landtag-rlp.de ↗

Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 25.01.2023 Sitzungen 18/36

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Jens Guth, vielen Dank für Deine Worte. Es lag mir geradezu auf dem Herzen, den Kollegen Schnieder darauf anzusprechen, dass er selbst sagt, sie wollen eine Vereinheitlichung des Wahlrechts, und dann beim Wahlalter 16 passt. Beim Wahlalter 16 passiert nämlich genau das. Die jungen Menschen gehen zur Wahlurne und dürfen nur einen statt zwei Zettel ausfüllen und verstehen es nicht. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ich glaube schon, dass sie das verstehen! – Zuruf des Abg. Lars Rieger, CDU) Warum nicht dort auch eine Vereinheitlichung? Stattdessen erwartet uns offensichtlich ab Anfang/Mitte März alter Wein in neuen Schläuchen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Ich hoffe, Sie kommen vielleicht noch in irgendeiner Form auf eine neue Idee und hören den Argumenten der Sachverständigen im Anhörungsverfahren zu. Ich freue mich darauf. Ich möchte zum Kommunalwahlgesetz nur einen Punkt noch einmal herausgreifen, nämlich den Punkt der Scheinkandidaturen. Ich verstehe auch dort, lieber Kollege Schnieder, Ihre Fraktion, dass Sie dort nicht mitgehen wollen. Wir haben in Rheinland-Pfalz 32 Fälle von Scheinkandidaturen bei der letzten Wahl gehabt. Im Januar 2022 wurde das durch die Landeswahlleitung gemeldet. Der Wähler oder die Wählerin versteht doch gar nicht, wer vorne steht und ob er nachher sagt „Ich nehme die Wahl an“ oder nicht. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Die Wählerin oder der Wähler geht davon aus, dass diejenigen, die auf dem Wahlzettel stehen, die Wahl auch annehmen. Alles andere verstehen die Wählerinnen und Wähler nicht. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Sie verhindern es doch!) Genau das ist das Problem, nämlich dass die Wählerinnen und Wähler das oftmals nicht wissen, damit Wahlwerbung mit den Berufsträgern betrieben wird und die Wählerinnen und Wähler dann eigentlich auch getäuscht werden. Genau aus dem Grund, weil es eine Täuschung der Wählerinnen und Wähler ist, ist der Vorschlag der Landesregierung so gut, dieses Spiel mit den Wählerstimmen einzustellen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wählerinnen und Wähler müssen von Anfang an wissen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten das Mandat tatsächlich ausüben wollen oder nicht. Deswegen sollen die Bewerberinnen und Bewerber rechtlich eine zwar nicht verbindliche, aber eine Absichtserklärung abgeben. Der Hintergrund dieser Absichtserklärung ist, dass jemand, der im politischen Raum ist, eine Erklärung abgibt und sich dann auch daran halten muss; denn das ist der politische Druck, der aus dieser Absichtserklärung hervorgeht. Ich empfinde das nicht als nicht rechtlich zulässig oder nicht in Ordnung, sondern ich finde es gut, wenn man das als Mandatsträger macht und sagt „Ich gebe diese Erklärung ab“. Selbst die Verweigerung einer solchen Erklärung soll öffentlich gemacht werden. Auch das finde ich gut; denn auch aus der Verweigerung können Schlüsse gezogen werden. Im Übrigen schließe ich mich den Worten des Kollegen Guth an und erwarte gute Beratungen im Verfahren. Ich kann bereits jetzt ankündigen, dass die grüne Fraktion dem Gesetzentwurf sehr positiv gegenübersteht. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)

Alle Reden von Carl-Bernhard von Heusinger Protokoll ↗