herausgeht. Zu den Vorwürfen, die im Raum stehen, will ich einen Punkt nennen: Das Statistische Bundesamt sagte, dass zum Beispiel die osteuropäische Zuwanderung abnimmt. Weil Sie, Herr Kollege Paul, gesagt haben, dass Sie die Einwanderung nach kanadischem Recht wollen. So steht in Ihrem Wahlprogramm, Sie wollen Japan als Vorbild. Wenn man nach Japan schaut, dann ist der Punkt der Einwanderung noch ein Tabu für die, wenn überhaupt nur in einem ganz kleinen Maße, nur für absolut hoch qualifizierte Fachkräfte, meist mit Studium. Wir brauchen in Rheinland-Pfalz aber zum Beispiel auch Busfahrerinnen und Busfahrer. Wenn ich also solche Begrenzungen einführe, werde ich irgendwann böse auf die Nase fallen. (Glocke des Präsidenten – Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) – Einen Satz noch, Herr Präsident. Zu der Forderung, alle Berufe in den Schulen vorzustellen: Wir haben 324 anerkannte Berufe. Wie wollen wir es ermöglichen, dass jeder einzelne Beruf in vollem Umfang in der Schule vorgestellt wird? (Glocke des Präsidenten – Zurufe aus dem Hause) Da finde ich den Weg, Interessen und Stärken zu beachten und dann die Maßnahmen einzuleiten, damit jeder nach diesen Stärken und Interessen gehen kann, besser. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Dr. Köbberling.

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Dr. Anna Köbberling SPD

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem ich eben ein bisschen etwas über Zuwanderung gesagt habe, will ich jetzt auch noch etwas zum Thema „Bildung“ sagen. Herr Kollege Martin, ich weiß nicht, ob die IQB-Bildungsstudie ins Vietnamische oder Indische übersetzt wurde, aber ich glaube, dass die asiatische Fachkraft, wenn sie nach Deutschland kommt, sehr genau schauen wird, ob sie in Bayern mehrere Hundert Euro für Kinderbetreuung zahlen soll oder damit konfrontiert ist, dass es keine freie Schullaufbahnentscheidung gibt, oder nach Rheinland-Pfalz kommt, wo es keine Kita-Gebühren gibt, (Abg. Anke Beilstein, CDU: 26.000 Kindergartenplätze fehlen!) wo es Ganztagsschulen in ausreichendem Maße gibt und wo bundesweit die kleinsten Grundschulklassen sind. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Noch kurz etwas zu unseren beruflichen Schulen oder zur beruflichen Ausbildung. Natürlich ist es wichtig, dass sowohl die Berufsbildungszentren der Kammern als auch unsere Berufsschulen auf dem neuesten technischen Stand sind. Das geschieht auch, indem jedes Jahr sehr große Beträge bezuschusst werden, damit die Kammern die Berufsbildungszentren modernisieren können, zum Teil neu bauen können, und das geschieht, indem in unseren berufsbildenden Schulen immer wieder Neuerungen durchgeführt werden. Ganz aktuell profitieren auch die berufsbildenden Schulen, liebe Stefanie Hubig, vom DigitalPakt. Stand Januar: 266 Millionen Euro sind für die berufsbildenden Schulen beantragt, 167 Millionen Euro sind bewilligt, und 44 Millionen Euro sind schon abgerufen. Es wurden an einigen berufsbildenden Schulen Blended-Learning-Konzepte umgesetzt, um den Nutzen aus Distance Learning in Kombination mit Lernen in Anwesenheit zu nutzen. Auch ganz wichtig: Das Berufsvorbereitungsjahr, das sogenannte BVJ, wurde ein bisschen vom Kopf auf die Füße gestellt. Es gab wirklich einen Paradigmenwechsel. Die Stärken der Schülerinnen und Schüler werden viel stärker gefördert, an den Schwächen wird gezielter gearbeitet, und es gibt eine Verpflichtung zu einem mehrwöchigen Praktikum, um sie in Betriebe hineinzuführen und dort den Klebeeffekt zu nutzen. Selbstverständlich spielt auch die Berufswahlorientierung (Glocke des Präsidenten) – ich bin beim letzten Satz, Herr Präsident – in unseren Schulen eine ganz große Rolle, und zwar in allen Schulformen. Kollege Steven Wink hat genau wie ich schnell nachgeschlagen, wie viele anerkannte Ausbildungsberufe es gibt: 324. Hätte man vor Ihrer Rede auch einmal machen sollen, Herr Wefelscheid, dann weiß man, dass die Vorstellung anderthalb Jahre dauern wird. Also, das ist natürlich nicht so ausgegoren. Wir haben andere Konzepte, die effektiv gefahren werden, (Glocke des Präsidenten – Vereinzelt Unruhe im Hause) unter anderem ein Berufswahltraining in den Ferien. Ich glaube, damit führen wir die Schülerinnen und Schüler ganz gut – –

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Hendrik Hering

Selbst bei großzügiger Auslegung der Kommaregelung – – – (Heiterkeit des Präsidenten)

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Dr. Anna Köbberling SPD

– – an die Berufswahl heran. Danke. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Jetzt hat Herr Dr. Martin für die CDU-Fraktion das Wort.

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Dr. Helmut Martin CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Köbberling, wenn der fiktive Zuwanderungswillige die deutschen, die rheinlandpfälzischen Zeitungen liest, (Vereinzelt Heiterkeit bei CDU und SPD) würde ich es für fast ausgeschlossen halten, dass er die aktuelle Kita-Landschaft als einen echten Standortfaktor für Rheinland-Pfalz sieht. (Beifall der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN) Das ist ein Stück Realitätsverlust, das sich leider bei Ihnen in den Fraktionen und manchmal auch darüber hinaus immer fortsetzt. (Abg. Martin Haller, SPD: Für den Fachkräftemangel der CDULandtagsfraktion! – Weitere Zurufe von der SPD – Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP – Glocke des Präsidenten) – Ja, die Aufregung zeigt, es hat getroffen. Insofern kann ich mit der Aufregung gut leben. Herr Teuber, wenn ich Ihre Zwischenrufe ertragen muss, (Zuruf von der SPD) kommt man manchmal ins Grübeln über eine drastische Heraufsetzung des passiven Wahlalters. (Beifall und Heiterkeit der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN) Es sind verschiedene Punkte angesprochen worden. Einen will ich noch ergänzen. (Abg. Jens Guth, SPD: Unteres Niveau, hier! – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

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Hendrik Hering

Herr Dr. Martin hat das Wort. (Abg. Jens Guth, SPD: War wohl nix mit dem Fraktionsvorsitz! – Unruhe im Hause)

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Dr. Helmut Martin CDU

Ich will einen Punkt ergänzen: Wir werden den demografiebedingten Fachund Arbeitskräfteschwund nicht allein mit einer besseren beruflichen Bildung, auch nicht in Kombination mit der Zuwanderung und auch nicht, wenn wir dann noch die Erhöhung der Wochen- und Lebensarbeitszeit inklusive Erhöhung der Frauenquote zusammennehmen, bewältigen. Was auch noch ganz wichtig ist – das will ich hier wenigstens angerissen haben –: Wir brauchen eine Produktivitätssteigerung. Dafür kommt es wesentlich darauf an, meine Damen und Herren, dass wir automatisieren und unproduktive Arbeit entbehrlich machen. (Abg. Philipp Fernis, FDP: Geht es jetzt ums Land oder um die CDU?) Dafür müssen wir die verwaltungsinternen Abläufe und die Verfahren im Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zum Staat drastisch vereinfachen und verschlanken. Unsere Genehmigungsverfahren dauern zu lange und binden zu viele unproduktiv tätige Kapazitäten. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (Glocke des Präsidenten) hinkt jedoch den gesteckten Zielen nicht nur, aber eben auch in RheinlandPfalz hinterher. Die Ampel im Bund hat gerade vom Normenkontrollerat bestätigt bekommen, dass in ihrem ersten Jahr die Bürokratiekosten für Unternehmen um 63 % (Glocke des Präsidenten) gestiegen sind. Meine Damen und Herren, das zeigt, das läuft genau in die falsche Richtung. So werden wir den demografischen Wandel nicht bewerkstelligen. Danke. (Beifall der CDU, bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abg. Martin Louis Schmidt, AfD)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Dr. Braun.

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Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass wir eine ernsthafte Debatte führen. Daran muss ich jetzt doch langsam zweifeln. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Unruhe bei CDU, AfD und FREIEN WÄHLERN) Wenn Sie sagen, unsere Kindergärten wären bedeutend schlechter als die in Bayern, müssen Sie in Bayern zeigen, dass das dort besser läuft als bei uns. Meine Damen und Herren, es ist doch nicht die Diskussion, dass die Menschen aus irgendeinem afrikanischen Land einwandern und nach Bayern gehen. Django Asül sagt viel darüber, wie es in Bayern ist, (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) aber so ist hier ein bisschen das Niveau der Diskussion. Meine Damen und Herren, wir haben 844.000 Ausbildungsplätze im Jahr 2007, im Jahr 2021 nur noch 706.000 Ausbildungsplätze. Das heißt, wir brauchen auch mehr Ausbildungsplätze. (Abg. Michael Frisch, AfD: Die können doch gar nicht besetzt werden! Was sollen wir denn mit mehr Ausbildungsplätzen?) Wenn wir hier dann darüber reden, man müsse Dinge effektiver machen: Meine Damen und Herren von der CDU, Landkreise zusammenzulegen, haben wir schon öfter vorgeschlagen. Ja, woran scheitert es denn? (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Woran scheitert denn, was man an Maßnahmen vorschlägt? Doch am Beharrungsvermögen. Da klebt sich doch jeder auf seine Straße in jedem Landkreis und sagt: Ich darf da nicht weg. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ne, wir kleben uns nicht auf die Straße! – Zuruf aus dem Hause: Das sind Ihre Leute!) Meine Damen und Herren von der CDU, werden Sie doch einmal ein bisschen beweglich, und machen Sie doch einmal eine Debatte auf, die in die Zukunft führt, und sagen Sie nicht nur, eine Vergangenheitsdebatte muss geführt werden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Ich bin der Auffassung, wir müssen die Anstrengungen weiterführen, wie wir das tun, aber wir müssen sie natürlich intensivieren. Da muss auch der Bund mitmachen. Wenn wir aber diese intensiven Anstrengungen der Ausbildung weiterführen, damit niemand zurückbleibt, müssen die Kommunen mitmachen, und es müssen das Land und der Bund mitmachen, damit niemand zurückbleibt. Dann haben wir ein großes Potenzial an Menschen, die ausgebildet werden können. Wir haben so viele Zukunftsbereiche, egal ob es die Erziehung ist, egal ob es die Krankenpflege ist, egal ob es die Altenpflege ist. Oder eben auch neue Techniken in den Bereichen Energie. Wir haben so viele Zukunftsbereiche, für die wir dringend (Glocke des Präsidenten) Menschen brauchen, die uns helfen. Jede helfende Hand kann gebraucht werden, und da sind solche Spaßdebatten, wie Sie sie hier führen, nicht nötig. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Weil gerade Japan angesprochen wurde: Also, ob das jetzt Japan ist, Australien, Neuseeland oder Kanada – Neuseeland hat übrigens seine Einwanderungspolitik nochmals dramatisch verschärft –, alle diese Länder suchen im Prinzip, handverlesen, Spezialisten mit einer entsprechenden Qualifikation aus. Das sind natürlich auch Qualifikationen im beruflichen Bereich. Dieses Modell hat sich aber doch als überlegen erwiesen gegenüber unserem Modell „Offene Grenzen, und dann schauen wir mal, was passiert“. Das sind Länder mit einer Einwanderungstradition, und sie haben es von Anfang an richtig gemacht. Bei Japan spielt noch das hinein, was Herr Dr. Martin dankenswerterweise hat anklingen lassen, nämlich das Stichwort „Automatisierung“. Wir stehen vor einer industriellen Revolution. Künstliche Intelligenz wird einen ganz großen Impact auf den Arbeitsmarkt haben. Schauen Sie sich die Diskussion um das Sprachmodell ChatGPT an. Das sind ganz große Veränderungen, die anklopfen. Da muss man erst recht fragen: Können wir eine Einwanderung noch gebrauchen, wenn wir auf Automatisierung setzen müssen, die gering qualifiziert ist oder keine Qualifizierungsperspektive hat? Das ist eine schwerwiegende Frage, eine sehr, sehr schwerwiegende Frage. Wir müssen sie uns stellen, wenn wir in den Bereich Automatisierung investieren wollen. Wenn Deutschland hier stark sein soll, muss man dafür auch mehr tun. Unter den ganzen Anbietern dieser großen Sprachmodelle, die natürlich auf viele Berufe eine Auswirkung haben wollen, ist nur noch ein deutsches Unternehmen, nämlich Aleph Alpha aus Heidelberg. Der Rest kommt aus dem asiatischen Bereich – Japan, China – oder aus den USA. Da sind wir abgehängt. Das heißt also, diese Investitionen in den Bereich Künstliche Intelligenz reichen nicht. Die reichen nicht, wenn Microsoft in der Lage ist, Milliarden in Anbieter zu stecken. Das wird eine große Frage sein. Es ist nämlich ein weiterer Baustein dabei, die Fachkräftemisere zu lösen: diesen Bereich jetzt zielscharf zu fördern. Das ist natürlich auch Teil der Privatwirtschaft, aber ich denke, ohne staatliche Förderung geht es nicht, und uns sind schon einige Konkurrenten weit enteilt. Das heißt, wir brauchen eine ordentliche Zuwanderungspolitik (Glocke des Präsidenten) nach neuseeländischem, kanadischem Vorbild, und wir brauchen Investitionen in die Automatisierung, sodass wir nicht abgehängt werden. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLERN spricht Abgeordneter Wefelscheid.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sehe das genauso wie Kollege Bernhard Braun. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das glaube ich jetzt nicht, Herr Wefelscheid! – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Auch ich bin davon ausgegangen, dass hier eine ernsthafte Debatte geführt wird, und ich war dann doch ein wenig erstaunt über Ihren emotionalen Ausbruch, wenn ich die Fakten berichtet habe, wie sie gestern in der Allgemeinen Zeitung berichtet wurden. (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, das wurde doch upgedated!) Da muss ich Ihnen ehrlich sagen: Hier dann so ein Framing zu bringen, Stichwort „BILD-Zeitung“, (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ist fehl am Platz. Meine Damen und Herren, es ist schon bedeutsam – – – (Unruhe im Hause) – Also, darf ich jetzt einmal ausreden? (Glocke des Präsidenten) – Ich bin gleich fertig! Es ist schon bedeutsam, wenn ein Unternehmen eine Investitionsentscheidung für ein anderes Land trifft, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen dort Forschungsmöglichkeiten zulassen, die bei uns nicht möglich sind. Dann würde ich mir, wenn ich Wirtschaftsminister wäre, zumindest die Frage stellen, welche Regelung wir denn im Land haben, dass solche Investitionsentscheidungen zugunsten eines anderen Landes getroffen werden, weil das auf Dauer natürlich schon eine Frage des Wirtschaftsstandorts ist. Insofern, meine Damen und Herren, ist an der Aussage gar nichts auszusetzen gewesen. Ich wollte sensibilisieren für diesen wichtigen Punkt, und darum ging es mir. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist der erste Teil der Aktuellen Debatte beendet. Wir kommen nun zum nächsten Tagesordnungspunkt, Punkt 1 b). Hier haben die FREIEN WÄHLER von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht: Erbschaft- und Schenkungsteuer an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anpassen Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Entschließung – – Drucksache 18/5235 – Auch dazu spricht Abgeordneter Wefelscheid.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Vielen Dank, Herr Präsident. Das Rednerpult hat noch die richtige Höhe. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Immobilienpreise steigen, das Wohnen wird immer teurer, in manchen städtischen Gebieten für viele Menschen gar unbezahlbar. Da kann sich glücklich schätzen, wer ein eigenes abbezahltes Haus oder eine Wohnung sein Eigen nennt. Über viele Generationen war es Lebensaufgabe, für sich selbst im Alter und für die Nachkommen ein solches Eigenheim zu schaffen. So wurden Häuser gebaut, bewohnt und später an die nächste Generation vererbt. Viele Kinder leben heute mit ihren eigenen Kindern in dem Haus, in dem sie selbst bei ihren Eltern groß geworden sind; doch dieses gesellschaftspolitisch sinnvolle Modell droht sein Ende zu finden. (Zurufe von der CDU) Die Steuerfreibeträge, bis zu denen ohne steuerliche Belastung geerbt werden kann, wurden seit dem Jahr 2009 nicht mehr angehoben, und das, obwohl seitdem Immobilien im Durchschnitt mehr als 120 % teurer geworden sind. Dazu kommt die Anhebung des Faktors, mit dem der Wert der Immobilie zusätzlich multipliziert wird und der je nach Lage variiert. Im Endeffekt – so können Sie es auch dem Rechenbeispiel in unserem Antrag entnehmen – wird für eine im Jahr 2009 noch steuerfrei vererbte Immobilie mit Stand dieses Jahres eine saftige Steuer fällig. Seit 2009 hat sich in Rheinland-Pfalz das jährlich festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen mehr als verdoppelt, wohingegen die Fallzahlen im gleichen Zeitraum nur um rund 40 % gestiegen sind. Waren es im Jahr 2012 noch 159 Millionen Euro, sind es im Jahr 2021 sage und schreibe 407 Millionen Euro, Tendenz aufgrund der geänderten Berechnungsfaktoren weiter steigend. Rheinland-Pfalz hat also überproportional gut an den gestiegenen Immobilienpreisen partizipiert, ohne hingegen für eine Anhebung der Freibeträge zu sorgen. Schaut man sich den Gesetzentwurf der Bundesregierung an, mit welchem im Jahr 2009 die Freibeträge auf den aktuellen Stand angepasst wurden, lässt sich aufhorchen. Dort heißt es in der Drucksache 16/7918 vom 28. Januar 2008 unter a) zu Problem und Ziel: „Der Gesetzentwurf zielt auf eine verfassungskonforme, realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen ab. Deutlich höhere persönliche Freibeträge garantieren, dass es beim Übergang durchschnittlicher Vermögen und damit insbesondere auch von privat genutztem Wohneigentum im engeren Familienkreis im Regelfall zu keiner Belastung mit Erbschaftsteuer kommt.“ In der Begründung zu diesem Gesetz heißt es auf Seite 23: „Deutlich höhere persönliche Freibeträge sorgen dafür, dass nicht mehr Steuerpflichtige als bisher von der Steuer belastet werden. Dies gilt insbesondere für Vermögensübergänge im engen familiären Umfeld. Wer Vermögen von den Großeltern, Eltern oder dem Ehepartner übertragen bekommt, wird in den meisten Fällen keine Steuer zahlen müssen. Damit wird auch sichergestellt, dass übergehendes Vermögen in etwa in Höhe des durchschnittlichen Werts eines Einfamilienhauses freigestellt wird, so die amtliche Begründung der Freibeträge ab dem Jahr 2009. Die von mir eben aufgeführte Entwicklung der erzielten Erbschaft- und Schenkungsteuer zeigt allerdings etwas anderes. Wenn ich mir allein ansehe, wie sich die Immobilienpreise bei mir auf der Altkarthause in Koblenz nach oben entwickelt haben, bleibt von der Idee des Bundesgesetzgebers, dass „übergehendes Vermögen etwa in Höhe des durchschnittlichen Werts eines Einfamilienhauses freigestellt wird“, nur in den seltensten Fällen etwas übrig. Vielmehr wird das Gegenteil zur Regel, mit all den Folgen, die eine Steuerlast für den Erben zur Folge hat, bis hin zum Notverkauf des Hauses. Als Kommunalpolitiker weiß ich von den städtebaulichen Folgen dieser Entwicklung zu berichten. Stück für Stück weichen Ein- und Mehrfamilienhäuser großen neuen Wohneinheiten. Es wird nachverdichtet, und der Stadtteil ändert sich grundlegend. Gentrifizierung beschleunigt durch Notverkäufe wegen zu bezahlender Erbschaftsteuer. 13 Jahre nach der letzten Anpassung ist es nun allerhöchste Zeit, die Freibeträge auf ein sozialverträgliches Maß anzupassen. Mit dieser Forderung stehen wir Freien Wähler nicht allein. Ich möchte an dieser Stelle explizit darauf hinweisen, dass eine Anhebung der Freibeträge bereits von vielen, auch aus den Reihen der Ampel und insbesondere der FDP, gefordert wird, während sich die Grünen vor allem in den Ländern, aber auch Sie, Frau Ministerpräsidentin, bisher rigoros gegen eine solche Anhebung gestellt haben. (Abg. Michael Frisch, AfD: Hört, hört!) Ihre Aussage, Frau Ministerpräsidentin, mit welcher Sie Ende Dezember in der BILD-Zeitung zitiert wurden, hat mich angesichts Ihres sozialdemokratischen Hintergrunds dann doch verwundert. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, würde ich gern daraus zitieren – Erlaubnis erteilt –: Malu Dreyers Regierung in Rheinland-Pfalz sieht in der Blockade sogar einen wichtigen Beitrag für mehr Gerechtigkeit. So lasse sich die ungleiche Verteilung von Vermögen korrigieren. – (Beifall bei der SPD – Zurufe von den FREIEN WÄHLERN und der AfD –

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Michael Frisch AfD

Umverteilung!) Wenn es um Vermögen von Superreichen ginge, hätte ich noch Verständnis für Ihre Aussage, Frau Dreyer. Hier geht es aber um das Familienhaus des normalen Bürgers, ja, auch des Arbeiters, der sein Leben lang sein Haus mühsam bei der Bank abgezahlt hat, (Zurufe aus dem Hause – Glocke des Präsidenten) damit seine Kinder es einmal besser haben. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Bei den Freibeträgen geht es auch um soziale Gerechtigkeit und eine Teilhabe der Bevölkerung an Wohlstand und Sicherheit, Frau Ministerpräsidentin. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Bravo!) Wer das Problem hingegen erkannt hat, ohne es allerdings zu lösen, ist Bundesfinanzminister Christian Lindner. Er fordert bereits seit Anfang Dezember eine Anhebung der Freibeträge, wobei eine Initiative zur Erhöhung der Freibeträge vorzugsweise aus den Ländern kommen sollte, weil den Ländern auch die Einnahmen aus dieser Steuer zustehen. Daher würde er einen entsprechenden Vorstoß – ich zitiere aus einer Pressemitteilung der FDP – sehr „begrüßen und unterstützen“. Entsprechendes hatte etwa auch die FDP im baden-württembergischen Landtag beantragt, war damit allerdings gescheitert. Auch der Münchner SPD-Oberbürgermeister Dieter Reiter fordert in einem BR-Interview die Anhebung der Freibeträge, da er fürchtet – ich zitiere –, „dass wir genau durch den Prozess des Erbens, Vererbens bezahlbare Wohnungen verlieren“. Insofern, meine Damen und Herren, möchte ich mit diesen Zitaten schließen, und ich denke, es täte uns allen gut, diesen Vorschlag der Bundesregierung aus Berlin anzunehmen und auch das Signal aus Rheinland-Pfalz zu senden, dass die Freibeträge erhöht werden. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der AfD)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Stein.

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Markus Stein SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Wefelscheid, nachdem Sie eben so trefflich mit Ihrem Zitat die Ministerpräsidentin zitiert haben, (Beifall bei der SPD) könnte ich es mir eigentlich einfach machen und auf meine Rede verzichten; denn das bringt es am Ende auf einen Punkt. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Dann machen Sie das doch! –

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Michael Frisch AfD

Erklären Sie das mal!) Ich werde es aber dennoch sagen; denn ich habe noch ein bisschen weiter auszuholen. Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! „Wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld?“ Diesen, auch in Fastnachtszeiten, beliebten Liedtext kennen Sie. Diese Fragen stellen sich vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen in unserer Gesellschaft sowie der damit verbundenen massiven Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Ländern auch immer mehr Menschen in unserem Land. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ihr braucht immer mehr Geld, das ist klar!) Ihr Antrag ist überschrieben mit „Erbschaft- und Schenkungsteuer an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anpassen“. In so einer Zeit sollte man vielleicht eher im Blick behalten, dass der Staat gerade seine Hilfsmaßnahmen an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anpasst, und zwar für die gesamte Gesellschaft. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Da sehen wir uns also mit dem aktuellen Antrag der FREIEN WÄHLER zur Entlastung von Erben auf Kosten des Steuerzahlers in einer Zeit konfrontiert, in der Entlastungsmaßnahmen doch vielmehr im Kontext der Krisenbewältigung stehen sollten denn anderer Ziele. Wie Sie wissen, ist in den letzten Monaten und Jahren staatlicherseits bereits sehr viel geschehen: Energiekostenentlastung, die Planung eines Deutschlandtickets, Wohngeldausweitung, Kindergelderhöhung, Bürgergeld, Mindestlohn, Wirtschaftshilfen, Entlastung der Kommunen und, und, und. All diese Maßnahmen, meine Damen und Herren, waren und sind der Sache nach absolut nötig, aber sie kosten unstrittig Geld, (Abg. Michael Frisch, AfD: Alles Folgekosten Eurer Politik!) verbrauchen Rücklagen, produzieren Staatsschulden und auch Sondervermögen, Kosten also, die unser Staat, ja, wir, die gesamte Gesellschaft, tragen müssen. Da braucht es aktuell auch jeden Euro. Mit Ihrem Antrag, meine Damen und Herren der FREIEN WÄHLER, wollen Sie, dass sich die Landesregierung im Bundesrat nun dafür einsetzt, die Steuerfreibeträge bei Erbschaften und Schenkungen an die wirtschaftliche Wertentwicklung der Immobilien anzupassen. Damit wollen Sie jetzt, wie Sie in Ihrem Antrag selbst schreiben, einen Personenkreis entlasten, der zum Beispiel im Falle eines Kindes ein Erbe von mehr als 400.000 Euro in Aussicht hat. Wer sich die Vorschriften des Erbschaft-, Steuer- und Schenkungsteuergesetzes betrachtet, stellt fest, dass es bereits heute schon recht ordentliche Hürden gibt, die man erst einmal erreichen muss, um überhaupt zum Beispiel im Erbschaftsfall Steuern zahlen zu müssen. Auch unabhängig vom Wert einer Immobilie können diese bereits heute mit einer Wohnfläche von maximal 200 m² steuerfrei an Kinder vererbt werden. Blickt man auf den aktuellen Freibetrag bei Kindern von 400.000 Euro verteilt auf einen 10-Jahres-Zeitraum, kommt man auf 40.000 Euro pro Jahr. Das muss man einmal in Relation zu den durchschnittlichen Nettolöhnen unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Höhe von rund 26.000 Euro pro Jahr setzen, (Abg. Michael Frisch, AfD: Das Geld ist doch längst versteuert und verdient! – Zurufe von der CDU) um zu verstehen, dass es mit Ihrem Antrag nicht um die Entlastung durchschnittlicher Lebensmodelle, sondern erst recht in diesen Krisenzeiten um etwas ganz anderes geht. In einem weiteren Punkt, meine Damen und Herren – auch darüber will ich sprechen –, soll sich die Landesregierung dafür einsetzen, die Gesetzgebungskompetenz für die Höhe der Freibeträge auf die Bundesländer zu übertragen. Jedes Bundesland soll also die Besteuerungshöhe eigenständig regeln. (Zuruf von der CDU: Das nennt man Föderalismus!) Auch das ist in keiner Weise schlüssig. Die Erbschaftsteuer ist aus gutem Grunde eine Steuer, die zwar ertragsmäßig den Ländern zusteht, aber dem Grunde und der Höhe nach bundeseinheitlich geregelt ist. Zu was würde es denn führen, wenn das Erben in Rheinland-Pfalz günstiger wird und Rheinland-Pfalz möglicherweise mehr als andere Länder auf Einnahmequellen verzichtet? Dazu würde mich einmal die Meinung insbesondere auch der anderen Geberländer im Finanzausgleich, allen voran des Bundeslandes Bayern, interessieren, einerseits weil Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER, dort offenbar Ihren Impuls für diesen Antrag verorten, und andererseits, weil der Freistaat doch gerade jüngst angekündigt hat, gegen den Länderfinanzausgleich zu klagen. Argument von Herrn Söder: Bayern bringe mehr Steuergeld in den Länderfinanzausgleich ein als die anderen. Mit einem weiteren steuerlichen Flickenteppich, meine Damen und Herren, wäre also sicherlich keinem geholfen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Meine Damen und Herren, in dieser Zeit, in der zahlreiche Menschen und Unternehmerinnen und Unternehmer aufgrund von Inflation, gestiegenen Mieten und Energiekosten vor Sorge schlecht schlafen und der Staat jeden Euro zur Entlastung der Gesellschaft einsetzen muss, wäre eine Entlastung von Erben und Beschenkten in dieser Krisenzeit ein zumindest fragwürdiges Signal in die Bevölkerung. Diesem Antrag können wir daher in dieser Form und vor allen Dingen in dieser Zeit nicht zustimmen. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Wächter.

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Karina Wächter CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! „Keine Erbschaftsteuererhöhung durch die Hintertür“, so lautete die Überschrift des Antrags der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der im Dezember im Deutschen Bundestag hinreichend debattiert wurde. Sie sehen meine Verwunderung über die heutige Aktuelle Debatte. Unabhängig davon halte ich es aber für gut, dass die Fraktion der FREIEN WÄHLER unsere CDU-Position vollumfänglich unterstützt, auch wenn Sie es heute gerne als eigene Initiative ausgeben oder gar darauf verweisen, dass sie von der Bundesregierung unterstützt wird. Dem ist nicht so. (Beifall der CDU) Für uns als CDU-Fraktion ist entscheidend, wir wollen keine Mehrbelastungen durch die Hintertür. Sehr geehrte Damen und Herren, zur Sache. Erstens: Die Notwendigkeit einer Neubewertung ist keine fixe Idee der Ampelkoalition, sondern basiert auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Zweitens: Die Neubewertung im Rahmen des Sachwertverfahrens führt unweigerlich zu höheren Werten, und entsprechend drittens: Ja, es ist formaljuristisch keine Steuererhöhung im engeren Sinne; denn die Steuersätze werden nicht angepasst. Insoweit sind wir uns, denke ich, einig. Richtig ist – aber auch das gehört zur Wahrheit –, eine höhere Bewertung im Sachwertverfahren führt zwangsläufig zu einem höheren steuerpflichtigen Erwerb und damit zu einer höheren zu zahlenden Steuer. Im Ergebnis müssen also mehr Steuern gezahlt werden als zuvor. (Abg. Michael Frisch, AfD: So ist es !) Was ist nun mit dem Häuschen von Oma? Das ist eben auch angesprochen worden. Wird das voll besteuert? Ja, nicht zwangsläufig. Das Erbschaftsteuergesetz bietet hinreichende Möglichkeiten einer vorweggenommenen Erbfolge. Daneben ist das klassische Familienheim bis 200 m² vollumfänglich von der Erbschaftsteuer befreit. Das ist richtig, aber nur – das ist genau der entscheidende Punkt –, wenn man selbst darin wohnt, und das für mindestens zehn Jahre. Wir alle leben in einer schnelllebigen Zeit. Was das bedeutet, wissen wir alle. Nicht selten ist das mit einigen Umzügen verbunden; dann greift die Steuerbefreiung nicht. Die höhere Bewertung schlägt dann voll zu. Sehr geehrte Damen und Herren, in der Debatte begegnen einem die unterschiedlichsten emotionalen Argumente. Gestatten Sie mir deswegen einen Blick auf die Faktenlage. Mehr als 40 % der Deutschen hat aktuell kein Vermögen. Wir haben damit eine echte Erosion des Leistungsversprechens, ausgelöst durch, aber vor allem aufgrund zu hoher sozialer Lasten. Die Menschen haben aus ihrem aktiven Arbeitseinkommen regelmäßig zu wenig übrig, um in der Lage zu sein, Vermögen zu vererben. (Beifall des Abg. Philipp Fernis, FDP –

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Ei, ei, ei!) Das Ergebnis daraus ist, dass derzeit 70 % gar nicht erben. Wen also treffen die Veränderungen im Gesetz und die Veränderungen in der Bewertung? Das ist wichtig. Sie treffen vor allen Dingen die Mittelschicht. (Beifall der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER – Zurufe der Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, Daniel Köbler und Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sind die Menschen, die jeden Tag aufstehen und hart arbeiten. (Zuruf von der SPD: Wie lange schlafen Sie denn?) Das sind die Menschen, die sich vielleicht ein Haus oder ein Mietobjekt über Jahre hart erarbeitet haben. Ja, vielleicht besteht neben dem Haus auch noch in kleinem Umfang Barvermögen. (Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Das sind aber genau die Menschen, die für Notlagen vorsorgen, um nicht auf den Staat angewiesen zu sein. (Beifall der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER –

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Unfassbar!) Das wiederum sind die Menschen, denen Sie künftig mehr in die Tasche greifen wollen, meine Damen und Herren. Wir als CDU-Fraktion lehnen dies ab und möchten keine Mehrbelastung für die Mittelschicht. Mit uns wird das nicht gehen. Die aktuell geltenden Freibeträge sowie die Steuerbefreiung für Mieteinheiten sind im Jahr 2009 beschlossen worden, ganz bewusst im Verständnis und im Verhältnis zu der damals gültigen Bewertung und den entsprechenden Ergebnissen daraus. Dieses Verhältnis ist nun nicht mehr gewahrt und damit in einem Ungleichgewicht. Die im Jahr 2009 benannten 500.000 Euro Freibetrag – nur als Beispiel – sind heute weniger wert. Das wissen wir alle. Wir halten es für richtig und geboten, die steuerliche Bewertung anzupassen; denn ja, Inflation und Immobilienpreise haben sich stark verändert. Die Bewertung anzupassen, demgegenüber aber die Freibeträge außen vor zu lassen, ist ein Unding. Ob Sie es hören wollen oder nicht, das ist eine Steuererhöhung durch die Hintertür. Mit uns als CDU geht das nicht. (Glocke des Präsidenten) Wir sprechen uns daher ausdrücklich für eine ganzheitliche Überarbeitung und eine Anpassung der Freibeträge aus. (Beifall der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der FREIEN WÄHLER ist eine Kopie einer Initiative der FREIEN WÄHLER aus Bayern. Herr Wefelscheid, wenn Sie eine Initiative Ihrer Kollegen aus Bayern kopieren, dann hätte ich wenigstens erwartet, dass Sie sich einmal ein wenig faktenkundig machen. (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Die eine Nachricht ist folgende: Das von Ihnen zitierte über die Lebenszeit ersparte Eigentum der älteren Generation, das an die Kinder weitervererbt wird, die dann darin leben, ist steuerfrei und wird auch steuerfrei bleiben. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Das stimmt doch nicht!) Das hat mit Ihrer Initiative und unserem Thema überhaupt nichts zu tun. Ich finde es in höchstem Maße populistisch, dieses Narrativ zu bedienen, weil es einfach faktisch falsch ist, meine Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Die Frage ist schon auch, dass Steuerfragen immer die der Gerechtigkeit und der Verteilung innerhalb unserer Gesellschaft sind. Sie rekurrieren in Ihrem Antrag auf ein Verfassungsgerichtsurteil. Ich möchte auch – mit Erlaubnis des Präsidenten – das Bundesverfassungsgericht zitieren. Das Bundesverfassungsgericht sagt nämlich: „Die Erbschaftsteuer ist ein Beitrag zur Herstellung sozialer Chancengleichheit, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aha!) der Gefahr entgegen, dass durch eine zunehmende Ungleichverteilung von Mitteln die Chancen auf gesellschaftliche wie politische Teilhabe auseinanderdriften und sich so letztlich Einfluss und Macht zunehmend unabhängig von individueller Leistung verfestigen und an Herkunft gebunden sind.“ Das hat uns das Bundesverfassungsgericht als Politik, als Gesetzgeber, ins Stammbuch geschrieben, wenn wir über die Ausgestaltung von vermögensbezogenen Steuern wie der Erbschaftsteuer sprechen, meine Damen und Herren. Deswegen ist es nicht in der Beliebigkeit des Gesetzgebers zu sagen, wie man damit umgeht, und ja, es braucht auch eine Besteuerung von sehr hohen Vermögen und von sehr hohen Erbschaften in Deutschland. Das ist wesentlich gerechter als die immer höhere Besteuerung von Erwerbseinkommen, meine Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Damit das für uns einmal klar ist, weil suggeriert wird, wir würden hier über die Mittelschicht reden: Über die Hälfte hat gar kein Vermögen, die kann nichts vererben. Wie ist denn aber die durchschnittliche Erbschaftssumme in Deutschland? Die durchschnittliche Erbschaftssumme in Deutschland liegt bei 85.000 Euro. Der Freibetrag, wenn man an Kinder vererbt, liegt bei 400.000 Euro. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Das heißt, die weit überwiegende Mehrheit der Vererbungen in Deutschland ist faktisch steuerfrei und wird auch unabhängig vom Freibetrag steuerfrei bleiben. (Unruhe bei der SPD und bei der AfD – Glocke des Präsidenten) Wir reden hier über die Frage, ob überdurchschnittlich hohe Vererbungen, also aus überdurchschnittlich hohen Vermögen, weiter und sozusagen noch mehr subventioniert werden. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Diese Frage muss man sich schon stellen. Ich finde es richtig, dass die Bundesregierung in dieser Situation hingegangen ist und zunächst einmal gesagt hat, wir erhöhen das Bürgergeld für Menschen, die ganz unten in der Gesellschaft sind, wir erhöhen die Freibeträge in der Einkommensteuer für die Familien. Das ist nämlich das, wovon der Mittelstand am meisten profitiert, von den Freibeträgen in der Einkommensteuer. Was die vermögensbezogenen Steuern im Niedrigsteuerland Deutschland und die Vermögen angeht, müssen wir uns die erst einmal genauer anschauen; (Unruhe bei der CDU und bei der AfD – Glocke des Präsidenten) denn am Ende sind das auch Einnahmen, die wir hier im Landtag mit der Haushaltsberatung zu berechnen haben, meine Damen und Herren. Wenn die FREIEN WÄHLER in Rheinland-Pfalz sagen, sie wollen die Erbschaftsteuern senken, müssen sie auch sagen, wo sie im Landeshaushalt bei den Minderausgaben sparen wollen. Wir reden immerhin von fast 450 Millionen Euro im Jahr. Herr Wefelscheid, das gehört dann auch zur Wahrheit, und wenn Sie das hier nicht bringen, ist das am Ende nur populistisch. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Lohr.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Köbler, Sie haben gerade gesagt, der Mittelstand hat kein Vermögen. Es ist bezeichnend, wenn der Mittelstand kein Vermögen hat, aber wir wissen schließlich, wir sind hier in einem Land, das die höchsten Abgaben hat. Es ist die Schuld der Regierung, dass der Mittelstand komplett abgekocht wird. (Beifall der AfD – Zuruf von der AfD: Jawohl!) Der Antrag der FREIEN WÄHLER hat eine gute Intention. Die Problematik wurde schon erläutert. Ich will noch einmal auf einen essenziellen Faktor eingehen. Das ist der Sachwertfaktor. Für diejenigen hier von der linken Seite, die sich scheinbar nicht mit dem Thema beschäftigt haben: In nicht wenigen Gebieten wird dieser Sachwertfaktor von 1,0 auf bis zu 1,4 oder 1,5 angepasst. Es ist ein Multiplikator. Das heißt, wir sprechen hier von einer Wertsteigerung bei der Berechnung von Immobilien in Höhe von 40 oder sogar 50 %. Ich sage noch einmal, von der Vermögensseite her, wir sprechen hier von Buchwerten. Jemand, der ein Einfamilienhaus erbt, hat nicht auf einmal 400.000 Euro auf dem Konto, sondern er wird nur vom Finanzamt zu einer höheren Zahlung gebeten. Das ist kein dummes Zeug, das entspricht einfach der Realität. Der Anwalt und Steuerberater Iring Christopeit hat für die Süddeutsche Zeitung eine Beispielrechnung gemacht: Ein Einfamilienhaus aus dem Jahr 2004 mit 220 m2 Wohnfläche und 700 m2 Grundstück, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wow! Das ist Mittelstand!) Bodenrichtwert von 500 Euro/m2, würde demnach im Jahr 2023 (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: In der Münchner Innenstadt! – Unruhe bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke des Präsidenten) um 61 % im Wert, also von 487.000 auf 785.000 Euro steigen. Erbt ein Kind diese Immobilie, fallen in diesem Jahr satte 58.000 Euro Erbschaftsteuer an. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Letztes Jahr wären es gerade einmal 9.625 Euro gewesen. Auf der Suche nach neuen Geldquellen landet man natürlich wieder bei Altbewährten: beim Bürger, beim Mittelstand. Wieder einmal muss derjenige, der in seinem Leben hart gearbeitet hat, bluten für Ihre gesellschaftlichen Steuerexperimente. (Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD – Unruhe bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wie sieht es mit der Einnahmenseite aus? Die Zahl wurde schon erwähnt. Vom Jahr 2012 bis zum Jahr 2021 – – – (Anhaltend Unruhe bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Glocke des Präsidenten) – Ich weiß, das mag allen wehtun, die ein Sozialismusgehör haben. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD – Weitere Zurufe von der SPD) Die hören das nicht gerne. Vom Jahr 2012 bis zum Jahr 2021 wurden die Einnahmen durch die Erbschaftsteuer in Rheinland-Pfalz von 159 auf 407 Millionen Euro erhöht. Diese Summe ist schon sehr drastisch gestiegen. Irgendwann muss es auch einmal gut sein. Das Land Rheinland-Pfalz hat genug verdient. (Heiterkeit bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dementsprechend sollte man sich dafür einsetzen, dass diese Freibeträge erhöht werden. Welche Stimmen gibt es auf Bundesebene? Herr Söder möchte klagen, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Der ist nicht auf Bundesebene!) Bodo Ramelow ist zufrieden, doch die deutlichste Stimme kommt hier aus Rheinland-Pfalz mit Ministerpräsidentin Dreyer. Das Zitat kam schon einmal, aber ich glaube, es schadet nicht, es noch einmal zu erwähnen. Die Ministerpräsidentin aus Rheinland-Pfalz erklärt, dass die Blockade der höheren Freibeträge sogar ein wichtiger Beitrag für mehr Gerechtigkeit sei. Damit lasse sich folglich die ungleiche Verteilung von Vermögen korrigieren. Es geht in sozialistischer Manier einmal wieder um Umverteilung, Umverteilung weg vom Bürger, hinein in die Staatskasse. (Zuruf von der SPD: Ne, es geht um Gerechtigkeit!) Ich frage Sie, die Landesregierung, ist das Ihr Verständnis von Gerechtigkeit, dass jemand, wenn er ein Einfamilienhaus erbt, dafür 50.000 Euro Steuern zahlen muss? (Zurufe von der SPD: Ja! – Weitere Zurufe von der SPD) Dann sagen Sie das hier ganz klar, aber machen Sie dann auch kein Geheimnis daraus, wessen Geistes Kind Sie sind. (Abg. Martin Haller, SPD: Wessen Geistes Kind Sie sind, wissen wir ja!) Diese finanzielle Ausbeutung muss durch die deutliche Erhöhung der Steuerfreibeträge korrigiert werden. Seit 13 Jahren – es wurde schon erwähnt – (Unruhe bei der CDU – Glocke des Präsidenten) wurde dieser Freibetrag nicht mehr angepasst. Es gibt noch ein bisschen Hoffnung – auch das wurde schon erwähnt –, dass Christian Lindner eine Erhöhung von 25 % vorschlägt. Mal schauen, ob er sich durchsetzt oder wieder vor sozialistischen Umverteilungsträumen kuscht. Mit Ihren Redebeiträgen und Zwischenrufen haben Sie ganz klar gezeigt, Sie möchten den Sozialismus wieder etablieren, (Heiterkeit bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) und wir als AfD-Fraktion werden uns dagegenstellen. Mit uns wird es diese Umverteilung vom Mittelstand nicht geben. (Zuruf von der SPD: Zum Glück werden Sie nie was zu sagen haben!) Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht deren Vorsitzender Fernis.

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Philipp Fernis FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Lohr, Sie haben gerade gesagt, was Rheinland-Pfalz verdient hat. Die AfD-Fraktion in diesem Land hat Rheinland-Pfalz zweifelsohne nicht verdient. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Kollege Wefelscheid, als ich den Titel der Aktuellen Debatte gelesen habe, hatte ich einen Augenblick der Sorge, weil ich fürchtete, dass wir als Freie Demokraten, die sich – das ist hier schon zitiert worden – durchaus eine Anpassung der Freibeträge vorstellen könnten, hier in gewisse argumentative Schwierigkeiten geraten könnten. Nach diesem Debattenverlauf und all den Halbwahrheiten, die erzählt wurden, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja, keine Sorge!) und den paar Dingen, die in Ihrem Antrag stehen, bin ich dann wieder ganz gelassen und will Ihnen gerne an dieser Stelle erklären, warum. (Abg. Michael Frisch, AfD: Mit Argumenten haben Sie es nicht so!) Zunächst einmal wird in dieser Debatte suggeriert, dass man Erbschaftsteuer zahlen müsse, wenn man ein Einfamilienhaus erbt, was über 400.000 Euro wert ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass man diese 400.000 Euro je Elternteil als Freibetrag hat. Herr Kollege Wefelscheid, Sie schauen gerne auch einmal in das Gesetz. Wenn Sie einmal in § 15 Abs. 3 des Erbschaftsteuergesetzes schauen, werden Sie durchaus feststellen, dass beim klassischen Berliner Testament – das heißt, zunächst erbt der hinterbliebene Ehepartner und dann die Kinder – dieser doppelte Freibetrag dem Letzterbenden zur Verfügung steht. Das heißt, selbst wenn Sie es in dieser Reihenfolge vererben, haben Sie 800.000 Euro Freibetrag. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie dann auch noch sagen, na ja, das Haus ist mehr wert, ich möchte mein Elternhaus erhalten und es wirklich selbst nutzen, dann ist es, bis zu einer Fläche von 200 m2, gänzlich freigestellt. Wenn eine Immobilie vermietet ist, wird, um auch da die Möglichkeit zu haben, das Vermögen in der Familie zu halten, die Erbschaftsteuer auf zehn Jahr gestundet, damit sie sie gegebenenfalls aus den Mieteinnahmen begleichen können. Es ist doch Humbug, dass ein normales Einfamilienhaus mit einer für den Erben nicht zu stemmenden Erbschaftsteuer belastet würde. Das, was hier suggeriert wurde, ist einfach nicht wahr. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unabhängig davon, dass dieser Freibetrag jedem Kind zusteht, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) die ganze Problematik also gegebenenfalls nur bei einem Alleinerben da ist, kann man, wenn man entsprechend vermögend ist, durch Gestaltung unter Lebenden, durch Übertragung unter Lebenden den Freibetrag gegebenenfalls auch im Laufe des Lebens bis zum Tode mehrfach in Anspruch nehmen. Frau Kollegin Wächter, ich habe Ihnen aufmerksam zugehört. Ich habe die Beträge hier einmal genannt, die im Raum stehen. Wir reden von 800.000 Euro. Wenn Sie dann sagen, na ja, also das ist genau die Mitte der Gesellschaft, dann weiß ich nicht, ob Sie sich an Friedrich Merz orientieren, der sagt, er gehöre zur gehobenen Mittelschicht, aber die Mitte der Gesellschaft hat – das sage ich als Liberaler – leider keine 800.000 Euro Grundvermögen. Wir arbeiten daran, dass sie sich das aufbauen können, (Heiterkeit bei der AfD sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) aber das ist doch derzeit nicht die Lebenswirklichkeit der Menschen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Interessant wird es dann auch bei der Regionalisierung. Ich stelle mir das also plastisch vor. Wir regionalisieren das dann, und – Herr Kollege Wefelscheid, die Rekurrierung auf Bayern war schon da – in Bayern erhöht man dann also den Freibetrag entsprechend. Der Freibetrag trifft übrigens alle Vermögensarten. Ich erhöhe dann also den Freibetrag, weil ich sage, in Bayern sind die Grundstücke besonders teuer. Wenn dann jemand statt in Wohneigentum in Aktien investiert hat, kommt ihm der höhere Freibetrag aber auch zugute. Der Mechanismus, dass man Wohnhäuser gegebenenfalls freistellt, das sind doch die Dinge, die ich hier geschildert habe. Das sind die Möglichkeiten, dass sie bei Eigennutzung weiter zur Verfügung stehen. Das ist der Versorgungsfreibetrag, der gegebenenfalls gegenüber Ehepartnern angerechnet wird und insbesondere auch bei minderjährigen Kindern, wenn bedauerlicherweise Eltern mit minderjährigen Kindern versterben. Ja, wir werden das weiter beobachten müssen und gegebenenfalls auch die Diskussion führen müssen, ob diese Freibeträge noch angemessen sind. Das ist keine Frage. Hier aber zu suggerieren, ein durchschnittliches rheinlandpfälzisches Einfamilienhaus würde mit Erbschaftsteuer belastet, das ist auf dem Niveau der Fake News aus der BILD-Zeitung, (Abg. Damian Lohr, AfD: Nein!) die Sie heute auch schon zu BioNTech erzählt haben. Deswegen stimmen wir Ihrem Antrag nicht zu. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Zu einer Kurzintervention hat Kollegin Wächter das Wort. (Unruhe im Hause) – Sie ist zulässig, weil es keine Aktuelle Debatte, sondern ein Antrag ist, der vorgezogen wurde. Die Kurzintervention ist vollkommen korrekt.

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Karina Wächter CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer nichts erwartet, der wird auch nicht enttäuscht. Das trifft es hier gerade auch mit Blick auf die FDP ganz gut. (Beifall der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER) Hätte ich eine sachlich fundierte Debatte erwartet, (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) wäre ich mit viel Polemik und vor allen Dingen emotionalen Bildern enttäuscht worden. Ein Punkt ist ganz wichtig, den habe ich zwar schon gesagt, aber in der Hoffnung, dass man noch einmal die Meinung reflektiert: Im Jahr 2009 sind die Freibeträge mit dem Verständnis und im Verhältnis der geltenden Bewertungsvorschriften festgelegt worden. Wenn man jetzt die Bewertungsvorschriften anpasst, ergibt sich zwangsläufig ein Ungleichverhältnis und eben keine Steuersenkung, sondern eine Steuererhöhung. Wir treten hier nicht für eine Steuersenkung ein, sondern dafür, die Steuern nicht zu erhöhen. Das ist ein erheblicher Unterschied. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER und bei der AfD) Das, was Sie tun, ist, die Mittelschicht mehr zu belasten. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: So ist es!) Wenn Sie diejenigen, die viel haben und damit auch mit breiten Schultern mehr leisten können, mehr belasten wollen, dann haben Sie den Mut und machen keine Steuererhöhung durch die Hintertür, sondern gehen Sie ganz konkret die Steuersätze und damit die tatsächliche Steuerhöhe an. Vielen Dank. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER und bei der AfD)

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Hendrik Hering

Zur Erwiderung der Abgeordnete Fernis. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

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Philipp Fernis FDP

Frau Kollegin Wächter, herzlichen Dank für die Gelegenheit, es noch einmal klarzustellen, weil es offensichtlich, wenn ich mir Ihren Beitrag anhöre, noch nicht im ganzen Hause angekommen ist. Sie haben auf eine gewisse Emotionalität verwiesen. Die habe ich fraglos, wenn ich den Eindruck habe, dass Dinge suggeriert werden, die nicht der Realität entsprechen. Meinen Verweis auf die einschlägigen Vorschriften aber mit unangemessener Emotionalität zu umschreiben, irritiert mich dann ein wenig. Sie kann man vermutlich nur aufbringen, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) wenn man zu steuerrechtlichen Vorschriften ein besonders emotionales Verhältnis hat. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage es Ihnen aber gerne noch einmal: (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das ist das Geld der Bürger!) Es sind faktisch, wenn Menschen ein Mindestmaß an Vorsorge treffen, auch bei einem Kind, auch bei einem Hinterbliebenen 800.000 Euro, (Zuruf der Abg. Karina Wächter, CDU) weil man auch im Wege des Berliner Testaments gegebenenfalls den vollen Freibetrag des zuerst verstorbenen Ehepartners auf das Kind weitergeben kann. Es sind nicht 400.000. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Es sind 800.000. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Zweimal dabei!) – Es sind 800.000. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Zweimal dabei!) Es gibt eine Steuerfreistellung, eine Privilegierung dafür, wenn man Wohneigentum selbst nutzt. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Es gibt eine Stundungsregel für vermietete Immobilien, (Zuruf der Abg. Karina Wächter, CDU) um die Möglichkeit zu schaffen, gegebenenfalls die Steuer über die Miete zu refinanzieren. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Es bleibt – auch das habe ich klar gesagt – richtig, weiter zu beobachten, ob die Marktentwicklung bei den Immobilienpreisen und die Inflation dahin führen, dass genau das, was unstrittig gewollt ist, nämlich dass Familienheime steuerfrei vererbt werden können, nicht mehr der Fall ist. Hier suggerieren Sie aber, Menschen mit 800.000 Euro, das sei so richtig die Mitte der Gesellschaft. Noch einmal, es wäre schön, wir arbeiten daran, es ist aktuell nicht der Fall. Es geht, und deswegen macht dieser Antrag an dieser Stelle so keinen Sinn, inklusive der Regionalisierung, die wirklich überhaupt keinen Sinn macht. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Jetzt hat für die Landesregierung Staatssekretär Dr. Weinberg das Wort.

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Dr. Stephan Weinberg

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER, nach Ihrem Wortbeitrag war ich mir nicht ganz sicher, ob Sie wirklich Ihren eigenen Antrag durchgelesen haben, beschäftigt er sich doch vornehmlich vor allem oder eigentlich ausschließlich mit der Frage der Freibeträge, Herr Wefelscheid. Die anderen Punkte, die in Ihrem Antrag genannt worden sind, haben Sie nicht erwähnt. Umso dankbarer bin ich, dass die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen auch auf diese Punkte eingegangen sind; denn der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2022 Anpassungen im Bewertungsrecht gemacht, wie Sie es auch zutreffend in Ihrem Antrag darstellen. Frau Wächter, es ist aber nicht so, dass diese Anpassungen im Bewertungsrecht zwangsläufig auch zu einer höheren Erbschaftsteuer führen; denn die von Ihnen angesprochenen aktualisierten Bewertungsparameter kommen erst nachrangig zu den seitens der örtlichen Gutachterausschüsse ermittelten Parametern zur Anwendung. Selbst wenn die nachrangige Bewertung greift, ist die Frage, ob sie einen erhöhenden Einfluss haben, stets einzelfallbezogen zu betrachten. Auch möchte ich darauf hinweisen, dass auf der Bewertungsebene jede Steuerpflichtige und jeder Steuerpflichtige die Möglichkeit hat, einen im Vergleich zum Steuerwert niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Eine Werterhöhung in der von Ihnen vorgebrachten Pauschalität gibt es daher nicht. Nun zu den eigentlichen Forderungen der FREIEN WÄHLER. Bei der Prüfung, ob die Höhe der persönlichen Freibeträge weiterhin ausreicht, um das Familiengebrauchsvermögen steuerfrei zu stellen, darf nicht nur auf die Immobilienpreise abgestellt werden. Vielmehr sind die auch von Ihnen angesprochenen sachlichen Steuerbefreiungen zu berücksichtigen. Ebenfalls zum 1. Januar 2009 wurden solche für den Erwerb eines Familienheims durch den Ehegatten, Lebenspartner bzw. durch Kinder eingeführt und – das war auch richtig in der Debatte – durch diese, ich möchte betonen, der Höhe nach nicht begrenzten Steuerbefreiungen wird der Erwerb der zuvor vom Erblasser zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung steuerfrei gestellt, wenn es sich bei dem Erwerber um den überlebenden Ehegatten oder ein Kind handelt und die Wohnung anschließend vom Erwerber zehn Jahre lang zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, mithin ihren Charakter als Familiengebrauchsvermögen behält. Lediglich beim Erwerb durch ein Kind ist die Steuerbefreiung auf eine Wohnfläche von 200 m2 begrenzt. Herr Wefelscheid, diesen Aspekt haben Sie in Ihrem Wortbeitrag leider unberücksichtigt gelassen. Neben diesen Steuerbefreiungen, die wegen der zehnjährigen Nutzungspflicht in manchen Fällen nicht genutzt werden können, bleiben den Steuerpflichtigen viele weitere Optionen offen, um das im Wert gesteigerte Familienheim ohne steuerliche Belastung zu übertragen. Erstens: Durch eine gestreckte Übertragung des Vermögens können die alle zehn Jahre wieder auflebenden persönlichen Freibeträge mehrfach genutzt werden. Zweitens: Innerhalb einer Familie sind die persönlichen Freibeträge mehrfach nutzbar. Übertragen beispielsweise Eltern das im Miteigentum stehende Grundstück auf ihr Kind, können die Freibeträge im Ergebnis zweimal in Anspruch genommen werden. In Zahlen ausgedrückt also 800.000 Euro. Diesen Betrag hat Herr Fernis gerade auch schon genannt. Drittens: Eine Übertragung kann unter Vorbehalt eines die Bereicherung und damit im Ergebnis die Steuerlast mindernden Nießbrauchs oder Wohnrechts zugunsten des Schenkers erfolgen. Die Entwicklung der Immobilienpreise vermag daher für sich genommen nicht mehr im gleichen Maße wie vor dem Jahr 2009 eine Anpassung der persönlichen Freibeträge zu begründen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER, Sie fordern darüber hinaus eine Gesetzgebungskompetenz der Länder für die Festlegung der persönlichen Freibeträge aufgrund der regional unterschiedlichen Entwicklungen bei den Immobilienpreisen. Der Bund hat im Bereich der Erbschaftund Schenkungsteuer allerdings aus guten Gründen von seinem Recht zur konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch gemacht, die Höhe der persönlichen Freibeträge eingeschlossen. Neben erheblichen Problemen bei der Umsetzung und Ausgestaltung einer Länderöffnungsklausel in diesem Bereich würde diese zu einer nicht tragbaren Rechtszersplitterung führen. Damit gingen nicht nur schwierige Fragen im Bereich des Länderfinanzausgleichs einher. Vielmehr bestünde sogar die Gefahr, dass ein hierdurch einsetzender Erbschaftsteuertourismus oder Steuerunterbietungswettbewerb allenfalls die Finanzkraft einiger weniger Bundesländer zulasten der anderen stärken würde. Hervorzuheben ist auch, dass sich die persönlichen Freibeträge nicht am Belegenheitsort des Vermögens orientieren, sondern allein an den persönlichen Verhältnissen von Erblassern zu den Erben bzw. Schenkern zu den Beschenkten. Es wäre den Bürgerinnen und Bürgern nur schwer zu vermitteln, warum beispielsweise zwei Personen mit Wohnsitz im Bundesland A bei einem ansonsten identischen Erwerb von Todes wegen Erbschaftsteuer in unterschiedlicher Höhe entrichten müssten, nur weil in dem einen Fall der Erblasser seinen Wohnsitz in dem Bundesland B und in dem anderen Fall im Bundesland C hätte. Dies erscheint mir mit dem Ziel des Grundgesetzes, gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu gewährleisten und die Rechts- bzw. Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse zu wahren, nur schwer vereinbar. Lassen Sie mich zum Schluss noch kurz auf Ihre Forderung eingehen, die Steuerbegünstigungen für zu Wohnzwecken vermieteten Grundbesitz zu erhöhen. Diese begründen Sie damit, dass ansonsten Erwerber gezwungen seien, den Grundbesitz zu verkaufen, um die Erbschaft- oder Schenkungsteuer bezahlen zu können. Die Fraktion hat bei ihrem Antrag aber offenkundig übersehen, dass der Gesetzgeber genau für solche Fälle in § 28 Abs. 3 bereits Vorsorge getroffen hat. Demnach ist dem Erwerber die auf zu Wohnzwecken vermieteten Grundbesitz entfallende Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer auf Antrag auf bis zu zehn Jahre zu stunden, soweit der Erwerber die Steuern nur durch Veräußerung dieses Vermögens aufbringen kann. Bei einem Erwerb von Todes wegen erfolgt die Stundung zudem zinslos. Die Landesregierung kann daher nur empfehlen, diesen Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Damit sind wir am Ende der Debatte. Wir kommen zur Abstimmung. Eine Ausschussüberweisung ist nicht beantragt. Wer dem Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER – Drucksache 18/5235 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Wir dürfen Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe der Realschule plus aus Flörsheim-Dalsheim. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Zudem ist das Christliche Jugenddorfwerk Ludwigshafen bei uns. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Wir dürfen des Weiteren Schülerinnen und Schüler 12. Jahrgangsstufe der Integrierten Gesamtschule Anna Seghers in Mainz begrüßen. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Ich rufe auf: Zweiter Teil der AKTUELLEN DEBATTE Eine starke und soziale Gesellschaft kann kraftvolle Hilfe leisten: Erfolgreicher Start des Bürgergeldes in Rheinland-Pfalz auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/5293 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordnete Horstmann.

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Lana Horstmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ein Mensch arbeitslos wird, ist dies immer ein persönlicher Schicksalsschlag, häufig verbunden mit Sorgen, Existenzängsten, aber auch der Scham des Verlustes der sozialen Anerkennung, und all dies in unserer aktuellen Zeit, die ohnehin schon belastend genug ist. Ganz klar ist, es kann jeden treffen, den Ungelernten sowie die Akademikerin, vielleicht aber auch unsere Nachbarn oder den Familien- und Freundeskreis. Ich ziehe es einmal ganz bewusst auf die persönliche Ebene. Was würden wohl die meisten von uns hier tun – so hoffe ich zumindest –, wenn eine uns nahestehende Person in diese Situation rutscht? Wir würden sie unterstützen, sie nicht ausgrenzen, ihr Vertrauen und Sicherheit schenken, ihr aber auch Perspektiven eröffnen. Das ist genau das, was eine starke und soziale Gesellschaft kann: kraftvolle Hilfe leisten. (Beifall der SPD sowie der Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Steven Wink, FDP) Das neue Bürgergeld, das zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, leistet dies. Es hilft in Rheinland-Pfalz über 227.000 Menschen, also knapp einer Viertelmillion. Es ist – vor allem dank der herausragenden Arbeit in den rheinland-pfälzischen Jobcentern – hervorragend angelaufen. Daher geht ein großer Dank an alle Mitarbeitenden und stellvertretend für all die engagierten Männer und Frauen an die Chefin der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Heidrun Schulz. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Natürlich bedarf es auch einer auskömmlichen Mittelausstattung in den Jobcentern, um handlungsfähig zu sein. Darauf werden wir achten, um der Vielfalt an Aufgaben dauerhaft gerecht zu werden. Das neue Bürgergeld ist Abfederung und Sprungbrett zugleich, also Schutz und Chance. Es hilft Menschen, nicht einfach kurzfristig in irgendeine Arbeit zu kommen, sondern nachhaltig und zielgerichtet Fuß zu fassen. Es priorisiert die Weiterbildung und Qualifizierung, die Schlüssel für eine erfolgreiche Zukunft. Den Vermittlungsvorrang haben wir abgeschafft. Zum 1. Juli führen wir einen Bürgergeldbonus und ein Weiterbildungsgeld ein. Damit ist das Bürgergeld auch ein großer Beitrag, um den Fachkräftemangel – darüber sprachen wir heute bereits in der ersten Aktuellen Debatte – zu überwinden und ihm entgegenzuwirken. Es ist somit nicht nur für die Betroffenen ein wichtiger Schritt in eine neue und unabhängige Zukunft, sondern auch ein wichtiger Beitrag für unsere Gesellschaft. In Sachen Weiterbildung gehen wir in Rheinland-Pfalz ohnehin voran. Meine Kollegin Dr. Katrin Rehak-Nitsche wird dies morgen im Rahmen der Aussprache zu unserer Großen Anfrage noch näher ausführen. Die Stärkung der Weiterbildung im Rahmen des neuen Bürgergelds fügt sich somit absolut in unsere Grundüberzeugung. Weiterbildung zahlt sich aus, nicht nur monetär, sondern auch gesellschaftlich. Kurzum, die hervorragende Arbeit der Jobcenter, eng begleitet durch die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen, eng verzahnt mit den Weiterbildungsmaßnahmen des Landes und all seinen Partnern. Das Bürgergeld wird in Rheinland-Pfalz mit Sicherheit zu einer sozialpolitischen Erfolgsgeschichte. Natürlich ist dies nur ein Baustein, um all diejenigen, die Unterstützung brauchen, zielgerichteter und mit dem nötigen Respekt und Vertrauen auf Augenhöhe zu begleiten. Die Stärke einer Gesellschaft zeigt sich darin, wie sie mit den vermeintlich Schwachen umgeht. Es gibt dort eben nicht nur schwarz oder weiß, gut oder schlecht oder „die eine“ Patentlösung, sondern der Mix an Maßnahmen ist genau das Richtige. Menschen mit Wertschätzung zu begegnen, sie in besonderen Situationen aufzufangen, um dann Potenziale zu entwickeln und Zukunftsperspektiven zu bieten, ist die Aufgabe unserer starken und sozialen Gesellschaft. Der Aufgabe stellen wir uns gemeinschaftlich mit allen demokratischen Parteien. Daher bin ich davon überzeugt, dass der eingeschlagene Weg genau richtig ist. Natürlich werden wir als SPD-Fraktion weiterhin eng begleiten, wie das Bürgergeld in der Praxis läuft. Ich möchte noch einmal hervorheben, das Bürgergeld ist ein echter Paradigmenwechsel. Es steht für einen Sozialstaat ein, der die Bürgerinnen und Bürger absichert, sie aber auch dabei unterstützt, neue Chancen im Leben zu ergreifen. Das heißt für uns in Rheinland-Pfalz aber auch, dass wir an dieser Stelle nicht einfach stehen bleiben werden. Armut bekämpfen und Teilhabe sichern sind und bleiben für uns sehr zentrale landespolitische Ziele, von Housing First bis hin zur Schuldnerberatung. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Lassen Sie mich also abschließend festhalten: Das neue Jahr ist 25 Tage alt, und somit kann ich jetzt schon aus sozialpolitischer Sicht sagen, dies wird ein gutes Jahr. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP –

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Moesta. (Abg. Lars Rieger, CDU: Jetzt werden es gute 5 Minuten! – Heiterkeit bei der SPD)

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Anette Moesta CDU

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns schon gefragt, warum dieses Bundesgesetz heute auf der Tagesordnung im Plenum steht. Der Punkt wurde in der Januarsitzung des zuständigen Ausschusses erörtert, und die Neuregelungen des Bürgergeld-Gesetzes wurden öffentlich ausgiebig diskutiert. Probleme beim Start gab es bisher nicht. Eine Sozialleistung hat einen neuen Namen bekommen. Ich glaube, wir alle verbinden damit die Hoffnung, dass das Wort „Hartz IV“, das umgangssprachlich für Arbeitslosengeld II genutzt wurde, verschwindet. Ob tatsächlich irgendwann nicht mehr von „hartzen“ gesprochen wird, bleibt abzuwarten. Das Bürgergeld-Gesetz ist da. Die Regelsätze sind erhöht worden. Dies ist richtig und wichtig; denn die Lebenshaltungskosten sind explodiert. Eines möchte ich aber deutlich sagen. Auch vor dem Bürgergeld-Gesetz haben die Jobcenter auf Augenhöhe mit den Menschen gearbeitet. Es ist schlichtweg falsch zu sagen, durch das Bürgergeld-Gesetz wird endlich Augenhöhe hergestellt. (Beifall der CDU) Ich weiß von Mitarbeitern in Jobcentern, dass sie gerade diese Aussage in der politischen Diskussion sehr getroffen hat. Deshalb möchte auch ich allen Mitarbeitern in den Jobcentern sehr herzlich für ihre gute Arbeit in den vergangenen Jahren und heute danken. (Beifall der CDU) Bei allen Diskussionen, die bis zum Kompromiss im Bundesrat geführt wurden, bleibt bestehen: Auf der einen Seite haben wir einen eklatanten Fachkräftemangel in den unterschiedlichen Bereichen, sei es in Pflegeheimen, Backstuben, Metzgereien, oder seien es lange Wartezeiten bei Handwerkern, und 1,8 Millionen offene Stellen, Anwerbungen aus dem Ausland. Auf der anderen Seite bezogen im Jahr 2022 3,7 Millionen Menschen Arbeitslosengeld II, von denen ca. 0,9 Millionen Menschen arbeitsfähig waren. Passt das zusammen? Natürlich nicht, obwohl es – davon gehe ich aus – unser aller Ziel ist, dies nur annähernd zusammenzubringen, wohlwissend, dass dies mit Rechnung und Gegenrechnung nicht getan ist; denn gerade dazwischen arbeiten Jobcenter und Bundesagentur. Wir alle wollen, dass Menschen in Not unterstützt werden; denn jeder von uns kann in eine solche Situation kommen, in der er Hilfe von anderen braucht. Dies ist gelebte Solidarität, und dies wollen wir in unserem Land. (Beifall der CDU) Es gilt aber auch, die Solidarität nicht über die Maßen zu beanspruchen. Für uns in der CDU ist es deshalb wichtig und richtig, dass es kein bedingungsloses Grundeinkommen gibt. Unser Blick ist auch auf die Menschen in unserem Land gerichtet, die mit ihrer täglichen Arbeit und mit ihren Abgaben das System der Solidarität finanzieren. Auch deshalb muss es zwischen Sozialleistungen und dem durch Arbeit verdienten Gehalt einen Lohnabstand geben, sonst trägt eine Gesellschaft ein Sozialsystem auf Dauer nicht mit. Es gilt immer noch das Prinzip „Leistung muss sich lohnen“. (Beifall der CDU) Fördern und fordern ist deshalb für uns elementares Prinzip staatlicher Unterstützungsleistung. Dazu gehören Qualifikationen und Sanktionen. Wichtig ist natürlich, dass sich Gesetze der Lebenswirklichkeit anpassen. Dies tut das neue Gesetz in einigen Bereichen. Auch hier gilt der Dank den Jobcentern; denn in den Jobcentern wurde vieles entwickelt, um Menschen zu unterstützen. Deshalb freue ich mich, dass das Gesetz die gelebten Erfahrungen und den Qualitätsanspruch der Jobcenter nun fixiert. Sanktionen waren immer wieder in der Öffentlichkeit ein großes Thema. Fakt ist, grundsätzlich halten sich die Empfänger in überwiegender Zahl an die Regeln, aber manch ein Betroffener braucht einen Schubs, um sich zu bewegen. Gerade für engagierte Mitarbeiter in den Jobcentern ist es besonders schlimm zu erleben, wenn es keine Möglichkeit gibt, jemanden anzuschubsen. Genau so bitte ich dies auch zu verstehen. Manche Menschen brauchen im guten Sinne einen Schubs, und die Mitarbeiter müssen sich von manch einem Leistungsempfänger auch nicht vorführen lassen. (Beifall der CDU) Die Jobcenter selbst sehen durch die Einführung des Bürgergelds derzeit kaum Veränderungen der Leistungsempfängerstruktur. Anders sieht dies jedoch bei der Wohngeldreform aus. Diese war wichtig, aber genau dort sehen wir große Umsetzungsprobleme. Hier würde uns interessieren, in welcher Form das Land unsere Kommunen unterstützen will, damit die Gelder zeitnah bei den Menschen ankommen, die es dringend brauchen. (Beifall der CDU) Wie soll dies personell geschultert werden? Woher soll das Personal kommen? Heute warten schon viele Menschen Monate bis zu einem Jahr auf ihr Wohngeld. Wie sieht dies bei einer Verdopplung bis Verdreifachung der Anspruchsteller aus? (Glocke des Präsidenten) Darauf hätten wir heute gerne eine Antwort von der SPD-Fraktion bekommen, anstatt dass sie hier eine Traumabewältigung vornimmt. (Beifall der CDU – Zuruf von der SPD: So schön waren sie nicht!)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Einführung des Bürgergelds und damit die Überwindung von Hartz IV ist für mich die zentrale sozialpolitische Reform des 20. Jahrhunderts, dieses Jahrtausends. Ich bin heilfroh, dass die Bundesregierung diese Reform angegangen ist und wir es endlich weg von einem Menschenbild geschafft haben, das darauf aufgebaut war, dass die Menschen zu faul zum Arbeiten wären, hin zu einem positiven Menschenbild, das die Chancen und Potenziale jedes einzelnen Menschen in unserer Gesellschaft sieht. Das wird nicht nur die Arbeitslosenverwaltung, sondern die Gesellschaft an sich in Deutschland Schritt für Schritt zum Positiven verändern. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Mich freut ganz besonders auch, dass etliche Hürden überwunden sind, die wir dringend überwinden müssen, weil das Bürgergeld nicht nur eine sozialpolitische Errungenschaft ist, sondern am Ende auch eine ökonomische Errungenschaft sein wird. Es geht auch und vor allem darum, dass Hürden zum Arbeitsmarkt abgebaut werden, ja, dass sich Arbeit wieder lohnt. Das ist insbesondere bei der Frage der Hinzuverdienstregelung eine sehr entscheidende Frage, die bisher so war, dass sich im Prinzip die Aufnahme von stundenweiser Arbeit oder Ausbildung für junge Menschen überhaupt nicht gelohnt hat, weil alles mit dem bisherigen Hartz-IV-Satz verrechnet wurde. Wir gehen jetzt einen ganz anderen Weg, der in die richtige Richtung weist. Es ist auch so, dass das Recht auf Weiterbildung, das Mitte des Jahres voll Gesetzeskraft wird, dazu führen wird, dass wir durch die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs Menschen für das Thema qualifizieren, das wir heute Mittag schon besprochen haben – Fachkräftemangel, Arbeitskräftemangel –, was dringend ökonomisch gebraucht wird, dass also aufgehört wird, dass der Mensch, der im Bürgergeldbezug ist, jede Arbeit annehmen muss, bis hin dazu, dass wir den Menschen die Chance geben, sich für die Qualifikation zu qualifizieren, die dieser Mensch braucht, die aber am Ende auch unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft brauchen. Somit ist es eine Win-winSituation für jeden Einzelnen, am Ende aber auch für unsere Gesellschaft und unsere Unternehmen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Ich bin wirklich begeistert, wie gut die Umsetzung jetzt funktioniert hat. Wir hatten Ende des Jahres noch einmal Gespräche mit den Jobcentern, und da gab es schon Befürchtungen, dass es vielleicht schwierig wird, weil durch das Vermittlungsausschussverfahren alles ein bisschen länger gedauert hat. Das hat bisher aber wirklich sehr, sehr gut funktioniert. Ich glaube aber auch, dass noch einmal wichtig sein wird, dass das Bürgergeld dann in seiner ganzen Breite da ist, wenn die Dinge aus dem Gesetz, die im Sommer in Kraft treten, da sind. Es betrifft eben über 200.000 Menschen, und auch das will ich noch einmal sagen: Es gibt einige von diesen Menschen, die kommen mit Qualifizierungen, mit Weiterbildungen wieder in den Arbeitsmarkt. Es gibt einige von diesen Menschen – das sind immerhin 20 % –, die sind schon im Arbeitsmarkt. Die arbeiten nämlich voll und bekommen Bürgergeld zusätzlich. Ich finde, das wird immer wieder in der Debatte vergessen. Da müssen wir ebenfalls schauen, dass wir daraus mit besseren Löhnen und immer wieder Überprüfungen des Mindestlohns herauskommen, weil man am Ende von seiner Erwerbsarbeit, wenn man ihr in Vollzeit nachgeht, sich und seine Familie ernähren soll. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, es sind im Bezug vom Bürgergeld auch einige Menschen, da müssen wir sozialpolitisch anders heran. Sie sind aufgrund verschiedener multipler Problemlagen nicht eben mal so in der Lage, in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden. Da brauchen wir Intensivierungen der Familienarbeit, der Schuldnerberatung, der gesundheitlichen Unterstützung, der ganzheitlichen Hilfe. Ich glaube, da müssen wir uns ehrlich machen, und dafür gibt das Bürgergeld einen noch besseren Rahmen. Dem werden wir uns mit zahlreichen flankierenden Maßnahmen im Landeshaushalt widmen, welche Kollegin Horstmann schon angesprochen hat. Ich bin daher guter Dinge, dass es mit dem Bürgergeld ein Stück weit gerechter wird in unserer Gesellschaft. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Astrid Schmitt

Für die AfD-Fraktion hat Fraktionsvorsitzender Frisch das Wort.

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Michael Frisch AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit gehören daher zu den Kernaufgaben staatlichen Handelns, und das ist gut so. Weniger gut ist dagegen das, was die Ampelregierung in Berlin als sogenanntes Bürgergeld auf den Weg gebracht hat. Zwar war es grundsätzlich richtig, die Regelbedarfssätze zu erhöhen; denn es sind nicht die arbeitslosen Menschen, die für die aktuellen Preissteigerungen verantwortlich sind. Die Verantwortung dafür liegt bei der Bundesregierung, der EU-Kommission und der Europäischen Zentralbank, und sie liegt bei all denen, die deren Nullzins- und Transformationspolitik unterstützen. Davor müssen wir auch unsere Arbeitslosen schützen. Das eigentliche Problem ist ein anderes. Selbst wenn der ursprüngliche Gesetzentwurf im Vermittlungsausschuss an einigen Stellen nachgebessert worden ist, bleibt die Frage, ob sich Arbeit in diesem Land künftig noch lohnt. Fakt ist, mit der Erhöhung der Regelsätze wird das Lohnabstandsgebot unterlaufen. Nach Berechnungen des Kieler IWF erhält eine Familie mit zwei Kindern einschließlich Wohnungs- und Heizkosten bis zu 2.932 Euro Bürgergeld und damit nur geringfügig weniger als ein Vergleichshaushalt mit einem zum Mindestlohn tätigen Vollzeitarbeitnehmer, selbst wenn dieser ergänzende Sozialleistungen bezieht. An dieser Stelle verschwimmen die Grenzen zwischen Erwerbstätigkeit und Transferleistungsbezug nahezu vollständig. Das ist fatal, sorgt es doch für Demotivation bei denen, die mit einem geringen Gehalt einer regulären Berufstätigkeit nachgehen. Warum soll ich morgens um 7 Uhr schon arbeiten, wenn Bürgergeldempfänger fast das Gleiche bekommen, fragt Hans Peter Wollseifer, der Präsident des Deutschen Handwerksverbands mit Recht. Anders gesagt, wer arbeitet, ist der Dumme. Für knapp 3.000 Euro netto muss ein Berufstätiger hart arbeiten. Eine vierköpfige Familie, die Bürgergeld bezieht, erhält annähernd so viel fürs Nichtstun. (Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Eine vierköpfige Familie!) Hinzu kommt ein Schonvermögen, von dem viele Durchschnittsverdiener nur träumen können: 15.000 Euro pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, für jede erwerbsfähige Person ein Auto und nicht zuletzt eine selbst genutzte Immobilie, selbst wenn diese einen Millionenwert besitzen sollte. Das alles schafft nicht nur Fehlanreize, die gerade angesichts des akuten Arbeitskräftemangels kontraproduktiv sind. Es ist auch in hohem Maße ungerecht; denn Respekt gebührt nicht nur den Hilfsbedürftigen, sondern ebenso denen, die dieses Land mit ihrer Arbeit und ihren Steuern am Laufen halten. Sie sind diejenigen, die unser Sozialsystem überhaupt erst ermöglichen. Dabei fällt es vielen Menschen zunehmend schwer, von ihrem Einkommen zu leben oder auch nur bescheidene Rücklagen zu bilden. Gleichzeitig lässt die Politik einer sozialdemokratisch geführten Bundesregierung ein Leben in Abhängigkeit von öffentlichen Transferleistungen immer attraktiver erscheinen. Deshalb wiederhole ich noch einmal, was ich bereits in der Vergangenheit an dieser Stelle gesagt habe: Eine SPD, die unseren Arbeitnehmern immer mehr Belastungen auferlegt, um damit fragwürdige Sozialausgaben zu finanzieren, ist nicht mehr die Partei der fleißigen kleinen Leute. (Beifall der AfD –

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Joachim Paul AfD

Schon lange nicht mehr!) Meine Damen und Herren auf der linken Seite dieses Hauses, wenn Sie wirklich etwas für die arbeitenden Menschen tun wollen, dann sorgen Sie dafür, dass Steuern und Abgaben gesenkt werden, damit allen mehr Netto vom Brutto bleibt. (Zuruf von der SPD) Dann machen Sie eine vernünftige Energiepolitik, mit der Strom und Gas wieder bezahlbar werden, und dann stoppen Sie endlich die unkontrollierte Einwanderung, (Abg. Michael Hüttner, SPD: Das hat aber lange gedauert!) deren Kosten unsere Bürger immer weiter belasten, anstatt sie noch mit europaweit einmaligen Sozialleistungen anzuheizen. (Beifall der AfD –

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Joachim Paul AfD

So ist es!) Daran, den Menschen mehr von ihrem schwer verdienten Geld zur eigenverantwortlichen Verwendung zu lassen, haben Sie aber kein Interesse. Ihr Ideal ist nicht der auf eigenen Füßen stehende Bürger, sondern der Konsument als Betreuungsfall. Sie ziehen den Menschen immer mehr Geld aus der Tasche und verteilen es anschließend weiter, um als Retter und Wohltäter dazustehen. Letztlich geht es dabei um Macht. Je mehr jemand vom Staat abhängig ist, desto größer ist dessen Einfluss auf sein Leben. (Zuruf von der SPD: Verschwörungstheorien! – Unruhe der SPD) Wer zahlt, schafft an; wer das Geld gibt, bestimmt über dessen Verwendung. Die bedingungslose Grundsicherung, von der viele Rote und Grüne träumen, dürfte der nächste Schritt in diese Richtung sein. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Erzählen Sie mal, von was Sie träumen!) In der DDR hat man dieses System zu Ende gedacht. In ihrem Sozialismus hatten alle eine vom Staat zugewiesene Tätigkeit, und alle wurden von ihm bezahlt. Wohin das führte, ist bekannt. (Zuruf von der AfD: Ja! – Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nach 40 Jahren war die Volkswirtschaft bankrott. Armut für alle, statt Wohlstand für die meisten. Mit grün-rotem Ampeldirigismus unter freundlicher Mithilfe (Glocke der Präsidentin) der schon lange nicht mehr freiheitlichen FDP könnte die Reise dorthin bei uns noch schneller gehen. Vielen Dank. (Beifall der AfD –

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Martin Haller SPD

Jetzt reicht es aber! Das ist eine Diktatur gewesen! Was machen Sie denn wieder für unanständige Vergleiche? Das ist eine Unverschämtheit! Unverschämtheit! – Unruhe bei der SPD – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD –

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Michael Frisch AfD

Denken Sie mal darüber nach, Herr Haller! –

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Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die FDP-Fraktion hat Abgeordneter Steven Wink das Wort.

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Steven Wink FDP

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Bürgergeld setzt Anreize damit, dass sich gering qualifizierte Langzeitarbeitslose durch eine Weiterbildung einen höheren Qualifizierungszugang ermöglichen können. An dieser Stelle greifen das lebenslange Lernen und die Steigerung der Arbeitsund Ausbildungsfähigkeit. Rund zwei Drittel der Arbeitssuchenden gelten derzeit als Langzeitarbeitslose, die eine zu geringe Qualifizierung aufweisen. Die Anreize werden unter anderem durch das vorhin schon erwähnte Weiterbildungsgeld und den Bürgergeldbonus für besonders nachhaltige Integration gesetzt. Das ist eine wichtige Maßnahme, um Langzeitarbeitslose auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu etablieren. Mit der Abschaffung des Vermittlungsvorrangs gelingt es zusätzlich, eine auf die Persönlichkeit und die Fähigkeit des bzw. der Einzelnen passende Arbeitsstelle zu finden; denn die beste soziale Absicherung ist immer noch ein fester Arbeitsplatz. (Beifall der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Eine weitere neue Maßnahme ist das Coaching, welches gerade Menschen mit komplexen Problemlagen unterstützt, um gemeinsam Lösungswege zu finden. Diese Unterstützung kann nicht nur von Bürgergeldbeziehern genutzt werden, sondern auch berufsbegleitend erfolgen. Dies setzt Anreize zur Weiterbildung. Ein wichtiger Aspekt bei den Vermögensgrenzen ist, dass junge Erwachsene – das ist mir an diesem Punkt wichtig –, deren Eltern Bürgergeld beziehen, mit der Einführung des Bürgergelds schuldenfrei in die Volljährigkeit kommen können. Dies wird erreicht, indem junge Erwachsene keine Grundsicherungsleistungen bis zu einem Vermögen von 15.000 Euro zurückzahlen müssen. Eine der wohl wichtigsten Säulen ist, dass Schüler- und Studentenjobs oder Ausbildungsgehälter sowie Ferienjobs künftig bis zur Minigrenze unangetastet bleiben. Dies ermöglicht vor allem den Nachfahren der Bürgergeldbezieher Chancengerechtigkeit. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Somit können Schüler, Studenten und Auszubildende inzwischen unabhängig vom Einkommen der Eltern ihre berufliche Zukunft gestalten. Unter dieser Berücksichtigung beendet die Bundesregierung eine Benachteiligung, die zuvor den Nachfahren von Beziehern staatlicher Hilfeleistungen widerfuhr. Ein Beispiel: Im vorherigen System Arbeitslosengeld II durften Kinder nur bis zu 100 Euro im Monat abzugsfrei verdienen. Bei einem höheren Einkommen wurden 80 % des Gelds angerechnet. So konnte ein Schüler mit einem Minijob 450 Euro verdienen, durfte aufgrund der Arbeitslosigkeit seiner Eltern jedoch nur 170 Euro behalten. Mit der Einführung des Bürgergelds kann nun ein Schüler einen 520-Euro-Minijob annehmen, und das erarbeitete Geld wird nicht mehr an die Bezugshilfen der Eltern angerechnet. (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gut!) Dies stärkt Eigenverantwortlichkeit, löst Abhängigkeiten und fördert die Selbstentfaltung von jedem einzelnen Menschen. Das schlägt im Kern in dieselbe Kerbe der Debatte, die wir hier schon einmal geführt haben, als es darum ging, die Kostenbeiträge für Pflegekinder abzuschaffen: Chancengerechtigkeit gerade auch für junge Menschen, die sich ihr eigenes Leben aufbauen wollen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein weiterer Wunsch – wenn ich heute einen Wunsch frei hätte –, (Zuruf der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und ich weiß, das ist ein langjähriger Weg, ein langer Weg, und das war in der Umsetzung natürlich nicht alles umsetzbar – das ist mir schon bewusst –, wäre aber die Bündelung der Maßnahmen. Es gibt viele Transferleistungen bei verschiedenen Ämtern und Institutionen, über die nicht zwingend immer jeder Empfänger und Berechtigte Bescheid weiß oder informiert ist. Zudem gibt es die Tatsache, dass zum Beispiel eine Leistung A auf Leistung B angerechnet wird, C in Teilen auf A, und alle diese Komplikationen in der Praxis. Deshalb wäre es ein Wunsch, diese Leistungen so weit, wie es geht, zu bündeln, zusammenzufassen und vielleicht mit wenig Anträgen den Menschen in einer sogenannten Einzelfallprüfung die Leistung zukommen zu lassen, die ihnen zusteht. Das wäre auch eine Entbürokratisierung für die Mitarbeiter in den BA und Jobcentern, die – das wurde mehrmals erwähnt, aber ich möchte es noch einmal sagen – die letzten Jahre extrem viel über ihre Grenzen hinweg gegangen sind und gute Arbeit geleistet haben, auch in Zeiten von Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst. (Beifall der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daher hier auch einmal Danke. Der Weg wäre aber vielleicht noch ein Weg zur Entlastung und Entbürokratisierung. Das würde ich mir heute an dieser Stelle noch wünschen. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat Abgeordneter Kunz das Wort.

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Patrick Kunz FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ist die Umstellung des zum Anfang dieses Jahres eingeführten Bürgergelds zu loben, da diese größtenteils automatisch und unproblematisch abgelaufen ist. Mit der Einführung des Bürgergelds wurde für uns FREIE WÄHLER jedoch eines vergessen: das Setzen eines klaren Signals, dass es lohnender ist zu arbeiten, als dies nicht zu tun. Wenn jemand mit einem geringen Einkommen weniger nach Hause bringt als jemand, der gar nicht arbeitet, werden sich noch deutlich mehr Menschen als bisher fragen, warum sie eigentlich noch arbeiten gehen. Dieses Bürgergeld hat für uns mehr die Ähnlichkeit mit einem bedingungslosen Grundeinkommen als mit einer sozialen Absicherung von zum Beispiel Arbeitslosen. Bei einem derart sensiblen Thema müssen wir auch die langfristigen Folgen abschätzen und bedenken. Das aber ist an dieser Stelle bisher offensichtlich nicht bzw. nur unzureichend geschehen. Gerade in Fragen der Migration ist für uns eine Signalwirkung nach außen nicht erkennbar. In Deutschland gibt es für Bezieher von Hartz IV seit diesem Jahr das Bürgergeld. Doch wie sieht es mit der Mindestsicherung in anderen EU-Ländern aus? Es muss auch an dieser Stelle weiterhin darauf hingewirkt werden, dass in den europäischen Staaten vergleichbare Versorgungsstandards für Flüchtlinge und Migranten gelten. Da ist es völlig inakzeptabel und kontraproduktiv, wenn ein Land in Europa Migranten und Flüchtlinge besserstellt, als es andere tun. Ein Blick zu unseren Nachbarn zeigt, dass es innerhalb Europas große Unterschiede gibt. In Dänemark erhalten Menschen zum Beispiel Sozialhilfe, wenn sie in den vergangenen acht Jahren sieben davon in Dänemark gelebt haben. In den Niederlanden erhalten die Menschen Sozialhilfe unter anderem, wenn alle Möglichkeiten zur Arbeitsfindung ausgeschöpft wurden. In Frankreich erhalten Menschen das sogenannte Aktive Solidaritätseinkommen, kurz RSA. Dort werden zum Beispiel alle Vermögenswerte angerechnet und alle drei Monate der Leistungsanspruch geprüft. In Polen dürfen Leistungsempfänger ein bestimmtes Nettoeinkommen nicht überschreiten. Darüber hinaus erhalten diese Sachleistungen wie ÖPNV-Fahrkarten, Beiträge zur Kranken- und Sozialversicherung. Doch blicken wir zurück nach Deutschland, ist festzustellen, dass es unter anderem an Sanktionsmöglichkeiten fehlt und die Freistellung von vorhandenem Vermögen zu überzogen ist. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir, die FREIEN WÄHLER, fordern die Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene für eine deutliche Nachbesserung des Konzepts einzusetzen und ein solides, in die Zukunft gedachtes Konzept zu entwickeln. Wie von mir eingangs erwähnt, muss sich Arbeiten mehr lohnen, als dies nicht zu tun; denn wie schon Guido Westerwelle zu sagen wusste: „Leistung muss sich lohnen, und wer arbeitet, muss mehr haben als der, der nicht arbeitet.“ Wenn das nicht mehr beachtet wird, ist die Soziale Marktwirtschaft gefährdet. Ich danke Ihnen. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der AfD)

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Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, darf ich Gäste bei uns im Landtag begrüßen. Zum einen haben wir die Ehre, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Professor Dr. Kugelmann, bei uns ist. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Er sitzt neben der Bürgerbeauftragten und Beauftragten für die Landespolizei, Frau Barbara Schleicher-Rothmund. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen! (Beifall im Hause) Wir haben jetzt zweimal eine Rentnerbande. Ich habe nach den richtigen Worten überlegt. Sie kommen einmal aus Gau-Odernheim. Schön, dass Sie da sind! (Beifall im Hause) Sie haben Konkurrenz aus Wörrstadt. Auch Ihnen ein ganz herzliches Willkommen! (Beifall im Hause) Ich begrüße genauso herzlich Volontäre aus Albig. Schön, dass auch Sie da sind! (Beifall im Hause) Jetzt erteile ich gerne der Landesregierung und Herrn Staatsminister Schweitzer das Wort.

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Alexander Schweitzer

Frau Präsidentin, vielen Dank! – Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen Kollegen! Vielen Dank für die Debatte. Ich will der Ampelkoalition und der SPD-Fraktion ganz herzlich dafür danken, dass sie diesen Punkt eingebracht haben, weil er uns die Gelegenheit gibt, auf den wirklich gelungenen Start des Bürgergelds in Rheinland-Pfalz zu schauen. Zum 1. Januar 2023 ist die nicht unerhebliche Aufgabe bei den Jobcentern angekommen, nachdem man im Jahr 2022 – Sie erinnern sich – das eine oder andere mit ukrainischen Flüchtlingen zu tun hatte. Das betrifft den Rechtskreiswechsel. Dazu kam das Umsetzen des Bürgergelds. Tatsächlich war es mit Blick auf die tatsächlichen Verhältnisse, die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses, die Diskussion im Bundestag und im Bundesrat so, dass bei den Jobcentern der Vorlauf gar nicht so groß war. Dennoch ist es wirklich gelungen, in den Jobcentern rechtzeitig umzustellen. Ich will die Gelegenheit nutzen, an die Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern in Rheinland-Pfalz zu übermitteln, wir sind froh und dankbar, dass wir so engagierte Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern haben. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Es ist das eine oder andere inhaltlich schon angesprochen worden. Ich finde, es fügt sich ganz gut, dass es ein bisschen mit in die Debatte eingebettet werden kann, die wir davor geführt haben, nämlich zum Thema „Fachkräfte“. Es fügt sich auch ganz gut, dass es sich in die Debatte über Erben und Leistung einbetten lässt. Das gehört da mit hinein. Ich habe mich immer darüber gewundert, dass das Prinzip, Leistung muss sich lohnen, in der Debatte so wenig eine Rolle gespielt hat. Es ist so, dass wir ideologisch in diesen Fragen – auch im Vorfeld des Vermittlungsausschusses, in dem ich für das Land Rheinland-Pfalz eine Rolle spielen durfte – darüber nachgedacht haben, wie viel Menschen selbst behalten dürfen. Wie viel dürfen sie an Vermögen behalten? Es ist sehr dogmatisch darüber diskutiert worden, wie groß die Wohnung oder das Haus sein dürfen. Ich habe das immer interessant gefunden, weil man immer vergessen hat, dass das in der Regel nicht Menschen sind, die das Haus geerbt haben, sondern die lange Erwerbsbiografien hinter sich gebracht haben, die gearbeitet und ein Haus aufgebaut haben. Diese sollen jetzt, womöglich aus Gründen, für die sie nichts können, denen das Schicksal übel mitgespielt hat, gerade im ländlichen Raum das Haus, das vielleicht groß, aber nicht viel wert ist, verlassen, um sozusagen eine angemessene Wohnung in der nächsten Stadt zu finden. Diese kostet dort in der Regel mehr als das Haus, das sie verlassen müssten. Meine Damen und Herren, an der Stelle habe ich mir manchmal gedacht, das Leistungsprinzip, über das wir eben diskutiert haben, hätten wir schon früher zwischen der Union und der Ampel in Berlin einführen können, dann wären wir noch schneller fertig gewesen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich will den Punkt verstärken, der angesprochen wurde. Was ist der Unterschied zwischen Hartz IV und Bürgergeld? Zunächst einmal liegen gut zwei Jahrzehnte arbeitsmarktpolitische Entwicklung dazwischen. Natürlich hat sich enorm etwas geändert. Manche, die sich an die Diskussion von damals erinnern, wissen, wir hatten damals eine strukturelle Massenarbeitslosigkeit. Wir waren – Begriffe von damals – der „kranke Mann Europas“. Wir hatten Menschen, die Jobs gesucht, Bewerbungen ohne Ende geschrieben haben und nicht in Jobs gekommen sind. Die Situation hat sich fundamental geändert. Sie hat sich sogar fast ins Gegenteil verkehrt. Dennoch wird gesagt, wir lassen das Prinzip Hartz IV, das immer noch bis in die jüngste Vergangenheit Grundlage war, das Prinzip des Vermittlungsvorrangs gelten, nämlich dass die Jobcenter-Mitarbeitenden eigentlich de jure gezwungen sind, die Menschen, die vor ihnen stehen, so schnell wie möglich zu vermitteln, obwohl die Qualifikation vielleicht nicht passt, sie dies in der eigenen Erwerbsbiografie nicht voranbringt oder es kaum etwas für den Arbeitgeber bringt. Der Drehtüreffekt ist auch zu deren Lasten gelaufen. Das war nicht mehr das Gebot der Zeit. Ich bin sehr froh, dass dieser zentrale Punkt wegfallen konnte. Der Vermittlungsvorrang ist weggefallen. Wir können mit den Jobcenter-Kunden, mit den Bürgerinnen und Bürgern, die bei den Jobcentern ankommen, individuell vereinbaren, was sie brauchen. Das ist oftmals das Thema „Qualifikation“. Zwei Drittel der Menschen, die im Bezug sind, haben keinen Berufsabschluss. Das erst einmal nachzuholen und den langen Weg zu gehen, der dann vielleicht auch mit Rückschlägen versehen ist, ist die Möglichkeit, die das Weiterbildungsgeld und vieles mehr bringt. Meine Damen und Herren, das ist ein Paradigmen- und nicht nur ein Labelwechsel. Das bringt uns in eine andere sozialstaatliche Realität. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich bin froh, dass wir dieses Thema mit den Sanktionen am Ende nur gestreift haben. Die Diskussion ist ein bisschen aufgeladen gewesen, auch in der öffentlichen Debatte. Eigentlich muss man sagen, die Karlsruher Richter haben uns damals enge Grenzen gesetzt. Genau innerhalb dieser Grenzen bleiben wir. Sanktionen sind möglich ab dem Leistungsbezug, aber sie sind nicht mehr in dem Maße möglich, wie sie einmal möglich waren, dass Menschen am Ende nicht mehr wussten, wie sie bis zum Monatsende kommen sollten. Es ist eben gesagt worden. Frau Moesta, Sie haben das mit dem charmanten Begriff des Anschubsens gemeint. Wir dürfen nicht vergessen, wir hatten Zeiten, da hat Hartz IV dazu geführt, dass Menschen nicht nur angeschubst wurden, nein, sie wurden herumgeschubst. Herumschubsen kann nicht die Grundlage eines modernen Sozialstaatskonzepts sein, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Deshalb glaube ich schon, dass ein guter Kompromiss gelungen ist. Ich will mit Blick auf Rheinland-Pfalz einen Punkt besonders hervorheben. Wir sind gut bezüglich des Arbeitsmarkts, nach wie vor auf Platz 3 der Arbeitsmarktentwicklung in ganz Deutschland. Wir haben nach ILO-Standards in manchen Regionen des Landes Vollbeschäftigung. Wir haben aber immer noch Menschen, die wirklich nicht in das Erwerbsleben hineinkommen. Für diese brauchen wir Chancen. Für diese brauchen wir Angebote. Dazu zählt der soziale Arbeitsmarkt. Ich bin froh, dass er mit dem Bürgergeld entfristet wird und auf Langfristigkeit setzen kann. Das hilft uns in Rheinland-Pfalz. Jeder und jede von uns hat die Region des Landes im Blick, wenn ich darüber spreche. Ich will sagen, es war gut, dass wir als Rheinland-Pfalz in den Verhandlungen eine Rolle spielen konnten. Der mondän großstädtische Blick – kulturell können wir immer mithalten, aber mit Blick auf die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse vielleicht nicht ganz so – hat den Blick manchmal getrübt. Wir haben tatsächlich Hartz IV-/Bürgergeld-Bezieher, die wohnen in großen Häusern, die aber nicht so viel wert sind. Ich habe es eben schon angesprochen. Es ist gelungen, dafür zu sorgen, dass man bei den Jobcentern vor Ort auch über die Karenzzeit hinaus sagen kann: Nein, Du musst nicht umziehen, Du musst Dein Haus nicht verlassen, obwohl Du im Bezug bist. Du musst nicht in die nächste Stadt gehen und dort den Mietmarkt in Bedrängnis bringen, indem Du Dir eine neue Wohnung suchst. – Darauf bin ich stolz. Das ist ein rheinland-pfälzischer Punkt, der bei dem Bürgergeld eine Rolle spielt. Das ist etwas, was wir für Rheinland-Pfalz erreichen konnten. Deshalb bin ich froh, dass wir die Debatte nochmals hatten, um diesen Punkt noch einmal zu unterstreichen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit haben wir die Aktuelle Debatte abgeschlossen. (Zuruf von der SPD) – Ach so, sorry, zweite Runde. Ich habe mir eine Abkürzung gewünscht. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Dann haben wir sie sozusagen schon erledigt. Vielen Dank. Ich darf jetzt verkünden, dass wir die Aktuelle Debatte beendet haben. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Vom Landtag vorzunehmende Wahlen Wir haben im Ältestenrat vereinbart, dies ohne Aussprache zu machen. Ich rufe der Tagesordnung auf: Punkt 2 a) Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Hochschule Worms Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/4990 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5021 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/5034 – Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/4990 –, Wahlvorschlag Jens Guth, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Damit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen. Wir kommen zum Wahlvorschlag der Fraktion des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5021 –, Wahlvorschlag Pia Schellhammer. Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Damit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen. Wir kommen zum Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/5034 –, Wahlvorschlag Stephanie Lohr. Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Damit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe der Tagesordnung auf: Punkt 2 b) Wahl der/des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/5280 – Wahlvorschlag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/5301 – Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 Landesdatenschutzgesetz wählt der Landtag den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in geheimer Wahl mit der Mehrheit seiner Mitglieder auf Vorschlag einer Fraktion. Eine Aussprache dazu findet nicht statt. Die Wahl erfolgt für die am 1. Oktober 2023 beginnende Amtszeit. Eine Wiederwahl des bisherigen Amtsinhabers ist zulässig. Wie eben schon bei den Drucksachen genannt, haben die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP am 23. Januar dieses Jahres Herrn Professor Dr. Dieter Kugelmann zur Wiederwahl vorgeschlagen. Die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat am 25. Januar dieses Jahres – Drucksache 18/5301 – ebenfalls Herrn Professor Dr. Kugelmann zur Wiederwahl vorgeschlagen. Die Wahl ist also somit über den vorgeschlagenen Kandidaten Herrn Professor Dr. Dieter Kugelmann durchzuführen. Ich darf Ihnen jetzt noch einige Hinweise zur Durchführung und Abwicklung der Wahl mit auf den Weg geben. Die bei mir am Präsidiumstisch sitzenden schriftführenden Abgeordneten werden die Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge aufrufen, wobei Herr Helge Schwab beginnt. (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Entschuldigung, was ist? (Zurufe von der SPD) – Das habe ich so schnell nicht überblickt, aber Sie sind dennoch einverstanden. Die Abgeordneten erhalten den von der Verwaltung vorbereiteten Stimmzettel vom Präsidium aus gesehen rechts vor dem Präsidiumstisch. Sie wählen dann in einer der Kabinen, die dort hinten bereits stehen, und werfen dann ihre Stimmzettel in die Wahlurne. Für die Durchführung der Wahlhandlung, insbesondere zur Auszählung der Stimmen, sind zusätzlich die schriftführenden Abgeordneten Markus Kropfreiter von der Fraktion der SPD und Anette Moesta von der Fraktion der CDU eingeteilt, die dann auch von Mitarbeitenden der Landtagsverwaltung unterstützt werden. Die Verwaltung hat einen Stimmzettel vorbereitet, mit dem die Möglichkeit gegeben ist, den vorgeschlagenen Kandidaten durch Ankreuzen des Kästchens, vor dem „Ja“ steht, zu wählen. Wer dagegen ist, kreuzt das Kästchen an, vor dem „Nein“ steht. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) – Entschuldigung, ich muss das aus formalen Gründen machen, auch wenn viele von Ihnen das schon längst wissen. Außerdem ist ein Kästchen für „Enthaltung“ vorgesehen. Stimmzettel, die ohne angekreuztes Kästchen abgegeben werden, sind ebenso ungültig wie Stimmzettel, die mehr als ein Kreuz enthalten. Wir können jetzt, wenn ich das richtig sehe, mit dem Namensaufruf beginnen. Abgeordneter Helge Schwab ruft bis einschließlich des Abgeordneten Peter Moskopp auf, anschließend würde Abgeordneter Oliver Kusch fortsetzen ab dem Abgeordneten Patric Müller. Ich bitte darum, dass dann, wenn die Präsidiumsmitglieder abstimmen, der Präsidiumstisch anders besetzt wird. Dann kann es losgehen.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Kathrin Anklam-Trapp Christian Baldauf Thomas Barth Sabine Bätzing-Lichtenthäler Anke Beilstein Jutta Blatzheim-Roegler Dr. Jan Bollinger Martin Brandl Dr. Bernhard Braun Ellen Demuth Dr. Herbert Drumm Fabian Ehmann Philipp Fernis Michael Frisch Alexander Fuhr Dr. Christoph Gensch Jennifer Groß Jens Guth Martin Haller Andreas Hartenfels Dr. Lea Heidbreder Dirk Herber Hendrik Hering Carl-Bernhard von Heusinger Lana Horstmann Michael Hüttner Heiner Illing Lisa-Marie Jeckel Matthias Joa (Abg. Benedikt Oster, SPD: Nicht anwesend!) Marcus Klein Nina Klinkel Dr. Anna Köbberling Daniel Köbler Markus Kropfreiter Patrick Kunz Dr. Oliver Kusch Matthias Lammert Roger Lewentz Manuel Liguori Damian Lohr Michael Ludwig Florian Maier Dr. Helmut Martin Herbert Mertin Anette Moesta Peter Moskopp

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Dr. Oliver Kusch SPD

Patric Müller Susanne Müller Iris Nieland Benedikt Oster Joachim Paul Andreas Rahm (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) Jaqueline Rauschkolb Dr. Katrin Rehak-Nitsche Christof Reichert Dr. Matthias Reuber Lars Rieger Lothar Rommelfanger Daniel Schäffner Heike Scharfenberger Pia Schellhammer Claus-René Schick Martin Louis Schmidt Astrid Schmitt Daniela Schmitt Marion Schneid Petra Schneider Gordon Schnieder Ralf Schönborn Gerd Schreiner Helge Schwab Alexander Schweitzer Anke Simon Michael Simon Christoph Spies Markus Stein Nico Steinbach Dr. Joachim Streit Peter Stuhlfauth Sven Teuber Tobias Vogt Karina Wächter Michael Wagner Thomas Wansch Michael Wäschenbach Marco Weber Stephan Wefelscheid Thomas Weiner Torsten Welling Cornelia Willius-Senzer Steven Wink Josef Winkler Markus Wolf Johannes Zehfuß

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Hendrik Hering

Jetzt die Frage: Haben alle Abgeordneten gewählt? Gibt es noch Abgeordnete im Raum, die ihre Stimme noch nicht abgegeben haben? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahlhandlung und beauftrage die schriftführenden Abgeordneten, die dazu eingeteilt sind, mit der Auszählung zu beginnen. Wir verbleiben im Saal. Das wird nicht sehr lange dauern. Ich habe heute Mittag festgestellt, es gibt ein intensives Bedürfnis, sich mit dem Nachbarn auszutauschen und zu reden. Das können Sie jetzt machen in der Hoffnung, dass es nachher ruhiger wird und alles erzählt ist, was Sie zu erzählen haben. (Die Stimmen werden ausgezählt) Ich teile Ihnen das Ergebnis über die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit: abgegebene Stimmen: 91 gültige Stimmen: 91 Ja-Stimmen: 78 Nein-Stimmen: 8 Enthaltungen: 5. (Anhaltend Beifall im Hause) Meine Damen und Herren, ich stelle damit fest, dass Professor Dr. Dieter Kugelmann mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrheit für die am 1. Oktober 2023 beginnende Amtszeit erneut zum Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewählt wurde. Professor Dr. Kugelmann, ich darf Sie fragen: Nehmen Sie die Wahl an? Prof. Dr. Dieter Kugelmann: Ich bedanke mich für das Vertrauen. Ich nehme die Wahl mit Freude an. Vielen Dank. (Beifall im Hause)

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Hendrik Hering

Professor Dr. Kugelmann, ich darf Ihnen im Namen des ganzen Landtags zu dieser Wahl gratulieren und Ihnen auch für die kommende Amtszeit eine erfolgreiche Amtszeit wünschen. Auf weiterhin eine gute Zusammenarbeit! (Präsident Hendrik Hering überreicht Professor Dr. Dieter Kugelmann einen Blumenstrauß – Professor Dr. Dieter Kugelmann nimmt weitere Gratulationen entgegen) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen dann zu den Punkten 3 a) und b) der Tagesordnung: a) Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/4937 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 18/5262 Kommunale Entschuldung, aber richtig Antrag der Fraktion der AfD – Entschließung – – Drucksache 18/5269 – Eine starke Basis für ein starkes Land: Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz als wichtiger Baustein für die Zukunft Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Entschließung – – Drucksache 18/5282 – b) Ausweitung der Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen (PEK) – Sockelbetrag für Ortsgemeinden streichen und Liquiditätskredite ohne Einschränkung hälftig übernehmen Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Entschließung – – Drucksache 18/5038 – dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 18/5254 – Die Tagesordnungspunkte 3 a) und b) werden gemeinsam beraten. Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Bätzing-Lichtenthäler.

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Tage, da grüßt das Murmeltier. Aufstehen, Arbeiten gehen, Menschen treffen, Mails bearbeiten. Das sind gewöhnliche Tage. Dann gibt es Tage, die heben sich ganz klar davon ab. Heute ist so ein Tag; (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) denn heute wird der Landtag ein Gesetz mit sehr großer Wirkung verabschieden. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Das Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen wird die Kommunen vom Großteil der Liquiditätskredite befreien. Es geht um insgesamt 3.000 Millionen Euro. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Schuldenschnitt ist einmalig, ja, er ist historisch. Für viele Kommunen wird dadurch die Belastung im Zins- und Tilgungsbereich mehrere Etagen heruntergehen. Ja, der Schuldenaufzug fährt herunter, aber die Kredite kommen noch nicht ganz im Keller an. Dafür brauchen wir noch den Bund, aber dazu nachher mehr. Auf jeden Fall können jetzt die Kommunen finanziell neu starten. Viele Millionen Menschen bei uns im Land werden Nutznießer von diesem Gesetz sein, nämlich dann, wenn ihre Kommunen Spielräume gewinnen, Spielräume für Investitionen beispielsweise in Spielplätze, in die Wirtschaftsförderung, in die Kulturförderung, in die Sportförderung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte deshalb an dieser Stelle für die Teilentschuldung, für dieses Gesetz, einen ganz herzlichen Dank aussprechen. Ich möchte einen Dank an alle demokratischen Fraktionen dieses Hauses und auch an das Finanzministerium aussprechen. Wir haben uns vor über einem Jahr erstmals zu diesem Schuldenschnitt miteinander getroffen und verhandelt. Vor über einem Jahr! Es gab unzählige Gespräche zwischen den Fraktionen und mit der Landesregierung. Wir haben eine Einigung erzielt, zunächst über die Landesverfassung und dann auch über das, was wir heute beschließen werden, über das Ausführungsgesetz. Meine Damen und Herren, wir schaffen gemeinsam eine starke Basis für ein starkes Land. So haben wir es in unserem gemeinsamen Entschließungsantrag formuliert, und das werden wir heute auch gemeinsam so tun. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Was bedeutet das konkret? – Das bedeutet konkret für die Kommunen, dass sie ungefähr bis Ende September einen Antrag auf Übernahme dieser Altschulden stellen können. Dann wird ein Vertrag mit dem Land und der jeweiligen Kommune geschlossen. Spätestens ab dem Jahr 2024 erfolgt dann die Schuldübernahme. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Schuldenschnitt ist ein Teil unseres XXL-Kommunalpakets der Ampelkoalition. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Dieses XXL-Kommunalpaket enthält – wir haben es hier vor Weihnachten beschlossen – das LFAG mit der Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs um über 350 Millionen Euro auf 3,8 Milliarden Euro. Es enthält das Kommunale Investitionsprogramm „Klimaschutz und Innovation“, das auch noch einmal mit 250 Millionen Euro belegt ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer Baustein wird hier gesetzt. Da setzen wir auf die Schuldenübernahme durch den Bund. Kommunen von Altschulden entlasten. Dazu bedarf es einer gemeinsamen, ginnen und Kollegen, heute wird es nun amtlich. Wir als Land haben unsere Hausaufgaben gemacht. Jetzt ist der Bund am Zug. Wir werden beim Bund an dieser Stelle ganz klar einfordern, seine Hausaufgaben auch zu erledigen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ja, offen gesagt, der eine oder andere fragt ob der aktuellen Situation in der Ukraine: Wird der Bund diese Zusage einhalten? – Ich kann Ihnen sagen, wir haben als rheinland-pfälzische Politikerinnen und Politiker in den Koalitionsverhandlungen dafür gesorgt, dass dieser Passus in den Koalitionsvertrag hineinkommt, und wir werden weiter diese dicken Bretter bohren. (Glocke der Präsidentin) Lassen Sie mich abschließend noch einen Satz sagen, weil das auch ein ganz wichtiger Punkt ist, wenn wir heute die Teilentschuldung beschließen. Die weltpolitischen Turbulenzen der vergangenen Jahre haben zu einer hohen Volatilität am Finanzmarkt geführt. Es bestehen gerade für die Kommunen erhöhte Zinsänderungsrisiken, und wir übernehmen – das ist vielleicht noch gar nicht so in den Köpfen – dieses Zinsänderungsrisiko der Kommunen in Höhe von 3 Milliarden Euro. Wir sorgen auch für eine nachhaltige Haushaltsführung, für eine Unterstützung, für die Planung, (Glocke der Präsidentin) und wir schaffen damit Planungssicherheit für die Kommunen für Nachhaltigkeit. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Astrid Schmitt

Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Reichert das Wort. (Abg. Martin Haller, SPD: Ich hätte gedacht, das würde der Schnieder machen!)

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Christof Reichert CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Verabschiedung des Landesgesetzes über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz schreiben wir Geschichte. Da gebe ich meiner Vorrednerin gerne recht. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) In einem Kraftakt nehmen wir 3 Milliarden Euro in die Hand und sorgen dafür, dass viele unserer Kommunen wieder Licht am Ende des Tunnels sehen können, indem wir zumindest mehr als die Hälfte der aufgelaufenen Kassenkredite durch das Land übernehmen. Dabei dürfen wir aber nicht vergessen, dass die Kommunen nicht selbst verschuldet in diese Schuldenkrise gelangt sind, sondern diese Verschuldung auf die jahrelange unzureichende Finanzausstattung durch diese Landesregierung zurückzuführen ist. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Verehrte Damen und Herren, deshalb war es auch nicht verwunderlich, dass der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom Dezember 2020 zum kommunalen Finanzausgleich auch eine Lösung für die Altschuldenproblematik angemahnt hat. Als CDU-Landtagsfraktion haben wir seit Jahren eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen angemahnt. Wir hatten zuletzt im Mai 2021 einen eigenen Vorschlag für die Altschuldenlösung eingebracht. (Zuruf von der SPD: Aber leider nicht in Berlin!) Es hat ein wenig gebraucht, bis auch die Landesregierung die Notwendigkeit eingesehen hat. Am Schluss zählt aber immer das Ergebnis. Insofern sind wir froh, dass es mit den demokratischen Fraktionen im Landtag gemeinsam gelungen ist, eine Altschuldenlösung auf den Weg zu bringen. Mit der Verfassungsänderung haben wir gemeinsam den Weg geebnet, um die Altschuldenübernahme im Hinblick auf die in unserer Verfassung verankerte Schuldenbremse verfassungskonform zu gestalten. Nun beraten wir in zweiter Lesung das entsprechende Ausführungsgesetz. Schon in der ersten Lesung habe ich deutlich gemacht, dass es für die CDULandtagsfraktion von Anfang an wichtig war, die Kommunen besonders zu entlasten, die durch die jahrelange schlechte Finanzausstattung besonders gelitten haben. Insofern begrüßen wir ausdrücklich die im Gesetz vorgesehene dynamische Entschuldung. Sicherlich ist es auch gerechtfertigt, dass ein gewisser Sockelbetrag bei den Kommunen bleibt. Man kann trefflich darüber streiten, ob dieser 500 Euro betragen muss oder ob vielleicht auch 300 Euro gereicht hätten. Ja, man kann immer noch mehr fordern, aber auf einen Sockelbetrag vollumfänglich zu verzichten, wäre nicht vertretbar. Für unsere Fraktion ist folgerichtig, dass der Sockelbetrag im kreisangehörigen Raum zwischen Kreisen, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden gedrittelt wird. Insofern können wir dem Entschließungsantrag der FREIEN WÄHLER, der eine einseitige Bevorteilung der Ortsgemeinden vorsieht, nicht zustimmen. Gerne möchte ich hier darauf hinweisen, dass auch der zuständige kommunale Spitzenverband keinen Nachbesserungsbedarf gesehen hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu Beginn der Beratungen sind wir von einer hälftigen Übernahme der anrechenbaren Kassenkredite von 6 Milliarden Euro ausgegangen. Aufgrund erfreulich hoher Steuereinnahmen in zwei bekannten Gebietskörperschaften hat sich der Gesamtbetrag der anrechenbaren Altschulden nunmehr auf 4,9 Milliarden Euro reduziert. Uns war wichtig – wir sind froh, dass die Verhandlungen das so auch erbracht haben –, dass trotzdem die bereitgestellten 3 Milliarden Euro vollumfänglich ausgeschöpft werden. Insofern werden jetzt nicht 50 %, sondern etwas mehr als 60 % der Kassenkredite übernommen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Für uns als CDU-Landtagsfraktion ist es aber nach wie vor von äußerster Wichtigkeit, dass sich jede Kommune, die will, tatsächlich an dem Entschuldungsprogramm beteiligen kann. Wir vertrauen auf die Aussagen der Landesregierung im Haushalts- und Finanzausschuss, dass für alle Kommunen im Dialog entsprechende Lösungen gesucht und auch gefunden werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz gehen wir heute einen wichtigen Schritt. Es ist sehr gut, dass wir diesen im großen Schulterschluss der demokratischen Fraktionen gehen. Das machen wir gemeinsam mit einem Entschließungsantrag deutlich. Ja, wir brauchen starke und handlungsfähige Kommunen, die die Herausforderungen der Zukunft angehen können. Die finanzielle Leistungsfähigkeit bildet dabei eine wesentliche Grundlage. Deshalb ist es wichtig, dass wir mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag die Landesregierung auffordern, die Finanz- und Gestaltungskraft der Kommunen weiterhin zu stärken. Jedem muss bewusst sein, dass das Entschuldungsprogramm immer im Kontext mit dem kommunalen Finanzausgleich zu sehen ist. Nur wenn die Kommunen dauerhaft finanziell gut ausgestattet werden, kann auch eine Entschuldung dauerhaft gelingen. Leider – das müssen wir jetzt schon nach wenigen Wochen feststellen – zeigt der neue KFA schon jetzt, dass etliche Kommunen auch nach der Neuregelung nicht in der Lage sein werden, einen Haushaltsausgleich herbeizuführen, und dies trotz aller Sparbemühungen und des Ausnutzens der Einnahmemöglichkeiten. Lassen Sie uns deshalb – das ist uns wichtig – gemeinsam das Gesetz nachbessern. Mit einem Härtefallausgleichfonds können wir dafür sorgen, dass für alle Kommunen die Mittel bereitgestellt werden, die sie für eine ordentliche Aufgabenerledigung brauchen. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Werte Kolleginnen und Kollegen, was ist die Folge, wenn wir das nicht machen? – Dann stehen wir in einigen Jahren wieder genau vor dem gleichen Problem, das wir heute bereinigen, nämlich vor einem Schuldenberg kommunaler Kassenkredite. Das kann nur vermieden werden, wenn alle Kommunen – alle Kommunen – dauerhaft leistungsfähig sind und aufgabengerecht durch das Land ausgestattet werden. Werte Kolleginnen und Kollegen, hier sehen wir noch Nachbesserungsbedarf. Sehr geehrte Damen und Herren, meine Vorrednerin hat es schon angesprochen, und ich sage: Ja, gerne beobachten wir, ob es der Landesregierung letztendlich gelingt, beim Bund eine Übernahme der anderen Hälfte der Altschulden zu erreichen. (Abg. Sven Teuber, SPD: Die blockierende CDU ist ja raus aus der Regierung!) – Ich sage es, bekanntlich haben sich die Mehrheitsverhältnisse nach der letzten Bundestagswahl geändert. (Abg. Sven Teuber, SPD: Darauf sind Sie auch noch stolz!) Wir sind gespannt, ob und wann die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Tisch legt. Wir freuen uns darauf und sind gespannt, ob es Ihnen gelingt. (Beifall der CDU – Vereinzelt Unruhe im Hause) Werte Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Landtagsfraktion wird dem Gesetz und dem gemeinsamen Entschließungsantrag zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Fraktionsvorsitzende Pia Schellhammer.

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Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Wenn wir gleich unsere Hände heben und danach zur Schlussabstimmung aufstehen, ist das ein historischer Akt. Das ist ein historischer Akt für dieses Bundesland, und das völlig zu Recht; denn wir stimmen damit einer gewaltigen finanziellen Kraftanstrengung zu. Wir stimmen der Verwendung von 3 Milliarden Euro zur Entschuldung unserer belasteten Kommunen zu. Damit gehen wir einen ganz entscheidenden Schritt für die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen. Das Land übernimmt damit deutlich mehr als die Hälfte der Liquiditätskredite der Kommunen. Von den bestehenden 4,8 Milliarden Euro Liquiditätskrediten übernehmen wir mit den 3 Milliarden Euro 62,5 %, und das ist eine starke Leistung. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Es ist gut, dass wir für diesen historischen Schritt eine solch breite Mehrheit und eine solch breite Unterstützung haben; denn es ist nicht eben alltäglich, dass wir für solch eine Maßnahme auch die Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände, der Kommunen vor Ort und der demokratischen Opposition im Landtag haben. Selbst der Rechnungshof begrüßt diesen Vorgang. Das ist wirklich eine breite Unterstützung, und ich möchte an dieser Stelle vonseiten meiner Fraktion den ausdrücklichen Dank an all jene ausdrücken, die wirklich mit konstruktiven Beiträgen dieses Gesetz ermöglicht haben, auf den Weg gebracht haben, damit wir heute solch einen historischen Akt haben können. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Ich möchte einen weiteren Aspekt in der Debatte nennen, nämlich das Ehrenamt in unseren Räten. Auch das stärken wir heute mit dieser Entscheidung. Wie Sie wissen, sind wir als Grüne drittstärkste Kraft auf kommunaler Ebene, und gerade in den kreisfreien Städten, die besonders belastet sind, stellen wir besonders viele Ratsmandate. Aus den Gesprächen mit den Ratsfraktionen weiß ich, wie frustrierend es manchmal in der Vergangenheit war, Entscheidungen zu treffen, und das vor dem Hintergrund der entsprechenden Schuldenlast. Wenn wir diesen Schritt gehen, verschaffen wir diesen Kommunen und auch diesen Ehrenamtlichen in den Ratsfraktionen wieder finanzielle Luft zum Atmen, damit sie ihre Heimat zukunftsfähig aufstellen können. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Damit ist dieses Gesetz auch eine Stärkung für unsere Demokratie und das demokratische Ehrenamt vor Ort. Es ist auch ein starkes Zeichen für Demokratie auf Landesebene, nämlich dass wir darüber diskutieren und darum ringen, welche Aspekte es gibt und wie wir die Entschuldung vorantreiben können, um dann im demokratischen Konsens ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Das ist ein starkes Zeichen für eine funktionierende Demokratie. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Es ist auch ein Zeichen für eine vorausschauende Politik. Dieses Gesetz kommt nämlich zur richtigen Zeit. Wenn wir uns anschauen, dass die Leitzinsen kontinuierlich steigen, dann wissen wir auch, in kurzer Zeit würden unsere Kommunen bei ihren Krediten vor erheblichen Finanzierungskosten stehen. Das heißt, dieses Gesetz kommt zur richtigen Zeit. Jede ernsthafte Anstrengung der Haushaltskonsolidierung würde nämlich durch die hohe Zinslast der Altschulden aufgefressen werden. Schaut man in den aktuellen Kommunalbericht des Landesrechnungshofs, sehen wir, dass die kommunale Familie durch die Übernahme der Altschulden und damit deren Verringerung zusätzlich noch von Zins- und Tilgungszahlungen in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro entlastet wird. Das kommt sozusagen noch on top. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Das müssen wir auch sehen; das ist eine erhebliche Entlastung unserer Kommunen. Vor diesem Hintergrund ist dieser Gesetzentwurf auch ein Zeichen für eine wirklich vorausschauende Politik, die die Ampel an den Tag legt. Wir wollen die Chancen der Zeit nutzen und damit neue Chancen eröffnen. Deswegen ist es auch ein guter Schritt zur richtigen Zeit. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Zur Genese gehört aber auch, dass lange wertvolle Zeit vergeudet wurde. Jetzt schaue ich einmal in die Reihen der CDU. Es sei mir an der Stelle die Bemerkung erlaubt, dass wir bei der Entschuldung der Kommunen schon längst viel weiter sein könnten. Während der Großen Koalition ist es an der CDU gescheitert, die in dieser Frage blockiert hat. Wir könnten doch schon sehr, sehr viel weiter sein in dieser Frage. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Erst in den Koalitionsvertrag der Ampelregierung auf Bundesebene hat dieses Vorhaben jetzt endlich Einzug gehalten. Selbstverständlich aber – das sage ich auch für die grüne Fraktion – müssen diesen festgeschriebenen Worten auch Taten folgen. (Abg. Marcus Klein, CDU: So ist es! Zeigt das erst mal, und dann sehen wir weiter!) Deswegen ist es richtig, dass wir in dem gemeinsamen Entschließungsantrag auch einen ganz klaren Appell an den Bund gerichtet haben. Es ist eine klare Aufforderung: Der Bund muss hier liefern. (Glocke der Präsidentin – Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) – Ich komme zum Schluss. Das Gesetz wappnet unsere Kommunen für die aktuellen Herausforderungen, die groß sind. Wir schaffen mit diesem Gesetz Handlungsfähigkeit für zukunftsfähige Kommunen. Deswegen wird die grüne Fraktion mit Überzeugung diesem Gesetz zustimmen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Astrid Schmitt

Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, freue ich mich, dass wir weitere Gäste bei uns begrüßen dürfen. Das ist zum einen das Team des Dorfladens Becherbach. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Zum anderen haben wir den Kreisverband der FDP Rhein-Selz bei uns zu Gast. Auch Ihnen ein ganz herzliches Willkommen! (Beifall im Hause) Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordnete Nieland.

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Iris Nieland AfD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Ja, eine der großen Herausforderungen der Politik ist die Umsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen gleichwertigen Lebensverhältnisse. Solide Kommunalfinanzen sind dabei ein wichtiger Baustein. Wie sehr es in Rheinland-Pfalz haperte, zeigt sich im gewaltigen Anstieg der Verschuldung der Kommunen mit Kassenkrediten in über 20 Jahren der SPDRegierung. So führte Rheinland-Pfalz das Spitzenfeld mit den am höchsten verschuldeten Kommunen in Deutschland an. Die kommunale Gesamtverschuldung lag laut Kommunalbericht Ende des Jahres 2021 bei 11,9 Milliarden Euro, davon 6,2 Milliarden Euro Investitionskredite und der große Rest Liquiditätskredite. Ursache hierfür sind jahrelang unterfinanzierte kommunale Finanzausgleiche und die Nichteinhaltung des Konnexitätsprinzips. Das Land ist also maßgeblicher Mitverursacher der hohen Schulden seiner Städte, Gemeinden und Kreise. Sehr geehrte Damen und Herren, endlich unternimmt die Landesregierung einen Versuch, dafür geradezustehen und das Altschuldenproblem anzugehen. Sehr geehrte Kollegen, Ziel muss dabei sein, erstens die Entschuldung an sich zu bewirken, und dies ohne Benachteiligung der Kommunen, die sorgend und sparsam gewirtschaftet haben, zweitens durch eine konsequente Schuldentilgung die drohende Mehrbelastung durch das Zinsänderungsrisiko zu reduzieren und drittens im gleichen Zug einen erneuten Anstieg der Kassenkreditverschuldung zu verhindern. Darüber hinaus wäre aber eine grundlegende Entscheidung für eine einmalige und vollständige Ablösung der Kassenkredite wünschenswert gewesen. Auch durch eine zielgerichtete Anpassung der finanzaufsichtlichen Rahmenbedingungen würde das Risiko einer Kassenkreditneuverschuldung reduziert. Leider bleibt die Landesregierung hier in den alten Schuhen stecken. Die Kommunen werden mit der Tilgung der restlichen bestehenden Kredite weiter alleingelassen. Zudem verweist der Rechnungshof auf das fortbestehende Risiko einer verhängnisvollen Tradition im Land, nämlich den Zustand aufsichtlich geduldeter rechtswidriger kommunaler Haushalte. Im Ausschuss war die Diskussion auch hier erhellend. Einige Kommunen befürchten, sie könnten nur durch massive und kontraproduktive Realsteuererhöhungen die Teilnahmebedingungen des Entschuldungsgesetzes erfüllen. Die Landesregierung hat auf diese Bedenken lediglich erwidert, dass man eine Ausnahme bei den Teilnahmebedingungen machen werde, wenn das Defizit unabweislich ist. Was bedeutet es denn, wenn Sie die Kommunen nun auffordern, sich mit der Aufsichtsbehörde zu beraten und eine für beide Seiten tragfähige und nachhaltige Lösung zu finden? Ich frage Sie: Ist dann das besondere Verhandlungsgeschick des Kämmerers ausschlaggebend? – Nein, es sollte Sinn und Zweck der sogenannten Partnerschaft zur Entschuldung sein, dass es danach eben keine unabweislichen Defizite in den Kommunalhaushalten mehr gibt. Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie sehen, die Landesregierung springt, aber schon beim Absprung rudert sie zurück. Nun, ein Anfang ist immerhin gemacht. Hinzu kommt jedoch auch noch, dass LFAG und PEK im Zusammenhang betrachtet werden müssen. Wir haben von jeher eine Dynamisierung der Mittel gefordert, die in den kommunalen Finanzausgleich fließen sollen. Sie hingegen fordern jetzt den Bund auf, einen Teilbetrag zur Entschuldung der Kommunen beizutragen. Tatsächlich jedoch regelt unsere Landesverfassung die Zuständigkeit des Landes. Meine Damen und Herren, wir legen Ihnen einen Entschließungsantrag vor, der entscheidende Schritte weitergeht; denn wir fordern in Drucksache 18/5269, dass bei einem solchen Gesamtvolumen die Entschuldung mindestens 3,5 Milliarden Euro betragen muss. Bei einem erhöhten Entlastungsvolumen können dann eben auch durch eine Senkung des Sockelbetrags auf 130 Euro pro Einwohner – das ist das Entscheidende – mehr Ortsgemeinden – diese fallen bei Ihnen ausdrücklich hinten herunter – in den Entschuldungspakt einbezogen werden. Sie selbst verweisen in der Gesetzesbegründung auf Seite 50 darauf, dass man nur bis zu diesem Betrag von 130 Euro von „echten“ Liquiditätskrediten ausgehen kann. Dem Antrag der FREIEN WÄHLER können wir leider nicht folgen; denn bei diesem würden Kommunen, die es nicht brauchen, zulasten von Kommunen, die jeden Cent brauchen, profitieren. Bei Beachtung der Punkte 3 und 4 unseres Entschließungsantrags würde dieses Problem dagegen vermieden. Eine weitere Belastung des vorliegenden Gesetzentwurfs ist das komplizierte und gebührenträchtige Verfahren, weil das Land direkt in die bestehenden Kreditverträge eintreten will. Dabei hätte man genau denselben Entlastungseffekt erzielen können, indem man den Kommunen direkt Zins- und Tilgungshilfen gewährt hätte. Die besondere Konstruktion, die Sie, die Landesregierung, jedoch gewählt haben, bleibt zudem bekanntermaßen verfassungsrechtlich umstritten. Wir haben das in diesem Hause debattiert. Nun unser Fazit: Mit dem Gesetz wird eine von der roten Regierung verantwortete jahrelange Unterfinanzierung der Kommunen nachträglich wenigstens teilweise korrigiert. Trotz aller Unzulänglichkeiten sehen wir, dass mit dem Entschuldungspakt ein erster wichtiger Schritt zu einer besseren Finanzsituation der Kommunen versucht wird. Da der vorgelegte Gesetzentwurf eben diese Weichenstellung in die richtige Richtung ist, werden wir zustimmen. Sehr herzlich bitte ich Sie, ganz besonders im Sinne unserer Ortsgemeinden, dem AfD-Entschließungsantrag zuzustimmen. (Abg. Martin Haller, SPD: Ich glaub’, es geht los!) Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FDP spricht Fraktionsvorsitzender Philipp Fernis.

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Philipp Fernis FDP

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist in dieser Debatte mehrfach gesagt worden, aber man kann es immer wieder erneut betonen: Heute bringen wir einen historischen Schritt für die Kommunen in Rheinland-Pfalz auf den Weg. Als wir das Entschuldungspaket auf den Weg gebracht haben, war geplant, die Hälfte der kommunalen Altschulden zu übernehmen, durch positive Entwicklungen in einigen Kommunen, bei denen die Landesregierung gleichzeitig in ihrem Vorschlag das Entlastungsvolumen gleichgehalten hat, sogar über 62 % der entsprechenden Altschulden. Das ist in dieser Zeit von besonderer Bedeutung. Früher noch wurde oftmals gesagt, dass diese Schulden zwar auf dem Papier stehen, aber eigentlich die Handlungsfähigkeit der Kommunen nicht einschränken. Jetzt würden aber die Entwicklung auf dem Zinsmarkt und die Zinsverpflichtung doch dazu führen, dass die Handlungsspielräume kommunal abnehmen. Deswegen hat dieses Paket, seitdem wir es gemeinsam vor einem Jahr auf den Weg gebracht haben, gerade auch für die Finanzkraft der Kommunen in den kommenden Jahren noch einmal an Bedeutung gewonnen. Das ist ein wirklich historischer und guter Tag für die Kommunen in Rheinland-Pfalz. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich kann mich dem Appell an die Verantwortung auf Bundesebene nur anschließen, will aber an dieser Stelle auch noch einmal darauf hinweisen, dass es erstmalig der Ampelkoalition im Bund gelungen ist, das Ziel der Verantwortungsübernahme auch des Bundes für kommunale Altschulden in einen Koalitionsvertrag zu schreiben. Das ist deswegen so bemerkenswert, weil mit einem Blick auf die Ausgabenentwicklung die kommunalen Liquiditätskredite natürlich maßgeblich dadurch entstanden sind, dass bundesrechtlich determinierte Ausgaben insbesondere im Sozialbereich in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Deswegen ist es eine klare Aufgabe auch des Bundes, seiner Verantwortung gerecht zu werden. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Die Freien Demokraten fordern dies im Übrigen schon seit längerer Zeit und hoffen, auch diesbezüglich noch einmal einen Schritt voranzukommen. Es entspricht dem Konnexitätsprinzip, das in Rheinland-Pfalz mit Verfassungsrang verankert ist, dass wenn eine staatliche Ebene einer anderen staatlichen Ebene Aufgaben zuweist, auf Ebene der Gesetzgebung auch für die Finanzierung zu sorgen ist. Wir möchten, dass auch das entsprechenden Widerhall findet. Die Entschuldung macht in der Tat nur dann einen Sinn, wenn sichergestellt ist, dass nicht erneut eine entsprechende Problematik durch kommunale Liquiditätskredite entsteht. Deswegen müssen wir es zusammen sehen auch mit der Regelung des kommunalen Finanzausgleichs, die wir zum Ende des letzten Jahres gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Wenn man sich die Haushalte und ihre Entwicklung anschaut, sieht man, dass sich auch die Kommunalfinanzen weiter positiv entwickeln, sodass die Kommunen in die Lage versetzt werden, in Zukunft auch ohne neue Schulden ihren wichtigen Aufgaben gerecht zu werden; denn es gibt keine Ebene, auf der für Bürgerinnen und Bürger politisches Handeln, politisches Wirken so unmittelbar erlebbar ist wie in der Kommune. Frau Kollegin Nieland, Sie haben sich an einer Stelle innerlich selbst widersprochen; denn Sie haben gesagt, man sollte Mittel dynamisieren, und gleichzeitig müsse man für eine bedarfsgerechte Finanzierung sorgen. Das suggeriert, die Dynamisierung sei statisch. Das Verfassungsgericht hat uns das Gegenteil aufgegeben, und dieser Verantwortung werden wir gerecht werden. Wir werden natürlich immer wieder neu zu prüfen haben, wie sich die Bedarfe entwickeln. Wir werden zu prüfen haben, wie sich die Einnahmen entwickeln. Wir werden zu prüfen haben, wie sich Regelungen auswirken. Deswegen sind wir in der Verantwortung, nicht einfach durch eine Dynamisierung im Sinne von „Es gibt jedes Jahr ein bisschen mehr, und das muss dann auch passen“, sondern im Zuge – – – (Abg. Michael Frisch, AfD: 10 % Inflation!) – Herr Frisch, Sie rufen „Inflation“ hinein. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ja!) Ich habe es Ihnen schon einmal erklärt, ich mache es aber gerne noch einmal. Die Inflationsrate, die wir in Deutschland messen, ist der Verbraucherpreisindex. Sie können doch nicht allen Ernstes behaupten, die Finanzbedarfe einer Kommune entwickelten sich synchron zur Preisentwicklung für private Haushalte. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das hat doch damit gar nichts zu tun! Nein! – Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD – Weitere Zurufe von der SPD) Das, lieber Herr Frisch, ist doch selbst für Sie unterkomplex. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe aus dem Hause) Ich bin Ihnen wirklich dankbar, dass Sie immer wieder beweisen, Sie verstehen es wirklich nicht bis zum Mindesten. Das ist wirklich schön. Entlarven Sie sich weiter so. Wir bringen heute eine historische Entschuldung für die Kommunen auf den Weg, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) und dieser stimmen wir selbstverständlich zu. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Michael Frisch AfD

Herr Präsident, ich zeige die Blaue Karte!)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Debatte fort. Es liegt zunächst eine Kurzintervention des Fraktionsvorsitzenden Frisch von der AfD-Fraktion vor. Sie haben 2 Minuten Redezeit.

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Michael Frisch AfD

Ich mache es kürzer, Herr Präsident. – Also, lieber Kollege Fernis, ich bin jetzt lange genug im Trierer Stadtrat, um mitzubekommen, wie sich auch inflationäre Entwicklungen im kommunalen Haushalt niederschlagen. Reden Sie doch einmal mit den Kämmerern. Allein die Entwicklung bei den Tarifverhandlungen wird den Kommunen massive Mehrkosten in diesem Jahr und wahrscheinlich auch in den kommenden Jahren bescheren. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Und die Energiekosten!) Sie reden so, als ob das damit nichts zu tun hätte: Nein, die Inflation schlägt sich natürlich nicht in den Kommunen nieder, dort haben wir inflationsfreie Zonen. (Abg. Marco Weber, FDP: Das hat er doch gar nicht gesagt!) Also, wie bizarr ist das denn! Dahinter haben wir den Vorschlag zu dynamisieren gelegt, um zumindest die Preissteigerungen, die nun kommen und in Zukunft weiter bestehen werden, auszugleichen, damit nicht schon wieder ein Delta entsteht, wie wir es in der Vergangenheit erlebt haben. Ich finde es peinlich, dass Sie sich hinstellen und versuchen, in dieser Sache den Oberlehrer zu spielen. Entschuldigung! Vielen Dank. (Beifall der AfD – Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Zur Erwiderung spricht der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion Philipp Fernis.

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Philipp Fernis FDP

Herr Kollege Frisch, herzlichen Dank dafür, dass Sie noch einmal dargelegt haben, Sie haben es nicht verstanden. Ich erkläre es gerne erneut. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ob und wie sich die Inflation in den kommunalen Haushalten auswirkt, werden wir selbstverständlich zu beobachten haben, und wir werden selbstverständlich gegebenenfalls für Anpassungen zu sorgen haben. Einfach zu sagen oder zu suggerieren, da gibt es eine lineare Synchronität, (Abg. Michael Frisch, AfD: Von linearer Synchronität habe ich doch gar nicht gesprochen! Das habe ich doch gar nicht gesagt!) ist aber doch einfach nicht richtig. Es gibt jetzt Tarifverhandlungen. In diesen Tarifverhandlungen wird man sich verständigen. Inflation führt zugleich zu nominellen Mehreinnahmen, weil nun einmal die Bemessungsgröße nominell steigt. Die Entwicklung der Sozialausgaben hängt maßgeblich von höchst unterschiedlichen Faktoren in diesem Land ab, und deswegen ist es Aufgabe dieses Parlaments – Sie können sich darauf verlassen, weil in diesem Parlament noch nie so viel Verantwortung für Kommunalfinanzen übernommen wurde wie in den vergangenen 18 Monaten –, dass wir das tun werden, (Beifall der FDP und bei SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Michael Frisch AfD

Wie in den letzten zehn Jahren!) in aller Konsequenz und um das Notwendige zu veranlassen. Dann einfach zu sagen, wir packen irgendeinen Faktor dort hinein – dann im Zweifel natürlich auch so zu tun, damit ist es gut –, wird doch der Aufgabe, die uns auch der Verfassungsgerichtshof ins Stammbuch geschrieben hat, in keiner Art und Weise gerecht. Ich sage es noch einmal, die Inflationsrate ist im Moment maßgeblich bestimmt von Faktoren, die für kommunale Haushalte eine eher untergeordnete Rolle spielen. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: So ein Quatsch! Die Energiekosten!) Das kann auch einmal andersherum laufen, das wissen wir doch nicht, weil sich Preise in einer Marktwirtschaft nun einmal in unterschiedlichen Sektoren unterschiedlich entwickeln. All das werden wir tun, so wie wir es in der Vergangenheit getan haben. (Abg. Michael Frisch, AfD: So wie in der Vergangenheit, genau, ja!) All das werden wir tun, so wie wir es jetzt tun. All das werden wir tun, wie wir es heute tun, und wenn es so weit ist, dass wir dabei Ihre Hilfe brauchen, sind wir am Ende. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei der SPD –

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Michael Frisch AfD

Es wird nicht mehr lange dauern! Warten Sie einmal die nächsten Wahlen ab!)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Debatte fort. Ich erteile dem Fraktionsvorsitzenden der FREIEN WÄHLER Dr. Streit das Wort. Sie haben 6 Minuten Redezeit.

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat so, wie es eben schon beschrieben wurde, ein historischer Moment, und gerne sind wir FREIEN WÄHLER mit dabei, wenn es um eine Altschuldenlösung für die Kommunen, vor allen Dingen auch noch in der Höhe von 50 %, geht. Wir sind auch gerne bei dem Entschließungsantrag in Richtung des Bundes dabei, dass der Bund sich gleichermaßen bei den Altschulden beteiligt, und es steht auch im Koalitionsvertrag der Bundesampel, dass man in dieser Angelegenheit etwas tun möchte. Ein historischer Moment entsteht aber dadurch, dass man nicht beizeiten handelt, und das hat schon der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2012 festgestellt, und er hat damals schon in die Vergangenheit geschaut, also auf die Nullerjahre. Die ganze Misere entstand mit der Abschaffung der Bedarfszuweisungen und dadurch, dass nicht entsprechend gehandelt wurde. Frau Nieland hat eben davon gesprochen, die Kommunalaufsicht habe nicht zügig genug danach geschaut, dass Gemeinden ihre Realsteuersätze erhöhen. Mit Blick auf den vielleicht künftigen Fraktionsvorsitzenden der CDU, lieber Gordon Schnieder, wir haben zu unserer Zeit dafür gesorgt, dass im Eifelkreis die Realsteuersätze bei der Grundsteuer auf 650, auf 700 Punkte gesetzt wurden, und trotzdem hat das damals nicht ausgereicht, weil nämlich die Forderungen von Leistungen des Bundes und des Landes nicht mit einem Konnexitätsprinzip verbunden waren, sodass die Gemeinden eine ausreichende Finanzausstattung erhalten hätten. Damit sind diese Liquiditätskredite in den Haushalten der Kommunen in Rheinland-Pfalz aufgelaufen, und daher ist der historische Moment heute zu einem guten Teil auch selbst gemacht. Der Verfassungsgerichtshof hat das nicht nur im Jahr 2012 festgestellt, nein, Kommunen mussten klagen, damit wir auch im Jahr 2020 wieder zu unserem Recht – ich sage ganz bewusst durch die alte Brille des Kommunalos, zu unserem Recht – kommen. Ganz wichtig ist die Vergeblichkeitsfalle. Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat soeben von der „XXL“-Lösung gesprochen, dass nämlich gemeinsam mit der Altschuldenlösung auch das Landesfinanzausgleichsgesetz eine Neuregelung findet. Da bin ich ganz bei Herrn Kollegen Reichert: Es ist allenfalls noch so, dass der Härtefallausgleich erforderlich wäre, um die ganzen Ungleichheiten nachher hintenheraus glattzuziehen. Ich denke, das wird aber in Zukunft auch kommen. Auch der Rechnungshof hat seinerzeit davon gesprochen. Dabei müssen wir aber auch bedenken, dass das LFAG die Nivellierungssätze erhöht hat. Ich habe eben davon gesprochen, wir waren schon vor zehn Jahren dabei, bei den Grundsteuern auf 650 Punkte zu gehen, und das hat nichts gebracht. Jetzt werden den Kommunen gleichzeitig noch einmal 100 Punkte bei den Grundsteuern und bei der Gewerbesteuer entzogen. Bei uns im Kreis macht diese Erhöhung bei den Verbandsgemeinde- und Kreisumlagen bei 233 Kommunen 14 Millionen Euro aus. 233 Kommunen, 14 Millionen Euro. Wir müssen aufpassen, dass wir mit unserer jetzigen Regelung – nämlich einem Sockelbetrag, der nicht ausgeglichen wird, und einem Spitzenbetrag, der über 50 % ausgeglichen wird – nicht den Bund entlasten; denn wenn der Bund mit den gleichen Argumenten kommt wie das Land, wird der Bund sagen: Warum soll ich denn mehr tilgen, als Ihr getilgt habt? – Man wird dann den Ortsgemeinden, die den Sockel nicht bekommen, auch den Sockel des Bundes nicht bezahlen. Zum Zweiten, in den Fällen, in denen mehr als 50 % getilgt wird, wird der Bund sagen: Liebes Land, vielen Dank. Da brauche ich nicht mehr 50 % zu tilgen, Ihr habt ja schon 80 % getilgt. – Man wird aber das Geld für die fehlenden 20 % diesen Gemeinden nicht geben. Warum geht man denn jetzt auf den Spitzensatz? Ich weiß, es sind auch neun Ortsgemeinden mit dabei; aber in der Spitze sind es die Städte in RheinlandPfalz. Man will, politisch natürlich, die rote Laterne abgeben, da, wo es in der Liste der Bertelsmann Stiftung, in dieser Scham-Liste, immer heißt, von den 20 meistverschuldeten Städten in Deutschland sind elf aus Rheinland-Pfalz. Da will man natürlich heraus. Ich möchte jetzt gar nicht die historische Leistung kleinreden. 3 Milliarden Euro, das ist viel Geld auch in dieser Zeit. Wenn man aber sieht, dass die Zinsen ansteigen, muss ich noch einmal den Blick auf die Ortsgemeinden richten. Das, was unser Entschließungsantrag ausmacht, sind 37 Millionen Euro für die Ortsgemeinden. Wenn man sich den Kommunalbericht 2022 des Rechnungshofs mit Blick auf das Jahr 2021 anschaut, dann waren damals 930 Kommunen nicht ausfinanziert, und das sind in der Summe die Ortsgemeinden. Diese Ortsgemeinden können aber, weil sie keine managementbedingten Steuerungsmöglichkeiten haben, ihre Altschulden im Sockel nicht aus eigener Kraft tilgen. Es geht um 1,2 % unserer 3.000 Millionen Euro Altschulden. Daher noch einmal mein Aufruf, den Blick bitte auch auf die Ortsgemeinden zu werfen. Auch wenn wir das heute nicht schaffen, ist es mir dennoch ganz wichtig, diesen Teil der kommunalen Familie noch einmal zu beleuchten. Ich weiß, wie es bei den Spitzenverbänden läuft: Dem Grunde nach, bei 3 Milliarden Euro, schaut man nicht nach den letzten 1,2 %. Nur, wenn Sie bei 2.300 Kommunen in der unteren Klasse sind, dann müssen Sie schon danach schauen, wenn 900 Kommunen davon nicht ausfinanziert sind. Da macht jeder Euro etwas aus, auch wenn er im Sockel steht. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Weinberg das Wort.

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Dr. Stephan Weinberg

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor gut einem Jahr, am 15. Dezember 2021, hat Frau Finanzministerin Ahnen im Landtag angekündigt, dass das Land bereit ist, jenseits eines Sockelbetrags die Hälfte der kommunalen Liquiditätskredite zu übernehmen und damit die besonders belasteten Kommunen in Rheinland-Pfalz zu entlasten. Bereits gut drei Monate später konnten Sie – das sind die Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der FREIEN WÄHLER – durch die Verfassungsänderung den Weg für diesen historischen Schuldenschnitt bereiten und den betroffenen rheinland-pfälzischen Kommunen damit eine nachhaltige Zukunftsperspektive aufzeigen. Die breite parlamentarische Zustimmung war und ist ein starkes und wichtiges Signal für unsere demokratische Geschlossenheit und Umsetzungsstärke im Landtag von Rheinland-Pfalz. Vor allem aber ist sie ein starkes und wichtiges Signal für die kommunale Familie; denn die Kommunen sind mit den alltäglichen Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft betraut und prägen unsere Lebensräume ganz wesentlich mit. Wir als Landesregierung sind zufrieden und auch ein bisschen stolz, dass wir innerhalb kürzester Zeit diesen Gesetzentwurf erarbeitet haben, um das hierfür notwendige finanzielle Fundament zu sichern. Ich darf mich an dieser Stelle vor allem bei meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Finanzministerium bedanken. Das war wirklich eine herausragende Arbeit in kürzester Zeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wir hatten und haben für die Umsetzung einen ambitionierten Zeitplan, auch und gerade mit Blick auf die aktuelle Zinsentwicklung, die die Kommunen schon jetzt stark belastet. Trotz der zeitlichen Herausforderungen haben wir den Gesetzentwurf intensiv mit allen Beteiligten abgestimmt. Die Landesregierung hat mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit dem Landesrechnungshof und natürlich mit Ihnen gesprochen, das heißt, mit den Fraktionen, die die Verfassungsänderung mitgetragen haben. Die kommunalen Spitzenverbände haben das Entschuldungsprogramm PEKRP sowohl in ihrer schriftlichen Stellungnahme als auch in den Besprechungen ausdrücklich begrüßt und sich für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit der Landesregierung bedankt. Wir sind im Rahmen mehrerer Sitzungen nicht nur ausführlich auf Fragen und Anregungen der kommunalen Spitzenverbände eingegangen und haben einzelne Aspekte des Gesetzentwurfs ergebnisoffen erörtert, sondern es wurden auch die von den KSV vorgebrachten Vorschläge zum größten Teil aufgenommen und im Gesetzentwurf umgesetzt, so unter anderem der Wegfall des zunächst vorgesehenen Mindestbetrags für eine Programmteilnahme sowie die Einbeziehung der Kommunen bei der jeweiligen Kreditauswahl. Auch den Rechnungshof haben wir beteiligt, uns intensiv mit seiner Stellungnahme beschäftigt und verschiedene Anregungen, insbesondere im Gemeindehaushaltsrecht, übernommen. Das Programm PEK mit einem Entschuldungsvolumen von 3 Milliarden Euro setzt die Politik der Landesregierung zur Stärkung der Kommunen konsequent fort. In Verbindung mit dem neuen kommunalen Finanzausgleich und dem kommunalen Investitionsprogramm in Höhe von weiteren 250 Millionen Euro wird die Basis für einen fiskalischen Neubeginn der rheinland-pfälzischen Kommunen geschaffen. Dieser historische Schuldenschnitt ist ein wesentlicher Beitrag für die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in unserem Land. Das Programm PEK-RP richtet sich ausdrücklich an die besonders liquiditätsbelasteten Kommunen und befreit diese unmittelbar und effektiv von einem Teil ihrer Schuldenlast, in der Spitze von mehr als der Hälfte der relevanten Liquiditätskredite. Herr Streit, wir hatten es auch schon im HuFA ausführlich diskutiert. Ich kann Ihnen noch einmal versichern, darunter sind auch Ortsgemeinden, die mit dem Spitzenbetrag von 80 % von diesem Programm profitieren, und nicht nur die kreisfreien Städte. Nur damit an dieser Stelle kein falscher Zungenschlag eingeht: Die Ortsgemeinden profitieren prozentual außerordentlich von diesem Programm. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

9 von 700!) Durch das von der Verfassung primär vorgesehene Entschuldungsinstrument der Schuldenübernahme nimmt das Land den Kommunen das Zinsänderungsrisiko für die entsprechenden Schulden dauerhaft ab. Dies umfasst sowohl die Tilgungs- als auch die Zinszahlungen, sodass die mittel- und langfristigen Entlastungen der Kommunen deutlich über 3 Milliarden Euro hinausgehen dürften. Die Kommunen erhalten damit die Möglichkeit und haben zugleich die Verpflichtung, die verbleibenden Liquiditätskredite selbst zu kontrollieren und zu reduzieren. Ohne im Einzelnen auf die Ausgestaltung des Ausführungsgesetzes eingehen zu wollen, ist es mir jedoch wichtig zu betonen, dass die 3 Milliarden Euro für unsere Kommunen vollständig ausgeschöpft werden. Damit gehen wir mit dem Gesamtvolumen über die angekündigte hälftige Übernahme hinaus; denn die Bemessungsgrundlage liegt nach derzeitigem Stand bei 4,9 Milliarden Euro. Der wirtschaftliche Vorteil aus dem Schuldenabbau im Jahr 2021 verbleibt damit vollständig bei den Kommunen. Nach aktuellen Modellrechnungen sieht es danach aus, dass die Restschuld hierdurch noch etwas geringer ausfällt, als dies im Entschuldungstarif angelegt ist. Neben unseren landesseitigen Bemühungen, mit denen wir an unsere Grenzen gehen, erwarten wir allerdings auch vom Bund, dass er im Rahmen der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse wie angekündigt seinen Beitrag zu der Altschuldenlösung leistet. Wir sehen den Bund in der Pflicht, da die Liquiditätskreditverschuldung der Kommunen mit länderübergreifenden Phänomenen verbunden ist, insbesondere mit der Wirtschafts- und Finanzkrise. Mit der Neuordnung der kommunalen Finanzen, verbunden mit der Reform des KFA, und dem begleitenden Investitionsprogramm schaffen wir für die rheinland-pfälzischen Kommunen echte und nachhaltige Zukunftschancen. Sie erhalten die Möglichkeit, ihre finanzielle Handlungs- und Leistungsfähigkeit weiter zu stärken und die kommunalen Haushalte zukunftssicher zu gestalten. Wenn ich die Debatte richtig verfolgt habe, zeichnet sich eine breite Mehrheit für dieses Gesetz ab. Darüber freue ich mich sehr herzlich. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Ich erteile Ministerpräsidentin Malu Dreyer das Wort.

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Malu Dreyer

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Der Tag heute ist ein besonderer Tag. Deshalb tue ich etwas Ungewöhnliches, nämlich nach der Regierung noch einmal ganz kurz das Wort zu ergreifen. Ich möchte mich sehr, sehr herzlich bedanken, dass die demokratischen Fraktionen in diesem Parlament bei einer so wichtigen Sache zusammenwirken und es uns ermöglichen, diesen historischen Schuldenschnitt zu verwirklichen. Deshalb sage ich allen demokratischen Fraktionen hier im Parlament vielen Dank, dass wir diesen Schritt gehen können. Für unsere Kommunen ist das ein bedeutsamer Tag, und damit auch für uns. Dass wir mit Blick auf die Altschulden eine große Entlastung miteinander hinbekommen, ist ein Punkt, der unsere Kommunen wieder sehr viel handlungsfähiger macht; komplementär begleitet durch den KFA, wie es Herr Dr. Weinberg eben dargestellt hat. In einer Größenordnung von 3 Milliarden Euro werden wir die Kommunen zusätzlich entlasten. Insofern glaube ich, dieses Parlament zeigt heute auch, dass demokratische Fraktionen in entscheidenden Momenten wichtige Dinge gemeinsam auf den Weg bringen können. Dafür bedanke ich mich. Auch bedanke ich mich noch einmal beim Finanzministerium. Es war viel Arbeit, es musste alles schnell gehen, und es war keine Selbstverständlichkeit. In diesem Sinne: Es ist ein guter Tag für die kommunale Landschaft. Alle haben mitgewirkt, dass es so weit kommt. Vielen Dank. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen hätten jeweils noch 1 Minute, aber es liegen aktuell keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf und die Entschließungsanträge. Zunächst kommen wir zum Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz – Drucksache 18/4937 – in zweiter Beratung. Die Beschlussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den darf ich bitten, sich von seinem Platz zu erheben! – Der Gesetzentwurf ist damit auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER) Es ist sicherlich ein historischer Moment, deswegen ist die Einstimmigkeit besonders zu begrüßen. Wir kommen zu verschiedenen Entschließungsanträgen. Zunächst stimmen über den Entschließungsantrag – Drucksache 18/5038 – der Fraktion der FREIEN WÄHLER ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der FREIEN WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt. Wir kommen zum Entschließungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/5269 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wir kommen zum Entschließungsantrag von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP und FREIEN WÄHLERN – Drucksache 18/5282 –. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen. Herzlichen Dank. Wir kommen zu der Tagesordnung: Punkt 4 Landesgesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Rheinland-Pfalz und weiterer berufsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/4942 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr – Drucksache 18/5263 – Wir sind im Ältestenrat übereingekommen, den Gesetzentwurf ohne Aussprache zu behandeln, sodass wir zur unmittelbaren Abstimmung kommen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Wir kommen damit zu Punkt 5 der Tagesordnung: Landesgesetz über die Opferbeauftragte oder den Opferbeauftragten der Landesregierung Rheinland-Pfalz (Opferbeauftragtengesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/4987 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/5264 – Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Wir kommen damit zu der Tagesordnung: Punkt 6 Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/5225 – Erste Beratung Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Die CDU hat eine Zusatzredezeit von 3 Minuten. Für die Begründung darf ich zunächst der Landesregierung das Wort erteilen. Ich gehe davon aus, dem Innenminister? – Herr Innenminister Michael Ebling, Sie haben das Wort.

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Michael Ebling

Danke schön, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wenn die Kommunalwahl vor der Tür steht, dann kommt gesetzliches Handwerk über das Kommunalwahlgesetz auch in dieses Parlament, nämlich die Überprüfung regelmäßig vor Wahlen, inwieweit gesetzlicher Änderungsbedarf identifiziert wurde, was die Voraussetzungen für diese Kommunalwahlen angeht. Insofern ist dieser vorgelegte Gesetzentwurf jetzt eine Neubestimmung in einigen wenigen Dingen, um beispielsweise Wahlgesetze mit dem Bund zu harmonisieren oder auch die Arbeit zu effektivieren, wenn Wahlorgane gleichzeitig stattfindende Wahlen haben. Ich möchte auf drei der wesentlichen Änderungen in diesem Kommunalwahlgesetzentwurf eingehen. Der erste Punkt, derjenige, der sicherlich schon am häufigsten und am öffentlichsten diskutiert wurde, ist, dass in der Wahlpraxis immer wieder festgestellt wurde, dass bei allgemeinen Kommunalwahlen auch kommunale hauptamtliche Amtsträgerinnen und Amtsträger Kandidaturen trotz der Inkompatibilität der Mandats- und hauptberuflichen Eigenschaft gewagt haben. Das ist im Kern – auch unter der juristischen Betrachtung – das, was zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann und auch im Widerspruch zu einer transparenten und demokratischen Kultur steht oder ihr sogar abträglich sein kann, weil schon mit der Kandidatur im Kern klar ist, dass das Mandat im Falle einer Wahl gar nicht angetreten wird. Daher ist jetzt mit diesem Gesetzentwurf beabsichtigt, die Betroffenen zu verpflichten, vor der Wahl zu erklären, ob sie das Mandat später überhaupt annehmen wollen oder auf dieses Mandat verzichten werden. Das ist dann ein großes Stück Transparenz für die Wählerinnen und Wähler. Diese Absichtserklärung soll mit der Wahlbekanntmachung veröffentlicht werden. Sie ist rechtlich nicht verbindlich, aber kann die Grundlage für die entsprechende politische Diskussion vor der Wahl sein. Meine Damen, meine Herren, eine wichtige Überlegung bei den wahlrechtlichen Änderungen ist es stets, das Wahlverfahren im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu vereinfachen und auch effizienter zu gestalten. Bereits bei der letzten Kommunalwahl im Jahr 2019 ist eine Befugnis geschaffen worden in kreisfreien Städten und großen kreisangehörigen Städten, die Wahlergebnisse der Stimmbezirke zentral und nicht dezentral im Stimmbezirk auszählen zu können. Die Befugnis ist von den kommunalen Spitzenverbänden begrüßt wurden. Sie wurde evaluiert und findet jetzt hier wieder Eingang, positiven Eingang; denn die Regelung soll auch auf die verbandsfreien Gemeinden und Städte erweitert werden. Damit kann auch einem Anliegen der kommunalen Seite für die leichtere Wahlergebnisbestimmung Rechnung getragen werden. Ich will den letzten – wie angekündigt – wesentlichen dritten Punkt nennen. Es ist zudem beabsichtigt, die Möglichkeit der Verbindung von Wahlvorschlägen ersatzlos zu streichen. Zum einen, weil die Regelung von den Wahlvorschlagsträgern kaum angewendet wurde. Zum anderen bestehen aber gegen sie auch verfassungsrechtliche Bedenken, die dazu führen können, dass der Erfolgswert der Wählerstimmen ungleich gewichtet wird. Deshalb schlagen wir vor, dass sie gestrichen wird. Meine Damen, meine Herren, das ist juristisches Handwerk im Vorfeld einer Kommunalwahl. Ich habe die herzliche Bitte, dass Sie diesen Gesetzentwurf, so wie ich ihn jetzt in den Umrissen gezeigt habe, im parlamentarischen Verfahren unterstützen werden und wir uns dann – dann wird es wieder ein bisschen politischer – gut vorbereitet auf die allgemeinen Kommunalwahlen im Frühjahr 2024 stürzen können. Vielen Dank. (Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächster Redner für die CDU-Fraktion ist Abgeordneter Gordon Schnieder. 8 Minuten, maximal.

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Gordon Schnieder CDU

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute in erster Lesung also das Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes. Im vorliegenden Entwurf sind viele sprachliche, redaktionelle Klarstellungen gemacht worden. Der Herr Staatsminister hat es erwähnt. Es sind auch rechtliche Anpassungen an das Bundeswahl- und Landeswahlgesetz vorgenommen worden. Die Änderungen basieren auf Erfahrungen aus den letzten Kommunalwahlen und damit auch auf Erfahrungen, die in der Praxis gewonnen worden sind. Viele dieser Vorschläge können wir mittragen. Wenige Punkte möchte auch ich ansprechen. So gehen wir bei der Änderung mit, dass auch Gemeindebedienstete oder Bedienstete der Sitzverbandsgemeinde Mitglieder im Wahlvorstand sein können. Wir sehen immer weiter zunehmende Probleme, ausreichende Mitglieder für diese Wahlvorstände zu finden. Wir sehen das auch gerade in den Gemeinden. Es sind immer die gleichen, die es dann machen, und wir schaffen hier auch eine Entlastung dieser Personalkapazitäten. Ebenso gibt es eine grundsätzliche Übereinstimmung, dass die Regelungen, die beim Verlust der Wählbarkeit für Ratsmitglieder gelten, jetzt auch für die Ersatzpersonen gelten sollen. Ebenso richtig ist es, Interessenkollisionen, soweit das möglich ist, auszuschließen. Deswegen ist es folgerichtig, dass Bewerber für das Amt von Bürgermeistern, Landräten, Ortsvorstehern etc. nicht nur nicht Wahlvorsteher, sondern künftig auch keine Beisitzer mehr im Wahlausschuss sind. Kritisch sehen wir die beabsichtigten Regelungen im Hinblick auf die sogenannten Scheinkandidaturen. Durch die angedachte Rechtsänderung werden sie aus unserer Sicht nicht verhindert. Sie werden auch nicht unterbunden. Ich stelle die klare Frage: Warum auch? Es ist regional unterschiedlich, wo solche sogenannten Scheinkandidaturen vorkommen. Auch in kommunalen Parlamenten, in kommunalen Räten brauchen wir aber stabile Mehrheiten; und das wird immer schwieriger bei fünf, sechs, sieben Fraktionen, bei Gruppierungen. Ich finde es folgerichtig – das ist hauptsächlich bei CDU- und SPD-Amtsträgern der Fall –, dass dort klar gesagt wird, für wen und für welche stabilen Mehrheiten man wirbt. Deswegen sehe ich hier kein Problem bei diesen Scheinkandidaturen. (Beifall bei der CDU) Die Frage ist doch: Machen sich die Angaben oder auch die Verweigerung einer Angabe in der Wahlausübung dann wirklich bemerkbar? Ich bezweifle das. Eines aber, das können wir klarmachen: Es führt zu weiterem Verwaltungsaufwand. Auch der Gemeinde- und Städtebund sieht das kritisch und als nicht notwendig an. (Beifall bei der CDU) Was ich heute für die CDU-Fraktion ankündige, ist ein Gesetzesänderungsantrag dieses Artikelgesetzes, den wir frühzeitig im Vorfeld der Innenausschusssitzung im Februar vorlegen werden. Wir freuen uns, dann auch in einem Anhörverfahren noch einmal tiefer darin einzusteigen. Worum geht es uns? – Es geht uns um drei Punkte. Erstens: Vorabzusendung der Stimmzettel bei Kommunalwahlen. Zweitens: passives Wahlrecht am Zweitwohnsitz. Drittens: passives Wahlrecht ab Volljährigkeit für hauptamtliche und ehrenamtliche Amts- und Mandatsträger. (Beifall der CDU) Erster Punkt: Zusendung der Stimmzettel. Die Erfahrungen bei den Kommunalwahlen in den vergangenen Jahren zeigen, dass eine Vielzahl von Wählerinnen und Wählern in der Kürze, die ihnen in der Wahlkabine zur Verfügung steht, mit dem oftmals umfassenden Wahlpensum nicht oder nicht in der gewünschten Weise fertig werden. Den Wählerinnen und Wählern fehlt die Zeit, gerade bei der Masse an Stimmzetteln – Ortsbeirat, Ortsvorsteher, Stadtbürgermeister ehrenamtlich, Stadtrat, Kreistag, dann noch Bezirkstag; wir wissen, wie groß diese Listen werden –, diese Stimmzettel in Ruhe betrachten zu können. Ungültige Stimmzettel, vor allem aber Stimmzettel, bei denen eine Vielzahl von Stimmen verfällt, sind das Ergebnis. Wir möchten, dass den Wählerinnen und Wählern die Stimmzettel nach Hause übersandt werden. Hierdurch können sich die Wahlberechtigten schon vor dem Wahltag mit der Abstimmungstechnik vertraut machen. Dies kommt vor allem unseren älteren Mitmenschen entgegen, die auch nicht das Verfahren der Briefwahl mitmachen. Sie haben damit eine verbesserte Teilhabe am politischen Leben und an unserer Demokratie. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, Bedenken, dass es bei der erleichterten Wahlhandlung zu Missbrauch kommen könnte, widerlegt das Beispiel BadenWürttemberg eindeutig. Dortige langjährige Erfahrungen mit der Vorabversendung von Stimmzetteln vor der Wahlhandlung haben gezeigt, dass es zu keinem Anstieg des Missbrauchs gekommen ist. Vielmehr wird die Versendung der Stimmzettel als demokratische Dienstleistung verstanden und bis heute als äußerst positiv bewertet. Zweiter Punkt: passives Wahlrecht am Zweitwohnsitz. Nach dem rheinlandpfälzischen Kommunalwahlgesetz besitzen bei der Wahl zu einem kommunalen Parlament nur diejenigen Personen ein passives Wahlrecht, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben. Dies führt dazu, dass Ratsmitglieder ihr Mandat aufgeben müssen, weil sie aufgrund von zeitweiser Abwesenheit vom Ort oder für Studium und Ausbildung die Verlagerung des Erstwohnsitzes durchführen müssen und damit auch ihr Ratsmandat verlieren. Meine Damen und Herren, gerade in Zeiten, in denen es zusehends schwieriger wird, Menschen für die Übernahme eines ehrenamtlichen kommunalen Mandats zu begeistern, sollten wir umdenken. Dies hat man vor einiger Zeit auch in Bayern erkannt und infolgedessen das bayerische Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz geändert. Für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds oder eines Kreisrats ist demnach dort jede Person wählbar, die seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis eine Wohnung hat, die nicht Hauptwohnung sein muss. Dies stärkt nicht nur die Verbindung der Menschen zu ihrer Heimat, sondern führt auch dazu, dass sich junge Menschen weiter in ihrer angestammten Heimat einsetzen. Die bereits durchgeführte Evaluation hat zudem gezeigt, dass sich anfängliche Befürchtungen eines möglichen Missbrauchs nicht bestätigt haben. (Beifall bei der CDU) Meine Damen und Herren, als dritter Punkt: passives Wahlrecht ab Volljährigkeit für haupt- und ehrenamtliche Mandatsträger. Wir setzen uns dafür ein, dass sich junge Menschen, die volljährig sind, in unserer Demokratie in allen Formen beteiligen können. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wahlalter 16!) – Ja, Wahlalter 16. Sie können die Monstranz weiter führen. Beim passiven Wahlrecht ab Volljährigkeit sind wir bei dem Punkt, dass wir gleiche Rechte und gleiche Pflichten bei gleichem Alter haben. (Beifall der CDU – Zuruf von der SPD: Das stimmt doch gar nicht!) Sehr geehrter Herr Kollege, deswegen können Sie Ihren Einzelpunkt weiter herauspicken. Dafür werden Sie keine Mehrheit bekommen. Bisher ist diese Teilhabe ab 18 nur auf das aktive Wahlrecht beschränkt. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Aus diesem Grund werden wir eine Änderung des passiven Wahlrechts für ehrenamtliche und hauptamtliche Wahlbeamte einbringen. Wer volljährig ist, soll auch gewählt werden dürfen. (Beifall der CDU) Die bisherigen Vorgaben sehen vor, dass nur zum Bürgermeister gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat. Hier möchten wir ansetzen. Bundestagsabgeordneter kann ich werden, wenn ich 18 bin. Damit kann ich auch mit 18 Bundeskanzler werden. Bürgermeister in Rheinland-Pfalz kann ich bisher nicht werden. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Europawahl! – Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Deswegen möchten wir uns entsprechend einsetzen. Hier können Sie gerne zeigen, dass Sie den jungen Erwachsenen diese Verantwortung zutrauen und ihnen dieses passive Wahlrecht einräumen. Ich freue mich auf die Diskussion. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Für die SPD-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Jens Guth das Wort.

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Jens Guth SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch ich will im Zuge der Änderung des Kommunalwahlgesetzes auf drei Punkte eingehen. Punkt 1: die Scheinkandidaturen. Herr Kollege Schnieder, ich habe Verständnis dafür, dass Sie ein Problem damit haben, dass wir diese Dinge angehen und ändern wollen, weil Sie, Ihre Partei bei den Scheinkandidaturen bei den Kommunalwahlen Spitzenreiter ist. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Sie ändern es gar nicht!) Deshalb weiß ich schon, warum Sie da nicht ranwollen. Ist es denn aber in Ordnung, dass ein Landrat, ein Bürgermeister kandidiert, wohl wissend, dass er dieses Mandat nicht annimmt? (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ist es verboten? Nein!) Das ist doch Betrug am Wähler, der hier erfolgt. Das wollen wir im Zuge des Kommunalwahlgesetzes ändern. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Gordon Schnieder CDU

Damit ändern Sie es nicht!) Es sind Scheinkandidaturen. Es ist ein Betrug am Wähler, der da gemacht wird. Deshalb müssen wir da ran. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich kann Ihre Vehemenz verstehen, aber da müssen wir schon ein bisschen ehrlich miteinander sein. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ja!) Zweiter Punkt: Briefwahl, Zusenden der Wahlunterlagen. Ich habe heute Morgen in meiner Fraktion berichtet, die CDU hat 3 Minuten verlängerte Redezeit beantragt, da kommt bestimmt wieder der alte Hut mit der Zusendung der Wahlunterlagen. – Genau so ist es. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Weil der gut ist!) Jedes Mal bei der Kommunalwahl, jedes Mal, wenn die Kommunalwahlen anstehen, ziehen Sie diesen alten, vergilbten, vergammelten Hut wieder aus irgendeiner Schublade heraus. (Abg. Anke Beilstein, CDU: Ihr braucht halt ein bisschen länger, bis Ihr das erkennt!) Kollege Hüttner hat gerade nachgeschaut. (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Das ist nachhaltiges Wirtschaften! Nichts wegwerfen!) Schon im Jahr 1994 haben Sie diese Änderung eingebracht. (Zurufe der Abg. Marcus Klein und Christof Reichert, CDU) Schauen wir aber nach Baden-Württemberg. Wir haben vor der letzten Kommunalwahl eine Anhörung zu dem Thema gemacht, am Beispiel BadenWürttemberg. Unser aller Ziel war es, ist es, die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen zu erhöhen. Das Ergebnis in Baden-Württemberg hat gezeigt, dass die Wahlbeteiligung nicht gestiegen ist, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) sondern eher Missbrauch mit den Wahlunterlagen passiert. Deshalb: Die Leute haben mit dem derzeitigen Verfahren – Beantragung der Briefwahl – alle Zeit, sich das zu Hause anzuschauen und zu wählen. Früher war es noch so, dass sie eine Begründung abgeben mussten: Ich bin krank, oder ich bin im Urlaub oder sonst etwas. – Das haben wir alles gestrichen. Die derzeitigen Regelungen sind rechtsverbindlich, sie sind sicher, und gegen die Regelung in Baden-Württemberg – das haben wir auch gerade nachgeschaut – gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. Wenn ein hohes Maß an Briefwahlunterlagen entsteht, gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. (Zurufe der Abg. Martin Brandl und Gordon Schnieder, CDU) Wir haben aber alle Zeit, das im Innenausschuss noch einmal in Ruhe anzugehen. Herr Schnieder, mich hat es aber gefreut, dass Sie das Thema noch einmal aufgegriffen haben. Deshalb habe ich, wenn wir über Änderungen des Kommunalwahlgesetzes reden, eine herzliche und wirklich kollegiale Bitte an Sie als neuen Fraktionsvorsitzenden oder Fraktionsvorsitzenden in spe oder in Lauerstellung oder wie auch immer man das nennen will: (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist das Wahlalter mit 16. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen, was mich auch überzeugt hat, vehement dafür einzutreten. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Der Schülerlandtag wollte das nicht!) – Es gibt eine Stellungnahme der Landesjugendvertretung Rheinland-Pfalz, die das ganz klar befürwortet. (Unruhe im Hause) – Nein, lassen Sie mich bitte einen Satz dazu sagen. Wir sind alle in Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern. Ich war letztens in einer Berufsschulklasse mit Auszubildenden. Da hat sich eine junge Frau gemeldet, die zum Wahlalter mit 16 gesagt hat: Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass wir in Zukunft wählen dürfen. – Sie war 17 Jahre alt, Auszubildende. Mit einer Begründung. Sie hat gesagt, ich zahle an diesen Staat Steuern. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Gering, als Auszubildende, aber ich zahle Steuern. Deshalb möchte ich auch indirekt darüber entscheiden dürfen, was mit diesen Steuern passiert. – (Zuruf des Abg. Lars Rieger, CDU) Lieber Kollege Schnieder, wir haben im nächsten Jahr auch Europawahl. Das heißt, die jungen Leute ab 16 dürfen bei der Europawahl wählen. Deshalb wäre es doch niemandem mehr zu erklären, dass sie ein Europaparlament wählen dürfen, und bei dem, was vor ihrer eigenen Haustür passiert – wo Bäume gepflanzt werden, wo Gehwege gemacht werden oder Sonstiges –, dürfen sie nicht mitentscheiden. (Zurufe der Abg. Johannes Zehfuß, CDU, und Dr. Jan Bollinger, AfD – Unruhe im Hause) Deshalb habe ich die herzliche Bitte – als neuer Fraktionsvorsitzender haben Sie auch die Möglichkeit, in Ihrer Fraktion neu aufzuschlagen –: Reden Sie bitte in Ihrer Fraktion mit den Leuten, lassen Sie uns das gemeinsam angehen. Wir haben im März ein Anhörverfahren dazu. Herr Kollege Herber, da beraten wir das Thema „Wahlalter 16“ noch einmal neu. Ich habe die herzliche Bitte. Sie haben Zeit, in Ihrer Fraktion Überzeugungsarbeit zu leisten. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Das wäre ein wichtiger Aufschlag für die jungen Leute, und wir könnten das Wahlalter 16 sozusagen mit diesen Änderungen, die jetzt ohnehin auf dem Tisch liegen, einführen. Herzlichen Dank. Bitte sorgen Sie dafür. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Matthias Lammert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Jens Guth, vielen Dank für Deine Worte. Es lag mir geradezu auf dem Herzen, den Kollegen Schnieder darauf anzusprechen, dass er selbst sagt, sie wollen eine Vereinheitlichung des Wahlrechts, und dann beim Wahlalter 16 passt. Beim Wahlalter 16 passiert nämlich genau das. Die jungen Menschen gehen zur Wahlurne und dürfen nur einen statt zwei Zettel ausfüllen und verstehen es nicht. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ich glaube schon, dass sie das verstehen! – Zuruf des Abg. Lars Rieger, CDU) Warum nicht dort auch eine Vereinheitlichung? Stattdessen erwartet uns offensichtlich ab Anfang/Mitte März alter Wein in neuen Schläuchen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Ich hoffe, Sie kommen vielleicht noch in irgendeiner Form auf eine neue Idee und hören den Argumenten der Sachverständigen im Anhörungsverfahren zu. Ich freue mich darauf. Ich möchte zum Kommunalwahlgesetz nur einen Punkt noch einmal herausgreifen, nämlich den Punkt der Scheinkandidaturen. Ich verstehe auch dort, lieber Kollege Schnieder, Ihre Fraktion, dass Sie dort nicht mitgehen wollen. Wir haben in Rheinland-Pfalz 32 Fälle von Scheinkandidaturen bei der letzten Wahl gehabt. Im Januar 2022 wurde das durch die Landeswahlleitung gemeldet. Der Wähler oder die Wählerin versteht doch gar nicht, wer vorne steht und ob er nachher sagt „Ich nehme die Wahl an“ oder nicht. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Die Wählerin oder der Wähler geht davon aus, dass diejenigen, die auf dem Wahlzettel stehen, die Wahl auch annehmen. Alles andere verstehen die Wählerinnen und Wähler nicht. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Sie verhindern es doch!) Genau das ist das Problem, nämlich dass die Wählerinnen und Wähler das oftmals nicht wissen, damit Wahlwerbung mit den Berufsträgern betrieben wird und die Wählerinnen und Wähler dann eigentlich auch getäuscht werden. Genau aus dem Grund, weil es eine Täuschung der Wählerinnen und Wähler ist, ist der Vorschlag der Landesregierung so gut, dieses Spiel mit den Wählerstimmen einzustellen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wählerinnen und Wähler müssen von Anfang an wissen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten das Mandat tatsächlich ausüben wollen oder nicht. Deswegen sollen die Bewerberinnen und Bewerber rechtlich eine zwar nicht verbindliche, aber eine Absichtserklärung abgeben. Der Hintergrund dieser Absichtserklärung ist, dass jemand, der im politischen Raum ist, eine Erklärung abgibt und sich dann auch daran halten muss; denn das ist der politische Druck, der aus dieser Absichtserklärung hervorgeht. Ich empfinde das nicht als nicht rechtlich zulässig oder nicht in Ordnung, sondern ich finde es gut, wenn man das als Mandatsträger macht und sagt „Ich gebe diese Erklärung ab“. Selbst die Verweigerung einer solchen Erklärung soll öffentlich gemacht werden. Auch das finde ich gut; denn auch aus der Verweigerung können Schlüsse gezogen werden. Im Übrigen schließe ich mich den Worten des Kollegen Guth an und erwarte gute Beratungen im Verfahren. Ich kann bereits jetzt ankündigen, dass die grüne Fraktion dem Gesetzentwurf sehr positiv gegenübersteht. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Stuhlfauth.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die konsequente Fortentwicklung bestehender Gesetze und die Einbindung von in der Praxis gemachten Erfahrungen sind sinnvolle und erforderliche Prozesse in jedem rechtsstaatlichen System. Unter Berücksichtigung der Entwicklungen der letzten Jahre – seien sie gesellschaftlicher, rechtlicher oder politischer Natur – ist auch die Weiterentwicklung des aktuellen Kommunalwahlgesetzes angebracht. So können redundante Regelungen gestrichen und zu Unsicherheiten führende konkretisiert und neu ergänzt werden. Insofern betrachten wir den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes als weitestgehend unbedenklich, folgt er doch diesem Konzept. Aus unserer Sicht hervorzuheben ist die beabsichtigte Änderung hinsichtlich der im Gesetzentwurf so bezeichneten Scheinkandidaturen, hat diese Änderung doch die größte Auswirkung. Zielsetzung dieser Änderung ist wohl die gängige Praxis, bekannte Gesichter hauptamtlicher Amtsträger als Zugpferde in kommunalen Wahlen einzusetzen, um deren Bekanntheitsgrad für einen zusätzlichen Stimmengewinn zu nutzen, nur um im Nachgang der Wahl einen Rückgang dieser prominenten Gesichter zu erleben. Dass dieses Verhalten dem Glauben in die ehrliche, freie demokratische Wahl einen Bärendienst erweist, liegt auf der Hand und ist in Zeiten von ohnehin mangelhafter Wahlbeteiligung und schwindendem Vertrauen in die Vertreter der alteingesessenen Parteien sicherlich nicht wünschenswert. Der Wunsch nach mehr Transparenz für den Wähler und mehr Glaubwürdigkeit für die Kandidaten ist daher nachvollziehbar. Fraglich ist aus unserer Sicht jedoch, ob die Abgabe einer nicht verbindlichen Absichtserklärung solches Verhalten in Zukunft unterbindet oder wenigstens reduziert. Es ist aber auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. In Zeiten wachsenden politischen Drucks, insbesondere auf jene Parteien, die durch Regierungsbeteiligungen auf den verschiedenen Ebenen zunehmend die Unzufriedenheit der Wähler schüren, scheinen im Kampf um Stimmen viele Mittel recht. Mit der nun vorgeschlagenen Regelung wird dann wohl der jeweilige Kandidat für sich entscheiden müssen, ob der Stimmengewinn durch seine Kandidatur den Glaubwürdigkeitsverlust von morgen rechtfertigt. Hier steht die Ausübung des freien Mandats in Konkurrenz zur politischen Transparenz. Wir geben der Transparenz den Vorzug. Grundsätzlich halten wir diesen Gesetzentwurf für tragbar und sehen den Gesprächen im zuständigen Ausschuss mit Interesse entgegen. Danke. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Bevor wir in der Debatte weiter fortfahren, erteile ich Abgeordnetem Lars Rieger das Wort zu einer Kurzintervention. Sie haben 2 Minuten.

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Lars Rieger CDU

Herr Guth, was Sie hier eben von sich gegeben haben – – – (Abg. Jens Guth, SPD: Nein! Moment! Nein, nein, nein! Zur Geschäftsordnung! Er kann nur auf den Stuhlfauth eingehen, nicht auf mich!) – Also, dann möchte ich Folgendes ausführen – – – (Abg. Jens Guth, SPD: Nein! Sie können nur auf den Redner eingehen! – Weitere Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten)

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Matthias Lammert

Lieber Kollege Lars Rieger, ich muss Sie in der Tat darauf hinweisen, Sie können immer nur erwidern oder auf die letzte Wortmeldung eingehen. Das wäre in dem Fall Kollege Stuhlfauth. Sonst hätten Sie sich früher melden müssen.

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Lars Rieger CDU

Dann frage ich den Kollegen Stuhlfauth, ob er mir zustimmt, dass es in höchstem Maße heuchlerisch ist, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ist keine Fragestunde!) wenn ein anderer Abgeordneter behauptet, wir würden Scheinkandidaturen in der Kommunalwahl durchsetzen, (Heiterkeit des Abg. Michael Hüttner, SPD) und die Ministerpräsidentin in den Jahren 2016 und 2021 im Wahlkreis Trier zur Wahl stand. Sie wurde gewählt. Sie hat das Mandat nicht angenommen und zweimal an den B-Kandidaten abgegeben. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ach Gott, ach Gott! Peinlich!) Das nenne ich im wahrsten Sinne des Wortes heuchlerisch, und das ist eine Scheinkandidatur. (Beifall der CDU, der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN – Unruhe bei der SPD – Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Ich glaube, es geht los!)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte ein bisschen mehr um Ruhe. Wir haben jetzt die Antwort des Kollegen Stuhlfauth, auf den eingegangen wurde. (Anhaltend Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten – Zuruf aus dem Hause: Auf die Antwort sind wir mal gespannt jetzt!)

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Peter Stuhlfauth AfD

Ich würde den Kollegen Rieger gerne unterstützen, aber selbst Frau Dreyer wusste vorher nicht, ob sie in die Regierung oder überhaupt in den Landtag kommt. (Zuruf der Ministerpräsidentin Malu Dreyer) Daher kann man ihr vielleicht nichts vorwerfen, so leid es mir tut. (Beifall der Abg. Jens Guth, SPD, und Marco Weber, FDP – Heiterkeit bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –

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Sven Teuber SPD

Immerhin hat einer es verstanden!)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Anhaltend Heiterkeit im Hause – Glocke des Präsidenten) Nächster Redner ist für die FDP Fraktionsvorsitzender Philipp Fernis. Er wird entsprechend weiter auf das Gesetz eingehen. Ansonsten bitte ich, den Geräuschpegel herunterzufahren. Wir sind gleich durch. Herr Kollege Fernis, Sie haben 5 Minuten.

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Philipp Fernis FDP

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Rieger, zunächst möchte ich feststellen, dass Sie offensichtlich ausschließen, dass die CDU in diesem Land noch einmal eine Wahl gewinnt; (Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn es wäre durchaus verfassungsrechtlich denkbar gewesen, dass Malu Dreyer bei einem anderen Wahlausgang nicht zur Ministerpräsidentin gewählt würde. (Heiterkeit bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass Sie offensichtlich selbst nicht mehr daran glauben, sagt mehr über die Verfasstheit Ihres Vereins als über diese Debatte aus. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass Sie, um sich das auszudenken, auch noch so lange gebraucht haben, dass Sie einen Kollegen der AfD als Vehikel benutzen mussten, statt mir die 2 Minuten zusätzliche Redezeit zu schenken, (Beifall und Heiterkeit bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Benedikt Oster SPD

Peinlich! Peinlich! Fremdschämen!) nehme ich als Kompliment, was mich dennoch ein bisschen traurig macht. Um nach diesem karnevalistischen Teil, der in Rheinland-Pfalz in dieser Jahreszeit durchaus angemessen erscheint, zum eigentlichen Thema der Debatte zurückzukommen: Wir machen einige Änderungen im Kommunalwahlgesetz, ausgehend insbesondere von einer umfassenden rechtlichen Prüfung und Bewertung der entsprechenden Vorschriften, zu denen der Innenminister umfassend ausgeführt hat. Wenn dann allerdings Sie, Herr Kollege Schnieder, sich hier in besonderem Maße mit der Frage beschäftigen, dass man beim passiven Wahlrecht beim Begriff der Volljährigkeit das 18. Lebensjahr hineinschreibt, dann wissen Sie doch genau, dass es eine verschwindend geringe Zahl von Fällen ist, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) bei denen aus bestimmten rechtlichen, familienrechtlichen Gründen heraus die Volljährigkeit vor dem 18. Lebensjahr eintritt und dass es ein Stück weit mit Blick auf die Bedeutung des Wahlrechts mit einer nicht ganz unerheblichen Unsicherheit behaftet ist, wenn man das gegebenenfalls prüfen muss und die Anknüpfung hier schlicht und ergreifend sachgerecht ist. Wenn Sie dann versuchen, mit solchen Nebelkerzen davon abzulenken, dass Sie sich beim Wahlrecht mit 16 nicht bewegen wollen, habe ich dafür ein politisches Verständnis. Gleichzeitig bedaure ich diese fehlende Beweglichkeit, weil es an der Zeit wäre, (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) den jungen Menschen, die – um das hier noch einmal zu sagen – am Wahltag der Kommunalwahl bei der Europawahl wählen dürfen, für ihren Gemeinderat aber nicht, dieses Wahlrecht endlich einmal zu geben. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Die Aufregung bei der Thematik der Scheinkandidaturen spricht offensichtlich dafür, dass man einen wunden Punkt getroffen hat. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Wenn Sie dann ansprechen, dass man aber entsprechende Kandidaturen nicht verbietet, will ich Ihnen relativ klar mit Blick auf die Bedeutung des Wahlrechts und auf die Bedeutung des passiven Wahlrechts sagen: In einer Demokratie ist es doch mehr als zweifelhaft, Menschen eine Kandidatur zu verbieten oder die Bedingung der Aufgabe eines anderen Amts an eine Kandidatur zu knüpfen. Das sind alles Dinge, die verfassungsrechtlich hochproblematisch wären. Wir gehen mit diesem Gesetzentwurf meiner Überzeugung nach aus guten Gründen, aber doch bis an die Grenzbereiche dessen – auch was der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz zum Wahlrecht ausgeurteilt hat –, was auf der einen Seite mit Blick auf Transparenz sinnvoll ist und auf der anderen Seite verfassungsrechtlich möglich ist. Wir werden das alles in aller Ruhe in den Ausschüssen gemeinsam miteinander zu beraten haben. Für den Moment kann ich für meine Fraktion sagen, dass die Landesregierung einen sehr guten Gesetzentwurf vorgelegt hat, bei dem wir gemeinsam konstruktiv schauen werden, ob es im Ausschuss Anlass gibt, ihn noch besser zu machen. Zunächst geht es im parlamentarischen Verfahren weiter. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist Fraktionsvorsitzender Dr. Joachim Streit für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist es so, dass bei den Wahlen Scheinkandidaturen ausgeschlossen werden sollten, nicht durch eine einfache Erklärung, sondern wenn es möglich ist, sollte man das per Gesetz ausschließen. Es gibt Bereiche in Rheinland-Pfalz, in denen das überhaupt nicht üblich ist. Es gibt aber auch andere Bereiche, in denen das gängige Übung ist. Daher muss ich sagen, man macht bestimmte Sachen, und man macht andere nicht. Der Unterschied zwischen beidem nennt sich Anstand. Die einen haben Anstand, die anderen nicht. Wenn ich mit Blick auf die Ministerpräsidentin sagen darf: In einem Fall muss man kandidieren können, und zwar für beides, wenn nämlich die eigene Wahlzeit endet; denn es betrifft die Fälle, in denen der Amtsinhaber überlappend antritt. In dem anderen Fall weiß man nicht, ob man in beiden Fällen wiedergewählt wird. Daher sollte die Möglichkeit bestehen, sich zu beiden Wahlen zu stellen. Was die Bediensteten betrifft, die in Zukunft in Wahlvorständen sein sollen, ist das ein sehr guter Vorschlag, weil die Schwierigkeit, Helfer zu finden, immer größer wird. Beim Thema „Briefe unentgeltlich oder nicht“ sage ich nur: Estland im Jahr 2005. Die Volljährigkeit der dortigen Onlinewahl besteht jetzt schon 18 Jahre. Wenn ich in Deutschland das Onlinezugangsgesetz und andere Dinge sehe, hinken wir dort mit unseren Briefen wirklich weit hinterher. Ansonsten bin ich beim Kollegen Schnieder, wenn man die Älterenhört, die sagen „Schickt uns doch das Ganze zu, dann können wir in Ruhe schauen“. Je höher die Wahl, umso mehr Stimmen auf kommunaler Ebene zu vergeben sind, desto stressiger wird es für manche in der Wahlkabine. Sie sehen den Nächsten schon hinter sich stehen und haben 42 Stimmen für den Kreistag zu vergeben. Dann geht das husch, husch. Man hat sich das vorher nicht angeschaut, und dann ist das Kumulieren und Panaschieren schnell zu Ende. Ersatzpersonen: Okay, sehe ich auch so, das sollte man klarstellen. Ich kenne auch die Fälle: Jemand ist Ersatzperson, zieht in der Zeit, in der er noch Ersatzperson ist, weg, der andere fällt weg, er rückt nach, ist wieder in der alten Gemeinde zugezogen, aber dem Grunde nach hat er seine Wählbarkeit verloren. Die Möglichkeit, das im Gesetz richtig- oder klarzustellen, ist absolut korrekt. Dass die, die zu Wahlen antreten, nicht Wahlleiter und auch nicht Beisitzer sein können, ist okay. Ich finde, gerade das Kommunalwahlgesetz bietet sich an, an dieser Stelle einmal eine sachbezogene Diskussion zu führen und von allen Fraktionen, auch wenn sie jetzt nicht zu den regierungstragenden gehören, die Dinge mit einzuspeisen, welche die Sachen jetzt einfacher machen. Der Innenminister hat vorgelegt bei den Dingen, die im Ministerium aufgefallen sind. Jeder bringt aber aus der Praxis seine Erfahrung mit. Das sollten wir wirklich ergebnisoffen diskutieren. Ein Punkt, der mir immer aufgestoßen ist: Ich durfte als Landrat nicht für den Kreistag kandidieren. Ich meine, das ist eine Scheinkandidatur – war klar, macht man nicht –, aber man darf nicht für den Kreistag kandidieren. Hätte der Innenminister bei uns gewohnt, hätte er für den Kreistag als oberste Kommunalaufsicht kandidieren können, obwohl er irgendwann, wenn der Fall an ihn herangetragen wird, ebenfalls Letztentscheider wäre. Daher ist es ein bisschen eigenartig, dass in dieser Linie der Kommunalaufsicht hin bis zur obersten Kommunalaufsicht die Möglichkeit besteht, das passive Wahlrecht zu behalten. Dann ist für uns als Freie Wähler – da spreche ich auch für die vielen, vielen Freien Wählergruppen (FWG) in Rheinland-Pfalz – dieses ersatzlose Streichen von Listenverbindungen ein Gesetz gegen die Freien Wähler und die FWG. Das ist gerade die Möglichkeit, für uns als Partei gemeinsam mit den FWG vor Ort Kommunalwahlen zu bestreiten. Das ist für uns ein sehr, sehr schwerwiegender Punkt, der uns massiv in der Kommunalpolitik zu schaffen macht. Wir werden auf jeden Fall dagegenhalten. In diesem Sinne sehe ich gespannt auf die Diskussion um die einzelnen Punkte und hoffe, dass wir noch das eine oder andere von den übrigen Fraktionen hinzufügen können. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der Debatte. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/5225 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu der Tagesordnung: Punkt 7 Dreißigster Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 zum Datenschutz Besprechung des Berichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Drucksache 18/4117) Vereinbart ist eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion. Der Datenschutzbeauftragte Professor Dr. Kugelmann ist mit dabei. Von dieser Seite noch einmal herzlichen Glückwunsch! Ich darf um Wortmeldungen bitten zur Aussprache des Berichts. – Für die SPD-Fraktion spricht Kollege Daniel Schäffner. (Unruhe im Hause)

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Daniel Schäffner SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Bevor wir über den Dreißigsten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für das Jahr 2021 sprechen, möchte ich die Möglichkeit nutzen, um unserem Landesdatenschutzbeauftragten, wie wir das verkürzt sagen, Herrn Professor Kugelmann, zu seiner Wiederwahl zu gratulieren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich tue das sehr gerne in meiner Doppelfunktion als Vorsitzender der Landesdatenschutzkommission und als Sprecher der SPD für den Datenschutz. Die Zusammenarbeit mit Professor Kugelmann ist von gegenseitigem Respekt und großer Offenheit geprägt. (Unruhe der AfD) Ich denke, das können die Kolleginnen und Kollegen aus der Datenschutzkommission so bestätigen. Deshalb freut es mich auch, dass sich das im Wahlergebnis widergespiegelt hat, auch wenn ich mir persönlich die Neinund Enthaltungsstimmen aufgrund der Arbeit in der Datenschutzkommission nicht erklären kann. Herr Professor Kugelmann, Sie nehmen das professionell. Einige hatten wohl andere Beweggründe, heute so zu stimmen, wie sie gestimmt haben. (Anhaltend Unruhe bei der SPD und bei der AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute besprechen wir dann den Bericht über das Jahr 2021. Das ist daher kein brandaktuelles Thema. Ich möchte deshalb mein Hauptaugenmerk auf die Arbeit in der Datenschutzkommission lenken, in der wir uns regelmäßig und exemplarisch mit all den im Bericht erscheinenden Themen auseinandersetzen. (Anhaltend Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

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Matthias Lammert

Nur noch einmal kurz: Bitte den Geräuschpegel in den letzten 20 Minuten noch einmal ein bisschen herunterfahren. – Herr Kollege Schäffner, Sie dürfen weitersprechen. (Abg. Martin Brandl, CDU: 20 Minuten sind die Benchmark!)

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Daniel Schäffner SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Bei uns ist es möglich, in der Datenschutzkommission einzelne Punkte einzubringen, weil sie nun aktuell sind, von öffentlichem oder persönlichem Interesse oder aus örtlichen oder fachlichen Gesichtspunkten besonders relevant sind, und sie dann auf die Tagesordnung zu setzen. Wir diskutieren dann intern alle fachlichen Hintergründe, tauschen uns aus und kommen in der Regel zu gemeinsamen Ergebnissen. Ich sage absichtlich „wir besprechen“, weil die Arbeit der Kommission für Außenstehende gerne so zu beschreiben ist: Wir sind das Gremium, in dem professionelle Datenschützer mit Volksvertretern zusammenkommen, um aktuelle Fälle zu erörtern und sie in die jeweilige Sprache zu übersetzen. Klingt komisch, ist aber so. Datenschützer müssen Sachverhalte aus einem ganz speziellen Blickwinkel beurteilen, daraus Schlüsse ziehen, Empfehlungen erarbeiten und manche Dinge ahnden. An dieser Stelle möchte ich auf keinen Fall falsch verstanden werden. Datenschutz ist elementar wichtig für unsere Gesellschaft, ich möchte sogar sagen demokratiesichernd, gerade im Hinblick auf die stetig voranschreitende Digitalisierung. Ich bin ganz ehrlich froh, dass unsere Behörde in Rheinland-Pfalz so arbeitet, wie sie arbeitet, nämlich transparent, nachvollziehbar und so, dass es Ergebnisse und Handlungsempfehlungen für Nicht-Fachleute und diejenigen gibt, die Datenschutz an der Basis umsetzen müssen, beispielsweise die behördlichen Datenschutzbeauftragten in den Kommunalverwaltungen. Schauen Sie gerne einmal auf der Website des LfDI nach. Dort sind wichtige und aktuelle Fragestellungen so aufbereitet, dass sie als Handreichung für alle dienen, die sich mit der Thematik auseinandersetzen. Ich sage ausdrücklich noch einmal „alle“, weil Datenschutz eben alle angeht. Das geht über den behördlichen und betrieblichen Datenschutz hin zur Verarbeitung von Daten von Kundinnen und Kunden, Nutzerinnen und Nutzern bis hin zum Verein, in dem das auch alles umgesetzt werden muss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Ende kommend möchte ich noch einmal kurz auf die Fallzahlen eingehen und diese in Relation setzen. Als Summe aus gemeldeten Datenpannen, Beschwerden sowie Beratungen über den privaten und öffentlichen Bereich gab es im Jahr 2021 knapp 2.400 Fälle beim LfDI. Insgesamt sind daraus zehn – in Worten, zehn – Bußgeldverfahren hervorgegangen. In nur 19 Fällen wurden Gerichtsverfahren gegen den LfDI geführt. Das zeigt doch, dass die Arbeit der Behörde sehr partnerschaftlich und beratend läuft und sie sich durch praxisnahe und kollegiale Zusammenarbeit auszeichnet. In den letzten Jahren sind die Anforderungen stetig gestiegen. Daraus hätte man eventuell erwarten können, dass der Landesdatenschutzbeauftragte mit exorbitanten Vergrößerungen seiner Behörde auf die Politik zukommt, also von uns fordert, dass er mehr Personal braucht. Dem war nicht so. Wie man Herrn Professor Kugelmann kennt, hat er immer realistisch die Bitten um Personalmehrung an uns herangetragen, denen der Landtag in den Haushaltsplanungen immer entsprechen konnte. Für deren Arbeit möchte ich deshalb allen Mitarbeitenden (Glocke des Präsidenten) im Stab des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zurufen: Vielen Dank für Ihre Arbeit und auf weiterhin gute Zusammenarbeit! Die Gesellschaft braucht Sie. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Torsten Welling. (Abg. Martin Brandl, CDU: Guter Mann!)

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Torsten Welling CDU

Herr Präsident, sehr geehrter Herr Professor Kugelmann! Herzlichen Glückwunsch auch von dieser Stelle zur Wiederwahl. Herzlichen Glückwunsch! (Vereinzelt Beifall bei der CDU) – Gerne. Ihr Applaus. Verehrte Kolleginnen und Kollegen – so Sie denn noch anwesend sind und zuhören –, ich hatte mir überlegt, diese Rede mit folgenden Worten zu beginnen und zu beenden: „Aus Gründen des Datenschutzes kann ich zum vorliegenden Thema nichts sagen. Vielen Dank.“ (Heiterkeit des Abg. Martin Brandl, CDU) Selbst wenn dieses vielleicht etwas kurz gesprungen wäre, beschreibt es das Dilemma des Datenschutzes nach meiner Meinung ganz gut. Im Übrigen stammt die Idee zu diesem Bonmont nicht von mir, sondern von meiner Frau, die ich an dieser Stelle herzlich grüßen möchte. (Heiterkeit der CDU) Sie hat es nicht nur mit einem schwierigen Ehemann zu tun, nein, als Marketingleiterin eines Mittelständlers in Rheinland-Pfalz kann sie auch ein Lied vom Datenschutz singen, und allzu oft ein Klagelied. Ja, wir brauchen Datenschutz, und ja, wir brauchen im Angesicht übermächtiger (Abg. Benedikt Oster, SPD: Darfst Du Deine Frau überhaupt grüßen, aus Datenschutzgründen?) – das klären wir im Nachgang – Konzerne gegebenenfalls sogar etwas mehr Datenschutz. Ich hatte die Hoffnung, dass Kollege Schäffner (Abg. Benedikt Oster, SPD: Guter Mann!) an dieser Stelle auf die Details eingehen wird, sodass ich mich im Hinblick auf die Uhr auf das Aber beschränken kann. – Aber: Der Datenschutz darf nicht mehr Hindernis als Schutz sein. Noch immer gibt es Vereine, deren Website offline ist, weil sie Angst vor der DSGVO haben. Noch immer gibt es KMU, die den Anforderungen des Datenschutzes nicht gerecht werden, weil ihnen schlichtweg Mittel und Personal fehlen. Die Unternehmen, die es schaffen, dem Datenschutz gerecht zu werden, wenden nicht unerhebliche Ressourcen dafür auf. Noch immer gibt es einen Trade-off zwischen Opferschutz und Datenschutz, zwischen effektiven Ermittlungsmethoden und effizientem Datenschutz, sei es bei der Ermittlung von Straftätern im Internet, bei der Ermittlung von Wohnsitzen Straffälliger oder der Weitergabe von Kennzeichen. Diese Spannungsfelder aufzulösen, zumindest zu mindern, wird eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahre sein, sodass ich es heute Abend dabei belassen möchte. (Beifall bei der CDU) Ich möchte mich ebenfalls für die ausdrücklich konstruktive und gute Zusammenarbeit in der Datenschutzkommission und bei Ihnen für die Aufmerksamkeit bedanken. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Nächste Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst auch von unserer Fraktion und von mir ganz besonders herzlichen Glückwunsch zur Wahl, lieber Professor Kugelmann! (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Ich freue mich ausdrücklich auf die weitere Zusammenarbeit in der Datenschutzkommission, auch mit den anderen Kollegen. Den ersten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz gab es im Jahr 1991. Heute gibt es den Dreißigsten Tätigkeitsbericht. Das ist ein Jubiläum. Ich bin froh, dass wir seit über 30 Jahren in Rheinland-Pfalz Daten und seit 2012 die Informationsfreiheit durch das Landestransparenzgesetz schützen. Anhand der Tätigkeitsberichte des Datenschutzbeauftragten lässt sich die Entwicklung des Datenschutzstandards und der Technik gut beobachten. So hieß es im Bericht von 1991 noch, dass, wenn bestimmte Sicherheitsstandards bei der Nutzung von Laptops nicht eingehalten werden können, auf den Einsatz von Laptops verzichtet werden muss. Heutzutage sind Laptops kaum noch wegzudenken. Mal sehen, was in 30 Jahren aus unserem Bereich kaum noch wegzudenken ist, was wir heute noch kritisieren. Den vorliegenden Bericht vom August 2022 habe ich wirklich gerne gelesen. Der Bericht ist sehr leserfreundlich und informativ. Ich habe unter anderem gelernt, dass auch im Wald der Datenschutz gilt. Ein aktuelles und gutes Beispiel sind die vom Umweltministerium eingesetzten Luchskameras. Die Fotofallen sind auf Kniehöhe installiert, um die etwa schäferhundgroßen Luchse abzulichten, sodass Menschen grundsätzlich nicht erfasst werden. Wenn doch, werden die Bilder unverzüglich gelöscht. (Unruhe im Hause) Die vom Umweltministerium aktuell eingesetzten Wildkameras, die die Anzahl der Luchse in Rheinland-Pfalz ermitteln sollen, sind daher selbstverständlich mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt. Warum? – Nicht, weil der Luchs seine Persönlichkeitsrechte geltend machen kann, aber vielleicht Spaziergängerinnen und Spaziergänger im Wald. – Ich schweife ab. (Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU) Einen Fall aus dem Bereich Sicherheit möchte ich besonders erwähnen, weil er für uns Grüne wichtig ist. Der Datenschutzbeauftragte plädiert in seinem Bericht dafür, die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ datenschutzfreundlicher auszugestalten, und zwar, indem die Schwelle für die Anlassstraftaten angehoben wird, sodass auf die relevante Gewalttat abgestellt wird. Zudem sollten Betroffene verbindlich wissen, an wen sie sich bei Nachfragen und Beschwerden wenden können, um etwa Informationen zu korrigieren oder zu aktualisieren. Diese beiden Forderungen unterstützen wir Grüne ausdrücklich. Eine Beleidigung etwa sollte keinen Anlass bieten, um in der „Gewalttäter Sport“-Datei gespeichert zu werden, auf welche alle Landespolizeien und die Bundespolizei Zugriff haben. Hier sollten Gewaltdelikte ausschlaggebend sein. Als Vorbild könnte – das sagt der Datenschutzbeauftragte auch – die rheinlandpfälzische Datei zu präventiv-polizeilichen Maßnahmen bei Sportveranstaltungen dienen, weil sie diese Voraussetzungen erfüllt. Grundsätzlich besteht für uns Grüne auch die Frage, inwieweit wir in RheinlandPfalz beide Dateien, die „Gewalttäter Sport“-Datei und die rheinland-pfälzische Datei für Maßnahmen bei Sportveranstaltungen benötigen. Das können wir aber auch an anderer Stelle diskutieren. Ich möchte kurz noch auf die Befugnisse des Datenschutzbeauftragten zu sprechen kommen; denn es gibt auch effektive Durchsetzungsmechanismen. Das Landesdatenschutzgesetz ist deshalb kein zahnloser Tiger; ganz im Gegenteil, es ist ein Tiger mit vielen scharfen Zähnen. So hat der Datenschutzbeauftragte dem Bericht zufolge ein Bußgeld in Höhe von 60.000 Euro gegen ein Unternehmen verhängt, weil das Unternehmen einem Auskunftsersuchen nach § 5 DSGVO nicht nachgekommen ist. Ich komme zum Schluss. Herr Professor Dr. Kugelmann, vielen Dank noch einmal an Sie und Ihr Team für den interessanten Datenschutzbericht, für die gute Zusammenarbeit. Ich freue mich auf die nächsten Jahre. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Matthias Lammert

Der nächste Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Peter Stuhlfauth.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der uns hier vorgelegte Dreißigste Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist ein Dokument von Licht und Schatten; Schatten insbesondere im Zusammenhang mit der Pandemie. Stark unter dem Einfluss der Corona-Maßnahmen des Jahres 2021 belegt er eindeutig, wie hilfreich und sinnvoll Datenschutzmaßnahmen einerseits sein können, welchen bürokratischen Mehraufwand sie andererseits aber auch für Behörden, Unternehmen und Privatpersonen bedeuten. Gerade die damals mit heißer Nadel gestrickten Corona-Maßnahmen, egal ob 2G oder 3G, der konstant aufrechterhaltene Impfdruck und die mit den Impfungen verbundenen Kontrollmaßnahmen haben bei allen Beteiligten für Unsicherheit und Unverständnis gesorgt. Dabei kann man eigentlich nicht den Vorwurf äußern, man habe nicht versucht, auf erkannte Probleme zu reagieren. Ein Beispiel: Man war sich im Jahr 2021 bewusst, dass Corona-Impfungen, die in einer Justizvollzugsanstalt durchgeführt und im Impfausweis mit einem speziellen JVA-Stempel dokumentiert worden sind, insbesondere bei ehemaligen Strafgefangenen zu einer gewissen Diskriminierung führen können. Im Kern ist das natürlich logisch und zutreffend. Es entbehrt jedoch nicht einer gewissen Ironie, wenn man sich einerseits Gedanken darüber macht, dass ein Stempel beim Vorzeigen eines Dokuments bei einer kleinen Gruppe zu einer möglicherweise diskriminierenden Wirkung führen könnte, andererseits aber Politik und Medien nicht die geringste Scheu verspürten und verspüren, Nichtgeimpfte in aller Öffentlichkeit tagein, tagaus an den Pranger zu stellen und zu diskriminieren. Die Verstoßmeldungen haben sich mittlerweile auf einem relativ hohen Niveau eingependelt. Die Zahl der Maßnahmen bzw. der Bußgelder und Gerichtsverfahren blieben jedoch relativ überschaubar. Nicht schön für mich als ehemaliger Polizeibeamter ist die Art der Behandlung unserer Landespolizei im Tätigkeitsbericht. Im furchtbarsten Gendersprech wird hier davon gesprochen, dass Gelegenheit Diebe mache und Polizeibeamte ihre Abfragebefugnisse aus privaten Gründen überschritten hätten. Daraus hätten in der Summe 13 Bußgeldverfahren resultiert, in drei Jahren! Natürlich ist jede unbefugte Abfrage eine zu viel, aber die Art, wie hier mit unserer Landespolizei ins Gericht gegangen wird, wird der aufopferungsvollen Arbeit unserer Polizisten nicht gerecht. Dass in Sachen Aufklärung im Umgang mit den und in der Anwendung der aktuellen Datenschutzbestimmungen auch weiterhin Handlungsbedarf besteht, zeigen die Geschehnisse im Rahmen der Bundestagswahl 2021. Hier beschwerten sich Erziehungsberechtigte über die Zustellung von personalisierter Wahlwerbung durch verschiedene Parteien an ihre minderjährigen Kinder. Der Fehler lag jedoch nicht bei den Parteien, sondern bei den jeweiligen Kommunen, die die entsprechenden Datensätze den anfragenden Parteien zur Verfügung stellten. Das Problem wurde erkannt und wird sich in Zukunft wohl nicht wiederholen. Im Ergebnis zeigt der Tätigkeitsbericht, dass in Sachen Datenschutz viel geschehen ist, Positives wie Negatives, und dass auch die Zukunft des Datenschutzes noch viel Bewegung bringen wird. Bleibt zu hoffen, dass spätestens der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 frei sein wird von Einflüssen weiterer Corona-Maßnahmen und natürlich von diesem unsäglichen Gendersprech; denn zur Lesbarkeit tragen manche Wortschöpfungen sicherlich nicht bei. Bedanken möchte ich mich bei dem Vorsitzenden der Datenschutzkommission, Herrn Daniel Schäffner, für seine legere und zielführende Art der Ausschussführung (Beifall bei der AfD, bei der SPD und vereinzelt bei der CDU – Zuruf von der SPD: Oh!) und natürlich bei dem Landesdatenschutzbeauftragten, Herrn Professor Dr. Dieter Kugelmann, der es versteht, die Möglichkeiten und Grenzen des Datenschutzes sachkundig zu vermitteln. Ich darf auch von dieser Stelle zu seiner Wiederwahl recht herzlich gratulieren. Wir begrüßen die Wahl ausdrücklich. Danke. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Der nächste Redner ist für die FDP-Fraktion Abgeordneter Marco Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir über die Nutzung von Daten und Datenrechten sprechen, schielen wir im Landtag immer mit einem Auge auf Berlin. Es kommt nicht von ungefähr, dass Professor Dr. Kugelmann und sein Team in ihrem Datenschutzbericht auf das aufmerksam machen, was im jüngsten Koalitionsvertrag auf Bundesebene zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freien Demokraten geregelt wurde. Dieser Koalitionsvertrag beginnt sogar explizit mit dem digitalen Aufbruch, der auch in Fragen des Datenrechts nach 16 Jahren CDU-Politik und Innenpolitik dringend notwendig war. Den Freien Demokraten bleibt ungeachtet der politischen Ebene in Bezug auf Datenschutz und Datenrecht Folgendes wichtig: Wir streben immerzu eine gesunde Balance zwischen Freiheit und Sicherheit an. Ebenso konsequent wie für den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger – Privatsphäre, Persönlichkeitsrechte und Selbstbestimmung – treten wir für ein modernes Datenrecht ein, das Raum für Chancen in der digitalen Transformation unserer privaten, wirtschaftlichen und öffentlichen Umgebung lässt. – Das war schon ein langer Satz, mein lieber Mann. (Heiterkeit im Hause) Es stehen mannigfaltige Aufgaben an. Die Ampel in Berlin wird rechtliche Grundlagenarbeit leisten müssen, damit die gesetzliche Basis wieder zu einer modernen Informationsgesellschaft passt. Also, eben war es verhältnismäßig ruhig, jetzt habe ich noch einmal für Erheiterung gesorgt. Ich habe aber noch ein paar Sätze, dann bin ich durch. Rechtliche Modernisierung ist nämlich mehr als nur der nächste vermeintliche sicherheitspolitische Test, wie weit die Christdemokratie die Bürgerrechte zugunsten staatlicher Überwachung aushöhlen kann. Es geht um Anonymisierungstechniken, den Rechtsanspruch auf Open Data, die europäische Zusammenarbeit und internationale Standardsetzung, den Beschäftigungsschutz und vieles mehr. Das alles steht an und wird Auswirkungen auf die Arbeit des LfDI und damit auch die nächsten Datenschutzberichte in Rheinland-Pfalz haben. Ich sage zwei, drei Sätze zu Corona. Über die vergangenen zwei Jahre haben wir insbesondere das Thema „Gesundheitsdaten“ in den Blick nehmen müssen. Ein sehr sensibler Bereich ist während der Corona-Pandemie zum alltäglichen Diskussionsthema geworden, und es wurde auch täglich am Arbeitsplatz oder im Restaurant dokumentiert. Wir als Freie Demokraten sind dem LfDI sehr dankbar, dass der Landesbeauftragte mit seinem Team für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom ersten Verordnungsentwurf bis zum Check-in am Tisch sehr genau geprüft und kontrolliert hat, wie der Schutz der persönlichen Daten in einer pandemischen Lage und den daraus resultierenden Regularien gewahrt bleiben kann. Zum Schluss möchte ich auch im Namen der FDP-Fraktion Professor Kugelmann zu seiner Wiederwahl recht herzlich gratulieren und dem Team für die geleistete Arbeit in der Vergangenheit danken. Wir als FDP-Fraktion begrüßen die künftige Arbeit des Teams und von Professor Kugelmann – auch weiterhin einen tollen Bericht – bzw. die Arbeit im Ausschuss mit dem Vorsitzenden. Auf eine tolle Zusammenarbeit. Ich danke recht herzlich für die Aufmerksamkeit und die Ruhe, während ich gesprochen habe. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Der nächste Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Abgeordneter Stephan Wefelscheid.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Professor Kugelmann, auch vonseiten der FREIEN WÄHLER-Fraktion einen herzlichen Glückwunsch zur Wiederwahl. Ich habe gerne heute Morgen eingebracht, der Fraktion vorzuschlagen, Sie wiederzuwählen. Seit ich bei Ihnen in der Datenschutzkommission mitwirken darf, habe ich eigentlich nur positiv berichten können über die doch parteineutrale Arbeit, die wir dort vollziehen. Da gibt es keine Parteibrille, sondern die Dinge werden nach Gesetzeslage abgearbeitet. Der Diskurs – das haben wir heute öfter gehört – findet dort sehr offen statt. Man findet bei Ihnen auch immer ein offenes Ohr für die Themen, die man angetragen bekommt und vielleicht ein Stück weit pressieren. Insofern noch einmal vielen Dank dafür, dass wir uns demnächst mit dem Bereich der Software in der Justiz beschäftigen werden. Ich weiß nicht, ob der Justizminister schon davon weiß. (Der Redner dreht sich zu Professor Dr. Dieter Kugelmann) – Er weiß schon davon, dass wir uns mit der Frage des Datenschutzes im Rahmen der Software der Justiz beschäftigen wollen. Meine Damen und Herren, ich habe hier sechs Seiten liegen. Ich habe eben den Hinweis bekommen, dass der Datenschutzbericht von vielen ausführlich gelesen wurde. Insofern kürzte ich das ab und verweise darauf, dass dort ausführlich Inhalte zu finden sind zu der Zeit von Corona und dem Umgang mit 2G- und 3G-Regelungen. Vertiefend für die Juristen unter uns spannend zu lesen ist die Abhandlung, die sich mit Datenschutz bei Rechtspflegern beschäftigt, zu der sich für mich offene Fragen ergeben, die ich vielleicht im Rechtsausschuss stellen kann. Im Übrigen ist er sehr lesenswert für alle, die sich für Datenschutz interessieren. Man kann eines sagen: Herr Kugelmann, Sie und Ihr Team haben das hier in diesem Land im Griff. Ich glaube sagen zu können, dass es kaum Beschwerden gibt aus der Bevölkerung, die an uns herangetragen werden. Das ist minimal. Das ist ein Erfolg Ihres Teams. Insofern herzlichen Glückwunsch zur Wiederwahl und vielen Dank für Ihre Arbeit. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung spricht Staatsminister Michael Ebling.

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Michael Ebling

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst ein Wort der Gratulation an Sie, Herr Professor Kugelmann, herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wiederwahl. Ich darf das für die Landesregierung an dieser Stelle sagen, aber auch ganz persönlich. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. Da Datenschutz immer einmal wieder um die Aufmerksamkeit ringen muss, nehmen Sie es als Zeichen meiner ganz persönlichen Hochachtung vor Ihrer Arbeit und der Ihres Teams, dass ich hier gerade seelenruhig stehe, obwohl Mainz 05 gegen Dortmund spielt und ich nicht gleich wieder zum Handy zurückstürze, um zu schauen, ob sich in dieser spannenden Situation – anstelle eines Service-Tweets der Landesregierung sage ich, es steht 1 : 1 – die Dinge aus meiner Sicht zum Guten gewendet haben. Meine Damen, meine Herren, Datenschutz ist kein Selbstzweck. Das ist ein Satz, den haben Sie selbst gesagt. Er ist – Herr Professor Kugelmann, Sie haben in einem offenen Brief im Jahr 2020 zusammen mit ihrer Berliner Kollegin deutlich darauf hingewiesen – in Zeiten globaler Digitalisierung ein wichtiger europäischer Regulator und Steuerungsfaktor in unserem gemeinsamen Wirtschaftsraum. Ich finde es wichtig – deshalb markiere ich es noch einmal –, dass das Verständnis, wie hier Datenschutz mit kritischen Augen gelebt und gestaltet wird, immer die gesellschaftlichen Herausforderungen annimmt und diesen nicht im Weg stehen will, sondern sie konstruktiv begleitet. Ich finde dieses Selbstverständnis außerordentlich wichtig. Ich denke, das atmet genau dieser Bericht, der jetzt vorliegt. Meine Damen und Herren Abgeordnete, Sie wissen, dass die Landesregierung zu diesem Bericht in einer klaren und umfassenden Form Stellung nimmt. Das will ich an dieser Stelle ankündigen. Die einzelnen Ressorts werden um Stellungnahmen gebeten. Das Kabinett berät diese noch einmal im Sinne einer darauf folgenden Beschlussfassung. Dann geht er dem Landtag selbstverständlich fristgerecht zu. Wir werden insofern weiterhin die Arbeit zu würdigen wissen, sie annehmen, sich mit ihr auseinandersetzen und vor allem im Sinne der von mir angesprochenen Konstruktivität für weitere Verbesserungen sorgen. In dem Sinne, vielen Dank für die weitere Zusammenarbeit. Ich bin gespannt, wenn ich jetzt an den Platz zurückkomme, ob sich etwas geändert hat. (Zuruf von der SPD: Immer noch 1 : 1!) – Immer noch 1 : 1, na denn. Danke schön. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende des Tagesordnungspunkts 7, der Aussprache über den Bericht des Datenschutzbeauftragten. Er ist mit der Besprechung erledigt. Herr Professor Kugelmann, damit geht noch einmal ein herzliches Dankeschön an Sie und Ihr Team. Für Sie und Ihr Büro alles Gute und viel Erfolg. Wir sind am Ende der Plenardebatte. Ich darf Sie zum Parlamentarischen Abend der LIGA-Verbände einladen. Wenn Sie dort nicht dabei sind: Spätestens morgen früh um 9.30 Uhr sehen wir uns wieder an dieser Stelle zum nächsten Plenum, der 36. Plenarsitzung. Diese hier ist jetzt geschlossen. Danke schön. Ende der Sitzung: 19.02 Uhr

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