Stephan Wefelscheid
Vielen Dank, Herr Präsident. Das Rednerpult hat noch die richtige Höhe. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Immobilienpreise steigen, das Wohnen wird immer teurer, in manchen städtischen Gebieten für viele Menschen gar unbezahlbar. Da kann sich glücklich schätzen, wer ein eigenes abbezahltes Haus oder eine Wohnung sein Eigen nennt. Über viele Generationen war es Lebensaufgabe, für sich selbst im Alter und für die Nachkommen ein solches Eigenheim zu schaffen. So wurden Häuser gebaut, bewohnt und später an die nächste Generation vererbt. Viele Kinder leben heute mit ihren eigenen Kindern in dem Haus, in dem sie selbst bei ihren Eltern groß geworden sind; doch dieses gesellschaftspolitisch sinnvolle Modell droht sein Ende zu finden. (Zurufe von der CDU) Die Steuerfreibeträge, bis zu denen ohne steuerliche Belastung geerbt werden kann, wurden seit dem Jahr 2009 nicht mehr angehoben, und das, obwohl seitdem Immobilien im Durchschnitt mehr als 120 % teurer geworden sind. Dazu kommt die Anhebung des Faktors, mit dem der Wert der Immobilie zusätzlich multipliziert wird und der je nach Lage variiert. Im Endeffekt – so können Sie es auch dem Rechenbeispiel in unserem Antrag entnehmen – wird für eine im Jahr 2009 noch steuerfrei vererbte Immobilie mit Stand dieses Jahres eine saftige Steuer fällig. Seit 2009 hat sich in Rheinland-Pfalz das jährlich festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen mehr als verdoppelt, wohingegen die Fallzahlen im gleichen Zeitraum nur um rund 40 % gestiegen sind. Waren es im Jahr 2012 noch 159 Millionen Euro, sind es im Jahr 2021 sage und schreibe 407 Millionen Euro, Tendenz aufgrund der geänderten Berechnungsfaktoren weiter steigend. Rheinland-Pfalz hat also überproportional gut an den gestiegenen Immobilienpreisen partizipiert, ohne hingegen für eine Anhebung der Freibeträge zu sorgen. Schaut man sich den Gesetzentwurf der Bundesregierung an, mit welchem im Jahr 2009 die Freibeträge auf den aktuellen Stand angepasst wurden, lässt sich aufhorchen. Dort heißt es in der Drucksache 16/7918 vom 28. Januar 2008 unter a) zu Problem und Ziel: „Der Gesetzentwurf zielt auf eine verfassungskonforme, realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen ab. Deutlich höhere persönliche Freibeträge garantieren, dass es beim Übergang durchschnittlicher Vermögen und damit insbesondere auch von privat genutztem Wohneigentum im engeren Familienkreis im Regelfall zu keiner Belastung mit Erbschaftsteuer kommt.“ In der Begründung zu diesem Gesetz heißt es auf Seite 23: „Deutlich höhere persönliche Freibeträge sorgen dafür, dass nicht mehr Steuerpflichtige als bisher von der Steuer belastet werden. Dies gilt insbesondere für Vermögensübergänge im engen familiären Umfeld. Wer Vermögen von den Großeltern, Eltern oder dem Ehepartner übertragen bekommt, wird in den meisten Fällen keine Steuer zahlen müssen. Damit wird auch sichergestellt, dass übergehendes Vermögen in etwa in Höhe des durchschnittlichen Werts eines Einfamilienhauses freigestellt wird, so die amtliche Begründung der Freibeträge ab dem Jahr 2009. Die von mir eben aufgeführte Entwicklung der erzielten Erbschaft- und Schenkungsteuer zeigt allerdings etwas anderes. Wenn ich mir allein ansehe, wie sich die Immobilienpreise bei mir auf der Altkarthause in Koblenz nach oben entwickelt haben, bleibt von der Idee des Bundesgesetzgebers, dass „übergehendes Vermögen etwa in Höhe des durchschnittlichen Werts eines Einfamilienhauses freigestellt wird“, nur in den seltensten Fällen etwas übrig. Vielmehr wird das Gegenteil zur Regel, mit all den Folgen, die eine Steuerlast für den Erben zur Folge hat, bis hin zum Notverkauf des Hauses. Als Kommunalpolitiker weiß ich von den städtebaulichen Folgen dieser Entwicklung zu berichten. Stück für Stück weichen Ein- und Mehrfamilienhäuser großen neuen Wohneinheiten. Es wird nachverdichtet, und der Stadtteil ändert sich grundlegend. Gentrifizierung beschleunigt durch Notverkäufe wegen zu bezahlender Erbschaftsteuer. 13 Jahre nach der letzten Anpassung ist es nun allerhöchste Zeit, die Freibeträge auf ein sozialverträgliches Maß anzupassen. Mit dieser Forderung stehen wir Freien Wähler nicht allein. Ich möchte an dieser Stelle explizit darauf hinweisen, dass eine Anhebung der Freibeträge bereits von vielen, auch aus den Reihen der Ampel und insbesondere der FDP, gefordert wird, während sich die Grünen vor allem in den Ländern, aber auch Sie, Frau Ministerpräsidentin, bisher rigoros gegen eine solche Anhebung gestellt haben. (Abg. Michael Frisch, AfD: Hört, hört!) Ihre Aussage, Frau Ministerpräsidentin, mit welcher Sie Ende Dezember in der BILD-Zeitung zitiert wurden, hat mich angesichts Ihres sozialdemokratischen Hintergrunds dann doch verwundert. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, würde ich gern daraus zitieren – Erlaubnis erteilt –: Malu Dreyers Regierung in Rheinland-Pfalz sieht in der Blockade sogar einen wichtigen Beitrag für mehr Gerechtigkeit. So lasse sich die ungleiche Verteilung von Vermögen korrigieren. – (Beifall bei der SPD – Zurufe von den FREIEN WÄHLERN und der AfD –
