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Dr. Stephan Weinberg

25.01.2023 Sitzungen 18/36

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor gut einem Jahr, am 15. Dezember 2021, hat Frau Finanzministerin Ahnen im Landtag angekündigt, dass das Land bereit ist, jenseits eines Sockelbetrags die Hälfte der kommunalen Liquiditätskredite zu übernehmen und damit die besonders belasteten Kommunen in Rheinland-Pfalz zu entlasten. Bereits gut drei Monate später konnten Sie – das sind die Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der FREIEN WÄHLER – durch die Verfassungsänderung den Weg für diesen historischen Schuldenschnitt bereiten und den betroffenen rheinland-pfälzischen Kommunen damit eine nachhaltige Zukunftsperspektive aufzeigen. Die breite parlamentarische Zustimmung war und ist ein starkes und wichtiges Signal für unsere demokratische Geschlossenheit und Umsetzungsstärke im Landtag von Rheinland-Pfalz. Vor allem aber ist sie ein starkes und wichtiges Signal für die kommunale Familie; denn die Kommunen sind mit den alltäglichen Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft betraut und prägen unsere Lebensräume ganz wesentlich mit. Wir als Landesregierung sind zufrieden und auch ein bisschen stolz, dass wir innerhalb kürzester Zeit diesen Gesetzentwurf erarbeitet haben, um das hierfür notwendige finanzielle Fundament zu sichern. Ich darf mich an dieser Stelle vor allem bei meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Finanzministerium bedanken. Das war wirklich eine herausragende Arbeit in kürzester Zeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wir hatten und haben für die Umsetzung einen ambitionierten Zeitplan, auch und gerade mit Blick auf die aktuelle Zinsentwicklung, die die Kommunen schon jetzt stark belastet. Trotz der zeitlichen Herausforderungen haben wir den Gesetzentwurf intensiv mit allen Beteiligten abgestimmt. Die Landesregierung hat mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit dem Landesrechnungshof und natürlich mit Ihnen gesprochen, das heißt, mit den Fraktionen, die die Verfassungsänderung mitgetragen haben. Die kommunalen Spitzenverbände haben das Entschuldungsprogramm PEKRP sowohl in ihrer schriftlichen Stellungnahme als auch in den Besprechungen ausdrücklich begrüßt und sich für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit der Landesregierung bedankt. Wir sind im Rahmen mehrerer Sitzungen nicht nur ausführlich auf Fragen und Anregungen der kommunalen Spitzenverbände eingegangen und haben einzelne Aspekte des Gesetzentwurfs ergebnisoffen erörtert, sondern es wurden auch die von den KSV vorgebrachten Vorschläge zum größten Teil aufgenommen und im Gesetzentwurf umgesetzt, so unter anderem der Wegfall des zunächst vorgesehenen Mindestbetrags für eine Programmteilnahme sowie die Einbeziehung der Kommunen bei der jeweiligen Kreditauswahl. Auch den Rechnungshof haben wir beteiligt, uns intensiv mit seiner Stellungnahme beschäftigt und verschiedene Anregungen, insbesondere im Gemeindehaushaltsrecht, übernommen. Das Programm PEK mit einem Entschuldungsvolumen von 3 Milliarden Euro setzt die Politik der Landesregierung zur Stärkung der Kommunen konsequent fort. In Verbindung mit dem neuen kommunalen Finanzausgleich und dem kommunalen Investitionsprogramm in Höhe von weiteren 250 Millionen Euro wird die Basis für einen fiskalischen Neubeginn der rheinland-pfälzischen Kommunen geschaffen. Dieser historische Schuldenschnitt ist ein wesentlicher Beitrag für die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in unserem Land. Das Programm PEK-RP richtet sich ausdrücklich an die besonders liquiditätsbelasteten Kommunen und befreit diese unmittelbar und effektiv von einem Teil ihrer Schuldenlast, in der Spitze von mehr als der Hälfte der relevanten Liquiditätskredite. Herr Streit, wir hatten es auch schon im HuFA ausführlich diskutiert. Ich kann Ihnen noch einmal versichern, darunter sind auch Ortsgemeinden, die mit dem Spitzenbetrag von 80 % von diesem Programm profitieren, und nicht nur die kreisfreien Städte. Nur damit an dieser Stelle kein falscher Zungenschlag eingeht: Die Ortsgemeinden profitieren prozentual außerordentlich von diesem Programm. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

Protokoll ↗