Carl-Bernhard von Heusinger
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst auch von unserer Fraktion und von mir ganz besonders herzlichen Glückwunsch zur Wahl, lieber Professor Kugelmann! (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Ich freue mich ausdrücklich auf die weitere Zusammenarbeit in der Datenschutzkommission, auch mit den anderen Kollegen. Den ersten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz gab es im Jahr 1991. Heute gibt es den Dreißigsten Tätigkeitsbericht. Das ist ein Jubiläum. Ich bin froh, dass wir seit über 30 Jahren in Rheinland-Pfalz Daten und seit 2012 die Informationsfreiheit durch das Landestransparenzgesetz schützen. Anhand der Tätigkeitsberichte des Datenschutzbeauftragten lässt sich die Entwicklung des Datenschutzstandards und der Technik gut beobachten. So hieß es im Bericht von 1991 noch, dass, wenn bestimmte Sicherheitsstandards bei der Nutzung von Laptops nicht eingehalten werden können, auf den Einsatz von Laptops verzichtet werden muss. Heutzutage sind Laptops kaum noch wegzudenken. Mal sehen, was in 30 Jahren aus unserem Bereich kaum noch wegzudenken ist, was wir heute noch kritisieren. Den vorliegenden Bericht vom August 2022 habe ich wirklich gerne gelesen. Der Bericht ist sehr leserfreundlich und informativ. Ich habe unter anderem gelernt, dass auch im Wald der Datenschutz gilt. Ein aktuelles und gutes Beispiel sind die vom Umweltministerium eingesetzten Luchskameras. Die Fotofallen sind auf Kniehöhe installiert, um die etwa schäferhundgroßen Luchse abzulichten, sodass Menschen grundsätzlich nicht erfasst werden. Wenn doch, werden die Bilder unverzüglich gelöscht. (Unruhe im Hause) Die vom Umweltministerium aktuell eingesetzten Wildkameras, die die Anzahl der Luchse in Rheinland-Pfalz ermitteln sollen, sind daher selbstverständlich mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt. Warum? – Nicht, weil der Luchs seine Persönlichkeitsrechte geltend machen kann, aber vielleicht Spaziergängerinnen und Spaziergänger im Wald. – Ich schweife ab. (Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU) Einen Fall aus dem Bereich Sicherheit möchte ich besonders erwähnen, weil er für uns Grüne wichtig ist. Der Datenschutzbeauftragte plädiert in seinem Bericht dafür, die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ datenschutzfreundlicher auszugestalten, und zwar, indem die Schwelle für die Anlassstraftaten angehoben wird, sodass auf die relevante Gewalttat abgestellt wird. Zudem sollten Betroffene verbindlich wissen, an wen sie sich bei Nachfragen und Beschwerden wenden können, um etwa Informationen zu korrigieren oder zu aktualisieren. Diese beiden Forderungen unterstützen wir Grüne ausdrücklich. Eine Beleidigung etwa sollte keinen Anlass bieten, um in der „Gewalttäter Sport“-Datei gespeichert zu werden, auf welche alle Landespolizeien und die Bundespolizei Zugriff haben. Hier sollten Gewaltdelikte ausschlaggebend sein. Als Vorbild könnte – das sagt der Datenschutzbeauftragte auch – die rheinlandpfälzische Datei zu präventiv-polizeilichen Maßnahmen bei Sportveranstaltungen dienen, weil sie diese Voraussetzungen erfüllt. Grundsätzlich besteht für uns Grüne auch die Frage, inwieweit wir in RheinlandPfalz beide Dateien, die „Gewalttäter Sport“-Datei und die rheinland-pfälzische Datei für Maßnahmen bei Sportveranstaltungen benötigen. Das können wir aber auch an anderer Stelle diskutieren. Ich möchte kurz noch auf die Befugnisse des Datenschutzbeauftragten zu sprechen kommen; denn es gibt auch effektive Durchsetzungsmechanismen. Das Landesdatenschutzgesetz ist deshalb kein zahnloser Tiger; ganz im Gegenteil, es ist ein Tiger mit vielen scharfen Zähnen. So hat der Datenschutzbeauftragte dem Bericht zufolge ein Bußgeld in Höhe von 60.000 Euro gegen ein Unternehmen verhängt, weil das Unternehmen einem Auskunftsersuchen nach § 5 DSGVO nicht nachgekommen ist. Ich komme zum Schluss. Herr Professor Dr. Kugelmann, vielen Dank noch einmal an Sie und Ihr Team für den interessanten Datenschutzbericht, für die gute Zusammenarbeit. Ich freue mich auf die nächsten Jahre. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
