landtag-rlp.de ↗

Dr. Joachim Streit

FREIE WÄHLER 25.01.2023 Sitzungen 18/36

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat so, wie es eben schon beschrieben wurde, ein historischer Moment, und gerne sind wir FREIEN WÄHLER mit dabei, wenn es um eine Altschuldenlösung für die Kommunen, vor allen Dingen auch noch in der Höhe von 50 %, geht. Wir sind auch gerne bei dem Entschließungsantrag in Richtung des Bundes dabei, dass der Bund sich gleichermaßen bei den Altschulden beteiligt, und es steht auch im Koalitionsvertrag der Bundesampel, dass man in dieser Angelegenheit etwas tun möchte. Ein historischer Moment entsteht aber dadurch, dass man nicht beizeiten handelt, und das hat schon der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2012 festgestellt, und er hat damals schon in die Vergangenheit geschaut, also auf die Nullerjahre. Die ganze Misere entstand mit der Abschaffung der Bedarfszuweisungen und dadurch, dass nicht entsprechend gehandelt wurde. Frau Nieland hat eben davon gesprochen, die Kommunalaufsicht habe nicht zügig genug danach geschaut, dass Gemeinden ihre Realsteuersätze erhöhen. Mit Blick auf den vielleicht künftigen Fraktionsvorsitzenden der CDU, lieber Gordon Schnieder, wir haben zu unserer Zeit dafür gesorgt, dass im Eifelkreis die Realsteuersätze bei der Grundsteuer auf 650, auf 700 Punkte gesetzt wurden, und trotzdem hat das damals nicht ausgereicht, weil nämlich die Forderungen von Leistungen des Bundes und des Landes nicht mit einem Konnexitätsprinzip verbunden waren, sodass die Gemeinden eine ausreichende Finanzausstattung erhalten hätten. Damit sind diese Liquiditätskredite in den Haushalten der Kommunen in Rheinland-Pfalz aufgelaufen, und daher ist der historische Moment heute zu einem guten Teil auch selbst gemacht. Der Verfassungsgerichtshof hat das nicht nur im Jahr 2012 festgestellt, nein, Kommunen mussten klagen, damit wir auch im Jahr 2020 wieder zu unserem Recht – ich sage ganz bewusst durch die alte Brille des Kommunalos, zu unserem Recht – kommen. Ganz wichtig ist die Vergeblichkeitsfalle. Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat soeben von der „XXL“-Lösung gesprochen, dass nämlich gemeinsam mit der Altschuldenlösung auch das Landesfinanzausgleichsgesetz eine Neuregelung findet. Da bin ich ganz bei Herrn Kollegen Reichert: Es ist allenfalls noch so, dass der Härtefallausgleich erforderlich wäre, um die ganzen Ungleichheiten nachher hintenheraus glattzuziehen. Ich denke, das wird aber in Zukunft auch kommen. Auch der Rechnungshof hat seinerzeit davon gesprochen. Dabei müssen wir aber auch bedenken, dass das LFAG die Nivellierungssätze erhöht hat. Ich habe eben davon gesprochen, wir waren schon vor zehn Jahren dabei, bei den Grundsteuern auf 650 Punkte zu gehen, und das hat nichts gebracht. Jetzt werden den Kommunen gleichzeitig noch einmal 100 Punkte bei den Grundsteuern und bei der Gewerbesteuer entzogen. Bei uns im Kreis macht diese Erhöhung bei den Verbandsgemeinde- und Kreisumlagen bei 233 Kommunen 14 Millionen Euro aus. 233 Kommunen, 14 Millionen Euro. Wir müssen aufpassen, dass wir mit unserer jetzigen Regelung – nämlich einem Sockelbetrag, der nicht ausgeglichen wird, und einem Spitzenbetrag, der über 50 % ausgeglichen wird – nicht den Bund entlasten; denn wenn der Bund mit den gleichen Argumenten kommt wie das Land, wird der Bund sagen: Warum soll ich denn mehr tilgen, als Ihr getilgt habt? – Man wird dann den Ortsgemeinden, die den Sockel nicht bekommen, auch den Sockel des Bundes nicht bezahlen. Zum Zweiten, in den Fällen, in denen mehr als 50 % getilgt wird, wird der Bund sagen: Liebes Land, vielen Dank. Da brauche ich nicht mehr 50 % zu tilgen, Ihr habt ja schon 80 % getilgt. – Man wird aber das Geld für die fehlenden 20 % diesen Gemeinden nicht geben. Warum geht man denn jetzt auf den Spitzensatz? Ich weiß, es sind auch neun Ortsgemeinden mit dabei; aber in der Spitze sind es die Städte in RheinlandPfalz. Man will, politisch natürlich, die rote Laterne abgeben, da, wo es in der Liste der Bertelsmann Stiftung, in dieser Scham-Liste, immer heißt, von den 20 meistverschuldeten Städten in Deutschland sind elf aus Rheinland-Pfalz. Da will man natürlich heraus. Ich möchte jetzt gar nicht die historische Leistung kleinreden. 3 Milliarden Euro, das ist viel Geld auch in dieser Zeit. Wenn man aber sieht, dass die Zinsen ansteigen, muss ich noch einmal den Blick auf die Ortsgemeinden richten. Das, was unser Entschließungsantrag ausmacht, sind 37 Millionen Euro für die Ortsgemeinden. Wenn man sich den Kommunalbericht 2022 des Rechnungshofs mit Blick auf das Jahr 2021 anschaut, dann waren damals 930 Kommunen nicht ausfinanziert, und das sind in der Summe die Ortsgemeinden. Diese Ortsgemeinden können aber, weil sie keine managementbedingten Steuerungsmöglichkeiten haben, ihre Altschulden im Sockel nicht aus eigener Kraft tilgen. Es geht um 1,2 % unserer 3.000 Millionen Euro Altschulden. Daher noch einmal mein Aufruf, den Blick bitte auch auf die Ortsgemeinden zu werfen. Auch wenn wir das heute nicht schaffen, ist es mir dennoch ganz wichtig, diesen Teil der kommunalen Familie noch einmal zu beleuchten. Ich weiß, wie es bei den Spitzenverbänden läuft: Dem Grunde nach, bei 3 Milliarden Euro, schaut man nicht nach den letzten 1,2 %. Nur, wenn Sie bei 2.300 Kommunen in der unteren Klasse sind, dann müssen Sie schon danach schauen, wenn 900 Kommunen davon nicht ausfinanziert sind. Da macht jeder Euro etwas aus, auch wenn er im Sockel steht. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

Alle Reden von Dr. Joachim Streit Protokoll ↗