Andreas Hartenfels
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal freue ich mich sehr, den Gesetzentwurf zum Solargesetz für die Koalitionsfraktionen einzubringen. Was haben wir mit dem Gesetzentwurf zum Solargesetz vor? Zunächst einmal geht es um eine Solarpflicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen zum einen auf überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden und Neubauten, zum anderen auf gewerblich genutzten Park- und Stellplatzanlagen mit mehr als 50 Stellplätzen. Warum wollen wir dieses Solargesetz auf den Weg bringen? Zunächst einmal haben wir uns im Koalitionsvertrag sehr ambitionierte Klimaschutzziele vorgenommen. Wir wollen bis zum Jahr 2035 bzw. 2040 die Klimaneutralität für Rheinland-Pfalz realisiert haben. Wir haben uns nach wie vor 100 % erneuerbare Energien im Strombereich bis zum Jahr 2030 vorgenommen. Das sind ambitionierte Ziele. Wir haben das in der Koalition einmal durchgerechnet. Das bedeutet im Windbereich und im Solarbereich jeweils einen Zubau von 500 MW pro Jahr. Solche Zahlen haben sich schnell niedergeschrieben. Wer aber ein bisschen in der Materie steckt, weiß, dass das sehr ambitioniert ist. Letztes Jahr hatten wir im PV-Bereich einen Zubau von etwa 200 MW. Man sieht, es ist noch sehr viel Luft nach oben. Insofern müssen wir dort an vielen Stellschrauben drehen, um diese 500 MW zu realisieren. Welche Leitplanken haben wir nun in dieses Gesetz hineingeschrieben? Zunächst einmal haben wir im Bereich des Zubaus oder der Verpflichtung von PV-Anlagen auf Dachanlagen mindestens 60 % sowohl für die Dachflächen bei gewerblichen Neubauten als auch bei den zusammenhängenden Stellplatzanlagen vorgeschrieben. Mindestens 60 % sind insofern eine gute Zahl, als dass wir natürlich mit diesem Konzept auch andere Nutzungen integrieren wollen. Das heißt – wir hatten vorhin das Thema der Klimawandelfolgen –, natürlich macht es Sinn, nach wie vor Dachbegrünungen auf den Dächern realisieren zu können. Es macht nach wie vor Sinn, Großbäume in Stellplatzanlagen zu integrieren. Insofern sind mindestens 60 % gleichzeitig das Angebot, diese Nutzungen zu integrieren. Daher ist dieser Prozentsatz auch aus unserer Sicht eine kluge Wahl. Wir haben auch versucht, Flexibilität in diesen Gesetzentwurf einzubauen. Zum Beispiel haben wir gesagt, außer den Dachflächen können auch andere Flächen am Gebäude, also Außenflächen- und Fassaden-PV, herangezogen werden. Auch direkt angrenzende Bauten, die schon bestehen, können herangezogen werden, um diese PV-Pflicht zu realisieren. Flexibilität bieten wir auch in dem Gesetzentwurf an, indem wir sagen, Solarthermie kann alternativ angewandt und eingesetzt werden, wenn der entsprechende Wärmebedarf nachgewiesen wird. Ich glaube, es ist auch wichtig, dass wir eine Übergangsfrist vorgesehen haben, nach der die gewerbetreibenden Unternehmen, die Bauherrinnen und Bauherren bis spätestens zum 1. Januar 2023 so weit sein müssen, dass sie diese Pflicht im Zuge ihres Bauantrags realisiert haben. Wir werden natürlich eine Rechtsverordnung entwickeln, die die Teilfragen im Zuge dieses Gesetzes regelt. Ich glaube, im Gesamtzusammenhang ist es auch wichtig, sich anzuschauen, was sich sonst in der Republik bei der Solarpflicht tut, egal ob im Norden in Schleswig-Holstein, im Süden in Baden-Württemberg, in Berlin, wo es schon seit einem Jahr ein Solargesetz gibt, oder in Nordrhein-Westfalen. Überall sind die Länder unterwegs, um in diesem Bereich – zum Teil deutlich weitgehender als wir in Rheinland-Pfalz – einen Zubau hinzubekommen. Ich will aus meinem Herzen keine Mördergrube machen, dass wir es auch begrüßt hätten, wenn wir den Wohnbaubereich gleich mitverabschieden würden. Auch größere Dachsanierungen wären wichtig gewesen. Ich bin gespannt, wie sich die CDU-Landtagsfraktion heute in diesem Bereich präsentiert. (Abg. Martin Brandl, CDU: Gut! Gut!) Im Nachbarland Baden-Württemberg hat die CDU-Landtagsfraktion gestern eine umfangreiche Presseerklärung herausgehauen, in der sie das Solargesetz, das in die Klimaschutzgesetzfortschreibung integriert ist, ausdrücklich begrüßt hat. Dort werden nämlich künftig auch Wohngebäude und umfangreiche Dachsanierungen ab Anfang des Jahres 2022 in die Pflicht genommen. Deswegen erwarte ich, wenn die CDU hier ans Pult tritt, dass sie das auf jeden Fall unterstützt, was wir machen, und vielleicht sogar im weiteren Verfahren noch deutlich erweiterte Vorstellungen hat, was mit der Solarpflicht alles abgedeckt werden soll, also vielleicht sogar in Richtung Wohngebäude zu gehen. Das wird man dann sehen. (Abg. Martin Brandl, CDU: Sollen wir Ihnen helfen? Ist das ein Hilferuf der Grünen?) – Ja, Herr Brandl, in dem Bereich werde ich mir gern helfen lassen, wenn die CDU in diese Richtung gehen sollte. (Heiterkeit bei der CDU – Zurufe der Abg. Martin Brandl und Johannes Zehfuß, CDU) – Herr Brandl, ich freue mich auf jeden Fall auf die weiteren Beratungen und darauf, wie sich die CDU heute, aber natürlich auch in den Ausschüssen positioniert. Heute ist erst die erste Lesung. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)
