Peter Stuhlfauth
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die konsequente Fortentwicklung bestehender Gesetze und die Einbindung von in der Praxis gemachten Erfahrungen sind sinnvolle und erforderliche Prozesse in jedem rechtsstaatlichen System. Unter Berücksichtigung der Entwicklungen der letzten Jahre – seien sie gesellschaftlicher, rechtlicher oder politischer Natur – ist auch die Weiterentwicklung des aktuellen Kommunalwahlgesetzes angebracht. So können redundante Regelungen gestrichen und zu Unsicherheiten führende konkretisiert und neu ergänzt werden. Insofern betrachten wir den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes als weitestgehend unbedenklich, folgt er doch diesem Konzept. Aus unserer Sicht hervorzuheben ist die beabsichtigte Änderung hinsichtlich der im Gesetzentwurf so bezeichneten Scheinkandidaturen, hat diese Änderung doch die größte Auswirkung. Zielsetzung dieser Änderung ist wohl die gängige Praxis, bekannte Gesichter hauptamtlicher Amtsträger als Zugpferde in kommunalen Wahlen einzusetzen, um deren Bekanntheitsgrad für einen zusätzlichen Stimmengewinn zu nutzen, nur um im Nachgang der Wahl einen Rückgang dieser prominenten Gesichter zu erleben. Dass dieses Verhalten dem Glauben in die ehrliche, freie demokratische Wahl einen Bärendienst erweist, liegt auf der Hand und ist in Zeiten von ohnehin mangelhafter Wahlbeteiligung und schwindendem Vertrauen in die Vertreter der alteingesessenen Parteien sicherlich nicht wünschenswert. Der Wunsch nach mehr Transparenz für den Wähler und mehr Glaubwürdigkeit für die Kandidaten ist daher nachvollziehbar. Fraglich ist aus unserer Sicht jedoch, ob die Abgabe einer nicht verbindlichen Absichtserklärung solches Verhalten in Zukunft unterbindet oder wenigstens reduziert. Es ist aber auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. In Zeiten wachsenden politischen Drucks, insbesondere auf jene Parteien, die durch Regierungsbeteiligungen auf den verschiedenen Ebenen zunehmend die Unzufriedenheit der Wähler schüren, scheinen im Kampf um Stimmen viele Mittel recht. Mit der nun vorgeschlagenen Regelung wird dann wohl der jeweilige Kandidat für sich entscheiden müssen, ob der Stimmengewinn durch seine Kandidatur den Glaubwürdigkeitsverlust von morgen rechtfertigt. Hier steht die Ausübung des freien Mandats in Konkurrenz zur politischen Transparenz. Wir geben der Transparenz den Vorzug. Grundsätzlich halten wir diesen Gesetzentwurf für tragbar und sehen den Gesprächen im zuständigen Ausschuss mit Interesse entgegen. Danke. (Beifall der AfD)
