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Peter Stuhlfauth

AfD 25.01.2023 Sitzungen 18/36

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der uns hier vorgelegte Dreißigste Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist ein Dokument von Licht und Schatten; Schatten insbesondere im Zusammenhang mit der Pandemie. Stark unter dem Einfluss der Corona-Maßnahmen des Jahres 2021 belegt er eindeutig, wie hilfreich und sinnvoll Datenschutzmaßnahmen einerseits sein können, welchen bürokratischen Mehraufwand sie andererseits aber auch für Behörden, Unternehmen und Privatpersonen bedeuten. Gerade die damals mit heißer Nadel gestrickten Corona-Maßnahmen, egal ob 2G oder 3G, der konstant aufrechterhaltene Impfdruck und die mit den Impfungen verbundenen Kontrollmaßnahmen haben bei allen Beteiligten für Unsicherheit und Unverständnis gesorgt. Dabei kann man eigentlich nicht den Vorwurf äußern, man habe nicht versucht, auf erkannte Probleme zu reagieren. Ein Beispiel: Man war sich im Jahr 2021 bewusst, dass Corona-Impfungen, die in einer Justizvollzugsanstalt durchgeführt und im Impfausweis mit einem speziellen JVA-Stempel dokumentiert worden sind, insbesondere bei ehemaligen Strafgefangenen zu einer gewissen Diskriminierung führen können. Im Kern ist das natürlich logisch und zutreffend. Es entbehrt jedoch nicht einer gewissen Ironie, wenn man sich einerseits Gedanken darüber macht, dass ein Stempel beim Vorzeigen eines Dokuments bei einer kleinen Gruppe zu einer möglicherweise diskriminierenden Wirkung führen könnte, andererseits aber Politik und Medien nicht die geringste Scheu verspürten und verspüren, Nichtgeimpfte in aller Öffentlichkeit tagein, tagaus an den Pranger zu stellen und zu diskriminieren. Die Verstoßmeldungen haben sich mittlerweile auf einem relativ hohen Niveau eingependelt. Die Zahl der Maßnahmen bzw. der Bußgelder und Gerichtsverfahren blieben jedoch relativ überschaubar. Nicht schön für mich als ehemaliger Polizeibeamter ist die Art der Behandlung unserer Landespolizei im Tätigkeitsbericht. Im furchtbarsten Gendersprech wird hier davon gesprochen, dass Gelegenheit Diebe mache und Polizeibeamte ihre Abfragebefugnisse aus privaten Gründen überschritten hätten. Daraus hätten in der Summe 13 Bußgeldverfahren resultiert, in drei Jahren! Natürlich ist jede unbefugte Abfrage eine zu viel, aber die Art, wie hier mit unserer Landespolizei ins Gericht gegangen wird, wird der aufopferungsvollen Arbeit unserer Polizisten nicht gerecht. Dass in Sachen Aufklärung im Umgang mit den und in der Anwendung der aktuellen Datenschutzbestimmungen auch weiterhin Handlungsbedarf besteht, zeigen die Geschehnisse im Rahmen der Bundestagswahl 2021. Hier beschwerten sich Erziehungsberechtigte über die Zustellung von personalisierter Wahlwerbung durch verschiedene Parteien an ihre minderjährigen Kinder. Der Fehler lag jedoch nicht bei den Parteien, sondern bei den jeweiligen Kommunen, die die entsprechenden Datensätze den anfragenden Parteien zur Verfügung stellten. Das Problem wurde erkannt und wird sich in Zukunft wohl nicht wiederholen. Im Ergebnis zeigt der Tätigkeitsbericht, dass in Sachen Datenschutz viel geschehen ist, Positives wie Negatives, und dass auch die Zukunft des Datenschutzes noch viel Bewegung bringen wird. Bleibt zu hoffen, dass spätestens der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 frei sein wird von Einflüssen weiterer Corona-Maßnahmen und natürlich von diesem unsäglichen Gendersprech; denn zur Lesbarkeit tragen manche Wortschöpfungen sicherlich nicht bei. Bedanken möchte ich mich bei dem Vorsitzenden der Datenschutzkommission, Herrn Daniel Schäffner, für seine legere und zielführende Art der Ausschussführung (Beifall bei der AfD, bei der SPD und vereinzelt bei der CDU – Zuruf von der SPD: Oh!) und natürlich bei dem Landesdatenschutzbeauftragten, Herrn Professor Dr. Dieter Kugelmann, der es versteht, die Möglichkeiten und Grenzen des Datenschutzes sachkundig zu vermitteln. Ich darf auch von dieser Stelle zu seiner Wiederwahl recht herzlich gratulieren. Wir begrüßen die Wahl ausdrücklich. Danke. (Beifall der AfD)

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