Ralf Schönborn
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Was ist der Hintergrund des vorliegenden Gesetzentwurfs? Trotz zahlreicher Förder- und Informationsangebote des Landes reicht der Ampel der bisherige Zubau an Photovoltaik nicht aus. So wurden zuletzt 201 MW Photovoltaik im Jahr installiert. Laut Koalitionsvertrag ist nun ein Zubau von 500 MW im Jahr geplant. Das sind übrigens 15 Millionen m² Photovoltaikfläche jedes Jahr. Nun kann man nicht behaupten, dass es zu wenig Förderangebote gibt. Allein das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kostete uns im Jahr 2020 6,4 Milliarden Euro. Aus diesem Grund haben wir auch mittlerweile die höchsten Strompreise weltweit, und der durchschnittliche Haushaltsstrom kostet bei uns doppelt so viel wie im Nachbarland Holland. Ist das die soziale Politik, von der die Regierungsparteien hier so oft sprechen? Ja, selbst die regierenden Parteien in Land und Bund sehen wohl langsam ein, dass sie die Belastungsgrenze längst überschritten haben. Deshalb bin ich der Meinung, es wäre jetzt eine gute Gelegenheit, die anvisierten Ziele einmal infrage zu stellen. Was bringen uns die fluktuierenden Energien aus Wind und Sonne eigentlich? Eine sichere und kostengünstige Stromversorgung auf jeden Fall schon einmal nicht. Wo ist die Zahl von 500 MW für den Zubau überhaupt hergeleitet? Ich kann dazu nirgendwo etwas finden. Offensichtlich ist es ein Diktat von oben, ohne Rücksicht auf Mensch, Natur, Umwelt und Tierwelt, und auch ohne Kosten und Wirtschaftlichkeit genau zu betrachten. Das ist typische Planwirtschaft, und das ist Misswirtschaft, meine Damen und Herren. (Beifall der AfD) So viel Einsicht können wir aber von den Ampelparteien nicht erwarten, stattdessen nun dieser Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, das Landessolargesetz ist eine Zäsur in der gesamten bundesdeutschen Energiepolitik. Bislang setzte man bei den erneuerbaren Energien nur auf finanzielle Förderungen. Doch jetzt soll zum Zuckerbrot die Peitsche dazukommen. Die Photovoltaikanlage auf dem Dach wird zur Pflicht, zunächst für die Gewerbetreibenden, absehbar dann für alle Neubauten. Dabei ist gar nichts gegen eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu sagen, wenn man auch einen Batteriespeicher vorsieht, sodass man den Strom selbst verbrauchen kann. Das belastet dann weder das allgemeine Stromnetz noch den Geldbeutel der Stromkunden. Auch für Gewerbetreibende ist das bereits häufig lohnend; denn Vergleichsportale im Internet zeigen, dass auch sie 21 Cent und mehr für die Kilowattstunde Netzstrom zahlen müssen. Meine Damen und Herren, Gewerbetreibende sind es gewohnt, scharf zu kalkulieren. Darum brauchen sie weder eine Nachfrageförderung, geschweige denn einen Photovoltaikzwang. Sinnvoll wäre dagegen die Förderung der Batteriespeicherforschung und -entwicklung, um billigere und leistungsfähigere Batteriespeicher bauen zu können. Das würde sogar Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz schaffen, statt sie zu vernichten. Wer sich aber als Gewerbetreibender gegen eine Photovoltaikanlage entscheidet, tut dies bewusst und aus gutem Grund. So viel Vertrauen habe ich jedenfalls in unsere Unternehmer und Selbstständige. Meine Damen und Herren, es kann viele Gründe geben, warum sich eine Photovoltaikanlage bei einem konkreten Objekt dann doch nicht rechnet oder doch nicht finanzierbar ist. Es sollte daher bei der freien Entscheidung der Gewerbetreibenden bleiben. Das Landessolargesetz treibt die Projektkosten für Bauherren nur unnötig in die Höhe. Es geht nicht nur um die Kosten der Anlage selbst, sondern die gesamte Baustatik muss auf eine höhere Dachlast ausgelegt werden. So wird es Gewerbetreibende geben, die diese höheren Baukosten nicht finanzieren wollen oder können und ihr Projekt darum wieder aufgeben. Arbeitsplätze schafft man so gerade nicht. Neben den angesprochenen Mehrkosten erhöht sich durch die Photovoltaikpflicht aber auch die Bürokratie. Dabei ist es nicht nur der Aufwand für Kommunen mit 60 Minuten je Mitarbeiter – so ist es im Gesetzentwurf angegeben worden –, sondern auch der für den Bauherrn. Der im Gesetzentwurf definierte neue Begriff einer „Solarinstallations-Eignungsfläche“ lässt bereits erahnen, dass der Teufel auch hier im Detail steckt und es mit den 60 Minuten Schreibtischarbeit wohl häufig nicht getan ist. Die Handwerker unter uns wissen das. Eigentlich muss – so ist es jedenfalls gängige Praxis – zuerst vor Ort überprüft werden, ob sich ein Dach für den Bau eignet oder sich eben nicht dafür eignet. Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Wort zur Photovoltaikpflicht auf Parkplätzen sagen. Ich frage mich wirklich, ob eine Begrünung der Parkplätze durch Bäume nicht nur viel ansprechender ist, sondern auch für das Mikroklima, für Mensch, Natur und Tierwelt und letztlich sogar noch für die CO -Bilanz besser ist, und das noch auf ganz natürliche Art und Weise. Eine Studie der ETH Zürich hat zumindest gezeigt, dass Bäume das effizienteste Mittel sind, um den Anteil der Treibhausgase in der Atmosphäre zu senken. Mein Fazit daraus lautet, künftig wieder mehr mit der Natur zu arbeiten und nicht nur gegen sie. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
