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Steven Wink

FDP 25.01.2023 Sitzungen 18/36

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Bürgergeld setzt Anreize damit, dass sich gering qualifizierte Langzeitarbeitslose durch eine Weiterbildung einen höheren Qualifizierungszugang ermöglichen können. An dieser Stelle greifen das lebenslange Lernen und die Steigerung der Arbeitsund Ausbildungsfähigkeit. Rund zwei Drittel der Arbeitssuchenden gelten derzeit als Langzeitarbeitslose, die eine zu geringe Qualifizierung aufweisen. Die Anreize werden unter anderem durch das vorhin schon erwähnte Weiterbildungsgeld und den Bürgergeldbonus für besonders nachhaltige Integration gesetzt. Das ist eine wichtige Maßnahme, um Langzeitarbeitslose auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu etablieren. Mit der Abschaffung des Vermittlungsvorrangs gelingt es zusätzlich, eine auf die Persönlichkeit und die Fähigkeit des bzw. der Einzelnen passende Arbeitsstelle zu finden; denn die beste soziale Absicherung ist immer noch ein fester Arbeitsplatz. (Beifall der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Eine weitere neue Maßnahme ist das Coaching, welches gerade Menschen mit komplexen Problemlagen unterstützt, um gemeinsam Lösungswege zu finden. Diese Unterstützung kann nicht nur von Bürgergeldbeziehern genutzt werden, sondern auch berufsbegleitend erfolgen. Dies setzt Anreize zur Weiterbildung. Ein wichtiger Aspekt bei den Vermögensgrenzen ist, dass junge Erwachsene – das ist mir an diesem Punkt wichtig –, deren Eltern Bürgergeld beziehen, mit der Einführung des Bürgergelds schuldenfrei in die Volljährigkeit kommen können. Dies wird erreicht, indem junge Erwachsene keine Grundsicherungsleistungen bis zu einem Vermögen von 15.000 Euro zurückzahlen müssen. Eine der wohl wichtigsten Säulen ist, dass Schüler- und Studentenjobs oder Ausbildungsgehälter sowie Ferienjobs künftig bis zur Minigrenze unangetastet bleiben. Dies ermöglicht vor allem den Nachfahren der Bürgergeldbezieher Chancengerechtigkeit. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Somit können Schüler, Studenten und Auszubildende inzwischen unabhängig vom Einkommen der Eltern ihre berufliche Zukunft gestalten. Unter dieser Berücksichtigung beendet die Bundesregierung eine Benachteiligung, die zuvor den Nachfahren von Beziehern staatlicher Hilfeleistungen widerfuhr. Ein Beispiel: Im vorherigen System Arbeitslosengeld II durften Kinder nur bis zu 100 Euro im Monat abzugsfrei verdienen. Bei einem höheren Einkommen wurden 80 % des Gelds angerechnet. So konnte ein Schüler mit einem Minijob 450 Euro verdienen, durfte aufgrund der Arbeitslosigkeit seiner Eltern jedoch nur 170 Euro behalten. Mit der Einführung des Bürgergelds kann nun ein Schüler einen 520-Euro-Minijob annehmen, und das erarbeitete Geld wird nicht mehr an die Bezugshilfen der Eltern angerechnet. (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gut!) Dies stärkt Eigenverantwortlichkeit, löst Abhängigkeiten und fördert die Selbstentfaltung von jedem einzelnen Menschen. Das schlägt im Kern in dieselbe Kerbe der Debatte, die wir hier schon einmal geführt haben, als es darum ging, die Kostenbeiträge für Pflegekinder abzuschaffen: Chancengerechtigkeit gerade auch für junge Menschen, die sich ihr eigenes Leben aufbauen wollen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein weiterer Wunsch – wenn ich heute einen Wunsch frei hätte –, (Zuruf der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und ich weiß, das ist ein langjähriger Weg, ein langer Weg, und das war in der Umsetzung natürlich nicht alles umsetzbar – das ist mir schon bewusst –, wäre aber die Bündelung der Maßnahmen. Es gibt viele Transferleistungen bei verschiedenen Ämtern und Institutionen, über die nicht zwingend immer jeder Empfänger und Berechtigte Bescheid weiß oder informiert ist. Zudem gibt es die Tatsache, dass zum Beispiel eine Leistung A auf Leistung B angerechnet wird, C in Teilen auf A, und alle diese Komplikationen in der Praxis. Deshalb wäre es ein Wunsch, diese Leistungen so weit, wie es geht, zu bündeln, zusammenzufassen und vielleicht mit wenig Anträgen den Menschen in einer sogenannten Einzelfallprüfung die Leistung zukommen zu lassen, die ihnen zusteht. Das wäre auch eine Entbürokratisierung für die Mitarbeiter in den BA und Jobcentern, die – das wurde mehrmals erwähnt, aber ich möchte es noch einmal sagen – die letzten Jahre extrem viel über ihre Grenzen hinweg gegangen sind und gute Arbeit geleistet haben, auch in Zeiten von Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst. (Beifall der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daher hier auch einmal Danke. Der Weg wäre aber vielleicht noch ein Weg zur Entlastung und Entbürokratisierung. Das würde ich mir heute an dieser Stelle noch wünschen. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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