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Anette Moesta

CDU 25.01.2023 Sitzungen 18/36

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns schon gefragt, warum dieses Bundesgesetz heute auf der Tagesordnung im Plenum steht. Der Punkt wurde in der Januarsitzung des zuständigen Ausschusses erörtert, und die Neuregelungen des Bürgergeld-Gesetzes wurden öffentlich ausgiebig diskutiert. Probleme beim Start gab es bisher nicht. Eine Sozialleistung hat einen neuen Namen bekommen. Ich glaube, wir alle verbinden damit die Hoffnung, dass das Wort „Hartz IV“, das umgangssprachlich für Arbeitslosengeld II genutzt wurde, verschwindet. Ob tatsächlich irgendwann nicht mehr von „hartzen“ gesprochen wird, bleibt abzuwarten. Das Bürgergeld-Gesetz ist da. Die Regelsätze sind erhöht worden. Dies ist richtig und wichtig; denn die Lebenshaltungskosten sind explodiert. Eines möchte ich aber deutlich sagen. Auch vor dem Bürgergeld-Gesetz haben die Jobcenter auf Augenhöhe mit den Menschen gearbeitet. Es ist schlichtweg falsch zu sagen, durch das Bürgergeld-Gesetz wird endlich Augenhöhe hergestellt. (Beifall der CDU) Ich weiß von Mitarbeitern in Jobcentern, dass sie gerade diese Aussage in der politischen Diskussion sehr getroffen hat. Deshalb möchte auch ich allen Mitarbeitern in den Jobcentern sehr herzlich für ihre gute Arbeit in den vergangenen Jahren und heute danken. (Beifall der CDU) Bei allen Diskussionen, die bis zum Kompromiss im Bundesrat geführt wurden, bleibt bestehen: Auf der einen Seite haben wir einen eklatanten Fachkräftemangel in den unterschiedlichen Bereichen, sei es in Pflegeheimen, Backstuben, Metzgereien, oder seien es lange Wartezeiten bei Handwerkern, und 1,8 Millionen offene Stellen, Anwerbungen aus dem Ausland. Auf der anderen Seite bezogen im Jahr 2022 3,7 Millionen Menschen Arbeitslosengeld II, von denen ca. 0,9 Millionen Menschen arbeitsfähig waren. Passt das zusammen? Natürlich nicht, obwohl es – davon gehe ich aus – unser aller Ziel ist, dies nur annähernd zusammenzubringen, wohlwissend, dass dies mit Rechnung und Gegenrechnung nicht getan ist; denn gerade dazwischen arbeiten Jobcenter und Bundesagentur. Wir alle wollen, dass Menschen in Not unterstützt werden; denn jeder von uns kann in eine solche Situation kommen, in der er Hilfe von anderen braucht. Dies ist gelebte Solidarität, und dies wollen wir in unserem Land. (Beifall der CDU) Es gilt aber auch, die Solidarität nicht über die Maßen zu beanspruchen. Für uns in der CDU ist es deshalb wichtig und richtig, dass es kein bedingungsloses Grundeinkommen gibt. Unser Blick ist auch auf die Menschen in unserem Land gerichtet, die mit ihrer täglichen Arbeit und mit ihren Abgaben das System der Solidarität finanzieren. Auch deshalb muss es zwischen Sozialleistungen und dem durch Arbeit verdienten Gehalt einen Lohnabstand geben, sonst trägt eine Gesellschaft ein Sozialsystem auf Dauer nicht mit. Es gilt immer noch das Prinzip „Leistung muss sich lohnen“. (Beifall der CDU) Fördern und fordern ist deshalb für uns elementares Prinzip staatlicher Unterstützungsleistung. Dazu gehören Qualifikationen und Sanktionen. Wichtig ist natürlich, dass sich Gesetze der Lebenswirklichkeit anpassen. Dies tut das neue Gesetz in einigen Bereichen. Auch hier gilt der Dank den Jobcentern; denn in den Jobcentern wurde vieles entwickelt, um Menschen zu unterstützen. Deshalb freue ich mich, dass das Gesetz die gelebten Erfahrungen und den Qualitätsanspruch der Jobcenter nun fixiert. Sanktionen waren immer wieder in der Öffentlichkeit ein großes Thema. Fakt ist, grundsätzlich halten sich die Empfänger in überwiegender Zahl an die Regeln, aber manch ein Betroffener braucht einen Schubs, um sich zu bewegen. Gerade für engagierte Mitarbeiter in den Jobcentern ist es besonders schlimm zu erleben, wenn es keine Möglichkeit gibt, jemanden anzuschubsen. Genau so bitte ich dies auch zu verstehen. Manche Menschen brauchen im guten Sinne einen Schubs, und die Mitarbeiter müssen sich von manch einem Leistungsempfänger auch nicht vorführen lassen. (Beifall der CDU) Die Jobcenter selbst sehen durch die Einführung des Bürgergelds derzeit kaum Veränderungen der Leistungsempfängerstruktur. Anders sieht dies jedoch bei der Wohngeldreform aus. Diese war wichtig, aber genau dort sehen wir große Umsetzungsprobleme. Hier würde uns interessieren, in welcher Form das Land unsere Kommunen unterstützen will, damit die Gelder zeitnah bei den Menschen ankommen, die es dringend brauchen. (Beifall der CDU) Wie soll dies personell geschultert werden? Woher soll das Personal kommen? Heute warten schon viele Menschen Monate bis zu einem Jahr auf ihr Wohngeld. Wie sieht dies bei einer Verdopplung bis Verdreifachung der Anspruchsteller aus? (Glocke des Präsidenten) Darauf hätten wir heute gerne eine Antwort von der SPD-Fraktion bekommen, anstatt dass sie hier eine Traumabewältigung vornimmt. (Beifall der CDU – Zuruf von der SPD: So schön waren sie nicht!)

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