Daniel Schäffner
Vielen Dank, Herr Präsident. – Bei uns ist es möglich, in der Datenschutzkommission einzelne Punkte einzubringen, weil sie nun aktuell sind, von öffentlichem oder persönlichem Interesse oder aus örtlichen oder fachlichen Gesichtspunkten besonders relevant sind, und sie dann auf die Tagesordnung zu setzen. Wir diskutieren dann intern alle fachlichen Hintergründe, tauschen uns aus und kommen in der Regel zu gemeinsamen Ergebnissen. Ich sage absichtlich „wir besprechen“, weil die Arbeit der Kommission für Außenstehende gerne so zu beschreiben ist: Wir sind das Gremium, in dem professionelle Datenschützer mit Volksvertretern zusammenkommen, um aktuelle Fälle zu erörtern und sie in die jeweilige Sprache zu übersetzen. Klingt komisch, ist aber so. Datenschützer müssen Sachverhalte aus einem ganz speziellen Blickwinkel beurteilen, daraus Schlüsse ziehen, Empfehlungen erarbeiten und manche Dinge ahnden. An dieser Stelle möchte ich auf keinen Fall falsch verstanden werden. Datenschutz ist elementar wichtig für unsere Gesellschaft, ich möchte sogar sagen demokratiesichernd, gerade im Hinblick auf die stetig voranschreitende Digitalisierung. Ich bin ganz ehrlich froh, dass unsere Behörde in Rheinland-Pfalz so arbeitet, wie sie arbeitet, nämlich transparent, nachvollziehbar und so, dass es Ergebnisse und Handlungsempfehlungen für Nicht-Fachleute und diejenigen gibt, die Datenschutz an der Basis umsetzen müssen, beispielsweise die behördlichen Datenschutzbeauftragten in den Kommunalverwaltungen. Schauen Sie gerne einmal auf der Website des LfDI nach. Dort sind wichtige und aktuelle Fragestellungen so aufbereitet, dass sie als Handreichung für alle dienen, die sich mit der Thematik auseinandersetzen. Ich sage ausdrücklich noch einmal „alle“, weil Datenschutz eben alle angeht. Das geht über den behördlichen und betrieblichen Datenschutz hin zur Verarbeitung von Daten von Kundinnen und Kunden, Nutzerinnen und Nutzern bis hin zum Verein, in dem das auch alles umgesetzt werden muss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Ende kommend möchte ich noch einmal kurz auf die Fallzahlen eingehen und diese in Relation setzen. Als Summe aus gemeldeten Datenpannen, Beschwerden sowie Beratungen über den privaten und öffentlichen Bereich gab es im Jahr 2021 knapp 2.400 Fälle beim LfDI. Insgesamt sind daraus zehn – in Worten, zehn – Bußgeldverfahren hervorgegangen. In nur 19 Fällen wurden Gerichtsverfahren gegen den LfDI geführt. Das zeigt doch, dass die Arbeit der Behörde sehr partnerschaftlich und beratend läuft und sie sich durch praxisnahe und kollegiale Zusammenarbeit auszeichnet. In den letzten Jahren sind die Anforderungen stetig gestiegen. Daraus hätte man eventuell erwarten können, dass der Landesdatenschutzbeauftragte mit exorbitanten Vergrößerungen seiner Behörde auf die Politik zukommt, also von uns fordert, dass er mehr Personal braucht. Dem war nicht so. Wie man Herrn Professor Kugelmann kennt, hat er immer realistisch die Bitten um Personalmehrung an uns herangetragen, denen der Landtag in den Haushaltsplanungen immer entsprechen konnte. Für deren Arbeit möchte ich deshalb allen Mitarbeitenden (Glocke des Präsidenten) im Stab des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zurufen: Vielen Dank für Ihre Arbeit und auf weiterhin gute Zusammenarbeit! Die Gesellschaft braucht Sie. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN)
