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Daniel Köbler

GRÜNE 25.01.2023 Sitzungen 18/36

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der FREIEN WÄHLER ist eine Kopie einer Initiative der FREIEN WÄHLER aus Bayern. Herr Wefelscheid, wenn Sie eine Initiative Ihrer Kollegen aus Bayern kopieren, dann hätte ich wenigstens erwartet, dass Sie sich einmal ein wenig faktenkundig machen. (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Die eine Nachricht ist folgende: Das von Ihnen zitierte über die Lebenszeit ersparte Eigentum der älteren Generation, das an die Kinder weitervererbt wird, die dann darin leben, ist steuerfrei und wird auch steuerfrei bleiben. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Das stimmt doch nicht!) Das hat mit Ihrer Initiative und unserem Thema überhaupt nichts zu tun. Ich finde es in höchstem Maße populistisch, dieses Narrativ zu bedienen, weil es einfach faktisch falsch ist, meine Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Die Frage ist schon auch, dass Steuerfragen immer die der Gerechtigkeit und der Verteilung innerhalb unserer Gesellschaft sind. Sie rekurrieren in Ihrem Antrag auf ein Verfassungsgerichtsurteil. Ich möchte auch – mit Erlaubnis des Präsidenten – das Bundesverfassungsgericht zitieren. Das Bundesverfassungsgericht sagt nämlich: „Die Erbschaftsteuer ist ein Beitrag zur Herstellung sozialer Chancengleichheit, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aha!) der Gefahr entgegen, dass durch eine zunehmende Ungleichverteilung von Mitteln die Chancen auf gesellschaftliche wie politische Teilhabe auseinanderdriften und sich so letztlich Einfluss und Macht zunehmend unabhängig von individueller Leistung verfestigen und an Herkunft gebunden sind.“ Das hat uns das Bundesverfassungsgericht als Politik, als Gesetzgeber, ins Stammbuch geschrieben, wenn wir über die Ausgestaltung von vermögensbezogenen Steuern wie der Erbschaftsteuer sprechen, meine Damen und Herren. Deswegen ist es nicht in der Beliebigkeit des Gesetzgebers zu sagen, wie man damit umgeht, und ja, es braucht auch eine Besteuerung von sehr hohen Vermögen und von sehr hohen Erbschaften in Deutschland. Das ist wesentlich gerechter als die immer höhere Besteuerung von Erwerbseinkommen, meine Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Damit das für uns einmal klar ist, weil suggeriert wird, wir würden hier über die Mittelschicht reden: Über die Hälfte hat gar kein Vermögen, die kann nichts vererben. Wie ist denn aber die durchschnittliche Erbschaftssumme in Deutschland? Die durchschnittliche Erbschaftssumme in Deutschland liegt bei 85.000 Euro. Der Freibetrag, wenn man an Kinder vererbt, liegt bei 400.000 Euro. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Das heißt, die weit überwiegende Mehrheit der Vererbungen in Deutschland ist faktisch steuerfrei und wird auch unabhängig vom Freibetrag steuerfrei bleiben. (Unruhe bei der SPD und bei der AfD – Glocke des Präsidenten) Wir reden hier über die Frage, ob überdurchschnittlich hohe Vererbungen, also aus überdurchschnittlich hohen Vermögen, weiter und sozusagen noch mehr subventioniert werden. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Diese Frage muss man sich schon stellen. Ich finde es richtig, dass die Bundesregierung in dieser Situation hingegangen ist und zunächst einmal gesagt hat, wir erhöhen das Bürgergeld für Menschen, die ganz unten in der Gesellschaft sind, wir erhöhen die Freibeträge in der Einkommensteuer für die Familien. Das ist nämlich das, wovon der Mittelstand am meisten profitiert, von den Freibeträgen in der Einkommensteuer. Was die vermögensbezogenen Steuern im Niedrigsteuerland Deutschland und die Vermögen angeht, müssen wir uns die erst einmal genauer anschauen; (Unruhe bei der CDU und bei der AfD – Glocke des Präsidenten) denn am Ende sind das auch Einnahmen, die wir hier im Landtag mit der Haushaltsberatung zu berechnen haben, meine Damen und Herren. Wenn die FREIEN WÄHLER in Rheinland-Pfalz sagen, sie wollen die Erbschaftsteuern senken, müssen sie auch sagen, wo sie im Landeshaushalt bei den Minderausgaben sparen wollen. Wir reden immerhin von fast 450 Millionen Euro im Jahr. Herr Wefelscheid, das gehört dann auch zur Wahrheit, und wenn Sie das hier nicht bringen, ist das am Ende nur populistisch. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP)

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