Iris Nieland
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Ja, eine der großen Herausforderungen der Politik ist die Umsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen gleichwertigen Lebensverhältnisse. Solide Kommunalfinanzen sind dabei ein wichtiger Baustein. Wie sehr es in Rheinland-Pfalz haperte, zeigt sich im gewaltigen Anstieg der Verschuldung der Kommunen mit Kassenkrediten in über 20 Jahren der SPDRegierung. So führte Rheinland-Pfalz das Spitzenfeld mit den am höchsten verschuldeten Kommunen in Deutschland an. Die kommunale Gesamtverschuldung lag laut Kommunalbericht Ende des Jahres 2021 bei 11,9 Milliarden Euro, davon 6,2 Milliarden Euro Investitionskredite und der große Rest Liquiditätskredite. Ursache hierfür sind jahrelang unterfinanzierte kommunale Finanzausgleiche und die Nichteinhaltung des Konnexitätsprinzips. Das Land ist also maßgeblicher Mitverursacher der hohen Schulden seiner Städte, Gemeinden und Kreise. Sehr geehrte Damen und Herren, endlich unternimmt die Landesregierung einen Versuch, dafür geradezustehen und das Altschuldenproblem anzugehen. Sehr geehrte Kollegen, Ziel muss dabei sein, erstens die Entschuldung an sich zu bewirken, und dies ohne Benachteiligung der Kommunen, die sorgend und sparsam gewirtschaftet haben, zweitens durch eine konsequente Schuldentilgung die drohende Mehrbelastung durch das Zinsänderungsrisiko zu reduzieren und drittens im gleichen Zug einen erneuten Anstieg der Kassenkreditverschuldung zu verhindern. Darüber hinaus wäre aber eine grundlegende Entscheidung für eine einmalige und vollständige Ablösung der Kassenkredite wünschenswert gewesen. Auch durch eine zielgerichtete Anpassung der finanzaufsichtlichen Rahmenbedingungen würde das Risiko einer Kassenkreditneuverschuldung reduziert. Leider bleibt die Landesregierung hier in den alten Schuhen stecken. Die Kommunen werden mit der Tilgung der restlichen bestehenden Kredite weiter alleingelassen. Zudem verweist der Rechnungshof auf das fortbestehende Risiko einer verhängnisvollen Tradition im Land, nämlich den Zustand aufsichtlich geduldeter rechtswidriger kommunaler Haushalte. Im Ausschuss war die Diskussion auch hier erhellend. Einige Kommunen befürchten, sie könnten nur durch massive und kontraproduktive Realsteuererhöhungen die Teilnahmebedingungen des Entschuldungsgesetzes erfüllen. Die Landesregierung hat auf diese Bedenken lediglich erwidert, dass man eine Ausnahme bei den Teilnahmebedingungen machen werde, wenn das Defizit unabweislich ist. Was bedeutet es denn, wenn Sie die Kommunen nun auffordern, sich mit der Aufsichtsbehörde zu beraten und eine für beide Seiten tragfähige und nachhaltige Lösung zu finden? Ich frage Sie: Ist dann das besondere Verhandlungsgeschick des Kämmerers ausschlaggebend? – Nein, es sollte Sinn und Zweck der sogenannten Partnerschaft zur Entschuldung sein, dass es danach eben keine unabweislichen Defizite in den Kommunalhaushalten mehr gibt. Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie sehen, die Landesregierung springt, aber schon beim Absprung rudert sie zurück. Nun, ein Anfang ist immerhin gemacht. Hinzu kommt jedoch auch noch, dass LFAG und PEK im Zusammenhang betrachtet werden müssen. Wir haben von jeher eine Dynamisierung der Mittel gefordert, die in den kommunalen Finanzausgleich fließen sollen. Sie hingegen fordern jetzt den Bund auf, einen Teilbetrag zur Entschuldung der Kommunen beizutragen. Tatsächlich jedoch regelt unsere Landesverfassung die Zuständigkeit des Landes. Meine Damen und Herren, wir legen Ihnen einen Entschließungsantrag vor, der entscheidende Schritte weitergeht; denn wir fordern in Drucksache 18/5269, dass bei einem solchen Gesamtvolumen die Entschuldung mindestens 3,5 Milliarden Euro betragen muss. Bei einem erhöhten Entlastungsvolumen können dann eben auch durch eine Senkung des Sockelbetrags auf 130 Euro pro Einwohner – das ist das Entscheidende – mehr Ortsgemeinden – diese fallen bei Ihnen ausdrücklich hinten herunter – in den Entschuldungspakt einbezogen werden. Sie selbst verweisen in der Gesetzesbegründung auf Seite 50 darauf, dass man nur bis zu diesem Betrag von 130 Euro von „echten“ Liquiditätskrediten ausgehen kann. Dem Antrag der FREIEN WÄHLER können wir leider nicht folgen; denn bei diesem würden Kommunen, die es nicht brauchen, zulasten von Kommunen, die jeden Cent brauchen, profitieren. Bei Beachtung der Punkte 3 und 4 unseres Entschließungsantrags würde dieses Problem dagegen vermieden. Eine weitere Belastung des vorliegenden Gesetzentwurfs ist das komplizierte und gebührenträchtige Verfahren, weil das Land direkt in die bestehenden Kreditverträge eintreten will. Dabei hätte man genau denselben Entlastungseffekt erzielen können, indem man den Kommunen direkt Zins- und Tilgungshilfen gewährt hätte. Die besondere Konstruktion, die Sie, die Landesregierung, jedoch gewählt haben, bleibt zudem bekanntermaßen verfassungsrechtlich umstritten. Wir haben das in diesem Hause debattiert. Nun unser Fazit: Mit dem Gesetz wird eine von der roten Regierung verantwortete jahrelange Unterfinanzierung der Kommunen nachträglich wenigstens teilweise korrigiert. Trotz aller Unzulänglichkeiten sehen wir, dass mit dem Entschuldungspakt ein erster wichtiger Schritt zu einer besseren Finanzsituation der Kommunen versucht wird. Da der vorgelegte Gesetzentwurf eben diese Weichenstellung in die richtige Richtung ist, werden wir zustimmen. Sehr herzlich bitte ich Sie, ganz besonders im Sinne unserer Ortsgemeinden, dem AfD-Entschließungsantrag zuzustimmen. (Abg. Martin Haller, SPD: Ich glaub’, es geht los!) Vielen Dank. (Beifall der AfD)
