Michael Frisch
Erklären Sie das mal!) Ich werde es aber dennoch sagen; denn ich habe noch ein bisschen weiter auszuholen. Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! „Wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld?“ Diesen, auch in Fastnachtszeiten, beliebten Liedtext kennen Sie. Diese Fragen stellen sich vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen in unserer Gesellschaft sowie der damit verbundenen massiven Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Ländern auch immer mehr Menschen in unserem Land. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ihr braucht immer mehr Geld, das ist klar!) Ihr Antrag ist überschrieben mit „Erbschaft- und Schenkungsteuer an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anpassen“. In so einer Zeit sollte man vielleicht eher im Blick behalten, dass der Staat gerade seine Hilfsmaßnahmen an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anpasst, und zwar für die gesamte Gesellschaft. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Da sehen wir uns also mit dem aktuellen Antrag der FREIEN WÄHLER zur Entlastung von Erben auf Kosten des Steuerzahlers in einer Zeit konfrontiert, in der Entlastungsmaßnahmen doch vielmehr im Kontext der Krisenbewältigung stehen sollten denn anderer Ziele. Wie Sie wissen, ist in den letzten Monaten und Jahren staatlicherseits bereits sehr viel geschehen: Energiekostenentlastung, die Planung eines Deutschlandtickets, Wohngeldausweitung, Kindergelderhöhung, Bürgergeld, Mindestlohn, Wirtschaftshilfen, Entlastung der Kommunen und, und, und. All diese Maßnahmen, meine Damen und Herren, waren und sind der Sache nach absolut nötig, aber sie kosten unstrittig Geld, (Abg. Michael Frisch, AfD: Alles Folgekosten Eurer Politik!) verbrauchen Rücklagen, produzieren Staatsschulden und auch Sondervermögen, Kosten also, die unser Staat, ja, wir, die gesamte Gesellschaft, tragen müssen. Da braucht es aktuell auch jeden Euro. Mit Ihrem Antrag, meine Damen und Herren der FREIEN WÄHLER, wollen Sie, dass sich die Landesregierung im Bundesrat nun dafür einsetzt, die Steuerfreibeträge bei Erbschaften und Schenkungen an die wirtschaftliche Wertentwicklung der Immobilien anzupassen. Damit wollen Sie jetzt, wie Sie in Ihrem Antrag selbst schreiben, einen Personenkreis entlasten, der zum Beispiel im Falle eines Kindes ein Erbe von mehr als 400.000 Euro in Aussicht hat. Wer sich die Vorschriften des Erbschaft-, Steuer- und Schenkungsteuergesetzes betrachtet, stellt fest, dass es bereits heute schon recht ordentliche Hürden gibt, die man erst einmal erreichen muss, um überhaupt zum Beispiel im Erbschaftsfall Steuern zahlen zu müssen. Auch unabhängig vom Wert einer Immobilie können diese bereits heute mit einer Wohnfläche von maximal 200 m² steuerfrei an Kinder vererbt werden. Blickt man auf den aktuellen Freibetrag bei Kindern von 400.000 Euro verteilt auf einen 10-Jahres-Zeitraum, kommt man auf 40.000 Euro pro Jahr. Das muss man einmal in Relation zu den durchschnittlichen Nettolöhnen unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Höhe von rund 26.000 Euro pro Jahr setzen, (Abg. Michael Frisch, AfD: Das Geld ist doch längst versteuert und verdient! – Zurufe von der CDU) um zu verstehen, dass es mit Ihrem Antrag nicht um die Entlastung durchschnittlicher Lebensmodelle, sondern erst recht in diesen Krisenzeiten um etwas ganz anderes geht. In einem weiteren Punkt, meine Damen und Herren – auch darüber will ich sprechen –, soll sich die Landesregierung dafür einsetzen, die Gesetzgebungskompetenz für die Höhe der Freibeträge auf die Bundesländer zu übertragen. Jedes Bundesland soll also die Besteuerungshöhe eigenständig regeln. (Zuruf von der CDU: Das nennt man Föderalismus!) Auch das ist in keiner Weise schlüssig. Die Erbschaftsteuer ist aus gutem Grunde eine Steuer, die zwar ertragsmäßig den Ländern zusteht, aber dem Grunde und der Höhe nach bundeseinheitlich geregelt ist. Zu was würde es denn führen, wenn das Erben in Rheinland-Pfalz günstiger wird und Rheinland-Pfalz möglicherweise mehr als andere Länder auf Einnahmequellen verzichtet? Dazu würde mich einmal die Meinung insbesondere auch der anderen Geberländer im Finanzausgleich, allen voran des Bundeslandes Bayern, interessieren, einerseits weil Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER, dort offenbar Ihren Impuls für diesen Antrag verorten, und andererseits, weil der Freistaat doch gerade jüngst angekündigt hat, gegen den Länderfinanzausgleich zu klagen. Argument von Herrn Söder: Bayern bringe mehr Steuergeld in den Länderfinanzausgleich ein als die anderen. Mit einem weiteren steuerlichen Flickenteppich, meine Damen und Herren, wäre also sicherlich keinem geholfen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Meine Damen und Herren, in dieser Zeit, in der zahlreiche Menschen und Unternehmerinnen und Unternehmer aufgrund von Inflation, gestiegenen Mieten und Energiekosten vor Sorge schlecht schlafen und der Staat jeden Euro zur Entlastung der Gesellschaft einsetzen muss, wäre eine Entlastung von Erben und Beschenkten in dieser Krisenzeit ein zumindest fragwürdiges Signal in die Bevölkerung. Diesem Antrag können wir daher in dieser Form und vor allen Dingen in dieser Zeit nicht zustimmen. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
