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Karina Wächter

CDU 25.01.2023 Sitzungen 18/36

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! „Keine Erbschaftsteuererhöhung durch die Hintertür“, so lautete die Überschrift des Antrags der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der im Dezember im Deutschen Bundestag hinreichend debattiert wurde. Sie sehen meine Verwunderung über die heutige Aktuelle Debatte. Unabhängig davon halte ich es aber für gut, dass die Fraktion der FREIEN WÄHLER unsere CDU-Position vollumfänglich unterstützt, auch wenn Sie es heute gerne als eigene Initiative ausgeben oder gar darauf verweisen, dass sie von der Bundesregierung unterstützt wird. Dem ist nicht so. (Beifall der CDU) Für uns als CDU-Fraktion ist entscheidend, wir wollen keine Mehrbelastungen durch die Hintertür. Sehr geehrte Damen und Herren, zur Sache. Erstens: Die Notwendigkeit einer Neubewertung ist keine fixe Idee der Ampelkoalition, sondern basiert auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Zweitens: Die Neubewertung im Rahmen des Sachwertverfahrens führt unweigerlich zu höheren Werten, und entsprechend drittens: Ja, es ist formaljuristisch keine Steuererhöhung im engeren Sinne; denn die Steuersätze werden nicht angepasst. Insoweit sind wir uns, denke ich, einig. Richtig ist – aber auch das gehört zur Wahrheit –, eine höhere Bewertung im Sachwertverfahren führt zwangsläufig zu einem höheren steuerpflichtigen Erwerb und damit zu einer höheren zu zahlenden Steuer. Im Ergebnis müssen also mehr Steuern gezahlt werden als zuvor. (Abg. Michael Frisch, AfD: So ist es !) Was ist nun mit dem Häuschen von Oma? Das ist eben auch angesprochen worden. Wird das voll besteuert? Ja, nicht zwangsläufig. Das Erbschaftsteuergesetz bietet hinreichende Möglichkeiten einer vorweggenommenen Erbfolge. Daneben ist das klassische Familienheim bis 200 m² vollumfänglich von der Erbschaftsteuer befreit. Das ist richtig, aber nur – das ist genau der entscheidende Punkt –, wenn man selbst darin wohnt, und das für mindestens zehn Jahre. Wir alle leben in einer schnelllebigen Zeit. Was das bedeutet, wissen wir alle. Nicht selten ist das mit einigen Umzügen verbunden; dann greift die Steuerbefreiung nicht. Die höhere Bewertung schlägt dann voll zu. Sehr geehrte Damen und Herren, in der Debatte begegnen einem die unterschiedlichsten emotionalen Argumente. Gestatten Sie mir deswegen einen Blick auf die Faktenlage. Mehr als 40 % der Deutschen hat aktuell kein Vermögen. Wir haben damit eine echte Erosion des Leistungsversprechens, ausgelöst durch, aber vor allem aufgrund zu hoher sozialer Lasten. Die Menschen haben aus ihrem aktiven Arbeitseinkommen regelmäßig zu wenig übrig, um in der Lage zu sein, Vermögen zu vererben. (Beifall des Abg. Philipp Fernis, FDP –

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