Anne Spiegel
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Abgeordneten, sehr geehrter Zuhörende! Ich möchte mich bei den Koalitionsfraktionen ausdrücklich für den vorliegenden Gesetzentwurf bedanken. Ich halte es für ein wichtiges und richtiges politisches Signal, dass der erste Gesetzentwurf, mit dem wir uns in diesem Hohen Hause in der neuen Legislaturperiode beschäftigen, sich zum Ziel setzt, konsequenten Klimaschutz umzusetzen. Wir kommen damit direkt ins Laufen. Die Herausforderung ist auch riesig; denn wir haben gleichzeitig nicht mehr viel Zeit, das Ruder herumzureißen und durch konsequenten Klimaschutz dafür zu sorgen, dass wir ein lebenswertes Rheinland-Pfalz auch für die nachfolgenden Generationen, für unsere Kinder, Enkel und Urenkel, hinterlassen. Deshalb ist es richtig, dass wir uns direkt hier auf den Weg machen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Ja, wir haben uns ambitionierte Ziele vorgenommen, aber ich glaube, nicht zuletzt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist klar geworden, dass es sehr, sehr notwendig ist, sich ambitionierte Ziele vorzunehmen mit dem Ziel, dass wir den Zustand der Starkregenereignisse, der Dürreperioden, den alarmierenden Zustand der Wälder konkret anpacken und dem etwas entgegensetzen müssen, indem wir auf den entschiedenen Ausbau der erneuerbaren Energien im Land setzen. Unser Ziel ist es, dass wir jährlich einen Zuwachs von 500 MW neue Solarleistung installieren können. Vor diesem Hintergrund begrüße ich den Entwurf für ein Solargesetz ausdrücklich, das die Installation von Solaranlagen auf Gewerbeneubauten und über neuen gewerbezugehörigen Parkplätzen einführt. Hier ist eine Solarenergienutzung ohne zusätzliche Flächeninanspruchnahme möglich. Das ist ein guter Schritt; denn klar ist, der derzeitige Zubau der Solarenergie im Land wird nicht ausreichen, um den Beitrag der Solarenergie zum Ziel der regenerativen Vollversorgung – nichts weniger wollen wir erreichen – halten zu können. Vielleicht kurz zu den Zahlen: Die neu installierte Leistung stieg von 2018 auf 2019 um 134 MW und von 2019 auf 2020 um 201 MW. Das ist aber nach wie vor zu wenig, um die ambitionierten Klimaschutzziele, die wir uns vorgenommen haben, zu erreichen. Deshalb ist es gut, dass dem mit vorliegendem Gesetzentwurf Schub verliehen wird. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Die erfolgreichen Förder- und Informationsangebote des Landes, beispielsweise das sehr erfolgreiche Solarspeicherprogramm, haben zwar zu einem beschleunigten Ausbau geführt, können aber allein die Lücke zur Zielerreichung nicht schließen. Es ist daher richtig, die betriebswirtschaftlich sinnvolle Investition in eine Solaranlage auf Gewerbeneubauten zu verlangen, um dieses Klimaschutzpotenzial, das es an dieser Stelle gibt, heben zu können. Viele Gewerbebetriebe im Land sind diesen Weg bereits gegangen. Das begrüße ich ausdrücklich und möchte mich dort für das Engagement und die Aufbruchstimmung, die wir bei vielen Gewerbetreibenden und Unternehmen im Land haben, bedanken; denn klar ist auch, wir werden die Klimaschutzziele nicht als Landesregierung allein erreichen, sondern nur, wenn alle mit anpacken und alle ihren Beitrag dazu leisten, dass wir sie erreichen können. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Klar ist aber auch, dass im Einzelfall anerkannt wird, wenn es eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit gibt. Herr Dr. Streit, Sie hatten vorhin zum Thema „Wirtschaftlichkeit“ gesprochen. Ich möchte Sie da schon ein Stück weit korrigieren; denn es ist nicht so, dass man bei einer Solaranlage erst als allerletzten Schritt herausfinden kann, ob eine solche Anlage wirtschaftlich ist. Es ist ein ganz normaler Prozess – wir unterstützen dort auch tatkräftig über unser Solarkataster –, dass man die Wirtschaftlichkeit einer Anlage schon im Vorfeld der Planungen feststellen kann. (Abg. Michael Frisch, AfD: Wie denn?) Auch überall sonst liegen die Vorteile der Eigenversorgung und die Vergütungsperspektive aus dem EEG auf der Hand: saubere Stromversorgung, Planbarkeit der Strombezugskosten und CO -Einsparung zum Wohl aller. Solarenergie rechnet sich also, und – auch dem möchte ich entschieden entgegentreten – es werden dadurch keine Arbeitsplätze abgebaut, ganz im Gegenteil. Jeder Auftrag für eine Solaranlage ist ein Auftrag im Auftragsbuch der lokalen Handwerkerinnen und Handwerker, schafft und stärkt dadurch Arbeitsplätze und trägt zur lokalen Wertschöpfungskette bei. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Meine sehr geehrten Abgeordneten, sehr geehrte Zuhörende, wir sind bei den landeseigenen Gebäuden schon einen Schritt weiter gegangen. Wir haben im Ministerrat im vergangenen Jahr beschlossen, dass alle bestehenden geeigneten Dachflächen mit Photovoltaikanlagen belegt werden. Auch die, die bisher aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen waren, werden nun neu geprüft, ob es wegen gesunkener Preise oder Anlagen jetzt eine wirtschaftliche Nutzung gibt. Gerade Parkplätze – das möchte ich unterstreichen – sind hervorragend für die Solarenergienutzung geeignet; denn eine entsprechende Überdachung schützt Mensch und Auto, kann Hitzeinseleffekte mindern und gleichzeitig großflächig zur Erzeugung von Solarenergie dienen. Insoweit ist es uns ernst. Klimaschutz muss jetzt erfolgen – heute, nicht morgen; nicht übermorgen, sondern jetzt und heute –, um die Schäden zu begrenzen. Die Energiewende und der Ausbau der erneuerbaren Energien müssen jetzt erfolgen, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Wir haben uns als Landesregierung das Ziel gesetzt, die Klimaneutralität in einem Korridor von 2035 bis 2040 zu erreichen. Dazu nutzen wir konsequent und mit Augenmaß alle unsere Möglichkeiten, um das Land beim Klimaschutz voranzubringen. Der vorgelegte Solargesetzentwurf ist dafür ein ganz entscheidender Schritt. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
