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Plenarprotokoll 18/4

14.07.2021 · 160 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (24)SPD (21)CDU (15)GRÜNE (12)FREIE WÄHLER (10)FDP (7)

Clemens Hoch

. 91 Mehrheitliche Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 18/561 – 92 Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/185 – unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 18/561 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung 93 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/67 – Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/67 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss 93 Landesgesetz zur Installation von Solaranlagen (Landessolargesetz – LSolarG) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/555 – Anne Spiegel, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/555 – an den Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität – federführend – und an den Rechtsausschuss 112 Rheinland-Pfalz und des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/538 – Erste Beratung dazu: Unverhältnismäßigkeit vermeiden, Bundesrichtlinien für Leistungen festlegen Antrag der Fraktion der AfD – Entschließung – Anpassungsverfahren gemäß § 5 Abs. 4 des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER . Einstimmige Annahme des Antrags – Drucksache 18/540 – 131 Übertragung von Zustimmungsvorbehalten für den Landtag nach der Landeshaushaltsordnung (LHO), dem Universitätsmedizingesetz (UMG) sowie dem Auswirkungsgesetz zu Artikel 117 der Verfassung für Rheinland-Pfalz auf den Haushalts- und Finanzausschuss sowie weitere Überweisungen zur Besprechung an den Haushalts- und Finanzausschuss Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER Einstimmige Annahme des Antrags – Drucksache 18/542 – . 131 Präsidium: Präsident Hendrik Hering, Vizepräsident Matthias Lammert, Vizepräsidentin Astrid Schmitt. Anwesenheit Regierungstisch: Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, Anne Spiegel, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität; Fabian Kirsch, Chef der Staatskanzlei. Entschuldigt: Abg. Ellen Demuth, CDU, Abg. Lisa-Marie Jeckel, FREIE WÄHLER, Abg. Matthias Joa, AfD, Abg. Patrick Kunz, FREIE WÄHLER; Dr. Matthias Frey, Staatssekretär, Katrin Eder, Staatssekretärin. 4. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 14. Juli 2021 Beginn der Sitzung: 14.00 Uhr

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Hendrik Hering

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie recht herzlich zur 4. Plenarsitzung begrüßen. Schriftführende Abgeordnete sind der Kollege Wink und die Kollegen Schneider. Der Kollege Wink wird auch die Redeliste führen. Entschuldigt sind heute die Abgeordneten Demuth, Jeckel, Joa und Kunz sowie seitens der Landesregierung Staatssekretär Dr. Frey und Staatssekretärin Eder. Wir dürfen zu Geburtstagen gratulieren. Am 5. Juli hatte Heike Scharfenberger ihren 60. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Eine Woche später, am 12. Juli, hatte Michael Simon seinen 50. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Zu diesen runden Geburtstagen werden Sie gleich den dazugehörigen Wein bekommen. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, darf ich darauf hinweisen, dass Sie morgen nach dem Ende der Plenarsitzung – Stand heute ist das kurz nach 16 Uhr – zu einem Umtrunk eingeladen werden. Dieser findet, je nach Witterung, auf den Terrassen des Rathauses oder im hiesigen Foyer statt. Das wird das Wetter entscheiden. Ich darf Sie bitten, weiterhin sämtliche Vorsorge- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass aufgrund der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske an Ihrem Platz entfällt. Ich sehe, die Kommunikation hat gut funktioniert. Die Fraktionen haben das mitgeteilt. Keiner trägt mehr am Platz eine Maske. Das ist vollkommen korrekt so, wenn die sonstigen Regeln eingehalten werden. Wir kommen damit zur Tagesordnung. Wie gewöhnlich werden Änderungs-, Alternativ- und Entschließungsanträge bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt gesondert aufgerufen. Zu Punkt 6 der Tagesordnung, dem Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsgesetzes, ist die Frist zwischen der ersten und zweiten Beratung mit der Feststellung der Tagesordnung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 68 der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags abzukürzen. Ich stelle die Frage, ob der vorgeschlagenen Tagesordnung mit der Fristverkürzung widersprochen wird? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung mit der Fristverkürzung so angenommen. Wir kommen zu der Tagesordnung mit dem ersten Thema: Punkt 1 AKTUELLE DEBATTE Rechter Angriff auf Kommunalpolitiker – In Rheinland-Pfalz darf kein Platz für Hass, Hetze und Gewalt sein auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/621 – Für die SPD-Fraktion spricht deren Vorsitzende Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Wochen wurde der Mutterstädter Bürgermeister am Rande einer Kreistagssitzung ohne Vorwarnung ins Gesicht geschlagen und getreten. Was an jenem Tag geschah, ist entsetzlich. Dass in Rheinland-Pfalz am Rande von politischen Sitzungen rohe Gewalt eingesetzt wird, haben wir uns bis vor Kurzem überhaupt nicht vorstellen können. Nun ist es geschehen, und es ist die AfD, aus deren Reihen mal wieder ein Tabu gebrochen wird. Lassen Sie uns heute nicht länger über diese verachtenswerte Attacke in Mutterstadt sprechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema ist aber immens wichtig; denn diese Tat ist kein Einzelfall. Vor Kurzem hat der Deutsche Landkreistag eine repräsentative Umfrage zu Hass und Gewalt gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker vorgestellt. Das forsa-Institut hat 1.642 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Deutschland befragt. In Deutschland sind der Studie zufolge 57 % der Befragten schon einmal beleidigt, bedroht oder sogar tätlich angegriffen worden. Vom rheinlandpfälzischen Landkreistag wurde mir das in einem Telefonat mit deren Geschäftsführer Burkhard Müller bestätigt. Der Studie zufolge hat ein Fünftel der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Angst um die eigene Sicherheit oder die der eigenen Familie schon über einen Rückzug aus der Politik nachgedacht. 68 % haben aus Sorge vor Beleidigungen oder Angriffen sogar ihr eigenes Verhalten verändert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Zahlen sind alarmierend; denn sie zeigen: Ehren- und hauptamtliche Politikerinnen und Politiker werden in einem nie gekannten Ausmaß angefeindet und geschmäht, so auch auf Facebook und im Internet. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) All diese Angriffe hinterlassen tiefe Spuren bei den Männern und Frauen. Manche Lokalpolitiker haben schlicht Angst, selbst Opfer eines Angriffs zu werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist völlig inakzeptabel. Es kann nicht sein, dass sich Menschen, die sich um unser Gemeinwesen kümmern und dieses gestalten, Sorgen um ihre körperliche Unversehrtheit machen müssen. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Es darf nicht akzeptiert werden, dass jemand nachts ängstlich nach links und rechts blickt, weil er sich für Minderheiten oder Flüchtlinge oder für eine umsichtige Pandemiepolitik einsetzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Angst vor Angriffen ist ein Gift, das schleichend wirkt. Das bedeutet für uns, dass wir ein Gegengift bereithalten und diejenigen klar benennen müssen, die unser Gemeinwesen und unsere Kommunalpolitik durch Hass, Hetze oder gar Gewalt vergiften. Verantwortlich für die aufgezeichnete Entwicklung sind vor allem Populisten und Extremisten. Für uns als SPD gilt: Wir wenden uns gegen jede Form der Gewalt, sei sie von linksaußen oder rechts. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Gerade die Rechtspopulisten haben in den vergangenen Jahren durch hundertfache verbale Entgleisungen versucht, die politische Kultur in Deutschland zu zerstören. Sie tun damit unserer Demokratie Gewalt an. Sie zündeln mit Worten, sodass immer mehr Menschen meinen, im Netz ganz ohne Probleme auch beleidigen oder bedrohen zu dürfen. Diese Populisten sind der Türöffner für Hass und Hetze. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Es ist dann wenig verwunderlich, wenn aus Worten Taten werden. Besonders die AfD in Rheinland-Pfalz ist an dieser Stelle zu benennen. Ich führe aus Zeitgründen nur zwei Beispiele an. Der frühere AfD-Fraktionsvorsitzende Uwe Junge twitterte vor einiger Zeit – ich darf zitieren –: „Der Tag wird kommen, an dem wir alle Ignoranten, Unterstützer, Beschwichtiger, Befürworter und Aktivisten der Willkommenskultur Frage – wurde sicherlich von vielen als Aufruf zur Gewalt verstanden. Der AfD-Mann Stefan Räpple (Abg. Joachim Paul, AfD: Längst ausgeschlossen!) hat Medienberichten zufolge im Herbst vergangenen Jahres auf einer AntiCorona-Politik-Demo hier in Mainz dazu aufgefordert, die „Parteiendiktatur“ in Deutschland mit Gewalt zu stürzen. (Glocke des Präsidenten) Liebe Kolleginnen und Kollegen, man braucht nicht viel Fantasie, um von diesem Aufruf zu einem Angriff wie in Mutterstadt zu gelangen. Es ist aus diesem Grund in keiner Weise ausreichend, wenn sich die AfD für vermeintliche Einzelfälle entschuldigt. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer permanent Gift versprüht, der trägt auch eine Mitschuld. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER – Glocke des Präsidenten) Abschließend kommt es für uns auf drei Dinge an. Wir, die demokratischen Parteien, müssen laut und eindringlich sagen, dass Hass, Hetze und Gewalt völlig inakzeptabel sind. Wir müssen weiter unsere Bemühungen in die Prävention setzen, und Polizei und Justiz müssen alles dafür tun, um Straftaten zu verhindern und Gewalttäter zu verfolgen. Die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in Rheinland-Pfalz müssen ruhig und ohne Angst ihren tollen Dienst am Gemeinwesen verrichten dürfen. Vielen Dank. (Anhaltend Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie Beifall des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht deren Vorsitzender Christian Baldauf.

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Christian Baldauf CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Kommunalpolitik in unseren Rathäusern, im unmittelbaren Engagement für den Alltag vor der Haustür, liegt der Maschinenraum der Demokratie. Dort engagieren sich ehren- wie hauptamtlich Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Dort opfern Frauen und Männer ihre Freizeit für Diskussionen über Abwasser, Haushaltspläne, Müllentsorgung oder Fahrradwege, für stundenlange Sitzungen, zäh und mühsam, aber so unendlich wichtig für die Gemeinschaft, für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dafür verdienen diese Frauen und diese Männer unseren Respekt und unsere Achtung. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der AfD) Doch dann ist da eine Kreistagssitzung in Mutterstadt. Ein AfD-Fraktionsmitglied schlägt wild geworden um sich, beleidigt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, verletzt den Bürgermeister. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein solcher Vorfall ist eine Schande für unsere Demokratie. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER) Deshalb habe ich Herrn Bürgermeister Schneider danach angerufen und ihm Hilfe angeboten; denn er wird jetzt auch im Internet geschmäht. Getreten, geschlagen, bespuckt: Jeder elfte Bürgermeister in Deutschland – Frau Kollegin, Sie haben darauf hingewiesen – musste das erleben. 72 % der Kommunalpolitiker sind schon beleidigt worden, und fast 20 % der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Deutschland haben aus Sorge um die eigene Sicherheit oder die der Familien über einen Rückzug aus der Politik nachgedacht. Etliche haben sogar aufgehört. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Menschen aus Angst Ämter abgeben oder sich gar nicht erst zur Wahl stellen, dann bedroht dies unsere freiheitliche Demokratie. Dem müssen wir uns entgegenstellen. Die ganze Gesellschaft ist gefordert, sich gegen diese Entwicklung zu wehren. (Beifall der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der SPD) Seit ihrem Einzug in deutsche Parlamente schädigt die AfD die politische Kultur in unserem Land und bereitet Hass und Hetze den Weg. In ihrer Kampagne für die Bundestagswahl wirbt die Partei mit dem Leitspruch „Deutschland. Aber normal.“. (Abg. Joachim Paul, AfD: Richtig!) Ich versichere Ihnen: Wir in der CDU-Fraktion stehen dafür ein, dass Angriffe wie in Mutterstadt in Deutschland nicht normal sind, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER) Der AfDler in Mutterstadt war Corona-Leugner. Es sind aber auch CoronaDiffamierer in der Öffentlichkeit unterwegs. Das eine wie das andere schadet der politischen Kultur. Nein, ich vergleiche nicht. Darum geht es mir nicht. Ich kritisiere aber die wüsten Verleumdungen, die derzeit unter anderem von Grünen und Linken gegen Armin Laschet gefahren werden. Die Hetzkampagne, die im Internet losgetreten wurde, (Unruhe bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Michael Frisch AfD

Hört, hört!) der Versuch, dem Kanzlerkandidaten der Union eine mögliche vierte CoronaWelle als „Laschetwelle“ unterzuschieben und ihm die Schuld an künftigen Corona-Toten zu geben, (Abg. Joachim Paul, AfD: Klimahetzer!) ist ebenso unverschämt und unverzeihlich, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall der CDU und der AfD) Sprache – Frau Kollegin, Sie haben es ebenso angesprochen – kann Handeln vorbereiten. Worte sind nur allzu oft Nährboden für Gewalt, auch für Einzeltäter, für psychisch Kranke, die das, was sie lesen, nicht wirklich einordnen können. Die Schriftstellerin und Literaturnobelpreisträgerin Herta Müller formulierte das sehr eindringlich, als sie sagte: „Wenn Worte wie ‚Volksverräter‘ und ‚Lügenpresse‘ lange genug spazieren gehen, geht auch mal ein Messer spazieren.“ Morddrohungen gegen Anne Spiegel und Michael Wagner, Ereignisse wie das Attentat auf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker, wir erinnern uns an die Ermordung von Walter Lübcke, und Wolfgang Schäuble sitzt seit über 30 Jahren im Rollstuhl, Angriffe und Pöbeleien gegen Politiker, Polizisten, Frauen, die Feuerwehr, Ehrenamtliche in Vereinen und Verbänden, unsere weißen Helfer, gegen Lehrer, Juden, Professoren, Journalisten, Fußballschiedsrichter und Flüchtlingshelfer: All das sind Angriffe auf unsere Demokratie, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es sind Angriffe auf uns alle. Deshalb müssen wir solche Delikte mit aller Härte verfolgen. Gerade wer sich für das Gemeinwohl einsetzt, muss geschützt werden. Gerade in Deutschland sollte sich niemand im öffentlichen Raum fürchten müssen. Dafür stehen wir, und dafür müssen wir kämpfen. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Schellhammer.

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Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden heute darüber, wie hasserfüllte Worte zu hasserfüllten Taten werden. Mit Erschütterung hat meine Fraktion vom Vorfall im Rhein-Pfalz-Kreis erfahren. An dieser Stelle gehen unsere Solidarität und unsere guten Wünsche an den Mutterstädter Bürgermeister. Dort hat ein AfD-Mitglied nicht nur beleidigt und randaliert, sondern auch Menschen in einem Kommunalparlament tätlich angegriffen. Ein gewalttätiger Ausraster, weil er sich einem Antigen-Schnelltest verweigern wollte. Solch ein Vorfall ist doch genau das Blinken der AfD in Richtung all jener, die Corona-Maßnahmen aufgrund von wirren Gründen ablehnen, ein Zeichen an die Maskenverweigerer, Impfverschwörungstheoretiker und Aluhutträger da draußen: Schaut her, AfD-Mitglieder stehen ganz nah bei den verfassungsfeindlichen Querdenkern. Ihnen passen doch solche Manöver genau in die Strategie, also ersparen Sie uns in dieser Debatte Ihre Krokodilstränen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP und bei der CDU) Zur politischen Bewertung gehört aber auch, dass es eben kein bedauerlicher Einzelfall ist. Ich fürchte, das werden wir in der Debatte von Ihnen hören. Selbstverständlich gilt für jede Gruppe und jede Partei, dass es immer problematische Personen geben kann. Bei der AfD ist es aber eben kein Einzelfall, sondern dahinter steckt System. Ich will nur ein paar Skandale Ihres Landesverbands aufzählen. Beispielsweise war Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer lange Zeit Bundesvorsitzender der Jungen Alternative, einer Jugendorganisation, und war damit prägend für deren Aufbau. Sie ist jetzt ein Fall für den Verfassungsschutz. Ihr bildungspolitischer Sprecher hat für ein rechtsextremes Theorieblatt geschrieben. Ihr ehemaliger Fraktionsvorsitzender hat das Tragen der Regenbogenbinde unserer Fußballnationalmannschaft zum Anlass für queerfeindliche Hetze genutzt. Ihr Spitzenkandidat beschäftigte einen polizeibekannten Rechtsextremen mit Verbindungen in die Identitäre Bewegung. In Ihrer Fraktion beschäftigen Sie Personen mit einer gewaltbereiten Neonazivergangenheit. Für Rheinland-Pfalz sitzt beispielsweise Sebastian Münzenmaier im Bundestag, ein wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung verurteilter Täter. Das sind nur wenige Beispiele, die zeigen, bei Ihnen handelt es sich nicht um Einzelfälle. Bei Ihnen hat das System. Sie haben offensichtlich ein Sammelbecken gebildet, ein Sammelbecken nicht nur für verbale Gewalt, sondern offensichtlich auch für tätliche Gewalt. Das müssen wir Ihnen hier vorhalten. Sie verfolgen mit diesen Übergriffen ein klares Ziel. Das haben wir in der Debatte schon gehört. Diese Übergriffe haben ein System. Sie wollen politisch Aktive in diesem Bundesland verschüchtern. Sie erreichen, dass sie sich in Debatten nicht mehr einbringen, sich im Netz nicht mehr politisch äußern, sich nicht in den Kommunalparlamenten engagieren. Mit dieser Verunsicherung lassen wir Sie aber nicht durchkommen. Diese Debatte sollte auch zeigen, dass wir Demokratinnen und Demokraten hier gemeinsam stehen und sagen: Wir lassen Sie mit Ihrer Hetze nicht durchkommen. Wir sagen ganz klar Nein. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP) Wir haben als Demokratinnen und Demokraten eine gemeinsame Verantwortung. Inzwischen sitzt diese rechtsextreme Partei bundesweit in Kommunalparlamenten, in Landtagen und im Bundestag. Hier sind wir, 76 Jahre nach Kriegsende, angekommen: eine Partei, die Ausgrenzung und Vorurteile zum Programm hat. Wenn wir aber unsere historische Verantwortung ernst nehmen, dann dürfen wir uns nicht nur empören, sondern müssen wir Demokratinnen und Demokraten fragen, wie es so weit kommen konnte. Was ist in den Jahren passiert, in denen die AfD nach und nach in jedes Parlament eingezogen ist? Was ist passiert, damit selbst Parteien der Mitte auf die Erzählungen der extremen Rechten hereingefallen sind, als PEGIDA als „besorgte Bürger“ bezeichnet wurden, obwohl klar eine islamfeindliche Gruppe mit ihrem Kulturrassismus auf die Straße geht? Die wurden als „besorgte Bürger“ bezeichnet. In der Phase, als die AfD in fast jedes Parlament eingezogen ist, wer saß da an der Spitze des Bundesamts für Verfassungsschutz? Jetzt sprechen wir über Verantwortung. Das waren die Jahre, in denen die extreme Rechte aufgekeimt ist. Da saß Hans-Georg Maaßen an der Spitze des Bundesamts für Verfassungsschutz. Wir dürfen uns nicht nur empören, sondern wir müssen fragen, was in den Jahren passiert ist, dass diese Partei jetzt in sämtlichen Parlamenten sitzt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Ja, wir erleben Hass und Hetze in bisher unbekannter Form durch die AfD, aber Empörung reicht nicht. Wir müssen hinterfragen, wir müssen handeln, und wir müssen benennen, für was Demokratinnen und Demokraten gemeinsam stehen. In Rheinland-Pfalz ist kein Raum für Hass, Hetze und Gewalt. Rheinland-Pfalz ist ein Land, in dem wir gemeinsam für dieses vielfältige und bunte Land anpacken, und das ist auch gut so. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht deren Vorsitzender, der Abgeordnete Frisch.

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Michael Frisch AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ja, Sie haben recht, Frau BätzingLichtenthäler, wer in der politischen Auseinandersetzung zur Gewalt greift, der bricht ein Tabu und überschreitet eine rote Linie. Das können und dürfen wir als Demokraten nicht hinnehmen. Deshalb hat der Landesvorstand der rheinland-pfälzischen AfD bereits wenige Tage nach der Tat von Mutterstadt die härtestmöglichen Maßnahmen ergriffen. Wir haben dem Täter sämtliche Mitgliedsrechte mit sofortiger Wirkung entzogen, und wir haben ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn eingeleitet. Er selbst ist mit dem Austritt aus der Kreistagsfraktion seinem Ausschluss zuvorgekommen. Er hat sein Kreistagsmandat niedergelegt. Damit sind alle notwendigen politischen Konsequenzen seitens der AfD gezogen worden. Ich bitte an dieser Stelle noch einmal den betroffenen Bürgermeister in aller Form um Entschuldigung für das, was unser Parteimitglied getan hat. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Ehemaliges!) Damit sollte die Angelegenheit eigentlich erledigt sein, auch deshalb, weil der bisher unbescholtene Täter in einer durch massive private Probleme bedingten psychischen Ausnahmesituation gehandelt hat. (Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Ah, der Einzelfall! – Weitere Zurufe von der SPD) Dass die SPD-Fraktion jetzt dennoch versucht, aus diesem Einzelfall (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Wir haben deutlich gemacht, dass es kein Einzelfall ist! – Weitere Zurufe von der SPD) eine Pauschalverurteilung der AfD abzuleiten, ist (Abg. Jens Guth, SPD: Genau richtig!) nicht nur durchschaubar, sondern heuchlerisch; (Beifall der AfD) denn auch in Ihrer Partei wurde schon in schwerwiegender Weise gegen Gesetze verstoßen, Frau Bätzing-Lichtenthäler. Ich erinnere nur an die Namen Deubel und Held. (Unruhe bei der SPD – Glocke des Präsidenten) Wenn wir den gleichen Maßstab, mit dem Sie uns in dieser Sache gemessen haben, an Ihre Partei anlegen würden, dann wäre die SPD eine kriminelle Vereinigung, (Unruhe und Heiterkeit bei der SPD) weil einer Ihrer ehemaligen Minister im Gefängnis sitzt. Dann wären die Grünen eine Pädophilenpartei, (Unruhe im Hause – Beifall bei der AfD) weil sie bis in die 1990er-Jahre hinein die Legalisierung betrieben haben und bis heute einen Daniel Cohn-Bendit in ihren Reihen dulden. (Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Ihre Entschuldigung ist nichts wert, Herr Frisch! Armselig!) Dann wäre die CDU wegen des Maskenskandals im Bundestag eine durch und durch korrupte Organisation, die sich auf Kosten der Steuerzahler die eigenen Taschen füllt. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Es reicht!) Nein, meine Damen und Herren, das kann es nicht sein. Wir alle sollten uns davor hüten, aus Einzelfällen Pauschalurteile abzuleiten, (Beifall der AfD – Zurufe von der SPD) weil das ungerecht ist und weil es den politischen Diskurs in einer Art und Weise vergiftet, die sich niemand von uns wünschen kann. Ja, in Rheinland-Pfalz darf kein Platz für Hass und Hetze sein. Das gilt aber (Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Nicht für uns!) für alle am gesellschaftlichen Diskurs beteiligten Gruppen. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Oh ja!) Was ist es denn anderes als Hass und Hetze, wenn Herr Söder die AfD „bis aufs Blut“ bekämpfen will, wenn Herr Stegner uns als „Idioten“ bezeichnet (Zurufe aus dem Hause: Oh!) oder der Vorsitzende der Berliner SPD-Fraktion uns mit Ratten vergleicht? (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das ist die Gewalt!) Wir wurden auch in diesem Hause beschimpft, diffamiert und aufs Übelste ausgegrenzt. Lassen Sie mich nur einige Beispiele nennen. (Abg. Philipp Fernis, FDP: Mit der Wahrheit kennt Ihr Euch aus!) Gordon Schnieder, CDU: Die AfD ist „der parlamentarische Arm des Rechtsterrorismus“. (Zuruf aus dem Hause: Jawohl! – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Michael Hüttner, SPD: „Sie sind für mich nationalsozialistisch!“ (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Sie sind kein Opfer!) Bernhard Braun, Grüne: Sie sind „ein Wurmfortsatz, der unnötig ist, Herr Frisch“. Das ist längst nicht alles, was Sie hier schon über uns ausgegossen haben. (Zuruf von der SPD: Sie machen es nur schlimmer! – Unruhe im Hause) Meine Damen und Herren von den etablierten Parteien, Sie haben kein Recht, sich hier als Moralapostel aufzuspielen, die mit dem Finger auf andere zeigen. (Beifall der AfD) Sie gießen beharrlich neues Öl ins Feuer, wie auch die heutige Debatte wieder zeigt. Doch wenn es um die Macht geht, heiligt der Zweck offenbar jedes Mittel. (Heiterkeit der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD – Zuruf der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, aus Worten werden Taten. Doch schauen wir uns einmal die Taten an. Fakt ist, dass die AfD im Vergleich aller Parteien mit Abstand am häufigsten Opfer politisch motivierter Gewalt wird, (Zurufe aus dem Hause: Och! –

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Kathrin Anklam-Trapp SPD

Geht das gegenseitig in der AfD?) im Bund wie im Land. Wir haben gerade eine Kleine Anfrage dazu gestellt. Angriffe auf Bürgerbüros und Infostände, auf Funktionäre und auch auf einfache Mitglieder gehören fast schon zur Tagesordnung. In der letzten Legislatur erreichte die Gewalt ihren traurigen Höhepunkt, als unser ehemaliger Fraktionsvorsitzender von mutmaßlich linksextremen Tätern in Mainz auf offener Straße krankenhausreif geprügelt wurde. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: War es denn wirklich so?) Ich frage mich ernsthaft, ob nicht demnächst wieder irgendwelche Fanatiker zur Tat schreiten werden, wenn Sie weiter das Schreckgespenst einer die Demokratie zerstörenden AfD heraufbeschwören, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Ja, es muss sich etwas am gesellschaftlichen Diskurs ändern. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Oh ja!) Man fördert aber die Demokratie nicht, indem man eine vom Volk legitimierte Oppositionsfraktion im Parlament ausgegrenzt und diffamiert. Man fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt nicht, indem man den politischen Gegner für kriminell und damit quasi für vogelfrei erklärt. Wenn wir die Demokratie in unserem Land wirklich stärken wollen, wenn wir die Menschen zusammenführen möchten, dann geht das nur durch gegenseitigen Respekt und verbale Abrüstung auf allen Seiten und auf allen Ebenen. Werte Kolleginnen und Kollegen, deshalb wiederhole ich noch einmal, was ich Ihnen bereits in der letzten Plenarsitzung seitens der AfD-Fraktion angeboten habe. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Nein danke!) Lassen Sie uns in diesem Hause gemeinsam für eine respektvolle Streitkultur eintreten. Lassen Sie uns demokratisch auf Augenhöhe miteinander umgehen, und lassen Sie uns gemeinsam gegen die zunehmende Verrohung gesellschaftlicher Debatten eintreten, damit politisch motivierte Gewalt – egal von welcher Seite sie kommt – künftig der Vergangenheit angehört. (Abg. Jens Guth, SPD: Dann fangen Sie doch einmal damit an! –

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Giorgina Kazungu-Haß SPD

Los geht’s!) Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Willius-Senzer das Wort. Während von den fleißigen Kolleginnen das Pult gereinigt wird – auch dafür vielen Dank –, (Beifall im Hause) darf ich die Gelegenheit nutzen, unserer Alterspräsidentin – sie hat gestern Geburtstag gehabt – zu ihrem 78. Geburtstag zu gratulieren. (Beifall im Hause)

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Cornelia Willius-Senzer FDP

Vielen Dank Herr Präsident! – Liebe Abgeordnete! Vielen Dank für die vielen Glückwünsche. Ich habe den Tag genutzt ohne Internet, ohne Handy, ohne irgendetwas. Ich habe ihn mit der Familie verbracht. Vielen Dank für alle Grüße; ich werde sie zeitig beantworten. Herr Frisch, ich kann Ihnen nur eines sagen: Wer Wind sät, wird Sturm ernten. Alles, was Sie gerade gesagt haben, sind interessante Vergleiche. Irgendwie klang das für mich relativ irre. Es war dreist. Es war dreist, und es war unmöglich. Der rheinland-pfälzische Landtag ist ein Ort, an dem in der Sache meist fair, anständig (Abg. Michael Frisch, AfD: Das haben wir gerade gehört!) und engagiert diskutiert wird. Meiner Ansicht nach fehlt es der einen oder anderen Debatte manchmal an Leidenschaft, aber das ist eine Geschmacksfrage. Aus gutem Grund hat sich historisch der Begriff „Parlament“ durchgesetzt, vom altfranzösischen „parlement“, also der Unterredung. Förmlich und im offiziellen Rahmen soll es zugehen. Was im Rhein-Pfalz-Kreis passiert ist, fällt aus jedem Rahmen. Mit demokratischem Parlamentarismus hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Der bereits von allen geschilderte Vorfall war schlichtweg beschämend. Wir Freie Demokraten verurteilen, was dort in Mutterstadt passiert ist und stehen ganz solidarisch an der Seite von Bürgermeister Hans-Dieter Schneider. Herr Frisch, ich glaube Ihnen ganz persönlich, dass das, was dort passiert ist, nicht in Ihrem Sinne geschehen ist. Ich finde aber, dass Ihnen als Vorsitzender des Landesverbands Rheinland-Pfalz eine besondere Verantwortung zukommt. Sie werden nicht leugnen können, dass Sie Mitglied einer Partei sind, die das politische Meinungsspektrum wiederum nach rechts erweitern will. Verbale, nicht physische Übergriffe sind dabei hier im Hause Mittel zum Zweck, und Sie brechen ganz bewusst häufig das Tabu. Ich sitze, wie auch Sie, seit 2016 in diesem Parlament, und ich habe schon einige Ihrer verbalen Übertritte vernommen, die Menschen sehr verletzt haben. Sie verletzen nicht physisch, Sie verletzen mit Worten. Der rechtsradikalen Fraktion in diesem Hause, meine Damen und Herren, fehlt es an Sensibilität und an Respekt. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU) Es geht auch nicht um Einzelfälle, wie Sie gesagt haben. Schauen wir es uns einmal konkret an. Es verletzt Menschen, Herr Frisch, wenn die – zum Glück ehemalige – Abgeordnete Sylvia Groß in einer Debatte zur Intersexualität das Wort „abartig“ dazwischenruft. Es verletzt Menschen, Herr Frisch, wenn Ihr ehemaliger Vorsitzender Junge auf Twitter über eine sogenannte Schwuchtel-Runde herzieht, und es verletzt Menschen, Herr Frisch, wenn der – auch zum Glück ehemalige – Abgeordnete Timo Böhme Muslime pauschal als importiertes Problem darstellt. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Ja!) Sie machen die Anstandslosigkeit zum Geschäftsmodell. Das ist vieles, aber nicht bürgerlich. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Sie allein, Herr Frisch, Sie allein entscheiden darüber, wann Sie solche Fehltritte tadeln. Im Falle von um sich schlagenden Kreistagsmitgliedern und des Herrn Junge haben Sie die Gelegenheit genutzt, sich öffentlich reinzuwaschen und Distanz erkennbar zu machen. Sind es aber die damals noch loyalen Kolleginnen und Kollegen wie Frau Groß oder Herr Böhme, ist Ihnen Distanz nicht wichtig. Genau das meine ich, wenn ich von besonderer Verantwortung spreche. Verantwortung bedeutet, sich nicht selektiv Fehltritten zu bedienen, um die angeblich bürgerliche Fassade zu wahren. Verantwortung bedeutet, sich demokratischen Prinzipien verpflichtet zu fühlen und ihnen auch dann treu zu bleiben, wenn es nicht zur eigenen Agenda passt. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Michael Wagner, CDU) Genau diese Verantwortung vermisse ich bei Ihnen, Herr Frisch. Zuletzt noch eines, und das möchte ich hier als älteste Abgeordnete sagen. Lassen wir nicht zu, dass solche Debatten wie die heutige unseren politischen Alltag bestimmen. Wir alle tragen in unseren Reihen Verantwortung für ein respektvolles Miteinander. Politik hat einen Auftrag in der Sache, und dem sollten wir gerecht werden. Bei allem Verständnis für die klare Absage an Gewalt und für ein demokratisches Miteinander: Der Streit, den wir heute haben, sorgt weder für bessere Bildung noch für Klimaschutz noch für sozialen Aufstieg. Kümmern wir uns lieber leidenschaftlich darum, wie Politik den Alltag der Menschen in Rheinland-Pfalz verbessern kann. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht deren Vorsitzender Dr. Streit.

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bürgermeister HansDieter Schneider aus Mutterstadt ist das Opfer eines Angriffs, über den wir heute sprechen. Ich selbst habe ihm unmittelbar nach dem Angriff geschrieben und ihm unsere Solidarität und unseren Beistand ausgesprochen. In China gilt der Satz: „Wenn der Purpurberg brennt, ist Nanking verloren.“ Ich weiß nicht, ob Sie, meine Damen und Herren, Nanking und die vorgelagerten Purpurberge kennen. Es war die letzte Bastion, die, wenn sie überschritten wurde, eine Grenze bedeutete, ab der die alte Hauptstadt der ersten Republik als schutz- und wehrlos und damit zur Eroberung und Plünderung und Brandschatzung verloren galt. Auch in Deutschland ist am 28. Juni dieses Jahres in Mutterstadt in RheinlandPfalz mit dem Angriff auf eine arg- und wehrlose Person eine Grenze überschritten worden. Bürgermeister Hans-Dieter Schneider ist nicht das erste Opfer von Gewalt in Deutschland. Bürgermeister Hans-Dieter Schneider ist nicht das erste Opfer von Gewalt in der Politik. Ich erinnere an den ermordeten Regierungspräsidenten Walter Lübcke, aber ich erinnere auch an die NSU-Mordserie von rassistisch motivierten Morden an acht türkischstämmigen Personen und einem griechischen Mitbürger. Es brannte auch in den 1970er-Jahren in Deutschland, als Terror von links mit der RAF Deutschland überfiel. „Wenn der Purpurberg brennt, ist Nanking verloren.“ – Wann brennt denn bei uns der Purpurberg? Nicht erst mit dem Beginn der physischen Gewalt, nicht erst mit dem Beginn der psychischen Gewalt, nicht erst mit dem Beginn von Hass und Hetze im Netz und anderswo. Das, was in Deutschland in Teilen der Gesellschaft als normal gesehen wird, sieht man erschreckend auf den Seiten von „DieInsider“ und „Freunde und Verbündete der AfD“ auf Facebook, dort, wo der Kanzlerin und anderen der Tod an den Hals gewünscht wird. Das ist schon jenseits der Brandstiftung. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Der Purpurberg brennt, wenn wir das Menschsein verlieren. Der Schüler fragt den Meister, was denn „ren“, Menschsein, bedeutet. – Die Menschen lieben, antwortet der Meister. Menschsein ist der zentrale Begriff unseres Zusammenlebens in einer Gesellschaft. Herr Frisch, es nutzt jetzt nichts, sich vom Angreifer und dem Angriff auf Hans-Dieter Schneider zu distanzieren, die Person aus Fraktion und Partei zu entfernen, wenn in Teilen der Partei und in Teilen der Anhängerschaft auf das Menschsein nicht nur verzichtet wird, sondern man sich hier nicht auch davon distanziert. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Noch brennen die Purpurberge in Deutschland nicht, aber die Brandstifter sind unter uns. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Staatsminister Lewentz.

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Roger Lewentz

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, liebe Pia Schellhammer, liebe Cornelia Willis-Senzer, lieber Herr Baldauf, lieber Herr Dr. Streit, ich möchte mich ganz herzlich bedanken. Hier haben fünf Fraktionen im Geiste dieses Hohen Hauses gesprochen, mit Nuancen und mit eigenen Intentionen, aber in einem gemeinsamen demokratischen Sinn. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Herr Frisch, als überzeugter Demokrat sage ich Ihnen, Sie sind vieles, nur keine Alternative für Deutschland, und Ihre Rede war eine selbstentlarvende Schande in diesem Parlament. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, selbstverständlich habe auch ich für die Landesregierung mit Bürgermeister Hans-Dieter Schneider, den ich persönlich – das gilt auch für die Ministerpräsidentin – sehr gut kenne, gesprochen, und wir haben die Dinge mit ihm noch einmal besprochen. Heute stehen nicht die Angriffe insgesamt im Mittelpunkt, zum Beispiel auf Feuerwehrkräfte und Rettungsdienstler – die gibt es auch –, sondern die Ereignisse rund um die Attacke des AfD-Mitglieds auf einen Kommunalpolitiker. Ich sage es an dieser Stelle für die Landesregierung als Kommunalminister, aber auch als Bürgermeister ganz bewusst: Ich bin stolz auf die rund 30.000 demokratischen Frauen und Männer. Ich bin dankbar für ihre Arbeit in den kommunalen Parlamenten. Das ist enorm wichtig, und wir stehen mit allem, was wir bieten können, an deren Seite, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Es gilt aber auch: Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sehen sich heute vermehrt Straftaten wie Beleidigungen, Bedrohungen und auch körperlichen Übergriffen ausgesetzt. Dies legt unter anderem – sie ist soeben angesprochen worden – eine im April 2021 durchgeführte repräsentative Umfrage des forsa-Instituts im Auftrag der Körber-Stiftung nahe. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich selbst war bis 2006 zwölf Jahre Ortsbürgermeister, aber ich muss heute feststellen, die Zeiten haben sich verändert. Seit ca. 2015 sind sie rauer, unfairer und verbal, aber in Einzelfällen auch tatsächlich, gewaltbereiter geworden. Diese Bewertung des forsa-Instituts korrespondiert mit der Entwicklung der polizeilich registrierten Fallzahlen von Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger. Diese sind in der Gesamtbetrachtung seit 2015 kontinuierlich angestiegen und haben im vergangenen Jahr mit insgesamt 82 Fällen einen traurigen Höchststand erreicht. Im ersten Halbjahr 2021 wurden der Polizei 29 Fälle bekannt. Die Landesregierung betrachtet diese Entwicklung mit großer Sorge. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Weiß man, wie oft die AfD betroffen war?) Wir können, wollen und werden diese zunehmende Aggressivität gegenüber haupt- und ehrenamtlichen Politikerinnen und Politikern nicht einfach hinnehmen und müssen offensichtlichen Verrohungstendenzen – genau um diese handelt es sich – auf kommunaler sowie auf Landes- und Bundesebene offen und klar entgegentreten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Verrohungstendenzen, die insbesondere aus der extremen rechten Politikszene innerhalb und außerhalb unserer Parlamente befeuert werden, wie wir an dem heute zu besprechenden Beispiel eindeutig feststellen können, diese Art der verbalen und tatsächlichen Gewalt gab es in dieser Ausprägung vor 2015, vor PEGIDA und Flügelradikalitäten, so nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Michael Hüttner, SPD: So ist es!) Bereits im Juli 2019 hatte ich Vertreter der kommunalen Spitzenverbände ins Innenministerium eingeladen, um mit ihnen Möglichkeiten der Verbesserung der Sicherheitslage kommunaler Amts- und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zu erörtern. Als ein Ergebnis dieses Gesprächs richtete das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz in der Folge eine Hotline ein, bei der sich Betroffene Rat und Hilfe holen können. Bislang haben 92 betroffene Personen dieses Angebot genutzt. Jeder Anruf ist ein Anruf zu viel. Es wäre schön, wenn solch eine Hotline nicht nötig wäre. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Michael Wagner, CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch mit Mitgliedern des Landtags hat das LKA zwischenzeitlich Beratungsgespräche zur Verbesserung ihrer Sicherheit geführt. Die Polizei analysiert dabei in jedem Einzelfall unabhängig von möglichen strafrechtlichen Ermittlungen eine eventuell erkennbare Gefahrenlage, ergreift bei Bedarf die notwendigen Schutzmaßnahmen und bietet Beratungen zu sicherungstechnischen und verhaltensbezogenen Möglichkeiten einer Minimierung der Gefährdung an. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich möchte abschließend noch auf einen Umstand eingehen, der den aktuellen Fall über die anderen bedauerlichen Übergriffe auf Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker „herausragen“ lässt. In Mutterstadt ging der Angriff von einem gewählten Vertreter eines demokratischen Gremiums aus. Dieses Verhalten ist dazu geeignet, den Eindruck zu erwecken, dass Gewalt ein legitimes Mittel der Auseinandersetzung sei, und konterkariert unser aller Bemühungen, gewählte Mandatsträgerinnen und Mandatsträger vor Drohungen, Gewalt und Beleidigungen zu schützen. Ein solches Verhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist in einem demokratischen Rechtsstaat nicht zu akzeptieren und auf das Schärfste zu verurteilen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage es ganz klar: Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker repräsentieren vor Ort unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Wer dieses Fundament unseres Rechtsstaats angreift, will die Axt an unser demokratisches Gemeinwesen legen. Wir lassen Szenen wie in den ersten Jahren der 1930er-Jahre in unserem Land nicht zu. Diese Demokratie, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eine zutiefst wehrhafte Demokratie. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der FDP und vereinzelt bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)

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Hendrik Hering

Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Baldauf das Wort.

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Christian Baldauf CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich deshalb noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich glaube, wenn wir dieses Thema sehr ernst nehmen und uns vor allem die Ehrenamtlichen und die Kommunalen – aber nicht nur diejenigen, sondern auch die Vereinsvorsitzenden und andere – besonders am Herzen liegen, dann sollten wir uns diesem Thema intensiver widmen. Aktuelle Debatten sind dafür gut, Anträge sind gut, es gibt aber auch andere Möglichkeiten. Es gibt eine Praxisstudie in Brandenburg. Kollege Herber hat sie sich sehr genau angeschaut, und wir wollen einen Antrag ins nächste Plenum einbringen, um eine solche Studie zur Bedrohungssituation von kommunalen Amts- und Mandatsträgern sowie von Rettungs- und Einsatzkräften ins Leben zu rufen. Ziel ist es, Strategien zu entwickeln – hier können wir lange darüber reden –, um sowohl auf kommunaler Ebene als auch im Vereinsleben und bei den Ehrenamtlichen Maßnahmen zu entwickeln, die dort Schutz bieten. Daran möchten wir Bürgerinnen und Bürger dieses Landes aus allen Landesteilen, aus allen Schichten in allen Bereichen breit angelegt beteiligen. Natürlich laden wir Sie alle in den anderen Fraktionen dazu ein, dabei mitzumachen. Demokratie hat keine Ewigkeitsgarantie. Demokratie ist immer wieder von Neuem in den Mittelpunkt zu rücken. Demokratie hat viel mit Bildung, viel mit Fortentwicklung, viel mit Elternhaus zu tun, aber Demokratie muss auch immer wieder nach außen einen Schutzmantel bringen. Deshalb habe ich mich für die zweite Runde gemeldet. Wie gesagt, wir werden diesen Antrag einbringen, und ich lade Sie von den anderen Fraktionen alle ein, diesem Antrag zu folgen, ihn zu ergänzen, sodass wir eine breite Studie bekommen und wir wirklich ein Signal nach unten senden in die Stadträte, in die Gemeinderäte, in die Kreistage, aber auch in die Vereine, zu den Feuerwehren und all denjenigen, die ehrenamtlich tätig sind: Wir stehen zu Euch, wir wollen Euch beteiligen, wir wollen wissen, wo wir helfen können. Vielen Dank. (Beifall der CDU sowie der Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Philipp Fernis, FDP)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Baldauf, zunächst einmal begrüßen wir Ihr Angebot, das Sie gemacht haben, und Ihre Ankündigung sehr; denn es zeigt noch einmal, wie wichtig heute Nachmittag diese Aktuelle Debatte gewesen ist, dass wir uns als demokratische Fraktionen im rheinland-pfälzischen Landtag intensiv mit der Thematik auseinandersetzen. Ich werde selbst am Montag auf Sommerreise durch das ganze Land Rheinland-Pfalz gehen, und dabei wird auch genau dieses Thema, nämlich die Stärkung der Demokratie, die Stärkung des Ehrenamts und des Engagements unserer Menschen in Rheinland-Pfalz im Fokus stehen, und auch dort werden wir dieses mit aufgreifen und thematisieren. Von daher freuen wir uns auf Ihre Initiative und werden uns damit sicherlich konstruktiv auseinandersetzen. (Beifall der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) An dieser Stelle ist mir wichtig – dafür bin ich den Kolleginnen und Kollegen der fünf demokratischen Fraktionen sehr dankbar –, dass wir uns wirklich einig gezeigt haben, dass wir im Schulterschluss sind gegen das, was wir von rechts erlebt haben vonseiten der AfD; denn, sehr geehrter Herr Frisch, das, was Sie heute aufgeführt haben, war absolut vorhersehbar. Das war nichts Neues. (Abg. Michael Frisch, AfD: Danke, ebenfalls!) Ihre Aussagen passen ganz genau in das gängige Muster der Rechtspopulisten. Sie gebären sich hier als Opfer. (Abg. Michael Frisch, AfD: „Sie gebären sich!“ –

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Michael Frisch AfD

„Gebärden“ heißt das!) Sie gebären sich als Biedermeier. Die Fakten, die aber gesagt werden müssen, sind doch ganz klar, nämlich dass die AfD es ist, die immer wieder diffamiert, und zwar insbesondere alle demokratischen Parteien. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Teile der AfD machen politisch Andersdenkende, machen Migranten, machen insbesondere auch Muslime in unbekanntem Maße verächtlich und sprechen ihnen die Grundrechte ab. Auf AfD-Internetseiten – Herr Streit hat es genannt – werden Kommentare, die verklausuliert zu Gewalt aufrufen, einfach stehen gelassen, wie auch nach dem schrecklichen Mord an Walter Lübcke. Das Bundesamt für Verfassungsschutz kommt in seiner Gesamtbewertung zum Ergebnis, dass bei der AfD erste tatsächliche Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgerichtete Politik vorliegen. (Glocke des Präsidenten) Eine Partei, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf die all das zutrifft, ist Wegbereiter für Angriffe gegen unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, und es ist eine Partei der Brandstifter. Da können Sie, Herr Frisch, noch so sehr versuchen, (Glocke des Präsidenten) sich hier als Biedermeier zu verkleiden. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Frisch das Wort. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Michael, das solltest Du noch einmal aufgreifen, damit wir hier für alle auch einen Erkenntnisgewinn haben!)

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Michael Frisch AfD

Nein, ich werde mir jetzt den Versuch verkneifen, über Bildungslücken von Kollegen in diesem Plenum abzulästern. Das werde ich nicht tun. (Abg. Joachim Paul, AfD: Schade! –

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Jens Guth SPD

Wie billig! – Weitere Zurufe von der SPD) Stattdessen werde ich einige Dinge zu dem sagen, was hier erwähnt worden ist, wobei es sinnlos ist, auf all die ungerechtfertigten Angriffe einzugehen. Dafür fehlt die Zeit, und es ist letzten Endes auch deshalb unsinnig, weil vielen in diesem Hause die grundsätzliche Bereitschaft fehlt, uns als gleichberechtigten Gesprächspartner anzuerkennen. Das haben wir gerade eben wieder gehört. (Zuruf aus dem Hause) Ich halte auch wenig davon, dass wir uns gegenseitig Zitate um die Ohren schlagen. Ich habe einige genannt. Ich könnte die Liste dessen unendlich fortsetzen, was in diesem Hause schon an Dreck über uns ausgekippt worden ist. (Zuruf der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Gerade von Grünen und SPD war das in der Vergangenheit der Fall. Frau Willius-Senzer, ich darf aber auch Sie daran erinnern, dass es Ihr damaliger Minister Volker Wissing gewesen ist, der nach dem Angriff auf Herrn Junge gesagt hat: „Wer Wind sät, wird Sturm ernten.“ Das war alles, was ihm damals zu diesem Vorfall eingefallen ist. Kein Wort der Entschuldigung, kein Wort der Verteidigung. Jetzt kommen Sie wieder mit diesem Spruch. Ich finde das zynisch, ich finde das empörend, meine Damen und Herren. (Beifall der AfD –

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Jens Guth SPD

Was hier für Vergleiche gezogen werden, ist unerhört!) Herr Innenminister, wenn Sie schon von Zahlen reden, dann sollten Sie auch alle Zahlen nennen. Wir haben über eine Kleine Anfrage herausgefunden, wie das mit Angriffen und Straftaten auf Amts- und Mandatsträger in RheinlandPfalz ist, und ich nenne Ihnen diese Zahlen. Im Jahr 2020 waren es 207 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger und sonstige Parteiangehörige. Von den aufgeklärten Straftaten wurden 67 der Politisch motivierten Kriminalität – links (PMK -links-) zugeordnet, 37 der PMK -rechts-, 103 Straftaten nicht. Die AfD war nach Angaben des Innenministeriums, Ihres Ministeriums, Ziel von 73 Straftaten, mit zunehmender Tendenz, die SPD von 62, die restlichen Parteien von 26. Also, erzählen Sie uns doch hier nicht ein Märchen davon, es würde von rechts und von unserer Seite Gewalt ausgeübt. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD – Weitere Zurufe von der SPD) Es sind die Linken, es sind diese Leute von der Antifa, mit denen Sie und vor allem die Grünen auf kommunaler Ebene kooperieren und zusammenarbeiten, die unsere Leute angreifen. (Beifall der AfD) Ich sage Ihnen auch ganz deutlich, ich habe selbst Angst, und meine Familie hat Angst um meine Gesundheit, um mein Leben. Vielleicht nehmen Sie das auch einmal zur Kenntnis, Frau Bätzing-Lichtenthäler. Sie weinen hier Krokodilstränen über alle möglichen Straftaten, die sonstwo passieren. Da bin ich bei Ihnen. Das können wir nicht hinnehmen. (Abg. Martin Haller, SPD: Erzählen Sie doch keinen Kram!) Dann nehmen Sie aber bitte auch einmal zur Kenntnis, dass auch unsere Leute davon betroffen sind. Ich wiederhole meinen Appell: Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, (Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) dass Gewalt gegen Politiker und Mandatsträger auf allen Ebenen eingestellt wird, und damit fangen wir hier in diesem Hause an, wenn wir uns gegenseitig respektieren. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Wefelscheid.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich war gespannt auf die Ausführungen des Herrn Frisch. Herr Frisch, ich muss Ihnen als praktizierender Rechtsanwalt sagen, dass Sie mit diesem Plädoyer keinen Freispruch vor Gericht für Ihren Mandanten erwirkt hätten. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und vereinzelt bei der CDU –

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Michael Frisch AfD

Wir sind ein Parlament und kein Gericht!) – Herr Frisch, lassen Sie mich – – – – (Abg. Michael Frisch, AfD: Noch sind wir nicht so weit! – Glocke des Präsidenten –

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Michael Frisch AfD

Ganz ruhig!) Jetzt rede ich, bitte. Es ist parlamentarischer Gebrauch, dass man den anderen aussprechen lässt. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das Parlament ist kein Gericht!) Herr Frisch, wenn Sie jemanden verteidigen, dann müssen Sie glaubhaft machen, dass sich derjenige vielleicht im Unrecht bewegt hat, dass er die Schuld einsieht, die er auf sich genommen hat, und auch die Einsichtsfähigkeit an den Tag legt. (Heiterkeit der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Was Sie nie vor Gericht machen dürfen, ist, Gleichnisse des Unrechts zu ziehen: Weil ein anderer jemanden geschlagen hat, darf er das auch. – Das ist ein Grundsatz des Rechts: Keine Gleichheit im Unrecht. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das habe ich doch nicht gemacht! – Zurufe aus dem Hause: Doch! Natürlich! –

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Michael Frisch AfD

Nein!) Das machen Sie, indem Sie 0,0 Einsichtsfähigkeit an den Tag gelegt haben, dass einer Ihrer Parteifreunde diesen Angriff verübt hat. (Abg. Iris Nieland, AfD: Sie hätten einmal zuhören sollen!) Im Gegenteil, Sie haben sofort auf Attacke umgeschwenkt, haben dann die CDU angegriffen, die Grünen, die SPD. Damit haben Sie gezeigt, dass Sie hinsichtlich der Grundtat keinerlei Einsichtsfähigkeit haben (Abg. Michael Frisch, AfD: Sie haben den Sinn meiner Rede überhaupt nicht verstanden! Tut mir leid!) und nicht ansatzweise erkennen, wo das Problem in der Debatte liegt. Es tut mir leid, Ihnen das so sagen zu müssen, aber an der Stelle, weil Sie erwähnt haben, dass man mit Ihnen wenige Gespräche führt, muss ich sagen, es bestätigt mich darin, bei dieser Linie zu bleiben, weil da keine Basis für uns ist. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Hendrik Hering

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist der erste Teil der Aktuellen Debatte beendet. Wir kommen zum zweiten Thema der AKTUELLEN DEBATTE Chaos im Nahverkehr – Landesregierung ohne Plan bei Schülertransport und Busfahrerstreik auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/634 – Für die antragstellende Fraktion spricht der Abgeordnete Brandl.

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Martin Brandl CDU

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In vielen Familien mit Schulkindern war der Streik der Busfahrer in den letzten Wochen ein absolutes Topthema. Nach dem Ärgernis der überfüllten Schulbusse in der Hochzeit der CoronaKrise trifft dieses Thema die von Corona besonders gebeutelten Familien doppelt hart. Busse fallen aus, Kinder bleiben stehen, kommen nicht zu Schulen, und die Eltern müssen sich wieder selbst helfen, indem sie ElternTaxis organisieren. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gibt ein Streikrecht!) Nach dem Corona-Missmanagement im Bildungsbereich bleibt den Eltern auch diese Episode nicht erspart, weshalb man deren Leistungen ausdrücklich würdigen muss. Herzlichen Dank, liebe Familien, dass Sie die durch das Missmanagement dieser Landesregierung entstandenen zusätzlichen Aufgaben für die Zukunft Ihrer Kinder übernehmen! (Beifall der CDU) Warum beschäftigt uns eine Tarifauseinandersetzung in einer Aktuellen Debatte? Eigentlich ist es eine Auseinandersetzung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern; denn die Tarifautonomie ist in Deutschland ein hohes Gut. Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich mal schnell, mal weniger schnell. So weit, so gut. In diesem Fall aber spielt die rheinland-pfälzische Landesregierung eine ganz entscheidende Rolle; denn wir müssen feststellen, die aktuell verfahrene Situation ist erst durch die katastrophalen Managementfehler der Landesregierung entstanden, meine Damen und Herren. Sie haben am 29. Juli 2020, also vor fast genau einem Jahr, zugesagt, die Kosten aus der Tariferhöhung für die Busfahrerinnen und Busfahrer durch das Land zu refinanzieren. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Sie haben quasi einen Blankoscheck ausgefüllt, doch Ihnen war das Ausmaß dieses Schecks überhaupt nicht bekannt. Sie wussten nicht, welche Kosten auf Sie zukommen. Sie wussten nicht, welchen Mechanismus Sie dafür einsetzen, (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) und vor allem haben Sie keinen Plan, wie Sie diese Mittel in die künftige ÖPNV-Finanzierung bringen, wenn es darum geht, den ÖPNV auszuweiten, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Nicht nur, dass Sie keinen Plan haben, sondern Sie haben Ihre Zusagen schlicht und ergreifend nicht eingehalten. Dieser Blankoscheck hatte nicht irgendein Datum, sondern er wurde am 29. Juli 2020 zum 1. Januar 2021 ausgestellt. Zum 1. Januar 2021! Haben Sie geliefert? Sie haben nicht geliefert. Bevor die Folgen kalkuliert wurden, erfolgte Ihre politische Zusage, Tariferhöhungen zu refinanzieren. Nun müssen Sie zurückrudern, vertagen und wollen die bundesweit am höchsten verschuldeten Kommunen für die Finanzierung heranziehen. All dies führt zu Verzögerung, Verunsicherung und letztendlich diesen Streiks, weil beide Tarifpartner auf Ihre Zusage vertrauten, die Sie nicht halten. (Beifall der CDU) Deshalb ist es maßgeblich die Verantwortung dieser Landesregierung, dass es in den Tarifverhandlungen zu keiner Lösung kommt. Das ist übrigens nicht Aussage meiner Fraktion. Das ist die Aussage von ver.di. Dessen Verhandlungsführer sagte dem SWR: „Sobald es eine belastbare Aussage des Landes zu den Förderzuschüssen gibt, werden Gewerkschaft und Arbeitgeber in die Sondierung gehen.“ Uns allen ist bewusst, dass es für einen leistungsfähigen ÖPNV motivierte und gut bezahlte Busfahrerinnen und Busfahrer braucht. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Hier im Hause gibt es jetzt Applaus von der Opposition, aber diese Busfahrerinnen und Busfahrer haben nicht nur Applaus verdient, sondern sie haben tatsächlich auch mehr Leistung verdient, die sie sich in diesen Tarifverhandlungen erkämpfen wollen. Sie haben in der Corona-Zeit deutlich mehr geleistet, und die Herausforderungen sind weiter gewachsen. Deshalb ist es das gute Recht dieser Menschen, eine Gehaltserhöhung zu fordern. Gleichzeitig verstehen wir die Position der Arbeitgeber, die durch Corona ein enormes Loch in der Kasse haben und zweistellige Steigerungen bei der Entlohnung ihrer Fahrer schlicht nicht finanzieren können. Gleichwohl können sie – man höre und staune – die Forderungen der Arbeitnehmer zu einem guten Teil nachvollziehen. Die Tarifpartner sind sich also einig. Warum aber kommt es dann zu keiner Einigung? Weil eben dieses katastrophale Missmanagement der Landesregierung nicht erst seit gestern, sondern seit über einem Jahr vor sich hinsiecht und zu keiner Lösung führt, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) In der zweiten Runde gehe ich gern darauf ein, wie Sie dann noch mit einer Dreistigkeit den Tarifpartnern Zusagen im Hinblick auf die 50%ige Beteiligung der Kommunen machen, die Sie zu keinem Zeitpunkt abgeklärt und eingeholt haben. Deshalb kündige ich schon jetzt eine Große Anfrage meiner Fraktion zu diesen ungeheuren Vorgängen an, meine Damen und Herren. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Oster.

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Benedikt Oster SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Martin Brandl, das hat nichts mit Applaus zu tun, sondern etwas mit Anerkennung. Deshalb möchte ich zu Beginn dieser Debatte einen solidarischen Gruß in Richtung der Busfahrerinnen und Busfahrer in Rheinland-Pfalz aussprechen; (Heiterkeit bei der CDU) denn es ist eine Branche, die es wirklich nicht leicht hat und in der teilweise fragwürdige Arbeitsverhältnisse herrschen. Zum Beispiel – ohne es zu vertiefen – werden Standzeiten nicht durchbezahlt. All das steht zur Debatte. Wir dürfen aber eines nicht verkennen: Sie leisten einen wichtigen Beitrag zu unser aller Mobilität. (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) Dafür sage ich heute an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich komme zu Ihrem – ich muss schon sagen – mehr als fragwürdigen Titel „Chaos im Nahverkehr“. Sie umschreiben es wie ein Horrorszenario. Eigentlich beginnen Sie, wie Sie in der alten Periode aufgehört haben. Sie greifen irgendein Thema im Land auf, schauen gar nicht, wer überhaupt originär zuständig ist, und stellen die Landesregierung an den Pranger. Das erweckt bei mir den Eindruck, Sie haben immer noch nicht verstanden, dass die Menschen Sie genau wegen dieser Schlechtrede-Politik am 14. März so deutlich abgestraft haben. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Falsche Rede aufgeschrieben! –

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Martin Brandl CDU

Du weißt überhaupt nicht, worum es geht!) Worum geht es im Kern heute genau? (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Um die Landesregierung!) Sie unterstellen der Landesregierung, sie sei für den aktuellen Busfahrerstreik verantwortlich. (Abg. Martin Brandl, CDU: Ja!) Das ist schlichtweg falsch. Man muss es auf den Punkt bringen. Noch haben wir in Deutschland eine Tarifautonomie, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam über Arbeitsangelegenheiten und Arbeitszeiten verhandeln. (Beifall der SPD und bei der FDP – Zurufe von SPD und CDU) Da Ihnen das anscheinend nicht so ganz geläufig ist, meine Damen und Herren – das Grundgesetz regelt so etwas in Deutschland –, möchte ich auch das erwähnen: Das Aushandeln von Tarifverträgen ist ein wesentlicher Zweck der Tarifparteien. (Zurufe der Abg. Christian Baldauf und Gerd Schreiner, CDU, und Joachim Paul, AfD – Glocke des Präsidenten) Es geht auch noch weiter: Es ist ein Bestandteil der Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes. Ich weiß, dass Sie das Grundgesetz nicht interessiert, aber das steht so darin, (Abg. Michael Frisch, AfD: Da haben wir wieder ein Beispiel! Respektvoller Umgang miteinander!) und es ist verfassungsrechtlich garantiert, meine Damen und Herren. Es gibt noch einen Zusatz, der dort steht: Es ist frei von staatlicher Einflussnahme. Auch das sollte man sich noch einmal auf der Zunge zergehen lassen. (Zuruf von der CDU) Jetzt müssen Sie mir erklären, wie man bei einer komplett nüchternen Betrachtung die Tatsachen so verdrehen und ein verzerrtes Bild darstellen kann. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Das bekommen Sie gleich erklärt! – Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Wir als SPD-Fraktion waren vor Ort bei den Beschäftigten. Wir haben mit ver.di gesprochen, sie wurde gerade zitiert. Wir haben mit dem DGB gesprochen. Wir wissen genau, wo in den Verhandlungen der Schuh drückt, wer sich bewegt und wer sich nicht bewegt. (Abg. Martin Brandl, CDU: Es ist die Landesregierung, die sich nicht bewegt! Genau das ist das Problem!) Es ist nämlich nicht die Landesregierung, meine Damen und Herren. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Da Mobilität und insbesondere der ÖPNV zur Daseinsvorsorge zählen, ist sogar das Gegenteil Ihrer falschen Behauptung der Fall. Die Landesregierung und Kommunen haben in Aussicht gestellt und zugesagt, sich an den Mehrkosten eines künftigen Tarifvertrags zu beteiligen. Das schlägt zu Buche. Meine Damen und Herren, Sie erwähnen auch nicht, dass es aktuell eine Mediation gibt. Das müssen wir respektieren. Das ist ein Grundsatz, der gepflegt werden sollte. Wir müssen schauen, was dabei herauskommt, und dann weitere Gespräche führen. Lassen Sie mich zum zweiten Themenkomplex der Schülertransporte auch noch zwei Sätze sagen. Ein Warnstreik zeigt in der Regel seine Wirkung, wenn man das Ganze an seiner sensibelsten Stelle und natürlich zu einer gewissen Zeit bestreikt. Das aber ist Streikrecht und gehört dazu. Es ist das gute Recht. Natürlich ist das nicht schön, und natürlich sehen auch wir die Probleme, dass jetzt nach Corona, wenn die Schüler wieder in die Schule können, die Busse nicht fahren. Man muss aber doch einmal klipp und klar sagen, das ist doch nicht das Verschulden einer Landesregierung. Auch wir haben mit ver.di gesprochen, mit den Schulen wurde frühzeitig gesprochen, mit den Verbänden wurde gesprochen. Das ist auch eine Frage der Organisation. Wir hören aus manchen Kreisen, dass die Notfallpläne gut aufgestellt sind und alles sehr, sehr gut läuft. Es gibt aber auch die einigen wenigen, die nur nach Mainz schauen und sagen, wir haben damit nichts zu tun. Ich weiß, auch das wollen Sie gleich wieder nicht wahrhaben: Für die Schülerbeförderung ist in erster Linie der Schulträger zuständig, und das sind die Kreise. Als es in der Hochphase der Pandemie so war, dass sie das nicht gestemmt haben, war es die Landesregierung, die über 250 Busse von heute auf morgen zugesagt und umgesetzt hat, sprich die Landesregierung ist in die Bresche gesprungen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zurufe von der CDU) Ich muss schon sagen, es ist wie immer. Sie verdrehen die Tatsachen. Ihre heutige Aktuelle Debatte beruht auf völlig falschen Tatsachen. Das wird den Schülerinnen und Schülern und den Busfahrerinnen und Busfahrern in Rheinland-Pfalz nicht gerecht. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Dr. Heidbreder.

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Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor drei Wochen hat ver.di in Mainz demonstriert. 600 Busfahrerinnen und Busfahrer haben sich auf dem Ernst-Ludwig-Platz versammelt. Ich war vor Ort. Besonders eindrücklich war eine Frage von der Bühne aus, wer von den Anwesenden älter als 50 oder 60 Jahre sei. Fast alle Hände gingen in die Höhe. Wir haben ein Nachwuchsproblem bei den Busfahrerinnen und Busfahrern in Rheinland-Pfalz. Es ist richtig, dass die Landesregierung im August letzten Jahres den ÖPNV-Index für Busfahrer beschlossen hat, der in Zukunft ein regelmäßiges Lohnplus sicherstellt. Zur Nachwuchssicherung braucht es attraktive Rahmenbedingungen in der Busbranche. Die Mobilitätswende mit dem ÖPNV als Rückgrat funktioniert nur, wenn Klimaschutz und soziale Sicherung zusammen gedacht und zusammen vorangebracht werden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Das Land hat an dieser Stelle seine Hausaufgaben gemacht und bereits finanzielle Zusagen im Tarifkonflikt geleistet. Was man aber deutlich an dieser Stelle sagen muss, ist, das Land badet hier aus, was jahrelang im privaten Bussektor schiefgelaufen ist. Verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, beim Vorantreiben dieser Privatisierung müssen Sie sich an die eigene Nase fassen. Statt „Chaos im Nahverkehr“ zu proklamieren, könnten Sie Ihre Partei auf Bundesebene dazu anhalten, eine ausreichende Finanzierung des ÖPNV sicherzustellen, soziale Standards im Personenbeförderungsgesetz festzuhalten und den ÖPNV nicht wie bisher von Berlin aus kaputtzusparen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Die Busbranche war nämlich gerade in der Corona-Pandemie eine verlässliche Partnerin, womit wir eine Brücke zum Thema der Schulbusse geschlagen hätten, das mir in Ihren Ausführungen hinsichtlich der Themenzuschreibung Ihrer Aktuellen Debatte komplett gefehlt hat. Das Land hat in den Hochzeiten der Pandemie über Sonderzahlungen 10 Millionen Euro für zusätzliche Busse bereitgestellt. In den drei Wellen der Pandemie sind zusätzliche 250 Busse eingesetzt worden, vor allem Reisebusse, die zu dem Zeitpunkt ungenutzt waren. Zu dem Zeitpunkt war diese Entscheidung absolut richtig. Jetzt müssen wir aber die Weitsicht besitzen, eine Neubewertung dieser Situation zuzulassen. Die Erfahrungen, die wir inzwischen machen konnten, zeigen, dass die Zusatzbusse in den Kommunen teilweise gut, teilweise aber auch gar nicht angenommen wurden, weil dann doch lieber mit der besten Freundin zusammen der gewohnte Bus genommen und nicht auf den zweiten Bus gewartet wurde. Was wir inzwischen durch eine aktuellere Studienlage wissen, ist, in Bus und Bahn gibt es keine erhöhte Ansteckungsgefahr. Busse und Bahnen sind keine Corona-Hotspots, das hat der epidemiologische Bericht des Robert KochInstituts (RKI) eindeutig gezeigt. Was hingegen hilft, sind die Masken, die eine Aerosolverteilung in Bussen deutlich reduzieren. An der Maskenpflicht in den Bussen festzuhalten ist also das Entscheidende. Unabhängig von Corona ist diese Situation morgens zwischen 7.30 und 8 Uhr für Schülerinnen und Schüler – ich kenne das aus persönlicher Erfahrung – keine angenehme. Versetzte Schulanfangszeiten können hier die Chance eröffnen, grundsätzliche Verbesserungen herbeizuführen. Diese Entscheidung liegt bei den Schulen und ist mit Sicherheit keine leichte. Genau jetzt wäre aber der richtige Zeitpunkt, frühzeitig, bevor die neuen Stundenpläne festgezurrt werden, eine solche Entscheidung zu treffen, gerade weil auch die Schlafforschung seit Jahren zeigt, dass sich ein späterer Schulbeginn insbesondere in der Pubertät förderlich auf die Leistungen auswirken kann. Eine gemeinsame Lösung bei den Schulanfangszeiten kann also über die aktuelle Corona-Situation hinaus die angespannte Situation morgens im Schulverkehr entzerren. Wenn das Land nochmals zusätzlich Geld für Schulbusse zur Verfügung stellt, muss sichergestellt sein, dass der Etat für ein starkes Angebot im ÖPNV nicht leidet und die Maßnahmen vor Ort wirklich helfen. Unser Ziel sind gute Mindeststandards im gesamten Bus- und Bahnverkehr, vor allem im ländlichen Raum. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Im Dialog mit den Schulträgern, die die Verantwortung für die Schülerbeförderung tragen – Herr Oster hat es gerade ausgeführt –, und den Schulen sollte hier schnellstmöglich eine gute Lösung herbeigeführt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, das ist kein „Chaos“, sondern ein verantwortlicher Umgang mit Schülerinnen und Schülern, Busfahrerinnen und Busfahrern, den finanziellen Ressourcen und nicht zuletzt der Blick über die Ist-Situation hinaus. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Dr. Heidbreder, den versetzten Unterrichtsbeginn, den Sie gerade zu Recht gefordert haben, hat unsere Fraktion schon in der letzten Wahlperiode gefordert. Die Landesregierung ist uns leider nicht gefolgt. (Abg. Michael Frisch, AfD: Hört, hört!) Meine Damen und Herren, der Busfahrerstreik hat drei Wochen gedauert. 2.600 Beschäftigte waren in den Ausstand getreten. Der Streik ist jetzt beendet. Es gibt jedoch noch keine Einigung. Es wurden lediglich Schlichter berufen. Viele Schüler hatten während des Streiks keine Möglichkeit, zur Schule zu gelangen, und das gerade jetzt, wo diese Schüler nach Corona so viel aufzuholen hätten. Aus Untersuchungen wissen wir mittlerweile, dass der Wissensverlust durch fehlenden Präsenzunterricht dramatisch ist. Das ist für die Betroffenen eine Katastrophe, und das ist eine Katastrophe, an der die Landesregierung nicht unschuldig ist. Sie haben sich im letzten Jahr auch hier im Landtag für den RheinlandPfalz-Index feiern lassen. Durch diesen Index sollte verhindert werden, dass die Busunternehmen Ausschreibungen gewinnen oder Aufträge bekommen, indem sie ihre Preise auf Kosten der Busfahrer kalkulieren. Das Land wollte durch den Rheinland-Pfalz-Index die Kosten von Tariflohnsteigerungen teilweise ausgleichen. Offensichtlich funktioniert dieser Index aber bis heute nicht; denn sonst wäre es nicht zu diesem Busfahrerstreik gekommen. Die Vorstellung der neuen Staatssekretärin Katrin Eder, die Tarifparteien sollen sich erst einmal einigen, dann wird das Land schon schauen, wie viel es zu den Mehrkosten beiträgt, ist doch weltfremd. So war auch, zumindest nach den Aussagen vom letzten Jahr, der RheinlandPfalz-Index nicht gedacht. Natürlich brauchen die Tarifparteien eine verlässliche Kalkulationsgrundlage. Diese konnte oder wollte das Land aber nicht liefern. Als letztes Jahr der Rheinland-Pfalz-Index verkündet wurde, war auch nirgendwo die Rede davon, dass sich die Kommunen an den Mehrkosten beteiligen sollen. Plötzlich kommt das Land aber auf genau diese Idee, dass die Kommunen mit ins Boot sollen. Meine Damen und Herren, dieses Ansinnen ist angesichts der schlechten Kassenlage der Kommunen unverfroren. Sich erst für eine gute Idee feiern zu lassen, dann aber zu sagen, die anderen müssen sie bezahlen, ist obendrein noch unanständig. (Beifall der AfD) Meine Damen und Herren, selbst die Vereinigung der Arbeitgeberverbände Verkehrsgewerbe (VAV) zeigte für die Forderungen der Busfahrer Verständnis. Auch ich und meine Fraktion halten das Ansinnen der Busfahrer in diesem Streik für berechtigt. Es sollte doch selbstverständlich sein, dass Stand- und Pausenzeiten mitbezahlt werden. Der Job des Busfahrers bringt eine hohe Verantwortung mit sich. Er ist stressig und erfordert eine hohe Konzentration. Zu Recht sind Stand- und Pausenzeiten für Busfahrer gesetzlich vorgegeben und damit regulärer Teil der Arbeit. (Abg. Michael Frisch, AfD: Richtig!) Das Land sollte jetzt schnellstmöglich die Kalkulationsgrundlage liefern, damit die Schlichter eine Grundlage haben, auf der sie arbeiten können. (Ministerpäsidentin Malu Dreyer: Das ist ja unfassbar!) Wünsche habe ich aber auch an die Busunternehmen. Bei der Einstellung und Fortbildung von Busfahrern muss viel mehr als bisher auf angemessene Deutschkenntnisse geachtet werden. Auch bei den Kundeninformationen müssen die Verkehrsunternehmen nachbessern. (Vereinzelt Unruhe im Hause – Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) – Herr Kollege Wefelscheid, es war eine Klage vieler Eltern, dass die Busfahrer der deutschen Sprache nicht mächtig waren. Darauf sollte man vielleicht einmal hören, wenn man bürgernah sein will, (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) aber vielleicht muss man vom Stadtrat bis hierhin noch ein bisschen was lernen. (Zurufe aus dem Hause) Der Fahrgastverband PRO BAHN kritisiert zum Beispiel, dass die Mainzer Mobilität nicht darüber informiere, welche Busse genau streikbedingt ausfielen. Unabhängig von den vielen Streiks, den aktuellen Streiks und den allgemeinen: Neben vielen Vorteilen, auch gerade für die Umwelt, hat der ÖPNV auch einige Nachteile. Die Empfindlichkeit für Streiks ist ein solcher Nachteil. Darum Wohl dem, der außerdem ein eigenes Auto in der Garage stehen hat. Zu diesem Thema mehr in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mobilität bedeutet für die Freien Demokraten Freiheit. Sie steht für uns gleichermaßen auch für Bildungschancen, sichere Arbeitsplätze und eine freie Gestaltung von Freizeit- und Versorgungsmöglichkeiten. Unsere Mobilitätspolitik richtet sich nach den Bedürfnissen der rheinlandpfälzischen Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig verbinden wir bei unserer Mobilität ökologisches Denken mit dem Individualverkehr. So gestalten wir Zukunftsstrategien für ein mobiles Land. Mobilität hat viele Facetten. Eine davon ist der Nahverkehr. Ganz besonders liegt uns der öffentliche Personennahverkehr am Herzen. Viele Menschen in unserem Land sind auf einen guten und verlässlichen Nahverkehr angewiesen. Dazu zählen vor allem unsere Schülerinnen und Schüler. Nach einem bereits überaus fordernden Schuljahr aufgrund der CoronaPandemie ist der Busfahrerstreik eine weitere Belastung für die betroffenen Familien. Durch zusätzliche Busse hat das Land unmittelbar nach Beginn der Pandemie dafür gesorgt, dass die Einhaltung der Abstandsregeln unkompliziert möglich ist. Diese Aussage hätte ich mir heute auch von der CDU gewünscht. Auch haben die coronabedingten Einschränkungen die Verkehrsunternehmen in eine unverschuldete Krise geführt. Umso unverständlicher ist es für mich, dass die CDU-Fraktion mit ihrem Antrag die Unsicherheiten unserer Bürgerinnen und Bürger weiter schürt. Dabei vergessen Sie nämlich eines – das hat der Kollege Brandl nur nebenbei angesprochen –: die Tarifautonomie. Wie Sie wissen sollten, macht es uns diese als Land schwer, in die Verhandlungen direkt einzugreifen bzw. uns in sie einzumischen. (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Unser Arbeitsmarktmodell ist erfolgreich, weil es auf eben dieser Tarifautonomie und flexiblen Tarifpartnerschaften von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften basiert. Gleichzeitig stehen wir solidarisch an der Seite unserer Busfahrerinnen und Busfahrer. Durch ihren Streik zeigen sie sich entschlossen und mutig. Mit allen Konsequenzen treten sie für die Durchsetzung ihrer Forderungen ein. Der Zusammenhalt dabei ist groß. Fairer Lohn und faire Arbeitsbedingungen für Männer und Frauen in unserem Land ist ein wichtiges Ziel dieser Landesregierung. Sie benötigen ein faires Angebot, um im Sinne aller Betroffenen eine Lösung zu finden. Auch in unserem Koalitionsvertrag steht festgeschrieben, dass wir die Tarifbindung stärken und eine bessere Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erreichen wollen. Liebe CDU-Fraktion, um noch einmal konkret auf Ihren Titel der Aktuellen Debatte „Landesregierung ohne Plan bei Schülertransport und Busfahrerstreik“ einzugehen: Unsere Landesregierung hat sehr wohl einen Plan. Es gibt keinen Grund für die Landesregierung, sich bei diesem Thema zu verstecken. Gemeinsam mit den Tarifpartnern erarbeiten wir einen Rheinland-PfalzIndex, der den Busfahrern gute Beschäftigungsbedingungen und den Unternehmen Planungssicherheit verschafft. Dies wurde bereits unter Federführung des damals zuständigen Verkehrsministeriums mit Staatssekretär Andy Becht auf den Weg gebracht. Wir stehen in der Verantwortung, den Bürgerinnen und Bürgern besten Nahverkehr zu garantieren und gute Arbeitsbedingungen und Löhne zu gewährleisten. Der öffentliche Personennahverkehr wird immer besser miteinander vertaktet, um das Angebot noch attraktiver zu machen. Wir setzen uns im Rahmen unserer Möglichkeiten auch in diesem Konflikt für eine gemeinsame Lösung ein. Dabei sind wir jedoch auf die Schlichtung zwischen Kommunen, Gewerkschaften und den Arbeitgebenden der betroffenen Busfahrerinnen und Busfahrer angewiesen. Während die CDU Ängste schürt, packt die Landesregierung konkret an. Anstatt immer nur zu kritisieren und immer mehr zu fordern, lässt sie die ergriffenen Maßnahmen erst einmal wirken. Die Ampel hat klare Vorhaben, die sie zielgerichtet verfolgt und damit kontinuierlich vorantreibt. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Wefelscheid.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind der CDU sehr dankbar für diese Aktuelle Debatte zum Thema „Chaos im Nahverkehr – Landesregierung ohne Plan bei Schülertransport und Busfahrerstreik“, aber, lieber Christian Baldauf, die Überschrift dieser Debatte hätte auch kürzer ausfallen können, ja vielleicht sogar müssen: „Chaos im Nahverkehr – Landesregierung ohne Plan“. (Beifall bei der CDU) – Fragt mich das nächste Mal, ich gebe Euch einen kürzeren Titel. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Wir kommen das nächste Mal zu Euch hoch!) Was nämlich so vollmundig vor der Landtagswahl hier im Hohen Hause beschlossen und von den eifrigen Wahlkämpfern von SPD, Grünen und FDP verkündet worden ist, sorgt für Chaos im Nahverkehr: das Landesnahverkehrsgesetz (NVG). Eines ist doch klar: Eine Finanzierung ausschließlich aus den Regionalisierungsmitteln des Bundes, davon 25 % für den ÖPNV, ist schlicht nicht ausreichend, um die Verkehrswende, die zwingend notwendig ist, umzusetzen. Die Städte und Kreise werden die Finanzierungslücke wohl kaum schließen können. Daher stellt sich die wichtigste Frage, die bis auf den heutigen Tag unbeantwortet ist, nämlich: Woher kommt das Geld für das NVG, und wohin fließt es? Da diese Frage bisher unbeantwortet ist, ist der Busfahrerstreik eine logische Folge des mit der heißen Nadel vor der Landtagswahl gestrickten, aber nicht im Grundsatz durchdachten Rheinland-Pfalz-Index. Dieser wurde den Arbeitgebern zugesagt und, Frau Ministerpräsidentin, bis heute nicht gezahlt. Nun warten die Busfahrer auf Klarheit, wie es im Tarifvertrag der Vereinigung der Arbeitgeberverbände Verkehrsgewerbe weitergehen wird. Auch hier aber ist die Ursache bei der alten Landesregierung zu suchen, die auch die neue ist; denn mit einem noch nie dagewesenen, man würde auf Neudeutsch „Move“ sagen, Frau Ministerpräsidentin, haben Sie es vor der Wahl geschafft, Streiks abzuwenden, indem zumindest mittelbar in die Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien eingegriffen und der Rheinland-Pfalz-Index aus der Taufe gehoben wurde. Im Landestariftreuegesetz ist der Tarifvertrag der VAV nämlich als repräsentativ erklärt worden. Damit ist er von den Arbeitgebern im Omnibusgewerbe als Mindesttarif anzuwenden. So haben die Busfahrer bis zum 31. März 2021 die Füße stillhalten können, weil die Landesregierung mit dem RheinlandPfalz-Index versprochen hat, die ordentlichen Tarifvertragsanpassungen mitzufinanzieren. Natürlich verdienen Busfahrer eine ordentliche Bezahlung, aber den Arbeitgebern steht auch ein fairer Umgang seitens der Landesregierung zu. Doch diesen fairen Umgang lässt die Landesregierung bis auf den heutigen Tag vermissen. Frau Ministerin Spiegel, Sie und Ihre Frau Staatssekretärin Eder sind nicht zu beneiden. Sie haben von Ihrem Vorgänger als zuständigen Minister für Mobilität, Volker Wissing, einen ungedeckten Scheck übernommen, den Sie jetzt irgendwie einzulösen versuchen müssen. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der CDU) Wir wünschen Ihnen hierbei viel Glück und Erfolg; denn die Omnibusbetriebe wie auch die Arbeitnehmer und die Gewerkschaften erwarten sehr zeitnah Antworten von Ihnen. Die unklare Finanzierung der historischen Tarifvertragssteigerungen im Jahr 2020 führte dazu, dass die Tarifvertragsparteien derzeit nicht zueinander finden können. Die Landesregierung trägt folglich dafür Verantwortung, dass die Busfahrer ihre Arbeit niederlegen und dem Streikaufruf der Gewerkschaften folgen. Das Nachsehen haben einmal mehr die Familien und Kinder, die nicht mehr auf einen reibungslosen Schülertransport vertrauen können. Daher fordern wir die Landesregierung auf, endlich für Klarheit zu sorgen. Die Zeiten der wachsweichen Versprechungen und wohlfeilen Ankündigungen sind vorbei. Die Landesregierung muss uns jetzt reinen Wein einschenken, damit der Nahverkehr in Rheinland-Pfalz funktioniert und das Chaos im Schülertransport und der Busfahrerstreik ein Ende finden. Die Eltern in Rheinland-Pfalz, die Busfahrer in Rheinland-Pfalz, die Tarifverhier anwesenden Volksvertretern haben eine Frage: Wann beenden Sie die Phase des Schweigens und geben uns Klarheit über die solide Finanzierung des ÖPNV im Land? (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Nur so erhalten nämlich die Omnibusbetriebe Planungssicherheit. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter können dann faire Tarifverhandlungen führen und den Streik beenden. Versuchen Sie aber gar nicht erst, den Kommunen erneut ein Danaergeschenk zu übergeben, indem Sie nur einen Bruchteil der Kosten übernehmen, aber in Sonntagsreden, auf Grünen-Parteitagen, SPD-Konventen und an FDP-Stammtischen das Hohelied des guten ÖPNV im Land singen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Wenn wir im Land die Verkehrswende wollen, muss die Landesregierung Wort halten und für eine nachhaltige Finanzierung sorgen, aber nicht zulasten der Aufgabenträger. Frau Spiegel, Sie haben jetzt die Aufgabe, den Schüttelscheck von Herrn Wissing einzulösen und müssen zusehen, woher Sie das Geld bekommen. Bei den Städten und Landkreisen werden Sie aber nicht fündig werden. Dafür werden wir sorgen. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der CDU)

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung hat Staatsministerin Spiegel das Wort.

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Anne Spiegel

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuhörende! Der Titel der CDU-Fraktion zeugt von einem unvollständigen und in Teilen völlig unzutreffenden Blick auf die Sachlage. Das haben einige Beiträge der Opposition gezeigt. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass ich heute Anlass habe, Ihnen umfassend den Sachstand übermitteln zu können. Vorweg – das ist ein nicht profaner Punkt –: Wir bewegen uns hier im Rahmen der Tarifautonomie. In erster Linie sind die Tarifparteien gefordert, dafür zu sorgen, dass auch im privaten Busgewerbe gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Entlohnung bestehen. Dass sich das Land und auch die Kommunen beteiligen, ist ein Signal, wie wichtig der ÖPNV uns als Landesregierung und auch den Kommunen ist; denn es ist keine Selbstverständlichkeit, dass die öffentliche Hand Gelder zur Verfügung stellt, um Tarifsteigerungen finanziell zu unterstützen. Vielleicht ein Wort zur Historie. Vor etwa einem Jahr hat Staatssekretär Becht vom Wirtschaftsministerium den auch damals schon mit Streik drohenden Tarifparteien im privaten Omnibusgewerbe versprochen, einen RheinlandPfalz-Index aufzustellen. Dabei handelt es sich um einen komplexen Prozess, an dem auch weiterhin parallel gearbeitet wird. Mit diesem Index, meine sehr geehrten Abgeordnete, soll bei langlaufenden Verträgen sichergestellt werden, dass die Vergütung der Busunternehmen und der Beschäftigten durch die Aufgabenträger über die Jahre angemessen angepasst wird; denn der aktuell für die ÖPNV-Branche angewandte bundesweite Index, der zum Beispiel auch die Löhne der Beschäftigten an Rohrfernleitungen umfasst, ist zu ungenau und führt zu Schieflagen bei der Entlohnung der Busfahrerinnen und Busfahrer. Deshalb braucht es hier einen Rheinland-Pfalz-Index. Dabei sollen nicht nur künftige Verträge berücksichtigt werden, weil die Löhne insbesondere im privaten Busgewerbe so weit hinter die generelle Entwicklung zurückgefallen sind, dass nur mit Ausgleichszahlungen des Landes und der Kommunen faire Löhne erreicht werden. Daher ist das Land – das möchte ich betonen – weit über die ursprünglichen Zusagen hinausgegangen. Das wird an dieser Stelle komplett falsch dargestellt. Wir stehen als Land bereit, unseren Teil dazu beizutragen. (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Land und ÖPNV-Aufgabenträger zusammen finanzieren den Busunternehmen eine Lohnkostensteigerung, die im letzten Jahr 11,28 % betrug. 8,8 % gleichen wir den Busunternehmen aus, 2,5 % hatten sie bei Vertragsabschluss ohnehin für Lohnkostensteigerungen einkalkuliert. Es sind vom Land mit den Kommunen entsprechende Summen zugesagt. Das Land steht bereit, dieses Geld auszuzahlen, sobald uns die Unternehmen den jeweiligen konkreten Bedarf melden, aber diese Meldungen liegen uns bis dato noch nicht vor, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dieses Jahr gibt es wieder sehr schwierige Tarifverhandlungen. Wir sprechen von noch viel höheren Summen. Ich möchte das klar sagen. Das wären viele Millionen, die vom Land und den Kommunen dann nicht in den dringend benötigten weiteren Ausbau des ÖPNV investiert werden könnten. Millionen, die nicht in emissionsfreie Linienbusse fließe könnten, und Millionen, die nicht dazu genutzt werden könnten, um den Bürgerinnen und Bürgern bei den Fahrpreisen entgegenzukommen, damit der ÖPNV auch für Menschen mit geringem Einkommen attraktiv bleibt, und das in einer Zeit, in der die Branche aufgrund der Pandemie ohnehin gebeutelt ist und wir noch viele Anstrengungen werden unternehmen müssen, um die Kundinnen und Kunden in Busse und Bahnen zurückzuholen. Meine sehr geehrten Abgeordneten, meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Stunde finden in Frankfurt Mediationsgespräche zwischen den Tarifparteien statt, an denen auch mein Ministerium und eine Vertreterin der Verkehrsverbünde teilnehmen, um zu einer Einigung beizutragen. Damit möchte ich zum zweiten Teil Ihres Titels kommen. Es sind einige Dinge thematisch wild miteinander vermischt worden. Zu den Schülertransporten. Das Land – das möchte ich nochmals betonen – hat unmittelbar nach Beginn der Pandemie viel Geld in die Hand genommen, um mit zusätzlichen Bussen zu unterstützen. Das war genau die richtige Entscheidung. Das möchte ich hier noch einmal in Erinnerung rufen, weil auch das falsch dargestellt wurde. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Busse, die normalerweise im touristischen Angebot fahren, stehen jetzt mit dem Neustart der touristischen Verkehre teilweise nicht mehr zur Verfügung, und auch deren Busfahrerinnen und Busfahrer stehen teilweise nicht mehr zur Verfügung. Meine sehr geehrten Abgeordneten der CDU-Fraktion, deshalb kann ich Ihrem Titel nur entschieden widersprechen. Das ist nichts mehr als eine medienwirksame, auf Effekthascherei ausgerichtete Schlagzeile, kein ernstzunehmender Debattenbeitrag und vor allen Dingen keine Beschreibung des Ist-Zustands, wie wir ihn vorzufinden haben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zurufe von der CDU) Die Landesregierung hat sich in der Vergangenheit engagiert und wird es selbstverständlich auch in Zukunft tun. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Letztlich sollten wir alle gemeinsam unser Augenmerk darauf richten, den ÖPNV in Gänze voranzubringen. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU – Glocke des Präsidenten – Die Rednerin dreht sich zum Präsidenten um)

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Hendrik Hering

Das galt nicht Ihnen, das galt den Unruhestiftern.

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Anne Spiegel

– Das habe ich mir schon gedacht. Dafür müssen wir die Pandemie überwinden. Dafür müssen wir auch den Arbeitskampf im privaten Busgewerbe lösen und vor allen Dingen das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in ein sicheres und verlässliches Nahverkehrsangebot zurückgewinnen. Lassen Sie mich noch ein Letztes sagen, weil ich das nicht in diesem Hohen Hause so stehen lassen kann. Der Vorwurf der angeblich mangelnden Sprachkenntnisse war ein niveauloser und unterirdischer Vorwurf. Ich verwahre mich entschieden gegen solche haltlosen Unterstellungen gegenüber den Busfahrerinnen und Busfahrern hier im Land Rheinland-Pfalz. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Brandl.

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Martin Brandl CDU

Frau Ministerin, ich glaube, jetzt haben Sie ein Stück weit Ihre Argumentation konterkariert. Die einen sagen, es handelt sich um Tarifautonomie, und die Landesregierung hat nichts damit zu tun. Jetzt sagen Sie aber gleichzeitig, natürlich sitzen wir heute mit am Tisch und diskutieren mit den Tarifparteien. (Beifall der CDU, bei der AfD und vereinzelt bei den FREIEN WÄHLERN –

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Christian Baldauf CDU

Oh! – Staatsministerin Anne Spiegel: Wir wurden dazugebeten, und wir ducken uns nicht weg! Ihre Unterstellung ist falsch!) Was stimmt denn jetzt? Kollege Oster verfährt nach dem Motto: „Mein Name ist Hase, die Landesregierung weiß von nichts.“ Was aber ist denn letztendlich die Verantwortung der Landesregierung? Das ist doch unbestreitbar. Ich nenne Ihnen drei Daten. 29. Juli 2020: Blankoscheckausstellung auf Druck der Ministerpräsidentin und des Bildungsministeriums auf das Wirtschaftsministerium mit der entsprechenden Zusage durch Staatssekretär Becht. 1. Januar 2021: Zusage an die Tarifparteien, den Index schon eins zu eins umgesetzt zu haben. 3. Mai 2021: Zusage durch die Landesregierung an die Tarifparteien, jetzt werde es geregelt, hier gebe es einen Vorschlag. Dann stellen Sie sich heute hier hin und sagen, Sie hätten mit der ganzen Geschichte nichts zu tun. Ich glaube, Sie sollten sich einmal ernsthaft mit Ihrem Ministerium unterhalten, was tatsächlich Sache ist. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch zwei Punkte zitieren, inwiefern diese Landesregierung gar nicht involviert ist und von alldem nichts weiß. Die Ministerpräsidentin schreibt am 28. Mai an ver.di – ich zitiere –: Ich erwarte, dass die VAV – also die Arbeitgeber – diesem Vorschlag des Ministeriums vom 3. Mai, mit Land und Aufgabenträger die Abfederung der unbilligen Härten zu jeweils 50 % zu finanzieren, – Achtung – in Kürze zustimmt. – (Abg. Christian Baldauf, CDU: Hört, hört!) Frau Spiegel, Ihre Staatssekretärin wird am 16. Juni noch einmal deutlicher, was sie damit meint. Zitat Staatssekretärin Eder: Bislang habe ich von den Verbünden keinerlei Signale dahin gehend erhalten, dass eine Kommune nicht beabsichtigt, sich an den Zahlungen zu beteiligen. – Was heißt das? Das heißt, Sie sind eingebunden von Anfang bis Ende. Alles, was Sie hier vorgebracht haben, ist letztendlich Täuschung der Öffentlichkeit. Das werden wir mit unserer Großen Anfrage entsprechend enttarnen, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Herr Präsident, noch einen Satz zum Schluss. Inwiefern Sie den Tarifparteien Zusagen über eine 50%ige Beteiligung der Kommunen machen und ob diese Zusage inhaltlich gedeckt ist, werden wir in Kürze mit Sicherheit erfahren. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Ein Vertrag zulasten der Kommunen!) Danke schön. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Oster.

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Benedikt Oster SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zwei kurze Bemerkungen noch dazu. Herr Wefelscheid hat davon gesprochen, der Streik sei eine logische Folge, und er hat dann das Nahverkehrsgesetz angeführt. (Abg. Martin Brandl, CDU: Gebt mal Antwort auf die Beteiligung der Regierung! Das würde mich interessieren!) Ich muss schon sagen, da wurden einige Sachen in einen Topf geworfen und vermischt, die damit überhaupt nicht in einen Zusammenhang zu stellen sind. Wir haben einen Streik, den wir vorfinden und der in keiner Weise etwas mit den Auswirkungen des Nahverkehrsgesetzes zu tun hat. Wir haben das Thema gestern im Ausschuss behandelt, wir werden jetzt einen Nahverkehrsplan erstellen, aber anscheinend ist das an Ihnen vorbeigegangen. Das muss man unterscheiden. Der zweite Punkt ist, Zuständigkeiten sind, wie sie nun einmal sind. Wir sollten sie auch hier im Landtag akzeptieren. Es ist die Opposition, die die kommunale Selbstverwaltung immer einfordert, immer, als Allererstes: Das Land soll uns in Ruhe lassen, kommunale Selbstverwaltung, wir machen das. Sobald es aber andersherum läuft, wenn es bei einer kommunalen Aufgabe irgendwo hakt, dann ist der Finger ganz schnell oben: Land, bitte, Land, hilf, hilf, hilf! – Das Land ist eingesprungen. Das wurde jetzt mehrfach deutlich gemacht. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Diese Zuständigkeiten sollten wir hier bitte in der fachlichen Diskussion berücksichtigen, weil wir sonst keinen Schritt weiterkommen. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Martin Brandl CDU

Ich freue mich auf die Große Anfrage!)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Bollinger das Wort.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ministerin Spiegel, DIE RHEINPFALZ hat schon am 25. Oktober 2019 unter der Überschrift „Busfahrer verzweifelt gesucht“ darauf hingewiesen, dass Unternehmen aufgrund des Fachkräftemangels in diesem Bereich zunehmend auch Personen mit mangelnden Deutschkenntnissen einstellen müssen. So viel also zu den angeblichen Unterstellungen. Das sind die Fakten. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Meine Damen und Herren, die AfD setzt sich für einen leistungsfähigen und bezahlbaren ÖPNV ein. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ja, auch Sie sollten es einmal mit Fakten versuchen, Herr Braun. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Nicht mit dem Fahrer sprechen“ steht da! Wer lesen kann!) Bei der Novelle des Nahverkehrsgesetzes wurde von Ampelfraktionen und Landesregierung leider eine Chance vergeben, einen leistungsfähigen und bezahlbaren ÖPNV auch finanziell zu hinterlegen. Es ist aber auch klar, dass die Mehrheit der Bürger in unserem Pendlerland Rheinland-Pfalz mit seinen weiten ländlichen Räumen auch mit dem besten ÖPNV für ihre Mobilität auf absehbare Zeit auf den privaten Pkw angewiesen sein wird. Es ist deshalb sehr bedenklich, dass sich immer weniger Bürger ein eigenes Auto leisten können. Dies ist eindeutig politisch gewollt, inzwischen auch von der CDU. Die CO -Abgabe zu Anfang des Jahres erhöhte den Preis für den umweltfreundlichen Dieseltreibstoff um 8 Cent. (Heiterkeit des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine Erhöhung bis auf 17 Cent wird sowohl von der CDU als auch von den Grünen geplant. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Am Thema aber ganz schön vorbei!) Nur über die Schnelligkeit ist man sich noch nicht einig. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: In welcher Welt leben Sie denn?) Damit entfallen, Stand Ende Juni, 63 % des Preises für Super E10 auf Steuern und Abgaben. Rechnet man alle Steuern und Abgaben, die auf den Benzinpreis erhoben werden, auf den CO -Ausstoß eines Pkw um, so kommen wir bereits jetzt auf eine steuerliche Belastung von über 400 Euro pro Tonne CO . (Zurufe der Abg. Martin Haller und Benedikt Oster, SPD) – Dass Sie das nicht gern hören, Herr Haller, ist mir klar. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Es ist also trotz Klimadiskussion eher an der Zeit, die Steuern und Abgaben für Autofahrer und Pendler zu reduzieren. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD – Glocke des Präsidenten) – Genau, deshalb plärren Sie nicht herein. Autofahren muss für die Bürger erschwinglich bleiben. Vielen Dank. (Beifall der AfD –

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Benedikt Oster SPD

Sie fahren Ihren alten Trabant! –

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Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Wefelscheid.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Herr Kollege Oster, ich will es vielleicht noch einmal in kurzen Worten zusammenfassen. Die Arbeitgeber können nur vernünftige Tarifverhandlungen führen, wenn sie auch wissen, welche Verfügungsmasse sie haben. Da liegt das Problem bei dem Nahverkehrsgesetz und den vorhin diskutierten Punkten. Die warten einfach auf ihr Geld. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Falsch!) Solange die Zusage bezüglich der Höhe nicht kommt, können sie nicht kalkulieren. Da liegt das Problem. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und vereinzelt bei der CDU) Die arme Frau Spiegel hat es jetzt geerbt und muss diesen Erbhof irgendwie abarbeiten. Ich habe es schon einmal gesagt, Sie sind nicht zu beneiden. (Heiterkeit des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Gerd Schreiner CDU

Augen auf bei der Berufswahl! – Heiterkeit bei der CDU) Das glaube ich Ihnen, aber gleichwohl möchte ich auf Ihren Punkt eingehen. Sie haben vorhin berichtet, Frau Ministerin, dass die Mitteilungen der Verkehrsbetriebe nicht eingingen. Dazu liegen mir andere Informationen vor, nämlich dass es nicht an den Verkehrsbetrieben liegt, sondern im zuständigen Ministerium schlicht die Abteilung fehlt. Angeblich würden zehn Mitarbeiter fehlen, die wären gar nicht vorhanden, die Struktur würde dort fehlen, wo diese Meldungen überhaupt eingehen könnten. Das kann man dann vielleicht im Rahmen der Großen Anfrage der CDU klären. Herr Kollege Baldauf, das wäre vielleicht eine Frage, die man noch mit aufnehmen könnte, ob die statische Struktur überhaupt vorhanden ist. (Heiterkeit bei den FREIEN WÄHLERN und bei der CDU) Das brauchen Sie jetzt nicht zu beantworten. Wir warten die Große Anfrage der CDU ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Dr. Braun.

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Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Meine Damen und Herren, wir freuen uns über jedes Mitgefühl, das einem Ministerium zuteil wird, aber entscheidend bei dieser Frage ist – das hat Frau Dr. Heidbreder gesagt –, dass wir die Aufgabe haben, einen sozialverträglichen und ökologisch verträglichen Nahverkehr zu organisieren. Wo liegt die Schuld, wenn die Finanzierungsbreite immer schmäler wird, meine Damen und Herren? Die liegt doch nicht beim Land. Das Land finanziert schon die ganze Zeit zusätzlich zu den regulären Regionalisierungsmitteln zusätzlichen Nahverkehr. (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) Wer unterstützt den Nahverkehr nicht? Das ist Berlin. (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) Wer gibt sein Geld nicht aus, das er ausgeben sollte? Das ist Scheuer. Scheuer gibt sein Geld nicht aus, das ihm für den Nahverkehr zur Verfügung steht. (Zurufe der Abg. Martin Brandl, CDU, und Dr. Jan Bollinger, AfD) Er gibt aber Geld aus für Berater, für solche, die ihn vielleicht noch weiter im Amt halten können. Zum Glück ist es endlich bald vorbei mit Herrn Scheuer in Berlin. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Dann gibt es auch wieder einen ordentlichen Nahverkehr, meine Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Es ist eine verlässliche Politik, die die Landesregierung hier macht. Sie wissen ganz genau, dass es eine Tarifautonomie gibt. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Oha!) Die Verhandlungen müssen laufen. Jetzt gibt es eine Mediation. Da kann das Ministerium dabei sein. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) – Genau, Herr Baldauf, so ist das. Sie können sich ein Stückchen davon abschneiden, was dieses Land für den ÖPNV tut und was die Bundesregierung nicht tut, was die CDU in Berlin nicht tut. Meine Damen und Herren, ich bin sehr froh, dass wir in diesem Land die Grundlagen für einen sozialverträglichen öffentlichen Nahverkehr haben, der – das ist ganz wichtig – auch ökologische Aufgaben erfüllt. (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) Woher kommt das Dumping der Betreiber gegenüber den Busfahrerinnen und Busfahrern? Das war doch die Privatisierungswelle, die die CDU immer gefordert hat, meine Damen und Herren. (Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Es ist eine gute Sache, dass wir jetzt unser Geld als Land mit investieren, weil wir für einen sozialen Ausgleich sorgen. Dieser soziale Ausgleich ist Grundlage dieser gemeinsamen Regierung, meine Damen und Herren. Ich würde mich schämen, hier solche Aktuellen Debatten einzubringen, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU – Weitere Zurufe von der CDU: Oi!) wenn ich wüsste, wer in Berlin der Minister ist. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Herin

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit kommen wir (Unruhe im Hause) – wenn sich der Lärmpegel reduziert hat – zum dritten Thema der AKTUELLEN DEBATTE Starkregen und Überschwemmungen in Rheinland-Pfalz – Folgen des Klimawandels begegnen, gemeinsam Vorsorge betreiben auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/601 – Für die antragstellende Fraktion spricht der Abgeordnete Hartenfels.

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Andreas Hartenfels GRÜNE

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit einigen Wochen können wir in ganz Deutschland feststellen, dass wir uns mitten im Klimawandel befinden. Ob es nun Starkregen, Gewitter oder Hochwasser ist, wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es nicht nur Einzelfälle oder Ausnahmen sind, sondern solche Ereignisse zunehmend zur Regel werden. Wir müssen uns natürlich damit auseinandersetzen, warum das zur Regel wird. Die Hauptkraft, die dahinter steckt – das hat sich Gott sei Dank nicht nur in der Wissenschaft, sondern auch in der Politik herumgesprochen, bis auf wenige Ausnahmen, die hier rechts außen sitzen –, ist die globale Temperaturerwärmung, die wir konstatieren müssen. Die ist in RheinlandPfalz inzwischen auf 1,6 Grad in den letzten Jahrzehnten angewachsen. Diese 1,6 Grad Temperaturerwärmung in der Atmosphäre sorgt dafür, dass wir inzwischen – da sind sich die Experten einig – etwa 5 % mehr Wasserdampf in der Atmosphäre haben. Diese 5 % mehr Wasserdampf sorgen über die Energiebewegung für deutlich mehr Extremsituationen, Gewitterneigungen und Starkregenereignisse, jüngst wieder bestätigt – dieses Phänomen oder diese Entwicklung, diese Tendenz – durch eine Studie vom Karlsruher Institut für Technologie. Süddeutschland hat es im Juni ganz heftig getroffen. Die Versicherer haben das einmal zusammengerechnet und in der Öffentlichkeit vorgestellt: Schäden in einer Größenordnung von 1,7 Milliarden Euro. 1,7 Milliarden Euro, das war der zweitgrößte Schadensfall in Deutschland in den letzten 20 Jahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da merkt man, der Klimawandel ist durch die Unterlassung, die wir seit Jahrzehnten betreiben, ihm zu begegnen, inzwischen richtig teuer für die Gesellschaft geworden. Deswegen ist es so wichtig, dass wir gegensteuern. Das ist die Herausforderung und die Aufgabe in der Politik, auch hier in Rheinland-Pfalz. Wer sich die Hochwassermeldezentren angeschaut hat, weiß, der Rheinpegel steigt wieder an. Wir haben eine starke Hochwasserwelle, die wieder auf uns zukommt, aber nicht nur das. In der Eifel – ich greife einmal diese Region heraus – ist gerade aktuell für die nächsten 24 Stunden die höchste Warnstufe ausgerufen worden, Warnstufe 4, aufgrund von Starkregenereignissen, extremen Starkregenereignissen, die erwartet werden. Die Meteorologen gehen von 100 bis 150 l/m² in den nächsten 24 Stunden aus. Da machen sich natürlich viele Bürgerinnen und Bürger Sorgen, was mit ihren Häusern passiert, die Landwirtschaft natürlich, was mit ihren Flächen passiert, gerade in den erosionsgefährdeten Lagen. Deswegen gibt es zwei Themenfelder, denen sich die Politik widmen muss. Das ist zum einen, den Folgen zu begegnen, und zum anderen eine Energiewende, die diesen Namen auch verdient, um den Klimawandel abzubremsen. Das erste Themenfeld, dem ich mich widmen will, ist, den Klimawandelfolgen zu begegnen. Wir haben schon im Jahr 2018 ein Hochwasserkompetenzzentrum beim Umweltministerium eingerichtet und es mit knapp 20 Millionen Euro ausgestattet, um Kommunen dabei mit einer 90%igen Förderung zu unterstützen, Starkregenkonzepte zu entwickeln. 1.100 Kommunen im Land Rheinland-Pfalz haben dieses Konzept in Angriff genommen. Jede vierte Kommune von ihnen hat dieses Konzept abgeschlossen und kann jetzt in eine Maßnahmenumsetzung gehen. Das sind genau die Schritte, die wir machen müssen. Wir haben im Titel unserer Aktuellen Debatte geschrieben, wir wollen gemeinsam vorsorgen. Der Begriff „gemeinsam“ ist für mich ganz wichtig, damit klar wird, wir können dem nur vorsorgend begegnen, wenn sich alle an einen Tisch setzen. Das ist das Prinzip dieser Konzepte. Die Verwaltung, die Kommunen, die Bürgerinnen und Bürger, der Katastrophenschutz oder auch die Landwirtschaft, alle sind gefordert, zum einen dem Klimawandel ins Auge zu blicken, aber zum anderen, sich auch Gedanken darüber zu machen, wo in der Gemeinde inzwischen die Hotspots sind, was zum Beispiel den Starkregen betrifft. Wie können wir über die Bauleitplanung, über das Bauen, über die Sanierung vorbeugend tätig werden, was künftig die Starkregenereignisse betrifft? Es geht um Sensibilisierung für den Katastrophenschutz. Auch das ist wichtig, dass wir begreifen, dass wir über unser Verhalten in der Katastrophensituation unser eigen Leib und Leben schützen können, aber auch das des Nachbarn. Auch darum geht es. Es geht auch darum, sich in der freien Landschaft im Hinblick auf die Landwirtschaft darauf einzustellen, dass wir veränderte Bewirtschaftungssysteme brauchen, vor allen Dingen dort brauchen, wo wir erosionsgefährdete Hanglagen haben. Der Landkreis Kusel hat ganz viele sogenannte CC-1- und CC-2-Flächen, also stark erosionsgefährdete Hanglagen und Gebiete. Da ist es besonders wichtig, sich gemeinsam mit der Landwirtschaft Gedanken zu machen, wie wir gegensteuern, wie wir uns vor dem Hintergrund der Tatsache fit machen können, dass der Klimawandel weiter voranschreitet. Die zweite Runde will ich dafür nutzen, noch einmal das Fundament zu erläutern. Die Energiewende müssen wir zu 100 % umsetzen. Da ist das Land schon ganz gut unterwegs. Dafür werden wir aber auch den Bund brauchen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Steinbach. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz)

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Nico Steinbach SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die leider immer häufiger vorkommenden Starkregenereignisse zeigen uns eindrucksvoll die Auswirkungen der Klimaveränderungen. Warme Luftmassen speichern mehr Wasser, welche dann in kürzester Zeit abregnen. Die Wassermengen von Starkregenereignissen versickern vor Ort allerdings kaum, der Großteil fließt oberflächlich ab. Das führt teilweise zu dramatischen Schäden in unseren Ortslagen. Einige Mitmenschen leben mittlerweile in ständiger Angst, wenn stärkere Regenfälle angekündigt sind. Die bisherigen Auswertungen des Deutschen Wetterdienstes bestätigen eine zunehmende Häufung dieser Ereignisse, und dies flächendeckend. Wir in Rheinland-Pfalz sind Spitzenreiter darin, die Vorsorge in die Fläche zu bringen. Über 1.100 kommunale Starkregenvorsorgekonzepte sind mittlerweile in der Aufstellung oder bereits fertiggestellt. Das Land hat hier bereits 9 Millionen Euro zugesagt; insgesamt stehen 18 Millionen Euro zur Verfügung. Auch die daraus folgenden bzw. empfohlenen Maßnahmen können vom Land finanziell unterstützt werden. Dank dem Wassercent sind wir hier finanziell sehr handlungsfähig; denn die Konzepte werden mit 90 % und die Maßnahmen oft mit 50 % gefördert. Hier wird die Verantwortung der Kommunen massiv unterstützt, und dies je einzelne Gemeinde. Wir haben ca. 2.300 Gemeinden im Land. Das heißt, wir haben noch Potenzial. Wir rufen und auch ich rufe offiziell dazu auf, dass sich jede Gemeinde an ein Starkregenvorsorgekonzept machen sollte; denn das ist extrem wichtig. Die Hochwasserereignisse haben uns auch gezeigt, wie wichtig gut funktionierende Meldeketten und aktuelle Alarm- und Einsatzpläne sind. Auch hier ist zusätzlich die zielgerichtete private Eigenvorsorge von Bürgerinnen und Bürgern sehr wichtig. An dieser Stelle richten Sie bitte auch unseren Feuerwehren im Land einen ganz herzlichen Dank aus, werter Herr Innenminister. Gerade in dieser Minute bekomme ich wieder schlimme Bilder aus dem Eifelkreis zugeschickt. Die Wehren sind in Alarmbereitschaft und viele schon im Einsatz. Auch hier zeigt sich wieder, wie wichtig unsere Ortswehren sind, die Feuerwehreinheiten in den einzelnen Ortsgemeinden, um vor Ort Hilfestellung zu leisten. Einen herzlichen Dank an dieser Stelle. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Einige Bauwerke gehen nun schon wieder zu Bruch. Herr Minister Lewentz war im Jahr 2018 vor Ort. Insbesondere in der Stadt Kyllburg ist gerade wieder ein solches Bauwerk zu Bruch gegangen. Diese Aufgabe wird uns mit all unserer Kraft weiter beschäftigen. Hochwasservorsorge ist und bleibt deswegen eine Gemeinschaftsaufgabe. Daher werden wir die Kommunen auch weiterhin tatkräftig darin unterstützen. Das Land steht hierbei unter anderem mit seinem Kompetenzzentrum Hochwasservorsorge und Hochwasserrisikomanagement mit einer hohen Kompetenz zur Seite. Trotzdem richte ich den Appell, wie ich es gerade schon getan habe, nochmals an alle Kommunen, dies tatkräftig unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, die nämlich aktiv in die Vorsorgekonzepte einbezogen werden, anzupacken. Jede Gemeinde – ich wiederhole es gerne noch einmal – braucht ein solches Konzept. Trotzdem brauchen wir in den Konzepten und bei den Folgen daraus auch ein Mehr an Verbindlichkeit. Ein Beispiel sind die enormen Erosionsgefahren auf landwirtschaftlichen Flächen, zum Beispiel beim Maisanbau. Der Maisanbau auf erosionsgefährdeten Flächen ist mindestens kritisch. Landwirte benötigen den Mais für Tierfutter und Biogas, aber mittlerweile steht Mais ohne jegliche erosionsmindernde Maßnahmen auch auf Flächen, die teils extreme Hangneigungen aufweisen. Dabei sind selbst geringe Hangneigungen schon gefährdet. Das habe ich seit den Ereignissen in der Eifel im Jahr 2018 explizit beobachtet und auch im Austausch mit den vorausschauenden Landwirten erörtert. Von meinen Kolleginnen und Kollegen Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern bekomme ich unisono die gleichen Rückmeldungen. Die hauptsächlichen Probleme sind, dass diese Flächen in der gefährlichen Zeit bis Anfang Juli noch offen sind und der Regen ungehindert auf die offenen Böden aufschlagen kann. Insbesondere auf Maisflächen wird dann Boden und Geröll vom Wasser mitgerissen. Die Maispflanze hat einen weiten Standraum und bietet kaum bzw. keinen Schutz gegen diese Ereignisse. Diese Starkniederschläge fallen auch auf Grünlandflächen, sammeln sich an und fließen oberflächlich ab, aber das Geschehen läuft deutlich langsamer ab. Innerhalb der Fläche wird die Fließgeschwindigkeit gebremst, und es wird kaum oder eher kein Boden oder Geröll mitgerissen, sondern es tritt klares Wasser aus. (Glocke der Präsidentin) Die Folgen daraus und der Appell folgen in der zweiten Runde. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Schmitt

Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Zehfuß.

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Johannes Zehfuß CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Blick ins Freie zeigt, das Thema der heutigen Aktuellen Debatte könnte aktueller nicht sein, nur neu ist es nicht. Zu Beginn der letzten Legislatur hatten wir eine ähnliche Wetterlage. Scheinbar weint sich der Himmel angesichts der Wahlergebnisse ergiebig aus. (Beifall und Heiterkeit bei der CDU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und den FREIEN WÄHLERN) Doch Spaß beiseite, schon damals bemerkte der Teilbereichslandwirtschaftsminister, dass Entwässerungsgräben nicht als Biotope, sondern als wichtige Entwässerungsinfrastruktur anzusehen sind, die auch zur Sicherung der bebauten Ortslagen wichtig sind. Recht hatte er, der Mann. Doch was geschah? Auf den Punkt gebracht, nichts Wesentliches. Nach wie vor wird die Pflege der Entwässerungsgräben sträflich vernachlässigt. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Stimmt!) Naturschutzfachliche Restriktionen führen dazu, dass ein Teil des Budgets der Grabenpflege für Gutachten ausgegeben wird und aufgrund dieser Gutachten Gräben abschnittsweise halbseitig gereinigt werden müssen, und zwar händisch. Ein Schelm, der dabei Böses denkt. Schon vor fünf Jahren wurde diese Thematik in den Ausschüssen ausgiebig behandelt. Der damalige Staatssekretär im Umweltministerium versprach Abhilfe, doch geschehen ist genau nichts. Das Ergebnis sehen wir jetzt wieder vor der Haustür. Anschauungsunterricht, welche Folgen vernachlässigte Entwässerungssysteme auch in eher trockenen Gebieten haben können, konnten wir im Jahr 2016 entlang der A 61 zwischen Frankenthal und Speyer erhalten. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mutterstadt!) – Mutterstadt liegt zwischen Frankenthal und Speyer, so viel zur Ortskenntnis. (Beifall und Heiterkeit bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Vielen Dank für den Hinweis, Herr Dr. Braun. Dort standen nach Starkregenfällen Ende Mai und durch ein ortsfestes VbTief wochenlang 4.000 ha unter Wasser. Sie sehen, die Geschichte wiederholt sich. Welche Vorsorgemaßnahmen außer einer wirksamen Entwässerung sind zusätzlich notwendig? Wenn ich Dünge- und Pflanzenschutzmittel anspreche, meine ich damit nicht nur konventionell wirtschaftende Betriebe, sondern auch die gesamte Biolandwirtschaft, die ohne Pflanzenschutzmittel ihre Ernte ebenfalls nicht sichern kann. (Heiterkeit des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Herr Braun, das sind Fakten. Darüber brauchen Sie nicht zu lachen. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Vegetation wird früher beginnen, das heißt, neben Ertragszuwächsen durch eine längere Vegetationszeit kommt es zwangsläufig zu einem wesentlich höheren Spätfrostrisiko durch den fortgeschrittenen Entwicklungsstand der Kulturen, weil das Spätfrostrisiko auch bei prognostiziertem Klimawandel bis in den Mai bestehen bleibt. Das heißt, Frostschutzvorsorge wird eine wesentlich größere Rolle spielen, als wir es in der Vergangenheit gewohnt waren, sei es durch Frostschutzberegnung, Einzelten oder mobile Wärmegebläse usw. Die Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz wird mit dem Klimawandel umgehen können. Sie wird aufgrund ihres Ausbildungsstandards, des technischen Equipments und des wissenschaftlichen Hintergrunds die Klimaanpassung schaffen. Größere Sorgen mache ich mir persönlich, ob die Wohlstandsgesellschaft mit ihrer verklärten Sichtweise einer idealisierten Wohlfühllandwirtschaft technischen und wissenschaftlichen Fortschritt zulässt, um gesunde, qualitativ hochwertige Lebensmittel im Inland produzieren zu können. Wir diskutieren richtigerweise auf breiter gesellschaftlicher Basis, um in Zukunft die Geschwindigkeit des Klimawandels zu entschleunigen. Um in Zukunft bestehen zu können, ist es wichtig, Klimaanpassungsstrategien in der Landwirtschaft zu entwickeln und auch zuzulassen. Die besonders heißen Sommer 1976, 2003 oder aktuell 2018, 2019 und 2020 geben uns einen Vorgeschmack darauf, was auf uns und die Lebensmittelproduktion in den nächsten Jahrzehnten zukommen kann. Die großen Hungersnöte der Neuzeit allerdings wurden nie durch trockene, sondern immer durch feuchte, kühle Jahre verursacht. Sie alle kennen den Spruch „Mai kühl und nass füllt den Bauern Scheune und Fass“. (Beifall des Abg. Marco Weber, FDP – Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Herr Weber, es kommt noch einer: „Aber nur in der Juliglut gedeihen Wein und Getreide gut.“ (Beifall und Heiterkeit bei der CDU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Zu kühl und nass verdirbt auf einen Schlag die ganze Ernte. Ich nenne hierfür stellvertretend die große irische Katastrophe um das Jahr 1850 herum, die wohl bekannteste Hungersnot der Neuzeit in unseren Breiten. (Glocke der Präsidentin) Das große Problem verursacht aber immer der Druck durch pilzliche Infektionen, die nicht nur primär die Bestände im Feld vernichten, sondern als Lagerverluste die eingebrachte Ernte weiterhin gefährden. Es ist noch nicht so lange her. Im Jahr 2016 (Glocke der Präsidentin) – ich komme gleich zur Halbzeit – (Heiterkeit im Hause – Zuruf des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) konnten wir eine solche Situation hautnah im Weinbau mit der Peronospora oder bei den Kartoffeln mit der Phytophthora infestans erleben. Näheres folgt später. (Starker Beifall der CDU sowie Beifall der Abg. Michael Frisch und Peter Stuhlfauth, AfD)

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Astrid Schmitt

Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In den vergangenen Wochen sind wir Zeugen von zerstörerischen, unerwarteten Starkregenereignissen geworden. An dieser Stelle möchte die AfD allen Bürgern, die unermüdlich im Einsatz waren, den vielen ehrenamtlichen Helfern von Feuerwehr, THW und Rotem Kreuz, um nur einige zu nennen, für ihren Einsatz ausdrücklich danken und den Geschädigten ihre Anteilnahme aussprechen. (Beifall der AfD) Die Menschen, die davon betroffen sind – etwa in Bad Dürkheim – und jetzt zum Teil um ihre Existenz fürchten, wurden von den Ereignissen völlig überrumpelt. Die Einsatzkräfte vor Ort haben bewiesen, dass sie gut ausgebildet, vorbereitet und allzeit bereit sind, nahezu Übermenschliches zu leisten, um die Gefahren zu bannen und zu beseitigen. Während und nach den Aufräumarbeiten dürfen unsere Mitbürger nicht im Stich gelassen werden. Die Trümmer müssen schnell und unbürokratisch beseitigt werden. Die Verwaltungen sollten ihre Bürger dabei nach Kräften unterstützen. Meine Damen und Herren, diese Ereignisse, so schrecklich sie auch sind, waren aber nicht ohne Beispiel in der Vergangenheit. Eine Studie im Auftrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, die einen Beobachtungszeitraum von insgesamt fast 60 Jahren in den Blick nahm, kam zu dem Ergebnis, dass die Starkregenereignisse im Untersuchungszeitraum in Nordrhein-Westfalen lediglich um einen Tag pro Jahr zugenommen haben. Es ergibt sich grundsätzlich also kein einheitliches Bild; in der Eifelregion sind die Starkregentage binnen der letzten 30 Jahre sogar rückläufig. Meine Damen und Herren, auch ein gemeinsames Forschungsprojekt des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft und des Deutschen Wetterdienstes, in dem die Entwicklung von Starkregen im Zeitraum von 2002 bis 2017 untersucht wurde, konnte keine statistisch signifikante Zunahme nachweisen. Der Einfluss eines Klimawandels hierauf kann aufgrund der statistischen Auswertungen also überhaupt nicht belegt werden. Insofern ist es besonders fragwürdig, wenn die Grünen an dieser Stelle versuchen, aus dem Leid der Menschen politisches Kapital zu schlagen. (Beifall der AfD – Zuruf aus dem Hause: Oh!) Das Gebot der Stunde wäre vielmehr ein intensives Nachdenken über konkrete Hilfsmaßnahmen, und wenn Prävention, dann unter strikter Beachtung der Wirksamkeit und Effizienz und mit Überlegungen hinsichtlich einer Ausweitung der Frühwarnung und der Alarmierung. Einen weiteren ausbaufähigen Punkt stellt die Kommunikation über die Situation der Helfer vor Ort dar. Seitens der Verwaltung müssen in Zukunft Materialfehlbestände und Personalmängel besser und effektiver kommuniziert und auch beseitigt werden. Hinweise auf den jeweiligen Internetseiten, wo noch gezielt Helfer benötigt werden und welche Ausrüstung benötigt wird, wären schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung. Meine Damen und Herren, solche schon abstrakten Grundsatzdebatten, wie wir sie hier führen, sollten zum Wohl der Bürger pragmatischen Maßnahmen weichen. Wir stehen für eine gemeinsame Lösungsfindung gern bereit. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Astrid Schmitt

Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Marco Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte zu Beginn meiner Rede die aktuelle Situation in der Eifel ansprechen, auf die der Kollege Steinbach hingewiesen hat. Auch bei mir kommen aktuell minütlich Bilder an. Ich glaube, auch der Kollege Streit weiß aus der Vergangenheit, was es heißt, solche Bilder zu sehen. Die Situation ist zumindest bei mir im Landkreis stellenweise desaströs. Es gibt Orte wie zum Beispiel Hillesheim und Gerolstein, in denen alle – Ersatzkräfte, Feuerwehr – im Einsatz und dabei sind, die Wassermassen zu bewältigen. Man konnte aber in den letzten Tagen auch feststellen, dass zum Beispiel die Stadt Mayen wie viele andere Gemeinden durch eine freiwillige Aktion schon Vorsorgemaßnahmen getätigt hat. Ich möchte an dieser Stelle für die FDP-Fraktion – ich glaube, auch für alle hier – noch einmal gegenüber diesen Freiwilligen, die unermüdlich den Wassermassen den Kampf ansagen und dort mit den Familien im Einsatz sind, einen Dank aussprechen. (Beifall der FDP und bei der SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich bin froh, dass diese Aktuelle Debatte heute angesetzt worden ist und der Zusatz „gemeinsam Vorsorge betreiben“, den der Kollege Hartenfels benannt hat, in der Überschrift enthalten ist. Das hat mir eben bei meinem Vorredner ein bisschen gefehlt. Ich hatte den Eindruck bzw. bei mir kam die Rede so an, dass ich mich mit der Versicherung auseinandersetze, wer den Schaden übernimmt, wenn ich mit dem Auto jeden Tag gegen die Wand fahre. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) So ähnlich war die Rede des Kollegen von der AfD aufgebaut. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Beim Thema des Klimas und des Klimawandels sage ich Ihnen als jemand, der beruflich tagtäglich im Wald und auf dem Feld arbeitet, ich erlebe anhand meiner Arbeit, dass sich etwas verändert, und zwar stellenweise negativ. Ich bin zwar erst 46 Jahre alt, aber brauche dafür keine Studie des Landes NRW und auch sonst keine Studie. (Zurufe der Abg. Michael Frisch und Dr. Jan Bollinger, AfD) Gerade für diejenigen, die im Wald, auf dem Feld, auf der Wiese und im Stall arbeiten, die davon leben und ihre Familien davon ernähren, müssen wir diese Herausforderung anerkennen und Vorsorge betreiben. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass in den letzten Jahren Vorsorgemaßnahmen ergriffen worden sind. Die Hochwasserkonzepte, die breitflächig in den Kommunen in Rheinland-Pfalz mit vielen Beteiligten in der Erarbeitung sind – die Zahlen wurden genannt –, sind angesprochen worden. Ich bin froh, dass mittlerweile die Landwirtschaft bei der Erarbeitung dieser Hochwasserkonzepte dabei ist, weil das Wasser nicht nur in der Ortslage, sondern auch im Umfeld der Orte, in der freien Feldflur, seine geballte Kraft ausübt und große Schäden herbeiführt. Das bringen die topografischen Verhältnisse mit sich. Wir und ich haben aber stellenweise eine andere Sichtweise, was die Erklärung für die Symptome bzw. das Herangehen an die Veränderungen in der Feldflur anbelangt. Man kann das Thema der Bewirtschaftung mit Kulturarten erwähnen und in den Fokus rücken. Man darf dann aber nicht nur die einzelne Kulturart erwähnen, weil es schon ein Unterschied ist, ob der Starkregen im Frühjahr oder im September fällt. Im September, wenn die Landwirte ihre Herbstaussaat vorbereiten, kann er aber genauso immense Schäden anrichten. Die durch den Starkregen bei einer Kulturart resultierenden Schäden davon abhängig zu machen, welche Kulturart dort steht, halte ich zwar für ansatzweise diskussionswürdig, aber das ist nicht der alleinige Diskussionspunkt. Wenn wir über die landwirtschaftliche Bewirtschaftung reden, müssen wir schauen, wie die Landwirte wirtschaften, damit sie ihre Verfahren vielleicht auch durch Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz verändern. Gerade seit den letzten drei Wochen laufen die Agrarumweltprogramme des Landes Rheinland-Pfalz mit einem vielfältigen Programm mit unterschiedlichen Ausgestaltungsformen, bei denen die Landwirte Prämien erhalten bzw. Leistungen ersetzt bekommen, egal ob ihre Bewirtschaftungsweise biologisch oder konventionell ist. (Abg. Dr. Bernard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gut!) Die Zahlen dieser Agrarumweltprogramme lassen einen ständigen Zuwachs in den letzten Jahren erkennen. Zum Beispiel nehmen bei mir im Landkreis, im Vulkaneifelkreis, über 50 % der landwirtschaftlichen Flächen an diesen Agrarumweltmaßnahmen teil. (Beifall bei der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Landwirtschaft dabei zu begleiten, beispielsweise Maßnahmen zu erosionsmindernden und wassersparenden Bewirtschaftungsweisen umzusetzen und die Bereitschaft der Landwirte, mitzumachen, zu akzeptieren, muss doch der Weg sein. (Glocke der Präsidentin) Alles Weitere folgt in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Schmitt

Für die FWG-Fraktion spricht der Fraktionsvorsitzende Dr. Streit.

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kenne viele FWG-Mitglieder in den Kommunen, die sicherlich jetzt schon im Hilfseinsatz sind, (Zuruf aus dem Hause: Ui!) aber ich spreche heute für die Partei der FREIEN WÄHLER. Ich darf mich schon eventuell für morgen entschuldigen; denn wenn Starkregen auf unser Land trifft, dann bin ich selbst ein gebranntes Kind, auch wenn das Bild des Feuers sicherlich nicht zu Wasser passt. Mein Keller steht auch regelmäßig unter Wasser, wenn Starkregen über der Eifel fällt. Ich kann vielleicht, so wie der Kollege Weber als Landwirt, aus dem Bereich des Katastrophenschutzes und der Regionalplanung etwas aus der Praxis berichten. Es sind verschiedene Dinge genannt worden, die aber unterschieden werden müssen. Das ist zum einen das Hochwasser, das entsteht. Das kann durch Niederschläge, Tauwässer oder aber auch Hangwässer kommen und durch den Starkregen, wie wir ihn in den letzten Jahren kennengelernt haben. Ich will an dieser Stelle zum anderen aber auch über ganz normales Regenwasser sprechen. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was ist denn „normales Regenwasser“?) Frau Ministerpräsidentin – – – Sie ist jetzt nicht da, aber der Herr Innenminister. Lieber Randolf als Staatssekretär, ich kann mich noch gut an das Jahr 2018, an Fronleichnam und den folgenden 1. und 10. Juli, erinnern, als wir uns in der Eifel nicht zum Lächeln getroffen haben, sondern weil wir eine Katastrophe zu besichtigen hatten. Es war eine ähnliche Zeit wie jetzt. Nach einer Warmphase kam der Regen, und danach folgte wiederum eine Dürre. Das erleben wir jetzt in mehrfacher Hinsicht. Wir hatten seinerzeit das Katastrophenschutzzentrum gerade fertiggestellt. Es war noch nicht eingeweiht, und schon war der Katastrophenfall bei uns im Eifelkreis ausgerufen. Interessanterweise ist das Ganze nicht zufällig gekommen – man könnte das Bild bemühen, es ist nicht vom Himmel gefallen –, sondern es war vorhersehbar. Ich war in den Jahren zuvor, vor diesen Unwetterkatastrophen im Jahr 2018, in Niederösterreich. Dort ist seit dem Jahr 2002 das Land Niederösterreich zugange, den Hochwasserschutz zu verbessern und die Schäden durch Starkregenereignisse sowie Überschwemmungen durch eine große Landesplanung möglichst gering zu halten. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dafür muss man aber nicht nach Österreich fahren!) Niederösterreich arbeitet seit den schweren Fluten im Jahr 2002 mit umfassenden Schutzkonzepten. Auch wir in Rheinland-Pfalz haben jetzt die Hochwasserschutzkonzepte mit einer 90%igen Bezuschussung, aber – lieber Nico, Du hast es eben gesagt – die Umsetzung kostet auch Geld. Wenn man 50 % bekommt, dann ist das für eine Ortsgemeinde vielleicht bei 20.000 Euro noch machbar, aber ab 200.000 oder 500.000 Euro oder wenn es in den Millionenbereich geht, dann strecken auch unsere Gemeinden die Waffen. Die Jahresniederschlagsmengen nehmen nicht zu, sondern haben sich saisonal verändert. Regenwasserschutz beginnt im Außenbereich. Wenn ich einmal aus der Praxis erzählen kann, sage ich, man kann heute schon sehr viel über die Bauleitplanung, aber auch über die Wegeführung machen. Früher wurden Straßen und Wirtschaftswege hangseitig gebaut, heute kann man sie bergseitig führen. Dann bekommt man das Regenwasser von Gemeinden weggeleitet. Nico Steinbach, ich will jetzt nicht den Landwirten mit dem Maisanbau die Schuld geben; denn wenn 150 oder 300 l fallen, dann ist es ganz egal, welche Saat auf dem Feld, auf dem Acker steht. Dann ist nichts mehr da, was die Regenwassermengen hält. Ich habe in Niederösterreich gesehen, dass man verschiedene Arten von Becken gebaut hat, Rückhaltebecken zum Schutz von Siedlungsräumen, wasserführende Wege mit Begleitgräben, die ich eben schon angeführt habe, aber auch dezentrale Rückhaltebecken zur Speicherung des Wassers. Ich finde, das ist das Wichtigste; denn wenn auf diese Regenereignisse längere Dürreperioden folgen, dann wäre es schon wieder ein Verbrechen, das ganze Wasser über die Vorfluter in die Gewässer dritter und zweiter Ordnung und dann in Mosel und Rhein wegziehen zu lassen. Stephan Wefelscheid hat zu dieser Situation schon im letzten Jahr ausführlich für die Freien Wähler Stellung bezogen; darauf kann ich verweisen. Das heißt, wir brauchen in der Raumordnung einen Regenwasserplan, der das natürliche Gleichgewicht wiederherstellt, um Auswirkungen von Regen und Dürre zu mildern. (Glocke der Präsidentin) Wenn ich das zum Schluss sagen darf, wir brauchen dazu ganz pragmatische, individuelle Lösungen mit einer Beschreibung des Istzustands, einer Bestimmung des Sollzustands und einer Erfassung der Entwicklungspotenziale. Meine Damen und Herren, hier haben Sie die Freien Wähler an Ihrer Seite. (Beifall des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich empfehle dem zuständigen Ausschuss eine Exkursion nach Niederösterreich, um sich das dort anzuschauen. (Glocke der Präsidentin) Auch gibt es dort bereits Lehrstühle zu diesem Thema. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Astrid Schmitt

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Anne Spiegel.

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Anne Spiegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuhörende! Wir reden heute über Starkregenereignisse und daraus resultierende Überschwemmungen und Hochwasser. Ja, das Thema könnte aktueller nicht sein. Einerseits schauen wir auf den weiter anschwellenden Rhein vor der Halle, andererseits – das wurde eben schon gesagt – stehen wir vonseiten des Ministeriums in ganz engem Austausch mit dem Hochwassermeldedienst. Gerade die Situation in der Eifel, die sich weiter zuspitzt, ist im Moment absolut ernst zu nehmen. Auch ich möchte vorausschicken, dort ist gerade jede helfende Hand gefragt. Das war auch in den vergangenen Wochen in unterschiedlichen Teilen von RheinlandPfalz so. Mein ausdrücklicher Dank gilt allen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Kräften bei der Feuerwehr, allen anderen Einsatzkräften, aber auch den vielen in der Nachbarschaft und allen, die mit angepackt haben, um einander gemeinsam zu helfen. Herzlichen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Am Mittelrhein werden die Meldehöhen überschritten. Die höchsten Wasserstände werden nach derzeitigen Vorhersagen am 19. Juli erreicht. Das heißt, wir haben es mit einer sich weiter zuspitzenden Situation zu tun. Am Pegel Koblenz ist ein Anstieg bis unter 7 m möglich. An der Mosel am Pegel Trier werden ab Mittag die Wasserstände ansteigen. Für mehrere Einzugsgebiete, vor allem im Norden des Landes, wurden Hochwasserwarnungen veröffentlicht. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um zu appellieren, sich zu informieren und die Situation ernst zu nehmen. Vor allen Dingen an die Flussanlieger, auch an Campingplatzbetreibende, appelliere ich, die Situation eng im Blick zu behalten und gegebenenfalls sofort Vorkehrungen zu treffen. Bereits seit Anfang Juni haben Starkregenereignisse viele Menschen und Kommunen in Rheinland-Pfalz getroffen. Teilweise war es so, dass Kommunen innerhalb kürzester Zeit gleich mehrere solcher Ereignisse verkraften mussten. Für all jene in Rheinland-Pfalz, deren Gebäude oder Keller, deren Felder oder Weinberge überschwemmt wurden, sind solche Ereignisse oftmals persönlich und auch wirtschaftlich tief einschneidende Erlebnisse. Deshalb gilt mein Dank allen, die da mit anpacken, und vor allen Dingen auch den Kommunen, die bereits mit Augenmaß und Voraussicht Vorsorge treffen. Die häufigen Starkregenereignisse zeigen uns eindrucksvoll die Auswirkungen des Klimawandels und der Temperaturzunahme. Es ist nämlich so, dass die warmen Luftmassen mehr Wasser speichern, welches dann wiederum in kürzester Zeit abregnet. Wir haben es also bei der zunehmenden Häufigkeit und Intensität dieser Extremwetterereignisse mit einer Folge des menschengemachten Klimawandels zu tun. Das immanenteste Problem und der Treibstoff für ein erhöhtes Starkregenrisiko ist die Temperaturzunahme, die uns in Rheinland-Pfalz besonders trifft. Der derzeit beobachtete Temperaturanstieg liegt bei uns bereits oberhalb der simulierten Bandbreite des EU-Hochemissionsszenarios. Deshalb haben wir uns als Landesregierung zum Ziel gesetzt, die Klimaneutralität in einem Korridor zwischen dem Jahr 2035 bis spätestens zum Jahr 2040 zu erreichen; denn alles, was wir in konsequenten Klimaschutz investieren, um dem Klimawandel noch Einhalt gebieten zu können, ist eine wichtige und ganz entscheidende Maßnahme. Neben den Schäden, die durch die Wassermassen entstehen können, leidet bei Starkregen die Natur; denn nur ein Bruchteil des Wassers dringt in tiefere Bodenschichten. Hierdurch ändert sich die Wasserverfügbarkeit. Lokal steht weniger Wasser zur Verfügung. Es ist – das möchte ich noch einmal betonen – leider mit einer Zunahme der Häufigkeit und der Intensität von genau solchen Starkregenereignissen, aber auch von Dürren und Hochwasserereignissen zu rechnen. Für uns als Gesellschaft heißt das, wir müssen unsere Vorsorge weiter vorantreiben. Rheinland-Pfalz – das wurde schon gesagt – ist im Bundesvergleich bei der Starkregenvorsorge Spitzenreiter. Wir wollen die Starkregen- und Hochwasservorsorgemaßnahmen in die Fläche bringen. Wir haben schon über 1.100 kommunale Vorsorgekonzepte aufgestellt, in der Aufstellung, fertiggestellt, in der Umsetzung oder gemeinsam mit den Kommunen auch schon erste richtige Schritte in Richtung Konzeptaufstellung unternommen. Gerade die Ereignisse der letzten Wochen und von heute zeigen, wie wichtig solche Konzepte sind. Es kommt auf gut funktionierende Meldeketten und aktuelle Alarm- und Einsatzpläne, aber auch auf eine zielgerichtete Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger an. Die Kommunen müssen dabei für die Herausforderungen des Klimawandels, von denen Starkregen nur eine ist, fit gemacht werden. Sehr geehrte Abgeordnete, dort können die Planerinnen und Planer auch wichtige Aufgaben übernehmen. Es geht letztlich darum, Flächen freizuhalten, Notabflusswege vorzusehen, an Starkregen angepasstes Bauen zu etablieren und dem Wasser Raum zu geben. All das sind Dinge, die von Anfang an mitgedacht werden müssen, etwa wenn ein neues Baugebiet erschlossen wird, eine Nachverdichtung stattfindet oder Straßen saniert werden. Hochwasser- und Starkregenvorsorge ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe. Meine sehr geehrten Damen und Herren, daher werden wir als Land die Kommunen auch in Zukunft tatkräftig unterstützen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Mit dem Kompetenzzentrum Hochwasservorsorge und Hochwasserrisikomanagement haben wir Mitarbeitende bei allen Regionalstellen der Strukturund Genehmigungsdirektionen, die sich speziell um das Thema „Starkregen und Hochwasservorsorge“ kümmern und die Kommunen tatkräftig unterstützen. Außerdem unterstützen wir mit der Bereitstellung von Grundlagendaten, zum Beispiel den Starkregen-Hinweiskarten, welche seit März landesweit online stehen. Wir unterstützen die Kommunen mit einer 90%igen Förderung bei der Konzepterstellung und einer 50- bis 90%igen Förderung bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen. Abschließend geht mein Appell an Sie alle, die Sie als kommunal verwurzelte Politikerinnen und Politiker die Informationen zu diesem Thema weitergeben sollen, damit wir als Klimaschutzministerium, ebenso wie das Landesamt für Umwelt und die Struktur- und Genehmigungsdirektionen, die Kommunen auch in Zukunft gut unterstützen können. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Astrid Schmitt

Wir kommen zur zweiten Runde. Aufgrund der Redezeit der Landesregierung haben die Fraktionen eine halbe Minute, also 30 Sekunden, mehr zur Verfügung. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Hartenfels.

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Andreas Hartenfels GRÜNE

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Neben der politischen Verantwortung, den Klimawandel zu gestalten, muss natürlich das Fundament jeglicher politischer Überlegung sein, die Energiewende endlich in die Umsetzung und vor allen Dingen auch zu einem Abschluss zu bringen. Diesbezüglich sieht es auf Bundesebene leider alles andere als rosig aus. Ich will aber zunächst einmal zum Land kommen, weil wir uns im Koalitionsvertrag noch einmal sehr viel vorgenommen haben, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Wir werden heute noch über das Landessolargesetz sprechen. Es ist einer von vielen Bausteinen, die wir künftig vorantreiben wollen, um unser Ziel für Rheinland-Pfalz – zu 100 % erneuerbare Energien im Strombereich – tatsächlich bis zum Jahr 2030 in die Realisierung zu bringen. Da geht es nicht nur um das Landessolargesetz. Es wird natürlich um die Weiterentwicklung der Photovoltaik-Freiflächenverordnung gehen. Wir haben uns bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV viel vorgenommen, um endlich wieder deutlich mehr Windkraftanlagen ins Land zu bringen. Wir haben uns vorgenommen, einen kommunalen Klimapakt mit den Kommunen hinzubekommen, um die verschiedenen Ebenen besser miteinander zu verzahnen und deutlich zu machen, die politische Verantwortung fängt natürlich ganz unten an und geht über die Kommunen in Richtung Land, aber dann auch in Richtung Bund. Dann bin ich jetzt beim bundespolitischen Partner angelangt, den wir sträflich vermissen, und zwar schon über sehr viele Jahre. Der Bund macht seine Hausaufgaben nicht. Es ist ein erbärmliches Bild, was sich dort bietet. Ich möchte mit einer der vielen Baustellen, die aus meiner Sicht besonders schlimm sind, anfangen. Das ist natürlich ein völlig vermurkster Kohleausstieg. Es wäre so wichtig, dass wir zeitnah aus der Kohle aussteigen, damit wir hinsichtlich des CO - Budgets, das wir überhaupt noch in die Atmosphäre in Deutschland entlassen können, Zeit gewinnen, weil jedes Jahr, in dem wir Zeit gewinnen, dafür entscheidend sein wird, ob die jüngere Generation noch eine Perspektive bekommt oder ob diese Perspektive deutlich eingeschränkt wird. Einen vermurksten Kohleausstieg auf Bundesebene können wir uns also überhaupt nicht leisten. Das müsste dringend verändert werden. Es geht aber nicht nur um den Kohleausstieg. Wir warten auch schon seit sehr vielen Jahren auf eine vernünftige Reform des Erneuerbare-EnergienGesetzes. Wenn daran herumgeschraubt wird, dann immer in Richtung einer Verschlechterung, nicht im Sinne von wie machen wir es einfach für die Menschen, diese dezentralen Energieformen wie Sonne und Wind vernünftig zu nutzen. Stattdessen werden ständig wieder neue Hürden aufgebaut, und das Ganze wird erschwert. Auch da bräuchten wir dringend eine andere Politik. Auch die Sektorenkopplung funktioniert auf Bundesebene nach wie vor überhaupt nicht, ganz zu schweigen von dem, was auch wichtig wäre, (Glocke der Präsidentin) nämlich eine vernünftige Wärmewende auf den Weg zu bringen. Die Sanierungsquoten sind erschreckend schlecht in diesem Bereich. Ich glaube, insofern geht auch ein Appell von diesem Hause aus, dass die bundespolitischen Aktivitäten im Sinne der Beschleunigung der Energiewende dringend verändert werden müssen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Astrid Schmitt

Für die SPD-Fraktion spricht noch einmal der Abgeordnete Steinbach.

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Nico Steinbach SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eines vorweg: Der eine oder andere Wortbeitrag, der eben zu hören war, mag für die Betroffenen, die momentan mit Angst und Schrecken zu Hause sitzen, eher ein Hohn sein. Herr Zehfuß, hier Bauernregeln vorzutragen, ist mindestens „Thema verfehlt“. Das zu Beginn. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Ich möchte insbesondere noch einmal den Gedanken der erosionsgefährdeten Flächen aufgreifen und diesen Themenbereich für die Ministerin und uns alle im Umweltausschuss noch einmal besonders herausarbeiten; denn es sind – das sehen wir gerade in den letzten Minuten wieder – insbesondere der Schlamm und das Geröll, die in den Ortschaften die Schäden anrichten und die nun einmal auch aus Ackerflächen kommen. Ich beobachte das jetzt seit drei Jahren sehr intensiv in eigener Anschauung, und das darf und muss dann auch an dieser Stelle so gesagt werden. Das ist kein Affront gegen die Landwirtschaft, im Gegenteil, die allermeisten sind bereit, mit großer Vernunft diese Dinge mitzutragen; denn es sind auch große Mengen von Muttererde, (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Genau!) die aus diesen Flächen herausgetragen werden, und das ist letztendlich die größte Vermögensentwertung, die ein Landwirt haben kann. Deswegen sehe ich das ganz pragmatisch wie folgt. Mais wird auch in Zukunft angebaut werden, aber wir werden auch immer wieder Wetterextreme erleben, und dabei wird es zu Erosionen und Überschwemmungen kommen. Ich erwarte, dass die unbeteiligten Bürgerinnen und Bürger insbesondere die Schlammereignisse, die nachweislich zum Beispiel durch Maisanbau begünstigt wurden und deren Hab und Gut geschädigt haben, in Zukunft nicht mehr auf sich sitzen lassen. Deswegen gibt es Ansätze, die aus meiner Sicht umgesetzt werden müssen. Es gibt Flächen, auf die kein Mais gehört. Es gibt viele Möglichkeiten, die auch zu Erosionsschutz führen können. Das sind zum Beispiel Mischkulturen, in denen Untersaaten angebaut werden. Es gibt Mulchsaatverfahren, und es gibt Erosionsriegel. Das sind zum Beispiel Saaten oder Kulturen, die als Streifen oder Riegel in die Flächen eingetragen werden, um dann zum Beispiel Wintergetreide oder Grünland einen gewissen Schutz zu bieten. Ich sage noch einmal ausdrücklich, wir werden diese Diskussion in den Umweltausschuss bringen und dort weiterführen; denn am Ende des Tages muss aus den Ergebnissen, die Ingenieurbüros, das Landesamt für Geologie und Bergbau und das Kompetenzzentrum in allerhochwertigster Art und Weise erarbeitet haben – ich habe selbst solch ein Konzept mit erarbeitet, das ist ein kleines Buch geworden –, (Glocke der Präsidentin) auch eine Verbindlichkeit entstehen, weil es sonst keine Anerkennung dessen in der Bevölkerung gibt. Ich glaube, dass uns diese sehr guten Konzepte dann mit einer gewissen Verbindlichkeit in der Umsetzung auch an vielen Ecken und Stellen vor großen Schäden bewahren. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion der CDU spricht noch einmal der Abgeordnete Johannes Zehfuß.

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Johannes Zehfuß CDU

Sehr geschätzter Herr Kollege Hartenfels, leider reicht meine Redezeit nicht, um zu beschreiben, was das Land in Rheinland-Pfalz – um in Ihrem Jargon zu bleiben – in diesem Bereich so alles vermurkst hat. (Beifall der CDU) Angepasste Kulturschutzsysteme wie Hagelschutznetze, Folienhäuser, Schattierungen etc. werden zum Standard werden, zumindest dann, wenn die Diskussion über das Landschaftsbild nachlässt, weil die Regale im Lebensmitteleinzelhandel nicht mehr problemlos gefüllt werden können. Die Beund Entwässerung sowie die Bereitstellung und Speicherung von Regenwasser, das wir außerhalb der Vegetationszeiten bekommen, werden eine übergeordnete Rolle in allen landwirtschaftlichen Produktionszweigen spielen. Ich bin heute schon gespannt, wie sich die gesellschaftliche Diskussion entwickelt, wenn Regenrückhaltebecken, Staudämme etc. in die Planung kommen. Wir brauchen dann ein Wassermanagement, das wir in Holland und Niedersachsen in Küstennähe schon heute haben, also ein gesteuertes. Unser Arbeitsauftrag für die Zukunft heißt: Nicht besser wissen, sondern vorbehaltlos besser machen. Hochwasserschutz durch eine Grabenpflege, die diesen Namen auch verdient. Ständiges Überprüfen der Funktionalität der Anlagen. Was hilft ein großes Rückhaltebecken, das nicht anspringt, aber dann eine eigene neue Planfeststellung braucht, um es funktionsfähig zu machen? Wasserrückhaltung in niederschlagsreichen Zeiten, Zulassung moderner Pflanzenzüchtungs- und Anbausysteme mit dem dazugehörigen Pflanzenschutz. Frau Spiegel, Konzepte und Gutachten für die Zukunft sind nice to have, aber in erster Linie müssen wir unsere Hausaufgaben machen und die vorhandenen Systeme instand setzen und instand halten. Ein Beispiel dafür, wie so etwas gelingen kann, bietet die Zusammenarbeit der landwirtschaftlichen Verbände in Rheinland-Pfalz mit den Naturschutzverbänden. Lieber Herr Hartenfels, ich nehme Ihr Angebot gern an. Gehen wir gemeinsam zielorientiert an diese Aufgabe. Zum Thema „Thema verfehlt“: Der eine versteht es, der andere nicht. (Beifall der CDU)

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Astrid Schmitt

Jetzt liegt dem Präsidium eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Weber vor.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe noch ein paar Ergänzungen zu machen, gerade auch auf den Redebeitrag des Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler hin. Ich war ein bisschen erstaunt über die Diskussion über Regenrückhaltebecken und die Regenrückhaltung allgemein. Ich kann mich daran erinnern, dass das System der Rückhaltung seit dem Anfang der 1990er-Jahre gerade zum Beispiel bei Erschließungen von Neubaugebieten oder neuen Gewerbegebieten Standard in Rheinland-Pfalz ist. Ich kenne in meinem Umfeld zum Beispiel keine Neuerschließung eines Gewerbegebiets, bei der dieses nicht mit einem stautechnischen Rückhaltesystem ausgestattet worden ist. Daher war ich ein bisschen verunsichert über die Ausführungen des Kollegen Streit, der dafür extra nach Österreich reisen muss. (Heiterkeit des Abg. Nico Steinbach, SPD) Vielleicht hätte er sich in seinem Landkreis doch noch besser informieren sollen, was Regenrückhaltung anbelangt. Ich glaube, was die Diskussion im Bereich Landwirtschaft anbelangt, muss ich noch einmal erwähnen, dass die Landwirtschaft bei diesen Starkregenereignissen einen großen Beitrag zur Lösung leisten kann, indem sie diese Wassermassen aufnimmt und die Schäden klein hält. Die Landwirtschaft ist nicht Teil des Starkregenproblems, sondern Teil der Lösung bei Starkregenereignissen. Daher sollen meiner Meinung nach alle Beteiligten – gerade was die Hochwasserschutzkonzepte anbelangt, ich habe es eben schon ausgeführt – mit an den Tisch genommen und dann verbindliche Aussagen getroffen werden. Zwei abschließende Meinungen noch. Tue Gutes und rede darüber. Was noch nicht erwähnt worden ist, ist die Aktion Blau Plus, durch die viele Kommunen in Rheinland-Pfalz gerade auch innerdörflich und innerstädtisch vonseiten der Landesregierung mit sehr viel Geld, was Regenrückhaltung innerhalb der Ortslage anbelangt, unterstützt werden. Ich glaube, das ist eine gute Maßnahme, und da wird sehr viel Geld in den einzelnen Kommunen des Landes abgerufen. Meine letzte Bemerkung bezieht sich schlussendlich auf das Thema „Bauernregeln“. Ich bin ein großer Fan von diesen. „Man muss och jünne könne“ oder „Der dümmste Bauer hat manchmal auch die dicksten Kartoffeln“. Es gibt da eine große Facette von Bauernregeln. (Heiterkeit bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin ein großer Fan von diesen, weil sie ihre Bewandtnis und eine über Jahrtausende zurückreichende Herleitung haben. Daher kann ich den Dingen wirklich beherzt zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Schmitt

Für die FWG-Fraktion spricht der Abgeordnete Wefelscheid.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Frau Präsidentin, erlauben Sie mir die Anmerkung, die Partei heißt FREIE WÄHLER. Der Punkt ist, wir sind zwar eine Familie, aber das wäre so, als würden Sie Herrn Baldauf unter dem Titel „CSU“ ans Rednerpult bitten. (Abg. Marco Weber, FDP: Ui!) Ich meine, das ist dann auch eine Parteienfamilie, das wird ihn vielleicht nicht stören. Ich glaube aber, insgesamt betrachtet sollte man darauf achten. Danke. An Herrn Weber gerichtet, der sich gerade freut. Herr Weber, ich glaube Sie sollten einmal bilateral mit Herrn Streit klären, was da in der Eifel passiert oder nicht passiert ist. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Ich kann allerdings aus Koblenzer Sicht sprechen. Ich bin dafür bekannt, hart anzugreifen, aber auch zuzugestehen, wenn Dinge gut laufen. Herr Minister Lewentz, ich muss wirklich sagen, was das Land in den letzten Jahren im Hochwasserschutz in Koblenz getan hat, ist aller Ehren wert. Das muss man wirklich sagen und anerkennen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ja, das ist so, das kann man auch mal sagen. Frau Spiegel, auch an Sie gerichtet, ich habe Ihre Rede aufmerksam verfolgt. Das, was Sie gesagt haben, kann ich dem Grunde nach zeichnen. Gleichwohl noch einmal meine dringende Bitte, Herr Dr. Streit hat es eben ausgeführt. Ich glaube, wir leben in einer Phase, in der wir die Konzeption des Regenwasserauffangbeckens neu denken müssen, weil die Wetterereignisse, die Kapriolen zugenommen haben. Herr Lewentz, wir haben es jetzt gesehen, Ehrenbreitstein ist regelrecht abgesoffen. Da helfen auch alle Vorkehrungen unten nichts, wenn das Wasser von oben kommt. Das ist der Punkt, an den ich Sie bitte, bei Ihren Planungen zu denken. Sie haben eben angesprochen, die Kommunen sollen dann die Träger der Vorhaben sein. 90 % Förderung, das ist aller Ehren wert. Gleichwohl gibt es auch Gebiete, die sagen wir mal nicht vom kommunalen Planungsgebiet betroffen sind, und da setzt das Land eben an. Es wäre schon mein Petitum, in der Planung daran zu denken, dass an den Tälern von Rhein und Mosel oben Vorkehrungen in der Planung vorgesehen werden. Dabei können wir auch aufnehmen, was der Kollege Zehfuß eben sagte. Wir brauchen dieses Wasser künftig, ob es die Wälder – fragen Sie die Forstwirte – oder die Landwirte sind. Das wäre meine Anregung an Sie. Vielleicht könnten Sie das in die weitere Planung mitnehmen. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Marco Weber, FDP)

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Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Aktuellen Debatte angelangt. Ich darf der Tagesordnung aufrufen: Punkt 2 Vom Landtag vorzunehmende Wahlen Gemäß der Absprache im Ältestenrat behandeln wir diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache. a) Wahl eines stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrats des Landtags – Drucksache 18/558 – Aus der in der Drucksache 18/558 enthaltenen Vorschlagsliste ist mit sofortiger Wirkung ein stellvertretendes nicht berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zu wählen. Die Wahl erfolgt nach Artikel 134 Abs. 2 unserer Verfassung auf die Dauer von sechs Jahren und bedarf einer Zweidrittelmehrheit. Zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter Buchstabe a) der Drucksache 18/558 Herr Dr. Johannes Barrot vorgeschlagen. Wer der Wahl von Herrn Dr. Barrot zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Das scheint einstimmig zu sein. Für Enthaltungen und Gegenstimmen bleibt damit kein Raum. Damit stelle ich fest, dass Herr Dr. Barrot einstimmig mit sofortiger Wirkung zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz gewählt ist. Ich stelle außerdem fest, dass damit das gesetzliche Quorum erreicht ist. b) Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Hochschule Koblenz Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/200 – Vorgeschlagen ist der Abgeordnete Herbert Mertin. Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Auch das ist einstimmig der Fall. c) Wahl von Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/569 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/570 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/571 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/572 – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/573 – Wahlvorschlag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/574 – Nach dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz wählt der Landtag sechs stimmberechtigte Mitglieder sowie deren Stellvertretungen in den Landesjugendhilfeausschuss. Die Vorschlagsberechtigung erfolgt nach der Stärke der Fraktionen. Es gilt das Verfahren d’Hondt mit Grundmandat. Hierzu liegen von den vorschlagsberechtigten Fraktionen Wahlvorschläge – Drucksachen 18/569 bis 18/574 – vor. Ich schlage Ihnen vor, dass wir über die vorliegenden Wahlvorschläge gemeinsam abstimmen. Regt sich Widerspruch gegen die gemachten Wahlvorschläge? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die mit den vorgenannten Drucksachen vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern bzw. zu stellvertretenden Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses gewählt. d) Wahl von Mitgliedern des Landtags in die Datenschutzkommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/575 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/576 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/577 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/578 – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/579 – Wahlvorschlag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/580 – Nach dem Landesdatenschutzgesetz wählt der Landtag sieben aus der Mitte des Landtags entsandte Mitglieder sowie deren Stellvertretungen in die Datenschutzkommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Die Vorschlagsberechtigung erfolgt nach der Stärke der Fraktionen. Es gilt das Verfahren nach d’Hondt mit Grundmandat. Hierzu liegen von den vorschlagsberechtigten Fraktionen Wahlvorschläge – Drucksachen 18/575 bis 18/580 – vor. Ich schlage Ihnen vor, über die vorliegenden Wahlvorschläge gemeinsam abzustimmen. Regt sich Widerspruch gegen die gemachten Wahlvorschläge? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die mit den vorgenannten Drucksachen vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern bzw. zu stellvertretenden Mitgliedern in die Datenschutzkommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewählt. e) Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/581 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/582 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/583 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/584 – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/585 – Wahlvorschlag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/586 – Nach der Anordnung der Landesregierung über die Landeszentrale für politische Bildung wählt der Landtag acht Mitglieder in dessen Kuratorium. Die Vorschlagsberechtigung erfolgt nach der Stärke der Fraktionen. Es gilt das Verfahren d’Hondt mit Grundmandat. Hierzu liegen Ihnen die Wahlvorschläge – Drucksachen 18/581 bis 18/586 – vor. Ich schlage vor, über die vorliegenden Wahlvorschläge gemeinsam abzustimmen. Ich sehe keinen Widerspruch gegen die gemachten Wahlvorschläge. Damit sind die mit den vorgenannten Drucksachen vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung gewählt. f) Wahl von Mitgliedern des Landtags in das Kuratorium der „Stiftung RheinlandKultur“ Pfalz für Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/587 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/588 – Nach der Stiftungssatzung wählt der Landtag vier Abgeordnete in das Kuratorium der „Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur“. Die Vorschlagsberechtigung erfolgt nach der Stärke der Fraktionen. Uns liegen die Wahlvorschläge der vorschlagsberechtigten Fraktionen vor: von der Fraktion der SPD – Drucksache 18/587 – und von der Fraktion der CDU – Drucksache 18/588 –. Ich schlage vor, gemeinsam über die vorliegenden Wahlvorschläge abzustimmen. Regt sich Widerspruch gegen die gemachten Wahlvorschläge? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die mit den vorgenannten Drucksachen vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern des Landtags in das Kuratorium der „Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur“ gewählt. g) Wahl eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Wiederaufbaukasse Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/589 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/590 – Wahlvorschlag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/591 – Nach dem Weinbergsaufbaugesetz stellt jede Fraktion des Landtags ein Mitglied zur Wahl in den Verwaltungsrat der Wiederaufbaukasse. Die aktuelle Amtszeit des Verwaltungsrats dauert noch bis zum 31. Dezember 2021. Für die verbleibende Amtszeit liegen von den Fraktionen folgende Wahlvorschläge vor: Drucksache 18/589 von der Fraktion der SPD, Drucksache 18/590 von der Fraktion der AfD und Drucksache 18/591 von der Fraktion der FREIEN WÄHLER. Ich schlage erneut ein gemeinsames Abstimmungsverfahren vor. – Widerspruch sehe ich nicht. Damit sind die mit den vorgenannten Drucksachen vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Wiederaufbaukasse für die verbleibende Amtsperiode gewählt. h) Wahl von Mitgliedern des Landtags in die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/592 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/593 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/594 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/595 – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/596 – Wahlvorschlag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/597 – Wie Sie wissen, haben wir eine Namensänderung vorgenommen. Wir sprechen jetzt von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz. Es handelt sich aber um dasselbe Gremium. Nach dem Landesmediengesetz wählt der Landtag sieben Mitglieder in die Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz. Da sich aufgrund der Neuwahl des Landtags das maßgebliche Stärkeverhältnis der Fraktionen geändert hat, sind die vom Landtag zu entsendenden Mitglieder für die bis zum 26. Oktober 2022 laufende Amtszeit der Versammlung neu zu bestimmen. Die Vorschlagsberechtigung erfolgt nach der Stärke der Fraktionen. Es gilt das Verfahren d’Hondt mit Grundmandat. Hierzu liegen Ihnen Wahlvorschläge – Drucksachen 18/592 bis 18/597 – vor. Ich schlage vor, über die vorliegenden Wahlvorschläge gemeinsam abzustimmen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Damit sind die mit den vorgenannten Drucksachen vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern des Landtags in die Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz für die verbleibende Amtsperiode gewählt. Ich rufe der Tagesordnung auf: Punkt 3 Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/185 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft – Drucksache 18/568 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/561 – Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten je Fraktion. Der CDU-Fraktion stehen 3 Minuten mehr zur Verfügung, der Fraktion der FREIEN WÄHLER 1 Minute mehr. Ich darf Sie kurz über das Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung fand in der 3. Sitzung am 17. Juni 2021 ohne Aussprache statt. Der Gesetzentwurf wurde an den Ausschuss für Wissenschaft – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Die Ausschussempfehlung lautet auf Annahme. Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Dr. Rehak-Nitsche.

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Dr. Katrin Rehak-Nitsche SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Debatte über die Änderung des Hochschulgesetzes gibt mir die Gelegenheit, junge Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, und zwar junge Menschen, die von der Corona-Pandemie stark betroffen sind. Stellen Sie sich vor, Sie haben gerade Ihren Schulabschluss in der Tasche. Sie überlegen, was Sie in Ihrem Leben so machen möchten. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass Sie gern studieren wollen. Sie informieren sich und sprechen mit der Familie, mit Ihren Freundinnen und Freunden. Sie suchen sich dann irgendeinen Studiengang und einen Ort aus, an dem Sie studieren möchten. Sie bewerben sich, schreiben sich ein. Sie suchen sich eine Wohnung. Sie organisieren alles. Sie beantragen Förderung, weil Sie es sich sonst nicht leisten können. Sie suchen sich einen Job, und Sie warten sehr ungeduldig auf Ihren ersten Tag in der Hochschule. Dann passiert genau nichts. Nichts entspricht natürlich nicht der Realität, aber wir dürfen alle annehmen, dass sich Studienanfängerinnen und Studienanfänger darauf freuen, ihren ersten Tag an der Hochschule zu verbringen, neue Menschen kennenzulernen, gemeinsam zu lernen, zu essen, zu feiern und zu wachsen. Trotz aller Bemühungen und in voller Würdigung all der Kreativität und der Zeit, die Lehrende in Formate und Kommunikationsmöglichkeiten gesteckt haben: Das Campusleben ist nicht ersetzbar. Zahlreiche Studierende hat die Corona-Pandemie existenziell erwischt; denn diejenigen, die auf BAföG angewiesen sind, müssen ihr Studium in der Regelstudienzeit schaffen, sonst fällt diese Unterstützung weg. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die Voraussetzungen dafür, dass diese Studierenden trotz der coronabedingten Verlängerungen und Verzögerungen ihr Studium beenden können, indem die Regelstudienzeit der Pandemielage angepasst wird. Er schafft die Voraussetzungen dafür, dass künftig nicht nur in einer Pandemie, sondern grundsätzlich in außergewöhnlichen Notsituationen – das wird im Änderungsantrag noch einmal genauer formuliert – im Verwaltungshandeln schnell reagiert werden kann. Betroffen von der Pandemie sind auch andere Menschen an den Hochschulen, besonders diejenigen, die zeitlich befristet eingestellt sind und in dieser Zeit eine Qualifikationsleistung abliefern müssen, zum Beispiel Doktorandinnen und Doktoranden oder Juniorprofessoren und -professorinnen. Für diejenigen, die unter das Wissenschaftszeitvertragsgesetz fallen, gilt bereits jetzt eine um sechs plus sechs Monate verlängerte Frist. Das heißt, sie können ein Jahr länger befristet beschäftigt werden. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass ihre Verträge verlängert werden. Hier ist jede Einrichtung und jede Förderorganisation gefragt, flexible Regelungen zum Wohl der Doktorandinnen und Doktoranden und Postdocs zu finden, die häufig auf Stipendien angewiesen und besonders betroffen sind. Die großen Förderorganisationen, wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) oder der Europäische Forschungsrat (ERC), haben reagiert und jeweils Möglichkeiten eröffnet, Projektförderungen oder Förderungen für Forschungsgruppen und Schwerpunktprogramme zu verlängern. Soweit sie es noch nicht getan haben, wünsche ich mir, dass auch die anderen Fördergeber, kleine Stiftungen, den Geförderten die notwendige Flexibilität einräumen, um insbesondere Qualifizierungsarbeiten erfolgreich fertigstellen zu können. Wissenschaft ist ein sehr hartes Geschäft. Wer im Homeoffice arbeitet und zwei kleine Kinder betreuen muss, der schreibt wahrscheinlich ein Nature Paper weniger als jemand, der das nicht muss. Deswegen ist es absolut richtig und wichtig, dass der vorliegende Gesetzentwurf es den durch das Hochschulgesetz erfassten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern in befristeten Dienstverhältnissen ermöglicht, ihre Amtszeit um bis zu zwölf Monate zu verlängern. Das entlastet die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich in einer für die akademische Karriere überlebenswichtigen Qualifizierungsphase befinden und die nicht dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz unterliegen, Juniorprofessorinnen und -professoren, Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren sowie wissenschaftlich und künstlerisch Mitarbeitende an Universitäten in Beamtenverhältnissen auf Zeit. Das Gesetz, über das wir heute reden, gibt diesen jungen Menschen, den betroffenen Studierenden, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, im wahrsten Sinne des Wortes ihre Zukunft zurück. Wir stehen fest an der Seite dieser jungen Menschen und stimmen deshalb dem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion der CDU spricht der Abgeordnete Dr. Reuber.

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Dr. Matthias Reuber CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit über einem Jahr stellt die Corona-Pandemie unser gewohntes Leben auf den Kopf. Um die Ausbreitung des Virus zu bremsen, wurden Kontaktbeschränkungen in allen Bereichen unseres Lebens eingeführt. Auch im Hochschulbereich vor Ort kam es durch die notwendigen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung in den vergangenen Semestern zu starken Einschränkungen, insbesondere für Studierende, aber auch – das dürfen wir nicht unterschätzen – für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler. Studierende, die im Sommersemester 2020 ihr Studium begonnen haben, erleben nun schon das dritte Semester unter Pandemiebedingungen. Anstelle von Vorlesungen und Übungen in Präsenz und dem wichtigen Knüpfen von persönlichen Kontakten zu anderen Studierenden stehen Onlinevorlesungen und Distanz auf dem täglichen Programm und führen für Studienanfänger zu einem erschwerten Start in das Studium. Es spüren aber auch Studierende in höheren Fachsemestern die Einschränkungen im Hochschulbetrieb. Angefangen von der begrenzten Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen in Bibliotheken, über das Ausbleiben von für Bildung und sozialen Zusammenhalt gleichermaßen wichtige Elemente wie Lerngruppen, die zur Diskussion und Vertiefung des gelernten Stoffs führen, bis hin zu Prüfungen in ungewohnten Onlineformaten sind viele vor völlig neue Herausforderungen gestellt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte verstehen Sie mich an dieser Stelle nicht falsch. Vieles, was wir in den vergangenen Semestern gelernt haben, wird sicherlich auch in Zukunft einen festen Platz im Hochschulbetrieb haben. Onlineveranstaltungen oder hybride Formate können den Uni-Alltag bereichern, genauso wie das Angebot neuer digitaler Prüfungsformate. Im Zuge einer sich immer mehr digitalisierenden Welt werden sie auch in Zukunft zum festen Bestandteil der Hochschulbildung werden. (Beifall der CDU) In Kombination mit der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Ungewissheit sowie den vielfachen Einschränkungen auch im privaten Bereich führte all dies in den vergangenen Semestern zu starken Einschränkungen für unsere Studierenden. Wir halten daher die Verlängerung der Regelstudienzeit aufgrund der Lage der letzten Monate für richtig und wichtig; denn kein Studierender sollte weitere pandemiebedingte Nachteile haben. (Beifall der CDU) Es kam aber nicht nur im Bereich der Studierenden durch die CoronaPandemie zu Einschränkungen an unseren Hochschulen. Schwierigkeiten traten auch in der Forschung, im akademischen Mittelbau auf. Durch die fehlende Möglichkeit, die Forschungseinrichtungen zu betreten, gab es vor allem im Bereich der Naturwissenschaften Verzögerungen beim Durchführen von Experimenten. Allgemein kam es zu Beeinträchtigungen der Forschung durch ausgefallene Fachtagungen und die fehlende Möglichkeit, Forschungsreisen zu Kolleginnen und Kollegen an Hochschulen im In- und Ausland vorzunehmen. Dazu verzeichnen wir in vielen Bereichen einen deutlich gestiegenen Aufwand zur Organisation der digitalen Lehre. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen berichten, dass der plötzliche Umstieg vom klassischen auf digitalen Unterricht und das digitale Lernen oftmals wesentlich komplexer ist als vermutet. Vorlesungen, Übungen und Klausuren müssen strukturell neu konzipiert werden und mit neuer, sowohl für Studierende als auch Lehrende anfangs noch unbekannter Software vermittelt werden. Viele Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler wurden durch die Corona-Pandemie in ihrer Arbeit und Forschung eingeschränkt. Oftmals sind ihre Arbeitsverträge mit dem Ziel einer Qualifikation zeitlich befristet. Wir befürworten es, dass die Möglichkeit zur Verlängerung der Verträge geschaffen wird. In den notwendigen Fällen wird dies den Forschenden Sicherheit geben, um ihre wissenschaftliche Qualifikation erfolgreich abzuschließen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 24. Juni hat der Ausschuss für Wissenschaft den vorliegenden Gesetzentwurf beraten und einstimmig eine Annahme empfohlen. Etwas verwundert waren wir über den Änderungsantrag der Ampelkoalition. Wir bedauern, dass durch die neue Formulierung in § 27 Abs. 5 Satz 2 die Rahmenbedingungen für die Verordnungsermächtigung erweitert werden sollen. Aus unserer Sicht war die ursprüngliche Formulierung mehr als ausreichend. Dabei hatten wir auch schon unsere Bedenken gegen die Ermächtigung zur Regelung der Regelstudienzeit durch Rechtsverordnung. Wir meinen eigentlich, dass diese Frage auch künftig nicht am Parlament vorbei festgesetzt werden sollte. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der AfD) Im Interesse der vielen anderen wichtigen Verbesserungen wären wir aber auch diesen Weg mitgegangen. Der Änderungsantrag weitet die Ermächtigung noch einmal aus. Das lehnen wir ab. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Dr. Heidbreder.

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Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das laufende Sommersemester ist schon das dritte Semester unter Pandemiebedingungen. Manche Studierende haben noch nicht erlebt, was es bedeutet, in Präsenz zu studieren. Die Hälfte ihrer sechs Semester Regelstudienzeit im Bachelor oder sogar die gesamte Zeit im Master haben digital stattgefunden. Studieren, wie es diese Generation junger Menschen erleben muss, hat wenig mit den Erfahrungen zu tun, die viele von uns machen durften und die häufig für das ganze Leben prägen. Studieren in der Pandemiezeit bedeutet, den Tag vor dem Laptop zu verbringen mit wenig Möglichkeit zum direkten Austausch, mit erschwerten Lernbedingungen bei geschlossenen Bibliotheken und ohne eine Grundversorgung, wie sie die Studierendenwerke sonst über die Mensen und die Cafeterias sicherstellt. Besonders herausfordernd ist die Situation für studierende Eltern und Studierende, die Angehörige pflegen, auch für all diejenigen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, weil Verdienstmöglichkeiten in Gastronomie, Kultur und Veranstaltungswirtschaft weggebrochen sind. All das ist kräftezehrend. 83 % der Studierenden gehen davon aus, dass sich ihr Studium durch die Pandemie verlängern wird. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Studierende keine Nachteile durch ein verlängertes Studium bekommen. Deshalb ist es wichtig, dass wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartnerinnen und Koalitionspartnern das Hochschulgesetz ändern. Zusätzlich zum Sommersemester 2020 werden wir für die beiden vergangenen Semester die Regelstudienzeit verlängern. Ich bin froh, dass wir gleich zu Beginn der Legislatur diese Erleichterungen für die Studierenden vornehmen. Es ist das Versprechen, dass Studierende auch über die aktuelle Regelstudienzeit hinaus BAföG beziehen können, wenn sich ihr Studium durch die Pandemie verzögert hat. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Das spricht uns nicht frei davon, im Jahr, in dem das BAföG 50 Jahre alt wird, weiter auf eine grundsätzliche Reform zu pochen. Nur 11 % der Studierenden beziehen derzeit BAföG. Ziel muss es sein, das BAföG so zu gestalten, dass es wieder zu einem zentralen Element der Studienfinanzierung wird. Studieren darf nicht länger eine finanzielle Belastungsprobe sein. Als Wissenschaftlerin habe ich im letzten Jahr erlebt, was ein Corona-Semester für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hochschulen bedeutet. Was fehlt, ist die Interaktion mit den Studierenden in der Lehre und der Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Das Gute war, plötzlich war Zeit, vorhandene Daten auszuwerten, Papiere zu schreiben, die sonst immer liegen geblieben sind. Für neue Datenerhebungen fehlte aber die Möglichkeit, einfach in das Labor zu gehen, Menschen auf der Straße zu befragen oder Studienreisen vorzunehmen. Die Zeit, in der die Datenerhebung durch die Pandemie nicht möglich war, fehlt am Ende in der Qualifizierungsphase. Deshalb eröffnen wir mit den vorgeschlagenen Änderungen auch für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Qualifizierungsphase Spielräume für eine Verlängerung ihrer Anstellung. Hochschulen bekommen die Möglichkeit, befristete Verträge um bis zu zwölf Monate zu verlängern. Gerade für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Kindern werden diese Optionen hoffentlich Erleichterungen bringen und ein wenig Druck aus den oft sehr stark belasteten Familien nehmen. Wissenschaft lebt vom Austausch und der Kommunikation. Gerade ist es auf dem Campus an unseren Hochschulen aber sehr still. Wir dürfen die Studierenden und die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in unserem Land in den nächsten Monaten nicht aus dem Blick verlieren. Auch wir als grüne Fraktion setzen uns dafür ein, dass Austausch, gemeinsames Lernen und die Zusammenkunft an den Hochschulen unseres Landes unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes baldmöglichst wieder stattfinden kann und ein Wintersemester in Präsenz weitgehend ermöglicht wird. Wir stimmen dem Gesetzesvorhaben zu. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion der AfD spricht der Abgeordnete Schmidt.

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Martin Louis Schmidt AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen! Das Sommersemester 2021 ist im Zusammenhang mit der Corona-Krise schon das dritte Onlinesemester. Diese Onlinesemester wurden begleitet nicht nur von massiven und schwerwiegenden sozialen Einschränkungen, sondern auch von Internetabstürzen im Homeoffice und mangelnden Arbeitsplätzen in den Bibliotheken. Eine logische Folge dieser unbefriedigenden Verhältnisse, die auch auf den von der Landesregierung zu verantwortenden völlig unzureichenden Stand der Digitalisierung zurückzuführen sind, ist das Landesgesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes. Über dieses beraten wir heute in zweiter Lesung. Die AfD-Fraktion stimmt dem Hochschulgesetz zu. Wir tun das, weil wir die Ausdehnung des Nullsemesters auf das Wintersemester 2020/21 sowie das Sommersemester 2021 für angemessen und richtig halten. In der Tat hatten unsere Studenten mit äußerst widrigen Umständen zu kämpfen. Das darf ihnen jetzt nicht zum Nachteil gereichen. Wir begrüßen zudem die Möglichkeit, befristete Dienstverhältnisse, die der Qualifizierung dienen, im Einzelfall um bis zu zwölf Monate zu verlängern. Besonders gut finden wir, dass die Verlängerungsoption in der Zuständigkeit und im Ermessen der Hochschulen liegen soll. Unsere Zustimmung zum Landesgesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes ist allerdings auch von Bauchschmerzen begleitet. Überhaupt nicht begeistert sind wir nämlich von folgender Passage. Ich zitiere den dritten Absatz aus Punkt A: „Für den Fall, dass die Beeinträchtigung durch die Corona-Pandemie zeitlich noch länger andauern oder künftig andere, vergleichbare Umstände mit ähnlichen Auswirkungen eintreten, wird über eine Verordnungsermächtigung dafür Sorge getragen, dass das fachlich zuständige Ministerium adäquat reagieren kann, ohne den erheblich aufwendigeren und nur langfristig umzusetzenden Weg einer erneuten Gesetzesänderung gehen zu müssen.“ Im Gesetz liest sich das dann so – ich zitiere aus Artikel 1 –: „Das fachlich zuständige Ministerium wird ermächtigt, nach Anhörung der Hochschulen durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass auch für künftige Semester, in denen Auswirkungen einer Pandemie oder vergleichbare Umstände zu erheblichen und längerfristig andauernden Einschränkungen des Hochschulund Wissenschaftsbetriebs führen, eine von Regelstudienzeit abweichende entsprechend verlängerte individuellen Regelstudienzeit gilt.“ Dazu möchte ich hier und heute unbedingt einiges anmerken. Für eine solch weitreichende Ermächtigung sehen wir als AfD zumindest zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit, da wir fest davon ausgehen, dass es sich um eine einmalige Angelegenheit handelt. Wir hoffen doch sehr, dass das Chaos um die Impfstoffbeschaffung endlich ein Ende nimmt und dann zu Beginn des Wintersemesters jeder Student, der das möchte, geimpft ist. Es gibt dann aus unserer Sicht keine Grundlage für einen weiteren Lockdown. „Vergleichbare Umstände“, von denen im Gesetzestext die Rede ist, halten wir für konstruiert. Wir sehen es sehr kritisch, dass mit einer Verordnungsermächtigung und nebulösen „vergleichbaren Umständen“ das Parlament umgangen werden könnte. Damit würde, wie im Zuge von Corona auf Bundeswie Landesebene leider wiederholt zu beobachten war, die Macht der Exekutive weiter ausgedehnt und die Legislative zum Schaden unserer Demokratie weiter geschwächt. Wenn in Punkt A der – ich zitiere – „erheblich aufwendigere und nur langfristig umzusetzenden Weg einer erneuten Gesetzesänderung“ beklagt wird, dann muss sich die Landesregierung schon daran erinnern, so funktioniert eben Demokratie. Die kann manchmal anstrengend sein. Zum Schluss aber noch einmal zurück zu meiner Stellungnahme am Beginn der Rede. Im vorliegenden Fall können wir als AfD eine pragmatische Lösung mittragen und stimmen dieser Gesetzesänderung zu, auch weil einer möglichen Rechtsverordnung die Anhörung der Hochschulen vorgeschaltet ist. Dem fast gleichlautenden Änderungsantrag der Ampelfraktion können wir, abgesehen vom Kapitel „Verordnungsermächtigung“, ebenfalls zustimmen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FDP spricht der Fraktionsvorsitzende Fernis.

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Philipp Fernis FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass der vorgelegte Gesetzentwurf auf solch breite Zustimmung im Wissenschaftsausschuss gestoßen ist. Wie wir heute in der Debatte hören konnten, stößt er auch hier im Hause auf solch breite Zustimmung. All das, was Studieren neben dem Wissenserwerb ausmacht – das haben wir in der heutigen Debatte gehört –, das Miteinander zu Beginn des Studiums, das Lösen vom Elternhaus nach dem Abitur, das Einsteigen in neue Freundeskreise, die Begegnung mit Menschen, die ganz andere fachliche Schwerpunkte setzen, hat die Corona-Pandemie seit gut einem Jahr unmöglich gemacht. Ich bin sehr froh darüber, dass die Landesregierung gestern einen Perspektivplan für das kommende Wintersemester vorgelegt hat, der klarstellt, dass im kommenden Wintersemester all das wieder möglich sein soll, dass unsere Studierenden an die Hochschulen zurückkehren können und werden und diese Orte wieder Orte des gemeinsamen Lernens, des Diskutierens und des Erarbeitens von neuem Wissen werden. All das, was den täglichen Studienbetrieb ausmacht, kehrt dann an die Hochschulen zurück. Gleichzeitig sorgt dieser Gesetzentwurf dafür, dass gerade für diejenigen, die zur Finanzierung ihres Studiums BAföG in Anspruch nehmen können und müssen, die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie ein Stück weit abgemildert werden. Natürlich war unter den Bedingungen nach der Umstellung auf digitale Lehre in vielen Bereichen reguläres Studium und regulärer Lehrbetrieb leider nicht möglich. Es wäre eine kaum vertretbare Folge, wenn diese Unmöglichkeit eines normalen Studiums dazu führen würde, dass Studierende durch Überschreiten der vorgegebenen Regelstudienzeit aus dem BAföG-Bezug herausfallen. Bedauerlich – diese Bemerkung will ich an dieser Stelle machen – ist übrigens, dass hinsichtlich der Studiengänge, bei denen es eine bundesrechtliche Regelungskompetenz gibt, der Bund etwas mit den Regelungen hinterherhinkt. Das mache ich aber nur am Rande als Bemerkung in Richtung Berlin. Rheinland-Pfalz schafft die Möglichkeit für Studierende, im BAföG-Bezug zu bleiben und damit die Nachteile der Corona-Pandemie auszugleichen. In der Debatte wurde bereits angesprochen, das schafft die Möglichkeit für wissenschaftliche Nachwuchskräfte, die sich in der Qualifizierungsphase im Rahmen einer Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiter befinden, dass die Arbeitsverträge bzw. die Dienstzeiten verlängert werden, sodass die Corona-Pandemie die wissenschaftliche Qualifikation nicht vereitelt. Aus all diesen Gründen stimmt die FDP-Fraktion dem Gesetzentwurf zu. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Dr. Drumm.

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Dr. Herbert Drumm FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem Sie nun schon mehrfach fast alles von fast allen gehört haben, außer von uns, möchte ich nicht in die gleiche Kerbe schlagen. Ich lasse alle Wiederholungen weg und sage nur, bevor ich einige wenige mehr persönliche Anmerkungen mache, kurz und knapp: Wir, die Fraktion FREIE WÄHLER, halten diesen weitgehend unstrittigen Gesetzentwurf für ausgewogen und der Situation angemessen und stimmen ihm zu. (Beifall des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Als Neuling beeindruckt mich besonders, wie man in einer solch trockenen Materie auch völlig andere politische Gesichtspunkte unterbringen kann. Das Gesetz berücksichtigt sogar die Auswirkungen von Corona auf die spezifische Lebenssituation von Frauen und Männern. Zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter wird die pandemiebedingte Verlängerungsoption von befristeten Dienstverhältnissen nicht mit der Verlängerungsoption bei Elternzeit oder Betreuung von Kindern verrechnet, sondern soll zusätzlich gewährt werden. Ebenso kann die Verlängerung der Regelstudienzeit zur Kompensation von pandemiebedingten Nachteilen und Einschränkungen im Studium beitragen, von denen weibliche Studierende aufgrund der Lebenssituation von Familien mit Kindern oder wegen der Pflege von Angehörigen besonders betroffen sind. Auch die Freien Wähler halten es für angezeigt, diese zusätzlichen pandemiebedingten Belastungen auszugleichen. Zwei Anmerkungen zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Einerseits bin ich außerordentlich angetan von der Akribie, mit der solche Änderungen bis ins kleinste Detail und mit minimalen Eingriffen formuliert werden. (Abg. Martin Haller, SPD: Dafür sind wir bekannt!) – Ich bin neu. Ich bin ebenso davon angetan, wie man sich über mehrere Stufen hinweg und unter Zuhilfenahme des ursprünglichen Gesetzes voranarbeiten muss, bis man auch den Sinn des Ganzen versteht. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) – Das Herz des Naturwissenschaftlers lacht. Als Kommunalpolitiker bin ich zum anderen hocherfreut über den Punkt 1. b), in dem in der Verordnungsermächtigung die Worte „Pandemie oder vergleichbare Umstände“ durch „Naturkatastrophe oder einer anderen außergewöhnlichen Notsituation“ ersetzt und dadurch verallgemeinert werden. Dies dient tatsächlich der Rechtsklarheit und der einheitlichen Formulierung in verschiedenen gesetzlichen Ebenen; denn es sind genau die Begriffe, die auch in der coronabedingten Ergänzung des § 35 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung benutzt werden. Dafür danke. Abschließend lassen Sie mich noch einen kleinen Bogen schlagen. Wie ich schon ausführte, begrüßen wir, die Fraktion FREIE WÄHLER, diesen Gesetzentwurf. Er verbessert ganz sicher die Situation an den Hochschulen. Es sind aber nicht nur diese von der Pandemie betroffen, sondern auch viele andere Institutionen und Menschen, insbesondere viele Selbstständige in den verschiedensten Gebieten, deren verordnete Sonderopfer bisher nur unzureichend ausgeglichen wurden. Auch wenn für eine Abhilfe hier im Gegensatz zu den Hochschulen erhebliche finanzielle Mittel erforderlich sind, erhoffe ich mir von all denen, die sich heute für die Hochschulen stark machen, auch eine Unterstützung unseres morgigen Antrags zu einer Entschädigungsregel für Selbstständige. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Astrid Schmitt

Für die Landesregierung spricht Staatsminister Hoch.

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Clemens Hoch

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Ich darf zunächst meinen Vorrednerinnen und Vorrednern für die inhaltliche Übereinstimmung zu diesem Gesetzentwurf danken. Natürlich teilen wir die teilweise vorgebrachte Kritik an der Verordnungsermächtigung der Landesregierung nicht. Wir haben in den vergangenen eineinhalb Jahren mehr als oft aufgezeigt, wie wir verantwortungsvoll damit umgehen, aber sehr situativ und angepasst. Die Corona-Pandemie hat den Hochschul- und Wissenschaftsbetrieb vor große Herausforderungen gestellt und zu erheblichen Einschränkungen geführt, vor allem bei Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern sowie Studierenden. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich für das bedanken, was an den Hochschulen geleistet wurde und was alle Teilnehmenden in der ganzen Hochschullehre und -forschung geleistet haben, um den digitalen Betrieb sicherzustellen. Studieren und Lehren unter Pandemiebedingungen ist möglich. Das wurde eindrucksvoll bewiesen. Ob es gut und das ist, was wir uns unter Lehre und Forschung vorstellen, steht auf einem anderen Blatt. Die vergangenen Semester haben aber gezeigt, es geht. Wir werden unsere Lehren aus der Corona-Zeit ziehen. Vieles ist angestoßen worden, was auch in den Präsenzjahren, die jetzt folgen werden, fruchtbar sein wird. Ich habe mit den Hochschulpräsidentinnen und Hochschulpräsidenten vereinbart, dass das kommende Wintersemester in so viel Präsenz wie möglich stattfinden wird; denn die Präsenz steht weiter im Mittelpunkt eines erfolgreichen Studiums. Das Land unterstützt das Engagement der Hochschulen mit dem Programm „Stärkung der Digitalisierung an den Hochschulen“. Damit konnten umfassende Maßnahmen in Angriff genommen werden, um die digitale Lehre und den Ausbau der IT-Infrastruktur zu stärken. Auch das kommt der Präsenzlehre zugute. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Gerade heute konnte ich an der JGU in Mainz 1,68 Millionen Euro aus dem Sondervermögen von 50 Millionen Euro zur Verfügung stellen. 21 spezielle Räume stellen sicher, dass hybride Lehrveranstaltungen lückenlos möglich sind. Der Student Life Cycle wird nachhaltig ausgebaut, um die Digitalisierung in allen Bereichen des studentischen Lebens und des Hochschullebens Einzug finden zu lassen. Sowohl Studierende als auch der wissenschaftliche Nachwuchs haben in den vergangenen drei Semestern einschneidende Einschränkungen hinnehmen müssen. Neben der Präsenzlehre – das ist ausgeführt worden – betraf das vor allem die Durchführung von Forschungsprojekten und den Zugang zu den wissenschaftlichen Einrichtungen. Der vorliegende Gesetzentwurf macht das alles nicht ungeschehen und auch nicht besser, aber er mildert diese pandemiebedingten Nachteile ab. Wir haben zwar durch sogenannte Nullsemester-Erlasse vor allem beim BAföG unmittelbar handeln können, aber auch nur dort und zum Beispiel nicht bei privaten Stipendiengebern. Deshalb gilt es, dies nun hochschulgesetzlich formal durch eine Verlängerung der Regelstudienzeit und mit einer Verordnungsermächtigung für die Zukunft anzupassen, mit der in vergleichbaren Situationen situationsangemessen und zügig gehandelt werden kann. Für die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mit befristeten Verträgen besteht die Möglichkeit einer Verlängerung. Diese Entscheidungsgrundlage wird unmittelbar von den Hochschulen getroffen. Auch damit kann situationsangepasst in schwerwiegenden Situationen geholfen werden. Mit dieser Bestimmung schaffen wir dann auch Transparenz, Planbarkeit und Rechtssicherheit für alle Betroffenen. Nicht zuletzt vermeiden wir, wie auch andere Länder, Nachteile für unseren wissenschaftlichen Nachwuchs. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf zeigt, dass wir die Auswirkungen der Pandemie auf die Studierenden und die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sehr ernst nehmen und seitens des Landes die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie ihren Ausbildungs- und Karriereweg so weit wie möglich ohne Nachteile fortsetzen können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich über die Zustimmung. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir unmittelbar zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/561 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der CDU angenommen. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/185 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des beschlossenen Änderungsantrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der FDP und der FREIEN WÄHLER bei Stimmenthaltung der CDU unter Berücksichtigung des beschlossenen Änderungsantrags angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der FDP und der FREIEN WÄHLER bei Stimmenthaltung der CDU angenommen. Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/67 – Erste Beratung Dem Vernehmen nach soll der Punkt nach einer zwischenzeitlichen Absprache der Fraktionen ohne Aussprache behandelt werden. – Dem wird nicht widersprochen. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/67 – an den Innenausschuss – federführend – und den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Gibt es Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe der Tagesordnung auf: Punkt 5 Landesgesetz zur Installation von Solaranlagen (Landessolargesetz – LSolarG) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/555 – Erste Beratung Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten pro Fraktion mit entsprechenden Sonderzuschlägen vereinbart. Die CDU hat zusätzlich 3 Minuten, die AfD 1,5 Minuten und die FREIEN WÄHLER 1 Minute beantragt. Zunächst darf ich um Begründung durch die einbringenden Fraktionen und um Wortmeldungen bitten. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Hartenfels.

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Andreas Hartenfels GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal freue ich mich sehr, den Gesetzentwurf zum Solargesetz für die Koalitionsfraktionen einzubringen. Was haben wir mit dem Gesetzentwurf zum Solargesetz vor? Zunächst einmal geht es um eine Solarpflicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen zum einen auf überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden und Neubauten, zum anderen auf gewerblich genutzten Park- und Stellplatzanlagen mit mehr als 50 Stellplätzen. Warum wollen wir dieses Solargesetz auf den Weg bringen? Zunächst einmal haben wir uns im Koalitionsvertrag sehr ambitionierte Klimaschutzziele vorgenommen. Wir wollen bis zum Jahr 2035 bzw. 2040 die Klimaneutralität für Rheinland-Pfalz realisiert haben. Wir haben uns nach wie vor 100 % erneuerbare Energien im Strombereich bis zum Jahr 2030 vorgenommen. Das sind ambitionierte Ziele. Wir haben das in der Koalition einmal durchgerechnet. Das bedeutet im Windbereich und im Solarbereich jeweils einen Zubau von 500 MW pro Jahr. Solche Zahlen haben sich schnell niedergeschrieben. Wer aber ein bisschen in der Materie steckt, weiß, dass das sehr ambitioniert ist. Letztes Jahr hatten wir im PV-Bereich einen Zubau von etwa 200 MW. Man sieht, es ist noch sehr viel Luft nach oben. Insofern müssen wir dort an vielen Stellschrauben drehen, um diese 500 MW zu realisieren. Welche Leitplanken haben wir nun in dieses Gesetz hineingeschrieben? Zunächst einmal haben wir im Bereich des Zubaus oder der Verpflichtung von PV-Anlagen auf Dachanlagen mindestens 60 % sowohl für die Dachflächen bei gewerblichen Neubauten als auch bei den zusammenhängenden Stellplatzanlagen vorgeschrieben. Mindestens 60 % sind insofern eine gute Zahl, als dass wir natürlich mit diesem Konzept auch andere Nutzungen integrieren wollen. Das heißt – wir hatten vorhin das Thema der Klimawandelfolgen –, natürlich macht es Sinn, nach wie vor Dachbegrünungen auf den Dächern realisieren zu können. Es macht nach wie vor Sinn, Großbäume in Stellplatzanlagen zu integrieren. Insofern sind mindestens 60 % gleichzeitig das Angebot, diese Nutzungen zu integrieren. Daher ist dieser Prozentsatz auch aus unserer Sicht eine kluge Wahl. Wir haben auch versucht, Flexibilität in diesen Gesetzentwurf einzubauen. Zum Beispiel haben wir gesagt, außer den Dachflächen können auch andere Flächen am Gebäude, also Außenflächen- und Fassaden-PV, herangezogen werden. Auch direkt angrenzende Bauten, die schon bestehen, können herangezogen werden, um diese PV-Pflicht zu realisieren. Flexibilität bieten wir auch in dem Gesetzentwurf an, indem wir sagen, Solarthermie kann alternativ angewandt und eingesetzt werden, wenn der entsprechende Wärmebedarf nachgewiesen wird. Ich glaube, es ist auch wichtig, dass wir eine Übergangsfrist vorgesehen haben, nach der die gewerbetreibenden Unternehmen, die Bauherrinnen und Bauherren bis spätestens zum 1. Januar 2023 so weit sein müssen, dass sie diese Pflicht im Zuge ihres Bauantrags realisiert haben. Wir werden natürlich eine Rechtsverordnung entwickeln, die die Teilfragen im Zuge dieses Gesetzes regelt. Ich glaube, im Gesamtzusammenhang ist es auch wichtig, sich anzuschauen, was sich sonst in der Republik bei der Solarpflicht tut, egal ob im Norden in Schleswig-Holstein, im Süden in Baden-Württemberg, in Berlin, wo es schon seit einem Jahr ein Solargesetz gibt, oder in Nordrhein-Westfalen. Überall sind die Länder unterwegs, um in diesem Bereich – zum Teil deutlich weitgehender als wir in Rheinland-Pfalz – einen Zubau hinzubekommen. Ich will aus meinem Herzen keine Mördergrube machen, dass wir es auch begrüßt hätten, wenn wir den Wohnbaubereich gleich mitverabschieden würden. Auch größere Dachsanierungen wären wichtig gewesen. Ich bin gespannt, wie sich die CDU-Landtagsfraktion heute in diesem Bereich präsentiert. (Abg. Martin Brandl, CDU: Gut! Gut!) Im Nachbarland Baden-Württemberg hat die CDU-Landtagsfraktion gestern eine umfangreiche Presseerklärung herausgehauen, in der sie das Solargesetz, das in die Klimaschutzgesetzfortschreibung integriert ist, ausdrücklich begrüßt hat. Dort werden nämlich künftig auch Wohngebäude und umfangreiche Dachsanierungen ab Anfang des Jahres 2022 in die Pflicht genommen. Deswegen erwarte ich, wenn die CDU hier ans Pult tritt, dass sie das auf jeden Fall unterstützt, was wir machen, und vielleicht sogar im weiteren Verfahren noch deutlich erweiterte Vorstellungen hat, was mit der Solarpflicht alles abgedeckt werden soll, also vielleicht sogar in Richtung Wohngebäude zu gehen. Das wird man dann sehen. (Abg. Martin Brandl, CDU: Sollen wir Ihnen helfen? Ist das ein Hilferuf der Grünen?) – Ja, Herr Brandl, in dem Bereich werde ich mir gern helfen lassen, wenn die CDU in diese Richtung gehen sollte. (Heiterkeit bei der CDU – Zurufe der Abg. Martin Brandl und Johannes Zehfuß, CDU) – Herr Brandl, ich freue mich auf jeden Fall auf die weiteren Beratungen und darauf, wie sich die CDU heute, aber natürlich auch in den Ausschüssen positioniert. Heute ist erst die erste Lesung. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

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Matthias Lammert

Ich darf die Abgeordnete Tamara Müller der SPD-Fraktion aufrufen. Ich habe Sie nicht direkt gesehen. Ein Scheinwerfer strahlt in das Gesicht des Präsidenten. Deswegen kann er nicht immer alle sehen. Daher bitte ich um Verständnis, wenn man manchmal nicht alle sofort sieht. Sie haben das Wort.

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Dr. Tamara Müller SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Seit Langem ist der Klimawandel kein abstraktes Phänomen mehr. Er ist allgegenwärtig. Ich denke, die heutige Sitzung hat das noch einmal verdeutlicht: gesunkene Grundwasserspiegel, eine Erhöhung der mittleren Jahrestemperaturen um 1,6 Grad C, Hitzewellen. Im Gegensatz zu der von einigen unterstellten Schwarzmalerei oder gar Panikmache – ich muss sagen, ich bin sehr positiv gestimmt, dass diese Wörter zumindest heute nicht explizit hier aufgetaucht sind – sprechen wir von Fakten. Fakten, die wissenschaftlich belegt sind. Fakten, die auch hier in Rheinland-Pfalz deutlich zu spüren sind. Fakten, die unser Handeln erfordern. Das tun wir als Ampelkoalition mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs. Wir handeln. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Die vollständig regenerative Stromversorgung bis zum Jahr 2030 wurde bereits im Jahr 2011 von der Landesregierung als Ziel festgelegt und im Jahr 2018 durch den Landtag bestätigt. Der derzeitige Zubau von Solarenergie reicht demnach nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen. Im Jahr 2020 betrug die neu installierte Leistung 201 MW. Der Zukunftsvertrag sieht jedoch jährlich einen Ausbau von zusätzlichen 500 MW installierter Solarenergieleistung vor. Dies bedeutet, dass eine Differenz von rund 300 MW besteht, um vorher genanntes Ziel zu erreichen. Deshalb ist es notwendig, ein entsprechendes Solargesetz einzuführen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Was bedeutet dies im Konkreten? Dazu haben wir eben schon einiges gehört. Ich fasse mich kurz. Für gewerblich genutzte Neubauten mit mehr als 100 m² Nutzfläche und auf zu errichtender Überdachung von Parkplätzen ab 50 Stellplätzen ist ab dem Jahr 2023 eine Solaranlage vorzusehen. Hierbei beträgt die Mindestfläche der Photovoltaikanlage 60 % der insgesamt geeigneten Dach- und Stellplatzfläche. Des Mehraufwands für die Kommunen sowie der Bauherrinnen und Bauherren sind wir uns deutlich bewusst, sodass im Fall einer technischen oder wirtschaftlichen Unzumutbarkeit auf Antrag eine Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht vorgesehen wird. Eine Evaluation der Photovoltaikpflicht ist ferner bis Ende des Jahres 2026 vorgesehen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, solare Energie hat immenses Potenzial. Die Menge der Sonnenstrahlung, die jährlich auf die Erde einfällt, übersteigt den weltweiten jährlichen Energiebedarf um ein Vielfaches. Uns wird auf natürliche Art und Weise eine Chance gegeben, die wir ergreifen sollten, und wir werden sie ergreifen. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Form der Energiegewinnung nicht in größerem Maß als bisher zu nutzen und dabei dem Klimawandel tatenlos zuzusehen, wäre, gelinde ausgedrückt, mehr als schade. Vielmehr wäre es verantwortungslos. Genau das sind wir nicht. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Martin Haller SPD

Sehr gut!) Wir übernehmen Verantwortung, indem die Möglichkeiten zur Nutzung der Solarenergie weiter ausgebaut werden. Wir übernehmen Verantwortung, insbesondere gegenüber unserer Natur, aber auch gegenüber den nachfolgenden Generationen, denen wir als gutes Vorbild vorangehen sollten und für die wir politische Verantwortung tragen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Nicht zuletzt der Wirtschaft gegenüber hat der Klimawandel seine Auswirkungen gezeigt. Wir möchten ein deutliches Signal für den Beitrag zum Klimaschutz setzen. Daher bringen wir als ersten gemeinsamen Gesetzentwurf in dieser Legislatur das Landesgesetz zur Installation von Solaranlagen ein. Die Essenz des Gesetzentwurfs kann man mit dem schönen Satz „Für das Klima steigen wir auch aufs Dach“ zusammenfassen. Vielen Dank. (Anhaltend Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist der Abgeordnete Schreiner für die CDU-Fraktion.

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Gerd Schreiner CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Kinder – nicht nur die – werden uns fragen und fragen uns: Wie schützt Ihr unsere natürlichen Lebensgrundlagen? Deshalb müssen wir unsere Kulturlandschaft an den Klimawandel anpassen und die Ursachen des Klimawandels durch die Nutzung erneuerbarer Energien bekämpfen. Heute verbrennen wir in einem Jahr so viel Kohle, Öl und Gas wie alle Wälder dieser Erde in 1 Million Jahren eingelagert haben. Wir sind uns deshalb einig, das sinnlose Verbrennen fossiler Rohstoffe muss ein Ende haben. Deshalb unterstützen wir Sie, die Ampelkoalitionäre, ausdrücklich dabei, wenn Sie sich nun auf den Weg machen, neben Wind, Wasser und Biomasse auch Photovoltaik und die Sonne stärker zu nutzen. Rheinland-Pfalz ist ein Stromimportland. 30 TWh Strom verbrauchen wir im Jahr, davon immer noch zu viel aus fossilen Brennstoffen. Ich sage es auch einmal so: viel zu viel aus Cattenom. Rheinland-Pfalz wird ein Energieimportland bleiben. Wir werden auch auf Sicht und in Zukunft beispielsweise sehr viel Wasserstoff – mehr als wir selbst produzieren – verbrauchen. Beim Strom wollen wir als CDU-Fraktion aber möglichst viel Stromerzeugung im eigenen Land und damit auch Wertschöpfung im eigenen Land lassen. (Beifall der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Aufgabe ist riesig. 30 TWh Strom verbrauchen wir heute. Allein ein Unternehmen in diesem Land hat schon angekündigt, dass es auf Sicht weitere 15 TWh Strom verbrauchen wird. Wenn wir beispielsweise Elektromobilität nur im privaten Bereich nutzen, reden wir weiter in der Größenordnung von 5 TWh. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nicht so viel!) Das heißt, auf Sicht haben wir locker einen Strombedarf von 50 TWh. Zum Vergleich: Heute produzieren wir gerade einmal 10 TWh aus Wind, Sonne und Wasserkraft. Es ist eine riesige Aufgabe, unseren Strombedarf regenerativ zu decken. Das wird unser Land verändern. Da müssen wir uns ehrlich machen. Was aber ist die Alternative? Sollen wir unseren Kindern, Wählerinnen und Wählern und den Unternehmen in diesem Land sagen, wir schaffen das nicht? Nein. Der richtige Strommix ist das Fundament für unseren nachhaltigen Wohlstand. (Beifall bei der CDU) Jetzt wird es konkret. Was ist gut am Solargesetz? Was könnte vielleicht noch besser werden? Sie haben heute Ihre Ideen auf den Tisch gelegt. Herr Kollege Hartenfels, Sie haben es selbst schon angesprochen. Nachbarländer, in denen die Union regiert, gehen deutlich weiter als Rheinland-Pfalz. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mitregiert! – Heiterkeit des Abg. Marco Weber, FDP – Zuruf aus dem Hause) – Nachbarländer, in denen die Union regiert, gehen deutlich weiter als Rheinland-Pfalz. Wir haben unsere eigenen Ideen zum Solargesetz. Was also könnte besser werden? Ich kündige heute schon an, wir wollen nicht nur unsere eigenen Ideen, Ihre Ideen und die Ideen anderer Länder auf den Tisch legen, sondern wir wollen eine Anhörung mit Experten machen. Wir sind neugierig, im Ausschuss zu hören, was man tun und an welcher Stelle man das Gesetz vielleicht noch verändern oder verbessern kann; (Beifall der CDU) denn wir wollen, dass die Energiewende schnell und effizient ein Erfolg wird. (Beifall des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Noch klatschen Sie, Herr Kollege Braun. Wir stehen dabei nicht so sehr auf Verbote und Bürokratie, sondern wir als Union setzen dabei stärker auf Anreize und Marktprozesse. (Beifall der CDU) Jetzt klatschen Sie leider nicht mehr, Herr Kollege Braun. Zunächst einmal sind diese Anreize und Marktprozesse wichtig, weil sie die Akzeptanz sichern. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da wird mir schlecht! – Zuruf aus dem Hause) Eine Energiewende ohne Akzeptanz hat es viel schwieriger, als wenn wir die Akzeptanz haben. Vor allem müssen wir – das ist das Entscheidende – schnell und effizient handeln. Ich sage nichts gegen Planwirtschaft, aber der Markt und Marktanreize sind schneller und effizienter. (Beifall der CDU –

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Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Gegen Windkraft!) Deshalb möchte ich einfach noch zwei Gedanken – wie gesagt, es ist erst die erste Lesung heute im Parlament – mit Ihnen teilen. Der erste ist: Jedes Unternehmen in diesem Land will Gewinn machen. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Wenn also eine Photovoltaikanlage, wie Sie im Gesetz unterstellen, wirtschaftlich ist, (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) frage ich mich: Wozu braucht es dann eigentlich dieses Gesetz? (Abg. Christian Baldauf, CDU: Das ist eine gute Frage! – Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) Ich kenne viele Unternehmen, gerade auch Familienunternehmen, die über Generationen hinweg denken. Wenn ich auf die Dächer dieser Familienunternehmen in Rheinland-Pfalz schaue, sehe ich viele Photovoltaikanlagen. Es gibt aber auch viele Dachflächen von Kapitalgesellschaften in RheinlandPfalz, auf denen noch keine Photovoltaikanlagen stehen. Stimmt dort vielleicht etwas mit der Wirtschaftlichkeit nicht? Müssen wir vielleicht beim Thema der Wirtschaftlichkeit nachbessern, bevor wir über eine PV-Pflicht diskutieren? Der zweite Aspekt ist: Wenn das alles so wirtschaftlich ist, wie Sie in Ihrem Gesetz unterstellen, warum fehlt dann auf so vielen Dächern von Behörden, Gerichten und Ministerien die PV-Anlage? (Beifall der CDU) Wie immer ist es so, wenn man mit dem Finger auf andere zeigt, muss man damit leben, dass genauer hingeschaut wird. Wir haben hingeschaut. Auf dem Dach der Staatskanzlei könnte noch eine große PV-Anlage sein. Wir haben gerade unseren Landtag saniert. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt heutzutage Photovoltaikanlagen – das darf ich Ihnen als Architekt sagen –, denen Sie nicht mehr ansehen, ob es ein Schieferdach oder eine Photovoltaikanlage ist. Worauf ich hinweisen möchte – – – (Unruhe und Zurufe aus dem Hause) – Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt regen Sie sich doch nicht auf. Wir sind am Anfang eines Wegs. Es ist wichtig, dass wir die Unternehmen und Menschen in diesem Land mitnehmen, aber es ist auch wichtig, dass wir selbst unseren Beitrag leisten. (Beifall der CDU) Wenn Sie in den Energiebericht 2019 des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) schauen, können Sie lesen, dass die Landesverwaltung in Rheinland-Pfalz 200 GWh Strom verbraucht. Ja, wir haben installierte PV-Module – im ganzen Land, auf jedem Forsthaus, jeder Polizeidienststelle, jedem Gericht, unserem Landtag und allen Ministerien zusammen – von gerade einmal 3 ha auf unseren Dächern. Worauf ich hinaus will, ist, es gibt bei uns selbst und im ganzen Land viel zu tun. Das Solargesetz ist bisher ein kleiner Schritt auf einem langen Weg. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Großer Schritt!) Vielleicht gelingt es uns gemeinsam, dass es ein größerer Schritt wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Zu einer Kurzintervention erteile ich dem Kollegen Hartenfels vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Ich darf auf unsere Vorläufige Geschäftsordnung verweisen. Wir haben die Kurzintervention auf 2 Minuten reduziert.

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Andreas Hartenfels GRÜNE

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Danke für den Hinweis, dass es nur noch 2 Minuten sind. Es ist aber nur eine sehr kurze Anmerkung. Herr Schreiner, das ist genau das Problem der CDU. Sie sind am Anfang des Wegs. Schöner hätten Sie nicht beschreiben können, wie die Sichtweise der CDU auf den Klimaschutz, den Klimawandel und die Notwendigkeit einer beschleunigten Energiewende ist. Das ist schon ein tolles Bild. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie diesen Satz noch einmal gebracht haben: Die CDU steht am Anfang eines Wegs. (Heiterkeit der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) Wenn ich bedenke, wie viele Jahre bis Jahrzehnte Sie schon in der Bundesregierung federführend tätig sind, dann habe ich das Problem von Ihnen sehr schön beschrieben bekommen. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Wie lange Sie hier schon tätig sind! – Zuruf der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin froh, dass die mitregierende CDU in Baden-Württemberg neuere Erkenntnisse hat und der Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion dort gesagt hat, er möchte mit Baden-Württemberg vorne sein und die Energiewende beschleunigen. Er hat erkannt, dass der Klimaschutz in den nächsten Jahren die zentrale Zukunftsherausforderung ist. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Aber Baden-Württemberg liegt ganz weit hinter uns!) Herr Schreiner, das wäre vielleicht eine Scheibe, die sich auch die CDULandtagsfraktion in Rheinland-Pfalz abschneiden könnte. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

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Matthias Lammert

Zur Erwiderung darf ich dem Kollegen Schreiner von der CDU-Fraktion das Wort erteilen.

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Gerd Schreiner CDU

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Hartenfels, ich glaube, die Aufgabe, vor der wir gemeinsam stehen, ist so groß, dass wir damit aufhören sollten, uns mit irgendwelchen gegenseitigen Beschuldigungen aneinander abzuarbeiten. (Beifall der CDU –

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Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Gute Idee! – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Ja, ich habe mit Interesse gelesen, was beispielsweise die Landesregierung in Baden-Württemberg beschlossen hat. Ich bin lange genug im Parlament, um zu wissen, dass Sie uns das bei jeder Gelegenheit in dem Beratungsprozess aufs Brot schmieren werden. (Zuruf aus dem Hause: Genau!) Klar, ich bin lange genug dabei. Nicht nur wir haben uns schon längst auf den Weg gemacht, sondern wir haben uns gemeinsam auf den Weg gemacht. Es ist doch die Wahrheit, dass dort, wo die CDU Verantwortung im Land Rheinland-Pfalz hat – – – (Abg. Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Am Anfang steht!) Fahren Sie doch auf dem Weg nach Hause einfach einmal mit offenen Augen durch den Rhein-Hunsrück-Kreis. (Beifall der Abg. Dr. Bernhard Braun und Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Oh!) Dort drehen sich in einem einzelnen Landkreis 400 Windräder. (Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Ah! Windräder!) Der Strom, den wir hier verbrauchen, kommt im Zweifelsfall gerade aus Simmern. (Zurufe der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD, sowie Dr. Bernhard Braun und Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dort, wo wir als Union Verantwortung haben, gestalten wir die Energiewende mit. Wenn wir uns Sachfragen widmen, fände ich es wichtig und hilfreich, dass Sie bitte einfach unser Argument erwägen, dass bei unserem gemeinsamen Anliegen vielleicht mehr Markt hilfreich wäre, statt es einfach zur Seite zu wischen. Vielen Dank. (Beifall der CDU – Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD)

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Matthias Lammert

Wir fahren fort in der Redeliste. Wir haben eine Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Streit für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Ich darf noch einmal darauf aufmerksam machen, sich deutlich zu melden. Der Raum ist sehr groß. Wir sehen das zum Teil durch die Bestrahlung etwas schlechter. Meine beiden Beisitzenden achten darauf, aber wir haben nicht jede Wortmeldung gesehen. Jetzt ist es aber klar. Dr. Streit, ich darf Sie bitten. Sie haben 6 Minuten.

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Freien Wähler sind für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir Freien Wähler sind für den Bau von Windrädern und Solaranlagen. Wir stehen für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Wir sind aber auch gegen Verbote und Gebote, die die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes aus ideologischen Gründen zu etwas zwingen, was nicht zielführend ist. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Ein solches nicht zielführendes Gesetz liegt uns mit dem Entwurf der Regierungskoalition vor: der Solarzwang auf gewerblichen Bauten und Parkplätzen. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war jetzt falsch!) Hier verstehe ich auch die FDP nicht. Warum macht eine Partei, die sich unternehmerfreundlich gibt, beim ersten Gesetz der Koalition mit, Unternehmer zu bevormunden? (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, AfD) Unternehmer werden, wenn es sich rechnet, Solaranlagen bauen, ohne dass man es ihnen vorschreibt. Unternehmer werden, wenn es sich rechnet, Strom in der Eigenproduktion des Betriebs nutzen und den Überschussstrom verkaufen. Unternehmer gewinnt man, wenn man sie überzeugt. Wie wenig die Koalition von ihrem eigenen Gesetz überzeugt ist, sieht man an § 8 – Befreiungen – des Gesetzes: „Die unteren Bauaufsichtsbehörden haben auf Antrag der Bauherrin und Bauherren von den Anforderungen dieses Gesetzes zu befreien, soweit [sie] zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Erlöse nicht erwirtschaftet werden können.“ (Zuruf aus dem Hause: Hört, hört!) Ich freue mich, dass Sie bei meiner Regierungserwiderung zugehört haben, als ich damals die Verfassungswidrigkeit dieses Eigentumseingriffs beschrieben habe und Sie jetzt in vorauseilendem Gehorsam § 8 einführen. Ich kann nur sagen, wenn wir immer weiter auf erneuerbare Energien setzen, dann brauchen wir Speichermedien. Liebe Kolleginnen und Kollegen, § 8 dieses Gesetzes ist die Hintertür, die die Flucht aus der Pflicht und den Gang zu den Gerichten eröffnet. Da lacht der Kollege Wefelscheid als Rechtsanwalt schon, weil er sich auf all die Prozesse freut, die jetzt geführt werden, einmal beim Bauantrag und später bei der Frage der Entschädigung. § 8 sagt letztlich, dass im Hinblick auf den Grundrechtseingriff durch die Errichtungspflicht die Anlagen wirtschaftlich sein müssen. § 8 ist damit das Eingeständnis, dass man gar nicht einhalten kann, was man den Bürgern mit dem Gesetz verspricht, nämlich den schnellen Ausbau der Erneuerbaren. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Genau so ist es!) Was aber viel schlimmer ist, ist der Umstand, dass § 8 zu Prozessen am Ende der Laufzeit der Photovoltaikanlagen führt; denn die Wirtschaftlichkeit lässt sich im Vorhinein nur abschätzen. Berechnen, festlegen, dokumentiert, bestätigt: Das kommt erst zum Schluss. Wenn der Lackmustest zum Schluss kommt, dann wissen wir, ist das Ganze schon verloren. Dies führt zu einer langjährigen Unsicherheit und dient nicht dem Rechtsfrieden. Damit wird – hier ist eben über spätere Generationen gesprochen worden – späteren Generationen wieder die Schuld übertragen, unwirtschaftliche Anlagen zu entschädigen. Bei den heutigen Einspeisevergütungen wird die Ausnahme damit zur Regel, und das Gesetz läuft leer. Der Berg kreißte und gebar eine Maus. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: So ist es!) Es wäre viel besser, Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, würden wie wir, die Freien Wähler, fordern, zunächst einmal auf die Speicherung der durch Erneuerbare erzeugten Energie zu setzen. Ein Speicher für jedes Haus in Rheinland-Pfalz gefördert, und die Menschen legen sich Photovoltaik freiwillig aufs Dach. 100.000 Speicher sind besser als dieser Solarzwang. Die Energiewende beginnt nicht beim Unternehmer und hört nicht beim Unternehmer auf. Die Energiewende ist eine gemeinsame Aufgabe. Solidarität gewinnen wir aber nicht mit Zwang, sondern mit Überzeugung. Ich frage an dieser Stelle: Wo ist da die Energieagentur? Wir lesen im Koalitionsvertrag so viel über neue Agenturen, die noch zu schaffen sind und die man noch gründen möchte. Hier müsste aus Kaiserslautern viel mehr für das Land getan werden. Energiescouts für alle Gemeinden, die den Nachbarn vom Vorteil der Solarenergie berichten, sind viel wertvoller als ein Gesetz mit Geboten. Deshalb lehnen wir Freien Wähler dieses Gesetz ab. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Matthias Lammert

Der nächste Redner für die AfD-Fraktion ist Kollege Schönborn. Sie haben 6,5 Minuten.

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Ralf Schönborn AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Was ist der Hintergrund des vorliegenden Gesetzentwurfs? Trotz zahlreicher Förder- und Informationsangebote des Landes reicht der Ampel der bisherige Zubau an Photovoltaik nicht aus. So wurden zuletzt 201 MW Photovoltaik im Jahr installiert. Laut Koalitionsvertrag ist nun ein Zubau von 500 MW im Jahr geplant. Das sind übrigens 15 Millionen m² Photovoltaikfläche jedes Jahr. Nun kann man nicht behaupten, dass es zu wenig Förderangebote gibt. Allein das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kostete uns im Jahr 2020 6,4 Milliarden Euro. Aus diesem Grund haben wir auch mittlerweile die höchsten Strompreise weltweit, und der durchschnittliche Haushaltsstrom kostet bei uns doppelt so viel wie im Nachbarland Holland. Ist das die soziale Politik, von der die Regierungsparteien hier so oft sprechen? Ja, selbst die regierenden Parteien in Land und Bund sehen wohl langsam ein, dass sie die Belastungsgrenze längst überschritten haben. Deshalb bin ich der Meinung, es wäre jetzt eine gute Gelegenheit, die anvisierten Ziele einmal infrage zu stellen. Was bringen uns die fluktuierenden Energien aus Wind und Sonne eigentlich? Eine sichere und kostengünstige Stromversorgung auf jeden Fall schon einmal nicht. Wo ist die Zahl von 500 MW für den Zubau überhaupt hergeleitet? Ich kann dazu nirgendwo etwas finden. Offensichtlich ist es ein Diktat von oben, ohne Rücksicht auf Mensch, Natur, Umwelt und Tierwelt, und auch ohne Kosten und Wirtschaftlichkeit genau zu betrachten. Das ist typische Planwirtschaft, und das ist Misswirtschaft, meine Damen und Herren. (Beifall der AfD) So viel Einsicht können wir aber von den Ampelparteien nicht erwarten, stattdessen nun dieser Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, das Landessolargesetz ist eine Zäsur in der gesamten bundesdeutschen Energiepolitik. Bislang setzte man bei den erneuerbaren Energien nur auf finanzielle Förderungen. Doch jetzt soll zum Zuckerbrot die Peitsche dazukommen. Die Photovoltaikanlage auf dem Dach wird zur Pflicht, zunächst für die Gewerbetreibenden, absehbar dann für alle Neubauten. Dabei ist gar nichts gegen eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu sagen, wenn man auch einen Batteriespeicher vorsieht, sodass man den Strom selbst verbrauchen kann. Das belastet dann weder das allgemeine Stromnetz noch den Geldbeutel der Stromkunden. Auch für Gewerbetreibende ist das bereits häufig lohnend; denn Vergleichsportale im Internet zeigen, dass auch sie 21 Cent und mehr für die Kilowattstunde Netzstrom zahlen müssen. Meine Damen und Herren, Gewerbetreibende sind es gewohnt, scharf zu kalkulieren. Darum brauchen sie weder eine Nachfrageförderung, geschweige denn einen Photovoltaikzwang. Sinnvoll wäre dagegen die Förderung der Batteriespeicherforschung und -entwicklung, um billigere und leistungsfähigere Batteriespeicher bauen zu können. Das würde sogar Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz schaffen, statt sie zu vernichten. Wer sich aber als Gewerbetreibender gegen eine Photovoltaikanlage entscheidet, tut dies bewusst und aus gutem Grund. So viel Vertrauen habe ich jedenfalls in unsere Unternehmer und Selbstständige. Meine Damen und Herren, es kann viele Gründe geben, warum sich eine Photovoltaikanlage bei einem konkreten Objekt dann doch nicht rechnet oder doch nicht finanzierbar ist. Es sollte daher bei der freien Entscheidung der Gewerbetreibenden bleiben. Das Landessolargesetz treibt die Projektkosten für Bauherren nur unnötig in die Höhe. Es geht nicht nur um die Kosten der Anlage selbst, sondern die gesamte Baustatik muss auf eine höhere Dachlast ausgelegt werden. So wird es Gewerbetreibende geben, die diese höheren Baukosten nicht finanzieren wollen oder können und ihr Projekt darum wieder aufgeben. Arbeitsplätze schafft man so gerade nicht. Neben den angesprochenen Mehrkosten erhöht sich durch die Photovoltaikpflicht aber auch die Bürokratie. Dabei ist es nicht nur der Aufwand für Kommunen mit 60 Minuten je Mitarbeiter – so ist es im Gesetzentwurf angegeben worden –, sondern auch der für den Bauherrn. Der im Gesetzentwurf definierte neue Begriff einer „Solarinstallations-Eignungsfläche“ lässt bereits erahnen, dass der Teufel auch hier im Detail steckt und es mit den 60 Minuten Schreibtischarbeit wohl häufig nicht getan ist. Die Handwerker unter uns wissen das. Eigentlich muss – so ist es jedenfalls gängige Praxis – zuerst vor Ort überprüft werden, ob sich ein Dach für den Bau eignet oder sich eben nicht dafür eignet. Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Wort zur Photovoltaikpflicht auf Parkplätzen sagen. Ich frage mich wirklich, ob eine Begrünung der Parkplätze durch Bäume nicht nur viel ansprechender ist, sondern auch für das Mikroklima, für Mensch, Natur und Tierwelt und letztlich sogar noch für die CO -Bilanz besser ist, und das noch auf ganz natürliche Art und Weise. Eine Studie der ETH Zürich hat zumindest gezeigt, dass Bäume das effizienteste Mittel sind, um den Anteil der Treibhausgase in der Atmosphäre zu senken. Mein Fazit daraus lautet, künftig wieder mehr mit der Natur zu arbeiten und nicht nur gegen sie. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist Kollege Weber für die FDP-Fraktion.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine kleine Anmerkung: Ich hoffe, dass ab September die Belichtung im neuen Plenarsaal besser ist als sie wohl jetzt für das Präsidium zu sein scheint. Zum eigentlichen Tagesordnungspunkt aber: Es hat auch seine Vorzüge, wenn man alle Redner gehört hat und als Letzter reden darf. Zum einen bin ich überrascht über die Position der CDU, die der Kollege Schreiner heute eingenommen hat. Ich habe natürlich auch die Diskussion im Nachbarbundesland Baden-Württemberg intensiv beobachtet und bin, wie gesagt, positiv überrascht, dass die CDU nach dem Wahlkampf im Jahr 2013 jetzt erkannt hat, dass es gewisse Maßnahmen gibt, die man unterstützen kann in einem Parlament, in dem die CDU zwar in der Opposition sitzt, aber von regierungstragenden Fraktionen gute Dinge vorangebracht werden. Auch ich bzw. die FDP-Fraktion stimmen der Anhörung im Ausschuss zu. Ich glaube, diese Anhörung verdeutlicht noch einmal, dass dieses Gesetz bzw. die Initiative und der Grundgedanke, der dahintersteckt, der richtige und der gute Weg sind. Ich konnte eben von dem Vorredner der AfD hören, dass er nicht eruieren konnte, wieso, weshalb und warum man gewisse Initiativen vonseiten des Landes Rheinland-Pfalz startet. Ich möchte Ihnen einfach nur sagen, dass es einmal eine Veranstaltung in Paris bzw. so eine Art Pariser Klimaschutzabkommen gab, bei dem Deutschland mit einer Unterschrift signalisiert hat, dass es sich weiterentwickeln will, was zum Beispiel erneuerbare Energien bzw. das Thema „Klimaschutz“ anbelangt. Ich kann verstehen, dass Ihre Sichtweise, die an den Grenzen Deutschlands aufhört, sehr begrenzt ist. (Heiterkeit des Abg. Michael Frisch, AfD) Auch wir als Ampelkoalition und als FDP fühlen uns aber an gewisse Unterschriften und Verpflichtungen gebunden. Wir wollen in Rheinland-Pfalz eine der Verpflichtungen eingehen. Das heißt, wir wollen pro Jahr 500 MW aus Solarenergie und 500 MW aus Windkraft zusätzlich neu initiieren. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich mache aber an dieser Stelle keinen Hehl daraus, wir sind auf der einen Seite froh, dass die Eigenheimbesitzer künftig noch nicht bzw. nicht von dieser gesetzlichen Verpflichtung betroffen sind. Gerade im Gewerbebereich unterstütze ich es – das muss ich Ihnen als jemand, der Ackerland und Grünland bewirtschaftet, sagen –, dass man versucht, auf Dachflächen zusätzliche Erzeugungsanlagen für regenerative Energien vorzuziehen, anstatt landwirtschaftliche Flächen zu versiegeln und sie aus der landwirtschaftlichen Produktion, und zwar aus der Ernährungsproduktion in Deutschland, herauszunehmen. Wir können diese Dachflächen generieren, die zur Stromerzeugung dann auch dem Klimaschutz dienen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Aber freiwillig!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf – da komme ich zu Ihrem Zwischenruf – beinhaltet gewisse Maßnahmen, die die Unternehmer zu berücksichtigen haben. Wenn ich selbst als Solarproduzent schaue, was die Voraussetzungen staatlicher Art sind bzw. was zusätzlich gefordert wird, dann kann ich Ihnen nur einmal sagen, weil ich mich mit dem Thema in der Eifel beschäftigt habe, dass die zusätzlichen staatlichen Voraussetzungen die Wirtschaftlichkeit nicht beeinträchtigen werden. Ich glaube, das wird auch die Anhörung ergeben, in der wir diese Bereiche diskutieren werden. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Unternehmer werden diese Dinge umsetzen, ob Verpflichtung oder nicht. Wir können jetzt schon auf den Märkten des Lebensmitteleinzelhandels sehen, dass dort die Photovoltaik bald schon eine Selbstverständlichkeit ist. Wir glauben, dass es durch diese Gesetzesinitiative in der Zukunft eine Selbstverständlichkeit wird. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Abschluss muss ich noch meine Verwunderung zum Ausdruck bringen. Ich habe schon noch in Erinnerung, dass der ehemalige Landrat aus dem Eifelkreis in den letzten Jahren und noch im letzten Jahr mit der Umweltministerin schöne Fotos produziert hat, gerade was Speichertechnologien auf dem Flugplatz Bitburg anbelangt, und sich dort stolz hat fotografieren lassen, dass im Eifelkreis durch viele Gelder des Landes Rheinland-Pfalz Speichertechnologien gefördert wurden, aber auch, dass bei einem Über-20-Millionen-Euro-Projekt die Tage noch einmal 7 Millionen Euro vonseiten des Landes in das Konzept einer Eifel-Pipeline gesteckt worden sind. Dann aber stellt er sich hier hin und will glaubhaft machen, dass Speichertechnologien im Land Rheinland-Pfalz keine Rolle spielen. Zu diesem Eindruck kann ich nur sagen, das ist der falsche Eindruck. Das Land RheinlandPfalz nimmt sowohl – – – (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Das ist noch viel zu wenig!) – Sie können künftig in den Haushaltsberatungen Ihre Konzepte zur Finanzierung darlegen. (Glocke des Präsidenten) Ich freue mich schon auf die Diskussion. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Spiegel.

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Anne Spiegel

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Abgeordneten, sehr geehrter Zuhörende! Ich möchte mich bei den Koalitionsfraktionen ausdrücklich für den vorliegenden Gesetzentwurf bedanken. Ich halte es für ein wichtiges und richtiges politisches Signal, dass der erste Gesetzentwurf, mit dem wir uns in diesem Hohen Hause in der neuen Legislaturperiode beschäftigen, sich zum Ziel setzt, konsequenten Klimaschutz umzusetzen. Wir kommen damit direkt ins Laufen. Die Herausforderung ist auch riesig; denn wir haben gleichzeitig nicht mehr viel Zeit, das Ruder herumzureißen und durch konsequenten Klimaschutz dafür zu sorgen, dass wir ein lebenswertes Rheinland-Pfalz auch für die nachfolgenden Generationen, für unsere Kinder, Enkel und Urenkel, hinterlassen. Deshalb ist es richtig, dass wir uns direkt hier auf den Weg machen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Ja, wir haben uns ambitionierte Ziele vorgenommen, aber ich glaube, nicht zuletzt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist klar geworden, dass es sehr, sehr notwendig ist, sich ambitionierte Ziele vorzunehmen mit dem Ziel, dass wir den Zustand der Starkregenereignisse, der Dürreperioden, den alarmierenden Zustand der Wälder konkret anpacken und dem etwas entgegensetzen müssen, indem wir auf den entschiedenen Ausbau der erneuerbaren Energien im Land setzen. Unser Ziel ist es, dass wir jährlich einen Zuwachs von 500 MW neue Solarleistung installieren können. Vor diesem Hintergrund begrüße ich den Entwurf für ein Solargesetz ausdrücklich, das die Installation von Solaranlagen auf Gewerbeneubauten und über neuen gewerbezugehörigen Parkplätzen einführt. Hier ist eine Solarenergienutzung ohne zusätzliche Flächeninanspruchnahme möglich. Das ist ein guter Schritt; denn klar ist, der derzeitige Zubau der Solarenergie im Land wird nicht ausreichen, um den Beitrag der Solarenergie zum Ziel der regenerativen Vollversorgung – nichts weniger wollen wir erreichen – halten zu können. Vielleicht kurz zu den Zahlen: Die neu installierte Leistung stieg von 2018 auf 2019 um 134 MW und von 2019 auf 2020 um 201 MW. Das ist aber nach wie vor zu wenig, um die ambitionierten Klimaschutzziele, die wir uns vorgenommen haben, zu erreichen. Deshalb ist es gut, dass dem mit vorliegendem Gesetzentwurf Schub verliehen wird. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Die erfolgreichen Förder- und Informationsangebote des Landes, beispielsweise das sehr erfolgreiche Solarspeicherprogramm, haben zwar zu einem beschleunigten Ausbau geführt, können aber allein die Lücke zur Zielerreichung nicht schließen. Es ist daher richtig, die betriebswirtschaftlich sinnvolle Investition in eine Solaranlage auf Gewerbeneubauten zu verlangen, um dieses Klimaschutzpotenzial, das es an dieser Stelle gibt, heben zu können. Viele Gewerbebetriebe im Land sind diesen Weg bereits gegangen. Das begrüße ich ausdrücklich und möchte mich dort für das Engagement und die Aufbruchstimmung, die wir bei vielen Gewerbetreibenden und Unternehmen im Land haben, bedanken; denn klar ist auch, wir werden die Klimaschutzziele nicht als Landesregierung allein erreichen, sondern nur, wenn alle mit anpacken und alle ihren Beitrag dazu leisten, dass wir sie erreichen können. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Klar ist aber auch, dass im Einzelfall anerkannt wird, wenn es eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit gibt. Herr Dr. Streit, Sie hatten vorhin zum Thema „Wirtschaftlichkeit“ gesprochen. Ich möchte Sie da schon ein Stück weit korrigieren; denn es ist nicht so, dass man bei einer Solaranlage erst als allerletzten Schritt herausfinden kann, ob eine solche Anlage wirtschaftlich ist. Es ist ein ganz normaler Prozess – wir unterstützen dort auch tatkräftig über unser Solarkataster –, dass man die Wirtschaftlichkeit einer Anlage schon im Vorfeld der Planungen feststellen kann. (Abg. Michael Frisch, AfD: Wie denn?) Auch überall sonst liegen die Vorteile der Eigenversorgung und die Vergütungsperspektive aus dem EEG auf der Hand: saubere Stromversorgung, Planbarkeit der Strombezugskosten und CO -Einsparung zum Wohl aller. Solarenergie rechnet sich also, und – auch dem möchte ich entschieden entgegentreten – es werden dadurch keine Arbeitsplätze abgebaut, ganz im Gegenteil. Jeder Auftrag für eine Solaranlage ist ein Auftrag im Auftragsbuch der lokalen Handwerkerinnen und Handwerker, schafft und stärkt dadurch Arbeitsplätze und trägt zur lokalen Wertschöpfungskette bei. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Meine sehr geehrten Abgeordneten, sehr geehrte Zuhörende, wir sind bei den landeseigenen Gebäuden schon einen Schritt weiter gegangen. Wir haben im Ministerrat im vergangenen Jahr beschlossen, dass alle bestehenden geeigneten Dachflächen mit Photovoltaikanlagen belegt werden. Auch die, die bisher aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen waren, werden nun neu geprüft, ob es wegen gesunkener Preise oder Anlagen jetzt eine wirtschaftliche Nutzung gibt. Gerade Parkplätze – das möchte ich unterstreichen – sind hervorragend für die Solarenergienutzung geeignet; denn eine entsprechende Überdachung schützt Mensch und Auto, kann Hitzeinseleffekte mindern und gleichzeitig großflächig zur Erzeugung von Solarenergie dienen. Insoweit ist es uns ernst. Klimaschutz muss jetzt erfolgen – heute, nicht morgen; nicht übermorgen, sondern jetzt und heute –, um die Schäden zu begrenzen. Die Energiewende und der Ausbau der erneuerbaren Energien müssen jetzt erfolgen, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Wir haben uns als Landesregierung das Ziel gesetzt, die Klimaneutralität in einem Korridor von 2035 bis 2040 zu erreichen. Dazu nutzen wir konsequent und mit Augenmaß alle unsere Möglichkeiten, um das Land beim Klimaschutz voranzubringen. Der vorgelegte Solargesetzentwurf ist dafür ein ganz entscheidender Schritt. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Matthias Lammert

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/555 – an den Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu der Tagesordnung: Punkt 6 und des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/538 – Erste Beratung dazu: Unverhältnismäßigkeit vermeiden, Bundesrichtlinien für Leistungen festlegen Antrag der Fraktion der AfD – Entschließung – – Drucksache 18/643 – Es ist eine Redezeit von 5 Minuten vereinbart. Die CDU hat 3 Minuten zusätzlich beantragt und damit 8 Minuten. Ich darf die antragstellenden Fraktionen um Begründung bitten und darf dem Kollegen Haller von der SPD-Fraktion das Wort erteilen.

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Martin Haller SPD

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Abgeordnete des Landtags RheinlandPfalz müssen hin und wieder Dinge in eigener Sache diskutieren und entscheiden. Es sind das geltende Verfassungsrecht und die Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht, die uns in regelmäßigen Abständen vor diese Aufgabe stellen. Aus diesem Grund hatte der rheinland-pfälzische Landtag vor vier Jahren beschlossen, dass sich die Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung von hauptamtlichen Bürgermeistern von Kommunen mit 10.001 bis 15.000 Einwohnern anlehnen soll und am Endgrundgehalt eines Beamten der Besoldung A 16, wohlgemerkt ohne Familienzuschlag – das ist erwähnenswert –, weil er bei Eheleuten mit zwei Kindern mit 500 Euro bemessen ist. Die Verantwortung und die Belastung der Abgeordneten, welche Wahlkreise mit 45.000 bis 75.000 Wahlberechtigten vertreten, sind mit derjenigen von hauptamtlichen Bürgermeistern der kleinsten Kommunen in Rheinland-Pfalz mit einer Einwohnerzahl von über 10.000 bis 15.000 Einwohnern mindestens vergleichbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Besoldungsgruppe A 16 werden beispielsweise Oberstudiendirektoren an Gymnasien entlohnt. Trotz des Beschlusses des Landtags von 2017 hinkten die Abgeordnetenentschädigungen weiterhin stark der Besoldungsgruppe A 16 hinterher. Im Jahr 2000 bekamen die Abgeordneten noch rund 264 Euro weniger als Landesbeamte der Besoldungsgruppe A 16 in der Endstufe. Heute liegt eine Differenz von 761 Euro vor. Das Gesetz des Landtags aus dem Jahr 2017 soll daher folgerichtig weiter vollzogen werden. Dies ist notwendig, weil der Landtag in den vergangenen Jahren größere Steigerungen bei den Beamtinnen und Beamten beschlossen hat. Die Abgeordneten haben aber für dieses Jahr eine Nullrunde vereinbart. Im Jahr 2023 wird der nachvollziehende Verdienstindex für Rheinland-Pfalz eine Minusrunde für die Abgeordnetenentschädigungen bringen. Nach der vorgestellten Änderung wird Rheinland-Pfalz bei den Abgeordnetenentschädigungen im Vergleich voraussichtlich weiterhin im Mittelfeld liegen. Die Abgeordneten müssen auch künftig so entschädigt werden, dass das Mandat attraktiv bleibt und ein gesellschaftlicher Querschnitt im Parlament abbildbar ist. Die Entschädigung muss dem Verfassungsgefüge angemessen sein. Vor allem müssen das Mandat und seine Unabhängigkeit Bestand haben. Eine weitere Änderung betrifft die Parlamentarischen Geschäftsführer. Eine Entschädigung für die Arbeit als Parlamentarischer Geschäftsführer erfolgte bisher in der Regel durch die Fraktionen. Die Entschädigung wird künftig durch den Landtag erfolgen. Sie wird auf das 1,5-Fache der Abgeordnetenentschädigung festgesetzt. Hiermit erfüllen wir auch eine langjährige Forderung des Rechnungshofs. Infolge der Corona-Pandemie musste die Arbeitsorganisation in den Fraktionen angepasst werden. Die Mitarbeitenden der Fraktionen arbeiten mittlerweile vermehrt im Homeoffice, sodass entsprechende Hard- und Software bereitgestellt werden musste und bereitzustellen ist. Überdies fallen Kosten für Lizenzen für Videokonferenzsysteme an. Die Geldleistungen an die Fraktionen sollen dementsprechend erhöht werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Entscheidungen zum Abgeordnetenund zum Fraktionsgesetz stehen zu Recht unter Beobachtung der Öffentlichkeit. Der in der Gesellschaft übliche und durchaus kritische Diskurs ist wichtig und angemessen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade deshalb sind Transparenz und eine fundierte und nachvollziehbare Faktenlage geboten. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir uns dies zur Prämisse gemacht. In einem Pressegespräch wurden umgehend nach den Beratungen mit den Fraktionen sämtliche Änderungen ausführlich vorgestellt. Ein anderes Vorgehen wäre dem Vorhaben unangemessen gewesen. Ich komme zum Schluss. Mit den vorgelegten Änderungen zum Abgeordnetenund Fraktionsgesetz haben wir ein transparentes Verfahren auf nachvollziehbarer Grundlage vorgelegt. Dies ist möglich, weil wir im Jahr 2017 eine grundlegende und sehr intensive Debatte über die Systematik der Abgeordnetenentschädigung geführt haben. Aus unserer Sicht sind die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen daher sinnvoll. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das glaube ich!) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist die Abgeordnete Schellhammer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. (Abg. Joachim Paul, AfD: Die Welthungerhilfe ist sicher auch für eine Diätenerhöhung!)

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Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Über die Frage, was jemand verdient, kann man lange diskutieren. Über die Frage, was genau eine Abgeordnete verdienen soll, kann man ebenso lange demokratietheoretische Abhandlungen verfassen. Wir haben in der letzten Wahlperiode lange darüber diskutiert, und wir haben diese Frage in einer grundsätzlichen Erörterung beantwortet. Wir haben in der letzten Wahlperiode ein transparentes System der Diätenentwicklung entwickelt. Dieses besagt, dass rheinland-pfälzische Abgeordnete eine Diät orientiert an der Beamtenbesoldung A 16 Endstufe erhalten. Darüber hinaus bildet die Indexierung, die wir auch eingeführt haben, eine allgemeine Lohnentwicklung ab. Diese Einordnung führt dazu, dass wir nachvollziehbare Kategorien geschaffen haben, in denen sich unsere Diäten entwickeln. (Abg. Michael Frisch, AfD: Wahlweise das eine oder das andere!) Für meine Fraktion kann ich sagen, dass wir in der letzten Wahlperiode – und auch dieses Mal – nach intensiver und natürlich kritischer Diskussion davon überzeugt waren, dass die Anpassung der Bezüge für die Abgeordneten sachlich begründet ist. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Die Aufgabe eines oder einer Landtagsabgeordneten ist geprägt von Arbeitswochen, die wesentlich mehr als 40 Stunden haben. Freie Wochenenden sind bei uns eher die Ausnahme, freie Abende auch. Selbst wenn es Lücken im Terminkalender gibt – wir alle kennen das –, gibt es immer noch eine unbeantwortete E-Mail eines Bürgers oder einer Bürgerin oder ein Telefonat, das noch auf der To-do-Liste steht, oder die Unterlagen für den nächsten Tag sind zu prüfen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Oder man muss ein Buch schreiben!) Das heißt, das sind Stunden, die wir gar nicht zählen. Das alles tun wir gern. Das alles tun wir selbstverständlich aus Überzeugung und hoher Einsatzbereitschaft, weil uns gerade dieser Einsatz hier in diesem Parlament zusammengebracht hat. Das ist die Begeisterung für die Demokratie, die Begeisterung für das Abwägen von Argumenten, das Ringen um Lösungen. Gerade in den vergangenen Monaten und im vergangenen Jahr, als wir mitten in der Krise waren, haben wir gesehen, wie das Abwägen von Argumenten uns zusammengebracht und gefordert hat. Das tun wir gern, und das ist unser gemeinsames Engagement. Dieser wichtigen Aufgabe sollen wir Abgeordnete uns voll und ganz widmen können. Wir möchten, dass sich Menschen mit verschiedenen beruflichen Hintergründen dafür entscheiden, ins Parlament zu gehen, und das für fünf Jahre zu tun. Deswegen ist auch vor diesem Hintergrund die Anpassung der Abgeordnetendiäten erforderlich. Wir Grüne waren es, die sich in der vorletzten Legislaturperiode dafür eingesetzt haben, dass wir bundesweit die am weitesten gehende Veröffentlichungspflicht für Nebeneinkünfte im Landtag haben. Wir sind überzeugt davon, dass Abgeordnete auf der einen Seite selbstverständlich eine angemessene Abgeordnetendiät erhalten sollen. Das fordert beispielsweise auch Transparency International, um die Unabhängigkeit von Abgeordneten zu garantieren. Auf der anderen Seite sollen aber auch die Einkünfte über die Abgeordnetendiät hinaus für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sein. Das eine geht nicht ohne das andere. Lebenshaltungskosten sowie das allgemeine Lohnniveau steigen im Laufe der Zeit. Diesem Umstand müssen auch Ausstattung und Bezüge der Abgeordneten sowie die finanzielle Ausstattung der Fraktionen Rechnung tragen. Wir alle haben gemerkt, wie uns Homeoffice und solche Erfordernisse im letzten Jahr in den Fraktionen gefordert haben und wie sehr wir uns engagieren, damit wir tolle Köpfe in den Fraktionen beschäftigen können. Darauf baut unsere parlamentarische Arbeit auf. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das merkt man!) Deswegen ist das Budget, das in dem Gesetz für die Fraktionen vorgesehen ist, sehr wichtig. Uns ist bewusst – natürlich sehen wir auch die öffentliche Debatte –, dass sich Abgeordnete immer in einem gewissen Spannungsfeld bewegen. Wir sind selbst Haushaltsgesetzgeber. Wir legen selbst unsere Bezüge fest. Wir haben aber ein klares, transparentes Verfahren, nach dem sich unsere Bezüge entwickeln. Das haben wir in der letzten Wahlperiode entwickelt, und das setzen wir weiter um. Wir haben die Diäten damit dauerhaft – das zeigt sich daran, dass dieses Gesetz von den demokratischen Fraktionen im Landtag eingebracht wird – (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) dem politischen Streit entzogen. Deswegen wird auch meine Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf in der morgigen Sitzung zustimmen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Michael Frisch AfD

Klar! So viel Selbstgerechtigkeit! –

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Matthias Lammert

In der Reihenfolge folgt der Abgeordnete Lohr für die AfD-Fraktion.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Über was wir sprechen, wurde gerade schon ausführlich erläutert. Nun gibt es sicherlich einzelne Veränderungen, über die man durchaus diskutieren kann, wenn es beispielsweise um Kompensationen für die technische Ausstattung geht. Bei einer Erhöhung der eigenen Bezüge geht es jedoch nicht nur darum, welche Summe angemessen ist, sondern vor allem auch um die moralische Frage, ob das zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine richtige Entscheidung ist. Meine Damen und Herren, nachdem ein langer Lockdown und eine noch nicht einmal abgeschlossene Krise sehr viele Menschen in die Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder Insolvenz geführt haben, ist eine solche Maßnahme ein Schlag ins Gesicht der Steuerzahler und eine moralische Bankrotterklärung dieses Parlaments. (Beifall der AfD) Wir können doch nicht während einer solchen Krise hingehen und sagen, wir erhöhen um etwa 11 % auf knapp 8.000 Euro in den nächsten drei Jahren. Im Abgeordnetengesetz steht zwar, dass wir uns an A 16 orientieren, wir haben aber keinerlei Selbstverpflichtung, dies auch umzusetzen, vor allem nicht in Zeiten, in denen viele Unternehmer gezwungen wurden, ihr Erspartes aufzubrauchen, viele mit weniger Geld und manche ganz ohne Geld nach Hause gehen. (Abg. Michael Frisch, AfD: So ist es!) Wir können heute noch nicht einmal die kompletten Auswirkungen der Pandemie greifen und abschätzen. Interessant ist in dieser Angelegenheit auch die Positionierung der Freien Wähler. Im letzten Plenum hat die Fraktionsvorsitzende der SPD, BätzingLichtenthäler, intensiv mit Ihnen geflirtet. (Heiterkeit bei der SPD –

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Martin Haller SPD

Heute kam nur „Lieber Randolf“, das haben wir gemerkt!) Als neue Fraktionsvorsitzende würde sie sich freuen, manche Vorschläge mit Ihnen gegebenenfalls gemeinsam einzubringen, zumindest immer dann, wenn es um Aufbruch- und Zukunftschancen geht. Herr Fraktionsvorsitzender Dr. Streit, Sie haben im vergangenen Plenum über Ihre Fraktion von einem politischen Start-up und von einem historischen Ereignis gesprochen. Ja, Sie haben Geschichte geschrieben. Es ist in diesem Hause einmalig, dass eine Partei neu in den Landtag einzieht und mit dem ersten eigenen eingebrachten Gesetzentwurf beschließt, sich selbst eine Gehaltserhöhung um 11 % zu geben. (Abg. Michael Frisch, AfD: Hört, hört!) Das muss wohl Ihre eigene Interpretation von der Finanzierungsrunde eines Start-ups sein. (Beifall der AfD) Innerhalb von vier Wochen wurden die drei Fragezeichen durch Eurozeichen ersetzt, und Sie sind dem Flirt der SPD erlegen. Wir haben auch die Vergangenheit nicht vergessen. So haben die Freien Wähler im Jahr 2017 bei der letzten großen Erhöhung gemeinsam mit anderen die Initiative „Selbstbedienung stoppen“ gestartet. (Abg. Michael Frisch, AfD: Was?) Ich zitiere den Landesvorsitzenden der Freien Wähler, Stephan Wefelscheid: Die Abgeordneten sollten auch die schon erhaltenen Mehrbezüge zurückzahlen. Die Bezüge seien viel zu hoch. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Steuerzahler. – (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Herr Wefelscheid, ich bin gespannt auf Ihre Ausführungen, wieso im Jahr 2017 mehr als 5.800 Euro viel zu viel und im Jahr 2022 6.900 Euro zu wenig sind. (Abg. Philipp Fernis, FDP: Schmerzensgeld dafür, dass wir uns das anhören müssen!) Wir möchten Ihnen jedoch eine Alternative anbieten und haben deshalb einen Entschließungsantrag eingereicht. Eine angemessene Anpassung der Abgeordnetenbezüge durch die Indexierung ist ein legitimes Mittel für Veränderungen. Deshalb werden wir Ihnen bei diesem Tagesordnungspunkt zustimmen. Uns ist allerdings wichtig, dass wir in schwierigen Zeiten in diesem Hause eine Vorbildfunktion erfüllen und während einer schlechten Wirtschaftslage auf Erhöhungen gänzlich verzichten. (Abg. Michael Frisch, AfD: Sehr richtig!) Bei der möglichen Erhöhung der Leistungen wird dabei oft auf die entsprechenden Werte anderer Landesparlamente verwiesen. Dies führt zu einer Überbietungsspirale. Schwächer ausgestattete Landesparlamente gehen hoch, und der Durchschnitt steigt. Empfehlungen über ein Gremium auf Bundesebene könnten zu einer Vereinheitlichung führen, ohne den Föderalismus infrage zu stellen. Frau Fraktionsvorsitzende Bätzing-Lichtenthäler, möglicherweise haben Sie recht. Vielleicht hat der Wachtmeister Alois Dimpfelmoser wirklich ausgedient; denn der Räuber Hotzenplotz ist arbeitslos. Wo soll er denn nach der Corona-Krise noch zugreifen, wenn das Wenige, was für so manche noch da ist, hier im Hause verteilt wird? Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab und haben für die morgige Abstimmung eine namentliche Abstimmung beantragt. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Jetzt fürchte ich mich aber! – Zuruf des Abg. Philipp Fernis, FDP) Wir laden Sie herzlich ein, sich unserem Entschließungsantrag anzuschließen, für eine transparente und gute Lösung im Sinne der Bürger. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Wir fahren in der Debatte fort. Ich darf dem Abgeordneten Brandl für die CDU-Fraktion das Wort erteilen.

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Martin Brandl CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Haller und die Kollegin Schellhammer sind schon intensiv auf das umfangreiche Gesetzespaket eingegangen. Vor dem Hintergrund will ich jetzt nicht die ganzen Punkte noch einmal aufgreifen. Man sieht aber, dass sich die politische und öffentliche Debatte insbesondere um das Thema der Diätenerhöhungen dreht. Die anderen im Fraktions- und Abgeordnetengesetz eingebauten Mechanismen werden wohl in weiten Teilen mitgetragen und nicht kritisch gesehen. Ich finde das richtig so; denn an der Stelle ist es tatsächlich notwendig, die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen sicherzustellen und den Arbeitsraum Parlament zu organisieren. Deshalb an dieser Stelle schon einmal ein Dankeschön für die breite Unterstützung zu diesen verschiedenen Punkten. Ich will aber deshalb noch einmal ganz besonders auf das Thema „Diätenerhöhung“ eingehen, weil ich glaube, dass es an der einen oder anderen Stelle Klarstellungen geben muss, wie die Mechanismen funktionieren. Wir haben nämlich zwei Mechanismen in diesem Gesetz verankert. Der erste Mechanismus ist der, den Sie eben schon als zustimmungsfähig deklariert haben, Herr Kollege Lohr. Das ist der Beschluss, der als Nächstes auf der Tagesordnung steht, letztendlich die Indexierung wieder in Gang zu setzen. Das war auch der Grund, weshalb wir in den ersten vier Monaten nach Konstituierung des Parlaments darüber beraten müssen. Diesen Punkt setzen wir wieder um. Die Indexierung findet statt. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das ist okay!) Der zweite Mechanismus, der an dieser Stelle ganz wichtig ist, ist die Bindung an die Endstufe der A 16, um eine Vergleichbarkeit zu verschiedenen anderen Aufgabenträgern in diesem Land herzustellen. Das sind eben beispielsweise die Verbandsbürgermeister der kleineren Verbandsgemeinden oder die Gymnasiallehrer, die entsprechende Schulen leiten. Diese zwei Mechanismen arbeiten zusammen. Das ist der Gesamtmechanismus der Abgeordnetenbesoldung. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Marco Weber, FDP – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Sich jetzt nur einen Teil dieses Mechanismus herauszugreifen und zu sagen, das wäre völlig unverhältnismäßig, entbehrt der Grundlage und zeigt, dass Sie nicht ganz verstanden haben, wie dieser Mechanismus, den wir vor vier Jahren beschlossen haben, funktioniert. (Zurufe der Abg. Michael Frisch und Dr. Jan Bollinger, AfD) Deshalb ist mir noch einmal wichtig, es zu betonen, weil Sie immer sagen – auch die öffentliche Debatte geht in diese Richtung –, der Zeitpunkt wäre der falsche, man kann so etwas in Corona-Zeiten nicht machen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Unsensibel!) – Herr Frisch, ich weiß nicht, ob Sie nicht gelesen und verstanden haben, dass Corona in diesen Mechanismen sehr wohl abgebildet ist, übrigens zweimal. (Zurufe von der AfD – Zuruf von der CDU: So ist es!) Wir haben zum 1. Januar 2021 auf die Diätenerhöhung ausdrücklich verzichtet, (Abg. Michael Frisch, AfD: Aber das holen Sie jetzt nach!) den Index ausgesetzt und an der Stelle den Corona-Umständen Rechnung getragen. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER –

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Joachim Paul AfD

Das versteht jede Aldi-Kassiererin, was Sie da vorhaben!) Der zweite Punkt, der in dem Zusammenhang wichtig ist, ist die Indexierung über Corona. (Unruhe bei der AfD) – Ich will das einfach nur erklären, bevor Sie jetzt wieder eifrig dazwischenrufen, damit Sie auch verstehen, wie Sie in Zukunft besoldet werden, meine Damen und Herren von der AfD. Diese Indexierung führt dazu, dass wir immer drei Jahre nachlaufend in die Dynamisierung kommen. Drei Jahre nachlaufend heißt, dass die Einkommensverluste, die im Moment im Lohnindex für das Jahr 2020 abgebildet sind, für das Jahr 2023 bei der Diätenbesoldung abgebildet werden. (Abg. Christian Baldauf, CDU: So ist es!) Deswegen ist Corona sehr wohl berücksichtigt, nämlich zum 1. Januar 2021 und zum 1. Januar 2023. Genau das sieht dieser Mechanismus vor. Es ist mir wichtig, an dieser Stelle noch einmal glasklar zu machen, dass wir Corona nicht ignorieren, sondern sehr wohl explizit berücksichtigt haben. (Abg. Michael Frisch, AfD: Dafür habt Ihr jetzt kräftig erhöht vorher! Das ist doch klar!) So weit an der Stelle meine Erläuterungen zu den verschiedenen Mechanismen. Es sind zwei Mechanismen. (Zurufe des Abg. Michael Frisch, AfD) – Noch einmal, Herr Frisch, Sie wollen es nicht verstehen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Doch!) Sie wollen aus dem Punkt letztendlich wieder eine Kampagne starten. Dann müssen Sie aber auch sehen, dass diese Mechanismen etabliert sind und weiterhin funktionieren werden. Danke schön. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER –

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Giorgina Kazungu-Haß SPD

Vielleicht erklären Sie mal, welche Berater Sie haben! Das wäre interessant, Herr Lohr! Die ganzen Berater, die Sie haben! Alle umsonst, das ist doch toll! – Zurufe des Abg. Michael Frisch, AfD – Unruhe im Hause)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu einer Kurzintervention des Kollegen Lohr von der AfD. Sie haben 2 Minuten. (Abg. Jens Guth, SPD: Der erklärt uns, wie er von Herrn Rohrböck bezahlt wird! –

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Giorgina Kazungu-Haß SPD

Ja genau, das würde ich auch gerne wissen! –

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Michael Frisch AfD

Nebelkerzen! – Weitere Zurufe der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD)

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Damian Lohr AfD

Danke für das erteilte Wort, Herr Präsident. – Herr Brandl, der Indexierung haben wir gar nicht widersprochen. Wir haben nur gesagt, dass Sie jetzt grundsätzlich – das haben Sie selbst erklärt – noch einmal anpassen auf A 16 Endstufe 10, und dann greift die Indexierung. (Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Das ist doch unglaubwürdig, das alles!) Wir lehnen ab, dass jetzt direkt diese Anpassung kommt. Der Landtag in Rheinland-Pfalz sucht es sich immer ein bisschen aus. In den letzten Jahren hatten die Beamten gute Runden, und jetzt sagen wir, gut, A 16 Endstufe, wir müssen die Lücke schließen. Sie suchen sich das immer aus. Mal schaut man, wie sich die Wirtschaft entwickelt, und mal schaut man auf die Einkommensentwicklung der Beamten. Es ist nicht vertretbar, dass man diese Angleichung, diesen anderen Aspekt, von dem Sie alle nichts hören wollen, in dieser Situation beschließt. (Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Für das Luxushotel reicht das nicht!) Da hilft es auch nichts, wenn man sagt, die Indexierung berücksichtigt Corona. Natürlich berücksichtigt die Indexierung Corona, (Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Für die Schweiz reicht es nicht!) aber doch nicht in diesem Maße. Ich habe es gesagt, viele Menschen haben ihren Job verloren. Sagen Sie das einmal der Frau an der Kasse, dass wir hier 1.000 Euro draufschlagen. Danke schön. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Wird eine Erwiderung gewünscht? – Eine Erwiderung ist nicht gewünscht. Dann setzen wir die Debatte fort, und ich darf den Abgeordneten Weber von der FDP-Fraktion aufrufen. (Abg. Jens Guth, SPD: Frag ihn mal, wie der Herr Lohr die Berater finanziert! –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Whataboutism nennt man das! Es geht um Euch, nicht um uns! –

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Jens Guth SPD

Ihr kriegt doch anderswo Geld her! – Unruhe bei der AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Weber hat jetzt das Wort. (Zurufe des Abg. Michael Frisch, AfD) Herr Kollege Weber, ich darf Sie bitten. (Anhaltend Unruhe im Hause)

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, die bilateralen Gespräche sind jetzt geführt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin den Kollegen Vorrednern dankbar. Ich hatte mein Redekonzept so in der Art aufgebaut, wie es der Kollege Brandl gerade erklärt hat. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Wie immer, nichts Neues!) Ich habe schon gesehen, dass hier noch einmal Erklärungsbedarf vorhanden ist. Ich möchte noch einmal einhaken bzw. ich habe eine Frage, Herr Kollege Lohr. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, werden Sie als Fraktion diesem Gesetzentwurf bzw. diesem Ansinnen nicht zustimmen und alle Dinge, die dort geregelt sind, nicht in Anspruch nehmen. Habe ich das so richtig verstanden? (Heiterkeit bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der AfD: Sie können unseren Antrag annehmen!) Wenn dem so wäre, dann ist das ein konsequentes Handeln, das man nur begrüßen kann. Mir haben sich noch weitere Fragen gestellt, was zum Beispiel die Finanzierungstätigkeit Ihrer Fraktion bzw. Ihrer Partei anbelangt. (Zuruf von der AfD) Wenn Sie anderen Fraktionen vorwerfen, mit Steuergeldern nicht sach- und fachgerecht umzugehen, dann bitte ich Sie darum, Ihre Wahlkampfbroschüre noch einmal zum Vorschein zu bringen, (Abg. Christian Baldauf, CDU: Ach, stimmt!) was noch immer eine Diskussion beim Steuerzahlerbund ist bzw. auch, was Ihr Fahrzeug anbelangt, das in der Tiefgarage steht. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Wenn man so in der Presse auf dicke Hose macht, wie Sie das in den letzten Tagen gemacht haben, (Abg. Christian Baldauf, CDU: Treffer und versenkt!) dann muss man sich auch gefallen lassen, dass man noch einmal hinterfragt, wie Sie mit Finanzierungsgeldern aus Steuergeldern umgehen. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Schweiz!) Diese Anbändelungen und Verquickungen der AfD-Partei und AfD-Fraktion haben im Prinzip Gelder veruntreut. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der AfD: Was? Herr Präsident! –

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Giorgina Kazungu-Haß SPD

Jawohl! – Unruhe bei der AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als FDP-Fraktion haben diesen Prozess innerhalb unserer Fraktion intensiv diskutiert. Wir sind, wie es die Kollegen eben vorgetragen haben, zu dem Schluss gekommen, dass wir im Jahr 2017 ein Verfahren abgestimmt und auf den Weg gebracht haben, das vergangenes Jahr ausgesetzt worden ist und wir jetzt wieder in Gang setzen. Wir werden als FDP-Fraktion diesem Verfahren zustimmen. Die Argumente sind eben alle ausgetauscht worden. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Zu einer Kurzintervention erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Frisch von der AfD-Fraktion das Wort. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der klärt jetzt einmal auf, wo das Geld herkommt!)

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Michael Frisch AfD

Herr Kollege Weber, Sie haben wieder einmal bewiesen, dass Sie Meister im Werfen von Nebelkerzen sind. Mit Whataboutism und dem Zeigen auf andere, um vom persönlichen Fehlverhalten abzulenken, kommen wir hier nicht weiter. (Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Immer diese Anglizismen! Die deutsche Sprache!) Ich muss Ihnen sehr deutlich sagen, wenn – das war übrigens nicht der Bund der Steuerzahler, sondern der Rechnungshof – der Rechnungshof macht, was er immer macht, nämlich Fraktionsabrechnungen prüft und dann Dinge beanstandet, dann ist das ein völlig normaler Vorgang, der sich übrigens auch bei allen anderen Fraktionen findet. (Abg. Martin Haller, SPD: So normal ist das nicht!) Es wäre nicht das erste Mal, dass auch Sie Gelder zurückzahlen müssen, die Sie falsch verwendet haben. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ne, ne, ne!) Wenn das der Fall sein sollte, dann machen wir das. (Abg. Martin Haller, SPD: Uh!) Ich weise aber entschieden den Vorwurf zurück, mit dem Sie behaupten, wir hätten eine Straftat begangen. Das ist eine Ungeheuerlichkeit. Das ist eine Behauptung, die in diesem Parlament in dieser Form nichts verloren hat. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist nicht auszuschließen!) Bleiben Sie bitte bei den Tatsachen und Fakten, und lenken Sie nicht davon ab, dass Sie es sind, die nach Berechnungen des Steuerzahlerbunds in einer erheblichen Millionenhöhe unsere Bürger inmitten der Corona-Krise zusätzlich belasten. Das ist der eigentliche Skandal. Da können Sie noch so viel mit dem Finger auf andere zeigen. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Wird Erwiderung gewünscht? – Darauf wird verzichtet. Dann gehen wir in der Rednerfolge weiter und kommen zunächst zum Kollegen Wefelscheid für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. (Unruhe bei der AfD)

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche einmal, der AfD die Problematik näherzubringen – ich glaube, in einer ruhigeren Art, als Ihnen das bisher gelang –, (Vereinzelt Heiterkeit im Hause – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) die in der Gesetzessystematik ihre Begründung findet. Deswegen möchte ich ergänzend zu den Kollegen Haller und Brandl noch einmal, was die gesetzliche Problematik betrifft, auf die Gesetzesvorlage eingehen. (Heiterkeit des Abg. Damian Lohr, AfD) Als der letzte Landtag die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung durchgeführt hat, hat dieser mit § 5 Abs. 1 Satz 1 Abgeordnetengesetz dem Grunde nach für die Abgeordnetenentschädigung eine systemische Einordnung vorgenommen. Dort heißt es nämlich – das ist ein entscheidender Punkt, so steht es im Gesetz –: „Die monatliche Entschädigung eines Mitglieds des Landtags orientiert sich am Endgrundgehalt eines Beamten des Landes in der Besoldungsgruppe A 16.“ – Zitat aus dem Gesetz. Ich persönlich – da haben Sie recht – habe den letzten Landtag, Herr Haller, für diese systemische Eingruppierung damals dem Grunde und der Höhe nach scharf kritisiert. Herr Lohr, meine Kritik bezog sich damals aber auch auf die Frage des Zeitpunkts; (Abg. Damian Lohr, AfD: Aha!) denn nach meinem Dafürhalten sollte die systemische Eingruppierung – Endgrundgehalt eines Beamten des Landes der Besoldungsgruppe A 16 – nicht während der laufenden Legislaturperiode erfolgen, sondern am Ende der Legislaturperiode für die Zukunft. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Dieser Rechtsgedanke, dass diese Sachen vorher festgelegt werden sollten, bevor man sich die Diäten zahlt, findet sich auch in Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz. Dort heißt es: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Ähnliche Bestimmungen finden sich in Artikel 19 der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz. In § 22 Landesbesoldungsgesetz heißt es: „Das Grundgehalt der Beamtin oder des Beamten, der Richterin oder des Richters bestimmt sich nach der Besoldungsgruppe des verliehenen Amtes.“ Herr Lohr, Abgeordnete sind zwar keine Beamte, aber der 17. Landtag hatte sich bei der systemischen Einordnung dieser beamtenrechtlichen Eingruppierungslogik bedient und gesetzlich normiert, dass sich die Entschädigung eines Mitglieds des Landtags am Endgrundgehalt eines Beamten des Landes der Besoldungsgruppe A 16 orientiert. (Abg. Damian Lohr, AfD: Das ist aber keine Pflicht!) An dieser Eingruppierung mit Endgrundgehalt eines Beamten des Landes der Besoldungsgruppe A 16 ändert sich durch die eingebrachte Gesetzesänderung nichts. Die Orientierung am Endgrundgehalt eines Beamten des Landes der Besoldungsgruppe A 16 steht so im Gesetz und bleibt so im Gesetz. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird nur der Höhe nach angepasst, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) was dem Grunde nach Gesetzeslage ist, nämlich die Anpassung der Höhe nach auf das Endgrundgehalt eines Beamten des Landes der Besoldungsgruppe A 16. (Abg. Damian Lohr, AfD: Es zwingt uns niemand dazu!) Aufgrund der zurückliegenden Steigerung bei den Beamtinnen und Beamten entspricht die aktuelle Entschädigung der Höhe nach mit brutto 6.992 Euro nicht mehr dem Endgrundgehalt eines Beamten des Landes der Besoldungsgruppe A 16, sondern eher dem Endgrundgehalt eines Beamten des Landes der Besoldungsgruppe A 15. Gesetzlich normiert ist aber die Orientierung am Endgrundgehalt eines Beamten des Landes der Besoldungsgruppe A 16. Weil die Anpassung der Höhe nach im Wege der dynamischen Verweisung auf die Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst dem Landtag durch die höchstrichterliche Rechtsprechung verwehrt ist, bleibt logischerweise nur die Anpassung durch den Gesetzgeber selbst. Dabei ist zu beachten, dass für das Jahr 2020 keine Anpassung der Höhe nach erfolgte, ebenso wie sie für das Jahr 2021 nicht erfolgen wird. Erst mit Ablauf der dritten Stufe wird im Jahr 2024 der Abgeordnete der Höhe nach so entschädigt, wie es Landesbeamte des Endgrundgehalts der Besoldungsgruppe A 16 jetzt schon werden. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Der 18. Landtag nimmt also mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes keine neue Eingruppierung vor, sondern passt nur die Höhe der Entschädigung der normierten Orientierung an. Diese liegt laut Abgeordnetengesetz nun einmal beim Endgrundgehalt eines Beamten des Landes der Besoldungsgruppe A 16. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Für eine Kurzintervention erteile ich dem Kollegen Frisch von der AfD-Fraktion das Wort. (Zuruf aus dem Hause: Jetzt wird es peinlich! –

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Christian Baldauf CDU

Der sagt jetzt, dass er seinen Antrag zurückzieht! Jetzt hat er es verstanden! –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Er sagt Euch jetzt, wo es langgeht!)

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Michael Frisch AfD

Netter Versuch, Herr Kollege Wefelscheid. Aus meiner Sicht ist es aber ziemlich verzweifelt, mit vielen, vielen Worten zu verschleiern, worum es eigentlich geht. Am Ende steht sehr viel mehr Geld für uns Abgeordnete. Darum können Sie herumreden so lange und so viel Sie wollen. Ich finde es grundsätzlich problematisch, hier eine technische Argumentation vorzuschieben. Wir entscheiden doch als Landtag darüber, was wir bekommen. Verstecken Sie sich doch nicht hinter irgendeinem Automatismus. (Beifall der AfD – Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD) Dieser Automatismus zwingt uns überhaupt nicht, irgendetwas zu tun. Sie argumentieren, Sie seien damals dagegen gewesen, weil es der falsche Zeitpunkt war. Bitte schauen Sie einmal auf Ihre Homepage. Da steht bis heute noch das, was sie damals im Jahr 2017 gesagt haben. Da war zu keinem Punkt irgendwie davon die Rede, es sei einfach nur die falsche Zeit. Ich zitiere einmal, was da steht: Die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags hätten jeden Maßstab verloren. (Heiterkeit des Abg. Damian Lohr, AfD) Die Diätenerhöhung von rund 1.000 Euro über vier Jahre sei einfach maßlos. – Das ist das, was auf Ihrer Homepage steht. (Zuruf von der AfD: Jawohl!) Auch Sie müssen anerkennen, dass unser Land hochverschuldet ist. Wir müssen im Landtag einen Beitrag zum Sparen leisten, das haben Sie gesagt. Nichts von Zeitpunkt, es ging dabei um sehr grundsätzliche Dinge, und Sie sprechen von einer unanständigen Selbstbedienungsmentalität (Abg. Damian Lohr, AfD: Ui, ui, ui!) der rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten. Genau das werfen wir Ihnen jetzt an dieser Stelle vor. Ich muss feststellen, mit dem heutigen Tag sind die Freien Wähler, die sich immer ein bisschen als Anti-Establishment gegeben und damit gepunktet haben und deshalb auch von vielen in den Landtag gewählt worden sind, (Glocke des Präsidenten) im politischen Establishment in Rheinland-Pfalz angekommen, meine Damen und Herren. Vielen Dank. (Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Matthias Lammert

Zur Erwiderung erteile ich dem Abgeordneten Wefelscheid von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Sie haben ebenfalls 2 Minuten Redezeit.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Vielen Dank, Herr Präsident. – Im Grunde bin ich Herrn Frisch dankbar, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) dass ich noch einmal die Chance habe, ihm zu erklären, wo das Problem liegt. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ich habe das schon verstanden!) – Nein, das haben Sie offensichtlich nicht verstanden. (Abg. Michael Frisch, AfD: Doch! Das versteht sogar Lieschen Müller! –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sie sind nur nicht einverstanden!) – Das haben Sie offensichtlich nicht verstanden. Lassen Sie mich bitte einmal ausreden. Ich habe soeben deutlich ausgeführt, welche Regelungen in unserem Staatsaufbau für Ämter gelten, und genau da liegt das Problem. Es war – so haben wir es gehört – in § 5 Abs. 1 Satz 1 kodifiziert, dass sich die monatliche Entschädigung eines Mitglieds des Landtags am Endgrundgehalt eines Beamten des Landes in der Besoldungsgruppe A 16 orientiert. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Jetzt fallen tatsächlich die Höhe und der Grund auseinander, und da liegt das Problem, wenn Sie den Menschen vormachen, das ist das Amt, es ist eingruppiert, es ist dotiert. (Abg. Damian Lohr, AfD: Sind wir der Gesetzgeber oder nicht?) Sie bewerben sich, aber es wird nicht so bezahlt. Dann möchte ich einmal den Beamten sehen, der sich auf eine Stelle bewirbt, die entsprechend eingruppiert ist, und am Ende heißt es, Sie bekommen eine Gehaltsabrechnung nicht zum Endgrundgehalt A 16, (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) sondern zum Endgrundgehalt A 15. Dann würde der Beamte zu Herrn Wefelscheid als Anwalt kommen, er würde mir das Schreiben hinlegen. Dann sage ich, vielen herzlichen Dank an den Staat oder welche Behörde das auch immer gemacht hat, ich bin am nächsten Tag beim Verwaltungsgericht. Die Klageschrift ist klein, das ist ein Termin, und die Gebühren habe ich geschrieben. Um es Ihnen zu verdeutlichen: Das Problem ist, hier fallen die Höhe und die Grundbestimmung auseinander. (Abg. Iris Nieland, AfD: Wir sind der Gesetzgeber! –

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Michael Frisch AfD

Ja, wir sind der Gesetzgeber! – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Wenn man sich auf Ämter bewirbt, weiß man im Vorfeld, wie diese Ämter besoldet werden, und darin liegt das Problem. Wir hatten dazwischen eine Wahl. Ich habe in der Tat damals kritisiert, dass das Endgrundgehalt A 16 zu überdenken ist. Das ist jetzt gesetzliche Grundlage, und auf dieser Grundlage konnte ich auch einen Landrat davon überzeugen, Gehaltsschritte zurückzugehen und auf sein Landratssalär zu verzichten. Ich konnte ihm das Endgrundgehalt A 16 anbieten, und deswegen haben wir so jemanden wie den Streit auch hier. Ansonsten hätte ich ihn gar nicht hier. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause – Zurufe aus dem Hause)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Unruhe im Hause) Wir haben noch eine Wortmeldung. (Anhaltend Unruhe im Hause) Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Glocke des Präsidenten) Wir haben noch eine Wortmeldung des Abgeordneten Haller von der SPDFraktion vorliegen. Sie haben noch 50 Sekunden.

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Martin Haller SPD

– Das reicht absolut, sehr geehrter Herr Präsident. Herr Lohr, also ich muss sagen, ich finde es sportlich, dass bei diesem Tagesordnungspunkt jemand wie Sie in die Bütt geht, der sich von Milliardären einladen lässt. Der steht natürlich exemplarisch dafür, dass das Mandat in seiner Unabhängigkeit nicht gefährdet werden darf. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Ein weiterer Punkt. Herr Frisch, Sie sitzen da vorne und lachen so süffisant. Sie haben hier gerade angedeutet, dass Sie massive Probleme mit dem Rechnungshof haben, dass Sie womöglich Fraktionsgelder zurückzahlen müssen, weil Sie sie nicht sachgemäß verwendet haben. (Zurufe der Abg. Michael Frisch und Dr. Jan Bollinger, AfD) Wie wäre es denn, wenn Sie einmal nach vorne kämen und sagen, ob an dieser Sache etwas dran ist? Sie haben das gerade selbst angedeutet. (Zuruf des Abg. Steven Wink, FDP) Das ist doch kein Kavaliersdelikt, mit Verlaub! Da geht es um Steuergeld, und da geht es um riesige Summen. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER –

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Michael Frisch AfD

Der Rechnungshof prüft alle Fraktionen!) Ich kann Ihnen sagen, ich habe mich noch nie in meinem Leben so auf einen Rechnungshofbericht gefreut wie auf den diesjährigen zu den Leistungen an die Fraktionen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Wir werden genauso geprüft wie alle anderen Fraktionen!) Das wird sehr spannend, lieber Herr Frisch. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns liegt keine weitere Wortmeldung mehr vor. Damit ist die erste Beratung des Gesetzentwurfs beendet. Die zweite Beratung ist für die morgige Plenarsitzung am Donnerstag, 15. Juli, vorgesehen, ebenso die Abstimmung über den Entschließungsantrag. Wir kommen nun zu der Tagesordnung: Punkt 7 Anpassungsverfahren gemäß § 5 Abs. 4 des Abgeordnetengesetzes RheinlandPfalz Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/540 – Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung über den Antrag in der Sache. Wer diesem Antrag zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen worden. Vielen Dank. Wir kommen zu der Tagesordnung: Punkt 8 Übertragung von Zustimmungsvorbehalten für den Landtag nach der Landeshaushaltsordnung (LHO), dem Universitätsmedizingesetz (UMG) sowie dem Auswirkungsgesetz zu Artikel 117 der Verfassung für Rheinland-Pfalz auf den Haushalts- und Finanzausschuss sowie weitere Überweisungen zur Besprechung an den Haushalts- und Finanzausschuss Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/542 – Auch zu diesem Tagesordnungspunkt hat der Ältestenrat die Behandlung ohne Aussprache beschlossen. Daher kommen wir unmittelbar zur Abstimmung über diesen Antrag. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag ebenfalls einstimmig angenommen worden. Herzlichen Dank. Wir sind am Ende der heutigen Plenarsitzung angekommen. Ich darf Sie für die 5. Plenarsitzung einladen, die morgen, am 15. Juli um 9.30 Uhr, stattfindet. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend bei 18 Grad und bedecktem Himmel in Mainz. Wir sehen uns morgen früh gesund und munter wieder. Danke schön. Ende der Sitzung: 19.06 Uhr

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