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Alexander Schweitzer

25.01.2023 Sitzungen 18/36

Frau Präsidentin, vielen Dank! – Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen Kollegen! Vielen Dank für die Debatte. Ich will der Ampelkoalition und der SPD-Fraktion ganz herzlich dafür danken, dass sie diesen Punkt eingebracht haben, weil er uns die Gelegenheit gibt, auf den wirklich gelungenen Start des Bürgergelds in Rheinland-Pfalz zu schauen. Zum 1. Januar 2023 ist die nicht unerhebliche Aufgabe bei den Jobcentern angekommen, nachdem man im Jahr 2022 – Sie erinnern sich – das eine oder andere mit ukrainischen Flüchtlingen zu tun hatte. Das betrifft den Rechtskreiswechsel. Dazu kam das Umsetzen des Bürgergelds. Tatsächlich war es mit Blick auf die tatsächlichen Verhältnisse, die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses, die Diskussion im Bundestag und im Bundesrat so, dass bei den Jobcentern der Vorlauf gar nicht so groß war. Dennoch ist es wirklich gelungen, in den Jobcentern rechtzeitig umzustellen. Ich will die Gelegenheit nutzen, an die Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern in Rheinland-Pfalz zu übermitteln, wir sind froh und dankbar, dass wir so engagierte Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern haben. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Es ist das eine oder andere inhaltlich schon angesprochen worden. Ich finde, es fügt sich ganz gut, dass es ein bisschen mit in die Debatte eingebettet werden kann, die wir davor geführt haben, nämlich zum Thema „Fachkräfte“. Es fügt sich auch ganz gut, dass es sich in die Debatte über Erben und Leistung einbetten lässt. Das gehört da mit hinein. Ich habe mich immer darüber gewundert, dass das Prinzip, Leistung muss sich lohnen, in der Debatte so wenig eine Rolle gespielt hat. Es ist so, dass wir ideologisch in diesen Fragen – auch im Vorfeld des Vermittlungsausschusses, in dem ich für das Land Rheinland-Pfalz eine Rolle spielen durfte – darüber nachgedacht haben, wie viel Menschen selbst behalten dürfen. Wie viel dürfen sie an Vermögen behalten? Es ist sehr dogmatisch darüber diskutiert worden, wie groß die Wohnung oder das Haus sein dürfen. Ich habe das immer interessant gefunden, weil man immer vergessen hat, dass das in der Regel nicht Menschen sind, die das Haus geerbt haben, sondern die lange Erwerbsbiografien hinter sich gebracht haben, die gearbeitet und ein Haus aufgebaut haben. Diese sollen jetzt, womöglich aus Gründen, für die sie nichts können, denen das Schicksal übel mitgespielt hat, gerade im ländlichen Raum das Haus, das vielleicht groß, aber nicht viel wert ist, verlassen, um sozusagen eine angemessene Wohnung in der nächsten Stadt zu finden. Diese kostet dort in der Regel mehr als das Haus, das sie verlassen müssten. Meine Damen und Herren, an der Stelle habe ich mir manchmal gedacht, das Leistungsprinzip, über das wir eben diskutiert haben, hätten wir schon früher zwischen der Union und der Ampel in Berlin einführen können, dann wären wir noch schneller fertig gewesen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich will den Punkt verstärken, der angesprochen wurde. Was ist der Unterschied zwischen Hartz IV und Bürgergeld? Zunächst einmal liegen gut zwei Jahrzehnte arbeitsmarktpolitische Entwicklung dazwischen. Natürlich hat sich enorm etwas geändert. Manche, die sich an die Diskussion von damals erinnern, wissen, wir hatten damals eine strukturelle Massenarbeitslosigkeit. Wir waren – Begriffe von damals – der „kranke Mann Europas“. Wir hatten Menschen, die Jobs gesucht, Bewerbungen ohne Ende geschrieben haben und nicht in Jobs gekommen sind. Die Situation hat sich fundamental geändert. Sie hat sich sogar fast ins Gegenteil verkehrt. Dennoch wird gesagt, wir lassen das Prinzip Hartz IV, das immer noch bis in die jüngste Vergangenheit Grundlage war, das Prinzip des Vermittlungsvorrangs gelten, nämlich dass die Jobcenter-Mitarbeitenden eigentlich de jure gezwungen sind, die Menschen, die vor ihnen stehen, so schnell wie möglich zu vermitteln, obwohl die Qualifikation vielleicht nicht passt, sie dies in der eigenen Erwerbsbiografie nicht voranbringt oder es kaum etwas für den Arbeitgeber bringt. Der Drehtüreffekt ist auch zu deren Lasten gelaufen. Das war nicht mehr das Gebot der Zeit. Ich bin sehr froh, dass dieser zentrale Punkt wegfallen konnte. Der Vermittlungsvorrang ist weggefallen. Wir können mit den Jobcenter-Kunden, mit den Bürgerinnen und Bürgern, die bei den Jobcentern ankommen, individuell vereinbaren, was sie brauchen. Das ist oftmals das Thema „Qualifikation“. Zwei Drittel der Menschen, die im Bezug sind, haben keinen Berufsabschluss. Das erst einmal nachzuholen und den langen Weg zu gehen, der dann vielleicht auch mit Rückschlägen versehen ist, ist die Möglichkeit, die das Weiterbildungsgeld und vieles mehr bringt. Meine Damen und Herren, das ist ein Paradigmen- und nicht nur ein Labelwechsel. Das bringt uns in eine andere sozialstaatliche Realität. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich bin froh, dass wir dieses Thema mit den Sanktionen am Ende nur gestreift haben. Die Diskussion ist ein bisschen aufgeladen gewesen, auch in der öffentlichen Debatte. Eigentlich muss man sagen, die Karlsruher Richter haben uns damals enge Grenzen gesetzt. Genau innerhalb dieser Grenzen bleiben wir. Sanktionen sind möglich ab dem Leistungsbezug, aber sie sind nicht mehr in dem Maße möglich, wie sie einmal möglich waren, dass Menschen am Ende nicht mehr wussten, wie sie bis zum Monatsende kommen sollten. Es ist eben gesagt worden. Frau Moesta, Sie haben das mit dem charmanten Begriff des Anschubsens gemeint. Wir dürfen nicht vergessen, wir hatten Zeiten, da hat Hartz IV dazu geführt, dass Menschen nicht nur angeschubst wurden, nein, sie wurden herumgeschubst. Herumschubsen kann nicht die Grundlage eines modernen Sozialstaatskonzepts sein, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Deshalb glaube ich schon, dass ein guter Kompromiss gelungen ist. Ich will mit Blick auf Rheinland-Pfalz einen Punkt besonders hervorheben. Wir sind gut bezüglich des Arbeitsmarkts, nach wie vor auf Platz 3 der Arbeitsmarktentwicklung in ganz Deutschland. Wir haben nach ILO-Standards in manchen Regionen des Landes Vollbeschäftigung. Wir haben aber immer noch Menschen, die wirklich nicht in das Erwerbsleben hineinkommen. Für diese brauchen wir Chancen. Für diese brauchen wir Angebote. Dazu zählt der soziale Arbeitsmarkt. Ich bin froh, dass er mit dem Bürgergeld entfristet wird und auf Langfristigkeit setzen kann. Das hilft uns in Rheinland-Pfalz. Jeder und jede von uns hat die Region des Landes im Blick, wenn ich darüber spreche. Ich will sagen, es war gut, dass wir als Rheinland-Pfalz in den Verhandlungen eine Rolle spielen konnten. Der mondän großstädtische Blick – kulturell können wir immer mithalten, aber mit Blick auf die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse vielleicht nicht ganz so – hat den Blick manchmal getrübt. Wir haben tatsächlich Hartz IV-/Bürgergeld-Bezieher, die wohnen in großen Häusern, die aber nicht so viel wert sind. Ich habe es eben schon angesprochen. Es ist gelungen, dafür zu sorgen, dass man bei den Jobcentern vor Ort auch über die Karenzzeit hinaus sagen kann: Nein, Du musst nicht umziehen, Du musst Dein Haus nicht verlassen, obwohl Du im Bezug bist. Du musst nicht in die nächste Stadt gehen und dort den Mietmarkt in Bedrängnis bringen, indem Du Dir eine neue Wohnung suchst. – Darauf bin ich stolz. Das ist ein rheinland-pfälzischer Punkt, der bei dem Bürgergeld eine Rolle spielt. Das ist etwas, was wir für Rheinland-Pfalz erreichen konnten. Deshalb bin ich froh, dass wir die Debatte nochmals hatten, um diesen Punkt noch einmal zu unterstreichen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗