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Philipp Fernis

FDP 25.01.2023 Sitzungen 18/36

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Lohr, Sie haben gerade gesagt, was Rheinland-Pfalz verdient hat. Die AfD-Fraktion in diesem Land hat Rheinland-Pfalz zweifelsohne nicht verdient. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Kollege Wefelscheid, als ich den Titel der Aktuellen Debatte gelesen habe, hatte ich einen Augenblick der Sorge, weil ich fürchtete, dass wir als Freie Demokraten, die sich – das ist hier schon zitiert worden – durchaus eine Anpassung der Freibeträge vorstellen könnten, hier in gewisse argumentative Schwierigkeiten geraten könnten. Nach diesem Debattenverlauf und all den Halbwahrheiten, die erzählt wurden, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja, keine Sorge!) und den paar Dingen, die in Ihrem Antrag stehen, bin ich dann wieder ganz gelassen und will Ihnen gerne an dieser Stelle erklären, warum. (Abg. Michael Frisch, AfD: Mit Argumenten haben Sie es nicht so!) Zunächst einmal wird in dieser Debatte suggeriert, dass man Erbschaftsteuer zahlen müsse, wenn man ein Einfamilienhaus erbt, was über 400.000 Euro wert ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass man diese 400.000 Euro je Elternteil als Freibetrag hat. Herr Kollege Wefelscheid, Sie schauen gerne auch einmal in das Gesetz. Wenn Sie einmal in § 15 Abs. 3 des Erbschaftsteuergesetzes schauen, werden Sie durchaus feststellen, dass beim klassischen Berliner Testament – das heißt, zunächst erbt der hinterbliebene Ehepartner und dann die Kinder – dieser doppelte Freibetrag dem Letzterbenden zur Verfügung steht. Das heißt, selbst wenn Sie es in dieser Reihenfolge vererben, haben Sie 800.000 Euro Freibetrag. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie dann auch noch sagen, na ja, das Haus ist mehr wert, ich möchte mein Elternhaus erhalten und es wirklich selbst nutzen, dann ist es, bis zu einer Fläche von 200 m2, gänzlich freigestellt. Wenn eine Immobilie vermietet ist, wird, um auch da die Möglichkeit zu haben, das Vermögen in der Familie zu halten, die Erbschaftsteuer auf zehn Jahr gestundet, damit sie sie gegebenenfalls aus den Mieteinnahmen begleichen können. Es ist doch Humbug, dass ein normales Einfamilienhaus mit einer für den Erben nicht zu stemmenden Erbschaftsteuer belastet würde. Das, was hier suggeriert wurde, ist einfach nicht wahr. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unabhängig davon, dass dieser Freibetrag jedem Kind zusteht, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) die ganze Problematik also gegebenenfalls nur bei einem Alleinerben da ist, kann man, wenn man entsprechend vermögend ist, durch Gestaltung unter Lebenden, durch Übertragung unter Lebenden den Freibetrag gegebenenfalls auch im Laufe des Lebens bis zum Tode mehrfach in Anspruch nehmen. Frau Kollegin Wächter, ich habe Ihnen aufmerksam zugehört. Ich habe die Beträge hier einmal genannt, die im Raum stehen. Wir reden von 800.000 Euro. Wenn Sie dann sagen, na ja, also das ist genau die Mitte der Gesellschaft, dann weiß ich nicht, ob Sie sich an Friedrich Merz orientieren, der sagt, er gehöre zur gehobenen Mittelschicht, aber die Mitte der Gesellschaft hat – das sage ich als Liberaler – leider keine 800.000 Euro Grundvermögen. Wir arbeiten daran, dass sie sich das aufbauen können, (Heiterkeit bei der AfD sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) aber das ist doch derzeit nicht die Lebenswirklichkeit der Menschen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Interessant wird es dann auch bei der Regionalisierung. Ich stelle mir das also plastisch vor. Wir regionalisieren das dann, und – Herr Kollege Wefelscheid, die Rekurrierung auf Bayern war schon da – in Bayern erhöht man dann also den Freibetrag entsprechend. Der Freibetrag trifft übrigens alle Vermögensarten. Ich erhöhe dann also den Freibetrag, weil ich sage, in Bayern sind die Grundstücke besonders teuer. Wenn dann jemand statt in Wohneigentum in Aktien investiert hat, kommt ihm der höhere Freibetrag aber auch zugute. Der Mechanismus, dass man Wohnhäuser gegebenenfalls freistellt, das sind doch die Dinge, die ich hier geschildert habe. Das sind die Möglichkeiten, dass sie bei Eigennutzung weiter zur Verfügung stehen. Das ist der Versorgungsfreibetrag, der gegebenenfalls gegenüber Ehepartnern angerechnet wird und insbesondere auch bei minderjährigen Kindern, wenn bedauerlicherweise Eltern mit minderjährigen Kindern versterben. Ja, wir werden das weiter beobachten müssen und gegebenenfalls auch die Diskussion führen müssen, ob diese Freibeträge noch angemessen sind. Das ist keine Frage. Hier aber zu suggerieren, ein durchschnittliches rheinlandpfälzisches Einfamilienhaus würde mit Erbschaftsteuer belastet, das ist auf dem Niveau der Fake News aus der BILD-Zeitung, (Abg. Damian Lohr, AfD: Nein!) die Sie heute auch schon zu BioNTech erzählt haben. Deswegen stimmen wir Ihrem Antrag nicht zu. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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