Martin Haller
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Abgeordnete des Landtags RheinlandPfalz müssen hin und wieder Dinge in eigener Sache diskutieren und entscheiden. Es sind das geltende Verfassungsrecht und die Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht, die uns in regelmäßigen Abständen vor diese Aufgabe stellen. Aus diesem Grund hatte der rheinland-pfälzische Landtag vor vier Jahren beschlossen, dass sich die Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung von hauptamtlichen Bürgermeistern von Kommunen mit 10.001 bis 15.000 Einwohnern anlehnen soll und am Endgrundgehalt eines Beamten der Besoldung A 16, wohlgemerkt ohne Familienzuschlag – das ist erwähnenswert –, weil er bei Eheleuten mit zwei Kindern mit 500 Euro bemessen ist. Die Verantwortung und die Belastung der Abgeordneten, welche Wahlkreise mit 45.000 bis 75.000 Wahlberechtigten vertreten, sind mit derjenigen von hauptamtlichen Bürgermeistern der kleinsten Kommunen in Rheinland-Pfalz mit einer Einwohnerzahl von über 10.000 bis 15.000 Einwohnern mindestens vergleichbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Besoldungsgruppe A 16 werden beispielsweise Oberstudiendirektoren an Gymnasien entlohnt. Trotz des Beschlusses des Landtags von 2017 hinkten die Abgeordnetenentschädigungen weiterhin stark der Besoldungsgruppe A 16 hinterher. Im Jahr 2000 bekamen die Abgeordneten noch rund 264 Euro weniger als Landesbeamte der Besoldungsgruppe A 16 in der Endstufe. Heute liegt eine Differenz von 761 Euro vor. Das Gesetz des Landtags aus dem Jahr 2017 soll daher folgerichtig weiter vollzogen werden. Dies ist notwendig, weil der Landtag in den vergangenen Jahren größere Steigerungen bei den Beamtinnen und Beamten beschlossen hat. Die Abgeordneten haben aber für dieses Jahr eine Nullrunde vereinbart. Im Jahr 2023 wird der nachvollziehende Verdienstindex für Rheinland-Pfalz eine Minusrunde für die Abgeordnetenentschädigungen bringen. Nach der vorgestellten Änderung wird Rheinland-Pfalz bei den Abgeordnetenentschädigungen im Vergleich voraussichtlich weiterhin im Mittelfeld liegen. Die Abgeordneten müssen auch künftig so entschädigt werden, dass das Mandat attraktiv bleibt und ein gesellschaftlicher Querschnitt im Parlament abbildbar ist. Die Entschädigung muss dem Verfassungsgefüge angemessen sein. Vor allem müssen das Mandat und seine Unabhängigkeit Bestand haben. Eine weitere Änderung betrifft die Parlamentarischen Geschäftsführer. Eine Entschädigung für die Arbeit als Parlamentarischer Geschäftsführer erfolgte bisher in der Regel durch die Fraktionen. Die Entschädigung wird künftig durch den Landtag erfolgen. Sie wird auf das 1,5-Fache der Abgeordnetenentschädigung festgesetzt. Hiermit erfüllen wir auch eine langjährige Forderung des Rechnungshofs. Infolge der Corona-Pandemie musste die Arbeitsorganisation in den Fraktionen angepasst werden. Die Mitarbeitenden der Fraktionen arbeiten mittlerweile vermehrt im Homeoffice, sodass entsprechende Hard- und Software bereitgestellt werden musste und bereitzustellen ist. Überdies fallen Kosten für Lizenzen für Videokonferenzsysteme an. Die Geldleistungen an die Fraktionen sollen dementsprechend erhöht werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Entscheidungen zum Abgeordnetenund zum Fraktionsgesetz stehen zu Recht unter Beobachtung der Öffentlichkeit. Der in der Gesellschaft übliche und durchaus kritische Diskurs ist wichtig und angemessen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade deshalb sind Transparenz und eine fundierte und nachvollziehbare Faktenlage geboten. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir uns dies zur Prämisse gemacht. In einem Pressegespräch wurden umgehend nach den Beratungen mit den Fraktionen sämtliche Änderungen ausführlich vorgestellt. Ein anderes Vorgehen wäre dem Vorhaben unangemessen gewesen. Ich komme zum Schluss. Mit den vorgelegten Änderungen zum Abgeordnetenund Fraktionsgesetz haben wir ein transparentes Verfahren auf nachvollziehbarer Grundlage vorgelegt. Dies ist möglich, weil wir im Jahr 2017 eine grundlegende und sehr intensive Debatte über die Systematik der Abgeordnetenentschädigung geführt haben. Aus unserer Sicht sind die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen daher sinnvoll. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das glaube ich!) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER)
