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Dr. Matthias Reuber

CDU 14.07.2021 Sitzungen 18/4

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit über einem Jahr stellt die Corona-Pandemie unser gewohntes Leben auf den Kopf. Um die Ausbreitung des Virus zu bremsen, wurden Kontaktbeschränkungen in allen Bereichen unseres Lebens eingeführt. Auch im Hochschulbereich vor Ort kam es durch die notwendigen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung in den vergangenen Semestern zu starken Einschränkungen, insbesondere für Studierende, aber auch – das dürfen wir nicht unterschätzen – für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler. Studierende, die im Sommersemester 2020 ihr Studium begonnen haben, erleben nun schon das dritte Semester unter Pandemiebedingungen. Anstelle von Vorlesungen und Übungen in Präsenz und dem wichtigen Knüpfen von persönlichen Kontakten zu anderen Studierenden stehen Onlinevorlesungen und Distanz auf dem täglichen Programm und führen für Studienanfänger zu einem erschwerten Start in das Studium. Es spüren aber auch Studierende in höheren Fachsemestern die Einschränkungen im Hochschulbetrieb. Angefangen von der begrenzten Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen in Bibliotheken, über das Ausbleiben von für Bildung und sozialen Zusammenhalt gleichermaßen wichtige Elemente wie Lerngruppen, die zur Diskussion und Vertiefung des gelernten Stoffs führen, bis hin zu Prüfungen in ungewohnten Onlineformaten sind viele vor völlig neue Herausforderungen gestellt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte verstehen Sie mich an dieser Stelle nicht falsch. Vieles, was wir in den vergangenen Semestern gelernt haben, wird sicherlich auch in Zukunft einen festen Platz im Hochschulbetrieb haben. Onlineveranstaltungen oder hybride Formate können den Uni-Alltag bereichern, genauso wie das Angebot neuer digitaler Prüfungsformate. Im Zuge einer sich immer mehr digitalisierenden Welt werden sie auch in Zukunft zum festen Bestandteil der Hochschulbildung werden. (Beifall der CDU) In Kombination mit der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Ungewissheit sowie den vielfachen Einschränkungen auch im privaten Bereich führte all dies in den vergangenen Semestern zu starken Einschränkungen für unsere Studierenden. Wir halten daher die Verlängerung der Regelstudienzeit aufgrund der Lage der letzten Monate für richtig und wichtig; denn kein Studierender sollte weitere pandemiebedingte Nachteile haben. (Beifall der CDU) Es kam aber nicht nur im Bereich der Studierenden durch die CoronaPandemie zu Einschränkungen an unseren Hochschulen. Schwierigkeiten traten auch in der Forschung, im akademischen Mittelbau auf. Durch die fehlende Möglichkeit, die Forschungseinrichtungen zu betreten, gab es vor allem im Bereich der Naturwissenschaften Verzögerungen beim Durchführen von Experimenten. Allgemein kam es zu Beeinträchtigungen der Forschung durch ausgefallene Fachtagungen und die fehlende Möglichkeit, Forschungsreisen zu Kolleginnen und Kollegen an Hochschulen im In- und Ausland vorzunehmen. Dazu verzeichnen wir in vielen Bereichen einen deutlich gestiegenen Aufwand zur Organisation der digitalen Lehre. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen berichten, dass der plötzliche Umstieg vom klassischen auf digitalen Unterricht und das digitale Lernen oftmals wesentlich komplexer ist als vermutet. Vorlesungen, Übungen und Klausuren müssen strukturell neu konzipiert werden und mit neuer, sowohl für Studierende als auch Lehrende anfangs noch unbekannter Software vermittelt werden. Viele Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler wurden durch die Corona-Pandemie in ihrer Arbeit und Forschung eingeschränkt. Oftmals sind ihre Arbeitsverträge mit dem Ziel einer Qualifikation zeitlich befristet. Wir befürworten es, dass die Möglichkeit zur Verlängerung der Verträge geschaffen wird. In den notwendigen Fällen wird dies den Forschenden Sicherheit geben, um ihre wissenschaftliche Qualifikation erfolgreich abzuschließen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 24. Juni hat der Ausschuss für Wissenschaft den vorliegenden Gesetzentwurf beraten und einstimmig eine Annahme empfohlen. Etwas verwundert waren wir über den Änderungsantrag der Ampelkoalition. Wir bedauern, dass durch die neue Formulierung in § 27 Abs. 5 Satz 2 die Rahmenbedingungen für die Verordnungsermächtigung erweitert werden sollen. Aus unserer Sicht war die ursprüngliche Formulierung mehr als ausreichend. Dabei hatten wir auch schon unsere Bedenken gegen die Ermächtigung zur Regelung der Regelstudienzeit durch Rechtsverordnung. Wir meinen eigentlich, dass diese Frage auch künftig nicht am Parlament vorbei festgesetzt werden sollte. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der AfD) Im Interesse der vielen anderen wichtigen Verbesserungen wären wir aber auch diesen Weg mitgegangen. Der Änderungsantrag weitet die Ermächtigung noch einmal aus. Das lehnen wir ab. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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