Gordon Schnieder
Damit ändern Sie es nicht!) Es sind Scheinkandidaturen. Es ist ein Betrug am Wähler, der da gemacht wird. Deshalb müssen wir da ran. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich kann Ihre Vehemenz verstehen, aber da müssen wir schon ein bisschen ehrlich miteinander sein. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ja!) Zweiter Punkt: Briefwahl, Zusenden der Wahlunterlagen. Ich habe heute Morgen in meiner Fraktion berichtet, die CDU hat 3 Minuten verlängerte Redezeit beantragt, da kommt bestimmt wieder der alte Hut mit der Zusendung der Wahlunterlagen. – Genau so ist es. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Weil der gut ist!) Jedes Mal bei der Kommunalwahl, jedes Mal, wenn die Kommunalwahlen anstehen, ziehen Sie diesen alten, vergilbten, vergammelten Hut wieder aus irgendeiner Schublade heraus. (Abg. Anke Beilstein, CDU: Ihr braucht halt ein bisschen länger, bis Ihr das erkennt!) Kollege Hüttner hat gerade nachgeschaut. (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Das ist nachhaltiges Wirtschaften! Nichts wegwerfen!) Schon im Jahr 1994 haben Sie diese Änderung eingebracht. (Zurufe der Abg. Marcus Klein und Christof Reichert, CDU) Schauen wir aber nach Baden-Württemberg. Wir haben vor der letzten Kommunalwahl eine Anhörung zu dem Thema gemacht, am Beispiel BadenWürttemberg. Unser aller Ziel war es, ist es, die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen zu erhöhen. Das Ergebnis in Baden-Württemberg hat gezeigt, dass die Wahlbeteiligung nicht gestiegen ist, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) sondern eher Missbrauch mit den Wahlunterlagen passiert. Deshalb: Die Leute haben mit dem derzeitigen Verfahren – Beantragung der Briefwahl – alle Zeit, sich das zu Hause anzuschauen und zu wählen. Früher war es noch so, dass sie eine Begründung abgeben mussten: Ich bin krank, oder ich bin im Urlaub oder sonst etwas. – Das haben wir alles gestrichen. Die derzeitigen Regelungen sind rechtsverbindlich, sie sind sicher, und gegen die Regelung in Baden-Württemberg – das haben wir auch gerade nachgeschaut – gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. Wenn ein hohes Maß an Briefwahlunterlagen entsteht, gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. (Zurufe der Abg. Martin Brandl und Gordon Schnieder, CDU) Wir haben aber alle Zeit, das im Innenausschuss noch einmal in Ruhe anzugehen. Herr Schnieder, mich hat es aber gefreut, dass Sie das Thema noch einmal aufgegriffen haben. Deshalb habe ich, wenn wir über Änderungen des Kommunalwahlgesetzes reden, eine herzliche und wirklich kollegiale Bitte an Sie als neuen Fraktionsvorsitzenden oder Fraktionsvorsitzenden in spe oder in Lauerstellung oder wie auch immer man das nennen will: (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist das Wahlalter mit 16. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen, was mich auch überzeugt hat, vehement dafür einzutreten. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Der Schülerlandtag wollte das nicht!) – Es gibt eine Stellungnahme der Landesjugendvertretung Rheinland-Pfalz, die das ganz klar befürwortet. (Unruhe im Hause) – Nein, lassen Sie mich bitte einen Satz dazu sagen. Wir sind alle in Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern. Ich war letztens in einer Berufsschulklasse mit Auszubildenden. Da hat sich eine junge Frau gemeldet, die zum Wahlalter mit 16 gesagt hat: Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass wir in Zukunft wählen dürfen. – Sie war 17 Jahre alt, Auszubildende. Mit einer Begründung. Sie hat gesagt, ich zahle an diesen Staat Steuern. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Gering, als Auszubildende, aber ich zahle Steuern. Deshalb möchte ich auch indirekt darüber entscheiden dürfen, was mit diesen Steuern passiert. – (Zuruf des Abg. Lars Rieger, CDU) Lieber Kollege Schnieder, wir haben im nächsten Jahr auch Europawahl. Das heißt, die jungen Leute ab 16 dürfen bei der Europawahl wählen. Deshalb wäre es doch niemandem mehr zu erklären, dass sie ein Europaparlament wählen dürfen, und bei dem, was vor ihrer eigenen Haustür passiert – wo Bäume gepflanzt werden, wo Gehwege gemacht werden oder Sonstiges –, dürfen sie nicht mitentscheiden. (Zurufe der Abg. Johannes Zehfuß, CDU, und Dr. Jan Bollinger, AfD – Unruhe im Hause) Deshalb habe ich die herzliche Bitte – als neuer Fraktionsvorsitzender haben Sie auch die Möglichkeit, in Ihrer Fraktion neu aufzuschlagen –: Reden Sie bitte in Ihrer Fraktion mit den Leuten, lassen Sie uns das gemeinsam angehen. Wir haben im März ein Anhörverfahren dazu. Herr Kollege Herber, da beraten wir das Thema „Wahlalter 16“ noch einmal neu. Ich habe die herzliche Bitte. Sie haben Zeit, in Ihrer Fraktion Überzeugungsarbeit zu leisten. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Das wäre ein wichtiger Aufschlag für die jungen Leute, und wir könnten das Wahlalter 16 sozusagen mit diesen Änderungen, die jetzt ohnehin auf dem Tisch liegen, einführen. Herzlichen Dank. Bitte sorgen Sie dafür. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
