Dr. Jan Bollinger
Sie sind nur nicht einverstanden!) – Das haben Sie offensichtlich nicht verstanden. Lassen Sie mich bitte einmal ausreden. Ich habe soeben deutlich ausgeführt, welche Regelungen in unserem Staatsaufbau für Ämter gelten, und genau da liegt das Problem. Es war – so haben wir es gehört – in § 5 Abs. 1 Satz 1 kodifiziert, dass sich die monatliche Entschädigung eines Mitglieds des Landtags am Endgrundgehalt eines Beamten des Landes in der Besoldungsgruppe A 16 orientiert. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Jetzt fallen tatsächlich die Höhe und der Grund auseinander, und da liegt das Problem, wenn Sie den Menschen vormachen, das ist das Amt, es ist eingruppiert, es ist dotiert. (Abg. Damian Lohr, AfD: Sind wir der Gesetzgeber oder nicht?) Sie bewerben sich, aber es wird nicht so bezahlt. Dann möchte ich einmal den Beamten sehen, der sich auf eine Stelle bewirbt, die entsprechend eingruppiert ist, und am Ende heißt es, Sie bekommen eine Gehaltsabrechnung nicht zum Endgrundgehalt A 16, (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) sondern zum Endgrundgehalt A 15. Dann würde der Beamte zu Herrn Wefelscheid als Anwalt kommen, er würde mir das Schreiben hinlegen. Dann sage ich, vielen herzlichen Dank an den Staat oder welche Behörde das auch immer gemacht hat, ich bin am nächsten Tag beim Verwaltungsgericht. Die Klageschrift ist klein, das ist ein Termin, und die Gebühren habe ich geschrieben. Um es Ihnen zu verdeutlichen: Das Problem ist, hier fallen die Höhe und die Grundbestimmung auseinander. (Abg. Iris Nieland, AfD: Wir sind der Gesetzgeber! –
