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Christof Reichert

CDU 25.01.2023 Sitzungen 18/36

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Verabschiedung des Landesgesetzes über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz schreiben wir Geschichte. Da gebe ich meiner Vorrednerin gerne recht. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) In einem Kraftakt nehmen wir 3 Milliarden Euro in die Hand und sorgen dafür, dass viele unserer Kommunen wieder Licht am Ende des Tunnels sehen können, indem wir zumindest mehr als die Hälfte der aufgelaufenen Kassenkredite durch das Land übernehmen. Dabei dürfen wir aber nicht vergessen, dass die Kommunen nicht selbst verschuldet in diese Schuldenkrise gelangt sind, sondern diese Verschuldung auf die jahrelange unzureichende Finanzausstattung durch diese Landesregierung zurückzuführen ist. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Verehrte Damen und Herren, deshalb war es auch nicht verwunderlich, dass der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom Dezember 2020 zum kommunalen Finanzausgleich auch eine Lösung für die Altschuldenproblematik angemahnt hat. Als CDU-Landtagsfraktion haben wir seit Jahren eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen angemahnt. Wir hatten zuletzt im Mai 2021 einen eigenen Vorschlag für die Altschuldenlösung eingebracht. (Zuruf von der SPD: Aber leider nicht in Berlin!) Es hat ein wenig gebraucht, bis auch die Landesregierung die Notwendigkeit eingesehen hat. Am Schluss zählt aber immer das Ergebnis. Insofern sind wir froh, dass es mit den demokratischen Fraktionen im Landtag gemeinsam gelungen ist, eine Altschuldenlösung auf den Weg zu bringen. Mit der Verfassungsänderung haben wir gemeinsam den Weg geebnet, um die Altschuldenübernahme im Hinblick auf die in unserer Verfassung verankerte Schuldenbremse verfassungskonform zu gestalten. Nun beraten wir in zweiter Lesung das entsprechende Ausführungsgesetz. Schon in der ersten Lesung habe ich deutlich gemacht, dass es für die CDULandtagsfraktion von Anfang an wichtig war, die Kommunen besonders zu entlasten, die durch die jahrelange schlechte Finanzausstattung besonders gelitten haben. Insofern begrüßen wir ausdrücklich die im Gesetz vorgesehene dynamische Entschuldung. Sicherlich ist es auch gerechtfertigt, dass ein gewisser Sockelbetrag bei den Kommunen bleibt. Man kann trefflich darüber streiten, ob dieser 500 Euro betragen muss oder ob vielleicht auch 300 Euro gereicht hätten. Ja, man kann immer noch mehr fordern, aber auf einen Sockelbetrag vollumfänglich zu verzichten, wäre nicht vertretbar. Für unsere Fraktion ist folgerichtig, dass der Sockelbetrag im kreisangehörigen Raum zwischen Kreisen, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden gedrittelt wird. Insofern können wir dem Entschließungsantrag der FREIEN WÄHLER, der eine einseitige Bevorteilung der Ortsgemeinden vorsieht, nicht zustimmen. Gerne möchte ich hier darauf hinweisen, dass auch der zuständige kommunale Spitzenverband keinen Nachbesserungsbedarf gesehen hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu Beginn der Beratungen sind wir von einer hälftigen Übernahme der anrechenbaren Kassenkredite von 6 Milliarden Euro ausgegangen. Aufgrund erfreulich hoher Steuereinnahmen in zwei bekannten Gebietskörperschaften hat sich der Gesamtbetrag der anrechenbaren Altschulden nunmehr auf 4,9 Milliarden Euro reduziert. Uns war wichtig – wir sind froh, dass die Verhandlungen das so auch erbracht haben –, dass trotzdem die bereitgestellten 3 Milliarden Euro vollumfänglich ausgeschöpft werden. Insofern werden jetzt nicht 50 %, sondern etwas mehr als 60 % der Kassenkredite übernommen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Für uns als CDU-Landtagsfraktion ist es aber nach wie vor von äußerster Wichtigkeit, dass sich jede Kommune, die will, tatsächlich an dem Entschuldungsprogramm beteiligen kann. Wir vertrauen auf die Aussagen der Landesregierung im Haushalts- und Finanzausschuss, dass für alle Kommunen im Dialog entsprechende Lösungen gesucht und auch gefunden werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz gehen wir heute einen wichtigen Schritt. Es ist sehr gut, dass wir diesen im großen Schulterschluss der demokratischen Fraktionen gehen. Das machen wir gemeinsam mit einem Entschließungsantrag deutlich. Ja, wir brauchen starke und handlungsfähige Kommunen, die die Herausforderungen der Zukunft angehen können. Die finanzielle Leistungsfähigkeit bildet dabei eine wesentliche Grundlage. Deshalb ist es wichtig, dass wir mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag die Landesregierung auffordern, die Finanz- und Gestaltungskraft der Kommunen weiterhin zu stärken. Jedem muss bewusst sein, dass das Entschuldungsprogramm immer im Kontext mit dem kommunalen Finanzausgleich zu sehen ist. Nur wenn die Kommunen dauerhaft finanziell gut ausgestattet werden, kann auch eine Entschuldung dauerhaft gelingen. Leider – das müssen wir jetzt schon nach wenigen Wochen feststellen – zeigt der neue KFA schon jetzt, dass etliche Kommunen auch nach der Neuregelung nicht in der Lage sein werden, einen Haushaltsausgleich herbeizuführen, und dies trotz aller Sparbemühungen und des Ausnutzens der Einnahmemöglichkeiten. Lassen Sie uns deshalb – das ist uns wichtig – gemeinsam das Gesetz nachbessern. Mit einem Härtefallausgleichfonds können wir dafür sorgen, dass für alle Kommunen die Mittel bereitgestellt werden, die sie für eine ordentliche Aufgabenerledigung brauchen. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Werte Kolleginnen und Kollegen, was ist die Folge, wenn wir das nicht machen? – Dann stehen wir in einigen Jahren wieder genau vor dem gleichen Problem, das wir heute bereinigen, nämlich vor einem Schuldenberg kommunaler Kassenkredite. Das kann nur vermieden werden, wenn alle Kommunen – alle Kommunen – dauerhaft leistungsfähig sind und aufgabengerecht durch das Land ausgestattet werden. Werte Kolleginnen und Kollegen, hier sehen wir noch Nachbesserungsbedarf. Sehr geehrte Damen und Herren, meine Vorrednerin hat es schon angesprochen, und ich sage: Ja, gerne beobachten wir, ob es der Landesregierung letztendlich gelingt, beim Bund eine Übernahme der anderen Hälfte der Altschulden zu erreichen. (Abg. Sven Teuber, SPD: Die blockierende CDU ist ja raus aus der Regierung!) – Ich sage es, bekanntlich haben sich die Mehrheitsverhältnisse nach der letzten Bundestagswahl geändert. (Abg. Sven Teuber, SPD: Darauf sind Sie auch noch stolz!) Wir sind gespannt, ob und wann die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Tisch legt. Wir freuen uns darauf und sind gespannt, ob es Ihnen gelingt. (Beifall der CDU – Vereinzelt Unruhe im Hause) Werte Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Landtagsfraktion wird dem Gesetz und dem gemeinsamen Entschließungsantrag zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD)

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